0775/2023
Korrektur Ratsbeschluss 1141/2016 - Rücknahme der Zügigkeitserweiterung für die Königin-Luisen-Schule
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage - Rückmeldung Bezirksregierung Köln zu Beschluss Änderung der Zügigkeit der Königin-Luisen-Schule vom 12.07.2017
2944 Zeichen
Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln, 50606 Köln , | Oberbürgermeisterin | der Stadt Köln ii Dezernat IV De undörge, / 50679 Köln £: ten Ted g Datum:/ 2.07.2017 Seite 1 von 2 Aktenzeichen: 48.02 Er Al SPRIT Aust one: Erhöhung der Zügigkeit des Gymnasiums Alte Wallgasse (Königin- Luise-Schule) zum 01.08.2023 Bezug: Ihr Schreiben vom 05.04.2017 — IV/2 Ho Mit Schreiben vom 05.04.2017 bitten Sie um Genehmigung des Ratsbe- schlusses vom 20.12.2016, der eine Erhöhung der Zügigkeit an der Kö- nigin-Luise-Schule zum Schuljahr 2023/24 vorsieht. Eine Genehmigung dieser Zügigkeitserhöhung stelle ich hiermit grund- sätzlich in Aussicht. Die Umsetzung der schulorganisatorischen Maßnahme soll und kann aber erst nach Abschluss der vorgesehenen Erweiterungsmaßnahme an der Schule erfolgen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die räumlichen Vo- raussetzungen für eine Ausweitung der Zügigkeit nicht vor. Eine belastbare Prüfung, ob die Genehmigungsvoraussetzungen zu dem von Ihnen vorgesehenen Umsetzungszeitpunkt vorliegen, vermag ich erst dann vorzunehmen, wenn konkret erkennbar ist, dass die zu schaffenden Räumlichkeiten im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen werden. In diesem Zusammenhang weise ich auch ausdrücklich darauf hin, dass zu den Genehmigungsvoraussetzungen auch die ausreichende Bereit- stellung aller Fachräume einschließlich der für den Sportunterricht zählt. In der Ratsvorlage wird die Aussage getroffen, dass die zusätzlich erfor- derliche 1-fach Turnhalle vor Ort nicht realisiert werden könne. Ein voll- umfänglicher Sportunterricht sei somit nicht gewährleistet. Dennoch wird in Kenntnis des künftig voraussichtlich nicht vollständig zu deckenden Bedarfs vorgeschlagen, die Erweiterung zu beschließen. Ich halte es für dringend erforderlich, entsprechend der auch im Maß- nahmenkatalog zur Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln ER 1 9- koeln.nrw.de Zimmer: C 234 Telefon: (0221).147 - 2552 Fax: (0221) 147 - 4831 Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Besuchertag: donnerstags: 8:30- 15:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung) Landeskasse Düsseldorf: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE34 3005 0000 0000 0965 60 BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zentralebuchungsstelle@ brk.nrw.de Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: (0221) 147-0 Fax: (0221) 147 - 3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Bezirksregierung Köln Datum: .07.2017 2016 zu der hier in Rede stehenden Maßnahme getroffenen Feststel- Seite 2 von 2 lung weiterhin intensiv zu prüfen, wie die Frage des Schulsportes gelöst werden kann. ’ \ Ihren Antrag auf Genehmigung werde ich unter Bezug auf meine vor- stehenden Ausführungen bis zum Beginn des Schuljahres 2022/23 zu- rückstellen. Im Auftrag“ ö Wr
Beschlussvorlage Rat
4399 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0775/2023 Freigabedatum 10.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Korrektur Ratsbeschluss 1141/2016 - Rücknahme der Zügigkeitserweiterung für die Königin-Luisen-Schule, Gymnasium Alte Wallgasse 10, 50672 Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Nachdem die Bezirksregierung Köln die Genehmigung der beantragten Zügigkeitserweiterung der Königin-Luise-Schule bis zum Schuljahr 2022/23 zurückgestellt hatte, und aktuell trotz zwischenzeitlich fertig gestellten Erweiterungsbaus die nunmehr für G9 erforderlichen Raum- kapazitäten und Sportmöglichkeiten nicht für eine Vierzügigkeit ausreichen, nimmt der Rat der Stadt Köln seinen Beschluss vom 20.12.2016 gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein- Westfalen zur Änderung der Zügigkeit der Königin-Luise-Schule (Schulnummer 166492), Gymnasium Alte Wallgasse 10, 50672 Köln zum Schuljahr 2023/24 zurück. Die Schule bleibt damit festgelegt auf drei Züge in der Sekundarstufe I und fünf Züge in der Sekundarstufe II. Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.05.2023 Rat 15.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Verwaltung hatte die schulrechtliche Erweiterung der Zügigkeit der Königin-Luise-Schule mit Schreiben vom 05.04.2017 bei der Bezirksregierung Köln beantragt. In der Antwort der Bezirksregierung Köln vom 12.07.2017 hat die Bezirksregierung Köln die Stadt Köln aufgefordert, das erforderliche Raumprogramm für die erhöhte Kapazität nachzu- weisen. Sie hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch die Kapazitäten für den Fachun- terricht Sport nachvollziehbar dargestellt werden müssen. Darüber hinaus hat das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 für die Gymnasien die Rück- kehr zum neunjährigen Bildungsgang (G9) beschlossen. In der Summe war es nicht möglich, alle erforderlichen Räume für ein G9-Gymnasium mit vier Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II (mit insgesamt 42 Klassen / Kursen) zu schaffen. Dies gilt insbesondere auch für die Kapazitäten im Unterrichtsfach Sport. Externe Möglichkeiten, den Bedarf an Schulsport zu decken, stehen nicht zur Verfügung. Die vorhandene Sportkapazität reicht lediglich aus, um die Versorgung für 33 Klassen / Kurse eines Gymnasiums mit drei Zügen in der Sekundarstufe I und fünf Zügen in der Sekundarstufe II zu decken. Der Standort der Königin-Luise-Schule wurde als Element des ersten Schulbaupakets (GU/TU I) baulich erweitert und wird aktuell noch saniert. Die bauliche Erweiterung ist auf Basis des G8 Raumprogramms konzipiert worden und konnte im Zuge des NRW-Beschlusses zur Rückkehr zu G9 nicht mehr angepasst werden. Dies hat der Rat der Stadt Köln mit Beschluss 1503/2019 am 09.07.2019 so zur Kenntnis genommen und die Baumaßnahme auf G8-Basis akzeptiert. Daher konnten und können die räumlichen Voraussetzungen, um die Königin-Luise Schule als G9-Gymnasium in der vom Rat beschlossenen Größe mit vier Zügen in der Sekundarstufe I und sechs Zügen in der Sekundarstufe II zu führen, nicht erreicht werden. Die Stadt Köln kann ihre Verpflichtungen gemäß § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Bereitstellung und Unterhaltung eines Schulgebäudes für die Königin-Luisen-Schule lediglich bei einer Kapazität von drei Zügen in der Sekundarstufe I und fünf Zügen in der Sekundarstu- fe II erfüllen. Im Ergebnis war es für die Bezirksregierung Köln somit auch im Jahr 2022 nicht möglich, eine Genehmigung zur schulrechtlichen Erweiterung der Zügigkeit auszusprechen. Aus diesem Grund sieht die Verwaltung keine andere Möglichkeit, als die Rücknahme des Ratsbeschlusses vom 20.12.2016 zur Zügigkeitsänderung zu erbitten. Inwieweit zukünftig bei Bedarf Raumkapazitäten für die Bildung von Mehrklassen gemäß § 81 Absatz 4 Schulgesetz zur Verfügung stehen könnten, müsste jeweils anlassbezogen geprüft 3 werden. Die Prüfung von Nachverdichtungsmöglichkeiten am Standort, um durch Bereitstel- lung weiterer Raumkapazitäten die ursprünglich angestrebte Zügigkeitserhöhung doch errei- chen zu können, blieb ohne Erfolg. Anlage Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 12.07.2017
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Zeughausstraße 2
- Appellhofplatz
- Alte Wallgasse 10
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0775/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.05.2023
- Erstellt
- 28.02.2023 17:30