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0775/2023

Korrektur Ratsbeschluss 1141/2016 - Rücknahme der Zügigkeitserweiterung für die Königin-Luisen-Schule

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.05.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.06.2023, TOP 10.31

Anlage - Rückmeldung Bezirksregierung Köln zu Beschluss Änderung der Zügigkeit der Königin-Luisen-Schule vom 12.07.2017

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage - Rückmeldung Bezirksregierung Köln zu Beschluss Änderung der Zügigkeit der Königin-Luisen-Schule vom 12.07.2017

2944 Zeichen

Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung Köln, 50606 Köln , |
Oberbürgermeisterin |
der Stadt Köln ii

Dezernat IV De undörge, /
50679 Köln

£: ten Ted

g
Datum:/ 2.07.2017
Seite 1 von 2

Aktenzeichen:
48.02

Er Al SPRIT Aust one:

Erhöhung der Zügigkeit des Gymnasiums Alte Wallgasse (Königin-
Luise-Schule) zum 01.08.2023

Bezug: Ihr Schreiben vom 05.04.2017 — IV/2 Ho

Mit Schreiben vom 05.04.2017 bitten Sie um Genehmigung des Ratsbe-
schlusses vom 20.12.2016, der eine Erhöhung der Zügigkeit an der Kö-
nigin-Luise-Schule zum Schuljahr 2023/24 vorsieht.

Eine Genehmigung dieser Zügigkeitserhöhung stelle ich hiermit grund-
sätzlich in Aussicht.

Die Umsetzung der schulorganisatorischen Maßnahme soll und kann
aber erst nach Abschluss der vorgesehenen Erweiterungsmaßnahme an
der Schule erfolgen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die räumlichen Vo-

raussetzungen für eine Ausweitung der Zügigkeit nicht vor.

Eine belastbare Prüfung, ob die Genehmigungsvoraussetzungen zu
dem von Ihnen vorgesehenen Umsetzungszeitpunkt vorliegen, vermag
ich erst dann vorzunehmen, wenn konkret erkennbar ist, dass die zu
schaffenden Räumlichkeiten im erforderlichen Umfang zur Verfügung
stehen werden.

In diesem Zusammenhang weise ich auch ausdrücklich darauf hin, dass
zu den Genehmigungsvoraussetzungen auch die ausreichende Bereit-
stellung aller Fachräume einschließlich der für den Sportunterricht zählt.
In der Ratsvorlage wird die Aussage getroffen, dass die zusätzlich erfor-
derliche 1-fach Turnhalle vor Ort nicht realisiert werden könne. Ein voll-
umfänglicher Sportunterricht sei somit nicht gewährleistet. Dennoch wird
in Kenntnis des künftig voraussichtlich nicht vollständig zu deckenden
Bedarfs vorgeschlagen, die Erweiterung zu beschließen.

Ich halte es für dringend erforderlich, entsprechend der auch im Maß-
nahmenkatalog zur Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln

ER 1 9-

koeln.nrw.de

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Telefon: (0221).147 - 2552
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Bezirksregierung Köln

Datum:  .07.2017

2016 zu der hier in Rede stehenden Maßnahme getroffenen Feststel- Seite 2 von 2
lung weiterhin intensiv zu prüfen, wie die Frage des Schulsportes gelöst
werden kann. ’ \

Ihren Antrag auf Genehmigung werde ich unter Bezug auf meine vor-
stehenden Ausführungen bis zum Beginn des Schuljahres 2022/23 zu-
rückstellen.

Im Auftrag“ ö

Wr

Beschlussvorlage Rat

4399 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0775/2023 
Freigabedatum 
 10.05.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Korrektur Ratsbeschluss 1141/2016 - Rücknahme der Zügigkeitserweiterung für die 
Königin-Luisen-Schule, Gymnasium Alte Wallgasse 10, 50672 Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Nachdem die Bezirksregierung Köln die Genehmigung der beantragten Zügigkeitserweiterung 
der Königin-Luise-Schule bis zum Schuljahr 2022/23 zurückgestellt hatte, und aktuell trotz 
zwischenzeitlich fertig gestellten Erweiterungsbaus die nunmehr für G9 erforderlichen Raum-
kapazitäten und Sportmöglichkeiten nicht für eine Vierzügigkeit ausreichen, nimmt der Rat der 
Stadt Köln seinen Beschluss vom 20.12.2016 gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-
Westfalen zur Änderung der Zügigkeit der Königin-Luise-Schule (Schulnummer 166492), 
Gymnasium Alte Wallgasse 10, 50672 Köln zum Schuljahr 2023/24 zurück. Die Schule bleibt 
damit festgelegt auf drei Züge in der Sekundarstufe I und fünf Züge in der Sekundarstufe II. 
 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.05.2023 
Rat 15.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Verwaltung hatte die schulrechtliche Erweiterung der Zügigkeit der Königin-Luise-Schule 
mit Schreiben vom 05.04.2017 bei der Bezirksregierung Köln beantragt. 
 
In der Antwort der Bezirksregierung Köln vom 12.07.2017 hat die Bezirksregierung Köln die 
Stadt Köln aufgefordert, das erforderliche Raumprogramm für die erhöhte Kapazität nachzu-
weisen. Sie hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch die Kapazitäten für den Fachun-
terricht Sport nachvollziehbar dargestellt werden müssen. 
 
Darüber hinaus hat das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 für die Gymnasien die Rück-
kehr zum neunjährigen Bildungsgang (G9) beschlossen. 
 
In der Summe war es nicht möglich, alle erforderlichen Räume für ein G9-Gymnasium mit vier 
Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II (mit insgesamt 42 Klassen / 
Kursen) zu schaffen. Dies gilt insbesondere auch für die Kapazitäten im Unterrichtsfach Sport. 
Externe Möglichkeiten, den Bedarf an Schulsport zu decken, stehen nicht zur Verfügung. 
 
Die vorhandene Sportkapazität reicht lediglich aus, um die Versorgung für 33 Klassen / Kurse 
eines Gymnasiums mit drei Zügen in der Sekundarstufe I und fünf Zügen in der Sekundarstufe 
II zu decken.  
 
Der Standort der Königin-Luise-Schule wurde als Element des ersten Schulbaupakets (GU/TU 
I) baulich erweitert und wird aktuell noch saniert. Die bauliche Erweiterung ist auf Basis des 
G8 Raumprogramms konzipiert worden und konnte im Zuge des NRW-Beschlusses zur 
Rückkehr zu G9 nicht mehr angepasst werden. Dies hat der Rat der Stadt Köln mit Beschluss 
1503/2019 am 09.07.2019 so zur Kenntnis genommen und die Baumaßnahme auf G8-Basis 
akzeptiert. 
 
Daher konnten und können die räumlichen Voraussetzungen, um die Königin-Luise Schule als 
G9-Gymnasium in der vom Rat beschlossenen Größe mit vier Zügen in der Sekundarstufe I 
und sechs Zügen in der Sekundarstufe II zu führen, nicht erreicht werden.  
 
Die Stadt Köln kann ihre Verpflichtungen gemäß § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur 
Bereitstellung und Unterhaltung eines Schulgebäudes für die Königin-Luisen-Schule lediglich 
bei einer Kapazität von drei Zügen in der Sekundarstufe I und fünf Zügen in der Sekundarstu-
fe II erfüllen. 
 
Im Ergebnis war es für die Bezirksregierung Köln somit auch im Jahr 2022 nicht möglich, eine 
Genehmigung zur schulrechtlichen Erweiterung der Zügigkeit auszusprechen. 
 
Aus diesem Grund sieht die Verwaltung keine andere Möglichkeit, als die Rücknahme des 
Ratsbeschlusses vom 20.12.2016 zur Zügigkeitsänderung zu erbitten. 
 
Inwieweit zukünftig bei Bedarf Raumkapazitäten für die Bildung von Mehrklassen gemäß § 81 
Absatz 4 Schulgesetz zur Verfügung stehen könnten, müsste jeweils anlassbezogen geprüft

3 
werden. Die Prüfung von Nachverdichtungsmöglichkeiten am Standort, um durch Bereitstel-
lung weiterer Raumkapazitäten die ursprünglich angestrebte Zügigkeitserhöhung doch errei-
chen zu können, blieb ohne Erfolg. 
 
 
Anlage 
Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 12.07.2017

Beratungsverlauf (3)

22.05.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.05.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.14 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2023 Rat
TOP 10.31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Zeughausstraße 2
  • Appellhofplatz
  • Alte Wallgasse 10

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Details

Aktenzeichen
0775/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.05.2023
Erstellt
28.02.2023 17:30