Mandari Insight

3203/2022

Errichtung eines Interims-Schulgebäudes in Stahl-Modulbauweise mit Schulmensa, 12 Klassenräumen und Räumen für die Ganztagsbetreuung (Gebäude-Klasse 5), L 16 „Innerer Grüngürtel“,EZ 2, Bezirk 1 Innenstadt

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.10.2022

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 17.10.2022, TOP 3.2

Anlage 5: Fällantrag zur Ursprungsvariante Auflistung samt Aufnahmen

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Anlage 9: Baumliste Übersicht Eingriffe

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Anlage 8: Maßnahmenplan

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Anlage 4: Fällantrag zur Ursprungsvariante Erläuterung

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Anlage 11: Eingriffe Wurzelraum

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Anlage 10: Eingriffe Baumkronen

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 7: Bestands- und Konfliktplan

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Anlage 2: KoelnGIS Geltungsbereich LP

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Anlage 6: KurzLBP

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Anlage 3: Amtlicher Lageplan Ursprungsvariante

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Anlage 1: QGIS-Karte Baugrundstück

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Anlage 5: Fällantrag zur Ursprungsvariante Auflistung samt Aufnahmen

2054 Zeichen

SCHULE VENLOER WALL 13

BAUMFÄLLANTRAG _ BÄUME IM GRÜNGÜRTEL

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Anlage 9: Baumliste Übersicht Eingriffe

2855 Zeichen

Köln - Venloer Wall Neubau Schule
Übersicht Eingriffe in Bestandsbäume - Bereich Landschaftsplan Stand:
Nr Art
Gesamt-
fläche
(= 100%) 
in m²
beeinträch- 
tigte Fläche 
in m²
überformter 
Anteil der 
Gesamtwurzel 
in %
Gesamt-
fläche
in m²
Kronen-
Rückschnitt 
in m²
01 Acer pseudoplatanus - Bergahorn 180,5 49,8 28% 111,3 30,1
02 Robinia pseudoacacia - Robinie 142,0 0,0 0% 85,1 0,0
03 68,2 0,1 0% 29,9 0,0
04 Robinia pseudoacacia - Robinie 124,9 0,0 0% 71,2 0,0
05 95,9 0,0 0% 48,6 0,0
06 53,0 0,0 0% 19,7 0,0
07 75,6 8,0 11% 35,4 0,7
08 63,8 0,8 1% 26,6 0,0
09 50,3 0,0 0% 19,6 0,0
10 Carpinus betulus - Hainbuche 19,6 0,0 0% 3,1 0,0
11 Carpinus betulus - Hainbuche 38,5 0,0 0% 12,6 0,0
12 Carpinus betulus - Hainbuche 38,5 0,0 0% 12,6 0,0
13 38,5 0,0 0% 12,6 0,0
14 110,3 0,3 0% 60,2 0,0
15 Tilia - Linde 161,1 7,0 4% 99,0 0,1
16 Robinia pseudoacacia - Robinie 203,3 7,7 4% 133,6 0,0
17 Acer pseudoplatanus - Bergahorn (2-stämmig) 270,7 33,1 12% 188,7 13,8
18 Carpinus betulus - Hainbuche 33,8 0,0 0% 7,2 0,0
19 Carpinus betulus - Hainbuche 65,1 0,0 0% 27,6 0,0
20 Carpinus betulus - Hainbuche 93,3 36,9 40% 46,3 16,6
21 Carpinus betulus - Hainbuche 28,4 0,0 0% 9,5 0,0
22 Carpinus betulus - Hainbuche 61,9 0,0 0% 26,1 0,0
23 Carpinus betulus - Hainbuche 63,4 25,4 40% 24,1 8,3
24 Carpinus betulus - Hainbuche 75,6 0,7 1% 35,9 0,0
25 Carpinus betulus - Hainbuche 88,9 47,4 53% 42,5
26 Carpinus betulus - Hainbuche 84,0 39,2 47% 40,2
27 38,5 0,0 0% 12,6 0,0
28 Juglans regia - Walnuss 50,5 0,0 0% 18,3 0,0
29 Carpinus betulus - Hainbuche 93,0 27,9 30% 35,8 8,5
30 Carpinus betulus - Hainbuche 77,9 19,7 25% 32,4 5,7
31 Carpinus betulus - Hainbuche 96,6 7,1 7% 48,6 0,4
32 Carpinus betulus - Hainbuche 79,3 34,2 43% 30,6
33 Carpinus betulus - Hainbuche 84,9 25,6 30% 39,5 9,3
34 Carpinus betulus - Hainbuche 151,9 50,6 33% 89,4 26,3
35 Carpinus betulus - Hainbuche 59,5 0,0 0% 23,8 0,0
36 Carpinus betulus - Hainbuche 57,7 31,6 55% 16,3
37 Carpinus betulus - Hainbuche 139,6 46,1 33% 78,6 22,7
38 Carpinus betulus - Hainbuche 119,9 24,9 21% 66,4 9,3
39 Carpinus betulus - Hainbuche 137,5 41,6 30% 78,3 19,8
40 Carpinus betulus - Hainbuche 59,2 26,5 45% 23,6
41 Carpinus betulus - Hainbuche 86,0 23,9 28% 40,2 8,4
42 Carpinus betulus - Hainbuche 59,2 23,5 40% 21,7 8,3
43 Carpinus betulus - Hainbuche 53,9 24,3 45% 20,7
44 Carpinus betulus - Hainbuche 133,2 37,0 28% 77,9 17,2
45 Carpinus betulus - Hainbuche 98,5 0,0 0% 50,0 0,0
46 Carpinus betulus - Hainbuche 119,2 40,7 34% 66,8 21,6
47 Carpinus betulus - Hainbuche 78,6 22,2 28% 36,3 11,1
48 Carpinus betulus - Hainbuche 176,7 33,5 19% 111,9 19,6
49 Carpinus betulus - Hainbuche 54,5 2,9 5% 19,0 0,1
50 Carpinus betulus - Hainbuche 84,8 0,3 0% 38,6 0,0
Baum nicht zu halten
Kronenrückschnitt + Wurzelschutzmaßnahme erforderlich
Baum nicht von Baumaßnahme betroffen
WurzelraumBaum Baumkrone
15.07.2022

Anlage 8: Maßnahmenplan

2545 Zeichen

41GH 74133GH 74137GH 731S210GH 741
HolzpflockS4S3S21,002,881.33HolzpflockKörnung
12GH 74113GH 74115GH 73116GH 73217GH 73122GH 73124GH 73129GH 73130GH 74131GH 73134GH 73138GH 73139GH 73144GH 73145GH 73146GH 73148GH 73149GH 74150GH 73104GH 73205GH 73209GH 74111GH 73118GH 74121GH 74114GH 73119GH 73128GH 73135GH 741S4S4S320GH 73106GH 73107GH 73208GH 73142GH 74147GH 731SB 17102GH 73201GH 73103GH 73223GH 74127GH 731S1S3S1S1 S1S4S3S2LEGENDEPlanung - Erhalt der BaumreiheBiotoptypen nach Köln-Code und Froelich & Sporbeck (1991)GH 731BF32Baumgruppen, Einzelbäume,Baumreihen,mit mittlerem Baumholz,standorttypisch (BW 13)mit mittlerem Baumholz,standortfremd (BW 12)mit jungem Baumholz,standorttypisch (BW 12)die durch Schutzmaßnah-men erhalten werden könnenzu errichtender unverrückbarerBauzaun zur Abgrenzung bau-licher "Tabuzone"SB 171HN1öffentliche Gebäude mit Freiflä-chen, hoher Versieglungsgrad(BW 1)SchutzgebietsausweisungenLandschaftsschutzgebiet LSG"Innerer Grüngürtel"(nachrichtliche Darstellung)Schutz- und VermeidungsmaßnahmenWässerung (Wurzelschutzgra-ben und "Tabuzone")WurzelschutzgrabenWurzelschutzgerabenSonstige Planzeichen"Tabuzone" für jegliche bauli-che TätigkeitWässerung von "Tabuzone"und Wurzelschutzgrabenfachgerechte Kappung undVersorgung der WurzelnPlanungsraumPlanungsraumgrenze
GH 732BF42GH 741BF31Wurzelraumverlust (< 40% derGesamtwurzelmasse; dahernicht Bestandteil der Bilanzier-ung)vorhandener Zaun
Blattgrösse: 297 x 659
indexdatumbearbeiterart der änderung
MaßnahmenplanStadt KölnGebäudewirtschaftInterimsschulstandortVenloer Wall 13 - Köln-EhrenfeldFREIGEGEBEN DURCH:
1/25015.09.2022KühleM-1MAßSTABDATUMBEARBEITETPLAN-NR.SIEGBURGER  STR. 243 A,  53639  KÖNIGSWINTER - UTHWEILER TEL.  0 22 44 / 91 26 26,  FAX.  91 26 27info@buero-rietmann.de  www.buero-rietmann.deFREIRAUM  +  LANDSCHAFTSPLANUNGIngenieure PartG mbBRietmann BeratendeDiese Zeichnung und die darin enthaltenen Daten sind Eigentum der Rietmann Beratende Ingenieure PartGmbB. Kein Teil dieser Zeichnung darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder einem anderenVerfahren) ohne schriftliche Genehmigung der o. g. PartG mbB reproduziert, an Dritte weitergegeben oderunter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.Copyright 2022          CPlangrundlagen:- Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, 233-2 Bau- und Ingenieurver-   messungen
N:\LPLANUNG\PROJEKTE_2022\KÖLN\SCHULPAKET 2\VENLOER WALL\01_AKTUELL\LBP\GRUNDLAGENPLAN\KÖLN_VENLOERWALL_INTSCHULE_BUK_MPLAN_2022-08-08.DWG

Anlage 4: Fällantrag zur Ursprungsvariante Erläuterung

3174 Zeichen

Stadt Köln Antrag auf Erteilung einer Genehmigung

Die Oberbürgermeisterin zur Fällung oder Veränderung vn
ü geschützten Bäumen gemä

Fun 10: Lameeonaiispfiage 8 7 Baumschutzsatzung der Stadt Köln

Al lanae- Platz 2 Telefax 0221 /221-23867

E-Mail gruenflaechenamt@stadt-koeln.de

Antragstellerin oder Antragsteller

Familienname Vorname

Straße und Hausnummer Postleitzahl Wohnort
Ottoplatz 1 50679 Köln
Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse
0221/221-22548 juergen.lingohr@stadt-koeln.de

Gegebenenfalls Firmenname mit Vertretungsberechtigtem
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln

Name des Vertretungsberechtigten Vorname
Jürgen Lingohr

Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer
Bitte angeben, wenn nicht mit Antragstellerin oder Antragsteller übereinstimmend.

Familienname Vorname

Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort
Ottoplatz 1 50679 Köln
Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse
0221/221-22548 juergen.lingohr@stadt-koeln.de

Gegebenenfalls Firmenname mit Vertretungsberechtigtem
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln

Name des Vertretungsberechtigten Vorname
Jürgen Lingohr

Baumstandort, Grundstück
siehe Adresse Antragstellerin oder Antragsteller

®) siehe Adresse Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer
[_] sonstiger Standort

Adresse des Standortes bitte angeben

50672 Köln (Neustadt -Nord), Venloer Wall 13 (Grüngürtel)

Seite 1 von2

Zum Bauantrag vom:

Bauvorhaben: Errichtung eines dreigeschossigen Schulgebäudes in Stahl-Modulbauweise
Bauherrschaft: Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Ottoplatz 1, 50679 Köln
Baugrundstück: 50672 Köln (- Ehrenfeld ), Venloer Wall 13 (Kindergarten)

Entwurfsverfasser: HohlfeldArchitektur, Herwarthstraße 7, 50672 Köln
Dipl.- Ing. Architekt AKNW Jan Hohlfeld

BEGRÜNDUNG / ERLÄUTERUNG ZUR BAUMFÄLLUNG (ANLAGE ZUM FÄLLANTRAG)
Bäume im Grüngürtel (Landschaftsschutzgebiet)

Sehr geehrte Damen und Herren,

In den nächsten Jahren wird sich die Stadt Köln wahrscheinlich um mehr als 200.000
Einwohner vergrößern.

In diesem Wachstumsprozess stellt der Schulbau eine der größten Herausforderungen für
die Stadtverwaltung dar.

Viele Schulen wurden bereits in den vergangenen Jahren saniert, erweitert und neu
errichtet.

Dennoch besteht weiterhin ein enorm hoher Sanierungsbedarf bei den bestehenden
Schulen sowie die Notwendigkeit, aufgrund steigender Schülerzahlen neue Schulgebäude
unter hohem Zeitdruck zu errichten.

Am Standort Venloer Wall 13 wird ein Modulbau als Interims Grundschule errichtet. Das
Gebäude umfasst 12 Klassenräume, 3 Mehrzweckräume, 3 Differenzierungsräume, Küche,
Mensa, Räume für den offenen Ganztag, Inklusion und Verwaltung sowie dazugehörige WC-
Anlagen und Nebenräume.

Mangels alternativer Standortmöglichkeiten auf dem Grundstück ist es unabdingbar, dass
der Modulbau auf der im Lageplan eingezeichneten Fläche realisiert wird.

Es fanden zwei Ortstermine mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen / Baum-
kontrolle statt. Teilnehmer waren Frau Remmet ( 673/12 ), Herr Röhrich und Herr Neugebauer.
Von ihnen wurden keine Bedenken gegen die Baumfällungen geäußert.

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Anlage 11: Eingriffe Wurzelraum

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Anlage 10: Eingriffe Baumkronen

821 Zeichen

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

9043 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 3203/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung eines Interims-Schulgebäudes in Stahl-Modulbauweise mit Schulmensa, 12 
Klassenräumen und Räumen für die Ganztagsbetreuung (Gebäude-Klasse 5), L 16 „Innerer 
Grüngürtel„,EZ 2, Bezirk 1 Innenstadt 
Hier: Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 
Bundesnaturschutzgesetz 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der geplanten Errichtung des Interimsgebäu-
des am Venloer Wall (angrenzend zum Landschaftsschutzgebiet L 16) einverstanden.  
 
Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutz gesetz (BNatSchG) 
von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu. 
 
 
Alternative: 
 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) 
Nr.1 BNatSchG von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes nicht zu. 
 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 17.10.2022

2 
Begründung: 
 
Beschreibung der Maßnahme: 
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beabsichtigt auf einer Teilfläche des städtischen Grundstücks 
Venloer Wall 13b (Gemarkung: Ehrenfeld, Flur: 70, Flurstück: 7280/336) die Errichtung eines Inte-
rims-Schulgebäudes (als Interim für die Grundschule Gilbachstraße und andere). Das Grundstück 
selber befindet sich im baulichen Innenbereich, grenzt aber unmittelbar an den Geltungsbereich des 
Landschaftsplans (LP) der Stadt Köln an. Festgesetzt durch diesen ist hier das Landschaftsschutzge-
biet L 16 „Innerer Grüngürtel“.  
 
Zunächst sah die Planung eine Errichtung des Schulgebäudes auf der Grenze zum Landschafts-
schutzgebiet vor (B au-AZ: 63/B11/0353/22). Dass von dem Vorhaben in seiner Ursprungsvariante 
eine im Außenbereich, parallel zum Grundstücksverlauf stehende Baumreihe (aus ca. 50 Bäumen 
bestehende, durchwachsene Hecke) betroffen ist, wurde in diesem Zusammenhang offenbar nich t 
hinreichend berücksichtigt. Ein Erhalt der Baumreihe ließe sich in diesem Fall aufgrund zu umfangrei-
cher Eingriffe in den jeweiligen Kronen- und statisch relevanten Wurzelbereich nicht ermöglichen. Aus 
diesem Grund wurde seitens der Unteren Naturschutzbe hörde (UNB) die Durchführung einer ent-
sprechenden Alternativenprüfung (Abrücken des Baukörpers in Richtung Innenbereich) gefordert. 
Auch vor dem Hintergrund der zwischen dem Beirat der UNB und den Beigeordneten der Dezernate  
IV (Bildung, Jugend und Sport) und VI (Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft)  getroffenen 
Vereinbarung zur nachrangigen Inanspruchnahme von Landschaftsschutzgebieten bei Interimsbau-
ten.  
 
Hieraus resultierend erfolgte eine Umplanung, welche ein Abrücken des Baukörpers um mehrere Me-
ter von der Schutzgebietsgrenze vorsieht und somit den (überwiegenden) Erhalt der Baumreihe ge-
währleistet. Gemäß der in Auftrag gegebenen und vom Planungsbüro Rietmann (Rietmann Beraten-
de Ingenieure, Partnerschaftsgesellschaft mbH, Siegburger Straße 243a, 53639 Königswinter) erstell-
ten „Landschaftspflegerischen Kurzaussage“ (LBP) geht mit dem Bauvorhaben dennoch die Erforder-
nis zur Fällung von sechs Hainbuchen (Baum-Nr. 25, 26, 32, 36 40 und 43) und der Rückschnitt von 
Baumkronen einher. Die Ermittlung des zu erwartenden Baumverlustes erfolgte basierend auf einer 
ausführlichen, detaillierten Bestandsaufnahme samt jeweiliger Kronenfläche.  
 
Vermeidung / Verminderung und Eingriff / Ausgleich: 
Durch die überarbeitete Bauplanung wird das Landschaftsschutzg ebiet und somit die dort stehende 
Baumreihe von dem Vorhaben deutlich geringfügiger tangiert, als es die Ursprungsvariante vorgese-
hen hat (der zuvor von der Gebäudewirtschaft eingereichte Fällantrag bezog sich auf insgesamt 38 
Bäume). Insofern stellt die Umplanung eine wesentliche Vermeidung/ Verminderung des Eingriffs dar. 
Ein weiteres Abrücken der Gebäudekante, welches die Gebäudeerrichtung ohne Eingriffe in den Au-
ßenbereich ermöglichen würde, ist nach fachlicher Prüfung und Einschätzung nicht umsetzbar ( u.a. 
aufgrund einer hieraus resultierenden Erhöhung an Baumbeseitigungen im Innenbereich).  
Neben den allgemeinen, im LBP aufgeführten Vermeidungs-/ Verminderungsmaßnahmen ist in erster 
Linie die vorgesehene Errichtung eines Wurzelschutzgrabens (Wurzelvorhang) hervorzuheben. Die-
ser soll parallel zur Gebäudekante verlaufen und gemäß fachlicher Vorgaben (durch einen Fachbe-
trieb) in wurzelschonender Verfahrensweise angelegt werden. Angrenzend zum Wurzelschutzgraben 
wird eine sog. „Tabuzone“ eingerichtet, die durch einen ortsfesten, unverrückbaren Zaun dortige Bau-
tätigkeiten (Materiallagerung, Überfahrung usw.) unterbindet.  
Nach aktueller Einschätzung des Planungsbüros Rietmann sind im Zusammenhang mit dem Bauvor-
haben 18 Bäume in unterschiedlichem Maß zurückzus chneiden. Die Ausführung wird sich hierbei 
aber auf das absolut notwendige Maß beschränken und unter Beachtung fachlicher Vorgaben (ZTV-
Baumpflege) sowie in enger Abstimmung/ Begleitung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grün-
flächen erfolgen.  
Es wurde sich im Vorfeld darauf verständigt, dass die Rückschnittmaßnahmen nicht in die Eingriffs-/

3 
Ausgleichbilanzierung einfließen, sondern lediglich die betreffenden, in der Beschreibung der Maß-
nahme aufgeführten sechs zu fällenden Bäume.  
Das sich aus der zusam mengestellten Flächenbilanzierung ergebende Defizit in Höhe von 5.328 Bio-
topwert-Punkten soll durch die Anpflanzung von 15 Bäumen kompensiert werden. Eine abschließen-
de, finale Entscheidung zum Standort und der Pflanzenauswahl ist noch ausstehend. Der Vorhaben-
träger ist darauf hingewiesen worden, dass absolut vorrangig -vor einer ebenfalls in Erwägung gezo-
genen Option zum Ankauf von Ökopunkten (aus bestehenden Ökokontoflächen) - eine Ersatzpflan-
zung vorzunehmen ist.  
 
Artenschutz:          
Bei der Einhaltung der im LBP vereinbarten Sicherungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen kön-
nen artenschutzrechtliche Konflikte vermieden werden. Dieses bezieht sich auf die hier notwendigen 
Fällungen/ Baumrückschnitte, wie auch auf das eigentliche Bauvorhaben (Aufnahme entsprechender 
Auflagen in die Baugenehmigung).   
Zu den Maßnahmen gehört mitunter, dass bei den Rodungs- und Fällarbeiten (jahreszeitenunabhän-
gig) eine ökologische Baubegleitung hinzugezogen werden soll.  
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Der von der Gebäudewirtschaft geplante Interimsbau tangiert den Geltungsbereich des LP (nördlich 
angrenzendes Landschaftsschutzgebiet).  
Mit der Schutzgebietsausweisung (durch den LP festgesetztes LSG L 16 „Innerer Grüngürtel“) gehen 
Ge- und Verbotsbestimmungen einher. Das beantragte Vorhaben widerspricht insbesondere dem 
allgemeinen Verbot Nr. 1, wonach es u.a. verboten ist, Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen zu 
beschädigen (gilt auch für das Wurzelwerk), zu beseitigen oder Teile davon abzutrennen sowie jede 
Handlung, die geeignet ist, das Wachstum oder den Fortbestand der Pflanzenart nachteilig zu beein-
flussen. Von diesem Verbotstatbestand bedarf es einer Befreiung gem. § 67 (1) Bundesnaturschutz-
gesetz (BNatSchG). 
Aus Sicht der Unteren N aturschutzbehörde sind die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 
(1) Nr. 1 BNatSchG i. V. mit § 75 LNatSchG NW grundsätzlich gegeben.  
Das in den letzten Jahren erarbeitete Umsetzungskonzept der Verwaltung sieht die Sanierung bzw. 
den Neubau von insgesamt 5 Innenstadtschulen in der Neustadt/Nord vor. Um die jeweiligen Bauvor-
haben umzusetzen zu können, ist es erforderlich, die Schulgebäude freizustellen, den Schulbetrieb 
auszulagern und in einem Ersatzgebäude weiterzuführen. Zusammen mit einem weitere n Standort 
(Kreutzerstr.) können nacheinander mindestens 5 sanierungsbedürftige Grund - und Förderschulen 
ausgelagert werden. 
Dieses öffentliche Interesse überwiegt den naturschutzfachlichen Beeinträchtigungen, die unter An-
wendung von Sicherungs -, Schutz - und Vermeidungsmaßnahmen auf ein  Mindestmaß reduziert 
werden können. Der Gesamtcharakter der Baumreihe bleibt durch die Entnahme der sechs Bäume 
dennoch erhalten, ebenso wie ihre Biotopfunktion und ihr Beitrag zum Landschaftsbild.  
Durch die vorgesehene Kompensation ist gewährleistet, dass die Beeinträchtigungen des Naturhaus-
halts innerhalb des Schutzgebietes ausgeglichen werden. 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Baugrundstück (QGIS-Karte) 
 
Anlage 2: Geltungsbereich Landschaftsplan (KölnGIS)

4 
 
Anlage 3: Amtlicher Lageplan/ Ursprungsvariante 
 
Anlage 4: Fällantrag zur Ursprungsvariante/ Erläuterungsbericht  
 
Anlage 5: Fällantrag zur Ursprungsvariante/ Auflistung samt Aufnahmen 
 
Anlage 6: Landschaftspflegerische Kurzaussage (Planungsbüro Rietmann) 
 
Anlage 7: Bestands- und Konfliktplan 
 
Anlage 8: Maßnahmenplan 
 
Anlage 9: Baumliste/ Eingriffsübersicht 
 
Anlage 10: Eingriffe „Baumkronen“ 
 
Anlage 11: Eingriffe „Wurzelraum“

Anlage 7: Bestands- und Konfliktplan

2446 Zeichen

40GH 74141GH 74133GH 74143GH 74137GH 73132GH 73125GH 73126GH 731
10GH 741
Holzpflock1,002,881.33HolzpflockKörnung
12GH 74113GH 74115GH 73116GH 73217GH 73122GH 73124GH 73129GH 73130GH 74131GH 73134GH 73138GH 73139GH 73144GH 73145GH 73146GH 73148GH 73149GH 74150GH 73104GH 73205GH 73209GH 74111GH 73118GH 74121GH 741überprägter Wurzelraum> 40% der Wurzelgesamtmasse !14GH 73119GH 73128GH 73135GH 74120GH 73106GH 73107GH 73208GH 73142GH 74147GH 73102GH 73201GH 73103GH 73223GH 74136GH 74127GH 731vollständiger Wurzelraum der zufällenden BäumeFootprint InterimsschulgebäudeVerlauf Innengrenze des anzule-genden WurzelschutzgrabensSonstige PlanzeichenPlanungsraumPlanungsraumgrenzevorhandener ZaunLEGENDEBestandBiotoptypen nach Köln-Code und Froelich & Sporbeck (1991)GH 731BF32Baumgruppen, Einzelbäume,Baumreihen,mit mittlerem Baumholz,standorttypisch (BW 13)mit mittlerem Baumholz,standortfremd (BW 12)mit jungem Baumholz,standorttypisch (BW 12)die durch Schutzmaßnah-men erhalten werden könnenSchutzgebietsausweisungenLandschaftsschutzgebiet LSG"Innerer Grüngürtel"(nachrichtliche Darstellung)
GH 732BF42GH 741BF31GH 731BF32Baumgruppen, Einzelbäume,Baumreihen,mit mittlerem Baumholz,standorttypisch (BW 13)mit jungem Baumholz,standorttypisch (BW 12)die durch Schutzmaßnah-men nicht erhalten werden könnenGH 741BF31
Blattgrösse: 297 x 659
indexdatumbearbeiterart der änderung
Bestands- und KonfliktplanStadt KölnGebäudewirtschaftInterimsschulstandortVenloer Wall 13 - Köln-EhrenfeldFREIGEGEBEN DURCH:
1/25014.09.2022KühleB+K-1MAßSTABDATUMBEARBEITETPLAN-NR.SIEGBURGER  STR. 243 A,  53639  KÖNIGSWINTER - UTHWEILER TEL.  0 22 44 / 91 26 26,  FAX.  91 26 27info@buero-rietmann.de  www.buero-rietmann.deFREIRAUM  +  LANDSCHAFTSPLANUNGIngenieure PartG mbBRietmann BeratendeDiese Zeichnung und die darin enthaltenen Daten sind Eigentum der Rietmann Beratende Ingenieure PartGmbB. Kein Teil dieser Zeichnung darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder einem anderenVerfahren) ohne schriftliche Genehmigung der o. g. PartG mbB reproduziert, an Dritte weitergegeben oderunter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.Copyright 2022          CPlangrundlagen:- Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, 233-2 Bau- und Ingenieurver-   messungen
N:\LPLANUNG\PROJEKTE_2022\KÖLN\SCHULPAKET 2\VENLOER WALL\01_AKTUELL\LBP\GRUNDLAGENPLAN\KÖLN_VENLOERWALL_INTSCHULE_BUK_MPLAN_2022-08-08.DWG

Anlage 2: KoelnGIS Geltungsbereich LP

139 Zeichen

Venloer Wall 13b
Mittelpunkt: 354853, 5645738
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 12.09.2022Seite 1 / 1

Anlage 6: KurzLBP

51844 Zeichen

K-SNII-VW1 
Rietmann Beratende Ingenieure  
Partnerschaftsgesellschaft mbB            
Freiraum + Landschaftsplanung 
Siegburger Str. 243 A 
53 639 Königswinter 
Tel. 02244 / 91 26 26   Fax 91 26 27 
E-Mail: info@buero-rietmann.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Landschaftspflegerische Kurzaussage 
 
 
 zum Eingriff in Natur und Landschaft im Grüngürtel 
Errichtung eines Interimsschulgebäudes am  
Venloer Wall 13 - Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aufgestellt: Juli-September 2022 
Interimsschule Venloer Wall  
Aktueller Stand: 15.09.2022

Kurz-LBP: Errichtung eines Interimsschulgebäudes am Venloer Wall - Köln 
Stand: 15.09.2022 
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 2 
INHALTSVERZEICHNIS 
1. Einleitung ................................ ................................ ................................ ................................ .. 3 
1.1. Darstellung des Planvorhabens ......................................................................................................................... 3 
1.2. Lage des Plangebietes ........................................................................................................................................ 4 
1.3. Methode ............................................................................................................................................................ 4 
1.3.1. Biotopansprache und -bewertung.............................................................................................................. 4 
1.3.2. Ermittlung des zu erwartenden Baumverlusts in der Baumreihe  .............................................................. 5 
1.4. Übergeordnete Planungen / Schutzgebietsausweisungen ................................................................................ 5 
2. Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse der betroffenen Schutzgüter ................................ ......... 6 
2.1. Ist-Zustand im Plangebiet .................................................................................................................................. 6 
2.2. Soll-Zustand im Plangebiet ................................................................................................................................ 7 
2.3. Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter ................................................................................................ 8 
3. Vermeidung, Minderung und Kompensation ................................ ................................ ............... 9 
3.2. Wiederherstellungsmaßnahmen im Plangebiet .............................................................................................. 12 
3.3. Zeitlicher Ablauf der Maßnahmen ................................................................................................................... 13 
4. Eingriff- Ausgleichbilanzierung für den Außenbereich LSG „Innerer Grüngürtel“ ........................  14 
4.1. Ökologischer Wert – Ist- und Soll-Zustand ...................................................................................................... 14 
4.1.1. Wertpunktermittlung Biotoptypen Ist- und Soll-Zustand ........................................................................ 14 
4.2. Biotopwertermittlung Ist-Zustand ................................................................................................................... 14 
4.3. Biotopwertermittlung Soll-Zustand ................................................................................................................. 15 
4.4. Kompensation (Ersatz) ..................................................................................................................................... 15 
5. Abschlussbetrachtung ................................ ................................ ................................ .............. 17 
6. Verfasser und Urheberrecht ................................ ................................ ................................ ..... 18 
7. Kostenschätzung ................................ ................................ ................................ ...................... 19 
8. Literaturhinweise ................................ ................................ ................................ ..................... 20 
 
ABBILDUNGEN UND TABELLEN 
Abb. 1: Lage des Plangebietes, Ausschnitt aus der DTK 25, unmaßstäblich (Quelle: www.geoportal.nrw, Land 
NRW, 2022) ............................................................................................................................................. 4 
 
Tab. 1: Baumbestand der Baumreihe im LSG „Innerer Grüngürtel“ ....................................................................... 6 
Tab. 2: Zu fällende Bäume aus der Baumreihe im LSG „Innerer Grüngürtel“  ......................................................... 8 
Tab. 3: Biotopwertpunktermittlung, Ist- und Soll-Zustand ................................................................................... 14 
Tab. 4: Biotopwertermittlung, Ist-Zustand im Plangebiet ..................................................................................... 14 
Tab. 5: Biotopwertermittlung, Soll-Zustand im Plangebiet ................................................................................... 15 
Tab. 6: Biotopwertpunktermittlung, (Baum)Ersatz ............................................................................................... 15 
Tab. 7: Biotopwertermittlung, Baum(Ersatz) ........................................................................................................ 15 
 
ANHANG 
 
Plan-Nr. B+K-1: Bestands- und Konfliktplan, M 1:250 
Plan-Nr. M-1: Maßnahmenplan, M 1:250

Kurz-LBP: Errichtung eines Interimsschulgebäudes am Venloer Wall - Köln 
Stand: 15.09.2022 
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 3 
1. Einleitung 
1.1. Darstellung des Planvorhabens 
Die Stadt Köln beabsichtigt im Zeitraum von 2023 bis 2033 zwei Schulen (Montessori Grundschule Gi l-
bachstraße und Förderschule Blumenthalstraße) im Innenstadtbereich Kölns zu sanieren. Um den Unter-
richt für die, in diesen Einrichtungen beschulten Kinder sicherzustellen, ist die Errichtung eines Interims-
Schulgebäudes auf dem Gelände der Kindertagesstätten (nachfolgend Kita genannt) am Venloer Wall 13 
geplant. 
 
In der ersten Planfassung war vorgesehen das Gebäude direkt an der nordwestlichen Kita-
Grundstücksgrenze zum Inneren Grüngürtel  zu errichten. Infolgedessen hätten 38 Bäume einer grenz-
nah stockenden Baumreihe gefällt werden müssen. Der betroffene lineare Gehölzbestand  ist westlich 
der Kinderhorte zwischen Kita-Grenzzaun und einem Fußweg des Inneren Grüngürtels, der westl ich an 
das Grundstück anschließt, gelegen.  Da die B aumreihe ein Strukturelement des Inneren Grüngürtels 
darstellt, welcher LSG-Status besitzt (LSG-5007-0003), sind Eingriffe an dieser Stelle gemäß der Eingriff s-
regelung nach §§ 13 - 15 BNatSchG und § 30 LNatSchG abzuhandeln. 
Mit der Entnahme der Bäume wäre eine erhebliche Beeinträchtigung von Natur und Landschaft verbun-
den. Daher wurden seitens des Öffentlichkeit und Fachbehörden der Stadt Köln Bedenken bezüglich der 
Bauausführung geäußert. Um dem Vermeidungsprinzip der Eingriffsregelung Rechnung zu tragen, erging 
daraufhin der Beschluss das Gebäude um mindestens 5 m  nach Osten (von der Grenze)  zu versetzen. 
Hierdurch ist es möglich den Großteil der Bäume in der Baumreihe zu erhalten. 
 
Nach aktueller Planung wird der Interimsbau auf einer Bodenplatte von ca. 67 m x  19,5 m (1.306 m²) 
begründet. Zwecks Einbaus der Bodenplatte wird der Boden bis in eine Tiefe von ca. 1 m unter Geländ e-
oberkante ausgeschachtet. Weitere Bodenarbeiten finden in einem 1,2 m Korridor um die Auße nkante 
der Bodenplatte herum statt. Hier wird eine einseitig geböschte Grube ausgehoben, die von der Auskof-
ferungsaußenkante bis zur Bodenplattenbasis hinabreicht. 
 
Gebäudeneubau samt Baufeld nehmen einen beträchtlichen Teil des K ita-Außengeländes (= Spielb e-
reich) ein. Hier findet sich aktuell ein Scherrasen auf dem zahlreiche mittelalte und alte, zumeist stan d-
ortgerechte Bäume stocken. Durch Bau- und Anlage des als Modulbau geplanten Gebäudes  gehen hier 
Rasenflächen und Solitärbäume verloren. Da sich der Gebäudeneubau sowie das Bauumfeld innerhalb 
eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befinden , unterliegen die Überformungen den Regelungen 
nach § 34 BauGB. Eine detaillierte Bauausführungsplanung (Festlegung von Andienungswegen, Lagerflä-
chen usw.) für den Innenbereich wird derzeit aktualisiert1. 
 
Trotz der oben beschriebenen Ausweich lösung bezüglich der Gebäudelage  können negative Wirkpfade 
auf die Baumreihe im LSG „ Innerer Grüngürtel“ nicht ausgeschlo ssen werden . Das Lineargehölz  setzt 
sich im Wesentlichen aus mittelalten und jungen Hainbuchen ( Carpinus betulus) sowie wenigen Linden 
(Tilia spec.) und Gewöhnlichen Robinien ( Robinia pseudoacacia ) zusammen. Die Gehölze stehen auf 
relativ engem R aum zusammen. Der dadurch erzeugte Konkurrenzdruck führt zur Ausbildung unrege l-
mäßiger Kronenformen, deren Traufen die K ita-Grenze teils weit überragen . Baumkronen und/oder 
Wurzelkörper einzelner Baumindividuen reichen bis in den zukünftigen Baustellenraum hinein . Dadurch 
sind Eingriffe in  Krone und/oder Wurzel unumgänglich. Für eine geringe Anzahl an Bä umen wi rd der 
Eingriff in den Wurzelraum als so schwerwiegend erachtet, dass deren Erhalt unter fachlichen Gesichts-
punkten nicht möglich ist. 
 
Das Planungsbüro Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB wurde beau ftragt zu diesem Vorhaben 
eine Landschaftspflegerische Kurzaussage (Kurz LBP)  mit einer Bilanzierung im Sinne der Eingriffsreg e-
 
1 Hinweis: Der zu erwartende Verlust von Bäumen wird über einen Fällantrag gemäß der Baumschutzsatzung dar-
gestellt und beantragt.

Kurz-LBP: Errichtung eines Interimsschulgebäudes am Venloer Wall - Köln 
Stand: 15.09.2022 
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 4 
lung zu erstellen, da das Vorhaben gemäß § 14 BNatSchG und § 30 LNatSchG NRW als Eingriff in Natur 
und Landschaft zu werten ist . Zusätzlich sind bei der Aufstellung Vermeidungs - und Minderungsmaß-
nahmen zu formulieren.  
Mangels Flächenverfügbarkeit vor Ort ist der  verursachte Eingriff, gemäß einer Vorabstimmung mit der 
UNB und dem Grünflächenamt der Stadt Köln , durch Maßnahmen an anderer Stelle im Stadtgebiet aus-
zugleichen. 
 
Der Innere  Grüngürtel ist als bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich (KLB) eingestuft. Zudem befindet 
sich im Planungsraum ein Bodendenkmal. Damit sind bei der Planaufstellung die Belange der Denkmal s-
pflege einzubeziehen. 
 
Zudem ist eine Belastung des Areals mit Kampf mitteln nicht auszuschließen, so dass für den Fortgang 
des Verfahrens die Entscheidungen über etwaige Bodensondierungen abzuwarten sind. 
 
1.2. Lage des Plangebietes 
Das Plangebiet befindet sich in Nordrhein-Westfalen, Stadt Köln, Stadtteil Neustadt-Nord. 
 
 
  
Abb. 1: Lage des Plangebietes, Ausschnitt aus der DTK 25, unmaßstäblich (Quelle: www.geoportal.nrw, Land 
NRW, 2022) 
 
Der Eingriffsbereich liegt auf dem Grundstück Venloer Wall 13  b (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flu r-
stück: 7280/336) im Grenzbereich zwischen Siedlung und Innerem Grüngürtel. 
 
1.3. Methode 
1.3.1. Biotopansprache und -bewertung 
Die Ansprache der Biotoptypen basiert auf dem Kölner Biotopschlüssel („Köln-Code“)(vgl. ARBEITSGRUPPE 
„METHODIK DER BIOTOPKARTIERUNG IM BESIEDELTEN BEREICH“ (1993)).  
 
Die Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgt in Anlehnung an die Methode zur ökolog i-
schen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen nach D. Ludwig vom Januar 1991 ( FROELICH & 
SPORBECK). Es beruht auf einem fünfstufigen Punktebewertungssystem, in dem folgende Einzelbewe r-
tungskriterien betrachtet werden.

Kurz-LBP: Errichtung eines Interimsschulgebäudes am Venloer Wall - Köln 
Stand: 15.09.2022 
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 5 
- Natürlichkeit (N)  bezogen auf die Dauer und die Intensität anthropogener Veränderungen 
- Wiederherstellbarkeit (W) Entwicklungsdauer von Ökosystemen 
- Gefährdungsgrad (G)  Gefährdung eines Ökosystems (Indikatoren, z.B. Rote-Liste-Arten) 
- Maturität (M)  Reifegrad eines Ökosystems 
- Struktur und Artenvielfalt (SAV) Diversität eines Biotoptypes 
- Häufigkeit (H)  Häufigkeit dieses Biotoptypes im Naturraum 
- Vollkommenheit (V)  berücksichtigt die Vorbelastungen eines Biotoptypes 
Die Kriterien werden additiv verknüpft. Ein Biotoptyp kann maximal einen Biotopwert (BW) von 30 
(Qualitätsparameter Vollkommenheit (V) wird im Stadtgebiet nicht berücksichtigt) erreichen. 
 
1.3.2. Ermittlung des zu erwartenden Baumverlusts in der Baumreihe 
In der  Bauvorbereitung sind Eingriffe und Schutzmaßnahmen in die  Baumreihe im Grenzbereich Kita-
Gelände/Innerer Grüngürtel durchzuführen. Bei Einzelbäumen  der Gehölzstruktur sind ein Kronenrück-
schnitt und/oder ei ne Wurzelkappung vorzunehmen. Während der Kronenrückschnitt als unbedenklich 
einzustufen ist, kann die Reduzierung von Wurzelmas se auf einzelne  betroffene Bäume letal wirken. 
Laut Aussage von Fachgutachtern  führt ein Feinwurzelgewebeverlust von > 40% zum A bsterben eines 
Baums, da er seinen Wasser- und Nährstoffbedarf nicht länger decken kann. Zum Schutz der Baumreihe 
ist die A nlage eines Wurzelschutzgrabens vorgesehen, der parallel zur geplanten Gebäudeaußenkante 
und der Gehölzformation verläuft. Entsprechend werden die östlich orientierten Baumwurzeln der Reihe 
entlang der westlichen Außenkante des Grabens gekappt. Vor diesem Hintergrund galt es zu klären, wie 
viel Wurzelmasse jedes Einzelbaums der Baumreihe durch den Eingriff verloren geht. Zu diesem Zweck  
wurden die Wurzelraum ausmaße jedes Baumindividuums anhand seiner Kronenausdehnung hergelei-
tet. Hierzu mussten zunächst die  Kronen jedes Einzelbaums der Reihe im Detail eingemessen und maß-
stäblich als Vektorobjekt digitalisiert  werden. Der fachlichen Grundannahme folgend, dass der Wurze l-
raum in der Horizontalausrichtung ca. 1,5 m über die Kronentraufe hinausreicht, wurden nun die Baum-
kronenvektoren umläufig um besagte 1,5 m aufgeweitet. Somit konnten die Wurzelausmaße  jedes 
Baumes in der Aufsicht generiert und deren Flächengröße abgegriffen werden. Durch Überlagerung der 
Wurzelobjekte mit der Wurzelschutzgrabenaußengrenze war es nun möglich, den zu erwartenden  Wur-
zelflächenverlust (=Wurzelmasseverlust) zu ermitteln.  Wenn dieser den kritischen Wert von 40 % d er 
Gesamtfläche (=Gesamtmasse) überstieg, wurde für den entsprechenden Einzelbaum  eine letale Folge-
wirkung des Eingriffs angenommen. 
 
1.4. Übergeordnete Planungen / Schutzgebietsausweisungen 
▪ Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln (Teilabschnitt Region Köln) stellt das Plangebiet als 
„Waldbereich“ mit der Freiraumfunktion „Regionale Grünzüge“ dar. 
▪ Der Innere Grüngürtel ist zudem als bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich (KLB) in Regionalplan 
Köln verzeichnet und somit Gegenstand der Denkmalspflege. 
▪ Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des  Landschaftsplans Köln Kartenblatt 6. Das Baufeld befin-
det sich knapp außerhalb des westseitig angrenzenden Landschaftsschutzgebiets L 16 „Innerer Grün-
gürtel“. Die tangierte Baumreihe ist Teil des Schutzgebiets. Für dieses wird als Entwicklungsziel „E r-
halt und Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen“ formuliert. 
▪ Laut Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist die Eingriffsfläche als „Grünfläche“ gekennzeichnet.

Kurz-LBP: Errichtung eines Interimsschulgebäudes am Venloer Wall - Köln 
Stand: 15.09.2022 
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 6 
2. Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse der betroffenen Schutzgüter 
2.1. Ist-Zustand im Plangebiet 
Die nachstehend aufgeführten Biotoptypen/ -strukturen sind wie bereits in 1.3. 1. beschrieben entspre-
chend dem „Köln-Code“ angesprochen worden (im Folgenden fett dargestellt). Da die Bilanzierung der 
„Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen” nach D. Ludwig (FROELICH & 
SPORBECK 1991) folgt, werden die Biotoptypen-Kürzel dieses Systems ebenfalls benannt (im Folgenden 
kursiv dargestellt). Für das Plangebiet gilt der Naturraum 3 (Lössbörden). 
Die Aufnahme der Habitatstrukturen fand im Sommer 2022 statt. Das Plangebiet war aufgrund der vo r-
her langandauernden Trockenheit durch eine geringe Gründeckung des Offenbiotops geprägt.  
 
Der Interims-Schulneubau wird im Außen -/Spielgelände der Kitas am Venloer Wall 13 errichtet. Derzeit 
wird die Fläche von einem Tritt- und Scherrasen eingenommen, auf dem zahlreiche Bäume stocken. Der 
Rasen erfährt eine n regelmäßigen und hochfrequenten Pflegeschnitt. Neben diesem Faktor wirkt eine 
permanente Trittbelastung durch die spielenden Kinder auf die Vegetationsnarbe. Unter diesem Bea n-
spruchungsregime können sich lediglich wenige , scher- und tritt resistente Arten etablieren . Entspr e-
chend arten- und strukturarm stellt sich die Vegetations bestand dar. Der Biotoptyp entspricht dem Bio-
toptyp der „Scherrasen mit Baumbestand“ (PA 121 / HM1). Der Gehölzbestands des Geländes setzt sich 
aus standorttypischen Einzelbäumen von geringer, mittlerer und starker Baumholzstärke zusammen, die 
unter die Biotoptypen klassen „Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit jungem Baumholz, stand-
orttypisch“ ( GH 741 / BF31), „Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit mittlerem Baumholz, 
standorttypisch“ ( GH 731 / BF32) und „Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit starkem Baum-
holz, standorttypisch“ ( GH 721 / BF33) fallen.  Zudem sind in gerin gem Maße standortfremde Solitär-
bäume mittlere n Alters , die dem Biotoptyp „ Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit mittlerem 
Baumholz, standortfremd“ (GH 732 / BF42) zuzuordnen sind, beigemischt.  
 
Die im Grüngürtel stockende Baumreihe besteht aus mittelalten und jungen zumeist standorttypischen 
(GH 731 / BF32 und GH 741 / BF31) sowie wenigen mittelalten standortfremden Bäumen ( GH 732 / 
BF42). In Tabelle 1 findet sich eine Aufstellung des Baumbestands. 
 
Tab. 1: Baumbestand der Baumreihe im LSG „Innerer Grüngürtel“ 
Baum Baumkrone Wurzelraum 
Nr. Art Biotoptyp nach 
Köln-Code 
Gesamtfläche 
in m² 
Gesamtfläche 
in m² 
01 Acer pseudoplatanus - Bergahorn GH 731 111,3 180,5 
02 Robinia pseudoacacia - Robinie GH 732 85,1 142,0 
03 Robinia pseudoacacia - Robinie GH 732 29,9 68,2 
04 Robinia pseudoacacia - Robinie GH 732 71,2 124,9 
05 Robinia pseudoacacia - Robinie GH 732 48,6 95,9 
06 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 19,7 53,0 
07 Robinia pseudoacacia - Robinie GH 732 35,4 75,6 
08 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 26,6 63,8 
09 Carpinus betulus - Hainbuche GH 741 19,6 50,3 
10 Carpinus betulus - Hainbuche GH 741 3,1 19,6 
11 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 12,6 38,5 
12 Carpinus betulus - Hainbuche GH 741 12,6 38,5 
13 Carpinus betulus - Hainbuche GH 741 12,6 38,5 
14 Tilia - Linde GH 731 60,2 110,3

Kurz-LBP: Errichtung eines Interimsschulgebäudes am Venloer Wall - Köln 
Stand: 15.09.2022 
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 7 
Baum Baumkrone Wurzelraum 
Nr. Art Biotoptyp nach 
Köln-Code 
Gesamtfläche 
in m² 
Gesamtfläche 
in m² 
15 Tilia - Linde GH 731 99,0 161,1 
16 Robinia pseudoacacia - Robinie GH 732 133,6 203,3 
17 Acer pseudoplatanus - Bergahorn (2-
stämmig) GH 731 188,7 270,7 
18 Carpinus betulus - Hainbuche GH 741 7,2 33,8 
19 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 27,6 65,1 
20 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 46,3 93,3 
21 Carpinus betulus - Hainbuche GH 741 9,5 28,4 
22 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 26,1 61,9 
23 Carpinus betulus - Hainbuche GH 741 24,1 63,4 
24 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 35,9 75,6 
25 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 42,5 88,9 
26 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 40,2 84,0 
27 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 12,6 38,5 
28 Juglans regia - Walnuss GH 731 18,3 50,5 
29 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 35,8 93,0 
30 Carpinus betulus - Hainbuche GH 741 32,4 77,9 
31 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 48,6 96,6 
32 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 30,6 79,3 
33 Carpinus betulus - Hainbuche GH 741 39,5 84,9 
34 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 89,4 151,9 
35 Carpinus betulus - Hainbuche GH 741 23,8 59,5 
36 Carpinus betulus - Hainbuche GH 741 16,3 57,7 
37 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 78,6 139,6 
38 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 66,4 119,9 
39 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 78,3 137,5 
40 Carpinus betulus - Hainbuche GH 741 23,6 59,2 
41 Carpinus betulus - Hainbuche GH 741 40,2 86,0 
42 Carpinus betulus - Hainbuche GH 741 21,7 59,2 
43 Carpinus betulus - Hainbuche GH 741 20,7 53,9 
44 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 77,9 133,2 
45 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 50,0 98,5 
46 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 66,8 119,2 
47 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 36,3 78,6 
48 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 111,9 176,7 
49 Carpinus betulus - Hainbuche GH 741 19,0 54,5 
50 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 38,6 84,8 
 
2.2. Soll-Zustand im Plangebiet 
Im Baubereich gehen die hi er vor gefundenen Vegetationsbestände für die Dauer der Interims -
Beschulung mittel- bis langfristig verloren. Der Verlust betrifft den Offe nbiotopanteil des „Scherrasens 
mit Baumbestand“ (PA 121 / HM1) wie auch eine derzeit noch nicht endgültig bezifferbare Anzahl an

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Gehölzen (GH … / BF …), welche im Gebäude-Footprint sowie im Baufeld liegen. An die Stelle der beste-
henden Biotoptypen tritt der Schulgebäudeneubau. Da Gebäude und unversiegeltes Außengelände g e-
trennt voneinander betrachtet werden, wird die Schule dem Biotoptyp „öffentliche Gebäude mit Freiflä-
chen, hoher Versieglungsgrad “ ( SB 171 / HN1) zugerechnet. Das Interims-Bauwerk nimmt eine Fläche 
von 1.306 m² ein. 
Aus der Baumreihe des LSG „Innerer Grüngürtel“ sind vorsorglich sechs Bäume zu entnehmen, de ren 
Fortbestand aufgrund der Wurzeleingriffe nicht gewährleistet werden kann. Der Verlust beschränkt sich 
auf 6 geringmächtige, konkurrenzschwache Bäume des Biotoptyps „Baumgruppen, Einzelbäume, Baum-
reihen, mit jungem Baumholz, standorttypisch “ ( GH 741 / BF31) s owie „Baumgruppen, Einzelbäume, 
Baumreihen, mit jungem Baumholz, standorttypisch“ ( GH 731 / BF32) mit erheblichem Kronenversatz 
gen Kita-Gelände. In Tabelle 2 sind die Bäume aufgeführt, die aus dem Bestand geschlagen werden. 
 
Tab. 2: Zu fällende Bäume aus der Baumreihe im LSG „Innerer Grüngürtel“ 
Baumkrone
Nr Art Biotoptyp nach 
Köln-Code
Gesamtfläche
in m²
Gesamtfläche       
(= 100%) 
in m²
beeinträchtigte 
Fläche 
in m²
überformter Anteil 
der Gesamtwurzel 
in %
25 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 42,5 88,9 47,4 53%
26 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 40,2 84,0 39,2 47%
32 Carpinus betulus - Hainbuche GH 731 30,6 79,3 34,2 43%
36 Carpinus betulus - Hainbuche GH 741 16,3 57,7 31,6 55%
40 Carpinus betulus - Hainbuche GH 741 23,6 59,2 26,5 45%
43 Carpinus betulus - Hainbuche GH 741 20,7 53,9 24,3 45%
WurzelraumBaum
 
 
2.3. Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter 
Mit Errichtung  des Interims -Schulgebäudes wird Scherrasenfläche überbaut und der darin befindliche 
Wurzelraum überformt. Infolge der unmittelbaren Wuchsortbeanspruchung wie auch durch die indire k-
ten letalen Folgewirkungen der Wurzelrau müberformung sind Bäume i nnerhalb (Solitärbäume) und 
außerhalb (Baumreihe im LSG „Innerer Grüngürtel“) des tatsächlichen Eingriffsbereichs zu fällen.  
Somit kommt es zu Bestand sverlusten eines aus naturschutzfachlicher Sicht relativ geringwertig einzu-
stufenden Biotoptyps (Scherrasen), wie auch hochwertige r Biotoptypen (Bäume). Vor allem mittelalte 
und alte Bäume der Biotoptypenklasse n GH 731 / BF32 und GH 721 / BF33 besitzen ein  hohes Bio-
topfunktionspotenzial für weitere biotische Schutzgüter und dienen beispielsweise als Refugial -, Brut - 
und Nahrungshabitat für diverse tierartengruppen . Ein Verlust derartiger Lebensstätten wirkt sich also 
zwangsläufig negativ auf die lokale Biozönose insgesamt aus. 
Da im Umfeld jedoch genügend adäquate Ausweichbiotope existieren, wird der Eingriff diesbezüglich als 
mäßig eingestuft. 
Schwerer wiegen die Auswirkungen auf die abiotischen Schutzgüter  des Kita -Außenareals. Bau - und 
anlagebedingt wird Bodenraum in nicht unerheblichem Umfang durch Bodenverdichtung oder Übe r-
bauung versiegelt. Daraus folgt  eine Reduzierung von Versickerungsf läche und Stoffumsetzungsraum , 
was den B odenwasser- und Bodennährstoffhaushalt beeinträchtigt. Zudem geht Transpirati ons- und 
damit Kaltluftbildungspotenzial verloren, was zu Kleinklimaverzerrungen führt. Nicht zuletzt wird den, in 
den Kita-Einrichtungen betreuten Kinder n ein Teil der Spiel - und Erlebniswelt entzogen. Die Stör - und 
Emissionswirkungen durch die Bautätigkeit sind nur temporär gegeben.  
 
Durch die Anwendung von Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen wird der Eingriff in den Gehöl z-
bestand außerhalb des Baubereichs auf ein naturverträgliches Maß minimiert, so dass  die Erheblic h-
keitsschwelle nicht überschritten w ird. Insgesamt werden 6 Bäume aus der Baumreihe im LSG „Innerer 
Gürtel“ entnommen. Die Bäume stehen im dichten Bestand, so dass der Kronenschluss durch Nachba r-
bäume rasch wiederhergestellt wird und der Gesamtcharakter der Baumreihe erhalten bleibt. Eine 
nachhaltige Beeinträchtigung der Biotopfunktionen ist somit nicht erkennbar. Gleiches gilt für das Land-

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schaftsbild. Die Baumreihe bildet auch nach der Entnahme von 6 Bäumen eine dichte Abgrenzung zw i-
schen dem Parkgelände und dem geplanten Interim sgebäude. Das temporäre Schulgebäude wird durch 
die erhaltene Baumreihe sichtverschattet. 
 
3. Vermeidung, Minderung und Kompensation 
 
Da Bauausführungsplanung sowie die freiraumplanerischen Konzepte des Spielbereichs noch nicht a b-
schließend bearbeitet worden sind, ist eine endgültige Darstellung von Vermeidungs - und Minderungs-
maßnahmen zur Reduzierung der Eingriffswirkungen für d ie im  Innenbereich liegenden Vegetations-
strukturen und sonstigen hiesigen biotischen wie abiotischen Schutzgüter  nicht im Detail möglich. Den-
noch können einige Maßnahmenpakete bereits an dieser Stelle postuliert werden 
 
Schutzgut Boden / Wasser:  
1. Bei den Baumaßnahmen sind die Bestimmungen des Bundes -Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und 
der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie des Landesbodenschutzgeset-
zes (LBodSchG NW) zu beachten. 
2. Ausbau, Zwischenlagerung und Wiedereinbau von Boden hat gemäß DIN 18915 (Vegetationstechnik 
im Landschaftsbau – Bodenarbeiten) und DIN 19731 (Bodenbeschaffenheit – Verwertung von B o-
denmaterial) zu erfolgen.   
3. Die Flächeninanspruchnahme ist auf die in den zukünftigen Maßnahmenplänen dargestellten Berei-
che zu beschränken. 
4. Der anfallende Aushub ist entsprechend der geltenden Bestimmungen und Richtlinien wiederz u-
verwerten oder zu entsorgen. Der Verbleib der entsorgten Böden ist zu belegen. 
5. Das notwendige Einbringen von nicht autochthonem Bodenmaterial (inkl. Sand) ist so gering wie 
möglich zu halten. 
6. Die in Verbindung mit der Flächeninanspruchnahme (Lager-/ Arbeitsfläche ) hervorgerufenen B o-
denverdichtungen sind nach Beendigung der Baumaßnahme fachgerecht zu beseitigen und erfo r-
derlichenfalls Maßnahmen durchzuführen (z.B. Tiefenlockerung), um Bodenschadverdichtungen zu 
beseitigen und die natürlichen Bodenfunktionen wiederherzustellen.  
7. Der sorgsame Umgang mit wass ergefährdenden Stoffen, z.B. Treibstoffe und Öle, ist in der Au s-
schreibung festzuschreiben und besondere Vorsichtsmaßnahmen (z.B. Verwendung von Behältern 
in doppelwandiger Ausführung oder Lagerung auf dichten Auffangwannen) sind anzuordnen. 
8. Das Betanken von Baumaschinen sowie Reparatur - und Wartungsarbeiten sollten nur auf entspr e-
chend abgedichteten Plätzen erfolgen, von denen keine Gefährdung von Gewässern und Grundwa s-
ser ausgeht. Ölbindemittel muss bereitgehalten werden. 
9. Baumaschinen, Fahrzeuge, Behälter usw. dürfen keine Hydrauliköl -, Schmiermittel und Trei b-
stoffverluste aufweisen. 
10. Das Ausbringen von Lösungen oder Laugen in offene Bodenflächen ist grundsätzlich untersagt. Im 
Rahmen der Bauumsetzung ist das Personal darauf hinzuweisen. 
Schutzgut Flora / Landschaftsbild:  
11. Die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme notwendigen Pflege - und Rüc kschnittarbeiten an 
Gehölzen im Innenbereich sind auf ein baulich unbedingt notwendiges Maß zu reduzieren und sind 
aufgrund des Brut- und Niststättenschutzes in der Zeit vom 1.10. bis 28.2. durchzuführen.  
12. Zur Abgrenzung des Baufelds, inkl. der temporären Lagerfläche n, ist vor Beginn der Bauarbeiten ein 
gegen Verrücken gesicherter Bauzaun zu errichten, während der gesamten Ba uzeit vorzuhalten und 
erst nach Beendigung der Bauarbeiten wieder zu entfernen.  
13. Schutz vorhandener Gehölzbestände nach DIN 18 920 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau - 
Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Bauma ßnahmen), ZTV -

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Baumpflege (Richtlinien zum Ausbau von Stra ßen), RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, 
Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen). 
14. Besonders hervorzuheben aus der DIN 18 920 sind folgende Vorgaben: 
• Zum Schutz gegen mechanische Schäden (z.B. Quetschungen und Aufr eißen der Rinde, des Hol-
zes und der Wurzeln, Beschädigung der Krone) durch Baufahrzeuge, Baumaschinen und sonstige 
Bauvorgänge, sind Bäume im Baubereich durch einen 2,00 m hohen, ortsfesten Zaun zu schü t-
zen. Er soll den gesamten Wurzelbereich umschließen. Als Wurzelbereich gilt die Bodenfläche 
unter der Krone von Bäumen (Kronentraufe) zuzüglich 1,50 m, bei Säule nform zuzüglich 5,00 m 
nach allen Seiten. Kann aus Platzgründen nicht der gesamte Wurzelbereich geschützt werden, 
soll der zu schützende Bereich mög lichst gr oß sein und insbesondere die offene Bodenfläche 
umfassen. 
• Ist das Aufstellen eines Zaunes im Ausnahmefall nicht möglich, ist  der Stamm mit einer gegen 
den Stamm abgepolsterten, mindestens 2,00 m hohen Bohlenummantelung zu versehen. Die 
Schutzvorrichtung ist ohne Beschädigung der Bäume anzubringen. Sie darf nicht unmittelbar auf 
die Wurzelanläufe aufgesetzt werden. Die Krone ist vor Beschädigung durch Geräte und Fah r-
zeuge zu schützen, gegebenenfalls sind gefährdete Äste hochzubinden. Die Bindestelle n sind 
ebenfalls abzupolstern. 
• Im Wurzelbereich soll kein Auftrag von Böden oder anderem Material erfolgen. Ist dies im Ei n-
zelfall nicht zu vermeiden, müssen bei der Auftragsdicke und dem Einbauverfahren die artspez i-
fische Verträglichkeit, das Alter, die V italität und die Ausbildung des Wurzelsystems der Pfla n-
zen, die Bodenverhältnisse sowie die Art des Materials berücksichtigt werden. Der Bodenauftrag 
soll sektoral erfolgen, die Belüftungssektoren sollen mindestens ein Drittel des Wurzelbereiches 
umfassen. 
• Gräben, Mulden und Baugruben dürfen im Wurzelbereich nicht hergestellt werden. Ist dies im 
Einzelfall nicht zu vermeiden, darf die Herstellung nur in Handarbeit oder Absaugtechnik erfo l-
gen. Der Mindestabstand vom Stammfuß soll das Vierfache des Stammumfanges in 1,00 m Höhe 
betragen, mindestens jedoch 2,50 m. 
• Der Wurzelbereich darf nicht durch Befahren, durch Abstellen von Maschinen und Fahrzeugen, 
Baustelleneinrichtungen und Materiallagerung belastet werden. Ist eine befristete Inanspruc h-
nahme des Wurzelbereichs nicht zu vermeiden, muss die belastete Fläche möglichst klein gehal-
ten werden. Sie ist mit einem druckverteilenden Vlies und mit einer mindestens 20 cm dicken 
Schicht aus dränschichtgeeignetem Material abzudecken, auf die eine feste Auflage aus Bohl en 
oder Ähnlichem zu legen ist. 
15. Höhenbegrenzung der eingesetzten Baumaschinen und Geräte im Bereich von Großgehölzen (Au s-
lagerung des Hebelarmes wegen der Kronentraufen der Bäume beachten). 
16. Für Bauarbeiten, bei denen eine Höhenbegrenzung der eingesetzten B aumaschinen und Geräte im 
Bereich von  Großgehölzen nicht möglich ist , sind störende Äste durch einen sachkundigen Bau m-
dienst fachgerecht zu entfernen, wobei auf den habitusgemäßen Kronenaufbau zu achten ist. 
17. Einsatz von lärmgedämpften Baumaschinen und Geräten. 
18. Beachtung der Auflagen der DIN 18915 (Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke) hinsich t-
lich des Bodens als Pflanzenstandort. 
19. Die Baumaßnahmen sind begleitend im Rahmen der ökologischen Bauleitung und ggf. durch Beglei-
tung eines Artenschutzgutac hters zu realisieren. Dies gilt vor allem für die Bereiche, in denen Bäu-
me/ Sträucher von den Bauarbeiten tangiert si nd. Die Strukturen sind auf Besatz durch Vögel und/ 
oder Fledermäuse und auch auf das Vorhandensein von Fortpflanzungs -/ Ruhestätten (Nester, 
Baumhöhlen etc.) von planungsrelevanten Arten (unabhä ngig von aktuellem Besatz) zu untersu-
chen. 
Zum Erhalt der im Außenbereich LSG „Innerer Grüngürtel“ stockenden Bau mreihe sind insbesondere 
folgende Vermeidungsmaßnehmen umzusetzen:

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20. Errichtung eines parallel zur Baumreihe verlaufenden Wurzelschutzgrabens mit Wurzelvorhang. Die 
Aushubtiefe des Grabens beträgt 80 cm, seine Breite 60 cm. Der Wurzelschutzgraben ist in Handar-
beit auszuheben. Unterstützend kann ein Saugbagger eingesetzt werden.  Anfallender Boden ist 
fachgerecht zu entsorgen. Die Grabenwände sind mit einer verlorenen Schalung aus unbehandeltem 
Holz zu versehen. Die Bohlen werden von - im Abstand von 1 m eingerammten - nicht imprägnierten 
Holzpfosten gehalten.  Freigelegte Wurzeln sind an  der Grabenwestsei te von einer spezialisierten 
Fachfirma entsprechend der Vorgaben nach ZTV -Baumpflege (FLL 2017) zu kappen und mit einem 
fungiziden Mittel zu behandeln. In Anschluss ist der Graben mit Baumsubstrat des „Typ Köln“ aufzu-
füllen, welches im Einblasverfahren einzubringen ist. Der Wurzelschutzgraben/Wurzelvorhang ist in-
nerhalb der Vegetationsperiode anzulegen. 
21. Zur Schonung der durch die Kappung belasteten Baumwurzeln wird eine „Tabuzone“ westseitig des 
Wurzelschutzgrabens/Wurzelvorhangs eingerichtet, in der keiner lei Bautätigkeit stattzufinden hat. 
Diese wird durch Errichtung eines unverrückbaren Bauzauns, der die östliche Grabenseite auf ganzer 
Länge flankiert, realisiert. 
22. Zur Vermeidung von Trockenstress werden Wurzelschutzgraben und „Tabuzone“ regelmäßig gewäs-
sert. Für den Wurzelschutzgraben sind 15 Arbeitsgänge angesetzt. Pro Wässerungsgang sin d mi n-
destens 50 l Wasser auszubringen. Die „Tabuzone“ ist flächig zu wässern. In 15 Arbeitsgängen sind 
hier mindestens 20 l pro m² und Wässerungsgang auszubringen. 
23. Die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme notwendigen Rückschnittarbeiten im Kronenbereich 
der Gehölze sind nur auf das - durch die baulichen Vorgaben - unbedingt notwendige Maß zu redu-
zieren. Kronenrückschnitte sind nach aktueller Einschätzung an 18 Gehölzen vorzunehmen. Auch bei 
diesem Arbeitsschritt sind die Standards der ZTV -Baumpflege (FLL 2017) zu berücksichtigen.  Der 
Rückschnitt hat in der Vegetationsperiode zeitnah der Anlage des Wurzel schutzgrabens zu erfolgen. 
Vor Beginn jedes Astrückschnitts ist der betro ffene Baum auf Brut- und Niststätten abzusuchen. Im 
Fall eines Niststättenfundes ist die Expertise eines Sachverständigen einzuholen und das weitere 
Vorgehen abzustimmen. 
 
Die aufgeführten Sicherungs -, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind als verbindliche  Bestandteile 
in die Ausführungsplanung und die zu erstellenden Ausschreibungen aufzunehmen. Im Übrigen wird auf 
die Vorschriften gemäß DIN 18920  verwiesen, die ebenfalls als verbindlich gelten und entsprechend in 
die Ausführungsplanung und Ausschreibungen aufzunehmen sind. 
 
Schutzgut Fauna 
Folgende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (V)  sollen neben den b ereits oben aufgeführten 
Maßnahmen im Rahmen der Planumsetzung durchgeführt werden, um das Auslösen von Verbotstatb e-
ständen gemäß §44 (1) BNatschG zu verhindern, bzw. Beeinträchtigungen zu verringern: 
24. Ökologische Baubegleitung 
Es wird empfohlen, jahreszeitenunabhängig eine ökolo gische Baubegleitung einzurichten (vgl. Maß-
nahme Nr. 19), die siche rstellt, dass Individuen sowie Fortpflanzungs - und Ruhestätten  (Nester, 
Baumhöhlen etc.) von Fledermäusen und europäischen Vogelarten rechtzeitig identifiziert und ge-
schützt oder ausgeglichen werden können. Die Kontrolle erfolgt zeitnah vor Beginn der Bauarbeiten. 
Die Maßnahme ist durch Fachleute auszuführen. 
Ziel: Verhinderung der Tötung planungsrelevanter oder besonders geschützter Arten. 
25. Einsatz von lärmgedämpften Baumaschinen und Geräten 
Unnötige Lärmemissionen und Erschütterungen sind durch die Verwendung moderner lärmg e-
dämmter Baumaschinen und Geräte zu vermeide n, um Störungen von Vogel - und Fledermausarten 
in ihren Jagd- und Nahrungshabitaten in der Umgebung zu minimieren. 
Ziel: Verringerung der Störungen für die Fledermaus- und Vogelfauna im angrenzenden Bereich. 
26. Allgemeine Minderung lichtbedingter Wirkungen un d hinsichtlich der anlagenbezogenen Ausleuc h-
tung des Außenbereichs

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Zur Minimierung von negativen Auswirkungen auf nachtaktive Tiere (In sekten, Fledermäuse u.a.) 
sind permanent angebrachte Außenleuchten ausschließlich zur Herstellung der verkehrssicheren 
Nutzung der Freiflächen und der sonstigen Sicherung von Grundstücken einschließlich deren Ge-
bäuden zulässig. Insofern sind bei der Beleuc htung des Geländes monochromatisch abstrahlende 
Leuchtmittel mit möglichst geringen Strahlungsanteilen im ultravioletten Bereich (maximal UV -
Licht-Anteil 0,02 %) mit Wellenlängen zwischen 585 und 700 Nanometern, maximal 2.700 Kelvin 
Farbtemperatur zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten abzuschirmen 
und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad C nicht überschreiten Die Lichtquellen sollten 
weder über die Horizontale hinaus nach oben hin noch zur Seite – insbesondere nicht auf etwaige 
angrenzende Wasserflächen, Gehölze und Biotope – abstrahlen. Dunkelräume sind zu erhalten. Da-
zu sind Lampen insgesamt möglichst niedrig aufzustellen. 
Die Beleuchtungsdauer und Beleuchtungsintensität sind auf das notwendige Maß zu begrenzen 
(Smarte Beleuchtungssteuerung wie Nachtabsenkung bzw. Einsatz von Bewegungsmeldern).  
Ziel: Verringerung der Störungen für die F ledermausfauna bzw. deren potentielle Quartiere im a n-
grenzenden Bereich. 
27. Verwendung von vogelfreundlichem Glas 
Transparente und/ oder spiegelnde Baustoffe der Außenfassade (bodentiefe Fenster, Fensterbän-
der, Glaswände, Eckverglasung, Absturzsicherungen u. ä.) sind so zu gestalten, dass  diese für Vögel 
als Hindernis erkennbar sind (z.B. opake Materialien, Ornamentglas, Streifen - /Punkt- oder sonstige 
Muster). Zusätzlich ist der Außenreflexionsgrad sämtlicher Baustoffe von max. 8 %, bei Isoliervergla-
sung von max. 15 % nicht zu überschreit en. Rechtliche Grundlage ist hierfür der § 44 Abs. 1 Bun-
desnaturschutzgesetz. 
Neben den Informationen auf der Internetseite der Stadt Köln https://www.stadt -
koeln.de/artikel/63081/index.html, verweist auch das Bundesamt für Naturschutz auf den Leitfaden 
zum „Vogelfreundlichen Bauen mit Glas und Licht“ (vgl. http://www.vogelglas.info/ 
public/voegel_glas_licht_2012.pdf ). 
28. Sollten auf den betroffenen Fläche n Tiere besonders geschützter Arten festgestellt werden, so sind 
die weiteren (Bau)Tätigkeiten unverzüglich einzustellen und es ist umgehend mit der Abteilung Un-
tere Naturschutzbehörde (UNB) Kontakt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. 
 
3.2. Wiederherstellungsmaßnahmen im Plangebiet 
Nach Abschluss der Bauarbeiten wer den die temporär in Anspruch genommenen Biotoptypen wiede r-
hergestellt.  
1. Wiederherstellung von Rasenflächen (PA 121) 
2. Wiederherstellung von Gehölzstrukturen (GH 741, GH 731, GH 721, GH 732) 
 
zu 1) Wiederherstellung von Rasenflächen (PA 121) 
• Rückbau der Lager- und Arbeitsflächen  
• Fachgerechte Beseitigung von Bodenverdichtungen (im Bereich von Vegetationsstandorten - Bäume 
nur von Hand), welche durch die Baumaßnahme verursacht wurden (Tiefenlockerung). 
• Neueinsaat mit standortgerechtem Saatgut scher- und trittresistenter Arten.  
zu 2) Wiederherstellung von Gehölzstrukturen (GH 741, GH 731, GH 721, GH 732) 
• Sollte es trotz der vor und während der Baumaßnahme getroffenen Schutzmaßnahmen zu Sch äden 
an vorhandenen Gehölzen bzw. Bäumen gekommen sein, sind diese fachgerecht zu versorgen.  
• Rückschnitte sind auf ein unbedingt erforderliches Maß zu beschränken und von einem Fac hmann 
außerhalb der Brutzeit (zwischen Oktober und Februar) durchzuführen.

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3.3. Zeitlicher Ablauf der Maßnahmen 
Rückschnitte an Sträuchern und Bäumen im Innenbereich sind zur Vermeidung der Zerstörung von Eiern 
brütender Vögel und der Tötung von Jungvögeln in ihren Nestern auf den Zeitraum zwischen dem 1. 
Oktober und dem 28. Februar eines Jahres zu beschränken. 
 
Die Eingriffe in Wu rzel- und Kronenraum der Baumreihe im LSG „Innerer Grüngürtel“ haben zei tgleich 
und mit Rücksicht auf Nist- und Brutstätten innerhalb der Vegetationsperiode zu erfolgen, damit noch in 
diesem Jahr ein ausreichender Wurzelzuwachs im Wurzelschutzgraben generiert werden kann. 
 
Die Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Flächen im Eingriffsbereich ist spätestens in der 
Vegetationsperiode nach Abschluss der Baumaßnahme vorzunehmen.

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4. Eingriff - Ausgleichbilanzierung für den Außenbereich LSG „Innerer Grüngürtel“ 
 
Die Eingriff - Ausgleichsbilanzierung erfolgt an dieser Stelle lediglich für die Baumreihe im LSG „Innerer 
Grüngürtel“. 
 
Für das Plangebiet gilt der Naturraum 3 – Lößbörden (vgl. FROELICH & SPORBECK 1991). 
 
4.1. Ökologischer Wert – Ist- und Soll-Zustand 
4.1.1. Wertpunktermittlung Biotoptypen Ist- und Soll-Zustand 
Tab. 3: Biotopwertpunktermittlung, Ist- und Soll-Zustand 
Biotoptyp   N W G M SAV H BW   
GH 731 
(BF32) 
Baumgruppen, Einzelbäume, 
Baumreihen, mit mittlerem 
Baumholz, standorttypisch 
2 3 2 3 2 1 13 N 
GH 732 
(BF42) 
Baumgruppen, Einzelbäume, 
Baumreihen, mit mittlerem 
Baumholz, standortfremd 
1 3 2 3 2 1 12 N 
GH 741 
(BF31) 
Baumgruppen, Einzelbäume, 
Baumreihen, mit jungem 
Baumholz, standorttypisch 
2 2 2 3 2 1 12 
 
 
 
N Wertzahl des Natürlichkeitsgrades SAV Wertzahl der Struktur und Artenvielfalt 
W Wertzahl der Wiederherstellbarkeit H Wertzahl der Häufigkeit 
G Wertzahl des Gefährdungsgrades BW Biotopwert gesamt 
M Wertzahl der Maturität N nicht ausgleichbarer Biotoptyp in diesem Landschaftsraum 
 
4.2. Biotopwertermittlung Ist-Zustand 
 Tab. 4: Biotopwertermittlung, Ist-Zustand im Plangebiet 
Biotoptyp-Beschreibung   Biotoptyp-   Biotopwert  Fläche Produkt BW 
   Code    [1]  m² [2] [1] x [2]  
Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit 
mittlerem Baumholz, standorttypisch  GH 731  13 2995 38.935 
Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit 
mittlerem Baumholz, standortfremd  GH 732  12 710 8.520 
Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit 
jungem Baumholz, standorttypisch  GH 741  12 904 10.848 
 Summe Biotopwert  Ist-Zustand        58.303 
 
 
Der Ist-Biotopwert der Baumreihe beläuft sich insgesamt auf 58.303 BW-Punkte.

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Stand: 15.09.2022 
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 15 
4.3. Biotopwertermittlung Soll-Zustand 
Tab. 5: Biotopwertermittlung, Soll-Zustand im Plangebiet 
Biotoptyp-Beschreibung   Biotoptyp-   Biotopwert  Fläche Produkt BW 
   Code    [1]  m² [2] [1] x [2]  
Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit 
mittlerem Baumholz, standorttypisch  GH 731  13 2.743 35.659 
Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit 
mittlerem Baumholz, standortfremd  GH 732  12 710 8.520 
Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit 
jungem Baumholz, standorttypisch  GH 741  12 733 8.796 
 Summe Biotopwert  Soll-Zustand        52.975  
 
Nach Abschluss der Fällarbeiten in der Baumreihe, beläuft sich der Soll-Biotopwert derselben auf 52.975 
BW-Punkte.  
 
Biotopwert Ist-Zustand    58.303 BW 
Biotopwert Soll-Zustand     52.975 BW 
Differenz    5.328 BW 
 
Es verbleibt ein Kompensationsbedarf von 5.328 BW-Punkten. 
 
4.4. Kompensation (Ersatz) 
Ein Ausgleich vor Ort ist nicht möglich, da der Wuchsraum auf dem Kita-Gelände nicht ausreicht und der 
anschließende Park „Innerer Grüngürtel“ aus Denkmalschutzgründen nicht bepflanzt werden darf. 
Der Ausgleich soll daher durch Baumpflanzungen auf anderen Flächen im Stadtgebiet  der Stadt Köln - 
möglichst im Nahbereich des „Inneren Grüngürtel“ - erfolgen. Die Suche nach geeigneten Pflanzstandor-
ten ist eng mit dem Grünflächenamt der Stadt Köln abzustimmen. 
 
Tab. 6: Biotopwertpunktermittlung, (Baum)Ersatz 
Biotoptyp   N W G M SAV H BW 
GH 741 
(BF31) 
Baumgruppen, Einzelbäume, 
Baumreihen, mit jungem Baum-
holz, standorttypisch 
2 2 2 3 2 1 12 
 
 
N Wertzahl des Natürlichkeitsgrades SAV Wertzahl der Struktur und Artenvielfalt 
W Wertzahl der Wiederherstellbarkeit H Wertzahl der Häufigkeit 
G Wertzahl des Gefährdungsgrades BW Biotopwert gesamt 
M Wertzahl der Maturität N nicht ausgleichbarer Biotoptyp in diesem Landschaftsraum 
 
 
Tab. 7: Biotopwertermittlung, Baum(Ersatz) 
Biotoptyp-Beschreibung   Biotoptyp-   Biotopwert  Fläche Produkt BW 
   Code    [1]  m² [2] [1] x [2]  
Baumgruppen, Einzelbäume*, Baumreihen, mit 
jungem Baumholz, standorttypisch  GH 741  12 30 360 
Summe Biotopwert  Baum(Ersatz) 
  
 360 
*Einzelbäume werden überständig gerechnet (hier 1 St. GH 741 = 30 m²)

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Stand: 15.09.2022 
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Berechnung Anzahl neu zu pflanzender Bäume 
 
Die Anzahl neu zu pflanzender Bäume ergibt sich aus dem Quotienten von verbleibendem Kompensati-
onsbedarf / Biotopwert-Baum(Ersatz):  
 
 
  5.328 BW-Punkte / 360 BW-Punkte =            14,8 Stück 
 
 
Durch die Pflanzung von 15 standortgerechten Bäumen kann der Eingriff zu 100% kompensiert werden. 
 
Optional ließe sich der Eingriff auch durch den Kauf von Ökopunkten aus bereits bestehenden Ökoko n-
toflächen im Stadtgebiet der Stadt Köln (z.B. der Rheinenergie) vollständig kompensieren. Diese Option 
ist allerdings nur dann in Betracht zu ziehen, wenn die Suche nach geeigneten Pflanzstandorten, die 
idealerweise im Nahbereich zum „Inneren Grüngürtel“ liegen sollten, ergebnislos bleibt. 
 
Die Kompensationsumsetzung ist noch mit den Fachbehörden der Stadt Köln abzustimmen.

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Stand: 15.09.2022 
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 17 
5. Abschlussbetrachtung 
 
Zur Ausgleichsbilanzierung von Biotopverlusten und zur Darstellung von Erhalt - und Schutzmaßnahmen 
von Vegetationsstrukturen, die im Rahmen eines Interims -Schulbauvorhabens am Venloer Wall 13  tan-
giert werden, wurde das Büro Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB beauftragt eine Landschafts-
pflegerische Kurzaussage zu erarbeiten. Im Fokus steht eine Baumreihe (bestehend aus 50 Bäumen), die 
im LSG „I nnerer Grüngürtel“ stockt und de ren Wurzelraum in Teilen durch das Bauvorhaben überprägt 
wird. 
 
Durch die bereits im  Planungsvorfeld beschlossene Verlegung des Gebäudes sowie adäquate Schut z-
maßnahmen im Wurzelraum ist es möglich , den Großteil (44 Bäume) des Lineargehölzes zu e rhalten. 
Eine Entnahme von 6  Bäumen ist unvermeidbar. Der Eingriff tan giert jedoch lediglich un terständige 
Bäume geringen bis unterdurchschnittlichen mittleren Baumholzes, so dass im dichten Vegetationsb e-
stand eine rasche Wiederherstellung des  Kronenschluss zu erwarten ist . Der Gesamtcharakter der 
Baumreihe bleibt somit ebenso wie ihre Biotopfunktionen und ihr Beitrag zum Landschaftsbild erhalten. 
 
Im Rahmen der Kompensation kann der Verlust von 6 Bäumen durch die ersatzweise Neupflanzung von 
15 Bäumen im Stadtgebiet der Stadt Köln oder durch den Kauf von Ökopunkten vollständ ig abgegolten 
werden. 
 
Insgesamt lässt sich feststellen, dass unter Anwendung von Sicherungs-, Schutz- und Vermeidungsmaß-
nahmen die Eingriffe in Natur und Landschaft im LSG „Innerer Grüngürtel“ auf ein Mindestmaß reduziert 
werden können. Die zu erwartenden  bau- und anlagebedingten Eingriffe führen zu keine r erheblichen 
und nachhaltigen Beeinträchtigungen des hiesigen Naturhaushaltes.

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6. Verfasser und Urheberrecht 
 
 
Diese Landschaftspflegerische Kurzaussage ist durch  
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB 
Freiraum + Landschaftsplanung 
Siegburger Str. 243a 
53639 Königswinter - Uthweiler 
als Verfasser erarbeitet worden. 
 
Bei Zitaten von Textteilen oder Inhalten ist die jeweilige Quelle vollständig anzugeben: 
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB  
Landschaftspflegerischer Kurzbeitrag  
zum Eingriff in Natur und Landschaft im Grüngürtel 
‚Errichtung eines Interimsschulgebäudes am Venloer Wall 13 - Köln‘ 
 
Bearbeitet: Dipl.-LÖK P. Kühle  
Dipl.Ing. Landespflege I. Rietmann 
   
Aufgestellt:  Königswinter-Uthweiler, Juli - September 2022

Kurz-LBP: Errichtung eines Interimsschulgebäudes am Venloer Wall - Köln 
Stand: 15.09.2022 
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7. Kostenschätzung 
 
Pflanzung von Einzelbäumen (GH 741) 
15 St. Einzelbaum pflanzen (GH 741)  EP GP 
 H 4xv StU 20/25 mDb liefern  
 und fachgerecht pflanzen incl. Dreibockanlage,  
 Fertigstellungs- und Entwicklungspflege 3 Jahre 900,00 € 13.500,00 € 
27 Jahre Unterhaltungspflege 
 Wässern u. Rückschnitte,  
 Entfernung der Dreibockanlage 50,00 € 1350,00 € 
Summe Kosten - Netto  14.850,00 € 
19% MwSt.   2.821,50 € 
Summe Kosten Brutto   17.671,50 €

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8.  Literaturhinweise 
• ARBEITSGRUPPE „METHODIK DER BIOTOPKARTIERUNG IM BESIEDELTEN BEREICH“ (1993):  
Flächendeckende Biotopkartierung im besiedelten Bereich als Grundlage einer am  
Naturschutz orientierten Planung. Natur und Landschaft 68(10): 491-526. 
• Forschungsgesellschaft Landesentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) (2017): ZTV-BAUMPFLEGE - Zu-
sätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege, Bonn, 72 S. 
• FROELICH & SPORBECK (Hrsg.) (1991): Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfun ktion von 
Biotoptypen, nach D. Ludwig, Bochum, 48 S. 
• GEOBASIS NRW (2022): WMS NW_DTK 25.   http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dtk25 
Stand 30.08.2022

Anlage 3: Amtlicher Lageplan Ursprungsvariante

5546 Zeichen

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Anlage 1: QGIS-Karte Baugrundstück

232 Zeichen

Aktenzeichen
Maßstab
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bauantragsflaeche
 bauobjekt
bauantragsflaeche
 63/B11/1802/2019 63/J14/0027/2020
63/V11/0023/2018
63/B21/2075/2018
63/C11/0193/2018
63/J11/0070/2020
63/B91/2304/2021
63/B11/3109/2021
63/B11/0363/2022

Beratungsverlauf (1)

17.10.2022 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.2 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3203/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.10.2022
Erstellt
28.09.2022 18:15