V/0179/2014
Ausbau der Oberschlesier Straße zwischen Inselbogen und Gut Insel
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Beschlussvorlage
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V/0179/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Ausbau der Oberschlesier Straße zwischen Inselbogen und Gut Insel - Planungs- und Baubeschluss Beratungsfolge 25.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung und dem Bau der Obersc hlesier Straße zwischen Inselbogen und Gut Insel nach der Kanalsanierung (Lageplan Nr. O-31 Blatt 1 vom Februar 2013) wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 265.500 Euro entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen in Höhe von ca. 212.400 Euro. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2014 bei nachstehender Produktgruppe wie folgt veranschlagt: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag Euro Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- flächen und –anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen Neubau und Erneuerung 2015 265.500 Auszahlungen 265.500 Einzahlungen 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG 2015 212.400 Saldo 53.100 Vorlagen-Nr.: V/0179/2014 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 07.03.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0179/2014 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalt 2014 bzw. werden im Hau s- haltsplan-Entwurf 2015 bei den o.g. Produktgrupp en veranschlagt. Es wird zur Kenntnis geno m- men, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2015 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Anlass Das Tiefbauamt muss in der Oberschlesier Straße die vorhandene Kanalisation sanieren. Die S a- nierungsarbeiten des Regen - und Schmutzwasserkanals erfolg en in offener Bauweise und d amit wird die öffentliche Verkehrsfläche erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Eine unterirdische, g e- schlossene Bauweise ist aus technischen Gründen nicht möglich. Das im Rahmen der Bauvorbereitung erstellte Bodengutachten hat ergeben, dass weder die Fah r- bahn noch die Nebenanlagen den Anforderungen der Richtlinien für die St andardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) an einen frostsicheren Aufbau entsprechen. Die Stadtwerke Münster werden im Rahmen dieser Maßnahme neue Wasserleitungen und Stro m- kabel verlegen. 2. Bestand Die Oberschlesier Straße liegt in einer Tempo-30-Zone. Die Durchfahrt in den mittleren und südl i- chen Bereich des Stadtviertels wird in Höhe Haus Nr. 29/31 mit einer baulichen Sperre unterbu n- den. In der Straße ist ein großer Parkdruck vorhanden, ca. 55 Stellplätze werden in Anspruch geno m- men. Auf der westlichen Seite wird auf dem Gehweg aufgesattelt geparkt und auf der ös tlichen Seite auf der Fahrbahn. Die Restfahrbahnbreite beträgt ca. 3,50 m. Aufgrund des aufgesattelten Parkens steht dem Fußgänger allerdings nur knapp 1,00 m zur Verfügung. Vor der Häuserzeile 2 -6 stehen die parkenden Fahrzeuge regelmäßig auf der hausabg ewandten Seite und nutzen die Grünfläche. Größere Fahrzeuge, ebenso die AWM und die Feuerwehr, kö n- nen an den abgestellten Fahrzeugen nur vorbeifahren, wenn sie den Gehweg benutzen. 3. Planung Die Anordnung von Parkstreifen in der Oberschlesier Straße kann aufgrund des geringen Que r- schnitts nur einseitig erfolgen. Dies würde jedoch zu einer erheblichen Verringerung der zurzeit genutzten Stellplätze und damit zu einer Verschlechte rung der vorhandenen Parks ituation führen. Daher soll die Oberschlesier Straße nach der Kanalsanierung entsprechend des heutigen Ersche i- nungsbildes wieder mit beidseitigen Gehwegen ausgebaut werden. Es ist davon auszugehen, dass das aufgesattelte Parken i n der Oberschlesier Str aße nicht zu vermeiden ist, daher sollen ein verstärkter Unterbau und Rundbordsteine eingebaut werden. In der Stichstraße vor den Häusern Nr. 2 -6 soll auf der hausabgewandten Seite ein Parkstreifen mit fünf Pkw-Stellplätzen und drei Fahrradanlehnbügeln gebaut werden. Auf die bauliche Sperre zwischen Nr. 29 und 31 kann nicht verzichtet werden. Der Sperrpfo sten auf der Fahrbahn soll mit einer 3,00 m Pfeilmarkierung gesichert werden. Die Fahrbahn der Oberschlesier Straße wird in Bel astungsklasse 1,0 (ehemals Bauklasse IV, 58 cm Gesamtaufbau) und mit einer Asphaltdeckschicht ausgebaut. Alle Gehwegbereiche werden mit Betonsteinpflaster (24/24/8) ausgebaut. - 3 - V/0179/2014 Reduktionsvariante: Aufgrund des festgestellten nicht frostsicheren und nicht tragfähigen Unterbaus muss die gesamte Verkehrsfläche erneuert werden. Reduktionen hiervon sind aus bautechnischen Gründen nicht möglich. Auch von den eingesetzten Materialien (Asphalt, Betonplatten, Rundbordsteine) lassen sich keine weiteren Kosten reduzieren. Lediglich die fünf neuen Stellplätze (Kosten ca. 7.000 Euro) verursachen zusätzliche neue Kosten, was aber in Anbetracht des vorherrschenden Parkdrucks durch das benachbarte Ludwig -Erhard- Schulkolleg von den Anwohnern vehement gefordert wird. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass unter den gegebenen Voraussetzungen keine weiteren Kostenreduktionen möglich sind. 4. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung der Bezirksvertretung Münster-Mitte im II. Quartal 2014 gemeinsam mit den Kanalsanierungsarbeiten. Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2014 vorgesehen. Die Bauzeit wird auf sechs Monate (inkl. Stadtwerke- und Kanalbauarbeiten) geschätzt. 5. Beiträge Dritter / Zuschüsse Im Rahmen der erforderlichen Kanalsanierung und Arbeiten der Stadtwerke Münster an ihren Ve r- sorgungsleitungen werden die Fahrbahn und die Gehwege der Oberschlesier Straße, im Bereich zwischen den Straßen Inselbogen und Gut Insel, verbessert wiederhergestellt. Zudem wird an der westlichen Seite der öffentlichen Grünanlage erstmals ein Parkstreifen angelegt. Der beschriebene geplante Ausbau stellt im Verhältnis zum bisherigen Straßenzustand eine w e- sentliche Verbesserung dar und ist deshalb beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitrag s- rechts. Gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein -Westfalen (KAG NRW) sind die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten der von der Anlage erschlossenen Grun d- stücke an den beitragsfähigen Kosten zu beteiligen. Nach § 3 Abs. 3 a) der Satzung üb er die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für Str a- ßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster vom 11.11.2012 (SBS), handelt es sich bei der Obe r- schlesier Straße um eine Anliegerstraße. Gemäß § 3 Abs. 1 der SBS beteiligen sich die Beitragspflichtigen bei ein er Einstufung als Anli e- gerstraße mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten. Diese betragen nach einer vorläufigen Berechnung ca. 265.500,00 Euro. Von diesen Kosten we r- den ca. 212.400,00 Euro (80 %) auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke, auf Grundl a- ge ihrer Größe und Ausnutzbarkeit, umgelegt. Der Verteilerwert / m² vervielfältigter Grundstück s- fläche liegt bei etwa 11,72 Euro. Für ein durchschnittliches, zweigeschossig bebaubares Grundstück von 400 m² Größe, muss mit einem Straßenbaubeitrag von 4.688 Euro gerechnet werden. 6. Genehmigungen / Vereinbarungen Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 7. Liegenschaftliche Regelungen Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. - 4 - V/0179/2014 Die Anlieger wurden am 05.02.2014 im Rahmen eine r Bürgerinformationsveranstaltung über die geplante Baumaßnahme von der Verwaltung und den Stadtwerken Münster GmbH informiert. Die Niederschrift zur Bürgerinformation liegt als Anlage 2 der Vorlage bei. Die Anlieger werden des Weiteren im Rahmen des Servi ceversprechens des Tiefbauamtes durch Informationsschreiben vor dem Ausbau über die geplante Baumaßnahme informiert. Dem Entwurf und der baulichen Ausführung der Kanalsanierung in der Oberschlesier Straße wu r- de mit der Vorlage V/0076/2013 bereits zugestimmt. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen 1 Lageplan 2 Niederschrift zur Bürgerinformation am 05.02.2014
Anlage 2
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Niederschrift der Bürgerinformation / Seite 1 von 3 Niederschrift zur Bürgerinformation zum Ausbau der Oberschlesier Straße Stadtbezirk: Münster - Mitte Anlass: Ausbau der Oberschlesier Straße zwischen Inselbogen und Gut Insel Zeit: Mittwoch, den 05. Februar 2014, 18:00 Uhr Ort: Aula der Geistschule Teilnehmende: 15 Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter der Politik Leitung der Bürgeranhörung: Herr Fischer-Baumeister, Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Münster-Mitte Vertretung der Verwaltung: Herr Böhme und Frau Scholze, Amt für Stadtentwicklung, Stadtpla- nung, Verkehrsplanung Herr Reloe, Frau Kramer und Herr Niehoff, Tiefbauamt Weitere Teilnehmer: Herr Kischka und Herr Mensing, Stadtwerke Münster GmbH Eröffnung Herr Fischer-Baumeister begrüßt die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreter aus der Politik und der Verwaltung. Ferner informiert er über den geplanten Ablauf der Veranstaltung. Vorstellung der Planungen Herr Böhme legt zunächst kurz den Anlass für die geplante Baumaßnahme dar. Im Anschluss geht er auf die Bestandssituation ein und erläutert die Straßenplanung: /g120 Die Oberschlesier Straße wird nach dem Kanalbau entsprechend des heutigen Erschei- nungsbildes wieder mit beidseitigen Gehwegen wiederhergestellt. /g120 Es ist davon auszugehen, dass das aufgesattelte Parken in der Oberschlesier Straße nicht zu vermeiden ist, daher werden Rundbordsteine eingebaut. /g120 Auf die bauliche Sperre zwischen Nr. 29 und 31 kann nicht verzichtet werden. Der Sperr- pfosten auf der Fahrbahn wird mit einer 3,00 m Pfeilmarkierung gesichert. /g120 In der Stichstraße, vor den Häusern 2-6, werden fünf Stellplätze in der Grünfläche angelegt und drei Fahrradanlehnbügel im Bereich der Zierkirsche aufgestellt. Frau Kramer stellt die Ergebnisse des Baugrundgutachtens und die Kanalplanung vor. Sie erläuter- te, dass: /g120 der Regenwasserkanal enorme Schäden aufweist und erneuert werden muss /g120 ein neuer Schmutzwasserkanal und ein neuer Regenwasserkanal in der Stichstraße verlegt wird /g120 die Stadtwerke die Wasser- und Stromversorgungsleitungen von den östlichen in die westli- chen Nebenanlagen verlegen und die Anschlussleitungen anpassen müssen /g120 die Fahrbahn und die Nebenanlagen keinen frostsicheren Aufbau aufweisen und nicht aus- reichend tragfähig sind. Im Anschluss an diese Ausführungen erklärt Herr Reloe den Anwesenden die Abrechnungsgrundla- gen zu den Beiträgen nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG): Anlage 2 zur Vorlage V/0179/2014 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Niederschrift der Bürgerinformation / Seite 2 von 3 /g120 Von den Gesamtkosten für die Straßenwiederherstellung werden die Kosten für die Stra- ßenwiederherstellung im Bereich des Kanalbaus und der Stadtwerke abgezogen. Als Ergeb- nis erhält man die beitragsfähigen Gesamtkosten für die KAG-Beiträge (ca. 265.500 Euro). /g120 Da die Oberschlesier Straße als Anliegerstraße eingestuft wird, übernehmen 80 % der bei- tragsfähigen Gesamtkosten die Grundstückseigentümer, die restlichen 20 % trägt die Stadt Münster. Herr Reloe weist daraufhin, dass unter Voraussetzung der Beschlussfassung im März 2014 mit dem Kanalbau im Herbst 2014 begonnen werden soll und geplant ist, den Straßenbau im Frühjahr / Sommer 2015 zu realisieren. Er zeigt auch auf, dass die Anwohner mit Behinderungen während der Baumaßnahme, die zeitweise unter Vollsperrung erfolgen muss, rechnen müssen. Im Anschluss an die Ausführungen der Verwaltung bittet Herr Fischer-Baumeister die Anwesenden um Anmerkungen und Fragen: Fragen der Bürgerinnen und Bürger Mehrere Bürger fragen, ob alle Voraussetzungen für die Abrechnung nach dem KAG gegeben sind? Bei ihnen entsteht der Eindruck, dass die Kanalsanierung zwar notwendig ist aber die Verwaltung Gründe sucht, um die Anlieger an den Kosten zu beteiligen. > Herr Reloe erklärt, dass das Bodengutachten aufzeigt, das gegenwärtig kein frostsicherer Aufbau bei den Nebenanlagen und der Fahrbahn vorhanden ist. Im Zuge der Straßenwie- derherstellung wird dies aber realisiert, daher ist eine Verbesserung der Straße gegeben und die Voraussetzungen, die Maßnahme nach KAG abzurechnen, sind erfüllt. Durch den Kanalbau und die Arbeiten an den Versorgungsleitungen wird das unterirdische Gefüge zerstört. Der alte und der neue Baukörper lassen sich aufgrund der Bodenbeschaf- fenheit technisch nicht vernünftig miteinander verbinden, so dass mit Setzungsrissen zu rechnen ist. Die Baufirmen übernehmen bei dieser Methode der Straßenwiederherstellung keine Gewährleistung und ein Vollausbau der Straße ist spätestens in 5-10 Jahren not- wendig. Ein Bürger regt an, in der Grünfläche vor den Häusern 2-6 mehrere Stellplätze in Form von Schrägparken einzurichten, so dass nicht mehr auf dem Gehweg aufgesattelt geparkt wird. Vor den Häusern 1-7 stehen teilweise Fahrräder, Kinderanhänger auf dem Gehweg und folglich kann dieser nur eingeschränkt genutzt werden. > Herr Böhme erläutert, dass im Vorfeld geprüft wurde, ob es sinnvoll ist, einen Teil der Grünfläche als Parkfläche zu nutzen. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile wurde diese Variante verworfen. Mehrere Bürger merken an, dass durch die Schüler des Berufskollegs zwischen 7:30 und 14:00 Uhr ein hoher Parkdruck in der Straße besteht. Einige Kfz werden mit geringem Abstand zu den anderen Kfz abgestellt, so dass es beim Ausparken zu Konflikten kommt. Die Anwohner be- mängeln das Benehmen der Schüler gegenüber ihnen. Oft wird im 5m-Kurvenbereich geparkt. Die Anwohner fragen nach einer Anwohnerregelung für das Parken. > Herr Böhme erläutert die Regelungen zum Bewohnerparken. Die Grenzen der bestehen- den Bewohnerparkzonen wurden nach umfangreichen Bürgeranhörungen durch den Rat der Stadt Münster festgelegt. In Bewohnerparkzonen dürfen nicht mehr als 50 Prozent der zur Verfügung stehenden Parkfläche für Bewohner reserviert werden und der Bewohner- parkausweis beinhaltet keine Garantie auf einen Stellplatz in der Bewohnerparkzone. Das Ordnungsamt muss den Bereich verstärkt kontrollieren und ggf. Strafzettel verteilen. Das Instrument der Parkvorrechte für Anwohner ist mit einem hohen Aufwand verbunden, schafft gewisse Parkerleichterungen für die Anwohner und erschwert den anderen die Parkplatzsuche, was zu entsprechenden Verdrängungen führt. Deshalb müsste die An- wohnerparkzone in einem größeren Bereich etwa zwischen Kappenberger Damm und Hammer Straße eingerichtet werden, was jedoch nicht zu empfehlen ist. Eine Bürgerin fragt, ob Vermieter die KAG-Beiträge auf die Mieter umlegen können? Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Niederschrift der Bürgerinformation / Seite 3 von 3 > Herr Reloe erklärt, dass die KAG-Beiträge, die der Vermieter aufgrund der Straßenbau- maßnahme bezahlt, vom Vermieter nicht direkt auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Ein Bürger erkundigt sich nach den Kosten der Baumaßnahme. Sind die 265.000 Euro die Ge- samtkosten der Baumaßnahme? Warum hat man beim Einholen des Beschlusses für die Ka- nalsanierung (April 2013) noch nicht gewusst, dass die Maßnahme nach KAG abgerechnet wird? > Herr Reloe erläutert, dass die 265.000 Euro die beitragsfähigen Gesamtkosten für die Ab- rechnung nach dem KAG sind. D.h. die Kosten für die Arbeiten an den Schmutz- und Re- genwasserkanälen sowie an den Versorgungsleitungen wurden davon schon abgezogen. Im März 2013 war die Verwaltung optimistisch und hoffte die Kanalbauarbeiten durchzufüh- ren sowie die geöffnete Trasse wieder zu schließen. Das Baugrundgutachten vom Mai 2013 zeigte leider auf, dass weder Fahrbahn noch Nebenanlagen einen frostsicheren Auf- bau besitzen. Ein Bürger regt an, das Verkehrszeichen 357 (vor Hausnr. 20) zu versetzen. > Herr Böhme erklärt, dass das Verkehrszeichen 357 zukünftig bordsteinnah aufgestellt wird, damit werden die Gehwegnutzung und Ausfahrtssituation aus der Garage von Hausnr. 20 optimiert. Eine Bürgerin fragt, ob der Kanal auch im weiteren Verlauf der Oberschlesier Straße noch sa- niert werden muss? > Herr Reloe legt dar, dass der Kanal nur in diesem Abschnitt der Oberschlesier Straße er- neuert werden muss. Ein Bürger erkundigt sich, ob der Parkstreifen befestigt oder unbefestigt ausgebildet wird und warum Fahrradbügel aufgestellt werden. > Herr Böhme erklärt, dass der Parkstreifen befestigt wird. Damit die Zierkirsche erhalten werden kann, muss in diesem Bereich der Parkstreifen unterbrochen werden und es ent- steht eine kleine Restfläche. Hierauf werden drei Fahrradanlehnbügel für Bewohner und Besucher aufgestellt. Eine Bürgerin fragt, ob innerhalb der Häuser größere Arbeiten an den Hausanschlüssen ge- macht werden? > Herr Kischka erklärt, dass die Kollegen schon 1-2 Mal in die Gebäude müssen, aber größe- re Arbeiten werden nicht gemacht. Mehrere Bürgerinnen und Bürger regen an, eine Verkehrsführung einzurichten, die das Viertel beruhigt. > Die Verwaltung wird den Vorschlag prüfen. Ende der Veranstaltung Herr Fischer-Baumeister bedankt sich bei den Vertretern der Verwaltung für die Vorstellung der Pla- nung sowie für die Anmerkungen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger und beendet die Veran- staltung gegen 19:15 Uhr. gez. Herr Fischer-Baumeister Bezirksbürgermeister gez. Frau Scholze Protokollführerin
Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0179/2014
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Oberschlesier Straße
- Hammer Straße
- Inselbogen
- Kappenberger Damm
- Gut Insel
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0179/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.02.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37