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V/0689/2020

Sicherstellung der verkehrssicheren Erschließungsfunktion (Grundausbau) der maßnahmebedingten Anschlussbereiche des neuen York-Quartiers an den Albersloher Weg

Vorlagen 15.07.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 25.08.2020, TOP 7.15

Anlage A

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Ansehen

2020-07-15_Anlage1 zur V-0689-2020

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1322 Zeichen

Anlage A zur V/0689/2020 
Kurzüberblick 
Die Arbeiten auf dem Areal der ehemaligen York-Kaserne laufen bereits seit einiger Zeit. Mit Ab-
lauf des Kalenderjahres 2022 sollen die ersten Bewohner planmäßig ihre Wohnungen beziehen 
können. Durch die vorgelegte Planung wird die verkehrssichere Erschließung des Quartiers bis 
Ende 2022 sichergestellt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance 
in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Sicherstellung der verkehrssicheren Erschließungsfunktion der maßnahmebe-
dingten Anschlusspunkte des neuen York-Quartiers an den Albersloher Weg (Grundausbau)“. 
Zielerreichung: Die Maßnahme soll mit Einzug der ersten Bewohner des York-Quartiers bis Ende 
2022 abgeschlossen sein. Für den Grundausbau entstehen Kosten von ca. 637.000 €. Die Finan-
zierung der Baumaßnahmen erfolgt durch die KonvOY GmbH. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

2020-07-15_Anlage1 zur V-0689-2020

2438 Zeichen

32408375
32408400
Blatt Nr.:  1 (8)Str. Schlüssel:Anlage Nr.:
Plan Nr.:  10773Projekt Nr.:
MaßstabLageplan  1: 250DatumNamebearbeitet
bearbeitet
gezeichnet
gezeichnet
geprüft
geprüft:
genehmigt :
Lageplan
Nr.12345
Art der ÄnderungNameNameDatumDatum
i. A.Amt für Mobilität und Tiefbau
Toporowski14.07.2020
Bebauungsplan Nr. 582Gremmendorf -York - QuartierBaufeld A1, A2, Cund Anbindungan Albersloher Weg
KonvOY  GmbHEngelstraße 4948143 Münsterinfo@konvoy-muenster.de
Bl.1
Bl.7
Bl.6Bl.5
Bl.4
Bl.3
Bl.2
Bl.8
gez.Münster, den
genehmigt :
Attika
Benzinabscheider
II
II
II
I
I
II
IIII
IIII II
II
IIIIII II
IIIIIIIIII II
I
424
429
I
II
II I
II I
II
III
II
I
II
III
II
Pängelantonweg
427
9
433
5
431
7
108
439 437
441a
441
32
419
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34
36
26
28
38
40
42
44
30
2733
425
427a
31 29
17
418a
Ticket-automat
STADTPLAN 527
525
524
348
340
343
337
493
394
391
332
336
331
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318
335
346
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344
326
333334
339
330
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329
341
328
342
327
130
742
736
461
459
669681
662
702 701
650
649
557
556
516
548465463 546
526
730731
Flur 170
geplantes Fernwärmegebäude
A2 A1 A1
Anschluß an Blatt Nr. 3 (8)
5753900
5753925
5753950
5753975
5754000
5754025
5754050
5754075
5754100
5754125
32408325
5753850
5753875
5753900
32408300
5753925
5753950
32408275
5753975
5754000
5754025
32408250
5754050 V:\VERDATEN_SEVEN\Münster York Kaserne\P
Planstraße 5
Planstraße 1
Gremmendorfer Weg
Albersloher Weg
BUS
Gepl.Trafostation Nr.1 ST 1796Grundstücksgröße ca 12,50 m2^;
gepl. FernwärmestationGrundstücksgröße ca 456 m2^;
T
T T T
T
T T
T
T
T T
T
R=oo
2,50 m3,25 m3,25 m4,00 m
3,00 m3,00 m2,50 m2,10 m
2,50 m2,10 m
3,00%2,50%
2,50%
3,00%
H
H
R=30.000+042.88R=oo
4,75 m
3,00 m
6,40 m
2,00 m
4,00 m2,00 m
4 Fahrradanlehnbügel   Typ 2
5 Fahrradanlehnbügel   Typ 2
Trafostation3.00 x 2.50Ladesäulen
FahrradabstellanlageFläche 7.50 x 8.00 m
4,30 m
4,30 m4,30 m6,00 m
2,50%2,50%2,50%3,00%
P
S S
P
0,70 m
2,80 m
3,50 m2,50 m
11,40 m3,00 m
Not-ausgang
2,50 m3,10 m3,25 m
3,25 m3,25 m3,25 m3,00 m
2,50 m2,00 m
ggfs. erforderlicher Rückbau der Mauererfolgt durch die Stadtwerke Münster
0+672.39
3,00 m5,50 m2,50 m2,50 m
3,00 m4,80 m2,50 m2,50 m
R=20.000+015.12
R=10.00R=20.000+020.61
R=30.00R=10.000+032.28
R=30.000+042.88
R=oo
R=oo
Wall - WHversetzen
2,70 m1,60 m0,50 m
vorhandene FIS-Stele versetzen
Ausrüstung der LSAmit Blindensignalgeber( alle Furten )
Gelenkbus
2,50 m
südl. Teil der Maßnahmenbereits beschlossen
1.25 m1.25 m
1.00 m1.00 m
6
66
6
Anlage 1 zur V/0689/2020

Beschlussvorlage

10896 Zeichen

V/0689/2020 
V/0689/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Sicherstellung der verkehrssicheren Erschließungsfunktion (Grundausbau) der 
maßnahmebedingten Anschlussbereiche des neuen York-Quartiers an den Albersloher Weg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Sicherstellung der verkehrssicheren Erschließungsfunktion der Anschlussbereiche des neuen 
York-Quartiers an den Albersloher Weg wird auf Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfs des 
Grundausbaus von Juli 2020 (Anlage 1) zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den Ausbau der öffentlichen Verkehr s-
flächen keine Baukosten entstehen, da die Finanzierung der Baumaßnahmen durch die  KonvOY 
GmbH erfolgt. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Die Baukosten für den Straßenbau werden auf ca. 510.000 € und die Baukosten für die Lichtsignalan-
lagen und die Beleuchtung werden auf ca. 127.000 € geschätzt.  
 
 
 
 
 
Begründung: 
Der Bebauungsplan Nr. 582 „Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg  / Wiegan d-
weg / Angelsachsenweg / Heeremannsweg / Letterhausweg)“ wurde mit der Vorlage V/0266/2018 am 
10.10.2018 in der Sitzung des Rates der Stadt Münster als Satzung beschlossen. Dieser ist mit der 
Veröffentlichung im Amtsblatt am 21.12.2018 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan wurde auf Basis 
eines städtebaulich freiraumplanerischen Wettbewerbs erstellt und liefert die rechtliche Grundlage, 
um aus der ehemaligen britischen York -Kaserne ein urbanes und vie lfältig durchmischtes Stadtquar-
tier mit eigener Identität zu entwickeln, das die bisherigen Angebote des Stadtteils Gremmendorf e r-
gänzt und diesen gleichzeitig mit dem neuen York-Quartier verknüpft. 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
14.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Koops 
Telefon: 492-6590 
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0689/2020 
Die Bezirksvertretung Münster -Südost hat in der Sitzung am 09.10.2018 die Baubeschlussvorlage 
V/0607/2018 „Baubeschluss Straßenbau und Freiflächen im Quartier“ einstimmig beschlossen. Dieser 
Beschluss beinhaltete jedoch nur die innere Erschließung des Baugebietes ohne Anbindung an den 
Albersloher Weg.  
 
Seitdem wird auf dem Areal der ehemaligen York -Kaserne am Albersloher Weg gearbeitet. Bereits 
mit Ablauf des Kalenderjahres 2022 sollen nach jetziger Planung die ersten Bewohner den nördlichen 
Teil des York-Quartiers beziehen können. Um diesen das Erreichen der W ohnungen zu ermöglichen, 
muss die Erschließungsfunktion der maßnahmebedingten Anschlussbereiche an den Albersloher 
Weg hergestellt werden. Aufgrund der mindestens einjährigen Bauzeit und den Fristen, die an die 
Ausschreibung der Bauleistungen geknüpft sind, muss jetzt der Planungsbeschluss eingeholt werden, 
um dieses Ziel erreichen zu können. 
 
Grundausbau als Reduktionsvariante 
Gemäß dem Bebauungsplan 582 ist der Kfz -Verkehr aus dem Plangebiet über den Albersloher Weg 
an das gesamtstädtische Verkehrsnetz an zubinden. Diese Funktion übernehmen drei Knotenpunkte, 
die das York -Quartier an den Albersloher Weg anschließen werden. Bei diesen drei Knotenpunkten 
handelt es sich um die aktuelle Kasernenzufahrt am südlichen Ende des neuen Quartiers in der Nähe 
des Knotenpunkts Albersloher Weg / Paul -Engelhard-Weg, um den Knotenpunkt Albersloher Weg / 
Gremmendorfer Weg, der um einen westlichen Arm in das Quartier ergänzt wird sowie um einen dri t-
ten Anschlussbereich am nördlichen Ende des Quartiers gegenüber des Pängelant onwegs. Für die 
aktuelle Kasernenzufahrt am südlichen Ende des Quartiers besteht die Erschließungsfunktion bereits. 
Die weiteren zwei Knotenpunkte werden mit dieser Planung entsprechend umgestaltet. 
 
Gleichzeitig befindet sich die KonvOY GmbH aktuell in de r Planung ihrer Grundstücke als Teil des 
Stadtdteilzentrums. Dieses soll nicht nur auf der großen, neu angelegten Platzfläche innerhalb der 
ehemaligen Kaserne, sondern auch über den Albersloher Weg hinaus in der Ortsfahrbahn auf der 
gegenüberliegenden Seite als solches erkennbar sein. Zudem befindet sich die Stadtverwaltung in 
laufenden Planungen zur Umgestaltung des Albersloher Weges als Teil des Stadtteilzentrums 
Gremmendorf. Nichtsdestotrotz müssen zum Ende des Jahres 2022 alle Anschlussbereiche herg e-
stellt sein, um den Bewohnern ein problemloses Erreichen der Wohnungen zu ermöglichen. 
 
Aus diesem Grund wurde die Planung auf ein Mindestmaß an Umbaumaßnahmen reduziert. Der hier 
vorgestellte Grundausbau stellt somit die minimal notwendigen Maßnahmen dar, um  die verkehrssi-
chere Erschließungsfunktion der maßnahmebedingten Anschlussbereiche des neuen York -Quartiers 
an den Albersloher Weg sicherzustellen und gleichzeitig möglichst geringe Einschränkungen für das 
noch laufende Planungsverfahren zum Stadtteilzentrum Gremmendorf festzulegen.  
 
Sollte das Verfahren zur „Neuen Mitte Gremmendorf“ vor dem Baubeschluss des Grundausbaus a b-
geschlossen sein, so werden die Pläne zu den Anschlussbereichen des York -Quartiers an den A l-
bersloher Weg überarbeitet und erneut dem A usschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr 
und Wohnen vorgelegt. 
 
Planung: 
Die hier zu beschließende Planung stellt die verkehrssichere Erschließungsfunktion von zwei weit e-
ren Knotenpunkten am Albersloher Weg sicher. Dabei handelt es sich zum einen um den vollsignali-
sierten Knotenpunkt Albersloher Weg / Gremmendorfer Weg am Eingang zum Stadtteilzentrum, der 
einen vierten, westlichen Arm in das Quartier erhält, sowie um eine untergeordnete Einmündung 
(„rechts rein – rechts raus“) im Norden des Quartiers gegenüber des Pängelantonwegs. Das restliche 
Quartiersareal wird weiterhin über den Haupteingang des ehemaligen Kasernengeländes sowie über 
die Einmündungspunkte Wiegandweg und Angelsachsenweg erschlossen. Hier ist die Erschließungs-
funktion allerdings bereits im Bestand gegeben, sodass diese Knotenpunkte nicht Teil des Grundaus-
baus sind. 
 
Die Planstraße 1 im Norden des Quartiers wird über eine Einmündung an den Albersloher Weg a n-
gebunden. In stadtauswärtiger Fahrtrichtung kann vom Albersloher Weg i n die Planstraße 1 „nach

- 3 - 
V/0689/2020 
rechts“ abgebogen werden. Gleichzeitig kann an der untergeordneten Einmündung aus der Planstr a-
ße 1 auch nur „nach rechts“ in den Albersloher Weg eingebogen werden („rechts rein – rechts raus“). 
Ein Abbiegen aus der Planstraße 1 in die stadteinwärtige Fahrtrichtung des Albersloher Wegs ist nicht 
möglich, da dies durch den bereits bestehenden Grünstreifen verhindert wird. Nach derzeitigem Pl a-
nungsstand wird die Buslinie 17 mit Bezug der ersten Bewohner durch das York -Quartier geführt. 
Vom Krögerweg und Heeremansweg gelangen die Busse über die eigens eingerichtete Busspur in 
das Quartier, fahren den Boulevard entlang und gelangen schließlich über die Planstraße 4 und die 
Planstraße 1 auf den Albersloher Weg. Von der Einmündung aus könne n die Busse unvermittelt in 
den Bussonderfahrstreifen auf dem Albersloher Weg einfahren, an dessen Ende die stadtauswärtige 
Bushaltestelle „Gremmendorfer Weg“ liegt. 
 
Die Bushaltestelle wird aktuell von den Stadtbuslinien 6 und 8 angefahren. Zukünftig wird  dort als 
dritte die Stadtbuslinie 17 halten. Diese dreifache Belegung der Haltestelle ist allerdings auf einige 
wenige Jahre bis zur Reaktivierung der Westfälischen Landes-Eisenbahn (WLE) beschränkt. Im Zuge 
der Reaktivierung werden die Stadtbuslinien neu sortiert. Nach derzeitiger Planung wird die Haltestel-
le „Gremmendorfer Weg“ dann wieder nur von zwei Stadtbuslinien angefahren werden. Aufgrund di e-
ser kurzen Zeitspanne der Dreifachbelegung wird vorerst auf den Bau von zwei Haltepositionen an 
dieser Haltestelle verzichtet. Dafür können mit der aktuellen Planung nicht nur neun Bäume erhalten 
werden, die in einer üppigen Grünfläche stehen, sondern auch die Baukosten für die zweite Haltep o-
sition eingespart werden. Der Bussonderfahrstreifen, der zur Haltestell e führt, ist lang genug, um 
auch drei Busse nicht im fließenden Verkehr warten lassen zu müssen. Sollte die eine Halteposition 
nicht ausreichen und zu Überlastungen und Verzögerungen im Fahrplanablauf führen, so können bei 
Bedarf Überlegungen zum nachträgl ichen Bau einer zweiten Halteposition angestellt werden. Zur 
Förderung der Intermodalität sind zudem fünf Anlehnbügel für Fahrräder an der Haltestelle geplant. 
 
Der Knotenpunkt Albersloher Weg / Gremmendorfer Weg / Planstraße 5 wird als Vollknoten ausg e-
baut. Der neue Einmündungsbereich aus dem Plangebiet wird mit einem separaten Linksabbieg e-
streifen in einer Breite von 3,00m sowie einem kombinierten Geradeaus - und Rechtsabbiegestreifen 
in einer Breite von 3,00m ausgestattet. An diese neue Quartierserschließung grenzt das Stadtteilzent-
rum mit Ein - und Ausfahrten von Einzelhandelsgrundstücken unmittelbar an. Um die angestrebte 
Qualität des Verkehrsablaufs an dieser Stelle sicher zu stellen, wird in dem geplanten Kreuzungsb e-
reich eine zweite Haltlinie für den V erkehr aus dem Plangebiet markiert. Der nördliche Arm des A l-
bersloher Wegs wird auf Höhe der stadtauswärtigen Bushaltestelle „Gremmendorfer Weg“ ebenfalls 
mit einer zweiten Haltlinie versehen. Dies ermöglicht eine signaltechnische Priorisierung des ÖPNV, 
dem durch diese Maßnahme ein einfacheres Ausscheren in den Verkehr gewährleistet wird. Mit dem 
Ende der Bushaltestelle wird aus dem Bussonderfahrstreifen ein separierter Rechtsabbiegestreifen 
für die Verkehre in das York-Quartier mit einer Breite von 3,00m. Die bereits vorhandenen zwei Gera-
deausfahrstreifen sowie der Linksabbiegestreifen bleiben allesamt in einer Breite von 3,25m weiterhin 
bestehen. Im südlichen Arm wird, wie oben bereits erwähnt, nur ein Mindestmaß an Bautätigkeit vo r-
genommen. So wird ledig lich die begrünte Mittelinsel auf 2,50m verkleinert. Aus dem gewonnenen 
Platz wird der für die Erschließungsfunktion erforderliche Linksabbiegestreifen ausgebildet.  
 
Zwischen den neuen Anbindungen der Planstraße 1 und 5 werden der kasernenseitige Fahrrad - und 
Fußweg auf ganzer Länge auf jeweils 2,50m verbreitert, um den Anforderungen an die derzeit hier 
geplanten Velorouten zu entsprechen. Die Nebenanlagen des Albersloher Wegs nördlich der Pla n-
straße 1 sowie südlich der Planstraße 5 werden lediglich auf di e neuen Straßen und die damit ve r-
bundenen notwendigen Radien angeglichen. Die Nebenanlagen auf der kasernenabgewandten Seite 
des Albersloher Weg bleiben auf der gesamten Strecke unangetastet. Die im Bereich des Umbaus 
liegenden Fahrradfurten werden zu Erhöhung der Aufmerksamkeit „Rot“ markiert. 
 
 
 
i.V. 
gez.

- 4 - 
V/0689/2020 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan

Beratungsverlauf (2)

18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Engelstraße 4948
  • Albersloher Weg
  • Angelsachsenweg
  • Letterhausweg
  • Gremmendorfer Weg
  • Paul-Engelhard-Weg
  • Pängelantonweg 427
  • Heeremansweg
  • Wiegandweg
  • Krögerweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0689/2020
Typ
Vorlagen
Datum
15.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37