V/0689/2020
Sicherstellung der verkehrssicheren Erschließungsfunktion (Grundausbau) der maßnahmebedingten Anschlussbereiche des neuen York-Quartiers an den Albersloher Weg
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Anlage A
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Anlage A zur V/0689/2020 Kurzüberblick Die Arbeiten auf dem Areal der ehemaligen York-Kaserne laufen bereits seit einiger Zeit. Mit Ab- lauf des Kalenderjahres 2022 sollen die ersten Bewohner planmäßig ihre Wohnungen beziehen können. Durch die vorgelegte Planung wird die verkehrssichere Erschließung des Quartiers bis Ende 2022 sichergestellt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Sicherstellung der verkehrssicheren Erschließungsfunktion der maßnahmebe- dingten Anschlusspunkte des neuen York-Quartiers an den Albersloher Weg (Grundausbau)“. Zielerreichung: Die Maßnahme soll mit Einzug der ersten Bewohner des York-Quartiers bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Für den Grundausbau entstehen Kosten von ca. 637.000 €. Die Finan- zierung der Baumaßnahmen erfolgt durch die KonvOY GmbH. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
2020-07-15_Anlage1 zur V-0689-2020
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32408375 32408400 Blatt Nr.: 1 (8)Str. Schlüssel:Anlage Nr.: Plan Nr.: 10773Projekt Nr.: MaßstabLageplan 1: 250DatumNamebearbeitet bearbeitet gezeichnet gezeichnet geprüft geprüft: genehmigt : Lageplan Nr.12345 Art der ÄnderungNameNameDatumDatum i. A.Amt für Mobilität und Tiefbau Toporowski14.07.2020 Bebauungsplan Nr. 582Gremmendorf -York - QuartierBaufeld A1, A2, Cund Anbindungan Albersloher Weg KonvOY GmbHEngelstraße 4948143 Münsterinfo@konvoy-muenster.de Bl.1 Bl.7 Bl.6Bl.5 Bl.4 Bl.3 Bl.2 Bl.8 gez.Münster, den genehmigt : Attika Benzinabscheider II II II I I II IIII IIII II II IIIIII II IIIIIIIIII II I 424 429 I II II I II I II III II I II III II Pängelantonweg 427 9 433 5 431 7 108 439 437 441a 441 32 419 421 34 36 26 28 38 40 42 44 30 2733 425 427a 31 29 17 418a Ticket-automat STADTPLAN 527 525 524 348 340 343 337 493 394 391 332 336 331 345 320 325 318 335 346 338 344 326 333334 339 330 324 329 341 328 342 327 130 742 736 461 459 669681 662 702 701 650 649 557 556 516 548465463 546 526 730731 Flur 170 geplantes Fernwärmegebäude A2 A1 A1 Anschluß an Blatt Nr. 3 (8) 5753900 5753925 5753950 5753975 5754000 5754025 5754050 5754075 5754100 5754125 32408325 5753850 5753875 5753900 32408300 5753925 5753950 32408275 5753975 5754000 5754025 32408250 5754050 V:\VERDATEN_SEVEN\Münster York Kaserne\P Planstraße 5 Planstraße 1 Gremmendorfer Weg Albersloher Weg BUS Gepl.Trafostation Nr.1 ST 1796Grundstücksgröße ca 12,50 m2^; gepl. FernwärmestationGrundstücksgröße ca 456 m2^; T T T T T T T T T T T T R=oo 2,50 m3,25 m3,25 m4,00 m 3,00 m3,00 m2,50 m2,10 m 2,50 m2,10 m 3,00%2,50% 2,50% 3,00% H H R=30.000+042.88R=oo 4,75 m 3,00 m 6,40 m 2,00 m 4,00 m2,00 m 4 Fahrradanlehnbügel Typ 2 5 Fahrradanlehnbügel Typ 2 Trafostation3.00 x 2.50Ladesäulen FahrradabstellanlageFläche 7.50 x 8.00 m 4,30 m 4,30 m4,30 m6,00 m 2,50%2,50%2,50%3,00% P S S P 0,70 m 2,80 m 3,50 m2,50 m 11,40 m3,00 m Not-ausgang 2,50 m3,10 m3,25 m 3,25 m3,25 m3,25 m3,00 m 2,50 m2,00 m ggfs. erforderlicher Rückbau der Mauererfolgt durch die Stadtwerke Münster 0+672.39 3,00 m5,50 m2,50 m2,50 m 3,00 m4,80 m2,50 m2,50 m R=20.000+015.12 R=10.00R=20.000+020.61 R=30.00R=10.000+032.28 R=30.000+042.88 R=oo R=oo Wall - WHversetzen 2,70 m1,60 m0,50 m vorhandene FIS-Stele versetzen Ausrüstung der LSAmit Blindensignalgeber( alle Furten ) Gelenkbus 2,50 m südl. Teil der Maßnahmenbereits beschlossen 1.25 m1.25 m 1.00 m1.00 m 6 66 6 Anlage 1 zur V/0689/2020
Beschlussvorlage
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V/0689/2020 V/0689/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Sicherstellung der verkehrssicheren Erschließungsfunktion (Grundausbau) der maßnahmebedingten Anschlussbereiche des neuen York-Quartiers an den Albersloher Weg Beratungsfolge 18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Sicherstellung der verkehrssicheren Erschließungsfunktion der Anschlussbereiche des neuen York-Quartiers an den Albersloher Weg wird auf Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfs des Grundausbaus von Juli 2020 (Anlage 1) zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den Ausbau der öffentlichen Verkehr s- flächen keine Baukosten entstehen, da die Finanzierung der Baumaßnahmen durch die KonvOY GmbH erfolgt. Einnahmen werden nicht erwartet. Die Baukosten für den Straßenbau werden auf ca. 510.000 € und die Baukosten für die Lichtsignalan- lagen und die Beleuchtung werden auf ca. 127.000 € geschätzt. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 582 „Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegan d- weg / Angelsachsenweg / Heeremannsweg / Letterhausweg)“ wurde mit der Vorlage V/0266/2018 am 10.10.2018 in der Sitzung des Rates der Stadt Münster als Satzung beschlossen. Dieser ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 21.12.2018 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan wurde auf Basis eines städtebaulich freiraumplanerischen Wettbewerbs erstellt und liefert die rechtliche Grundlage, um aus der ehemaligen britischen York -Kaserne ein urbanes und vie lfältig durchmischtes Stadtquar- tier mit eigener Identität zu entwickeln, das die bisherigen Angebote des Stadtteils Gremmendorf e r- gänzt und diesen gleichzeitig mit dem neuen York-Quartier verknüpft. Amt für Mobilität und Tiefbau 14.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koops Telefon: 492-6590 GKoops@stadt-muenster.de - 2 - V/0689/2020 Die Bezirksvertretung Münster -Südost hat in der Sitzung am 09.10.2018 die Baubeschlussvorlage V/0607/2018 „Baubeschluss Straßenbau und Freiflächen im Quartier“ einstimmig beschlossen. Dieser Beschluss beinhaltete jedoch nur die innere Erschließung des Baugebietes ohne Anbindung an den Albersloher Weg. Seitdem wird auf dem Areal der ehemaligen York -Kaserne am Albersloher Weg gearbeitet. Bereits mit Ablauf des Kalenderjahres 2022 sollen nach jetziger Planung die ersten Bewohner den nördlichen Teil des York-Quartiers beziehen können. Um diesen das Erreichen der W ohnungen zu ermöglichen, muss die Erschließungsfunktion der maßnahmebedingten Anschlussbereiche an den Albersloher Weg hergestellt werden. Aufgrund der mindestens einjährigen Bauzeit und den Fristen, die an die Ausschreibung der Bauleistungen geknüpft sind, muss jetzt der Planungsbeschluss eingeholt werden, um dieses Ziel erreichen zu können. Grundausbau als Reduktionsvariante Gemäß dem Bebauungsplan 582 ist der Kfz -Verkehr aus dem Plangebiet über den Albersloher Weg an das gesamtstädtische Verkehrsnetz an zubinden. Diese Funktion übernehmen drei Knotenpunkte, die das York -Quartier an den Albersloher Weg anschließen werden. Bei diesen drei Knotenpunkten handelt es sich um die aktuelle Kasernenzufahrt am südlichen Ende des neuen Quartiers in der Nähe des Knotenpunkts Albersloher Weg / Paul -Engelhard-Weg, um den Knotenpunkt Albersloher Weg / Gremmendorfer Weg, der um einen westlichen Arm in das Quartier ergänzt wird sowie um einen dri t- ten Anschlussbereich am nördlichen Ende des Quartiers gegenüber des Pängelant onwegs. Für die aktuelle Kasernenzufahrt am südlichen Ende des Quartiers besteht die Erschließungsfunktion bereits. Die weiteren zwei Knotenpunkte werden mit dieser Planung entsprechend umgestaltet. Gleichzeitig befindet sich die KonvOY GmbH aktuell in de r Planung ihrer Grundstücke als Teil des Stadtdteilzentrums. Dieses soll nicht nur auf der großen, neu angelegten Platzfläche innerhalb der ehemaligen Kaserne, sondern auch über den Albersloher Weg hinaus in der Ortsfahrbahn auf der gegenüberliegenden Seite als solches erkennbar sein. Zudem befindet sich die Stadtverwaltung in laufenden Planungen zur Umgestaltung des Albersloher Weges als Teil des Stadtteilzentrums Gremmendorf. Nichtsdestotrotz müssen zum Ende des Jahres 2022 alle Anschlussbereiche herg e- stellt sein, um den Bewohnern ein problemloses Erreichen der Wohnungen zu ermöglichen. Aus diesem Grund wurde die Planung auf ein Mindestmaß an Umbaumaßnahmen reduziert. Der hier vorgestellte Grundausbau stellt somit die minimal notwendigen Maßnahmen dar, um die verkehrssi- chere Erschließungsfunktion der maßnahmebedingten Anschlussbereiche des neuen York -Quartiers an den Albersloher Weg sicherzustellen und gleichzeitig möglichst geringe Einschränkungen für das noch laufende Planungsverfahren zum Stadtteilzentrum Gremmendorf festzulegen. Sollte das Verfahren zur „Neuen Mitte Gremmendorf“ vor dem Baubeschluss des Grundausbaus a b- geschlossen sein, so werden die Pläne zu den Anschlussbereichen des York -Quartiers an den A l- bersloher Weg überarbeitet und erneut dem A usschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen vorgelegt. Planung: Die hier zu beschließende Planung stellt die verkehrssichere Erschließungsfunktion von zwei weit e- ren Knotenpunkten am Albersloher Weg sicher. Dabei handelt es sich zum einen um den vollsignali- sierten Knotenpunkt Albersloher Weg / Gremmendorfer Weg am Eingang zum Stadtteilzentrum, der einen vierten, westlichen Arm in das Quartier erhält, sowie um eine untergeordnete Einmündung („rechts rein – rechts raus“) im Norden des Quartiers gegenüber des Pängelantonwegs. Das restliche Quartiersareal wird weiterhin über den Haupteingang des ehemaligen Kasernengeländes sowie über die Einmündungspunkte Wiegandweg und Angelsachsenweg erschlossen. Hier ist die Erschließungs- funktion allerdings bereits im Bestand gegeben, sodass diese Knotenpunkte nicht Teil des Grundaus- baus sind. Die Planstraße 1 im Norden des Quartiers wird über eine Einmündung an den Albersloher Weg a n- gebunden. In stadtauswärtiger Fahrtrichtung kann vom Albersloher Weg i n die Planstraße 1 „nach - 3 - V/0689/2020 rechts“ abgebogen werden. Gleichzeitig kann an der untergeordneten Einmündung aus der Planstr a- ße 1 auch nur „nach rechts“ in den Albersloher Weg eingebogen werden („rechts rein – rechts raus“). Ein Abbiegen aus der Planstraße 1 in die stadteinwärtige Fahrtrichtung des Albersloher Wegs ist nicht möglich, da dies durch den bereits bestehenden Grünstreifen verhindert wird. Nach derzeitigem Pl a- nungsstand wird die Buslinie 17 mit Bezug der ersten Bewohner durch das York -Quartier geführt. Vom Krögerweg und Heeremansweg gelangen die Busse über die eigens eingerichtete Busspur in das Quartier, fahren den Boulevard entlang und gelangen schließlich über die Planstraße 4 und die Planstraße 1 auf den Albersloher Weg. Von der Einmündung aus könne n die Busse unvermittelt in den Bussonderfahrstreifen auf dem Albersloher Weg einfahren, an dessen Ende die stadtauswärtige Bushaltestelle „Gremmendorfer Weg“ liegt. Die Bushaltestelle wird aktuell von den Stadtbuslinien 6 und 8 angefahren. Zukünftig wird dort als dritte die Stadtbuslinie 17 halten. Diese dreifache Belegung der Haltestelle ist allerdings auf einige wenige Jahre bis zur Reaktivierung der Westfälischen Landes-Eisenbahn (WLE) beschränkt. Im Zuge der Reaktivierung werden die Stadtbuslinien neu sortiert. Nach derzeitiger Planung wird die Haltestel- le „Gremmendorfer Weg“ dann wieder nur von zwei Stadtbuslinien angefahren werden. Aufgrund di e- ser kurzen Zeitspanne der Dreifachbelegung wird vorerst auf den Bau von zwei Haltepositionen an dieser Haltestelle verzichtet. Dafür können mit der aktuellen Planung nicht nur neun Bäume erhalten werden, die in einer üppigen Grünfläche stehen, sondern auch die Baukosten für die zweite Haltep o- sition eingespart werden. Der Bussonderfahrstreifen, der zur Haltestell e führt, ist lang genug, um auch drei Busse nicht im fließenden Verkehr warten lassen zu müssen. Sollte die eine Halteposition nicht ausreichen und zu Überlastungen und Verzögerungen im Fahrplanablauf führen, so können bei Bedarf Überlegungen zum nachträgl ichen Bau einer zweiten Halteposition angestellt werden. Zur Förderung der Intermodalität sind zudem fünf Anlehnbügel für Fahrräder an der Haltestelle geplant. Der Knotenpunkt Albersloher Weg / Gremmendorfer Weg / Planstraße 5 wird als Vollknoten ausg e- baut. Der neue Einmündungsbereich aus dem Plangebiet wird mit einem separaten Linksabbieg e- streifen in einer Breite von 3,00m sowie einem kombinierten Geradeaus - und Rechtsabbiegestreifen in einer Breite von 3,00m ausgestattet. An diese neue Quartierserschließung grenzt das Stadtteilzent- rum mit Ein - und Ausfahrten von Einzelhandelsgrundstücken unmittelbar an. Um die angestrebte Qualität des Verkehrsablaufs an dieser Stelle sicher zu stellen, wird in dem geplanten Kreuzungsb e- reich eine zweite Haltlinie für den V erkehr aus dem Plangebiet markiert. Der nördliche Arm des A l- bersloher Wegs wird auf Höhe der stadtauswärtigen Bushaltestelle „Gremmendorfer Weg“ ebenfalls mit einer zweiten Haltlinie versehen. Dies ermöglicht eine signaltechnische Priorisierung des ÖPNV, dem durch diese Maßnahme ein einfacheres Ausscheren in den Verkehr gewährleistet wird. Mit dem Ende der Bushaltestelle wird aus dem Bussonderfahrstreifen ein separierter Rechtsabbiegestreifen für die Verkehre in das York-Quartier mit einer Breite von 3,00m. Die bereits vorhandenen zwei Gera- deausfahrstreifen sowie der Linksabbiegestreifen bleiben allesamt in einer Breite von 3,25m weiterhin bestehen. Im südlichen Arm wird, wie oben bereits erwähnt, nur ein Mindestmaß an Bautätigkeit vo r- genommen. So wird ledig lich die begrünte Mittelinsel auf 2,50m verkleinert. Aus dem gewonnenen Platz wird der für die Erschließungsfunktion erforderliche Linksabbiegestreifen ausgebildet. Zwischen den neuen Anbindungen der Planstraße 1 und 5 werden der kasernenseitige Fahrrad - und Fußweg auf ganzer Länge auf jeweils 2,50m verbreitert, um den Anforderungen an die derzeit hier geplanten Velorouten zu entsprechen. Die Nebenanlagen des Albersloher Wegs nördlich der Pla n- straße 1 sowie südlich der Planstraße 5 werden lediglich auf di e neuen Straßen und die damit ve r- bundenen notwendigen Radien angeglichen. Die Nebenanlagen auf der kasernenabgewandten Seite des Albersloher Weg bleiben auf der gesamten Strecke unangetastet. Die im Bereich des Umbaus liegenden Fahrradfurten werden zu Erhöhung der Aufmerksamkeit „Rot“ markiert. i.V. gez. - 4 - V/0689/2020 Matthias Peck Stadtrat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Engelstraße 4948
- Albersloher Weg
- Angelsachsenweg
- Letterhausweg
- Gremmendorfer Weg
- Paul-Engelhard-Weg
- Pängelantonweg 427
- Heeremansweg
- Wiegandweg
- Krögerweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0689/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37