Mandari Insight

2769/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Grünen aus der Sitzung der BV 2 vom 21.08.2023 (AN/1373/2023) betreffend der Kindertagesbetreuung im Bezirk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 29.08.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 25.09.2023, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

3769 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/513 
 
Vorlagen-Nummer 
 2769/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.09.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Grünen aus der Sitzung der 
BV 2 vom 21.08.2023  (AN/1373/2023) betreffend der Kindertagesbetreuung im Bezirk 
Die Fraktion Bündnis 90 – Die Grünen richtet an die Verwaltung nachstehende Fragen zur 
Kindertagesbetreuung im Bezirk. Die Antworten sind der jeweiligen Fragestellung beigefügt.  
 
1. Wie viele Nicht-städtische Kita-Einrichtungen für die Betreuung von Kindern ab dem 3. 
LJ gibt es und wie viele Kinder werden dort derzeit betreut? (Anzahl der Gruppen und 
Gruppenstärke ausreichend).  
Antwort der Verwaltung: 
Zum Ende des laufenden Kitajahres 2023/34 werden voraussichtlich 708 Kitas in Köln 
Betreuungsplätze für Kinder anbieten. Hiervon 216 in städtischer und 492 in freier Trä-
gerschaft.  
Insgesamt können somit zum Ende des Kitajahres voraussichtlich 43.317 Plätze in 
Kindertagesstätten für Kinder bis zur Einschulung angeboten werden (16.292 in städti-
scher und 27.025 in freier Trägerschaft). Weitere Informationen können dem aktuellen 
Statusbericht (Session-Nr.: 2205/2023) und dem Beschluss als Grundlage für die Be-
antragung von Landeszuschüssen (Session-Nr.: 4215/2022) entnommen werden. 
 
2. Welche weiteren finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten durch die Stadt Köln beste-
hen derzeit, für in Not geratene Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, so dass z.B. 
Elterninitiativen und das damit verbundene unverzichtbare bürgerschaftliche Engage-
ment, in Eigenregie erhalten werden können?  
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung unterstützt alle freien Träger öffentlicher Kindertagesstätten einerseits 
durch den freiwilligen Mietkostenzuschuss für neue Kindertagesstätten, damit der Aus-
bau dringend erforderlicher Kindertageseinrichtungen weiter unterstützt und vorange-
trieben werden kann. Darüber hinaus hat die Stadt Köln per Beschluss des Rates vom 
08.12.2022, Vorlagen Nummer 3869/2022, eine freiwillige Übernahme von 1,46 % der 
Trägeranteile an den Kindpauschalen beschlossen. 
Weitere Unterstützungsleistungen an die freien Träger sind aktuell im Haushalt nicht 
abbildbar.

2 
 
3. Besteht im Falle einer drohenden Schließung einer Nicht-städtischen Kita durch einen 
Zahlungsausfall, hilfsweise die Möglichkeit der Übernahmen durch die Stadt? Wenn ja, 
von welchen Faktoren ist eine solche Übernahme abhängig?  
4. Es gibt auch eine große Anzahl von Klein-Kitas (2 Gruppen), die von diesem Problem 
betroffen, die hochgradig spezialisiert (Inklusion) sind, z.B. Kita Sommersprossen 
(Schützstraße in Rodenkirchen). Wäre eine Überführung in städtische Trägerschaft 
auch in diesem Fall möglich?  
Antwort der Verwaltung zu Fragen 3 und 4: 
Eine pauschale Antwort auf die Fragestellungen 3 und 4 ist aufgrund der sehr individu-
ellen Rahmenbedingungen und Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls nicht mög-
lich. Grundsätzlich schließt die Stadt die Übernahme einer Trägerschaft in solchen Fäl-
len nicht kategorisch aus. Allerdings kann z.B. die bauliches Ist-Situation der Räum-
lichkeiten ein Beweggrund sein, die Trägerschaft nicht zu übernehmen. Ebenfalls ist 
gerade die Übernahme von 1-2 gruppigen Kitas bzw. Einrichtungen von Elterninitiati-
ven stets schwierig in der städtischen Betriebsführung und mit hohen Overheadkosten 
(auf die Anzahl der Kinder gerechnet) verbunden.  
Die Stadt sucht dennoch im Einvernehmen mit den jeweiligen Trägern nach tragfähi-
gen Lösungen. Im ersten Schritt bedarf es zur Klärung aller weiteren Optionen der frü-
hestmöglichen Kontaktaufnahme durch den Träger an das Amt für Kinder, Jugend und 
Familie.

Beratungsverlauf (1)

25.09.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Schützstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2769/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
29.08.2023
Erstellt
28.08.2023 15:38