2769/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Grünen aus der Sitzung der BV 2 vom 21.08.2023 (AN/1373/2023) betreffend der Kindertagesbetreuung im Bezirk
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3769 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/51/513 Vorlagen-Nummer 2769/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.09.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Grünen aus der Sitzung der BV 2 vom 21.08.2023 (AN/1373/2023) betreffend der Kindertagesbetreuung im Bezirk Die Fraktion Bündnis 90 – Die Grünen richtet an die Verwaltung nachstehende Fragen zur Kindertagesbetreuung im Bezirk. Die Antworten sind der jeweiligen Fragestellung beigefügt. 1. Wie viele Nicht-städtische Kita-Einrichtungen für die Betreuung von Kindern ab dem 3. LJ gibt es und wie viele Kinder werden dort derzeit betreut? (Anzahl der Gruppen und Gruppenstärke ausreichend). Antwort der Verwaltung: Zum Ende des laufenden Kitajahres 2023/34 werden voraussichtlich 708 Kitas in Köln Betreuungsplätze für Kinder anbieten. Hiervon 216 in städtischer und 492 in freier Trä- gerschaft. Insgesamt können somit zum Ende des Kitajahres voraussichtlich 43.317 Plätze in Kindertagesstätten für Kinder bis zur Einschulung angeboten werden (16.292 in städti- scher und 27.025 in freier Trägerschaft). Weitere Informationen können dem aktuellen Statusbericht (Session-Nr.: 2205/2023) und dem Beschluss als Grundlage für die Be- antragung von Landeszuschüssen (Session-Nr.: 4215/2022) entnommen werden. 2. Welche weiteren finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten durch die Stadt Köln beste- hen derzeit, für in Not geratene Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, so dass z.B. Elterninitiativen und das damit verbundene unverzichtbare bürgerschaftliche Engage- ment, in Eigenregie erhalten werden können? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung unterstützt alle freien Träger öffentlicher Kindertagesstätten einerseits durch den freiwilligen Mietkostenzuschuss für neue Kindertagesstätten, damit der Aus- bau dringend erforderlicher Kindertageseinrichtungen weiter unterstützt und vorange- trieben werden kann. Darüber hinaus hat die Stadt Köln per Beschluss des Rates vom 08.12.2022, Vorlagen Nummer 3869/2022, eine freiwillige Übernahme von 1,46 % der Trägeranteile an den Kindpauschalen beschlossen. Weitere Unterstützungsleistungen an die freien Träger sind aktuell im Haushalt nicht abbildbar. 2 3. Besteht im Falle einer drohenden Schließung einer Nicht-städtischen Kita durch einen Zahlungsausfall, hilfsweise die Möglichkeit der Übernahmen durch die Stadt? Wenn ja, von welchen Faktoren ist eine solche Übernahme abhängig? 4. Es gibt auch eine große Anzahl von Klein-Kitas (2 Gruppen), die von diesem Problem betroffen, die hochgradig spezialisiert (Inklusion) sind, z.B. Kita Sommersprossen (Schützstraße in Rodenkirchen). Wäre eine Überführung in städtische Trägerschaft auch in diesem Fall möglich? Antwort der Verwaltung zu Fragen 3 und 4: Eine pauschale Antwort auf die Fragestellungen 3 und 4 ist aufgrund der sehr individu- ellen Rahmenbedingungen und Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls nicht mög- lich. Grundsätzlich schließt die Stadt die Übernahme einer Trägerschaft in solchen Fäl- len nicht kategorisch aus. Allerdings kann z.B. die bauliches Ist-Situation der Räum- lichkeiten ein Beweggrund sein, die Trägerschaft nicht zu übernehmen. Ebenfalls ist gerade die Übernahme von 1-2 gruppigen Kitas bzw. Einrichtungen von Elterninitiati- ven stets schwierig in der städtischen Betriebsführung und mit hohen Overheadkosten (auf die Anzahl der Kinder gerechnet) verbunden. Die Stadt sucht dennoch im Einvernehmen mit den jeweiligen Trägern nach tragfähi- gen Lösungen. Im ersten Schritt bedarf es zur Klärung aller weiteren Optionen der frü- hestmöglichen Kontaktaufnahme durch den Träger an das Amt für Kinder, Jugend und Familie.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Schützstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2769/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 29.08.2023
- Erstellt
- 28.08.2023 15:38