Mandari Insight

1092/2020

Beantwortung der mündlichen Nachfrage des RM Frenzel (SPD-Fraktion) zu TOP 1.3 aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 19.03.2020 betr. Entwicklung des sog. Max-Becker-Areals in Ehrenfeld

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 13.05.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.05.2020, TOP 1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1557 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Rhei Az 
Vorlagen-Nummer  13.05.2020 
 1092/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 28.05.2020 
 
Beantwortung der mündlichen Nachfrage des RM Frenzel (SPD-Fraktion) zu TOP 1.3 aus der 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 19.03.2020 betr. Entwicklung des sog. Max-
Becker-Areals in Ehrenfeld 
Anfragetext  
RM Frenzel fragt, warum der Stadtentwicklungsausschuss nicht frühzeitiger über die Absichten des 
Investors informiert worden sei und wann die Verwaltung über das Vorkaufsrecht der Stadtwerke Köln 
Kenntnis erlangt habe. Im Übrigen verstehe er die Beantwortung so, dass die Verwaltung nicht auf 
den Stadtwerkekonzern hingewirkt habe, das Vorkaufsrecht gegebenenfalls auszuüben. Er möchte 
wissen, warum dies, trotz des Ratsauftrages unterlassen und was stattdessen unternommen worden 
sei. 
Beigeordneter Greitemann sagt hierzu eine schriftliche Beantwortung zu. 
 
 
Beantwortung der Verwaltung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss wurde nicht frühzeitiger informiert, da der Investor noch keine offizi-
elle Anfrage bezüglich der Entwicklung des Max Becker Areals an die Verwaltung gestellt hatte. 
Die stadtentwicklungspolitischen Sprecher sind nach Kenntnis der Verwaltung vom Vorhabenträger 
selbst ab Anfang des Jahres 2019 über das Vorhaben informiert worden, 
Die Ausübung des Vorkaufsrechts wurde durch den Stadtwerkekonzern in eigener Verantwortung 
geprüft. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

28.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1092/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
13.05.2020
Erstellt
08.04.2020 08:17