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AN/0930/2025

Photovoltaikanlage Bezirkssportanlage (BZA) Rodenkichen

Anfrage nach § 4 BV2 (Grüne) 17.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 30.06.2025, TOP 7.2.7

Anfrage (Grüne BV2)

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Anfrage (Grüne BV2)

2293 Zeichen

Bündnis 9 0 /Die Grünen BV Rodenkirchen Industriestr. 1 61 - Haus 1  – 5 0999 Köln R.109  gruene -bv2@stadt -koeln.de   0 22 1  22192309  
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Manfred Giesen 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0930/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 
 
Photovoltaikanlage Bezirkssportanlage (BZA) Rodenkichen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
die Stadt Köln versucht bis 2035 das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Dabei sollen 
auch PV-Anlagen auf Dächern helfen. Effizienter und eine höhere Energieausbeute hab en 
Freiflächen-PV-Anlagen, wie sie von der Rheinenergie z.B. westlich der A  555 durch Be-
schlussvorlage 0542/2025 auf den Weg gebracht worden ist.  
Ergänzend zu großen Freiflächenanlagen könnten auch innerstädtische Flächen -PV-
Anlagen in Betracht kommen. Vorteil wäre, dass sie auf bereits versiegelten Flächen gebaut 
werden könnten, in unmittelbarer Nähe des Verbrauchers (z.B. private und öffentliche Ge-
bäude oder Ladesäuleninfrastruktur) platziert werden könnten.  
Im Rahmen dieses Kontextes bittet die Fraktio n der Grünen um Beantwortung folgender 
Fragen: 
 
1.) Plant die Verwaltung, ggf. in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, im Bezirk o-
der außerhalb sog. „innerstädtische Flächenanlagen“, also außerhalb von Dächern, 
Anlagen mit entsprechendem Ständerwerk z.B. auf versiegelten Flächen wie grö-
ßere Parkplätze oder Sportanlagen?  
 
2.) Wenn ja, an welche Anforderungen werden an solche Planungen geknüpft? 
Wenn nein, warum? Bestehen etwaige Hindernisse temporärer oder dauerhafter Na-
tur? 
 
 
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen

3.) Soweit solche Überlegungen grundsätzlich bestehen, sind sie auch schon für 
den Parkplatz der Bezirkssportanlage (BZA)-Köln Rodenkirchen oder die BZA selbst 
(z.B. als Zuschauerüberdachungen) angestellt worden?  
 
4.) Wem gehören die Flächen (Eigentum und Besitz) der BZA Rodenkirchen und die 
angrenzende Parkplatzfläche? Wäre städtische Eigentum / Besitz für eine solche 
Maßnahme notwendige Voraussetzung?  
 
 
 
gez. Oliver Ismail                     gez. Inga Kraut

Beratungsverlauf (1)

30.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0930/2025
Typ
Anfrage nach § 4 BV2 (Grüne)
Datum
17.06.2025
Erstellt
17.06.2025 11:55