Photovoltaikanlage Bezirkssportanlage (BZA) Rodenkichen
Anfrage nach § 4 BV2 (Grüne) AN/0930/2025 vom 17.06.2025
Stand: Am 30.06.2025 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.
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Anfrage (Grüne BV2)
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Bündnis 9 0 /Die Grünen BV Rodenkirchen Industriestr. 1 61 - Haus 1 – 5 0999 Köln R.109 gruene -bv2@stadt -koeln.de 0 22 1 22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Manfred Giesen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0930/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 Photovoltaikanlage Bezirkssportanlage (BZA) Rodenkichen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Stadt Köln versucht bis 2035 das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Dabei sollen auch PV-Anlagen auf Dächern helfen. Effizienter und eine höhere Energieausbeute hab en Freiflächen-PV-Anlagen, wie sie von der Rheinenergie z.B. westlich der A 555 durch Be- schlussvorlage 0542/2025 auf den Weg gebracht worden ist. Ergänzend zu großen Freiflächenanlagen könnten auch innerstädtische Flächen -PV- Anlagen in Betracht kommen. Vorteil wäre, dass sie auf bereits versiegelten Flächen gebaut werden könnten, in unmittelbarer Nähe des Verbrauchers (z.B. private und öffentliche Ge- bäude oder Ladesäuleninfrastruktur) platziert werden könnten. Im Rahmen dieses Kontextes bittet die Fraktio n der Grünen um Beantwortung folgender Fragen: 1.) Plant die Verwaltung, ggf. in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, im Bezirk o- der außerhalb sog. „innerstädtische Flächenanlagen“, also außerhalb von Dächern, Anlagen mit entsprechendem Ständerwerk z.B. auf versiegelten Flächen wie grö- ßere Parkplätze oder Sportanlagen? 2.) Wenn ja, an welche Anforderungen werden an solche Planungen geknüpft? Wenn nein, warum? Bestehen etwaige Hindernisse temporärer oder dauerhafter Na- tur? Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen 3.) Soweit solche Überlegungen grundsätzlich bestehen, sind sie auch schon für den Parkplatz der Bezirkssportanlage (BZA)-Köln Rodenkirchen oder die BZA selbst (z.B. als Zuschauerüberdachungen) angestellt worden? 4.) Wem gehören die Flächen (Eigentum und Besitz) der BZA Rodenkirchen und die angrenzende Parkplatzfläche? Wäre städtische Eigentum / Besitz für eine solche Maßnahme notwendige Voraussetzung? gez. Oliver Ismail gez. Inga Kraut
Beratungsverlauf
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30.06.2025
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.7, Antrag / Anfrage. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
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