Freigabe- und Baubeschluss der Maßnahme „Ein Platz an der Herler Straße“ aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Einzelmaßnahme 2.5.5), 0461/2019
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0322/2020 vom 31.01.2020
Stand: Am 03.02.2020 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/12 Vorlagen-Nummer 31.01.2020 0322/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 03.02.2020 Freigabe- und Baubeschluss der Maßnahme „Ein Platz an der Herler Straße“, aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Einzelmaßnahme 2.5.5), 0461/2019 hier: Mündliche Anfrage des RM Frank aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 09.12.2019 zu TOP 10.2 Text der mündlichen Anfrage: „RM Frank fragt, ob es für die Förderung gegebenenfalls ein Substitut über andere Förderpro- gramme des Landes für Verkehrsmaßnahmen gebe.“ Antwort der Verwaltung: Die Baumaßnahme „Ein Platz an der Herler Straße“ im Sozialraum „Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße“ ist Teil des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“. Das zugrundeliegende Leitkonzept der sozialraumorientierten Stadtentwicklung zur Verbesse- rung der Lebenssituation der Menschen in insgesamt elf Sozialräumen in Köln wurde am 20.12.2016 vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Um Städtebaufördermittel für den Sozialraum einwerben zu können, wurde ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept erstellt und vom Rat am 18.05.2017 beschlossen. Bei der Einzelmaßnahme „Ein Platz an der Herler Straße“ steht der städtebauliche Charakter deutlich im Vordergrund. Es handelt sich um keine rein verkehrliche Maßnahme, da neu gewon- nene Flächen für die funktionale Neuordnung des Raumes verwendet werden sollen. Neue Spiel-, Aufenthalts- und Grünelemente sollen den zukünftigen Platz ergänzen, so dass die- ser einen neuen attraktiven Quartiersmittelpunkt für Buchheim bildet. Die Verwaltung befindet sich im engen Austausch mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, welches sämtliche Handlungsoptionen im Zuge der erfolgten Antragsstellung im Rahmen der Städtebauförderung prüft. Ein Substitut aus anderen Programmen wird derzeit nicht gesehen. gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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