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0322/2020

Freigabe- und Baubeschluss der Maßnahme „Ein Platz an der Herler Straße“ aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Einzelmaßnahme 2.5.5), 0461/2019

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 31.01.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 03.02.2020, TOP 2.12

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2041 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/152 
152/12 
Vorlagen-Nummer 31.01.2020 
 0322/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 03.02.2020 
 
Freigabe- und Baubeschluss der Maßnahme „Ein Platz an der Herler Straße“, aus dem 
Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Einzelmaßnahme 2.5.5), 0461/2019 
hier: Mündliche Anfrage des RM Frank aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 
09.12.2019 zu TOP 10.2 
Text der mündlichen Anfrage: 
 
„RM Frank fragt, ob es für die Förderung gegebenenfalls ein Substitut über andere Förderpro-
gramme des Landes für Verkehrsmaßnahmen gebe.“ 
Antwort der Verwaltung: 
Die Baumaßnahme „Ein Platz an der Herler Straße“ im Sozialraum „Buchheim, Buchforst und 
Mülheim-Nord, Keupstraße“ ist Teil des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“. 
Das zugrundeliegende Leitkonzept der sozialraumorientierten Stadtentwicklung zur Verbesse-
rung der Lebenssituation der Menschen in insgesamt elf Sozialräumen in Köln wurde am 
20.12.2016 vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Um Städtebaufördermittel für den Sozialraum 
einwerben zu können, wurde ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept erstellt und vom Rat am 
18.05.2017 beschlossen. 
Bei der Einzelmaßnahme „Ein Platz an der Herler Straße“ steht der städtebauliche Charakter 
deutlich im Vordergrund. Es handelt sich um keine rein verkehrliche Maßnahme, da neu gewon-
nene Flächen für die funktionale Neuordnung des Raumes verwendet werden sollen.  
Neue Spiel-, Aufenthalts- und Grünelemente sollen den zukünftigen Platz ergänzen, so dass die-
ser einen neuen attraktiven Quartiersmittelpunkt für Buchheim bildet.  
 
Die Verwaltung befindet sich im engen Austausch mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, 
Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, welches sämtliche Handlungsoptionen 
im Zuge der erfolgten Antragsstellung im Rahmen der Städtebauförderung prüft. 
Ein Substitut aus anderen Programmen wird derzeit nicht gesehen. 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

03.02.2020 Finanzausschuss
TOP 2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0322/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
31.01.2020
Erstellt
29.01.2020 10:12