2839/2022
Beantwortung einer Anfrage der SPD zur Rattenpopulation im Bereich Erzberger Platz und Schillplatz in Nippes
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2636 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/53
Vorlagen-Nummer
2839/2022
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022
Beantwortung einer Anfrage der SPD zur Rattenpopulation im Bereich Erzberger Platz und
Schillplatz in Nippes (AN/1495/2022)
Die SPD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:
1. Ist der Verwaltung die Rattenpopulation im o.g. Bereich bekannt?
2. Gehen von den Tieren Gefahren für Kinder oder Haustiere aus?
3. Ist bekannt, ob das Problem durch die vermehrte Reinigung der Straßen und Plätze
einzudämmen ist?
4. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, den Menschen rund um die benannten Plätze mehr
Sicherheit zu geben, bspw. durch Umsiedelung der Tiere oder andere Maßnahmen? Können
zumindest die Spielplätze besser abgesichert werden?
Die Verwaltung antwortet wie folgt:
Zu Frage 1: Ist der Verwaltung die Rattenpopulation in o.g. Bereich bekannt?
Nach den Auftragsbüchern des Gesundheitsamts ist kein Rattenbefall zum Erzberger Platz / Schill-
platz in letzter Zeit gemeldet worden. Es sind alle Bücher bis 2018 durchgesehen worden. Die Kol-
leg*innen waren Ende August vor Ort und konnten dort keinen Rattenbefall feststellen.
Zu Frage 2: Gehen von den Tieren Gefahren für Kinder oder Haustiere aus?
Von den Ratten gehen grundsätzlich keine Gefahren für Kinder und Haustiere aus, da die Ratten in
der Regel eher scheue Tiere sind. Zurzeit sind in Deutschland auch keine übertragbaren Krankheiten
bei Ratten bekannt.
Zu Frage 3: Ist bekannt, ob das Problem durch die vermehrte Reinigung der Straßen und Plät-
ze einzudämmen ist?
Das Problem kann sicher eingedämmt werden, wenn eine vermehrte Reinigung stattfindet. Wo es
keinen Müll / Essensreste gibt sind kaum Ratten.
Zu Frage 4: Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, den Menschen rund um die benannten Plätze
mehr Sicherheit zu geben, bspw. durch Umsiedelung der Tiere oder andere Maßnahmen?
Können zumindest die Spielplätze besser abgesichert werden?
Dem Gesundheitsamt ist bekannt, dass am Nippeser Tälchen in der Nähe des Spielplatzes eine Bau-
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stelle ist. Auf dieser Baustelle gibt es offene Kanäle, was ein temporär vermehrtes Rattenaufkommen
erklären könnte. Auf der Baustelle ist der Bauherr / die Baufirma in der Pflicht, eine Rattenbekämp-
fung vorzunehmen, sofern es sich um ein Privatgrundstück handelt.
Durch die Schädlingsbekämpfungsstelle werden aufgrund von (Bürger-) Meldungen öffentliche Plätze
und Spielplätze kontrolliert und bei Bedarf auch Rattenbekämpfungen vorgenommen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2839/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 15.09.2022
- Erstellt
- 29.08.2022 18:48