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0888/2022

Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung von Eisenbahn-Überführungen über die Deutz-Mülheimer Straße - Bauwerk D

Beschlussvorlage Ausschuss 19.05.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 02.06.2022, TOP 5.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Übersichtskarte

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Anlage 2 - Erläuterungsbericht

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Anlage 3 - Stellungnahme

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Beschlussvorlage Ausschuss

6508 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0888/2022 
Freigabedatum 
 23.03.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung von Eisenbahn-Überführungen über die Deutz-
Mülheimer Straße - Bauwerk D 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren der DB Netz AG für die 
Erneuerung von Eisenbahnüberführungen (Bauwerk D) über die Deutz-Mülheimer Straße in Köln-
Deutz die beigefügte Stellungnahme (Anlage 3) abzugeben. 
 
Alternative: 
 
keine 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.04.2022 
Verkehrsausschuss 17.05.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die DB Netz AG plant in Köln-Deutz die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen (EÜ) über die 
Deutz-Mülheimer Straße. Es handelt sich hierbei um insgesamt fünf Brückenbauwerke (A bis E), wel-
che aus mehreren Stahlbogenbrücken bestehen, die nacheinander im Rahmen separater Genehmi-
gungsverfahren erneuert werden sollen. Die Lage der einzelnen Bauwerke ist auf Seite 9 des beige-
fügten Erläuterungsberichts (Anlage 2) dargestellt. 
 
Für die Bauwerke A, B und C liegen bereits Planfeststellungsbeschlüsse vor. Die städtischen Stel-
lungnahmen in diesen Verfahren waren Gegenstand der Beschlussvorlagen 0616/2018, 3789/2019 
und 1118/2021. Mit den Bauarbeiten ist dort bereits begonnen worden. 
 
Gegenstand des aktuellen Planfeststellungsverfahrens ist nunmehr die Erneuerung des Bauwerks D. 
Derzeit besteht das Bauwerk aus einer zweigleisigen Deckbrückenkonstruktion auf Stahlbögen mit 
Schotterbett. Die lichte Durchfahrtshöhe unter der Überführung beträgt nur im Scheitelpunkt rund 
5,00 m, an den äußeren Straßenrändern weist sie eine zu geringe Durchfahrtshöhe von rund 3,50 m 
auf. Die lichte Weite beträgt rund 24,00 m. 
 
Es ist geplant, das aus dem Jahr 1912 stammende Bauwerk D aufgrund seines schlechten baulichen 
Zustandes sowie der zu geringen Durchfahrthöhe im Randbereich zurückzubauen und durch ein neu-
es Bauwerk zu ersetzen. Die lichte Weite des neuen Bauwerks wird mit etwa 27,10 m und die lichte 
Höhe mit mindestens 4,80 m über die Gesamtbreite geplant. Die für die Verbreiterung erforderliche 
Kostenbeteiligung hat der Rat der Stadt Köln bereits am 05.07.2018 (Vorlagen-Nummer 2911/2017) 
beschlossen. 
 
Das neue Bauwerk soll aus einer Doppelverbundplatte aus Preflex-Trägern mit ergänztem Ortbeton-
querschnitt, die auf massiven Widerlagern aus Stahlbeton aufgelagert ist, bestehen. Die Preflexträger 
werden über die Straße antransportiert, mit zwei Gleiskränen auf eine Hilfskonstruktion gelegt und in 
die richtige Lage gezogen. Hierfür ist an einem Wochenende die Vollsperrung der Straße erforderlich. 
 
Zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichsmaßnahmen durchge-
führt. Die Bauzeit wird voraussichtlich ab Ende 2027 etwa 16 Monate betragen. 
 
Der beigefügte Erläuterungsbericht (Anlage 2) stellt die Einzelheiten des Vorhabens dar. 
 
Genehmigungsverfahren 
 
Für ihr Vorhaben hat die DB Netz AG beim Eisenbahn-Bundesamt die Planfeststellung beantragt. Die 
Antragsunterlagen wurden von dem Eisenbahn-Bundesamt mit der Aufforderung übersandt, diese 
öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben bis spätestens 07.03.2022 (Ende der Einwendungsfrist 
und damit Ausschlussfrist für die Geltendmachung eigener Rechte) Stellung zu nehmen. Damit die 
von der Stadt zu vertretenden Belange im Verfahren Berücksichtigung finden, musste eine diese Frist 
wahrende Stellungnahme abgegeben werden. Eine vorherige Beschlussfassung durch den Stadtent-
wicklungsausschuss war aufgrund der gegebenen Sitzungstermine nicht möglich.

3 
 
Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren hat in der Zeit vom 
20.01.2022 bis 21.02.2022 pandemiebedingt durch Veröffentlichung im Internet sowie ergänzend in 
Papierform beim Bauverwaltungsamt stattgefunden. 
 
Stellungnahme 
 
Das Vorhaben ist als Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zu begrüßen. 
 
Die Stadt Köln wird in Planfeststellungsverfahren in zweifacher Weise beteiligt: Als Betroffene und als 
Trägerin öffentlicher Belange. Nur soweit Gemeinden in eigenen Rechten betroffen sind, können sie 
im Verfahren durchsetzbare Forderungen geltend machen. Als eigene Rechte kommen primär Eigen-
tumsrechte und das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht, insbesondere die Planungshoheit, in Be-
tracht. Hierunter fallen nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht die Belange der 
durch ein Vorhaben betroffenen Einwohner*innen oder Anforderungen, die die Rechtsordnung allge-
mein an das Vorhaben stellt, wie beispielsweise solche aus dem Bereich des Umwelt- und Natur-
schutzes (Bundesverwaltungsgericht, u. a. Urteil vom 09.11.2017, 3 A 2.15). 
 
Im Rahmen der vorangegangenen Planfeststellungsverfahren wurden die wesentlichen Fragen aus 
den Bereichen Stadtplanung, Verkehr und Artenschutz einer Lösung zugeführt. 
 
Die Stellungnahme zum Bauwerk D umfasst daher im Wesentlichen fachliche Vorgaben zur Durch-
führung des Vorhabens. 
 
Aus stadtplanerischer Sicht wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass das im Rahmen der vorheri-
gen Verfahren grundsätzlich abgestimmte Beleuchtungskonzept mit einer Effektbeleuchtung nach der 
vorgelegten Planung hier nicht umgesetzt werden kann. Um eine einheitliche Beleuchtungssituation 
für den gesamten Brückenkomplex realisieren zu können, wird daher gefordert, die technische Aus-
führung so zu planen, dass auch im Bereich des Bauwerks D die Effektbeleuchtung mit einem unter-
brechungsfreien Lichtband installiert werden kann. 
 
Begründung für die fehlende Alternative 
 
Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der DB Netz AG geplant und 
durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt beim Eisenbahn-Bundesamt. Die dabei 
aus städtischer Sicht zu berücksichtigenden Belange sind in der Stellungnahme zu den geplanten 
Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt. Würde keine Stellungnahme abgegeben, könnten diese Belan-
ge unberücksichtigt bleiben. Eine Alternative kann daher nicht angeboten werden. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Übersichtskarte 
Anlage 2: Erläuterungsbericht 
Anlage 3: Stellungnahme an das Eisenbahn-Bundesamt

Beratungsverlauf (3)

07.04.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2022 Verkehrsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.06.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0888/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.05.2022
Erstellt
11.03.2022 10:21