0888/2022
Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung von Eisenbahn-Überführungen über die Deutz-Mülheimer Straße - Bauwerk D
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/621/2 Vorlagen-Nummer 0888/2022 Freigabedatum 23.03.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung von Eisenbahn-Überführungen über die Deutz- Mülheimer Straße - Bauwerk D Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren der DB Netz AG für die Erneuerung von Eisenbahnüberführungen (Bauwerk D) über die Deutz-Mülheimer Straße in Köln- Deutz die beigefügte Stellungnahme (Anlage 3) abzugeben. Alternative: keine Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.04.2022 Verkehrsausschuss 17.05.2022 Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die DB Netz AG plant in Köln-Deutz die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen (EÜ) über die Deutz-Mülheimer Straße. Es handelt sich hierbei um insgesamt fünf Brückenbauwerke (A bis E), wel- che aus mehreren Stahlbogenbrücken bestehen, die nacheinander im Rahmen separater Genehmi- gungsverfahren erneuert werden sollen. Die Lage der einzelnen Bauwerke ist auf Seite 9 des beige- fügten Erläuterungsberichts (Anlage 2) dargestellt. Für die Bauwerke A, B und C liegen bereits Planfeststellungsbeschlüsse vor. Die städtischen Stel- lungnahmen in diesen Verfahren waren Gegenstand der Beschlussvorlagen 0616/2018, 3789/2019 und 1118/2021. Mit den Bauarbeiten ist dort bereits begonnen worden. Gegenstand des aktuellen Planfeststellungsverfahrens ist nunmehr die Erneuerung des Bauwerks D. Derzeit besteht das Bauwerk aus einer zweigleisigen Deckbrückenkonstruktion auf Stahlbögen mit Schotterbett. Die lichte Durchfahrtshöhe unter der Überführung beträgt nur im Scheitelpunkt rund 5,00 m, an den äußeren Straßenrändern weist sie eine zu geringe Durchfahrtshöhe von rund 3,50 m auf. Die lichte Weite beträgt rund 24,00 m. Es ist geplant, das aus dem Jahr 1912 stammende Bauwerk D aufgrund seines schlechten baulichen Zustandes sowie der zu geringen Durchfahrthöhe im Randbereich zurückzubauen und durch ein neu- es Bauwerk zu ersetzen. Die lichte Weite des neuen Bauwerks wird mit etwa 27,10 m und die lichte Höhe mit mindestens 4,80 m über die Gesamtbreite geplant. Die für die Verbreiterung erforderliche Kostenbeteiligung hat der Rat der Stadt Köln bereits am 05.07.2018 (Vorlagen-Nummer 2911/2017) beschlossen. Das neue Bauwerk soll aus einer Doppelverbundplatte aus Preflex-Trägern mit ergänztem Ortbeton- querschnitt, die auf massiven Widerlagern aus Stahlbeton aufgelagert ist, bestehen. Die Preflexträger werden über die Straße antransportiert, mit zwei Gleiskränen auf eine Hilfskonstruktion gelegt und in die richtige Lage gezogen. Hierfür ist an einem Wochenende die Vollsperrung der Straße erforderlich. Zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichsmaßnahmen durchge- führt. Die Bauzeit wird voraussichtlich ab Ende 2027 etwa 16 Monate betragen. Der beigefügte Erläuterungsbericht (Anlage 2) stellt die Einzelheiten des Vorhabens dar. Genehmigungsverfahren Für ihr Vorhaben hat die DB Netz AG beim Eisenbahn-Bundesamt die Planfeststellung beantragt. Die Antragsunterlagen wurden von dem Eisenbahn-Bundesamt mit der Aufforderung übersandt, diese öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben bis spätestens 07.03.2022 (Ende der Einwendungsfrist und damit Ausschlussfrist für die Geltendmachung eigener Rechte) Stellung zu nehmen. Damit die von der Stadt zu vertretenden Belange im Verfahren Berücksichtigung finden, musste eine diese Frist wahrende Stellungnahme abgegeben werden. Eine vorherige Beschlussfassung durch den Stadtent- wicklungsausschuss war aufgrund der gegebenen Sitzungstermine nicht möglich. 3 Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren hat in der Zeit vom 20.01.2022 bis 21.02.2022 pandemiebedingt durch Veröffentlichung im Internet sowie ergänzend in Papierform beim Bauverwaltungsamt stattgefunden. Stellungnahme Das Vorhaben ist als Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zu begrüßen. Die Stadt Köln wird in Planfeststellungsverfahren in zweifacher Weise beteiligt: Als Betroffene und als Trägerin öffentlicher Belange. Nur soweit Gemeinden in eigenen Rechten betroffen sind, können sie im Verfahren durchsetzbare Forderungen geltend machen. Als eigene Rechte kommen primär Eigen- tumsrechte und das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht, insbesondere die Planungshoheit, in Be- tracht. Hierunter fallen nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht die Belange der durch ein Vorhaben betroffenen Einwohner*innen oder Anforderungen, die die Rechtsordnung allge- mein an das Vorhaben stellt, wie beispielsweise solche aus dem Bereich des Umwelt- und Natur- schutzes (Bundesverwaltungsgericht, u. a. Urteil vom 09.11.2017, 3 A 2.15). Im Rahmen der vorangegangenen Planfeststellungsverfahren wurden die wesentlichen Fragen aus den Bereichen Stadtplanung, Verkehr und Artenschutz einer Lösung zugeführt. Die Stellungnahme zum Bauwerk D umfasst daher im Wesentlichen fachliche Vorgaben zur Durch- führung des Vorhabens. Aus stadtplanerischer Sicht wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass das im Rahmen der vorheri- gen Verfahren grundsätzlich abgestimmte Beleuchtungskonzept mit einer Effektbeleuchtung nach der vorgelegten Planung hier nicht umgesetzt werden kann. Um eine einheitliche Beleuchtungssituation für den gesamten Brückenkomplex realisieren zu können, wird daher gefordert, die technische Aus- führung so zu planen, dass auch im Bereich des Bauwerks D die Effektbeleuchtung mit einem unter- brechungsfreien Lichtband installiert werden kann. Begründung für die fehlende Alternative Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der DB Netz AG geplant und durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt beim Eisenbahn-Bundesamt. Die dabei aus städtischer Sicht zu berücksichtigenden Belange sind in der Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt. Würde keine Stellungnahme abgegeben, könnten diese Belan- ge unberücksichtigt bleiben. Eine Alternative kann daher nicht angeboten werden. Anlagen Anlage 1: Übersichtskarte Anlage 2: Erläuterungsbericht Anlage 3: Stellungnahme an das Eisenbahn-Bundesamt
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0888/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.05.2022
- Erstellt
- 11.03.2022 10:21