V/0026/2023
Lärmkartierungen im Ballungsraum Münster
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Anlage A
2581 Zeichen
Anlage A zur V/0026/2023
Kurzüberblick
Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 für das Stadtgebiet Münster zum Straßenverkehrslärm,
zum Lärm von IED-Anlagen und zum Schienenverkehrslärm liegen vor. Die Lärmkartierung sind
gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtend in einem Turnus von 5 Jahren durchzuführen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Ziel der Vorlage ist die Information über die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022
Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die mit § 47 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz in
nationales Recht umgesetzt wurde, ist die Lärmkartierung alle 5 Jahre zu überprüfen und ggf.
zu aktualisieren. Da auf europäischer Ebene ein neues Berechnungsverfahren eingeführt
wurde, dass auch eine Änderung der nationalen Berechnungsmethoden zur Folge hat, ist eine
Neuberechnung der Lärmkarten erforderlich. Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 liegen
vor. Die Lärmkartierung dient einer Bestandserfassung des Umgebungslärms durch Straßen-
verkehrslärm, Lärm von IED-Anlagen und Schienenverkehrslärm. Mit der Lärmkartierung
2022 sind erstmals auch die gesundheitlichen Auswirkungen des Umgebungslärmes zu ermit-
telt. Anhand statistischer Kennwerte werden geschätzte Fälle gesundheitlicher Auswirkungen
und Schlafstörungen angegeben. Auf Basis der Ergebnisse der Lärmkartierung wird ein
Lärmaktionsplan erstellt. Für die Lärmkartierung des Schienenverkehrslärms ist das Eisen-
bahn-Bundesamt (EBA) zuständig.
Finanzierung
Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Nachhaltigkeit,
Immission, Boden, Abfall
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen
reicht nicht aus.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Maßnahme ist aufgrund der gesetzlichen Grundlage des §47 BImSchG a-f umzusetzen.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Mit der Vorlage werden keine entscheidenden Sachverhalte zu den o.g. Querschnittsthemen be-
schlossen.
Anlage 2 - Betroffenheitsstatistik
4487 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0026/2023
Ergebnis der Lärmkartierung 2022 - Betroffenheitsstatistik
Straßenverkehrslärm
123 km² der Stadtfläche Münsters s ind mit Lärmpegeln oberhalb L DEN 55 dB(A) durch
Straßenverkehrslärm belastet. Das betrifft rund ein Drittel der gesamten Stadtfläche.
In den höheren Pegelbereichen sind ab einem L DEN 65 dB(A) rund 34.000 Menschen und ab
einem LNight 55 dB(A) rund 38.700 Menschen betroffen. In der Lärmkartierung 2017 waren rund
13.400 Menschen von Lärmpegeln oberhalb LDEN 65 dB(A) und rund 14.000 Menschen von
Lärmpegeln oberhalb LNight 55 dB(A) betroffen.
Die folgende Tabelle gibt die Anzahl der betroffenen Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser
in den jeweiligen Pegelbereichen für LDEN wieder:
35400
30100
26200
7500
300
Anzahl der Belasteten L DEN
Hauptverkehrsstraßen + sonstige Straßen (ab DTV 1.500)
ab 55 bis 59 dB(A)
ab 60 bis 64 dB(A)
ab 65 bis 69 dB(A)
ab 70 bis 74 dB(A)
ab 75 dB(A)
32600
28000
9700
1000 0
Anzahl der Belasteten L Night
Hauptverkehrsstraßen + sonstige Straßen (ab DTV 1.500)
ab 50 bis 54 dB(A)
ab 55 bis 59 dB(A)
ab 60 bis 64 dB(A)
ab 65 bis 69 dB(A)
ab 70 dB(A)
Anlage 2 zur Vorlage V/0026/2023
Tabelle 1: Anzahl belasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser, Straße
Tag-Abend-Nacht-
Lärmindex (LDEN)
Wohnungen Schulen Krankenhäuser
ab 55 dB(A) 47.400 41 22
ab 65 dB(A) 16.200 6 6
ab 75 dB(A) 200 1 0
Schienenverkehrslärm (EBA, 2022)
Rund 26,7 km² der Stadtfläche Münsters sind mit Lärmpegeln oberhalb LDEN 55 dB(A) durch
Schienenverkehrslärm belastet.
8190
4480
2090
240 3
Anzahl der Belasteten L DEN
Haupteisenbahnstrecken ab 30.000 Zugbewegungen pro Jahr
+ sonstige Strecken
ab 55 bis 59 dB(A)
ab 60 bis 64 dB(A)
ab 65 bis 69 dB(A)
ab 70 bis 74 dB(A)
ab 75 dB(A)
6860
3340
1380
60 0
Anzahl der Belasteten L Night
Haupteisenbahnstrecken ab 30.000 Zugbewegungen pro Jahr
+ sonstige Strecken
ab 50 bis 54 dB(A)
ab 55 bis 59 dB(A)
ab 60 bis 64 dB(A)
ab 65 bis 69 dB(A)
ab 70 dB(A)
Anlage 2 zur Vorlage V/0026/2023
In den höheren Pegelbereichen sind ab einem L DEN 65 dB(A) 2.333 Menschen und ab einem
LNight 55 dB(A) rund 4. 780 Menschen betroffen. In der Lärmkartierung 2017 waren 4.700
Menschen von Lärmpegeln oberhalb L DEN 65 dB(A) und 10.350 Menschen von Lärmpegeln
oberhalb LNight 55 dB(A) betroffen.
Die folgende Tabelle gibt die Anzahl der betroffenen Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser
in den jeweiligen Pegelbereichen für LDEN wieder:
Tabelle 2: Anzahl belasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser, Schiene (Eisenbahn-Bundesamt)
Tag-Abend-Nacht-
Lärmindex (LDEN)
Wohnungen Schulen Krankenhäuser
ab 55 dB(A) 7.141 19 4
ab 65 dB(A) 1.112 1 0
ab 75 dB(A) 1 0 0
IED-Anlagen
Rund 2 km² der Stadtfläche Münsters sind mit Lärmpegeln oberhalb LDEN über 55 dB(A) durch
Lärm von IED-Anlagen belastet.
Wie in der Berichtsvorlage dokumentiert, wurden analog zur Lärmkartierung 2017 nur wenige
Belastete ermittelt.
Die folgende Tabelle gibt die Anzahl der betroffenen Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser
in den jeweiligen Pegelbereichen für LDEN wieder:
Tabelle 3: Anzahl belasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser, IED-Anlagen
Tag-Abend-Nacht-
Lärmindex (LDEN)
Wohnungen Schulen Krankenhäuser
ab 55 dB(A) 22 0 0
ab 65 dB(A) 2 0 0
ab 75 dB(A) 0 0 0
Gesundheitliche Auswirkungen und Belästigungen
Für den Straßen - und Schienenverkehrslärm wird die geschätzte Anzahl an Fällen starker
Belästigungen und starker Schlafstörungen auf Basis von Dosis -Wirkungs-Beziehungen
berechnet. Zusätzlich werden für den Straßenverkehrslärm die geschätzten Fälle
ischämischer Herzkrankheiten 1 ermittelt. Als Eingangsgröße wird die Inzidenzrate
1 Ischämische Herzkrankheiten werden durch Ablagerungen in den Blutgefäßen verursacht, die eine
verminderten Blutdurchfluss im Herzmuskel zur Folge haben. Ursachen können zum Beispiel hoher
Blutdruck sein.
Anlage 2 zur Vorlage V/0026/2023
ischämischer Herzkrankheite n in Deutschland verwendet. Die aktuellen
Gesundheitsstatistiken geben eine Inzidenzrate von 540 je 100.000 Einwohner an.
Aus der Lärmkartierung 2022 ergeben sich folgende geschätzte Fälle gesundheitlicher
Auswirkungen und Belästigungen:
Tabelle 4: Geschätzte Zahl der Fälle gesundheitlicher Auswirkungen
Geschätzte Zahl der Fälle: Straßenverkehrslärm Schienenverkehrslärm
Starke Belästigung 36.773 2.707
Starke Schlafstörungen 10.870 1.259
Ischämische Herzkrankheiten 39 -
Anlage 1 - Lärmkarten
933 Zeichen
Ergebnis Lärmkartierung Straßenverkehrslärm 2022 ERROR ERÄERERE HERRERERS Straßenverkehrslärm Nachts Straßenverkehrslärm Tag-Abend-Nacht - „on . -.. > - - - - = D .. u. -— nn. 24h-Pegel in LDEN Nachtpegel in LNight 55-59 dB 50-54 dB m 60-64 dB 55-59 dB BEE 65-69 dB 60-64 dB BE 70-74 dB BE 65-69 dB BE >75 dB BE >70dB Ergebnis Lärmkartierung IED-Anlagen 2022 Gewerbelärm IED-Anlagen Tag-Abend-Nacht Gewerbelärm IED-Anlagen Nachts .. .. - Nachtpegel in LNight 24h-Pegel in LDEN > 55-59 dB “ ur © 50-54 dB 60-64 dB INS 55-59 dB BE 65-69 dB n 60-64 dB BE 70-74 dB BE 65-69 dB BH >75 dB BI >70dB Ergebnis Lärmkartierung Schienenverkehrslärm 2022 Datenquelle: Eisenbahn-Bundesamt Schienenverkehrslärm Nachts Schienenverkehrslärm Tag-Abend-Nacht Nachtpegel in LNight % BB 24h-Pegel in LDEN 55-59 dB . 50-54 dB mar ne © 60-64 dB Bag 55-59 dB A We I 65-69 dB ie 60-64 dB a\7 BE 70-74 dB BEE 65-69 dB BE >70 dB EB >75 dB
Berichtsvorlage
6689 Zeichen
V/0026/2023
V/0026/2023
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Lärmkartierungen im Ballungsraum Münster
Beratungsfolge
14.03.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht
Bericht:
Die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung gemäß EU -Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, um-
gesetzt in nationales Recht (§ 47 ff Bundes -Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)), sind alle fünf
Jahre durchzuführen bzw. zu überprüfen. Als Lärmquellen werden zum einen der Straßenverkehr
sowie der Lärm von Anlagen nach der sogenannten Industrieemissions -Richtlinie (IED-Anlagen) im
Ballungsraum Münster in den Blick genommen. Zum anderen wird der Verkehrslärm an Schienenwe-
gen des Bundes durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) untersucht . In Ballungsräumen wirkt das
EBA an der Lärmaktionsplanung mit. An die EU sind die Ergeb nisse der Lärmkartierung innerhalb
einer festgelegten Frist verpflichtend zu berichten. Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 wurden
bereits übermittelt.
Mit dieser Vorlage wird die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierungen im Bal-
lungsraum Münster, gemäß der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) informiert.
Lärmkartierungen im Ballungsraum Münster
Für das Jahr 2022 hat die Verwaltung den Lärm von relevanten Straßen sowie den der IED-Anlagen
kartiert bzw. berechnen lassen. In Münster wurden Straßen ab einer durchschnittlichen täglichen Ver-
kehrsstärke (DTV) von 1.500 Kfz/24h betrachtet. Ebenfalls in 2022 hat das EBA die Lärmkartierung
für die Schienenwege des Bundes durchgeführt. Aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierun-
gen wird, wie schon in den Jahren 2012 und 2017, von der Verwaltung ein Lärmaktionsplan bis Mitte
2024 aufgestellt.
Für die Berechnung der aktuellen Lärmkarten wurden Änderungen der Berechnungsvorschriften auf
europäischer Ebene eingeführt. Aus diesem Grund ist eine Neuberechnung der Lärmkarten erforder-
lich. Große Einschränkungen bestehen hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Ergebnisse gegenüber
den vorherigen Lärmkartierungen.
Amt für Grünflächen, Umw elt
und Nachhaltigkeit
08.02.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Muddemann
Frau Otten
Telefon: 492-6779/-6868
Muddemann@stadt-
muenster.de
Otten@stadt-muenster.de
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V/0026/2023
Welche Änderungen haben sich ergeben?
Die neu eingeführte Berechnungsmethode zur Ermittlung der von Lärm belasteten Menschen, Woh-
nungen, Schulen und sensiblen Einrichtungen resultiert in einer deutlichen Zunahme der Belasteten-
zahlen.
Was ist weiterhin eingeführt worden?
Erstmals ist mit der Lärmkartierung 2022 die ges chätzte Zahl der Fälle gesundheitlicher Auswirkun-
gen und Belästigung auf Basis von Expositions -Wirkungs-Beziehungen zu ermitteln, welche auf den
Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Umgebungslärm beruht. Damit soll dem
Lärmschutz als Gesund heitsschutz mehr Rechnung getragen werden. Die Interpretation der Daten,
beispielweise durch Vergleiche mit anderen Ballungsräumen, wird im Lärmaktionsplan vorgenommen.
Ergebnis der Lärmkartierung in 2022
Insgesamt zeigt die Lärmkartierung 2022 (Anlage 1), dass der Straßenverkehrslärm in Münster wei-
terhin die Hauptlärmquelle darstellt. So sind durch den Straßenverkehrslärm rund 99.500 Menschen
oberhalb LDEN 55 dB(A) betroffen (Abbildung 1). Die Lärmkartierung 2017 ergab eine Betroffenheit von
rund 49.500 Menschen oberhalb von Pegeln LDEN 55 dB(A). Vergleichsrechnungen des Umweltbun-
desamtes (UBA) zeigen, dass mindestens eine Verdopplung der Belastetenzahlen oberhalb von
Lärmpegeln LDEN 55 dB(A) zu erwarten ist. 1
Durch den Schienenverkehrslärm sind nach der Lärmkartierung 2022 rund 15.000 Menschen von
Pegeln oberhalb LDEN 55 dB(A) betroffen. Die Lärmkartierung 2017 ergab rund 36.500 Menschen
oberhalb von Lärmpegeln LDEN 55 dB(A) (Abbildung 2). Die geringeren Belastetenzahlen sind nach
Mitteilung des EBA auf die Berücksichtigung eines Umrüstungsgrad von 100% von Grauguss-
Bremsen auf Low-Noise/Low-Friction-Bremsklötze in der Ausbreitungsberechnung zurückzuführen.
35400
30100
26200
7500
300
Anzahl der Belasteten L DEN
Straßenverkehrslärm
ab 55 bis 59 dB(A)
ab 60 bis 64 dB(A)
ab 65 bis 69 dB(A)
ab 70 bis 74 dB(A)
ab 75 dB(A)
8190
4480
2090
240 3
Anzahl der Belasteten L DEN
Schienenverkehrslärm
ab 55 bis 59 dB(A)
ab 60 bis 64 dB(A)
ab 65 bis 69 dB(A)
ab 70 bis 74 dB(A)
ab 75 dB(A)
Abbildung 1: Betrof f enheitsstatistik Straßenv erkehrslärm Abbildung 1: Betrof f enheitsstatistik Schienenv erkehrslärm (EBA, 2022)
Durch IED -Anlagen sind, wie bereits in der Lärmkartierung 2017, weniger als 100 Menschen von
Lärmpegeln oberhalb LDEN 55 dB(A) betroffen.
Die Betroffenheitsstatistik sowie die geschätzte Zahl der Fälle gesundheitlicher Auswirkungen und
Belästigung sind in der Anlage 2 dokumentiert.
1 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI): LAI -Hinweise zur Lärmkartierung – Dritte Aktuali-
sierung; März 2022
LDEN = 24h-Pegel (Day-Evening-Night) LNigh t = Nacht-Pegel 22 bis 6 Uhr
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V/0026/2023
Die Lärmkarten zum Straßenverkehrslärm, Industrie- und Gewerbelärm sowie zum Schienenverkehr-
lärm sind in der Anlage 1 zusammengestellt. Online können die jeweiligen Karten im Umweltkataster
sowie im Geoportal des EBA eingesehen werden.
Weiteres Vorgehen
Aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung ist gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie bis Mitte
2024 ein Lärmaktionsplan aufzustellen. Die Erarbeitung des Lärmaktionsplans wird an ein externes
Gutachterbüro vergeben. Das Ausschreibungsverfahren wurde Anfang des Jahres 2023 begonnen,
sodass zum Ende des I. Quartals 2023 der Vergabeprozess beendet ist.
Eine ausführliche Analyse und Bewertung der Daten hinsichtlich der erheblichen Unterschiede der
Belastetenzahlen wird im Lärmaktionsplan der Runde2 4 vorgenommen. In diesem Rahmen ist auch
eine Bilanzierung der bereits umgesetzten Maßnahmen vorgesehen.
Ein erster Entwurf des Lärmaktionsplans mit Vorschlägen zu Maßnahmen ist für das III. Quartal 2023
vorgesehen. Die Mitwirkung der Öffentlichkeit wird durch ein öffentliches Lärmforum, der Offenlegung
des Lärmaktionsplanentwurfs sowie der begleitenden Online-Beteiligung gewährleistet. Die Beratung
des abschließenden Lärmaktionsplans ist für das III. Quartal 2024 vorgesehen.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage 1 – Lärmkarten
Anlage 2 – Betroffenheitsstatistik
2 Die Fortschreibungen der Lärmaktionspläne werden mit „Runden“ bezeichnet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0026/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.01.2023
- Erstellt
- 10.01.2023 09:38