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V/0026/2023

Lärmkartierungen im Ballungsraum Münster

Vorlagen 20.01.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 14.03.2023, TOP 6.1

Anlage A

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Anlage 2 - Betroffenheitsstatistik

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Anlage 1 - Lärmkarten

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Berichtsvorlage

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Anlage A

2581 Zeichen

Anlage A zur V/0026/2023 
Kurzüberblick 
Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 für das Stadtgebiet Münster zum Straßenverkehrslärm, 
zum Lärm von IED-Anlagen und zum Schienenverkehrslärm liegen vor. Die Lärmkartierung sind 
gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtend in einem Turnus von 5 Jahren durchzuführen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel der Vorlage ist die Information über die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 
     
  Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die mit § 47 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz in 
nationales Recht umgesetzt wurde, ist die Lärmkartierung alle 5 Jahre zu überprüfen und ggf. 
zu aktualisieren. Da auf europäischer Ebene ein neues Berechnungsverfahren eingeführt 
wurde, dass auch eine Änderung der nationalen Berechnungsmethoden zur Folge hat, ist eine 
Neuberechnung der Lärmkarten erforderlich. Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 liegen 
vor. Die Lärmkartierung dient einer Bestandserfassung des Umgebungslärms durch Straßen-
verkehrslärm, Lärm von IED-Anlagen und Schienenverkehrslärm. Mit der Lärmkartierung 
2022 sind erstmals auch die gesundheitlichen Auswirkungen des Umgebungslärmes zu ermit-
telt.  Anhand statistischer Kennwerte werden geschätzte Fälle gesundheitlicher Auswirkungen 
und Schlafstörungen angegeben. Auf Basis der Ergebnisse der Lärmkartierung wird ein 
Lärmaktionsplan erstellt. Für die Lärmkartierung des Schienenverkehrslärms ist das Eisen-
bahn-Bundesamt (EBA) zuständig. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Nachhaltigkeit, 
Immission, Boden, Abfall 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Maßnahme ist aufgrund der gesetzlichen Grundlage des §47 BImSchG a-f umzusetzen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage werden keine entscheidenden Sachverhalte zu den o.g. Querschnittsthemen be-
schlossen.

Anlage 2 - Betroffenheitsstatistik

4487 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0026/2023 
 
Ergebnis der Lärmkartierung 2022 - Betroffenheitsstatistik 
Straßenverkehrslärm 
123 km² der Stadtfläche Münsters s ind mit Lärmpegeln oberhalb L DEN 55 dB(A) durch 
Straßenverkehrslärm belastet. Das betrifft rund ein Drittel der gesamten Stadtfläche.  
 
 
In den höheren Pegelbereichen sind ab einem L DEN 65 dB(A) rund 34.000 Menschen und ab 
einem LNight 55 dB(A) rund 38.700 Menschen betroffen. In der Lärmkartierung 2017 waren rund 
13.400 Menschen von Lärmpegeln oberhalb  LDEN 65 dB(A) und rund 14.000 Menschen von 
Lärmpegeln oberhalb LNight 55 dB(A) betroffen. 
Die folgende Tabelle gibt die Anzahl der betroffenen Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser 
in den jeweiligen Pegelbereichen für LDEN wieder: 
35400
30100
26200
7500
300
Anzahl der Belasteten L DEN
Hauptverkehrsstraßen + sonstige Straßen (ab DTV 1.500)
ab 55 bis 59 dB(A)
ab 60 bis 64 dB(A)
ab 65 bis 69 dB(A)
ab 70 bis 74 dB(A)
ab 75 dB(A)
32600
28000
9700
1000 0
Anzahl der Belasteten L Night
Hauptverkehrsstraßen + sonstige Straßen (ab DTV 1.500)
ab 50 bis 54 dB(A)
ab 55 bis 59 dB(A)
ab 60 bis 64 dB(A)
ab 65 bis 69 dB(A)
ab 70 dB(A)

Anlage 2 zur Vorlage V/0026/2023 
 
Tabelle 1: Anzahl belasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser, Straße 
Tag-Abend-Nacht-
Lärmindex (LDEN) 
Wohnungen Schulen Krankenhäuser 
ab 55 dB(A) 47.400 41 22 
ab 65 dB(A) 16.200 6 6 
ab 75 dB(A) 200 1 0 
 
Schienenverkehrslärm (EBA, 2022) 
Rund 26,7 km² der Stadtfläche Münsters sind mit Lärmpegeln oberhalb LDEN 55 dB(A) durch 
Schienenverkehrslärm belastet.  
 
 
8190
4480
2090
240 3
Anzahl der Belasteten L DEN
Haupteisenbahnstrecken ab 30.000 Zugbewegungen pro Jahr
+ sonstige Strecken
ab 55 bis 59 dB(A)
ab 60 bis 64 dB(A)
ab 65 bis 69 dB(A)
ab 70 bis 74 dB(A)
ab 75 dB(A)
6860
3340
1380
60 0
Anzahl der Belasteten L Night
Haupteisenbahnstrecken ab 30.000 Zugbewegungen pro Jahr
+ sonstige Strecken
ab 50 bis 54 dB(A)
ab 55 bis 59 dB(A)
ab 60 bis 64 dB(A)
ab 65 bis 69 dB(A)
ab 70 dB(A)

Anlage 2 zur Vorlage V/0026/2023 
 
In den höheren Pegelbereichen sind ab einem L DEN 65 dB(A) 2.333 Menschen und ab einem 
LNight 55 dB(A) rund 4. 780 Menschen betroffen. In der Lärmkartierung 2017 waren 4.700 
Menschen von Lärmpegeln oberhalb L DEN 65 dB(A) und 10.350 Menschen von Lärmpegeln 
oberhalb LNight 55 dB(A) betroffen. 
Die folgende Tabelle gibt die Anzahl der betroffenen Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser 
in den jeweiligen Pegelbereichen für LDEN wieder: 
Tabelle 2: Anzahl belasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser, Schiene (Eisenbahn-Bundesamt) 
Tag-Abend-Nacht-
Lärmindex (LDEN) 
Wohnungen Schulen Krankenhäuser 
ab 55 dB(A) 7.141 19 4 
ab 65 dB(A) 1.112 1 0 
ab 75 dB(A) 1 0 0 
 
IED-Anlagen 
Rund 2 km² der Stadtfläche Münsters sind mit Lärmpegeln oberhalb LDEN über 55 dB(A) durch 
Lärm von IED-Anlagen belastet.  
Wie in der Berichtsvorlage dokumentiert, wurden analog zur Lärmkartierung 2017 nur wenige 
Belastete ermittelt.  
Die folgende Tabelle gibt die Anzahl der betroffenen Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser 
in den jeweiligen Pegelbereichen für LDEN wieder: 
Tabelle 3: Anzahl belasteter Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser, IED-Anlagen 
Tag-Abend-Nacht-
Lärmindex (LDEN) 
Wohnungen Schulen Krankenhäuser 
ab 55 dB(A) 22 0 0 
ab 65 dB(A) 2 0 0 
ab 75 dB(A) 0 0 0 
 
Gesundheitliche Auswirkungen und Belästigungen  
Für den Straßen - und Schienenverkehrslärm wird die geschätzte Anzahl an Fällen starker 
Belästigungen und starker Schlafstörungen  auf Basis von Dosis -Wirkungs-Beziehungen 
berechnet. Zusätzlich werden für den Straßenverkehrslärm die geschätzten Fälle 
ischämischer Herzkrankheiten 1 ermittelt. Als Eingangsgröße wird die Inzidenzrate 
                                                
1 Ischämische Herzkrankheiten werden durch Ablagerungen in den Blutgefäßen verursacht, die eine 
verminderten Blutdurchfluss im Herzmuskel zur Folge haben. Ursachen können zum Beispiel hoher 
Blutdruck sein.

Anlage 2 zur Vorlage V/0026/2023 
 
ischämischer Herzkrankheite n in Deutschland verwendet. Die aktuellen 
Gesundheitsstatistiken geben eine Inzidenzrate von 540 je 100.000 Einwohner an.  
Aus der Lärmkartierung 2022 ergeben sich folgende geschätzte Fälle gesundheitlicher 
Auswirkungen und Belästigungen: 
Tabelle 4: Geschätzte Zahl der Fälle gesundheitlicher Auswirkungen 
Geschätzte Zahl der Fälle: Straßenverkehrslärm Schienenverkehrslärm 
Starke Belästigung 36.773 2.707 
Starke Schlafstörungen 10.870 1.259 
Ischämische Herzkrankheiten 39 -

Anlage 1 - Lärmkarten

933 Zeichen

Ergebnis Lärmkartierung Straßenverkehrslärm 2022 ERROR ERÄERERE HERRERERS

Straßenverkehrslärm Nachts

Straßenverkehrslärm Tag-Abend-Nacht

-
„on

.

-..
> -
- -
- =
D ..

u.
-— nn.

24h-Pegel in LDEN Nachtpegel in LNight

55-59 dB 50-54 dB m
60-64 dB 55-59 dB
BEE 65-69 dB 60-64 dB

BE 70-74 dB BE 65-69 dB
BE >75 dB BE >70dB

Ergebnis Lärmkartierung IED-Anlagen 2022

Gewerbelärm IED-Anlagen Tag-Abend-Nacht Gewerbelärm IED-Anlagen Nachts

..
..
-

Nachtpegel in LNight

24h-Pegel in LDEN >
55-59 dB “ ur © 50-54 dB
60-64 dB INS 55-59 dB
BE 65-69 dB n 60-64 dB
BE 70-74 dB BE 65-69 dB

BH >75 dB BI >70dB

Ergebnis Lärmkartierung Schienenverkehrslärm 2022

Datenquelle: Eisenbahn-Bundesamt

Schienenverkehrslärm Nachts

Schienenverkehrslärm Tag-Abend-Nacht

Nachtpegel in LNight % BB

24h-Pegel in LDEN
55-59 dB . 50-54 dB mar ne
© 60-64 dB Bag 55-59 dB A We
I 65-69 dB ie 60-64 dB a\7
BE 70-74 dB BEE 65-69 dB
BE >70 dB

EB >75 dB

Berichtsvorlage

6689 Zeichen

V/0026/2023 
V/0026/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Lärmkartierungen im Ballungsraum Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.03.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung gemäß EU -Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, um-
gesetzt in nationales Recht (§ 47 ff Bundes -Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)), sind alle fünf 
Jahre durchzuführen bzw. zu überprüfen. Als Lärmquellen werden zum einen der Straßenverkehr 
sowie der Lärm von Anlagen nach der sogenannten Industrieemissions -Richtlinie (IED-Anlagen) im 
Ballungsraum Münster in den Blick genommen. Zum anderen wird der Verkehrslärm an Schienenwe-
gen des Bundes durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) untersucht . In Ballungsräumen wirkt das 
EBA an der Lärmaktionsplanung mit.  An die EU sind die Ergeb nisse der Lärmkartierung innerhalb 
einer festgelegten Frist verpflichtend zu berichten. Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 wurden 
bereits übermittelt.  
 
Mit dieser Vorlage wird die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierungen im Bal-
lungsraum Münster, gemäß der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) informiert.  
 
Lärmkartierungen im Ballungsraum Münster  
Für das Jahr 2022 hat die Verwaltung den Lärm von relevanten Straßen sowie den der IED-Anlagen 
kartiert bzw. berechnen lassen. In Münster wurden Straßen ab einer durchschnittlichen täglichen Ver-
kehrsstärke (DTV) von 1.500 Kfz/24h betrachtet. Ebenfalls in 2022 hat das EBA die Lärmkartierung 
für die Schienenwege des Bundes durchgeführt. Aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierun-
gen wird, wie schon in den Jahren 2012 und 2017, von der Verwaltung ein Lärmaktionsplan bis Mitte 
2024 aufgestellt.  
 
Für die Berechnung der aktuellen Lärmkarten wurden Änderungen der Berechnungsvorschriften auf 
europäischer Ebene eingeführt. Aus diesem Grund ist eine Neuberechnung der Lärmkarten erforder-
lich. Große Einschränkungen bestehen hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Ergebnisse gegenüber 
den vorherigen Lärmkartierungen.  
 
 
 
Amt für Grünflächen, Umw elt 
und Nachhaltigkeit 
 
08.02.2023  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Muddemann 
Frau Otten 
Telefon: 492-6779/-6868 
Muddemann@stadt-
muenster.de 
Otten@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0026/2023 
Welche Änderungen haben sich ergeben? 
Die neu eingeführte Berechnungsmethode zur Ermittlung der von Lärm belasteten Menschen, Woh-
nungen, Schulen und sensiblen Einrichtungen resultiert in einer deutlichen Zunahme der Belasteten-
zahlen. 
 
Was ist weiterhin eingeführt worden? 
Erstmals ist mit der Lärmkartierung 2022 die ges chätzte Zahl der Fälle gesundheitlicher Auswirkun-
gen und Belästigung auf Basis von Expositions -Wirkungs-Beziehungen zu ermitteln, welche auf den 
Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Umgebungslärm beruht. Damit soll dem 
Lärmschutz als Gesund heitsschutz mehr Rechnung getragen werden. Die Interpretation der Daten, 
beispielweise durch Vergleiche mit anderen Ballungsräumen, wird im Lärmaktionsplan vorgenommen. 
 
Ergebnis der Lärmkartierung in 2022 
Insgesamt zeigt die Lärmkartierung 2022 (Anlage 1), dass der Straßenverkehrslärm in Münster wei-
terhin die Hauptlärmquelle darstellt. So sind durch den Straßenverkehrslärm rund 99.500 Menschen 
oberhalb LDEN 55 dB(A) betroffen (Abbildung 1). Die Lärmkartierung 2017 ergab eine Betroffenheit von 
rund 49.500 Menschen oberhalb von Pegeln LDEN 55 dB(A). Vergleichsrechnungen des Umweltbun-
desamtes (UBA) zeigen, dass mindestens eine Verdopplung der Belastetenzahlen oberhalb von 
Lärmpegeln LDEN 55 dB(A) zu erwarten ist. 1 
Durch den Schienenverkehrslärm sind nach der Lärmkartierung 2022 rund 15.000 Menschen von 
Pegeln oberhalb LDEN 55 dB(A) betroffen. Die Lärmkartierung 2017 ergab rund 36.500 Menschen 
oberhalb von Lärmpegeln LDEN 55 dB(A) (Abbildung 2). Die geringeren Belastetenzahlen sind nach 
Mitteilung des EBA auf die Berücksichtigung eines Umrüstungsgrad von 100% von Grauguss-
Bremsen auf Low-Noise/Low-Friction-Bremsklötze in der Ausbreitungsberechnung zurückzuführen. 
35400
30100
26200
7500
300
Anzahl der Belasteten L DEN
Straßenverkehrslärm
ab 55 bis 59 dB(A)
ab 60 bis 64 dB(A)
ab 65 bis 69 dB(A)
ab 70 bis 74 dB(A)
ab 75 dB(A)
8190
4480
2090
240 3
Anzahl der Belasteten L DEN
Schienenverkehrslärm
ab 55 bis 59 dB(A)
ab 60 bis 64 dB(A)
ab 65 bis 69 dB(A)
ab 70 bis 74 dB(A)
ab 75 dB(A)
 
  Abbildung 1: Betrof f enheitsstatistik Straßenv erkehrslärm                                   Abbildung 1: Betrof f enheitsstatistik Schienenv erkehrslärm (EBA, 2022)  
 
Durch IED -Anlagen sind, wie bereits in der Lärmkartierung 2017, weniger als 100 Menschen von 
Lärmpegeln oberhalb LDEN 55 dB(A) betroffen.  
Die Betroffenheitsstatistik sowie die geschätzte Zahl der Fälle gesundheitlicher Auswirkungen und 
Belästigung sind in der Anlage 2 dokumentiert.   
                                                 
1 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI): LAI -Hinweise zur Lärmkartierung – Dritte Aktuali-
sierung; März 2022  
LDEN = 24h-Pegel (Day-Evening-Night)     LNigh t = Nacht-Pegel 22 bis 6 Uhr

- 3 - 
V/0026/2023 
Die Lärmkarten zum Straßenverkehrslärm, Industrie- und Gewerbelärm sowie zum Schienenverkehr-
lärm sind in der Anlage 1 zusammengestellt. Online können die jeweiligen Karten im Umweltkataster 
sowie im Geoportal des EBA eingesehen werden. 
 
Weiteres Vorgehen 
Aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung ist gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie bis Mitte 
2024 ein Lärmaktionsplan aufzustellen. Die Erarbeitung des Lärmaktionsplans wird an ein externes 
Gutachterbüro vergeben. Das Ausschreibungsverfahren wurde Anfang des Jahres 2023 begonnen, 
sodass zum Ende des I. Quartals 2023 der Vergabeprozess beendet ist.  
 
Eine ausführliche Analyse und Bewertung der Daten hinsichtlich der erheblichen Unterschiede der 
Belastetenzahlen wird im Lärmaktionsplan der Runde2 4 vorgenommen. In diesem Rahmen ist auch 
eine Bilanzierung der bereits umgesetzten Maßnahmen vorgesehen. 
 
Ein erster Entwurf des Lärmaktionsplans mit Vorschlägen zu Maßnahmen ist für das III. Quartal 2023 
vorgesehen. Die Mitwirkung der Öffentlichkeit wird durch ein öffentliches Lärmforum, der Offenlegung 
des Lärmaktionsplanentwurfs sowie der begleitenden Online-Beteiligung gewährleistet. Die Beratung 
des abschließenden Lärmaktionsplans ist für das III. Quartal 2024 vorgesehen.  
 
 
 
 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 – Lärmkarten  
 
Anlage 2 – Betroffenheitsstatistik  
 
 
  
                                                 
2 Die Fortschreibungen der Lärmaktionspläne werden mit „Runden“ bezeichnet.

Beratungsverlauf (1)

14.03.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0026/2023
Typ
Vorlagen
Datum
20.01.2023
Erstellt
10.01.2023 09:38