2710/2019
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) "Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg" in Köln-Zollstock
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Anlage 1 Geänderter Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtGeänderter Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Wegin Köln - Zollstock 010050200300 Meter
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Löba Az Vorlagen-Nummer 2710/2019 Freigabedatum 20.08.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) "Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg" in Köln-Zollstock Stellungnahme der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über den geänderten Geltungsbereich und die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den in Anlage 1 aufgeführten, geänderten Gel- tungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg" in Köln-Zollstock. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung die Vorhabenträgerin aufzufordern, für den Bereich "Kalscheurer Weg" auf der Grundlage des aktuellen städtebaulichen Entwurfes einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 BauGB aus- zuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Beteili- gung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind dabei zu berücksichtigen. Alternative: keine Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung der Änderung des Geltungsbereichs: Die Grundstücksfläche des Steinmetzbetriebes im südlichen Bereich des bisherigen Geltungsberei- ches wird nicht Teil des geplanten Vorhabens, sodass diese Fläche, wie in Anlage 1 dargestellt, aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden soll (vgl. Anlage 1a). Darüber hinaus werden Flä- chen im Süd-Westen in das Plangebiet einbezogen auf denen das Gebäude (Typ F) mit dem Kinder- garten errichtet werden soll. Entlang der nordwestlichen Geltungsbereichsgrenze werden ferner Flä- chen herausgenommen, die für das Planvorhaben nicht erforderlich sind. Dies sind die Fläche zwi- schen dem Weg T und U nordwestlich des Festplatzes, die Fläche im Bereich des Gebäudes mit der Nummer 12 am Weg T sowie der Saum nördlich des Weges S, die von der Siedlergenossenschaft nicht erstanden werden und für die kein planungsrechtlicher Regelungsbedarf in Hinblick auf das Pla- nungsvorhaben besteht. Schließlich soll der Kalscheurer Weg einschließlich der entlang dieser Stra- ße befindlichen Parkplatzflächen in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) einbezogen werden. Der Kalscheurer Weg wird im VBP als öffentliche Verkehrsfläche pla- nungsrechtlich gesichert. Die südöstlich angrenzenden, bislang als öffentliche Parkplätze genutzten Flächen sollen an die Mietergenossenschaft zur Schaffung von Stellplätzen für das weitgehend auto- arm geplante Quartier veräußert werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung der notwendigen Stell- plätze sollen diese Flächen in den Geltungsbereich des vorhabebezogenen Bebauungsplans einbe- zogen werden. Begründung des Planvorhabens: Die Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg hat am 02.05.2018 den Antrag auf Einleitung eines Ver- fahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt. In der Zeit vom 28.08.2018 bis zum 02.10.2018 fand die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4(1) BauGB statt. Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 07.02.2019 den Beschluss zur Einleitung des vorha- benbezogenen Bebauungsplanes "Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg" in Köln- Zollstock sowie den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit Aushang gefasst. Das städtebauliche Planungskonzept wurde in der Zeit vom 03.04.2019 bis zum 10.04.2019 einschließlich im Bezirksrathaus Rodenkirchen ausgehangen. Schriftliche Stellungnahmen konnten zwischen dem 03.04.2019 und dem 17.04.2019 abgegeben werden. Insgesamt sind zwei schriftliche Stellungnahmen sowie eine ergänzende Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen. Die Stellungnahmen der Öffentlich- keit sowie der Verwaltung sind den Anlagen 4 und 5 zu entnehmen Ziel der Planung ist die Erstellung kostengünstigen Wohnraums sowie die Ergänzung der bestehen- den Siedlung der Siedlergenossenschaft um soziale Infrastrukturen wie einen Kindergarten und Ver- sammlungsräumlichkeiten im Erdgeschoss des geplanten Mehrfamilienhauses gegenüber dem Fest- platz am Weg T. Das geplante Quartier will einen Beitrag zur sozialräumlichen Integration leisten. Neben generationenübergreifenden, altersgerechten und sozialen Wohnformen sollen Flüchtlinge mit gesichertem Aufenthaltsstatus durch Mitwirkung bei der Herstellung der eigenen Wohnung und des unmittelbaren Wohnumfeldes integriert werden. Das Plangebiet umfasst rund 2,0 ha Fläche. Vorgesehen sind die Schaffung von 16 Wohnhäusern unter weitreichendem Erhalt des vorhandenen Baumbestandes und Grünstrukturen, wie insbesonde- re des bereits bestehenden Festplatzes als "Soziale Mitte". Die 16 geplanten Gebäude untergliedern sich in 8 Gebäudetypen mit insgesamt circa 112 an die jeweiligen Bedarfe anpassbaren Wohneinhei- ten. Im Übergangsbereich zur bestehenden Siedlung der Siedlungsgenossenschaft sind zweige- schossige Gebäude mit Staffelgeschoss und im übrigen Plangebiet dreigeschossige Gebäude mit Staffelgeschoss vorgesehen (s. Anlage 2). 3 Die Gebäude gruppieren sich um grüne Gemeinschaftshöfe. Das Quartier wird ausgehend vom Kalscheurer Weg und den bestehenden privaten Wegen S, ST, U und V erschlossen. Die erforderli- chen Stellplätze für die geschaffenen Wohneinheiten sollen überwiegend entlang des Kalscheurer Weges errichtet werden, sodass ein weitgehend autoarmes Wohnquartier entsteht. Zum Bebauungsplan-Entwurf werden Fachgutachten und Fachplanungen zu folgenden Themen erarbeitet bzw. liegen bereits vor: Fachgutachten: chten, Vorberatungen Einleitungsbeschluss: Bezirksvertretung Rodenkirchen 25.02.2019 ungeändert empfohlen Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 ungeändert beschlossen Anlagen 1 Geänderter Geltungsbereich 1a Bisheriger Geltungsbereich 2 Städtebauliches Konzept 3 Aushangplakat 4 Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen FÖB 5 Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen TÖB
Anlage 4 Darstellung und Bewertung Stellungnahmen FÖB
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Anlage 4 / 2 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) – Arbeitstitel: Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg in Köln-Zollstock– eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand im Rahmen eines Aushangs (Model 1) statt. In der Zeit vom 3. April bis zum 10. April 2019 konnte im Bezirksrathaus Rodenkrichen, Hauptstraße 85 in 50996 Köln, Öffnungszeiten Montag, M ittwoch, Freitag 7:30 Uhr bis 12 Uhr, Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr Einsicht genommen werden. Schriftliche Stellungnahmen zur Planung konnten bis einschließlich zum 17. April 2019 an den Bezirksbür- germeister des Stadtbezirks Rodenkirchen, Herrn Mike Homann, Bezirksrathaus Chorweiler, Pariser Platz 1, 50765 Köln (mike.homann@stadt-koeln.de), gerichtet wer- den. Es sind zwei Stellungnahmen sowie eine ergänzende Stellungnahme aus der Öffentlichkeit in der Zeit bis zum 17. April 2019 eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestell t. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellun g- nahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwick- lungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. 1. Fristgerecht bis zum 17.04.2019 eingegangene Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Abstand zur Bestandsbebauung Der Einwender weist darauf hin, dass im Plan ein zwei bis dreigeschossiges, vorgesehenes Gebäude unmittelbar an sein Gartengrundstück angrenzt und kein Abstand zu die- sem Grundstück eingehalten wird, obwohl ihm im Vorfeld ein 5 Meter breiter Abstand zugesichert worden sei. Es wird die Sorge geäußert, dass die gesetzlich vorgegebenen Abstän- de nicht eingehalten würden. ja Die geplanten Gebäude wurden bei der Überarbeitung des städtebaulichen Planungskonzeptes so positioniert, dass die Abstandsflächen zu bestehen- den Gebäuden gewahrt werden. 2 2.1 Durchgrünung und autoarmes Quartier Der Einwender äußert seinen Zuspruch zur Gestaltung des Plangebiets als autofreies und durchgrüntes Wohnquartier. Kenntnisnahme entfallen - 2 - 2.2 Höhenstaffelung der Gebäude Der Einwender äußert den Vorschlag die direkt an die be- stehende Siedlung angrenzenden Gebäude in zweigeschos- siger Bauweise zu errichten und dafür die Gebäude, die an die Straße Kalscheurer Weg grenzen um ein Stockwerk zu erhöhen. Diese wären dann viergeschossig. Die Höhenstaffelung von eingeschossigen zu dreigeschossi- gen Gebäuden sei damit harmonischer, wobei auch die ge- ringen Abstände zwischen der Bestandsiedlung und der Siedlungserweiterung sozialverträglicher gestaltet sei. teilweise Der Einwand wurde teilweise aufgenommen und das Planungskonzept an- gepasst. Nun ist eine Höhenstaffelung mit zweigeschossiger Bauweise mit Staffel im Übergang zum nord-westlichen Bestandsgebiet der Siedlergenos- senschaft und einer im übrigen Plangebiet vorgesehenen dreigeschossigen Bauweise mit Staffelgeschoss vorgesehen. 2.3 Räumliche Trennung zwischen Bestandssiedlung und neuer Siedlungserweiterung Zugunsten einer guten Nachbarschaft zwischen der Be- standssiedlung und dem Plangebiet mit seinen geplanten, deutlich höheren Gebäuden unterstreicht der Einwender den Schutz der Privatheit und verweist auf die Einhaltung gesetz- lich vorgeschriebener Mindestabstände zur Bestandsbebau- ung. Der Einwender regt an die geplante Bebauung von der Be- standsbebauung abzurücken und stattdessen einen breiten Grünstreifen mit Obstbäumen, Wildwiesen, Bänken, Mosaik- bank, Spielgeräten, und „essbaren Büschen“ als soziale Mitte und Begegnungstätte in Form einer Obstbaumallee zwischen Bestandssiedlung und neuer Bebauung bis hinter das geplante Flüchtlingsheim auszuweisen. teilweise s. Punkt 1 Die städtebauliche Integration der Siedlungserweiterung erfolgt in Fortfüh- rung bestehender Strukturen über eine durchgrünte, aufgelockerte Bebau- ung unter Erhalt der sog. „sozialen Mitte“ sowie durch Festsetzung zweige- schossiger bzw. dreigeschossiger Einzelhausbebauung mit Staffelgeschoss und flachgeneigten Dächern in Anlehnung an die Kubatur bestehender Wohngebäude. Die Anlage eines breiten Grünstreifens zwischen der Bestandssiedlung und den Neubauten im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist aufgrund des mit zwei Hektar relativ kleinflächigen und keilförmigen Plange- biets nicht im Sinne eines flächensparsamen Umgangs mit Siedlungsfläche. Die vorgesehene Durchgrünung durchzieht das Quartier von Nordwest nach Südost und knüpft an die bestehende Siedlung an. Auch werden die vorhan- denen Straßen und Wege sowie der Festplatz als „Soziale Mitte“ in die Pla- nung integriert. Stand: 07.08.2019
Anlage 1a Bisheriger Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1a Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtBisheriger Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP)Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Wegin Köln - Zollstock 010050200300 Meter
Anlage 3 Aushangplakat
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Anlage 3 Aushangplakat
Anlage 2 Städtebauliches Plankungsonzept
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Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept
Anlage 5 Darstellung und Bewertung Stellungnahmen TÖB
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Anlage 5 / 2 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Integrative Quartiersentwicklung Kalscheu- rer Weg in Köln-Zollstock– eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be- lange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 28.08.2018 bis zum 02.10.2018 durch- geführt Im Zeitraum der Beteiligung sind 11 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung di e Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die jeweilige erste Stellung- nahme der Verwaltung verwiesen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 PLEdoc Belange nicht betroffen Kenntnisnahme entfällt 2 Polizeipräsidium – Führungsstelle Verkehr Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt 3 Thyssengas Belange nicht betroffen Kenntnisnahme entfällt 4 Eisenbahnbundesamt Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt 5 LVR-Amt für Denkmalpflege Belange nicht betroffen Kenntnisnahme entfällt 6 Stadtwerke Köln GmbH 6.1 Da sich das Plangebiet in Randlage befindet und die Ei- genversorgung über ein Blockheizkraftwerk sichergestellt werden soll, ist die Versorgung frühestmöglich mit der RheinEnergie abzustimmen. Bei der Zentralen Leitungs- auskunft können Kartenunterlagen zu bestehenden Ver- sorgungsanlagen angefordert werden. ja Gegenwärtige werden auch eine zum Blockheizkraftwerk alterna- tive Energieversorgung diskutiert. Die Verwaltung wird in jedem Fall die Planung frühestmöglich mit der RheinEnergie abstimmen. 6.2 Das Plangebiet befindet sich in der Wasserschutzzone IIIA der Wassergewinnungsanlage Hochkirchen. Daher sind die jeweiligen Ge- und Verbote der Wassergewin- nungsgebietsverordnung zu beachten. ja Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan über- nommen. - 2 - / 3 6.3 Im Falle von Einschränkungen im Betrieb der Buslinien 131 und 138 bedarf es einer Abstimmung mit dem Be- triebsmanagement der KVB. Kenntnisnahme Die Verwaltung wird sich im Falle von Einschränkungen der Bus- linien mit der KVB AG abstimmen. 7 Stadtentwässerungsbetriebe 7.1 Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser von Grund- stücken ist gemäß § 44 Abs. 1 LWG zu versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Da die hydraulische Leistungsfähigkeit der umliegenden Kanalisation stark begrenzt ist, sollte das anfallende Nie- derschlagswasser über dezentrale Versickerungsanlagen dem Grundwasser zugeführt werden. Sollte eine Versickerung nicht möglich sein, ist Nieder- schlagswasser gedrosselt über Kanalisationsanlagen ab- zuleiten. ja Die Möglichkeiten der Versickerung von nicht klärpflichtigem Nie- derschlagswasser im Plangebiet bzw. entsprechende Festset- zungen im Bebauungsplan werden im weiteren Verfahren ge- prüft. 7.2 Es müssen Maßnahmen gegen die Folgen von Starkre- genereignissen getroffen werden. ja Notwendige Maßnahmen bzw. entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan werden im weiteren Verfahren geprüft. 7.3 Entwässerungskonzepte sind mit den StEB abzustimmen. ja Das Entwässerungskonzept wird im weiteren Verfahren mit den StEB abgestimmt. 8 Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schlepp- kurven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der RASt 06 hingewiesen. Es wird um Berücksichtigung des § 10 Standplätze für Abfallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln gebeten. ja Die Dimensionierung der Erschließungsflächen wird im weiteren Verfahren abgestimmt. 9 Deutsche Telekom AG In den Wegen S, T und V verläuft eine OI-Linie. Die Deut- sche Telekom bittet um eine frühzeitige Beteiligung an den Erschließungsgesprächen. ja Die Lage von Leitungen wird im weiteren Verfahren abgestimmt. 10 Bezirksregierung Köln, Dez. 52 Der Zuständigkeitsbereich des Dezernates 52 wird durch die Planung nicht berührt. Kenntnisnahme entfällt - 3 - Stand 07.08.2019 11 Bezirksregegierung Düsseldorf, Dez. 22.5 Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) Luftbilder aus den Jahren 1939 bis 1945 und anderen his- torischen Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bombenabwürfe. Die Behörde empfiehlt eine Überprüfung der zu überbauenden Flächen auf Kampfmittel im Plange- biet. Ja Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan über- nommen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Hauptstraße 85
- Kalscheurer Weg
- Pariser Platz 1
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Details
- Aktenzeichen
- 2710/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.08.2019
- Erstellt
- 08.08.2019 09:31