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2710/2019

Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) "Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg" in Köln-Zollstock

Beschlussvorlage Ausschuss 20.08.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.09.2019, TOP 9.4

Anlage 1 Geänderter Geltungsbereich

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 4 Darstellung und Bewertung Stellungnahmen FÖB

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Anlage 1a Bisheriger Geltungsbereich

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Anlage 3 Aushangplakat

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Anlage 2 Städtebauliches Plankungsonzept

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Anlage 5 Darstellung und Bewertung Stellungnahmen TÖB

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Anlage 1 Geänderter Geltungsbereich

418 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeänderter Geltungsbereich des vorhabenbezogenen  Bebauungsplan (VEP) Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Wegin Köln - Zollstock
010050200300 Meter

Beschlussvorlage Ausschuss

6384 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Löba Az 
Vorlagen-Nummer 
 2710/2019 
Freigabedatum 
20.08.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) "Integrative 
Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg" in Köln-Zollstock  
Stellungnahme der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über den geänderten Geltungsbereich und die Vorgaben 
zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den in Anlage 1 aufgeführten, geänderten Gel-
tungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Integrative Quartiersentwicklung am 
Kalscheurer Weg" in Köln-Zollstock. 
2. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung die Vorhabenträgerin aufzufordern, 
für den Bereich "Kalscheurer Weg" auf der Grundlage des aktuellen städtebaulichen Entwurfes 
einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 BauGB aus-
zuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Beteili-
gung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind dabei zu berücksichtigen. 
 
 
 
Alternative: keine 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung der Änderung des Geltungsbereichs: 
Die Grundstücksfläche des Steinmetzbetriebes im südlichen Bereich des bisherigen Geltungsberei-
ches wird nicht Teil des geplanten Vorhabens, sodass diese Fläche, wie in Anlage 1 dargestellt, aus 
dem Geltungsbereich herausgenommen werden soll (vgl. Anlage 1a). Darüber hinaus werden Flä-
chen im Süd-Westen in das Plangebiet einbezogen auf denen das Gebäude (Typ F) mit dem Kinder-
garten errichtet werden soll. Entlang der nordwestlichen Geltungsbereichsgrenze werden ferner Flä-
chen herausgenommen, die für das Planvorhaben nicht erforderlich sind. Dies sind die Fläche zwi-
schen dem Weg T und U nordwestlich des Festplatzes, die Fläche im Bereich des Gebäudes mit der 
Nummer 12 am Weg T sowie der Saum nördlich des Weges S, die von der Siedlergenossenschaft 
nicht erstanden werden und für die kein planungsrechtlicher Regelungsbedarf in Hinblick auf das Pla-
nungsvorhaben besteht. Schließlich soll der Kalscheurer Weg einschließlich der entlang dieser Stra-
ße befindlichen Parkplatzflächen in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
(VBP) einbezogen werden. Der Kalscheurer Weg wird im VBP als öffentliche Verkehrsfläche pla-
nungsrechtlich gesichert. Die südöstlich angrenzenden, bislang als öffentliche Parkplätze genutzten 
Flächen sollen an die Mietergenossenschaft zur Schaffung von Stellplätzen für das weitgehend auto-
arm geplante Quartier veräußert werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung der notwendigen Stell-
plätze sollen diese Flächen in den Geltungsbereich des vorhabebezogenen Bebauungsplans einbe-
zogen werden.  
 
Begründung des Planvorhabens: 
 
Die Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg hat am 02.05.2018 den Antrag auf Einleitung eines Ver-
fahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt. In der Zeit vom 
28.08.2018 bis zum 02.10.2018 fand die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4(1) BauGB statt. 
Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 07.02.2019 den Beschluss zur Einleitung des vorha-
benbezogenen Bebauungsplanes "Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg" in Köln-
Zollstock sowie den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit Aushang gefasst. Das 
städtebauliche Planungskonzept wurde in der Zeit vom 03.04.2019 bis zum 10.04.2019 einschließlich 
im Bezirksrathaus  Rodenkirchen ausgehangen. 
 
Schriftliche Stellungnahmen konnten zwischen dem 03.04.2019 und dem 17.04.2019 abgegeben 
werden. Insgesamt sind zwei schriftliche Stellungnahmen sowie eine ergänzende Stellungnahme im 
Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen. Die Stellungnahmen der Öffentlich-
keit sowie der Verwaltung sind den Anlagen 4 und 5 zu entnehmen 
 
Ziel der Planung ist die Erstellung kostengünstigen Wohnraums sowie die Ergänzung der bestehen-
den Siedlung der Siedlergenossenschaft um soziale Infrastrukturen wie einen Kindergarten und Ver-
sammlungsräumlichkeiten im Erdgeschoss des geplanten Mehrfamilienhauses gegenüber dem Fest-
platz am Weg T. Das geplante Quartier will einen Beitrag zur sozialräumlichen Integration leisten. 
Neben generationenübergreifenden, altersgerechten und sozialen Wohnformen sollen Flüchtlinge mit 
gesichertem Aufenthaltsstatus durch Mitwirkung bei der Herstellung der eigenen Wohnung und des 
unmittelbaren Wohnumfeldes integriert werden.  
 
Das Plangebiet umfasst rund 2,0 ha Fläche. Vorgesehen sind die Schaffung von 16 Wohnhäusern 
unter weitreichendem Erhalt des vorhandenen Baumbestandes und Grünstrukturen, wie insbesonde-
re des bereits bestehenden Festplatzes als "Soziale Mitte". Die 16 geplanten Gebäude untergliedern 
sich in 8 Gebäudetypen mit insgesamt circa 112 an die jeweiligen Bedarfe anpassbaren Wohneinhei-
ten. Im Übergangsbereich zur bestehenden Siedlung der Siedlungsgenossenschaft sind zweige-
schossige Gebäude mit Staffelgeschoss und im übrigen Plangebiet dreigeschossige Gebäude mit 
Staffelgeschoss vorgesehen (s. Anlage 2).

3 
Die Gebäude gruppieren sich um grüne Gemeinschaftshöfe. Das Quartier wird ausgehend vom 
Kalscheurer Weg und den bestehenden privaten Wegen S, ST, U und V erschlossen. Die erforderli-
chen Stellplätze für die geschaffenen Wohneinheiten sollen überwiegend entlang des Kalscheurer 
Weges errichtet werden, sodass ein weitgehend autoarmes Wohnquartier entsteht. 
 
Zum Bebauungsplan-Entwurf werden Fachgutachten und Fachplanungen zu folgenden Themen  
erarbeitet bzw. liegen bereits vor: 
 
Fachgutachten: 
 
 
chten, 
 
 
 
 
 
 
Vorberatungen  
 
Einleitungsbeschluss:  
Bezirksvertretung Rodenkirchen  25.02.2019 ungeändert empfohlen 
Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 ungeändert beschlossen  
 
 
Anlagen 
1 Geänderter Geltungsbereich 
1a  Bisheriger Geltungsbereich  
2 Städtebauliches Konzept 
3  Aushangplakat 
4 Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen FÖB  
5  Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen TÖB

Anlage 4 Darstellung und Bewertung Stellungnahmen FÖB

5262 Zeichen

Anlage 4 
/ 2 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) – Arbeitstitel: Integrative Quartiersentwicklung am 
Kalscheurer Weg in Köln-Zollstock– eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand im Rahmen eines Aushangs (Model 1) statt. In der Zeit vom 3. April bis zum 
10. April 2019 konnte im Bezirksrathaus Rodenkrichen, Hauptstraße 85 in 50996 Köln, Öffnungszeiten Montag, M ittwoch, Freitag 7:30 Uhr bis 12 Uhr, Dienstag 9:30 bis 18 
Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr Einsicht genommen werden. Schriftliche Stellungnahmen zur Planung konnten bis einschließlich zum 17. April 2019 an den Bezirksbür-
germeister des Stadtbezirks Rodenkirchen, Herrn Mike Homann, Bezirksrathaus Chorweiler, Pariser Platz 1, 50765 Köln (mike.homann@stadt-koeln.de), gerichtet wer-
den. Es sind zwei Stellungnahmen sowie eine ergänzende Stellungnahme aus der Öffentlichkeit in der Zeit bis zum 17. April 2019 eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestell t. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellun g-
nahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des  Stadtentwick-
lungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.  
 
1. Fristgerecht bis zum 17.04.2019 eingegangene Stellungnahmen 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Abstand zur Bestandsbebauung 
 
Der Einwender weist darauf hin, dass im Plan ein zwei bis 
dreigeschossiges, vorgesehenes Gebäude unmittelbar  an 
sein Gartengrundstück angrenzt und kein Abstand zu die-
sem Grundstück eingehalten wird, obwohl ihm im Vorfeld ein 
5 Meter breiter Abstand zugesichert worden sei. Es wird die 
Sorge geäußert, dass die gesetzlich vorgegebenen Abstän-
de nicht eingehalten würden. 
 
ja 
 
Die geplanten Gebäude wurden bei der Überarbeitung des städtebaulichen 
Planungskonzeptes so positioniert, dass die Abstandsflächen zu bestehen-
den Gebäuden gewahrt werden.  
2 
2.1 
Durchgrünung und autoarmes Quartier 
Der Einwender äußert seinen Zuspruch zur Gestaltung des 
Plangebiets als autofreies und durchgrüntes Wohnquartier. 
 
Kenntnisnahme 
 
entfallen

- 2 - 
 
 
 
2.2 Höhenstaffelung der Gebäude  
 
Der Einwender äußert den Vorschlag die direkt an die be-
stehende Siedlung angrenzenden Gebäude in zweigeschos-
siger Bauweise zu errichten und dafür die Gebäude, die an 
die Straße Kalscheurer Weg grenzen um ein Stockwerk zu 
erhöhen. Diese wären dann viergeschossig.  
Die Höhenstaffelung von eingeschossigen zu dreigeschossi-
gen Gebäuden sei damit harmonischer, wobei auch die ge-
ringen Abstände zwischen der Bestandsiedlung und der 
Siedlungserweiterung sozialverträglicher gestaltet sei. 
 
 
 
teilweise 
 
 
Der Einwand wurde teilweise aufgenommen und das Planungskonzept an-
gepasst. Nun ist eine Höhenstaffelung mit zweigeschossiger Bauweise mit 
Staffel im Übergang zum nord-westlichen Bestandsgebiet der Siedlergenos-
senschaft und einer im übrigen Plangebiet vorgesehenen dreigeschossigen 
Bauweise mit Staffelgeschoss vorgesehen.     
2.3 Räumliche Trennung zwischen Bestandssiedlung und 
neuer Siedlungserweiterung 
 
Zugunsten einer guten Nachbarschaft zwischen der Be-
standssiedlung und dem Plangebiet mit seinen geplanten, 
deutlich höheren Gebäuden unterstreicht der Einwender den 
Schutz der Privatheit und verweist auf die Einhaltung gesetz-
lich vorgeschriebener Mindestabstände zur Bestandsbebau-
ung. 
 
Der Einwender regt an die geplante Bebauung von der Be-
standsbebauung abzurücken und stattdessen einen breiten 
Grünstreifen mit Obstbäumen, Wildwiesen, Bänken, Mosaik-
bank, Spielgeräten,  und „essbaren Büschen“ als soziale 
Mitte und Begegnungstätte in Form einer Obstbaumallee 
zwischen Bestandssiedlung und neuer Bebauung bis hinter 
das geplante Flüchtlingsheim auszuweisen. 
 
 
 
teilweise 
 
 
 
s. Punkt 1 
 
 
 
 
 
 
Die städtebauliche Integration der Siedlungserweiterung erfolgt in Fortfüh-
rung bestehender Strukturen über eine durchgrünte, aufgelockerte Bebau-
ung unter Erhalt der sog. „sozialen Mitte“ sowie durch Festsetzung zweige-
schossiger bzw. dreigeschossiger Einzelhausbebauung mit Staffelgeschoss  
und flachgeneigten Dächern in Anlehnung an die Kubatur bestehender 
Wohngebäude.  
 
Die Anlage eines breiten Grünstreifens zwischen der Bestandssiedlung und 
den Neubauten im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist 
aufgrund des mit zwei Hektar relativ kleinflächigen und keilförmigen Plange-
biets nicht im Sinne eines flächensparsamen Umgangs mit Siedlungsfläche. 
Die vorgesehene Durchgrünung durchzieht das Quartier von Nordwest nach 
Südost und knüpft an die bestehende Siedlung an. Auch werden die vorhan-
denen Straßen und Wege sowie der Festplatz als „Soziale Mitte“ in die Pla-
nung integriert. 
Stand: 07.08.2019

Anlage 1a Bisheriger Geltungsbereich

417 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1a
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtBisheriger Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP)Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Wegin Köln - Zollstock
010050200300 Meter

Anlage 3 Aushangplakat

22 Zeichen

Anlage 3 Aushangplakat

Anlage 2 Städtebauliches Plankungsonzept

40 Zeichen

Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept

Anlage 5 Darstellung und Bewertung Stellungnahmen TÖB

4598 Zeichen

Anlage 5 
 
/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Integrative Quartiersentwicklung Kalscheu-
rer Weg in Köln-Zollstock– eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be-
lange 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 28.08.2018 bis zum 02.10.2018 durch-
geführt Im Zeitraum der Beteiligung sind 11 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung di e 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die jeweilige erste Stellung-
nahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 PLEdoc 
Belange nicht betroffen 
Kenntnisnahme entfällt 
2 Polizeipräsidium – Führungsstelle Verkehr 
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme entfällt 
3 Thyssengas 
Belange nicht betroffen 
Kenntnisnahme entfällt 
4 Eisenbahnbundesamt 
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme entfällt 
5 LVR-Amt für Denkmalpflege 
Belange nicht betroffen 
Kenntnisnahme entfällt 
6 Stadtwerke Köln GmbH    
6.1 Da sich das Plangebiet in Randlage befindet und die Ei-
genversorgung über ein Blockheizkraftwerk sichergestellt 
werden soll, ist die Versorgung frühestmöglich mit der 
RheinEnergie abzustimmen. Bei der Zentralen Leitungs-
auskunft können Kartenunterlagen zu bestehenden Ver-
sorgungsanlagen angefordert werden. 
ja Gegenwärtige werden auch eine zum Blockheizkraftwerk alterna-
tive Energieversorgung diskutiert. Die Verwaltung wird in jedem 
Fall die Planung frühestmöglich mit der RheinEnergie abstimmen. 
6.2 Das Plangebiet befindet sich in der Wasserschutzzone 
IIIA der Wassergewinnungsanlage Hochkirchen. Daher 
sind die jeweiligen Ge- und Verbote der Wassergewin-
nungsgebietsverordnung zu beachten. 
ja Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan über-
nommen.

- 2 - 
 
/ 3 
 
6.3 Im Falle von Einschränkungen im Betrieb der Buslinien 
131 und 138 bedarf es einer Abstimmung mit dem Be-
triebsmanagement der KVB. 
Kenntnisnahme Die Verwaltung wird sich im Falle von Einschränkungen der Bus-
linien mit der KVB AG abstimmen. 
7 Stadtentwässerungsbetriebe    
7.1 Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser von Grund-
stücken ist gemäß § 44 Abs. 1 LWG zu versickern, sofern 
das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. 
Da die hydraulische Leistungsfähigkeit der umliegenden 
Kanalisation stark begrenzt ist, sollte das anfallende Nie-
derschlagswasser über dezentrale Versickerungsanlagen 
dem Grundwasser zugeführt werden. 
Sollte eine Versickerung nicht möglich sein, ist Nieder-
schlagswasser gedrosselt über Kanalisationsanlagen ab-
zuleiten. 
ja Die Möglichkeiten der Versickerung von nicht klärpflichtigem Nie-
derschlagswasser im Plangebiet bzw. entsprechende Festset-
zungen im Bebauungsplan werden im weiteren Verfahren ge-
prüft. 
7.2 Es müssen Maßnahmen gegen die Folgen von Starkre-
genereignissen getroffen werden. 
ja Notwendige Maßnahmen bzw. entsprechende Festsetzung im 
Bebauungsplan werden im weiteren Verfahren geprüft. 
7.3 Entwässerungskonzepte sind mit den StEB abzustimmen. ja Das Entwässerungskonzept wird im weiteren Verfahren mit den 
StEB abgestimmt. 
8 Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schlepp-
kurven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der 
RASt 06 hingewiesen. Es wird um Berücksichtigung des 
§ 10 Standplätze für Abfallbehälter, Abfallsatzung der 
Stadt Köln gebeten. 
ja Die Dimensionierung der Erschließungsflächen wird im weiteren 
Verfahren abgestimmt. 
9 Deutsche Telekom AG 
In den Wegen S, T und V verläuft eine OI-Linie. Die Deut-
sche Telekom bittet um eine frühzeitige Beteiligung an 
den Erschließungsgesprächen. 
ja Die Lage von Leitungen wird im weiteren Verfahren abgestimmt. 
10 Bezirksregierung Köln, Dez. 52 
Der Zuständigkeitsbereich des Dezernates 52 wird durch 
die Planung nicht berührt. 
Kenntnisnahme entfällt

- 3 - 
 
 
 
 
 
Stand 07.08.2019  
11 Bezirksregegierung Düsseldorf, Dez. 22.5  
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) 
Luftbilder aus den Jahren 1939 bis 1945 und anderen his-
torischen Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte 
Bombenabwürfe. Die Behörde empfiehlt eine Überprüfung 
der zu überbauenden Flächen auf Kampfmittel im Plange-
biet. 
Ja Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan über-
nommen.

Beratungsverlauf (2)

16.09.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hauptstraße 85
  • Kalscheurer Weg
  • Pariser Platz 1

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Details

Aktenzeichen
2710/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.08.2019
Erstellt
08.08.2019 09:31