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V/0245/2025

Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 7 Münster-Nienberge

Vorlagen 17.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 05.06.2025, TOP 6.3

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1312 Zeichen

Anlage A zur V/0245/2025 
Kurzüberblick 
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk Münster-Nienberge. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beschlussvorlage

1889 Zeichen

V/0245/2025 
V/0245/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 7 Münster-Nienberge 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Schiedsperson für den Bezirk 7 Münster-Nienberge wird wiedergewählt: 
 
Frau Agnes Szymanski. 
 
Frau Szymanski ist 63 Jahre alt und hat ihren Wohnsitz im Bezirk Nienberge. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Frau Szymanski ist seit 5 Jahren als Schiedsfrau für den Bezirk Nienberge tätig. Ihre Amtszeit endet 
im Mai 2025. Frau Szymanski hat sich erneut um dieses Amt beworben und steht, im Falle ihrer Wie-
derwahl durch die Bezirksvertretung Münster-West, auch für eine weitere Amtszeit zur Verfügung.  
Weitere Bewerbungen von Personen die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, liegen hier nicht vor. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper-
son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits voll endet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
 
Zentrale 
Rechtsdienstleistungen und 
Vergabemanagement 
 
22.04.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0245/2025 
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Frau Szymanski erfüllt. 
 
I. V. 
gez. 
 
 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0245/2025
Typ
Vorlagen
Datum
17.04.2025
Erstellt
17.04.2025 10:09