1048/2023
Bewirtschaftung von Parkplätzen an städtischen Schulen; Modifizierung Ratsbeschluss 2131/2012
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/40/402 Vorlagen-Nummer 1048/2023 Freigabedatum 22.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bewirtschaftung von Parkplätzen an städtischen Schulen; Modifizierung Ratsbeschluss 2131/2012 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Beschluss des Rates zur Parkraumbewirtschaftung Vorlage 2131/2012 (Hpl-Kon- solidierung 2012) vom 28.06.2012 wird aufgehoben, mit der Folge, dass auf die Erhe- bung von Parkgebühren an Kölner Schulen verzichtet wird. Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 29.01.2024 Finanzausschuss 05.02.2024 Rat 06.02.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hatte zur Vorlage 2131/2012 beschlossen, eine Parkraumbewirtschaftung an Kölner Schulen mit Pilotierung an der Gesamtschule Stresemannstraße in Porz einzuführen. Die meisten Lehrkräfte nahmen die kostenpflichtige Parkmöglichkeit nicht wahr und wichen auf umliegende, kostenfreie Parkplätze aus. Damals forderten die Lehrkräfte als Entlastung ein Jobticketangebot. Dieses wurde durch die Bezirksregierung Köln als zuständige Dienstherrin nicht realisiert. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem Prüfbericht vom 20.07.2020 (Anlage zu 2528/2020) die Thematik erneut aufgegriffen und die Verwaltung um Stellungnahme gebeten. Die Verwaltung hatte die Thematik auf „Mobilität der Kölner Lehrerschaft“ ausgeweitet. Das bedeutet, dass den Lehrkräften bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung eine Kompensa- tion in Form eines Jobtickets angeboten werden soll. Der Beschluss des Rates aus 2012 ging von völlig anderen Voraussetzungen aus, als sie heute vorliegen. So ist die Frage einer Verknüpfung mit einem ÖPNV-Angebot für die Be- schäftigten an den Schulen mit der Einführung des sogenannten Deutschland-Tickets zum 1. Mai 2023 entfallen. Es gilt damit als gewährleistet, dass alle Interessierten zu annehmbaren Konditionen ein ÖPNV-Ticket erhalten können. Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung an städtischen Schulen könnte z. B. im ersten Schritt auf die Kölner Innenstadt begrenzt werden, in der Parkplätze ein besonders „knappes Gut“ darstellen. Im Stadtbezirk Innenstadt könnten derzeit auf 18 Schulgrundstücken maximal 492 Stellplätze für Kraftfahrzeuge bewirtschaftet werden. Die Ausgabe von Berechtigungsausweisen bzw. Schlüsseln könnte an die Zahlung eines mo- natlichen Entgelts in Höhe der Kosten eines Deutschland-Tickets (inkl. USt.) gekoppelt wer- den. Ausgehend von einer Parkplatzgebühr in Höhe des Deutschlandtickets von 49 € pro Monat inkl. USt. (entspricht 41,18 € netto) bzw. 588 € pro Jahr inkl. USt. (entspricht 494,12 € netto), ergäben sich bei einer Bewirtschaftung von 492 Parkplätzen jährliche Gesamteinnahmen in Höhe von max. 289.296 € inkl. USt. Ohne Umsatzsteuer betrügen die jährlichen Erträge bis zu 243.105 €. Hieraus könnten die notwendigen Personal- und Sachaufwendungen gedeckt wer- den. Davon ausgehend, dass es sich nicht um eine vermögensverwaltende Tätigkeit handeln würde, würde aufgrund dieser Tätigkeit ein Betrieb gewerblicher Art im Sinne von § 4 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) begründet. Demzufolge würden sich zusätzliche er- tragsteuerliche Belastungen ergeben können. Ein etwaiger Gewinn wäre somit der Körper- schaft-, Gewerbe- und Kapitalertragsteuer zu unterwerfen. 3 Die Maßnahme würde in der Pilotierungsphase einen Mehrbedarf von 0,5 Mehrstellen der BGr. A8/EG 8 und somit durchschnittliche Personalkosten in Höhe von 34.975 € auslösen. Nach einem Pilotzeitraum von 2 Jahren würde die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf andere Stadtteile geprüft. Mit Blick auf den sich zuspitzenden hohen Mangel an Lehrkräften an den Schulen insgesamt besteht die dringende Notwendigkeit, die Beschäftigungsbedingungen an den Schulen in Köln nicht zu verschlechtern, auch um hier konkurrenzfähig mit den Schulen im Kölner Umland zu bleiben, die aufgrund der jeweiligen SchülerInnenstruktur teilweise schon jetzt einen Standort- vorteil besitzen. Dafür könnte der Verzicht auf die 2012 intendierte Erhebung von Parkgebühren für die Be- schäftigten an den Kölner Schulen einen wertvollen Beitrag leisten. Aus diesen Gründen hat beispielsweise die Stadt Düsseldorf auf die Einführung von Parkentgelten für Schulparkplätze verzichtet. Die Lehrerverbände begründen zudem ihre Forderung nach unentgeltlichen Parkmöglichkei- ten nachvollziehbar damit, dass die Lehrkräfte in der Regel an ihrer Schule über keinen Ar- beitsplatz verfügen, sodass sie benötigte Lehrmittel, Tests, Klassenarbeiten und Klausuren zwischen Heimarbeitsplatz und Unterrichtsort transportieren müssen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss des Rates vom 28.06.2012 zur Einführung einer Bewirtschaftung der PKW-Stellplätze an den Kölner Schulen aufzuheben. Im Umfang der benutzbaren PKW Stellplätze bleibt das Parken an den Schulen für die Nutzenden kosten- frei.
Anlage 3 Vorabauszug AVR vom 29.04.2024
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Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Maria Pascu Telefon: (0221) 221 31569 Fax: (0221) 221 22026 E-Mail: 11-Gremien@stadt-koeln.de Datum: 02.05.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 29.04.2024 öffentlich 10.5 Bewirtschaftung von Parkplätzen an städtischen Schulen; Modifizierung Ratsbeschluss 2131/2012 1048/2023 Änderungsantrag zu TOP 10.5 von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grü- nen, CDU und Volt betreffend "Bewirtschaftung von Parkplätzen an städti- schen Schulen; Modifizierung Ratsbeschluss 2131/2012" AN/0446/2024 Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und Volt: Beschluss: 1. Der Rat bestätigt die Beschlusslage zur Parkraumbewirtschaftung Vor- lage 2131/2012 vom 28.06.2012. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung der Parkraumbewirt- schaftung an städtischen Schulen im Stadtbezirk Innenstadt als Pilot- projekt durchzuführen. Hierbei sollen die ausgewählten Parkplätze in die generelle Parkraumbewirtschaftung wie im Beschluss „Masterplan Parken“ (Antrag 2635/2021) mit einbezogen werden. Dabei soll berück- sichtigt werden, dass die Parkraumflächen für die in den Sportvereinen ehrenamtlich Tätigen kostenfrei bleiben. 3. Die Parkgebühr soll den Parkgebühren, die städtische Angestellte für städtischen Parkraum bezahlen, entsprechen (52 €/monatlich). 4. Die Verwaltung soll jährlich, erstmalig zum 31.01.2025, einen Sach- standsbericht zum Pilotprojekt vorlegen. Abstimmungsergebnis über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und Volt: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD und FDP zugestimmt. II. Die Ursprungsvorlage wurde durch den Änderungsantrag ersetzt.
Anlage 1, Vorabauszug Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.04.2024
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Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Frau Neumann Telefon: (0221) 221 29251 Fax: (0221) E-Mail: 40-Sitzungsdienst- ASW@stadt -koeln.de Datum: 23.04.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 22.04.2024 öffentlich 6.1 Bewirtschaftung von Parkplätzen an städtischen Schulen; Modifizierung Ratsbeschluss 2131/2012 1048/2023 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und Volt vom 22.04.2024 zu TOP 6.1 betreffend "Bewirtschaftung von Parkplätzen an städtischen Schulen; Modifizierung Ratsbeschluss 2131/2012" AN/0647/2024 Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschließen: I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grü- nen, CDU und Volt: Beschluss: 1. Der Rat bestätigt die Beschlusslage zur Parkraumbewirtschaftung Vorlage 2131/2012 vom 28.06.2012. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung der Parkraumbewirtschaftung an städtischen Schulen im Stadtbezirk Innenstadt als Pilotprojekt durchzufüh- ren. Hierbei sollen die ausgewählten Parkplätze in die generelle Parkraumbe- wirtschaftung wie im Beschluss „Masterplan Parken“ (Antrag 2635/2021) mit einbezogen werden. Dabei soll berücksichtigt werden, dass die Parkraumflä- chen für die in den Sportvereinen ehrenamtlich Tätigen kostenfrei bleiben. 3. Die Parkgebühr soll den Parkgebühren, die städtische Angestellte für städti- schen Parkraum bezahlen, entsprechen (52 €/monatlich). 4. Die Verwaltung soll jährlich, erstmalig zum 31.01.2025, einen Sachstandsbe- richt zum Pilotprojekt vorlegen. Abstimmungsergebnis über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und Volt: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, Volt und DIE LINKE gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und FDP zuge- stimmt. II. Die Ursprungsvorlage wurde durch den Änderungsantrag ersetzt.
Anlage 4 Vorabauszug Finanzausschuss vom 06.05.2024
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 07.05.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 06.05.2024 öffentlich 10.5 Bewirtschaftung von Parkplätzen an städtischen Schulen; Modifizierung Ratsbeschluss 2131/2012 1048/2023 Beschluss in der Fassung des Ausschusses Schule und Weiterbildung: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 1. Der Rat bestätigt die Beschlusslage zur Parkraumbewirtschaftung Vorlage 2131/2012 vom 28.06.2012. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung der Parkraumbewirtschaftung an städtischen Schulen im Stadtbezirk Innenstadt als Pilotprojekt durchzufüh- ren. Hierbei sollen die ausgewählten Parkplätze in die generelle Parkraumbe- wirtschaftung wie im Beschluss „Masterplan Parken“ (Antrag 2635/2021) mit einbezogen werden. Dabei soll berücksichtigt werden, dass die Parkraumflä- chen für die in den Sportvereinen ehrenamtlich Tätigen kostenfrei bleiben. 3. Die Parkgebühr soll den Parkgebühren, die städtische Angestellte für städti- schen Parkraum bezahlen, entsprechen (52 €/monatlich). 4. Die Verwaltung soll jährlich, erstmalig zum 31.01.2025, einen Sachstandsbe- richt zum Pilotprojekt vorlegen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und FDP - zuge- stimmt
Anlage 2, Auszug BV 1 (Innenstadt) 25.04.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 26.04.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 26. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 25.04.2024 öffentlich 3.1 Bewirtschaftung von Parkplätzen an städtischen Schulen; Modifizierung Ratsbeschluss 2131/2012 1048/2023 Ersetzter Beschluss (wie Ausschuss Schule und Weiterbildung): Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat bestätigt die Beschlusslage zur Parkraumbewirtschaftung Vorlage 2131/2012 vom 28.06.2012. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung der Parkraumbewirtschaftung an städtischen Schulen im Stadtbezirk Innenstadt als Pilotprojekt durchzufüh- ren. Hierbei sollen die ausgewählten Parkplätze in die generelle Parkraumbe- wirtschaftung wie im Beschluss „Masterplan Parken“ (Antrag 2635/2021) mit einbezogen werden. Dabei soll berücksichtigt werden, dass die Parkraumflä- chen für die in den Sportvereinen ehrenamtlich Tätigen kostenfrei bleiben. 3. Die Parkgebühr soll den Parkgebühren, die städtische Angestellte für städti- schen Parkraum bezahlen, entsprechen (52 €/monatlich). 4. Die Verwaltung soll jährlich, erstmalig zum 31.01.2025, einen Sachstandsbe- richt zum Pilotprojekt vorlegen. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke, KlimaFreunde und die Partei gegen die Stimme der FDP zugestimmt.
Anlage 0
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit: Die Verwaltung schlägt vor, dass der Beschluss des Rates zur Parkraumbewirtschaftung DS- Nr. 2131/2012 vom 28.06.2012 aufgehoben wird, mit der Folge, dass auf Erhebung von Parkgebühren an Kölner Schulen weiterhin verzichtet wird. Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und Abstimmungsprozesse war eine frühere Vorlage nicht möglich. Die Entscheidung des Rates duldet keinen Aufschub, weil bei einer Entscheidung für die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk Innenstadt als Pilotprojekt zum 01.08.2024, umfangreiche Vorarbeiten, wie Schaffung der erforderlichen Personal-, EDV- und Sachkapazitäten notwendig sind, so dass eine Beschlussfassung durch den Rat am 06.02.2024 dringend erforderlich ist.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1048/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.04.2024
- Erstellt
- 27.03.2023 12:31