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1048/2023

Bewirtschaftung von Parkplätzen an städtischen Schulen; Modifizierung Ratsbeschluss 2131/2012

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.04.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2024, TOP 10.12

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3 Vorabauszug AVR vom 29.04.2024

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Anlage 1, Vorabauszug Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.04.2024

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Ansehen

Anlage 4 Vorabauszug Finanzausschuss vom 06.05.2024

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Anlage 2, Auszug BV 1 (Innenstadt) 25.04.2024

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Anlage 0

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Beschlussvorlage Rat

5242 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402 
 
Vorlagen-Nummer 
 1048/2023 
Freigabedatum 
22.01.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bewirtschaftung von Parkplätzen an städtischen Schulen; Modifizierung Ratsbeschluss 
2131/2012  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beschluss des Rates zur Parkraumbewirtschaftung Vorlage 2131/2012 (Hpl-Kon-
solidierung 2012) vom 28.06.2012 wird aufgehoben, mit der Folge, dass auf die Erhe-
bung von Parkgebühren an Kölner Schulen verzichtet wird. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 29.01.2024 
Finanzausschuss 05.02.2024 
Rat 06.02.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Rat hatte zur Vorlage 2131/2012 beschlossen, eine Parkraumbewirtschaftung an Kölner 
Schulen mit Pilotierung an der Gesamtschule Stresemannstraße in Porz einzuführen. Die 
meisten Lehrkräfte nahmen die kostenpflichtige Parkmöglichkeit nicht wahr und wichen auf 
umliegende, kostenfreie Parkplätze aus. Damals forderten die Lehrkräfte als Entlastung ein 
Jobticketangebot. Dieses wurde durch die Bezirksregierung Köln als zuständige Dienstherrin 
nicht realisiert.  
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem Prüfbericht vom 20.07.2020 (Anlage zu 
2528/2020) die Thematik erneut aufgegriffen und die Verwaltung um Stellungnahme gebeten. 
Die Verwaltung hatte die Thematik auf „Mobilität der Kölner Lehrerschaft“ ausgeweitet. Das 
bedeutet, dass den Lehrkräften bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung eine Kompensa-
tion in Form eines Jobtickets angeboten werden soll.  
 
Der Beschluss des Rates aus 2012 ging von völlig anderen Voraussetzungen aus, als sie 
heute vorliegen. So ist die Frage einer Verknüpfung mit einem ÖPNV-Angebot für die Be-
schäftigten an den Schulen mit der Einführung des sogenannten Deutschland-Tickets zum 1. 
Mai 2023 entfallen. Es gilt damit als gewährleistet, dass alle Interessierten zu annehmbaren 
Konditionen ein ÖPNV-Ticket erhalten können. 
 
Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung an städtischen Schulen könnte z. B. im ersten 
Schritt auf die Kölner Innenstadt begrenzt werden, in der Parkplätze ein besonders „knappes 
Gut“ darstellen. 
 
Im Stadtbezirk Innenstadt könnten derzeit auf 18 Schulgrundstücken maximal 492 Stellplätze 
für Kraftfahrzeuge bewirtschaftet werden. 
 
Die Ausgabe von Berechtigungsausweisen bzw. Schlüsseln könnte an die Zahlung eines mo-
natlichen Entgelts in Höhe der Kosten eines Deutschland-Tickets (inkl. USt.) gekoppelt wer-
den. 
 
Ausgehend von einer Parkplatzgebühr in Höhe des Deutschlandtickets von 49 € pro Monat 
inkl. USt. (entspricht 41,18 € netto) bzw. 588 € pro Jahr inkl. USt. (entspricht 494,12 € netto), 
ergäben sich bei einer Bewirtschaftung von 492 Parkplätzen jährliche Gesamteinnahmen in 
Höhe von max. 289.296 € inkl. USt. Ohne Umsatzsteuer betrügen die jährlichen Erträge bis zu 
243.105 €. Hieraus könnten die notwendigen Personal- und Sachaufwendungen gedeckt wer-
den. 
 
Davon ausgehend, dass es sich nicht um eine vermögensverwaltende Tätigkeit handeln 
würde, würde aufgrund dieser Tätigkeit ein Betrieb gewerblicher Art im Sinne von § 4 Abs. 1 
des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) begründet. Demzufolge würden sich zusätzliche er-
tragsteuerliche Belastungen ergeben können. Ein etwaiger Gewinn wäre somit der Körper-
schaft-, Gewerbe- und Kapitalertragsteuer zu unterwerfen.

3 
Die Maßnahme würde in der Pilotierungsphase einen Mehrbedarf von 0,5 Mehrstellen der 
BGr. A8/EG 8 und somit durchschnittliche Personalkosten in Höhe von 34.975 € auslösen. 
 
Nach einem Pilotzeitraum von 2 Jahren würde die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung 
auf andere Stadtteile geprüft. 
 
Mit Blick auf den sich zuspitzenden hohen Mangel an Lehrkräften an den Schulen insgesamt 
besteht die dringende Notwendigkeit, die Beschäftigungsbedingungen an den Schulen in Köln 
nicht zu verschlechtern, auch um hier konkurrenzfähig mit den Schulen im Kölner Umland zu 
bleiben, die aufgrund der jeweiligen SchülerInnenstruktur teilweise schon jetzt einen Standort-
vorteil besitzen. 
 
Dafür könnte der Verzicht auf die 2012 intendierte Erhebung von Parkgebühren für die Be-
schäftigten an den Kölner Schulen einen wertvollen Beitrag leisten. Aus diesen Gründen hat 
beispielsweise die Stadt Düsseldorf auf die Einführung von Parkentgelten für Schulparkplätze 
verzichtet.  
 
Die Lehrerverbände begründen zudem ihre Forderung nach unentgeltlichen Parkmöglichkei-
ten nachvollziehbar damit, dass die Lehrkräfte in der Regel an ihrer Schule über keinen Ar-
beitsplatz verfügen, sodass sie benötigte Lehrmittel, Tests, Klassenarbeiten und Klausuren 
zwischen Heimarbeitsplatz und Unterrichtsort transportieren müssen. 
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss des Rates vom 28.06.2012 zur Einführung 
einer Bewirtschaftung der PKW-Stellplätze an den Kölner Schulen aufzuheben. Im Umfang 
der benutzbaren PKW Stellplätze bleibt das Parken an den Schulen für die Nutzenden kosten-
frei.

Anlage 3 Vorabauszug AVR vom 29.04.2024

1986 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Allgemeine Verwaltung 
und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 
Frau Maria Pascu  
Telefon: (0221) 221 31569 
Fax:  (0221) 221 22026 
E-Mail: 11-Gremien@stadt-koeln.de 
Datum: 02.05.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
vom 29.04.2024  
öffentlich 
10.5 Bewirtschaftung von Parkplätzen an städtischen Schulen; Modifizierung 
Ratsbeschluss 2131/2012 
1048/2023 
 Änderungsantrag zu TOP 10.5 von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grü-
nen, CDU und Volt betreffend "Bewirtschaftung von Parkplätzen an städti-
schen Schulen; Modifizierung Ratsbeschluss 2131/2012" 
AN/0446/2024 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / 
Die Grünen, CDU und Volt:  
Beschluss:  
1. Der Rat bestätigt die Beschlusslage zur Parkraumbewirtschaftung Vor-
lage 2131/2012 vom 28.06.2012. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung der Parkraumbewirt-
schaftung an städtischen Schulen im Stadtbezirk Innenstadt als Pilot-
projekt durchzuführen. Hierbei sollen die ausgewählten Parkplätze in 
die generelle Parkraumbewirtschaftung wie im Beschluss „Masterplan 
Parken“ (Antrag 2635/2021) mit einbezogen werden. Dabei soll berück-
sichtigt werden, dass die Parkraumflächen für die in den Sportvereinen 
ehrenamtlich Tätigen kostenfrei bleiben.  
3. Die Parkgebühr soll den Parkgebühren, die städtische Angestellte für 
städtischen Parkraum bezahlen, entsprechen (52 €/monatlich). 
4. Die Verwaltung soll jährlich, erstmalig zum 31.01.2025, einen Sach-
standsbericht zum Pilotprojekt vorlegen. 
Abstimmungsergebnis über den Änderungsantrag der Fraktionen 
Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und Volt:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD und FDP zugestimmt. 
 
II. Die Ursprungsvorlage wurde durch den Änderungsantrag ersetzt.

Anlage 1, Vorabauszug Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.04.2024

1953 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Schule und 
Weiterbildung 
Frau Neumann 
Telefon: (0221) 221 29251 
Fax:  (0221)  
E-Mail: 40-Sitzungsdienst-
ASW@stadt -koeln.de 
Datum: 23.04.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Schule 
und Weiterbildung vom 22.04.2024  
öffentlich 
6.1 Bewirtschaftung von Parkplätzen an städtischen Schulen; Modifizierung 
Ratsbeschluss 2131/2012 
1048/2023 
 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und Volt 
vom 22.04.2024 zu TOP 6.1 betreffend "Bewirtschaftung von Parkplätzen 
an städtischen Schulen; Modifizierung Ratsbeschluss 2131/2012" 
AN/0647/2024 
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschließen: 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grü-
nen, CDU und Volt: 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat bestätigt die Beschlusslage zur Parkraumbewirtschaftung Vorlage 
2131/2012 vom 28.06.2012. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung der Parkraumbewirtschaftung 
an städtischen Schulen im Stadtbezirk Innenstadt als Pilotprojekt durchzufüh-
ren. Hierbei sollen die ausgewählten Parkplätze in die generelle Parkraumbe-
wirtschaftung wie im Beschluss „Masterplan Parken“ (Antrag 2635/2021) mit 
einbezogen werden. Dabei soll berücksichtigt werden, dass die Parkraumflä-
chen für die in den Sportvereinen ehrenamtlich Tätigen kostenfrei bleiben.  
3. Die Parkgebühr soll den Parkgebühren, die städtische Angestellte für städti-
schen Parkraum bezahlen, entsprechen (52 €/monatlich). 
4. Die Verwaltung soll jährlich, erstmalig zum 31.01.2025, einen Sachstandsbe-
richt zum Pilotprojekt vorlegen. 
 
Abstimmungsergebnis über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / 
Die Grünen, CDU und Volt:

Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, 
Volt und DIE LINKE gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und FDP zuge-
stimmt. 
 
II. Die Ursprungsvorlage wurde durch den Änderungsantrag ersetzt.

Anlage 4 Vorabauszug Finanzausschuss vom 06.05.2024

1446 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon: (0221) 221-24649 
Fax:  (0221) 221-23902 
E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 07.05.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 06.05.2024  
öffentlich 
10.5 Bewirtschaftung von Parkplätzen an städtischen Schulen; Modifizierung 
Ratsbeschluss 2131/2012 
1048/2023 
 
 
Beschluss in der Fassung des Ausschusses Schule und Weiterbildung: 
 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
 
1. Der Rat bestätigt die Beschlusslage zur Parkraumbewirtschaftung Vorlage 
2131/2012 vom 28.06.2012. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung der Parkraumbewirtschaftung 
an städtischen Schulen im Stadtbezirk Innenstadt als Pilotprojekt durchzufüh-
ren. Hierbei sollen die ausgewählten Parkplätze in die generelle Parkraumbe-
wirtschaftung wie im Beschluss „Masterplan Parken“ (Antrag 2635/2021) mit 
einbezogen werden. Dabei soll berücksichtigt werden, dass die Parkraumflä-
chen für die in den Sportvereinen ehrenamtlich Tätigen kostenfrei bleiben.  
3. Die Parkgebühr soll den Parkgebühren, die städtische Angestellte für städti-
schen Parkraum bezahlen, entsprechen (52 €/monatlich). 
4. Die Verwaltung soll jährlich, erstmalig zum 31.01.2025, einen Sachstandsbe-
richt zum Pilotprojekt vorlegen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und FDP - zuge-
stimmt

Anlage 2, Auszug BV 1 (Innenstadt) 25.04.2024

1485 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon: (0221) 221-91709 
E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 26.04.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 26. Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 25.04.2024  
öffentlich 
3.1 Bewirtschaftung von Parkplätzen an städtischen Schulen; Modifizierung 
Ratsbeschluss 2131/2012 
1048/2023 
 
Ersetzter Beschluss (wie Ausschuss Schule und Weiterbildung): 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
1. Der Rat bestätigt die Beschlusslage zur Parkraumbewirtschaftung Vorlage 
2131/2012 vom 28.06.2012. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung der Parkraumbewirtschaftung 
an städtischen Schulen im Stadtbezirk Innenstadt als Pilotprojekt durchzufüh-
ren. Hierbei sollen die ausgewählten Parkplätze in die generelle Parkraumbe-
wirtschaftung wie im Beschluss „Masterplan Parken“ (Antrag 2635/2021) mit 
einbezogen werden. Dabei soll berücksichtigt werden, dass die Parkraumflä-
chen für die in den Sportvereinen ehrenamtlich Tätigen kostenfrei bleiben.  
3. Die Parkgebühr soll den Parkgebühren, die städtische Angestellte für städti-
schen Parkraum bezahlen, entsprechen (52 €/monatlich). 
4. Die Verwaltung soll jährlich, erstmalig zum 31.01.2025, einen Sachstandsbe-
richt zum Pilotprojekt vorlegen. 
 
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, SPD, CDU, 
Die Linke, KlimaFreunde und die Partei gegen die Stimme der FDP zugestimmt.

Anlage 0

787 Zeichen

Anlage 0 
 
Begründung der Dringlichkeit:  
 
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Beschluss des Rates zur Parkraumbewirtschaftung DS-
Nr. 2131/2012 vom 28.06.2012 aufgehoben wird, mit der Folge, dass auf Erhebung von 
Parkgebühren an Kölner Schulen weiterhin verzichtet wird.  
 
Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und Abstimmungsprozesse war 
eine frühere Vorlage nicht möglich.  
Die Entscheidung des Rates duldet keinen Aufschub, weil bei einer Entscheidung für die 
Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk Innenstadt als Pilotprojekt zum 
01.08.2024, umfangreiche Vorarbeiten, wie Schaffung der erforderlichen Personal-, EDV- 
und Sachkapazitäten notwendig sind, so dass eine Beschlussfassung durch den Rat am 
06.02.2024 dringend erforderlich ist.

Beratungsverlauf (5)

22.04.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
25.04.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.04.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
06.05.2024 Finanzausschuss
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2024 Rat
TOP 10.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1048/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.04.2024
Erstellt
27.03.2023 12:31