Mandari Insight

AN/0805/2021

Antrag der SPD-Fraktion "Halteverbote auf der Fahrradstraße Weidenweg durchsetzen"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 15.04.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 29.04.2021, TOP 8.20

Antrag SPD - Halteverbot Weidenweg

· application/pdf

Ansehen

Antrag SPD - Halteverbot Weidenweg

4255 Zeichen

Gleichlautend:Frau OberbürgermeisterinHenriette RekerRathaus50667 Köln
Frau BezirksbürgermeisterinSabine StillerFriedrich-Ebert-Ufer 64-7051143 Köln
SPD-Fraktion in derBezirksvertretung Porz
Friedrich-Ebert-Ufer 64-7051143 Köln-Porzfon 0221. 221 97303fax 0221. 221 97304mail SPD-BV7@stadt-koeln.deweb www.porzspd.de
Köln-Porz, 06.04.2021
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 29.04.2021
hier: Halteverbote auf der Fahrradstraße Weidenwegdurchsetzen
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltungwie folgt:
1. Das Halteverbot auf der Fahrradstraße „Weidenweg“in Poll und Westhoven istwirksam durchzusetzen.
a.Die Halteverbotsschilder sind für die Verkehrsteilnehmerdeutlich sichtbareraufzuhängen, sodass sie der Straßenverkehrsordnungentsprechen und dasOrdnungsamt entsprechend rechtssicher agieren kann.
b.Zusätzlich soll die Verwaltung prüfen, ob die Grünflächenentlang desWeidenweges durch das Pflanzen zusätzlicher Bäume,durch Sitzbänke,Findlinge oder andere Maßnahmen vor dem Überfahrengeschützt werdenkönnen. Dies gilt für den Bereich von der Alfred-Schütte-Alleebis zurWohnbebauung ebenso wie ab der Rodenkirchener Brückebis zum Wiesenhaus.2. In Höhe der Wohnbebauung / Zeltplatz werden zusätzlicheFahrradabstellmöglichkeiten geschaffen.3. An der Abfahrt von der Alfred-Schütte-Allee auf denWeidenweg werden zusätzlicheSchilder angebracht mit dem Hinweis „KFZ frei bisWiesenhaus“, zusätzlich wird auffehlende Parkmöglichkeiten hingewiesen.

4. Unter der Rodenkirchener Brücke werden stadtauswärtszusätzliche Schilderangebracht mit dem Hinweis „Fahrradstraße - KFZ frei bis Wiesenhaus“ sowie einSackgassenschild.5. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob sich unmittelbarunter derRodenkirchener Brücke auf dem vorhandenen Kiesbettunter Berücksichtigung derVorgaben für Natur- und Wasserschutz einige wenigezusätzliche Parkplätzebesonders für mobilitätseingeschränkte Personen einrichtenlassen.
Begründung:
Der Weidenweg verläuft in Teilen durch ein Landschaftsschutzgebietmit zahlreichenRückzugsmöglichkeiten für Tiere und grenzt an Naturwiesen(„Poller Rheinaue“). DieStadt muss solche Flächen vor unberechtigter Nutzungschützen. Der Weidenweg wirdals Fahrradstraße von Radfahrenden stark frequentiert.Auch ist er eine beliebteFußwegverbindung in die Westhovener Aue. Gerade anschönen Sommertagenherrscht dort aber auch viel Autoverkehr. In der Vergangenheitwaren die Grünflächenzwischen Alfred-Schütte-Allee und Rodenkirchener Brückedurch Findlinge undRandbepflanzung geschützt. Diese wurde jedoch im Zugeder Baumaßnahmen für dieWasserleitung Westhoven / Rodenkirchen entfernt undnicht wieder neu ersetzt. Es istseither vermehrt zu beobachten, dass im Landschaftsschutzgebietgeparkt wird unddort Naturflächen zerstört werden. Inzwischen campierendort auf dem Grünstreifenneben der Straße auch Wohnmobile.  Zudem entstehtinsbesondere durch dieparkenden Autos auf der Fahrradstraße ein Sicherheitsproblemfür die Radfahrenden.In der Verlängerung des Weidenwegs zwischen RodenkirchenerBrücke bisWiesenhaus muss der Weg zur Hundefreilaufwiese abgesichertwerden, z.B. durchBaumstämme. Hier wird regelmäßig bis auf die Freilaufwiesengefahren (KFZ-Spurensind bis tief in die Wiese sichtbar) oder halb aufdem Weg/halb auf dem Randbereichgeparkt.Die Durchsetzung der geltenden Regeln ist zudem durchdie mangelndeAusschilderung erheblich gestört.Häufig werden auch KFZ auf dem Fuß-/Radweg hinterdem Wiesenhaus angetroffen,insbesondere wenn die Absperrpfosten  an der Stelleentfernt oder beschädigt undüber längere Zeit nicht ersetzt werden. Als „Entschuldigung“wird seitens derPKW-Nutzer oftmals angeführt, dass bei Einfahrt inden Weidenweg nicht eindeutigsei, dass die Straße nur bis zum Wiesenhaus freigegebensei. Dieser Vorwand würdedurch den Zusatz „KFZ frei bis Wiesenhaus“ sowie einSackgassenschild unterhalb derRodenkirchener Brücke entkräftet.Sofern es möglich ist, unter Einhaltung der Auflagenfür das Naturschutzgebiet undunter Beachtung der Vorgaben für Wasser- und Hochwasserschutzeinige wenigezusätzliche Stellplätze für mobilitätseingeschränkteMenschen unmittelbar unter derBrücke einzurichten, würde dies den Weidenweg etwasvom Parkdruck entlasten.
Dr. Simon Bujanowski Bettina Jureck

Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

29.04.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.20 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Alfred-Schütte-Allee
  • Weidenweg
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0805/2021
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
15.04.2021
Erstellt
15.04.2021 15:08