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0087/2024

Zügigkeitserweiterung der KGS Gutnickstraße, Gutnickstraße 37, 50769 Köln-Roggendorf/Thenhoven, Schulnr. 111405, zum Schuljahr 2025/26

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.05.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2024, TOP 10.23

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 1 Stellungnahme SchuKo KGS Gutnickstr

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Auszug Beschlussprotokoll Bezirksvertretung Chorweiler vom 02.05.2024

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Anlage 3 Beantwortung Nachfragen der Schulkonferenz der KGS Gutnickstraße

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

1055 Zeichen

Anlage 0 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Das Grundschulplatzangebot in Köln-Roggendorf/ Thenhoven muss zum Schuljahr 2025/26 
erweitert werden.  
 
Mit dieser Vorlage wird nun unter Berücksichtigung der zum Schuljahr 2025/26 voraussichtlich 
verfügbaren Räume/Gebäude der erforderliche schulrechtliche Beschluss gemäß § 81 Absatz 
2 Schulgesetz zur Änderung einer Grundschule – Erweiterung um einen Zug – ermöglicht. 
 
Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln muss diese Änderung durch die obere 
Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) genehmigt werden. Um im Zeitplan zu bleiben, muss 
daher die erstmalige Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung 
am 22. April 2024 stattfinden. Ziel ist eine Beschlussfassung des Rates der Stadt Köln noch 
vor der Sommerpause 2024. 
 
Nur so steht rechtzeitig zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen, das s nach den 
Sommerferien mit der Information der Eltern über die nächstgelegene Schule beginnt, fest, 
über welche Platzkapazität die Schule zum Schuljahr 2025/26 verfügt.

Anlage 1 Stellungnahme SchuKo KGS Gutnickstr

1128 Zeichen

KGS Gutnickstraße 
lernen - leben - miteinander 
 
Gutnickstraße 37, 50769 Köln-Roggendorf 
Telefon                              0221/2855266-  0 
Fax                                     0221/2855266-18 
email   kgs-gutnickstrasse@stadt-koeln.de 
 
 
17.04.2023 
 
 
  
Schulrechtliche Stellungnahme zur Zügigkeitserweiterung auf 3 Züge ab dem 
Schuljahr 2025/26 unter Nutzung der modularen Einheiten am Fortuinweg 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
grundsätzlich wird die Änderung von der Schulkonferenz auf eine Zügigkeitserweiterung 
ab dem Schuljahr 2025/26 befürwortet. Folgende Punkte und Fragen sind aus Sicht der 
Schule hierbei von Bedeutung: 
  
- Voraussetzung für eine Zügigkeitserweiterung ist die Fertigstellung der modularen 
Einheiten am Fortuinweg  
- Was passiert bei einer Verzögerung der Modulbauten oder des geplanten 
Erweiterungsbaus an der Schule? 
- Ist eine Vergrößerung des Schulhofs vorgesehen? 
- Sind genügend OGS-Plätze im SJ 2025/26 vorhanden? 
- Wie sieht die Planung der Küche/Essensanlieferung aus? 
  
Mit freundlichen Grüßen 
 
Sabrina Gilles 
- komm. Schulleitung - 
KGS Gutnickstraße

Beschlussvorlage Rat

14768 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0087/2024 
Freigabedatum 
18.04.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zügigkeitserweiterung der KGS Gutnickstraße, Gutnickstraße 37, 50769 Köln-
Roggendorf/Thenhoven, Schulnr. 111405,  zum Schuljahr 2025/26  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die 
Katholische Grundschule Gutnickstraße, Gutnickstraße 37, 50769 Köln-Roggendorf/Then-
hoven, Schulnr. 111405, um 1 Zug auf zukünftig 3 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab 
dem Schuljahr 2025/26 umgesetzt werden. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be-
schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Ge-
nehmigung des Beschlusses zu stellen. 
 
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsge-
richtsordnung angeordnet. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.04.2024 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.05.2024 
Finanzausschuss 06.05.2024 
Rat 16.05.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  3.821 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen    9.170  € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 Begründung: 
(0) Hintergrund 
Die hohe Nachfrage nach Grund- und Förderschulplätzen in Köln im aktuellen Schuljahr 
2023/24 konnte teilweise nur durch Mehrklassenbildung und Ausreizung der maximalen Klas-
senbildungswerte erfüllt werden. Zur Bewältigung der Aufgabe, kurzfristig neue Schulplätze 
und weitere benötigte Infrastruktur zu schaffen, wurde durch die Oberbürgermeisterin eine 
Task Force Schulbau einberufen. Aufgrund der Notwendigkeit, zusätzlich Schulplätze für 
Grund- und Förderschulen mit Primarstufe bereitzustellen, wurde die Aufgabe der Task Force 
entsprechend erweitert. Bereits für das Schuljahr 2024/25 sollen durch Bereitstellung von mo-
dularen Einheiten Grund- und Förderschulplätze geschaffen werden, um hierdurch eine Ent-
lastung im Primarbereich zu erzielen. Hierzu konnte die Task Force mehrere Schulstandorte 
identifizieren, die teilweise unter Vorgriff auf bereits geplante Baumaßnahmen zum Schuljahr 
2025/2026 erweitert werden sollen. Hierzu gehört der Grundschulstandort Gutnickstraße. An 
diesem Standort bestehen Nachverdichtungs- bzw. Erweiterungspotenziale, die dazu dienen 
sollen, ein auskömmliches Schulplatzangebot wohnortnah für Kinder aus Roggendorf / Then-
hoven zu gewährleisten.

3 
(1) Ausgangslage  
Die Katholische Grundschule Gutnickstraße, Gutnickstr. 73, 50769 Köln-Roggendorf/Then-
hoven, Schulnr. 111405, führt aktuell 2 Züge.  
In der Schulentwicklungsrahmenplanung 2016, M71, wurde erstmalig festgestellt, dass per-
spektivisch wachsende Schülerzahlen im Stadtteil Roggendorf/Thenhoven eine Kapazitätser-
weiterung der einzigen Grundschule des Stadtteils auf 3 Züge notwendig machen:  
„Mit Blick auf das Wohnbaugebiet in Roggendorf/Thenhoven ist davon auszugehen, 
dass ein zusätzlicher Platzbedarf im Grundschulbereich entstehen wird. Die Verwal-
tung strebt an, die ehemals als Kindertageseinrichtung genutzt Fläche im direkten An-
schluss an die KGS Gutnickstraße als Schulerweiterungsfläche zu gewinnen und die 
Kapazität der KGS Gutnickstraße von 2 Zügen auf 3 Züge zu erweitern. Eine Machbar-
keitsstudie belegt die Realisierbarkeit. Die schulrechtliche Änderung kann erst zum Be-
schluss vorgelegt werden, wenn ein verbindliches Fertigstellungsdatum bekannt ist.“ 
Aktuell wird dieses Vorhaben in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnummer 197 
(Priorität 0) geführt und voraussichtlich fertiggestellt im II. Quartal 2027. 
Zwischenzeitlich ist die Zahl der einzuschulenden Schüler*innen schnell und stark gestiegen. 
Bereits im Schuljahr 2021/22 musste an der KGS Gutnickstraße im Anmeldeverfahren eine 
Mehrklasse eingerichtet werden, um ein ausreichendes Angebot an Grundschulplätzen für die 
Kinder in der Region vorhalten zu können. Viele Kinder mussten in den Folgejahren auf die 
Grundschulen des benachbarten Stadtteils Worringen ausweichen, obwohl diese nicht die 
wohnortnächsten Grundschulen gewesen sind. 
Damit übersteigt die Nachfrage aktuell bereits das Schulplatzangebot, so dass noch vor Fer-
tigstellung der ohnehin geplanten baulichen Erweiterung der KGS Gutnickstraße kurzfristige 
Maßnahmen zur Nachverdichtung vorgenommen werden müssen, um den Schulplatzbedarf 
der Region der nächsten Jahre zu decken. Da die Platzkapazitäten im Schulbestandsgebäude 
ausgeschöpft sind, jedoch nicht mit abnehmenden Schülerströmen in den kommenden Jahren 
zu rechnen sein wird (s. Punkt 2), soll mithilfe von modularen Einheiten kurzfristig der Raum-
bestand der Schule aufgestockt werden, um so für ein auskömmliches Schulplatzangebot zu 
sorgen.   
Die Verwaltung hat deswegen mit Vorlage 1978/2023 u. a. den Bedarf für die oben erläuterte 
Schulbaumaßnahme zur kurzfristigen Schaffung von Schulplätzen an Grundschulen feststel-
len und am 26.10.2023 vom Rat der Stadt Köln beschließen lassen. Laut kleinräumiger Bevöl-
kerungsprognose werden die Raumzusetzungen durch die modularen Einheiten auch nach 
der Fertigstellung des Erweiterungsbaus noch benötigt werden, um das Grundschulangebot 
im schnell wachsenden Stadtteil Roggendorf/Thenhoven auskömmlich zu halten. Langfristig 
wird ein Schulneubau für eine mindestens 2-zügige Grundschule am Standort östlich Motten-
kaul (vgl. hierzu Vorlagen 2991/2023 und 0569/2023) zu einer deutlichen Entspannung der 
lokalen Schulplatzsituation beitragen. 
Bis dahin ist unter Zuhilfenahme der kurzfristigen Nachverdichtung in Form von modularen 
Einheiten die schulrechtliche Zügigkeitsänderung der KGS Gutnickstraße von 2 auf 3 Züge ab 
dem Schuljahr 2025/26 vorzusehen. 
 
(2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme  
Kapazitäten der KGS Gutnickstraße 
Zügigkeit Gemeinsames lernen?  maximale Klassen-
frequenz 
maximale Schulplätze 
pro Jahrgang  
Gesamtkapazität 
der Schule  
2 nein 28 56 224 
 
Die zweizügige KGS Gutnickstraße verfügt regulär über 56 Schulplätze pro Jahrgang, d.h. 
eine Gesamtkapazität von 224 Schulplätzen.

4 
Die Schule führt seit 2022/23 deutlich über 224 Schüler*innen: 
Schüler*innen Schuljahr Vorstatistik
Jahrgang 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24
10 / Schuleingangsphase, 1. Schulbesuchsjahr (E1) 41 43 57 71 53 58
11 / Schuleingangsphase, 2. Schulbesuchsjahr (E2) 43 38 45 56 74 53
12 / Schuleingangsphase, 3. Schulbesuchsjahr (E3) 8 9 2 1 4 3
15 / Klassenstufe 3 45 44 43 49 54 72
16 / Klassenstufe 4 35 46 39 41 51 53
Gesamtergebnis 172 180 186 218 236 239
 
 
Prognose der Schülerzahlentwicklung  
Im Stadtteil Roggendorf/Thenhoven besteht nach Einwohnerprognose 2022 ein Schulplatzbe-
darf in den Grundschulen bei den altersrelevanten Jahrgängen für 64 bis 83 Kinder im Be-
trachtungszeitraum 2025-2035. Dies entspricht einem Bedarf an jährlich 3 bis 4 Eingangsklas-
sen mit 81-104 Schulplätzen. In der Einwohnerprognose sind die Zuzüge durch die Wohnbau-
gebiete Östlich Mottenkaul und Südlich Baptiststraße bereits berücksichtigt.  
Auf Grundlage der Einwohner-Ist-Daten für den Stadtteil Roggendorf/Thenhoven vom 
31.12.2022 könnten bei unveränderter Einwohnerzahl bis ins Jahr 2028 Einschulungen in ei-
nem Korridor zwischen rd. 57 und 83 Kindern möglich sein. Auch auf dieser Basis ergibt sich 
ein Platzbedarf zwischen 3 und 4 Eingangsklassen in den kommenden Jahren.  
Laut aktueller Bevölkerungsprognose benötigt die KGS Gutnickstraße ab sofort 4 Züge und 
wäre ab 2031 mit 3 Zügen bedarfsgerecht. Der Erweiterungsbau soll nach aktueller Informa-
tion in 2027 fertiggestellt werden, deshalb ist eine Nachverdichtung zum Sj. 2025/26 dringend 
notwendig. 
 Prognose der 6 -Jährigen  
2024 
2025 
2026 
2027 
2028 
2029 
2030 
2031 
2032 
2033 
2034 
2035 
611 / Roggendorf/Thenhoven                         
  Einwohner-Ist am 31.12.2022  80 64 83 57 57               
  Bevölkerungsprognose 2022  60 77 79 73 83 81 80 70 72 71 67 67 
 
Diese Analysen gehen von einer maximalen Ausnutzung aller Raumkapazitäten für den regu-
lären Unterricht mit der maximalen Klassenfrequenz pro Klasse aus. Kleinere Klassengrößen 
gemäß den schulgesetzlich vorgeschriebenen Klassenbildungswerten, die sich am Klassen-
frequenzrichtwert 23 orientieren, sind wünschenswert.  
Ferner müssen auch Verbleiber*innen in den Klassen Platz finden, deren Zahl in den letzten 
Jahren im Kölner Stadtgebiet aufgrund der Flexibilisierung der Zeit in der Schuleingangsphase 
stark gestiegen ist. Da sich ab 2031 laut der aktuellen Prognosen kaum Restkapazitäten an 
der dann erweiterten KGS Gutnickstraße feststellen lassen und Zuzüge in neuen Wohnbauge-
bieten stets potenziell höher ausfallen können als in Prognosen veranschlagt, ist die Realisie-
rung eines mindestens 2-zügigen Schulstandortes Östlich Mottenkaul weiterhin als dringende 
Notwendigkeit zu betrachten. Dadurch wird die Schulinfrastruktur des wachsenden Stadtteils 
Roggendorf/Thenhoven nachhaltig zukunftsfähig gestaltet. 
Hingewiesen sei außerdem darauf, dass der Erweiterungsbau für die KGS Gutnickstraße 
auch auf Raumbedarfe für den OGS-Ausbau einzahlt und nicht ausschließlich der Zügigkeits-
erweiterung dient. 
 
(3) Zur Raum- und Gebäudesituation  
Die modularen Einheiten sollen auf dem Parkplatz am Standort Fortuinweg in direkter Nach-
barschaft zum bestehenden Schulgebäude errichtet werden. Die Entfernung beträgt ca. 75 m 
Luftlinie. Es besteht Raumbedarf für einen zusätzlichen Grundschulzug, was konkret zehn

5 
Räume (Unterrichtsräume, Differenzierungsräume, Verwaltung, Ganztag) umfasst. Die tat-
sächliche Raumaufteilung erfolgt sukzessive. Auf dem Schulgrundstück ist keine Realisierung 
möglich aufgrund der anstehenden Baumaßnahme im Rahmen des zweiten Schulbaumaß-
nahmenpakets (Erweiterungsbau).  
Durch die Nutzung der zugesetzten modularen Bauten am Fortuinweg kann die KGS Gutnick-
straße bis zu 324 Schüler*innen führen. Eine 100%-OGS-Versorgung kann bei einer vorzeiti-
gen Zügigkeitserhöhung auf 3 Züge nicht erreicht werden. Die derzeitige Küche ist zu klein, es 
fehlen Speiseräume. Um die Versorgung sicherzustellen, wird bereits in den Unterrichtsräu-
men gegessen. Der angedachte Erweiterungsbau, der voraussichtlich im II. Quartal 2027 fer-
tiggestellt wird, wird für ausreichende OGS-Versorgungsmöglichkeiten für die gesamte Schü-
lerschaft der KGS Gutnickstraße sorgen.  
Die Sportmöglichkeiten stehen im ausreichenden Umfang für eine Dreizügigkeit zur Verfü-
gung. 
Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebenen Bereitstellung und Unterhaltung der 
Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge 
getragen.  
Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech-
nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl. 
2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, 
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, in entsprechen-
der Höhe zur Verfügung. Für die Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Ju-
gend und Sport im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des 
dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
(4) Beteiligung der Schulkonferenzen  
Die Verwaltung hat bei der Schulleitung der KGS Gutnickstraße eine Stellungnahme der 
Schulkonferenz nach § 76 Schulgesetz NRW angefragt. Die Stellungnahme wird zum Aus-
schuss für Schule und Weiterbildung am 22.04.2024 vorliegen.  
 
(5) Personalkosten  
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten 
sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbun-
denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversor-
gung. Die Zügigkeitserweiterung an der Grundschule Gutnickstr., Roggendorf / Thenhoven 
zum Schuljahr 2025/26 löst einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 0,14 Stelle Verwaltungsbe-
schäftige/r EG 6 TVöD für das Schulsekretariat aus. Das entspricht jährlichen Personalkosten 
in Höhe von 9.170 €. Die Finanzierung wird zeitgerecht durch Dez I sichergestellt. 
An der GGS Gutnickstr. ist bereits eine Schulhausmeister*innen-Stelle vorhanden. Grundlage 
für die Bewertung der Schulhausmeister*innenstellen ist die tarifliche Reinigungsfläche. Durch 
die Inbetriebnahme der modularen Einheiten bedarf es voraussichtlich keiner Anpassung der 
Bewertung. 
 
(6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger 
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeu-
tung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf eine Abstimmung mit den 
Nachbarschulträgern.

6 
 
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung  
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der KGS Gutnickstraße zu einem 
erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines mög-
licherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Inte-
resse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2025/26 Klarheit über das zukünftige 
Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung 
gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) 
anzuordnen.

Anlage 2 Auszug Beschlussprotokoll Bezirksvertretung Chorweiler vom 02.05.2024

1323 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Raschke 
Telefon: (0221) 0221 221 96312 
Fax:  (0221)  
E-Mail: Anja.Raschke@STADT-
KOELN.DE 
Datum: 13.05.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler  vom 02.05.2024  
öffentlich 
9.2.2 Zügigkeitserweiterung der KGS Gutnickstraße, Gutnickstraße 37, 50769 
Köln-Roggendorf/Thenhoven, Schulnr. 111405, zum Schuljahr 2025/26 
0087/2024 
 
Geänderter Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat der Stadt Köln folgenden Be-
schluss zu fassen: 
 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG 
NRW) die Katholische Grundschule Gutnickstraße, Gutnickstraße 37, 50769 Köln-
Roggendorf/Thenhoven, Schulnr. 111405, um 1 Zug auf zukünftig 3 Züge zu erwei-
tern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2025/26 umgesetzt werden. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach 
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen 
zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 
 
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal-
tungsgerichtsordnung angeordnet. 
 
4. Die Verwaltung soll die Fragen der Schulkonferenz beantworten . 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen

Anlage 3 Beantwortung Nachfragen der Schulkonferenz der KGS Gutnickstraße

1471 Zeichen

14.05.2024 
Antworten der Verwaltung zu Nachfragen der Schulkonferenz der 
KGS Gutnickstraße in Roggendorf/Thenhoven 
 
1. Was passiert bei einer Verzögerung der Modulbauten oder des geplanten 
Erweiterungsbaus an der Schule? 
Die Schule hat keine freien Unterrichtsräume im Bestandsgebäude für die 
Einrichtung einer Mehrklasse für die vorgezogene Zügigkeitserweiterung zum 
Schuljahr 2024/2025. Sollte die Containeranlage am Fortuinweg am 20.08.2024 nicht 
betriebsbereit sein, ist in Absprache mit der Schule vorgesehen, die Mehrklasse 
interimsweise in der Bibliothek unterzubringen. Für einen ordnungsgemäßen 
Schulbetrieb sollte diese Maßnahme auf einen kurzen Zeitrahmen begrenzt sein. Von 
einer Verzögerung der Fertigstellung des Erweiterungsbaus im II. Quartal 2027 durch 
den GU/TU ist derzeit nicht auszugehen.  
 
2. Ist eine Vergrößerung des Schulhofs vorgesehen? 
Eine Vergrößerung des Schulhofes ist nicht vorgesehen. 
 
3. Sind genügend OGS-Plätze im SJ 2025/26 vorhanden? 
Unter der Voraussetzung, dass die Containeranlage rechtzeitig bezugsfertig ist, die 
auch Räume für die OGS-Betreuung beinhaltet, können entsprechend der 3-
Zügigkeit ausreichend Plätze in der OGS bereitgehalten werden.  
 
4. Wie sieht die Planung der Küche/Essensanlieferung aus? 
Die Verpflegung der in der Containeranlage befindlichen Schüler*innen soll im 
Rahmen einer Warmanlieferung erfolgen. Zu deren Planung finden zeitnah 
Gespräche mit allen Beteiligten vor Ort statt.

Beratungsverlauf (4)

22.04.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.05.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.05.2024 Finanzausschuss
TOP 10.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
16.05.2024 Rat
TOP 10.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0087/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.05.2024
Erstellt
05.01.2024 12:59