0087/2024
Zügigkeitserweiterung der KGS Gutnickstraße, Gutnickstraße 37, 50769 Köln-Roggendorf/Thenhoven, Schulnr. 111405, zum Schuljahr 2025/26
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Das Grundschulplatzangebot in Köln-Roggendorf/ Thenhoven muss zum Schuljahr 2025/26 erweitert werden. Mit dieser Vorlage wird nun unter Berücksichtigung der zum Schuljahr 2025/26 voraussichtlich verfügbaren Räume/Gebäude der erforderliche schulrechtliche Beschluss gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz zur Änderung einer Grundschule – Erweiterung um einen Zug – ermöglicht. Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln muss diese Änderung durch die obere Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) genehmigt werden. Um im Zeitplan zu bleiben, muss daher die erstmalige Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 22. April 2024 stattfinden. Ziel ist eine Beschlussfassung des Rates der Stadt Köln noch vor der Sommerpause 2024. Nur so steht rechtzeitig zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen, das s nach den Sommerferien mit der Information der Eltern über die nächstgelegene Schule beginnt, fest, über welche Platzkapazität die Schule zum Schuljahr 2025/26 verfügt.
Anlage 1 Stellungnahme SchuKo KGS Gutnickstr
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KGS Gutnickstraße lernen - leben - miteinander Gutnickstraße 37, 50769 Köln-Roggendorf Telefon 0221/2855266- 0 Fax 0221/2855266-18 email kgs-gutnickstrasse@stadt-koeln.de 17.04.2023 Schulrechtliche Stellungnahme zur Zügigkeitserweiterung auf 3 Züge ab dem Schuljahr 2025/26 unter Nutzung der modularen Einheiten am Fortuinweg Sehr geehrte Damen und Herren, grundsätzlich wird die Änderung von der Schulkonferenz auf eine Zügigkeitserweiterung ab dem Schuljahr 2025/26 befürwortet. Folgende Punkte und Fragen sind aus Sicht der Schule hierbei von Bedeutung: - Voraussetzung für eine Zügigkeitserweiterung ist die Fertigstellung der modularen Einheiten am Fortuinweg - Was passiert bei einer Verzögerung der Modulbauten oder des geplanten Erweiterungsbaus an der Schule? - Ist eine Vergrößerung des Schulhofs vorgesehen? - Sind genügend OGS-Plätze im SJ 2025/26 vorhanden? - Wie sieht die Planung der Küche/Essensanlieferung aus? Mit freundlichen Grüßen Sabrina Gilles - komm. Schulleitung - KGS Gutnickstraße
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0087/2024 Freigabedatum 18.04.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitserweiterung der KGS Gutnickstraße, Gutnickstraße 37, 50769 Köln- Roggendorf/Thenhoven, Schulnr. 111405, zum Schuljahr 2025/26 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Katholische Grundschule Gutnickstraße, Gutnickstraße 37, 50769 Köln-Roggendorf/Then- hoven, Schulnr. 111405, um 1 Zug auf zukünftig 3 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2025/26 umgesetzt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be- schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Ge- nehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsge- richtsordnung angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.04.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.05.2024 Finanzausschuss 06.05.2024 Rat 16.05.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 3.821 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen 9.170 € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (0) Hintergrund Die hohe Nachfrage nach Grund- und Förderschulplätzen in Köln im aktuellen Schuljahr 2023/24 konnte teilweise nur durch Mehrklassenbildung und Ausreizung der maximalen Klas- senbildungswerte erfüllt werden. Zur Bewältigung der Aufgabe, kurzfristig neue Schulplätze und weitere benötigte Infrastruktur zu schaffen, wurde durch die Oberbürgermeisterin eine Task Force Schulbau einberufen. Aufgrund der Notwendigkeit, zusätzlich Schulplätze für Grund- und Förderschulen mit Primarstufe bereitzustellen, wurde die Aufgabe der Task Force entsprechend erweitert. Bereits für das Schuljahr 2024/25 sollen durch Bereitstellung von mo- dularen Einheiten Grund- und Förderschulplätze geschaffen werden, um hierdurch eine Ent- lastung im Primarbereich zu erzielen. Hierzu konnte die Task Force mehrere Schulstandorte identifizieren, die teilweise unter Vorgriff auf bereits geplante Baumaßnahmen zum Schuljahr 2025/2026 erweitert werden sollen. Hierzu gehört der Grundschulstandort Gutnickstraße. An diesem Standort bestehen Nachverdichtungs- bzw. Erweiterungspotenziale, die dazu dienen sollen, ein auskömmliches Schulplatzangebot wohnortnah für Kinder aus Roggendorf / Then- hoven zu gewährleisten. 3 (1) Ausgangslage Die Katholische Grundschule Gutnickstraße, Gutnickstr. 73, 50769 Köln-Roggendorf/Then- hoven, Schulnr. 111405, führt aktuell 2 Züge. In der Schulentwicklungsrahmenplanung 2016, M71, wurde erstmalig festgestellt, dass per- spektivisch wachsende Schülerzahlen im Stadtteil Roggendorf/Thenhoven eine Kapazitätser- weiterung der einzigen Grundschule des Stadtteils auf 3 Züge notwendig machen: „Mit Blick auf das Wohnbaugebiet in Roggendorf/Thenhoven ist davon auszugehen, dass ein zusätzlicher Platzbedarf im Grundschulbereich entstehen wird. Die Verwal- tung strebt an, die ehemals als Kindertageseinrichtung genutzt Fläche im direkten An- schluss an die KGS Gutnickstraße als Schulerweiterungsfläche zu gewinnen und die Kapazität der KGS Gutnickstraße von 2 Zügen auf 3 Züge zu erweitern. Eine Machbar- keitsstudie belegt die Realisierbarkeit. Die schulrechtliche Änderung kann erst zum Be- schluss vorgelegt werden, wenn ein verbindliches Fertigstellungsdatum bekannt ist.“ Aktuell wird dieses Vorhaben in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnummer 197 (Priorität 0) geführt und voraussichtlich fertiggestellt im II. Quartal 2027. Zwischenzeitlich ist die Zahl der einzuschulenden Schüler*innen schnell und stark gestiegen. Bereits im Schuljahr 2021/22 musste an der KGS Gutnickstraße im Anmeldeverfahren eine Mehrklasse eingerichtet werden, um ein ausreichendes Angebot an Grundschulplätzen für die Kinder in der Region vorhalten zu können. Viele Kinder mussten in den Folgejahren auf die Grundschulen des benachbarten Stadtteils Worringen ausweichen, obwohl diese nicht die wohnortnächsten Grundschulen gewesen sind. Damit übersteigt die Nachfrage aktuell bereits das Schulplatzangebot, so dass noch vor Fer- tigstellung der ohnehin geplanten baulichen Erweiterung der KGS Gutnickstraße kurzfristige Maßnahmen zur Nachverdichtung vorgenommen werden müssen, um den Schulplatzbedarf der Region der nächsten Jahre zu decken. Da die Platzkapazitäten im Schulbestandsgebäude ausgeschöpft sind, jedoch nicht mit abnehmenden Schülerströmen in den kommenden Jahren zu rechnen sein wird (s. Punkt 2), soll mithilfe von modularen Einheiten kurzfristig der Raum- bestand der Schule aufgestockt werden, um so für ein auskömmliches Schulplatzangebot zu sorgen. Die Verwaltung hat deswegen mit Vorlage 1978/2023 u. a. den Bedarf für die oben erläuterte Schulbaumaßnahme zur kurzfristigen Schaffung von Schulplätzen an Grundschulen feststel- len und am 26.10.2023 vom Rat der Stadt Köln beschließen lassen. Laut kleinräumiger Bevöl- kerungsprognose werden die Raumzusetzungen durch die modularen Einheiten auch nach der Fertigstellung des Erweiterungsbaus noch benötigt werden, um das Grundschulangebot im schnell wachsenden Stadtteil Roggendorf/Thenhoven auskömmlich zu halten. Langfristig wird ein Schulneubau für eine mindestens 2-zügige Grundschule am Standort östlich Motten- kaul (vgl. hierzu Vorlagen 2991/2023 und 0569/2023) zu einer deutlichen Entspannung der lokalen Schulplatzsituation beitragen. Bis dahin ist unter Zuhilfenahme der kurzfristigen Nachverdichtung in Form von modularen Einheiten die schulrechtliche Zügigkeitsänderung der KGS Gutnickstraße von 2 auf 3 Züge ab dem Schuljahr 2025/26 vorzusehen. (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Kapazitäten der KGS Gutnickstraße Zügigkeit Gemeinsames lernen? maximale Klassen- frequenz maximale Schulplätze pro Jahrgang Gesamtkapazität der Schule 2 nein 28 56 224 Die zweizügige KGS Gutnickstraße verfügt regulär über 56 Schulplätze pro Jahrgang, d.h. eine Gesamtkapazität von 224 Schulplätzen. 4 Die Schule führt seit 2022/23 deutlich über 224 Schüler*innen: Schüler*innen Schuljahr Vorstatistik Jahrgang 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 10 / Schuleingangsphase, 1. Schulbesuchsjahr (E1) 41 43 57 71 53 58 11 / Schuleingangsphase, 2. Schulbesuchsjahr (E2) 43 38 45 56 74 53 12 / Schuleingangsphase, 3. Schulbesuchsjahr (E3) 8 9 2 1 4 3 15 / Klassenstufe 3 45 44 43 49 54 72 16 / Klassenstufe 4 35 46 39 41 51 53 Gesamtergebnis 172 180 186 218 236 239 Prognose der Schülerzahlentwicklung Im Stadtteil Roggendorf/Thenhoven besteht nach Einwohnerprognose 2022 ein Schulplatzbe- darf in den Grundschulen bei den altersrelevanten Jahrgängen für 64 bis 83 Kinder im Be- trachtungszeitraum 2025-2035. Dies entspricht einem Bedarf an jährlich 3 bis 4 Eingangsklas- sen mit 81-104 Schulplätzen. In der Einwohnerprognose sind die Zuzüge durch die Wohnbau- gebiete Östlich Mottenkaul und Südlich Baptiststraße bereits berücksichtigt. Auf Grundlage der Einwohner-Ist-Daten für den Stadtteil Roggendorf/Thenhoven vom 31.12.2022 könnten bei unveränderter Einwohnerzahl bis ins Jahr 2028 Einschulungen in ei- nem Korridor zwischen rd. 57 und 83 Kindern möglich sein. Auch auf dieser Basis ergibt sich ein Platzbedarf zwischen 3 und 4 Eingangsklassen in den kommenden Jahren. Laut aktueller Bevölkerungsprognose benötigt die KGS Gutnickstraße ab sofort 4 Züge und wäre ab 2031 mit 3 Zügen bedarfsgerecht. Der Erweiterungsbau soll nach aktueller Informa- tion in 2027 fertiggestellt werden, deshalb ist eine Nachverdichtung zum Sj. 2025/26 dringend notwendig. Prognose der 6 -Jährigen 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 611 / Roggendorf/Thenhoven Einwohner-Ist am 31.12.2022 80 64 83 57 57 Bevölkerungsprognose 2022 60 77 79 73 83 81 80 70 72 71 67 67 Diese Analysen gehen von einer maximalen Ausnutzung aller Raumkapazitäten für den regu- lären Unterricht mit der maximalen Klassenfrequenz pro Klasse aus. Kleinere Klassengrößen gemäß den schulgesetzlich vorgeschriebenen Klassenbildungswerten, die sich am Klassen- frequenzrichtwert 23 orientieren, sind wünschenswert. Ferner müssen auch Verbleiber*innen in den Klassen Platz finden, deren Zahl in den letzten Jahren im Kölner Stadtgebiet aufgrund der Flexibilisierung der Zeit in der Schuleingangsphase stark gestiegen ist. Da sich ab 2031 laut der aktuellen Prognosen kaum Restkapazitäten an der dann erweiterten KGS Gutnickstraße feststellen lassen und Zuzüge in neuen Wohnbauge- bieten stets potenziell höher ausfallen können als in Prognosen veranschlagt, ist die Realisie- rung eines mindestens 2-zügigen Schulstandortes Östlich Mottenkaul weiterhin als dringende Notwendigkeit zu betrachten. Dadurch wird die Schulinfrastruktur des wachsenden Stadtteils Roggendorf/Thenhoven nachhaltig zukunftsfähig gestaltet. Hingewiesen sei außerdem darauf, dass der Erweiterungsbau für die KGS Gutnickstraße auch auf Raumbedarfe für den OGS-Ausbau einzahlt und nicht ausschließlich der Zügigkeits- erweiterung dient. (3) Zur Raum- und Gebäudesituation Die modularen Einheiten sollen auf dem Parkplatz am Standort Fortuinweg in direkter Nach- barschaft zum bestehenden Schulgebäude errichtet werden. Die Entfernung beträgt ca. 75 m Luftlinie. Es besteht Raumbedarf für einen zusätzlichen Grundschulzug, was konkret zehn 5 Räume (Unterrichtsräume, Differenzierungsräume, Verwaltung, Ganztag) umfasst. Die tat- sächliche Raumaufteilung erfolgt sukzessive. Auf dem Schulgrundstück ist keine Realisierung möglich aufgrund der anstehenden Baumaßnahme im Rahmen des zweiten Schulbaumaß- nahmenpakets (Erweiterungsbau). Durch die Nutzung der zugesetzten modularen Bauten am Fortuinweg kann die KGS Gutnick- straße bis zu 324 Schüler*innen führen. Eine 100%-OGS-Versorgung kann bei einer vorzeiti- gen Zügigkeitserhöhung auf 3 Züge nicht erreicht werden. Die derzeitige Küche ist zu klein, es fehlen Speiseräume. Um die Versorgung sicherzustellen, wird bereits in den Unterrichtsräu- men gegessen. Der angedachte Erweiterungsbau, der voraussichtlich im II. Quartal 2027 fer- tiggestellt wird, wird für ausreichende OGS-Versorgungsmöglichkeiten für die gesamte Schü- lerschaft der KGS Gutnickstraße sorgen. Die Sportmöglichkeiten stehen im ausreichenden Umfang für eine Dreizügigkeit zur Verfü- gung. Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebenen Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge getragen. Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech- nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl. 2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, in entsprechen- der Höhe zur Verfügung. Für die Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Ju- gend und Sport im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. (4) Beteiligung der Schulkonferenzen Die Verwaltung hat bei der Schulleitung der KGS Gutnickstraße eine Stellungnahme der Schulkonferenz nach § 76 Schulgesetz NRW angefragt. Die Stellungnahme wird zum Aus- schuss für Schule und Weiterbildung am 22.04.2024 vorliegen. (5) Personalkosten Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbun- denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversor- gung. Die Zügigkeitserweiterung an der Grundschule Gutnickstr., Roggendorf / Thenhoven zum Schuljahr 2025/26 löst einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 0,14 Stelle Verwaltungsbe- schäftige/r EG 6 TVöD für das Schulsekretariat aus. Das entspricht jährlichen Personalkosten in Höhe von 9.170 €. Die Finanzierung wird zeitgerecht durch Dez I sichergestellt. An der GGS Gutnickstr. ist bereits eine Schulhausmeister*innen-Stelle vorhanden. Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeister*innenstellen ist die tarifliche Reinigungsfläche. Durch die Inbetriebnahme der modularen Einheiten bedarf es voraussichtlich keiner Anpassung der Bewertung. (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeu- tung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. 6 (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der KGS Gutnickstraße zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines mög- licherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Inte- resse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2025/26 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Anlage 2 Auszug Beschlussprotokoll Bezirksvertretung Chorweiler vom 02.05.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Raschke Telefon: (0221) 0221 221 96312 Fax: (0221) E-Mail: Anja.Raschke@STADT- KOELN.DE Datum: 13.05.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 02.05.2024 öffentlich 9.2.2 Zügigkeitserweiterung der KGS Gutnickstraße, Gutnickstraße 37, 50769 Köln-Roggendorf/Thenhoven, Schulnr. 111405, zum Schuljahr 2025/26 0087/2024 Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat der Stadt Köln folgenden Be- schluss zu fassen: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Katholische Grundschule Gutnickstraße, Gutnickstraße 37, 50769 Köln- Roggendorf/Thenhoven, Schulnr. 111405, um 1 Zug auf zukünftig 3 Züge zu erwei- tern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2025/26 umgesetzt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal- tungsgerichtsordnung angeordnet. 4. Die Verwaltung soll die Fragen der Schulkonferenz beantworten . Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Anlage 3 Beantwortung Nachfragen der Schulkonferenz der KGS Gutnickstraße
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14.05.2024 Antworten der Verwaltung zu Nachfragen der Schulkonferenz der KGS Gutnickstraße in Roggendorf/Thenhoven 1. Was passiert bei einer Verzögerung der Modulbauten oder des geplanten Erweiterungsbaus an der Schule? Die Schule hat keine freien Unterrichtsräume im Bestandsgebäude für die Einrichtung einer Mehrklasse für die vorgezogene Zügigkeitserweiterung zum Schuljahr 2024/2025. Sollte die Containeranlage am Fortuinweg am 20.08.2024 nicht betriebsbereit sein, ist in Absprache mit der Schule vorgesehen, die Mehrklasse interimsweise in der Bibliothek unterzubringen. Für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb sollte diese Maßnahme auf einen kurzen Zeitrahmen begrenzt sein. Von einer Verzögerung der Fertigstellung des Erweiterungsbaus im II. Quartal 2027 durch den GU/TU ist derzeit nicht auszugehen. 2. Ist eine Vergrößerung des Schulhofs vorgesehen? Eine Vergrößerung des Schulhofes ist nicht vorgesehen. 3. Sind genügend OGS-Plätze im SJ 2025/26 vorhanden? Unter der Voraussetzung, dass die Containeranlage rechtzeitig bezugsfertig ist, die auch Räume für die OGS-Betreuung beinhaltet, können entsprechend der 3- Zügigkeit ausreichend Plätze in der OGS bereitgehalten werden. 4. Wie sieht die Planung der Küche/Essensanlieferung aus? Die Verpflegung der in der Containeranlage befindlichen Schüler*innen soll im Rahmen einer Warmanlieferung erfolgen. Zu deren Planung finden zeitnah Gespräche mit allen Beteiligten vor Ort statt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0087/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 15.05.2024
- Erstellt
- 05.01.2024 12:59