Mandari Insight

0343/2018

Raumbedarf durch mögliche Umstellung auf G9 bei Gymnasien im Stadtbezirk Nippes - Anfrage AN/0146/2018, CDU – Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes

Beantwortung einer Anfrage (BV) 31.01.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.02.2018

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

4160 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0343/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.02.2018 
 
Raumbedarf durch mögliche Umstellung auf G9 bei Gymnasien im Stadtbezirk Nippes - 
Anfrage AN/0146/2018, CDU – Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes hat folgende Anfrage gestellt: 
 
Im Zuge des Regierungswechsels im Land NRW soll ab dem Schuljahr 2019 den einzelnen 
Gymnasien bekanntlich eine Rückkehr zu G9 freigestellt werden.  Da dies mit einem erweiterten 
Raumbedarf einhergeht, fragen wir in diesem Zusammenhang an: 
 
1. Ist bekannt, ob und welche der drei Gymnasien im Stadtbezirk Nippes von dem Recht 
zur Wiedereinführung von G9 Gebrauch machen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Gesetzentwurf gibt eine Leitentscheidung zur Einführung auf G9 vor. Das bedeutet, 
dass alle Gymnasien, die sich nicht explizit durch qualifizierten Schulkonferenzbeschluss 
(bis spätestens 31.01.2019) für den Verbleib bei G8 entscheiden, automatisch mit dem 
kommenden 5. Schuljahr (Eingangsklasse zum Schuljahr 2018/19) G9-Schulen werden. 
Nach Kenntnisstand der Verwaltung hat der Willensbildungsprozess in den Schulen be-
gonnen und dauert noch an. 
 
2. Falls ja, besteht auf dem Gelände des/der jeweiligen Gymnasien eine entsprechende 
Erweiterungsmöglichkeit durch Aufstockung/Anbau? Wie hoch ist der entsprechende 
weitere Raumbedarf nach vollständiger Einführung von G9? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung kennt die Grundstücks- und Raumsituationen der Kölner Gymnasien 
durch die unterschiedlichsten Prüfungen der vergangenen Jahre (z.B. zur Unterbringung 
von Mehrklassen) sehr gut. Dennoch erfolgt derzeit nochmals eine Einschätzung, ob auf 
den bestehenden Schulgrundstücken Erweiterungen möglich sein könnten. Im Zuge der 
Generalsanierung wird das Dreikönigsgymnasium nach dem G9-Raumprogramm sa-
niert. Für die beiden anderen Gymnasien liegen noch keine Prüfergebnisse vor. 
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass beide Schulen als jeweils 3-zügige (SI) Gymnasien 
für den mit G9 wieder eingeführten 10. Schuljahrgang je 3 Klassenräume zusätzlich be-
nötigen. Zum Schuljahr 2026/27 erreicht der erste G9 Jahrgang das 13. Schuljahr. Spä-
testens dann wird faktisch der zusätzliche Raum erforderlich, da erst dann der zusätzli-
che Jahrgang in Bezug auf die Gesamtschülerzahl wirksam wird. Inwieweit weitere, er-
gänzende Räume erforderlich sind, muss durch eine präzise Einzelfallprüfung ermittelt 
werden. 
Sofern eine Erweiterung nicht möglich wäre, verbleibt als weitere Option, die Reduzie-
rung der Aufnahmekapazität von 3 auf 2 Züge, um so den erforderlichen Raum zu ge-
winnen. Die Zügigkeitsreduzierung muss in diesem Fall spätestens zum Schuljahr 
2023/24 umgesetzt werden, um zum Schuljahr 2026/27 die erforderlichen Räume zu

2 
 
gewinnen.  
Die durch die Zügigkeitsreduzierung verlorenen Plätze müssen ebenfalls spätestens 
zum Schuljahr 2023/24 an anderer Stelle – durch einen Schulneubau – kompensiert 
werden. Nach derzeitigen Überlegungen soll dies durch neue, zumindest 4/6-zügige 
(SI/SII) Gymnasien erfolgen. Die Verortung der neuen Gymnasien sollte im Idealfall 
zentral zu den Schulen liegen, an denen eine Zügigkeitsreduzierung erforderlich ist. 
Hinweise zu potentiellen Schulbaugrundstücken nimmt die Verwaltung weiterhin gerne 
entgegen. 
 
3. Sieht die Verwaltung nach Wiedereinführung von G9 eine ansteigende Nachfrage nach 
gymnasialen Schulplätzen? Wie hoch wird diese perspektivisch sein und wie hoch wäre 
danach der Fehlbedarf weiterer Gymnasialplätze im Stadtbezirk 5? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Ob es zukünftig ein verändertes Schulwahlverhalten geben wird, weil möglicherweise 
Erziehungsberechtigte, die bei einem G8-Gymnasialsystem ihr Kind an einer Gesamt-
schule (G9) angemeldet hätten, um dem Kind eine längere Schulverweilzeit bei gleich-
zeitiger Möglichkeit, das Abitur ohne Schulwechsel zu erreichen, nun ein Gymnasium 
wählen werden, lässt sich leider nicht antizipieren. Daher kann die Frage noch nicht be-
antwortet werden.

Beratungsverlauf (1)

01.02.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0343/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
31.01.2018
Erstellt
26.01.2018 08:46