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2977/2018

Touchscreen-Stadtpläne für mehr Überblick?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 18.09.2018

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Nächste Beratung: Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation, Sitzung am 26.11.2018, TOP 1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2196 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/I/D2 
 
Vorlagen-Nummer 18.09.2018 
 2977/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 26.11.2018 
 
 
Zu der Anfrage der Ratsgruppe BUNT im Rat der Stadt Köln vom 10.09.2018 (AN/1228/2018) nimmt 
die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Gibt es Pläne für die Einführung interaktiver Stadtpläne in Köln, und wenn nein: Warum nicht? 
 
Derzeit werden Stadtpläne in den Stadtinformationsanlagen(SIA) einseitig analog ausgehangen. Die 
jeweils andere Seite ist der kommerziellen Werbung vorbehalten.  
 
Der vorhandene Werbenutzungsvertrag sieht den Einsatz so genannter Touchscreen Displays nicht 
vor. Zudem ist eine Refinanzierung durch Werbung in diesem Kontext nicht möglich - dem wider-
spricht der Werbenutzungsvertrag durch den die Werberechte im öffentlichen Straßenland vergeben 
wurden. Insofern ist eine Einführung in dieser Ausprägung inkl. Werbemöglichkeiten zum jetzigen 
Zeitpunkt nicht geplant. 
 
Eine Weiterentwicklung dieser analogen Technologie hin zu einer digitalen Lösung ist aus Sicht der 
Verwaltung jedoch ein interessanter Ansatz, wichtige Informationen schneller, flexibler und zielgerich-
teter einer breiten Zielgruppe zu Verfügung zu stellen. 
 
Viele der in der Anfrage beschriebenen Leistungen werden bereits heute auf den Seiten der Stadt, 
koeln.de, Köln-Tourismus etc. veröffentlicht und können über mobile Endgeräte abgerufen werden. 
So bietet die Stadt Köln neben diversen Kartenwerken inkl. des 3D Stadtmodells auch ihre Adressen 
usw. mobil an. Das beschriebene System könnte diese Informationen integrieren. 
 
Bei der eigenständigen Installation der reinen Touchscreen Displays durch die Stadtverwaltung Köln 
im öffentlichen Straßenland ist keine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. 
 
Die Verwaltung wird daher das Thema weiter verfolgen. In einem ersten Schritt wird in diesem Zu-
sammenhang Kontakt zu den in der Anfrage benannten Piloten aufgenommen, um weitere Informati-
onen zu technischen, organisatorischen, redaktionellen und finanziellen Anforderungen zu erhalten. 
 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

26.11.2018 Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2977/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
18.09.2018
Erstellt
07.09.2018 08:13