2045/2018
Atomkraftwerke in Tihange und Doel
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/371/3 Vorlagen-Nummer 21.06.2018 2045/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 21.06.2018 Atomkraftwerke in Tihange und Doel Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln bittet um Beantwortung von Fragen zum Thema: Atomkraftwerke in Tihange und Doel (AN/0875/2018) Frage 1: Der Rat der Stadt Köln hat am 2.2.2016 einen Beschluss zu den belgischen Atomkraftwerken in Tihange und Doel beschlossen (AN/0229/2016). Darin heißt es unter anderem: "Der Rat der Stadt Köln fordert die Bundesregierung auf, sich gegenüber der belgischen Regierung nachdrücklich für eine Stilllegung der Atomkraftwerke Doel 3 und Tihange 2 einzusetzen, wie dies bereits durch die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz geschieht. Insbesondere erwarten Rat und Verwaltung der Stadt Köln von Bundes- und Landesregierung, dass zum Schutz der in der Einflusszone der Kraftwerke lebenden Menschen ein bilaterales Abkommen mit Belgien für einen möglichen nuklearen Ernstfall vereinbart wird. Ebenso soll ein übernationales, grenzüberschreitendes Katastrophenschutzkonzept erarbeitet werden." Wie wurde der damalige Ratsbeschluss umgesetzt? Antwort: Die Stadt Köln hat mit Schreiben vom 04.03.2016 die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen über den Ratsbeschluss vom 02.02.2016 informiert und gebeten, die Bundesregierung um eine entsprechende Intervention bei der belgischen Regierung zu er- suchen, ein Abkommen der Bundesregierung und der Landesregierung NRW für einen nuklearen Ernstfall und ein grenzüberschreitendes Katastrophenschutzkonzept mit Belgien anzuregen und die Städteregion Aachen der ausdrücklichen Unterstützung ihrer juristischen Bemühungen durch die Stadt Köln zu versichern. Mit Schreiben vom 05.04.2016 wurde der Städteregionsrat der Städteregion Aachen, Herr Helmut Etschenberg über den Ratsbeschluss und das Schreiben an die Staatskanzlei informiert, sowie die Unterstützung der Stadt Köln bei den juristischen Bemühungen der Städteregion angeboten. In der folgenden Übersicht sind die Antworten und Aktionen in Zusammenhang mit dem Ratsbe- schluss dargestellt: 16.02.2016 Schreiben des Städteregionsrat Etschenberg an Frau OB Reker, in dem der Ratsbeschluss vom 02.02.2016 zur Stilllegung der Atomkraftwerke begrüßt wird und um weitere Unterstützung in Form eines gemeinsamen Aus- kunftsersuchens bei der EU Kommission gebeten wird. 2 17.03.2016 Einladung der Städteregion Aachen an die umliegenden Städte und Ge- meinden der Region zum Erörterungsgespräch und weiteren Vorgehen im Haus der StädteRegion Aachen 24.03.2016 Schreiben OB Reker an Städteregionsrat Etschenberg (11.04.2016) mit dem Inhalt, dass Auskunftsersuchen bei der EU Kommission unterstützt wird. Ein Unterstützungsbetrag in Höhe von 3.000,00 Euro als Solidarbeitrag wird an die Städteregion Aachen geleistet, um die dort angestoßenen Maß- nahmen (Klageverfahren, Auskunftsersuchen) zu unterstützen. (Verfügung s. Anlage) 04/2016 Unterstützung der Plakataktion „Stoppt Tihange“ durch Aushang in städti- schen Gebäuden 14.06.2016 Abgabe des Auskunftsersuchens an Herrn Parlamentspräsident Schulz in Brüssel unter Teilnahme zahlreicher Vertreter von Städten und Gemeinden der Region. Es erfolgte seitens der Stadt Köln eine Teilnahme von Bürger- meisterin Scho-Antwerpes.(s. Anlage) 12.11.2016 Fußballspiel 1 FC Köln – Alemania Aachen Unterstützung durch Einbezug der RheinEnergie – RheinEnergie verzichtete auf Sponsoreinnahmen für das Spiel zugunsten des Aufdruckes „Stop Tihange“ auf den Spielertrickots 25.06.2017 Aktion Menschenkette – Schirmherrschaft von Frau OB Reker (s. Anlage Pressemitteilung) Frage 2 Gibt es mittlerweile das geforderte bilaterale Abkommen mit Belgien für einen möglichen nuklearen Ernstfall? Antwort: Die Existenz eines bilateralen Abkommens mit Belgien ist nicht bekannt. Die Staatskanzlei des Lan- des Nordrhein-Westfalen wird mit der Bitte angeschrieben, zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Frage 3: Wurde das grenzüberschreitende Katastrophenschutzkonzept erarbeitet und wie sieht dieses Konzept konkret für Köln aus? Antwort: Ein grenzüberschreitendes Katastrophenschutzkonzept ist hier nicht bekannt. Jedoch wurde vom Stadtvorstand am 29.05.2018 ein „Konzept zur Verteilung von Kaliumiodidpräpa- raten bei radiologischen Ereignissen“ beschlossen. Dieses Konzept wurde auf Grundlage des Erlas- ses des Innenministeriums NRW vom 22.02.2016 und den Empfehlungen der Strahlenschutzkom- mission des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (SSK) für den Katastrophenschutz im Umfeld kerntechnischer Anlagen erarbeitet und zielt hinsichtlich der Maßnah- men auf einen Störfall in den belgischen Atomkraftwerken Tihange und Doel ab. Diese Empfehlungen orientieren sich an dem Abstand, den die jeweilige Kommune zu einer kern- technischen Anlage aufweist. Hierzu zählen ausschließlich nicht-stillgelegte Kernkraftanlagen; For- schungsanlagen werden nicht betrachtet. Die Stadt Köln befindet sich mit einer Entfernung von ca. 130 km (Luftlinie) in der sogenannten Fern- zone, für die die SSK folgende Maßnahmen vorsieht: - Die Durchführung von Maßnahmen entsprechend dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG), ins- besondere die Durchführung von Messprogrammen zur Ermittlung der radiologischen Lage. - Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sowie Schwangeren mit Jodtablet- 3 ten zur Herstellung einer Jodblockade. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) führt ständige Messungen der radiologischen Strahlung in der Umgebungsluft durch, so auch an Messstellen in Köln. Darüber hinaus hat die Analytische Task Force der Feuerwehr Köln an zahlreichen Stellen in Köln Messwerte aufgezeichnet, um bei einem Schadensereignis Abweichungen feststellen zu können. Das Land NRW hat den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW Jodtabletten für den Personenkreis, der den Empfehlungen der SSK entspricht, zur Verfügung gestellt. Die Verteilung der Jodtabletten erfolgt im Ereignisfall. Eine Vorverteilung der Jodtabletten an die Bevölkerung in Köln ist rechtlich nicht zulässig Frage 4: Ist auch an Evakuierungsübungen gedacht? Antwort: Die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission und die Erlasse des Innenministeriums NRW se- hen im Zusammenhang mit eventuellen Störfällen im KKW Tihange und Doel für Köln keine Evakuie- rungen vor. Unabhängig von der Art des Ereignisses hält die Stadt Köln Evakuierungspläne vor. Insbesondere der Transport der evakuierten Personen und ihre Betreuung in den Aufnahmestellen wurden von den Beteiligten wiederholt geübt. Solche Übungen werden auch in Zukunft stattfinden. gez. Dr. Keller
Anlage 1 - Vorabauszug Ausschuss Umwelt/Grün 18.09.2018 zu TOP 1.3 und 1.3.1
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Anlage 1 Geschäftsführung Ausschuss für Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de Datum: 24.09.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 18.09.2018 öffentlich 1.3 Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen betreffend Atomkraftwerke in Tihange und Doel AN/0875/2018 1.3.1 Beantwortung der Anfrage 2045/2018 RM Herr Brust ruft den Ratsbeschluss von 2016 zum Kernkraftwerk in Tihange in Erinnerung, auf den sich die Anfrage bezogen habe. Jetzt liege die aktuelle, zweite Beantwortung der Verwaltung vor. In der ersten Beantwortung heiße es, dass das Schreiben der Stadt Köln an den Städteregionsrat in Aachen nicht beantwortet worden sei. In der zweiten, aktuellen Beantwortung stehe, dass man sich im Regionsrat für die Unterstützung bedanke und um weitere Unterstützung beim Auskunftsersuchen bei der EU-Kommission bitte. Herr Brust möchte wissen, ob bereits ein Ergebnis vorliege und die EU-Kommission geantwortet habe und ob eine Antwort der Staatskanzlei des Landes Nordrhein- Westfalen hinsichtlich eines bilateralen Abkommens mit Belgien vorliege. Herr Peschen sagt zu, das Fachamt um eine schnellstmögliche Stellungnahme zu bitten. Die Anfrage und die Beantwortung werden auf die Tagesordnung der nächsten Aus- schusssitzung gesetzt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2045/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 16.08.2018
- Erstellt
- 14.06.2018 09:20