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2045/2018

Atomkraftwerke in Tihange und Doel

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 16.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 21.06.2018, TOP 1.4.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 - Vorabauszug Ausschuss Umwelt/Grün 18.09.2018 zu TOP 1.3 und 1.3.1

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6903 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/371/3 
 
Vorlagen-Nummer 21.06.2018 
 2045/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 21.06.2018 
 
Atomkraftwerke in Tihange und Doel 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln bittet um Beantwortung von Fragen 
zum Thema: 
Atomkraftwerke in Tihange und Doel (AN/0875/2018) 
 
Frage 1: 
Der Rat der Stadt Köln hat am 2.2.2016 einen Beschluss zu den belgischen Atomkraftwerken in 
Tihange und Doel beschlossen (AN/0229/2016). Darin heißt es unter anderem: 
"Der Rat der Stadt Köln fordert die Bundesregierung auf, sich gegenüber der belgischen Regierung 
nachdrücklich für eine Stilllegung der Atomkraftwerke Doel 3 und Tihange 2 einzusetzen, wie dies 
bereits durch die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz geschieht. 
Insbesondere erwarten Rat und Verwaltung der Stadt Köln von Bundes- und Landesregierung, dass 
zum Schutz der in der Einflusszone der Kraftwerke lebenden Menschen ein bilaterales Abkommen 
mit Belgien für einen möglichen nuklearen Ernstfall vereinbart wird. Ebenso soll ein übernationales, 
grenzüberschreitendes Katastrophenschutzkonzept erarbeitet werden." 
Wie wurde der damalige Ratsbeschluss umgesetzt? 
 
Antwort: 
Die Stadt Köln hat mit Schreiben vom 04.03.2016 die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen 
über den Ratsbeschluss vom 02.02.2016 informiert und gebeten,  
 die Bundesregierung um eine entsprechende Intervention bei der belgischen Regierung zu er-
suchen, 
 ein Abkommen der Bundesregierung und der Landesregierung NRW für einen nuklearen 
Ernstfall und ein grenzüberschreitendes Katastrophenschutzkonzept mit Belgien anzuregen 
und 
 die Städteregion Aachen der ausdrücklichen Unterstützung ihrer juristischen Bemühungen 
durch die Stadt Köln zu versichern. 
 
Mit Schreiben vom 05.04.2016 wurde der Städteregionsrat der Städteregion Aachen, Herr Helmut 
Etschenberg über den Ratsbeschluss und das Schreiben an die Staatskanzlei informiert, sowie die 
Unterstützung der Stadt Köln bei den juristischen Bemühungen der Städteregion angeboten. 
 
In der folgenden Übersicht sind die Antworten und Aktionen in Zusammenhang mit dem Ratsbe-
schluss dargestellt: 
 
16.02.2016 Schreiben des Städteregionsrat Etschenberg an Frau OB Reker, in dem der 
Ratsbeschluss vom 02.02.2016 zur Stilllegung der Atomkraftwerke begrüßt 
wird und um weitere Unterstützung in Form eines gemeinsamen Aus-
kunftsersuchens bei der EU Kommission gebeten wird.

2 
 
17.03.2016 Einladung der Städteregion Aachen an die umliegenden Städte und Ge-
meinden der Region zum Erörterungsgespräch und weiteren Vorgehen im 
Haus der StädteRegion Aachen 
24.03.2016  Schreiben OB Reker an Städteregionsrat Etschenberg (11.04.2016)  mit 
dem Inhalt, dass Auskunftsersuchen bei der EU Kommission unterstützt 
wird. Ein Unterstützungsbetrag in Höhe von 3.000,00 Euro als Solidarbeitrag 
wird an die Städteregion Aachen geleistet, um die dort angestoßenen Maß-
nahmen (Klageverfahren, Auskunftsersuchen) zu unterstützen. (Verfügung 
s. Anlage) 
04/2016 Unterstützung der Plakataktion „Stoppt Tihange“ durch Aushang in städti-
schen Gebäuden 
14.06.2016 Abgabe des Auskunftsersuchens an Herrn Parlamentspräsident Schulz in 
Brüssel unter Teilnahme zahlreicher Vertreter von Städten und Gemeinden 
der Region. Es erfolgte seitens der Stadt Köln eine Teilnahme von Bürger-
meisterin Scho-Antwerpes.(s. Anlage) 
12.11.2016 Fußballspiel 1 FC Köln – Alemania Aachen 
Unterstützung durch Einbezug der RheinEnergie – RheinEnergie verzichtete 
auf Sponsoreinnahmen für das Spiel zugunsten des Aufdruckes „Stop 
Tihange“ auf den Spielertrickots 
25.06.2017 Aktion Menschenkette – Schirmherrschaft von Frau OB Reker (s. Anlage 
Pressemitteilung) 
 
 
Frage 2  
Gibt es mittlerweile das geforderte bilaterale Abkommen mit Belgien für einen  
möglichen nuklearen Ernstfall? 
 
Antwort: 
Die Existenz eines bilateralen Abkommens mit Belgien ist nicht bekannt. Die Staatskanzlei des Lan-
des Nordrhein-Westfalen wird mit der Bitte angeschrieben, zu dieser Frage Stellung zu nehmen. 
 
 
Frage 3: 
Wurde das grenzüberschreitende Katastrophenschutzkonzept erarbeitet und  
wie sieht dieses Konzept konkret für Köln aus?  
 
Antwort: 
Ein grenzüberschreitendes Katastrophenschutzkonzept ist hier nicht bekannt. 
 
Jedoch wurde vom Stadtvorstand am 29.05.2018 ein „Konzept zur Verteilung von Kaliumiodidpräpa-
raten bei radiologischen Ereignissen“ beschlossen. Dieses Konzept wurde auf Grundlage des Erlas-
ses des Innenministeriums NRW vom 22.02.2016 und den Empfehlungen der Strahlenschutzkom-
mission des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (SSK) für den 
Katastrophenschutz im Umfeld kerntechnischer Anlagen erarbeitet und zielt hinsichtlich der Maßnah-
men auf einen Störfall in den belgischen Atomkraftwerken Tihange und Doel ab. 
 
Diese Empfehlungen orientieren sich an dem Abstand, den die jeweilige Kommune zu einer kern-
technischen Anlage aufweist. Hierzu zählen ausschließlich nicht-stillgelegte Kernkraftanlagen; For-
schungsanlagen werden nicht betrachtet. 
 
Die Stadt Köln befindet sich mit einer Entfernung von ca. 130 km (Luftlinie) in der sogenannten Fern-
zone, für die die SSK folgende Maßnahmen vorsieht: 
 
- Die Durchführung von Maßnahmen entsprechend dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG), ins-
besondere die Durchführung von Messprogrammen zur Ermittlung der radiologischen Lage.  
 
- Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sowie Schwangeren mit Jodtablet-

3 
 
ten zur Herstellung einer Jodblockade.  
 
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) führt ständige Messungen 
der radiologischen Strahlung in der Umgebungsluft durch, so auch an Messstellen in Köln. Darüber 
hinaus hat die Analytische Task Force der Feuerwehr Köln an zahlreichen Stellen in Köln Messwerte 
aufgezeichnet, um bei einem Schadensereignis Abweichungen feststellen zu können. 
 
Das Land NRW hat den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW Jodtabletten für den Personenkreis, 
der den Empfehlungen der SSK entspricht, zur Verfügung gestellt. Die Verteilung der Jodtabletten 
erfolgt im Ereignisfall. Eine Vorverteilung der Jodtabletten an die Bevölkerung in Köln ist rechtlich 
nicht zulässig 
 
Frage 4: 
Ist auch an Evakuierungsübungen gedacht? 
 
Antwort: 
Die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission und die Erlasse des Innenministeriums NRW se-
hen im Zusammenhang mit eventuellen Störfällen im KKW Tihange und Doel für Köln keine Evakuie-
rungen vor. 
Unabhängig von der Art des Ereignisses hält die Stadt Köln Evakuierungspläne vor. Insbesondere der 
Transport der evakuierten Personen und ihre Betreuung in den Aufnahmestellen wurden von den 
Beteiligten wiederholt geübt. Solche Übungen werden auch in Zukunft stattfinden. 
 
gez. Dr. Keller

Anlage 1 - Vorabauszug Ausschuss Umwelt/Grün 18.09.2018 zu TOP 1.3 und 1.3.1

1410 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
 
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de 
Datum: 24.09.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Umwelt und Grün vom 18.09.2018 
öffentlich 
1.3 Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen  
betreffend  
Atomkraftwerke in Tihange und Doel 
AN/0875/2018 
1.3.1 Beantwortung der Anfrage 
2045/2018 
RM Herr Brust ruft den Ratsbeschluss von 2016 zum Kernkraftwerk in Tihange in 
Erinnerung, auf den sich die Anfrage bezogen habe. Jetzt liege die aktuelle, zweite 
Beantwortung der Verwaltung vor. 
 
In der ersten Beantwortung heiße es, dass das Schreiben der Stadt Köln an den 
Städteregionsrat in Aachen nicht beantwortet worden sei. 
 
In der zweiten, aktuellen Beantwortung stehe, dass man sich im Regionsrat für die 
Unterstützung bedanke und um weitere Unterstützung beim Auskunftsersuchen bei 
der EU-Kommission bitte. 
 
Herr Brust möchte wissen, ob bereits ein Ergebnis vorliege und die EU-Kommission 
geantwortet habe und ob eine Antwort der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-
Westfalen hinsichtlich eines bilateralen Abkommens mit Belgien vorliege. 
 
Herr Peschen sagt zu, das Fachamt um eine schnellstmögliche Stellungnahme zu 
bitten. 
 
Die Anfrage und die Beantwortung werden auf die Tagesordnung der nächsten Aus-
schusssitzung gesetzt.

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2045/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
16.08.2018
Erstellt
14.06.2018 09:20