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V/0200/2007

Erweiterung des Hansa-Berufskollegs

Vorlagen 07.03.2007

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 08.05.2007, TOP 5.10

Ergänzungsvorlage V/0200/2007/1 Anlage

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Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0200/2007/1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0200/2007/1 Anlage

15158 Zeichen

... 
Der Oberbürgermeister 11.04.2007 
Amt für Schule und Weiterbildung 492 40 11 
 
 
 
Bericht über abweichende Beschlussvorschläge  
 
 
öffentliche Vorlage Nr. V/0200/2007, 
„Erweiterung des Hansa-Berufskollegs, Hansaring 80, 48155 Münster 
hier: Zustimmung zum Raumprogramm und zum Planungs- und Beschaffungsverfahren“ 
 
 
Es liegen abweichende Beschlüsse folgender Gremien vor: 
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 20.03.2007 den Beschluss-
vorschlag der Verwaltung ergänzt und empfohlen, wie folgt zu beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Realisierung der Erweiterung des Hansa-Berufskollegs 
sowohl durch konventionelle Bauweise als auch durch Systembauweise (Elementbauwei-
se/Modulbauweise) eingehend zu prüfen und den zuständigen Gremien entsprechend Bericht 
zu erstatten. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den politischen Gremien den Bedarf für eine neue Dreifach-
turnhalle nachzuweisen. 
 
Die Beschlusspunkte 1. – 6. werden zu Beschlusspunkten 3. – 8. 
 
Die Beschlüsse zur Finanzierung werden entsprechend angepasst. 
 
Außerdem hat der Ausschuss für Schule und Weiter bildung um Stellungnahme zu der erforderli-
chen Größe der Unterrichtsräume gebeten. 
 
Es wurde im Ausschuss für Schule und Weiterbildung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die 
Vorlage in der weiteren Beratungsfolge in ihrer Ursprungsfassung beschlossen werden kann, wenn 
die Verwaltung bei ihrer Prüfung feststellt, dass die Erweiterung in Systembauweise nicht möglich 
und die Dreifach-Sporthalle erforderlich ist. 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Zu Ziff. 1 Konventionelle Bauweise/ Systembauweise 
 
An die Plan
ung der Erweiterung des Hansa-Berufskollegs werden aufgrund der unmittelbaren Nä-
he zu dem unter Denkmalschutz stehenden Schulgebäude sowie aufgrund der durch das Raum-
programm zu erwartenden hohen Dichte der Bebauung am Standort weitreichende Anforderungen 
gestellt. 
Durch den Architektenwettbewerb im Rahmen eines VOF-Verfahrens können diese planerisch und 
städtebaulich schwierigen Anforderungen in entsprechender Qualität und unter Berücksichtigung 
von wirtschaftlichen Aspekten erreicht werden. 
 
Städtebaulich soll die Erweiterung in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt und dem Stadtpla-
nungsamt als Blockrandbebauung unter Sicherung des Baumbestandes und mit Abrücken des 
Parkplatzes von der Wohnbebauung geplant werden. Aufgrund des Raumbedarfes für die Schul-
räume ist davon auszugehen, dass eine viergeschossige Bauweise mit Untergeschoss entlang der 
Schillerstraße erforderlich ist. Stellplätze und Sporthalle befinden sich dann voraussichtlich im In-
nenhofbereich.

... 
Viergeschossige Gebäude mit Untergeschoss sind dem Grunde nach auch in Systembauweise 
möglich, benötigen dann allerdings besondere kost enintensive Maßnahmen im Bereich des Trag-
werks und des Brandschutzes. Die vor liegenden Typenstatiken und Typengenehmigungen der 
Systembauhersteller beinhalten diese Geschossigkeiten in der Regel nicht. Vielmehr müssten hier 
Sonderlösungen für ein Untergeschoss sowie die Treppenhäuser, Aufzugsanlagen, etc. geplant 
werden, die einen gegebenenfalls vorliegenden Vorteil der Systembauweise mit Vorfertigung er-
heblich reduzieren würden. Auch die Gestaltung der Fassaden müsste die unmittelbare Nähe zum 
denkmalgeschützten Gebäude berücksichtigen und entsprechend ausgeführt werden. Inwieweit 
hierfür unveränderte Vorschläge aus einer Systembauweise realisiert werden können ist offen. 
 
Aufgrund dieser planungsrechtlichen, konstruktiven und gestalterischen Notwendigkeiten ist der 
Systembau unter Berücksichtigung des schwierigen Grundstückszuschnitts an diesem Standort 
nur begrenzt möglich, da zusätzlich zum Systembau auch andere massive Bauteile in konventio-
neller Bauweise und besondere Fassaden erforderlich sind , die einen ggf. vorhandenen finanziel-
len Vorteil der Systembauweise mindern. Der Vorteil der kürzeren Bauzeit wird dadurch ebenfalls 
relativiert. Der dem Grunde nach bei Gebäuden dieser Art vorhandene Vorteil eines Abbaus und 
eines Neuaufbaus an anderer Stelle ist nur bedingt möglich, da voraussichtlich zumindest die Fas-
sade und die für diese spezielle Lösung erforderlichen Massivbaukörper an anderer Stelle neu 
gebaut werden müssten.  
 
Eine andersartige Geschossigkeit der Module, ob in zweigeschossiger oder dreigeschossiger 
Bauweise, würde dem Grunde nach eine größere Grundfläche benötigen, wodurch die vorgesehe-
ne Realisierung der Schulhoffläche und der Stellplatzfläche beeinträchtigt  und möglicherweise die 
Realisierung der Sporthalle insgesamt in Frage gestellt würde.  
 
Bei der Baumaßnahme sind die von der Stadt Müns ter festgelegten Qualitätsmerkmale wie z.B. 
PVC-Verzicht, Tropenholzverbot, FCKW-freie Materialien, 50 kW/h, etc. zu berücksichtigen. Diese 
Qualitäten sind von den  Systembauherstellern bei ihrer Kalkulation zu berücksichtigen, so dass 
der genannte Preis der Systembauhersteller von ca. 1200 €/m² bis 1250 €/m² brutto BGF (Brutto-
Grundfläche) steigen könnte.  
 
Bisher durchgeführte Schulbaumaßnahmen der Stadt Münster in konventioneller Bauweise wurden 
zu vergleichbaren Kosten oder je nach Konzept auch darunterliegenden Kosten realisiert.  
 
So ist das architektonisch ansprechende Gebäude des Freiherr-vom -Stein-Gymnasiums für 1.197 
€/m² BGF errichtet worden. Die Erweiterung der Kardinal-von-Galen-Schule Handorf konnte für 
968 €/m² BGF errichtet werden, die Erweiterung der Waldschule Kinderhaus für 1.196 €/m² BGF 
und die Realschule Roxel sogar für 752 €/m² BGF.  
 
Ein wichtiger Gesichtspunkt ist neben den Errichtungskosten auch die längere Nutzungsdauer von 
Gebäuden in konventioneller Bauweise. 
 
Eine bis heute bei modularen Gebäuden nicht erreichbare Qualität betrifft das Raumklima. Durch 
die weitgehende Verwendung platzsparender Baustoffe und Sandwichkonstruktionen entsteht ein 
subjektiv empfundenes unnatürliches Raumklima. Das ist bei den üblich kurzfristigen Verwendun-
gen als Bau- oder Produktionsbüros kein Problem; im  sensiblen Schulbereich und bei langfristiger 
Nutzung wird dies jedoch permanent als störend empfunden. 
 
Der Vorteil der modularen Bauweise besteht an diesem Standort allenfalls noch darin, dass damit 
voraussichtlich eine verkürzte Gesamtbauzeit zu realisieren ist, die jedoch durch die erforderlichen 
standortbedingten Sonderbauteile wieder relativiert wird. Ein wirtschaftlicher Vorteil in der Errich-
tung  und insbesondere im Betrieb der Gebäude ist bei ähnlicher Qualität und speziell bei der Er-
weiterung des Hansa-Berufskollegs aufgrund der städtebaulichen, konstruktiven und gestalteri-
schen Anforderungen bei der Systembauweise nicht zu erwarten.

... 
Zu Ziff. 2: Bedarf für die Dreifach-Sporthalle 
 
Sporthallenbedarf des Hansa-Berufskollegs 
 
Im Hansa-Berufskolleg
 werden zz. 3.760 Schülerinnen und Schüler in 170 Klassen unterrichtet. 
Der Unterrichtsumfang in dem Fach Sport/ Gesundheitsförderung ist für die verschiedenen Bil-
dungsgänge in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Be-
rufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg –APO-BK) festgelegt. 
 
Für das Hansa-Berufskolleg ergibt sich daraus folgender Bedarf: 
 
Bildungsgang Anzahl 
 
Schüler/ 
Innen 
 
SJ 
2006/07 
Anzahl 
 
Klassen 
 
 
SJ 
2006/07 
Anzahl 
Unter-
richtsstun-
den 
nach APO-
BK 
 
je Klasse 
je SJ 
Entspricht 
Anzahl 
Unter-
richtsstun-
den 
 
 
je Klasse 
je Woche 
Entspricht 
Anzahl 
Unter-
richtsstun 
den 
 
für alle 
Klassen 
je Woche 
Berufsschule (dual) 3.288 148 40 1 148 
SchülerInnen ohne Berufsausbildungs-
verhältnis * 
37 2 40 1 2 
Berufsgrundschuljahr 38 2 40 - 80 1 -2 2 - 4 
Zweijährige Berufsfachschule  
für Wirtschaft und Verwaltung (Höhere 
Handelsschule) 
134 5 40 - 80 1 -2 5 - 10 
Dreijährige Berufsfachschule:  
Berufsabschluss und FHR; Kaufmänni-
sche/r Assistent/in Betriebswirtschaft 
bzw. Informationsverarbeitung 
96 5 80 2 10 
Fachschule für Wirtschaft:  
Personalwirtschaft bzw. Absatzwirt-
schaft 
167 8 0 0 0 
insgesamt 3.760 170   167 - 174 
 
* nicht in der Oktoberstatistik enthalten, da der Bildungsgang erst im 2. Halbjahr eingerichtet wurde 
 
Für die in den verschiedenen Bildungsgängen des Hansa-Berufskollegs gebildeten Klassen be-
steht nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Fach Sport/Gesundheitsförderung somit 
ein Kapazitätsbedarf von insgesamt 167 – 174 Wochenstunden. 
 
In einer Übungseinheit/ einem Hallensegment Sport können bei einer optimalen Auslastung 50 
Wochenstunden (5 Tage à 10 Unterrichtsstunden) erteilt werden. Um den Bedarf von 167 – 174 
Wochenstunden komplett decken zu können, wären somit 4 Übungseinheiten/ Hallensegmente 
erforderlich.  
 
Dies begründet den Bedarf für die in dem Beschlussvorschlag enthaltene Dreifach-Sporthalle. In 
dieser Halle könnte der Sportunterricht des Hansa-Berufskollegs weitestgehend gedeckt werden. 
 
Deckung des Bedarfs unter Berücksichtigung des schulischen Umfelds 
 
Es wurde überprüft, ob der Sportstundenbedarf des Hansa-Berufskolleg
s in vorhandenen Sporthal-
len im schulischen Umfeld gedeckt werden kann. In die Bedarfsprüfung wurden die Schulen einbe-
zogen, die in zumutbarer und fußläufiger Entfernung zum Hansa-Berufskolleg liegen (ca. 1 km 
Luftlinie). 
 
Für allgemeinbildende Schulen und Förderschulen richtet sich der anzuerkennende Bedarf an 
Sport-Übungseinheiten nach den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen. Dem-
nach ist für je angefangene 10 Klassen 1 Übungseinheit Sport vorzusehen.

... 
 
Für die verschiedenen Bildungsgänge an den Berufskollegs ist der Unterrichtsumfang in dem Fach 
Sport/ Gesundheitsförderung wie bereits oben erläutert in der Verordnung über die Ausbildung und 
Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskol-
leg –APO-BK) festgelegt. 
 
Es ergibt sich folgende Gesamtsituation: 
 
 Anzahl 
Klassen 
SJ 
2006/07 
Sport- 
stunden- 
bedarf 
nach APO-
BK 
Bedarf 
Übungs- 
einheiten 
Vorhandene 
Sporthallen 
ÜE 
Bemerkung 
Mauritzschule 9   1 Unter Normmaß
Overbergschule 5   1  
Bodelschwinghschule 9   1 Unter Normmaß
Fürstenbergschule 16   -  
Fürstin-von-Gallitzin-
Schule 
15   1 36 x 18 m,  
aber keine 
Trennbarkeit 
Albert-Schweitzer-
Schule 
13   -  
Allgemeinbildende 
Schulen 
gesamt 
67  7 ÜE   
Anne-Frank-Schule 66 96  -  
Hans-Böckler-Schule 120 149  3  
W.-E.-von-Ketteler-
Schule 
124 135  1 Unter Normmaß
Hansaschule 170 174  1 Vorhandene 1-
fach-Halle soll 
abgerissen 
werden 
Berufskollegs 
gesamt 
 554 11 – 12 ÜE  Bei einer maxi-
malen Auslas-
tung von 50 
Wochenstunden
      
Sporthalle Ost    3  
Sporthalle 08    1 - 2  
insgesamt   18 – 19 ÜE 13 – 14 ÜE  
 
Unter Berücksichtigung des Sportstundenbedarfs der Schulen im Umfeld des Hansa-Berufskollegs 
und der vorhandenen Sporthallen ergibt sich somit ein ungedeckter Bedarf von insgesamt rd. 5 
Übungseinheiten Sport.  
Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der Aufstellung die vorhandene Sporthalle des Hansa-
Berufskollegs (1 Übungseinheit) als Bestand angerechnet ist. Aufgrund der beengten Grund-
stückssituation ist eine Realisierung des in der Vorlage aufgeführten Raumprogramms allerdings 
nur möglich, wenn die vorhandene Halle abgerissen wi rd. Der Bedarf erhöht sich damit auf insge-
samt rd. 6 Übungseinheiten. 
 
Der Bedarf für eine Dreifach-Sporthalle ist somit auch bei einer Betrachtung des schulischen Um-
felds des Hansa-Berufskollegs insgesamt gegeben. 
 
Aus der Aufstellung wird deutlich, dass derzeit sowohl an dem Hansa-Berufskolleg als auch an den 
Schulen im Umfeld aufgrund fehlender Hallenkapazitäten nicht der komplette Sportunterricht erteilt 
werden kann. Insgesamt muss an den Schulen rd. 1/3 des Sportunterrichtes ausfallen.

Das Hansa-Berufskolleg nutzt derzeit neben der eigenen Sporthalle (50 Std.) die Sporthalle Ost 
(40 Std.), die Sporthalle 08 (12 Std.), die Halle der Overbergschule (6 Std.) und die Halle der Fürs-
tin-von-Gallitzin-Schule (4 Std.). Darüber hinaus werden 6 Std. in der Bundeswehrsporthalle und 4 
Std. im Hallenbad Ost erteilt.  
Von den erforderlichen 167 – 174 Stunden können zz. nur 122 Stunden erteilt werden.  
Bei einer optimalen Auslastung der neu zu errichtenden Dreifach-Halle könnten dort maximal 150 
Sportstunden gedeckt werden (5 Tage à 10 Unterrichtsstunden), so dass eine Auslagerung in an-
dere Sporthallen kaum noch erforderlich wäre. 
 
Die in den anderen Sporthallen frei werdenden Kapazitäten könnten den anderen Schulen zur Ver-
fügung gestellt werden, sodass sich auch die Situation der Schulen im Umfeld des Hansa-
Berufskollegs verbessern würde. 
Dies betrifft insbesondere das Anne-Frank-Berufskolleg. Von den 96 erforderlichen Sportstunden 
kann das Anne-Frank-Berufskolleg derzeit nur 60 Stunden erteilen (Sporthalle Ost 50 Std., Sport-
halle 08  2 Std., Bundeswehrsporthalle 2 Std. und Hallenbad Ost 6 Std.). Darüber hinaus nutzt das 
Anne-Frank-Berufskolleg auch die Aula für Sportzwecke (insges. 18 Std.). Die Aula erfüllt aller-
dings nicht die sicherheitstechnischen Anforderungen und ist für Sportunterricht ungeeignet.  
Eine Verbesserung dieser Situation ist deshalb dringend erforderlich.  
 
Nicht zuletzt ist zu berücksichtigen, dass in der neu zu errichtenden Dreifach-Sporthalle an dem 
Hansa-Berufskolleg auch im außerschulischen Bereich lange bestehende Bedarfe der Vereine SC 
Münster 08 e.V. und TuS Saxonia Münster e.V. gedeckt werden könnten. 
 
Größe der Unterrichtsräume 
  
Für die Berechnung des Raumbedarfs einschl. der  Raumgrößen gibt es keine gesetzlich vorgege-
benen Musterraumprogramme. Zur Orientierung könnte analog das in den Grundsätzen für die 
Aufstellung von Raumprogrammen für allgemei nbildende Schulen und Förderschulen für die Se-
kundarstufe II festgelegte Flächenmaß von 2,25 qm je SchülerIn herangezogen werden.  
Der Klassenfrequenzrichtwert liegt bei 22, der Höchstwert bei 31. Daraus ergeben sich Raumgrö-
ßen zwischen 49,5 qm und 69,75 qm. 
Die durchschnittliche Klassenraumgröße bei den städ t. Berufskollegs liegt bei rd. 65 qm. Im vor-
handenen Gebäude des Hansa-Berufskollegs sind nur 5 der 38 Klassenräume über 60 qm groß. 
Allerdings werden in rd. 1/3 der Klassen über 25 SchülerInnen unterrichtet. 
Die Organisation der Raumverteilung wird so gestaltet, dass den einzelnen Bildungsgän-
gen/Ausbildungsberufen bestimmte Klassenräume in einzelnen Etagen zugewiesen werden. Da 
die Klassengrößen in den Bildungsgängen unterschiedlich sind, kann dieses Prinzip nur eingehal-
ten werden, wenn ausreichend große Räume zur Verfügung stehen. 
Außerdem gelten auch in den Berufskollegs inzwischen in fast allen Ausbildungsberufen hand-
lungsorientierte Lehrpläne, die eine variable Unterrichtsorganisation mit häufiger Gruppenarbeit 
erfordern. Dies ist nur in ausreichend großen Räumen möglich. Auch durch den Einsatz von Com-
putern in den Klassenräumen ist ein größerer Flächenbedarf gegeben. 
 
Aus diesen Gründen wird eine Raumgröße von 65 qm vorgeschlagen. 
 
Zusammenfassung 
 
Aus den vor
genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Vorlage V/0200/2007 ohne Ände-
rungen zu beschließen. 
 
 
I.V.  
gez. 
 
Dr. Hanke  
Stadträtin

Ergänzungsvorlage V/0200/2007/1

7523 Zeichen

V/0200/2007/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erweiterung des Hansa-Berufskollegs, Hansaring 80, 48155 Münster 
hier: Zustimmung zum Raumprogramm und zum Planungs- und Beschaffungsverfahren 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.05.2007 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Folgendem Raumprogramm zur Erweiterung des Hansa-Berufskollegs, Hansaring 80, 48155 
Münster, wird zugestimmt: 
 
26 Unterrichtsräume  je ca. 65 qm 
 
  5 Fachräume   je ca. 80 qm 
 
  1 Mediothek     ca. 300 qm 
 
  1  Dreifach-Sporthalle  45 m x 27 m 
 
 1 Lehrerzimmer       ca. 80 qm 
 
 4 Verwaltungsräume  je ca. 20 qm 
 
  zuzügl. Nebenräume und Lehrmittelräume 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Raumprogramm sowohl den Ersatz der als ab-
gängig einzustufenden Fertigbauklassen als auch Ersatzräume für das vom Hansa-
Berufskolleg genutzte Gebäude der Alten Mauritzschule, Warendorfer Straße 66, umfasst 
und die Realisierung des Raumprogramms auf dem Grundstück des Hansa-Berufskollegs 
nur bei gleichzeitigem Abriss der vorhandenen Sporthalle möglich ist. 
Eine Entscheidung über die weitere Verwendun g des Gebäudes der Alten Mauritzschule 
wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0200/2007/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Frau  Haase 
Ruf: 
492 40 11 
E-Mail: 
Haase@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.05.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0200/2007/1 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Unterbringung möglichst großer Raumkapazitäten 
des Hansa-Berufskollegs in benachbarten Schulgebäuden nicht möglich ist. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erweiterung des Hansa-Berufskollegs einen begrenzt 
offenen Architektenwettbewerb im Rahmen eines VOF-Verfahrens zur Erlangung von Vor-
planungskonzepten vorzubereiten. Bei der Planung soll die Möglichkeit bedacht werden, 
dass die Ausführung alternativ sowohl in konventioneller Bauweise als auch in Systembau-
weise umgesetzt werden kann. 
 
5.
 Zur weiteren Realisierung wird die konventionelle Beschaffungsvariante  mit Vergabe der 
Planungsleistungen an externe Architektur - und Ingenieurbüros mit gewerkeweiser Au s-
schreibung der Bauleistungen angewandt. 
 
5. Der Prüfauftrag des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen vom 15.08.2006, mit 
dem die Schulverwaltung gebeten wurde, die Raumkapazität der benachbarten Schulen zu 
überprüfen mit dem Ziel, möglichst große Raumkapazitäten des Hansa-Berufskollegs dort 
unterzubringen, ist erledigt. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
   Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der o.g. 
Sachentscheidung vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zum Etat 2007 wie folgt veran-
schlagt sind: 
 
 
Finanzierung Hansa-Berufskolleg 
        
Produktgruppe 
Teilfinanzplan/ 
Maßnahmenziffer        
    Jahr Betrag € Bemerkung 
 
nachrichtlich: 
HHST. 2400.940.1230.6 bis 2006 2.850  
PG: 0301 Leistungen für Schulen 
Maßnahmenziffer: 4060 
Erweiterung Hansaschule 
Auszahlung für Baumaß-
nahmen  2007 1.886.150  
    2008 5.000.000   
    2009 2.011.010   
    gesamt 8.900.010   
          
  
Auszahlung für den Erwerb 
von beweglichem Anlage-
vermögen 2007 658.690   
          
PG: 0301 Leistungen für Schulen 
Maßnahmenziffer: 0030 
Besch. Lehrm. i.R. 
investiver Maßnahmen 
Auszahlung für den Erwerb 
von beweglichem Anlage-
vermögen 2008 354.170 
anteiliger Betrag 
für das Hansa-
Berufskolleg 
 Gesamtausgaben  9.912.870

- 3 - 
V/0200/2007/1 
 
 
2. Der im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2007 eingerichtete Sperrvermerk für diese 
Maßnahme wird hiermit aufgehoben. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zur Begründung der Sachentscheidung wird zunächst auf die Beschlussvorlage an den Hauptaus-
schuss Nr. V/0200/2007 verwiesen. 
 
Die einzelnen Ausschüsse sowie die Bezirksvertretung Münster-Mitte haben wie folgt beschlossen: 
 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 20.03.2007 den Beschluss-
vorschlag der Verwaltung ergänzt und empfohlen, wie folgt zu beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Realisierung der Erweiterung des Hansa-
Berufskollegs sowohl durch konventionelle Bauweise als auch durch Systembauweise (E-
lementbauweise/Modulbauweise) eingehend zu prüfen und den zuständigen Gremien 
entsprechend Bericht zu erstatten. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den politischen Gremien den Bedarf für eine neue Drei-
fachturnhalle nachzuweisen. 
 
Die Beschlusspunkte 1. – 6. werden zu Beschlusspunkten 3. – 8. 
 
Die Beschlüsse zur Finanzierung werden entsprechend angepasst. 
 
Außerdem hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung um Stellungnahme zu der erfor-
derlichen Größe der Unterrichtsräume gebeten. 
 
Es wurde im Ausschuss für Schule und Weiterbildung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass 
die Vorlage in der weiteren Beratungsfolge in ihrer Ursprungsfassung beschlossen werden 
kann, wenn die Verwaltung bei ihrer Prüfung feststellt, dass die Erweiterung in Systembau-
weise nicht möglich und die Dreifach-Sporthalle erforderlich ist. 
 
 
Die Verwaltung hat mit dem als Anlage beigefüg ten Bericht über abweichende Beschlussvorschlä-
ge ausführlich zu diesen Punkten Stellung genommen und empfohlen, die Vorlage ohne Änderun-
gen zu beschließen. 
 
 
Sportausschuss 
 
Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 26.04.2007 unter Berücksichtigung des Berichtes 
über abweichende Beschlussvorschläge einstimmig dem Hauptausschuss die Annahme der Vor-
lage in ungeänderter Fassung empfohlen.  
 
 
Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 02.05.2007 dem Haupt-
ausschuss die Annahme eines geänderten Beschlussvorschlages empfohlen.

- 4 - 
V/0200/2007/1 
 
Die Änderungen sind in dem Beschlussvorschlag dieser Ergänzungsvorlage kenntlich gemacht 
(unter- bzw. durchgestrichen). 
 
Aus Sicht der Verwaltung kann diesem geänderten Beschluss gefolgt werden. 
 
Im Architektenwettbewerb bzw. im Auslobungstext für den Architektenwettbewerb wird dann den 
planenden Architekten vorgeschlagen,  bei der Entwicklung der Planungskonzepte alternativ zu 
einer konventionellen Bauweise des Gebäudes auch eine Systembauweise zu bedenken und hier-
für eine Lösungsmöglichkeit zu erarbeiten.  
Die Grundzüge der Aufgabenstellung und der  Wettbewerbsauslobung werden den politischen 
Gremien vor Versand an die Teilnehmer noch in einer gesonderten Vorlage zur Beratung vorge-
legt. 
 
Im Preisgericht werden die vorliegenden Planungsergebnisse von den Fach- und Sachpreisrich-
tern auch bzgl. ihrer Eignung für eine konventionelle Bauweise bzw. einer Ausführung in einer Sys-
tembauweise diskutiert und beurteilt. Das Preisgericht spricht eine Empfehlung
 aus, welche Lö-
sungsmöglichkeit und welche Bauweise für eine weitere Beauftragung unter Abwägung aller Be-
wertungskriterien zugrunde gelegt werden sollte. Das Ergebnis des Wettbewerbes bzw. des VOF-
Verfahrens mit den Wettbewerbsarbeiten wird den politischen Gremien vorgelegt. Welche Lö-
sungsmöglichkeit und welche Bauweise für die weitere Bearbeitung zugrunde gelegt werden soll, 
wird im Rahmen der Beratung entschieden. 
 
 
Bezirksvertretung Münster-Mitte 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat die Vorlage in ihrer Sitzung am 08.05.2007 bei Stimmen-
gleichheit abgelehnt. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
 
Bericht über abweichende Beschlussvorschläge vom 11.04.2007

Beschlussvorlage

19537 Zeichen

V/0200/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erweiterung des Hansa-Berufskollegs, Hansaring 80, 48155 Münster 
hier: Zustimmung zum Raumprogramm und zum Planungs- und Beschaffungsverfahren 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.03.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
17.04.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
26.04.2007 Sportausschuss Vorberatung 
08.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
10.05.2007 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Folgendem Raumprogramm zur Erweiterung des Hansa-Berufskollegs, Hansaring 80, 48155 
Münster, wird zugestimmt: 
 
26 Unterrichtsräume  je ca. 65 qm 
 
  5 Fachräume   je ca. 80 qm 
 
  1 Mediothek     ca. 300 qm 
 
  1  Dreifach-Sporthalle  45 m x 27 m 
 
 1 Lehrerzimmer       ca. 80 qm 
 
 4 Verwaltungsräume  je ca. 20 qm 
 
  zuzügl. Nebenräume und Lehrmittelräume 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Raumprogramm sowohl den Ersatz der als ab-
gängig einzustufenden Fertigbauklassen als auch Ersatzräume für das vom Hansa-
Berufskolleg genutzte Gebäude der Alten Mauritzschule, Warendorfer Straße 66, umfasst 
und die Realisierung des Raumprogramms auf dem Grundstück des Hansa-Berufskollegs 
nur bei gleichzeitigem Abriss der vorhandenen Sporthalle möglich ist. 
Eine Entscheidung über die weitere Verwendun g des Gebäudes der Alten Mauritzschule 
wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0200/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau  Haase 
Ruf: 
492 40 11 
E-Mail: 
Haase@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.03.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0200/2007 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Unterbringung möglichst großer Raumkapazitäten 
des Hansa-Berufskollegs in benachbarten Schulgebäuden nicht möglich ist. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erweiterung des Hansa-Berufskollegs einen begrenzt 
offenen Architektenwettbewerb im Rahmen eines VOF-Verfahrens zur Erlangung von Vor-
planungskonzepten vorzubereiten.  
 
5. Zur weiteren Realisierung wird die konventionelle Beschaffungsvariante mit Vergabe der 
Planungsleistungen an externe Architektur- und Ingenieurbüros mit gewerkeweiser Aus-
schreibung der Bauleistungen angewandt. 
 
6. Der Prüfauftrag des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen vom 15.08.2006, mit 
dem die Schulverwaltung gebeten wurde, die Raumkapazität der benachbarten Schulen zu 
überprüfen mit dem Ziel, möglichst große Raumkapazitäten des Hansa-Berufskollegs dort 
unterzubringen, ist erledigt. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
   Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der o.g. 
Sachentscheidung vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zum Etat 2007 wie folgt veran-
schlagt sind: 
 
 
Finanzierung Hansa-Berufskolleg 
        
Produktgruppe 
Teilfinanzplan/ 
Maßnahmenziffer        
    Jahr Betrag € Bemerkung 
 
nachrichtlich: 
HHST. 2400.940.1230.6 bis 2006 2.850  
PG: 0301 Leistungen für Schulen 
Maßnahmenziffer: 4060 
Erweiterung Hansaschule 
Auszahlung für Baumaß-
nahmen  2007 1.886.150  
    2008 5.000.000   
    2009 2.011.010   
    gesamt 8.900.010   
          
  
Auszahlung für den Erwerb 
von beweglichem Anlage-
vermögen 2007 658.690   
          
PG: 0301 Leistungen für Schulen 
Maßnahmenziffer: 0030 
Besch. Lehrm. i.R. 
investiver Maßnahmen 
Auszahlung für den Erwerb 
von beweglichem Anlage-
vermögen 2008 354.170 
anteiliger Betrag 
für das Hansa-
Berufskolleg 
 Gesamtausgaben  9.912.870  
 
 
2. Der im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2007 eingerichtete Sperrvermerk für diese 
Maßnahme wird hiermit aufgehoben.

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V/0200/2007 
 
 
Begründung: 
 
1.  Allgemein 
 
 Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen 
Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten 
sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der 
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen (§ 
79 Schulgesetz NRW). 
 
 
2. Problem 
 
 Das Schulgebäude des Hansa-Berufskollegs am Hansaring 80 wurde in den Jahren 1928/29 
für Zwecke der Städt. Handelslehranstalten errichtet. Durch kontinuierlich steigende Schüler-
zahlen wurde am 01.08.1969 eine Teilung in Handelslehranstalten I und II vorgenommen. 
Die Handelslehranstalten I, die seit dem 01.09.1979 den Namen “Ludwig-Erhard-Schule” 
tragen, haben im Oktober 1981 den Neubau an der Straße Gut Insel bezogen. 
 
 Die im Schulgebäude am Hansaring verbliebenen Handelslehranstalten II wurden am 
01.09.1979 in “Hansaschule” umbenannt. Seit Anfang 2007 führt die Schule den Namen 
„Hansa-Berufskolleg“. 
 
 Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 04.05.1994 beschlossen, das Gebäude 
des Hansa-Berufskollegs zur langfristigen Sicherung der Gebäude- und Vermögenssubstanz 
grundlegend zu sanieren und durch Umbauarbeiten in seiner Funktion und Wirtschaftlichkeit 
zu verbessern.  
 Die Umbau- und Renovierungsmaßnahmen wurden in den Jahren 1995 – 2000 nach den 
Plänen des Architekturbüros Grahl in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gebäudemanage-
ment (damals Hochbauamt), der Unteren D enkmalschutzbehörde, dem Amt für Schule und 
Weiterbildung (damals Schulamt) und unter Beteiligung des eigens dafür eingerichteten 
Bauausschusses des Hansa-Berufskollegs durchgeführt.  
 
 Im Zuge der Sanierung wurden durch Ausbau des Kellergeschosses und Umstrukturierun-
gen im Gebäude insgesamt 11 neue Fachräume geschaffen und eingerichtet. 
 
 Auf dem Gelände des Hansa-Berufskollegs befinden sich neben dem Hauptgebäude eine 
Sporthalle (18 m x 33 m) und ein Gebäude in Fertigbauweise. In diesem 1971 errichteten 
Gebäude sind 8 Unterrichtsräume vorhanden. Das Gebäude ist aufgrund seines Alters und 
baulichen Zustands längst abgängig. Aus diesem Grund ist es dringend erforderlich, die Fer-
tigbauklassen abzureißen und Ersatzräume zu schaffen. 
 
 In der vorhandenen Sporthalle kann der Sportstundenbedarf nur zu einem geringen Teil ge-
deckt werden.  
 
 Darüber hinaus nutzt das Hansa-Berufskolleg das Gebäude der Alten Mauritzschule an der 
Warendorfer Straße. Dort sind 14 Unterrichtsräume und ein Verwaltungsbereich vorhanden. 
Die an diesem Standort fehlenden Fachräume und das ständige Pendeln der Schüler und 
Lehrer zwischen 2 Standorten ist mit erheblichen organisatorischen und pädagogischen 
Problemen verbunden. Deshalb soll das Gebäude als Lernort des Hansa-Berufskollegs auf-
gegeben werden.

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 Bereits zum Zeitpunkt der Sanierung des Schulgebäudes stand fest, dass trotz der im Rah-
men der Sanierung zusätzlich geschaffenen Fachräume der Raumbedarf des Hansa-
Berufskollegs nicht komplett gedeckt werden kann. Das Raumdefizit erhöht sich durch Ab-
gängigkeit der Fertigbauklassen und der vorgeschlagenen Aufgabe des Gebäudes der Alten 
Mauritzschule als Standort des Hansa-Berufskollegs. 
 
 Der Rat der Stadt Münster hat daher in seiner Sitzung am 04.05.1994 die Verwaltung beauf-
tragt, unter Hinweis auf den abgängigen Pavillon und bei Aufgabe der Alten Mauritzschule 
bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen, für die nach Fertigstellung der Umbauar-
beiten noch fehlenden Klassen- und Fachräume und für den Neubau einer Dreifach-
Sporthalle (27 m x 45 m) den Raum- und Baubedarf anerkennen zu lassen. 
 
 Der Antrag wurde im Juni 1994 gestellt. Im Dezember 1995 hat die Bezirksregierung erklärt, 
dass das Verfahren nach den im Juli 1995 neu gefassten Richtlinien abgewickelt werden 
sollte und deshalb keine Anerkennung des Raum- und Baubedarfs mehr erforderlich sei.  
 
 In den Folgejahren wurde zunächst die Sanierung des Hauptgebäudes abgeschlossen. Dar-
über hinaus wurde in den Jahren 1998 ff. die Weiterentwicklung der Berufskollegs beraten 
und eine qualitativ orientierte Schulentwicklungsplanung für Berufskollegs aufgestellt. 
 
  Die Ergebnisse dieses Prozesses sind in das nunmehr zur Entscheidung vorgelegte Raum-
konzept eingeflossen. 
 
   
3. Raum- und Baubedarf 
 
 Für die Berechnung des Raumbedarfs von Berufskollegs gibt es keine gesetzlich vorge-
schriebenen Musterraumprogramme. Das Angebot an Schulformen und Schultypen ist an 
den einzelnen Berufskollegs so unterschiedlich strukturiert, dass sich keine einheitlichen 
Raumprogramme festlegen lassen. Dies bedeute t, dass lediglich eine fiktive Raumberech-
nung erfolgen kann und diese mit dem von der jeweiligen Schule angemeldeten Raumbedarf 
abgeglichen werden muss. 
 
 Das Hansa-Berufskolleg hat einen Bedarf von 26 Unterrichtsräumen und 5 Fachräumen (2 
Fachräume Datenverarbeitung, 1 Fachraum Textverarbeitung, 1 Lernbüro, 1 naturwiss. 
Fachraum), 1 Mediothek, zusätzliche Verw altungsräume und Nebenräume sowie eine Drei-
fach-Halle angemeldet. 
 
 Im Schuljahr 2006/2007 werden insgesamt 3.455 Schüler/innen in Teilzeitform und 268 
Schüler/innen in Vollzeitform an dem Hansa-Berufskolleg unterrichtet. Der Unterricht in Teil-
zeitform umfasst in der Regel durchschnittlich 12 Stunden (=2 Unterrichtstage) pro Woche. 
Ein Teilzeit-Schüler entspricht daher rechnerisch 2/5 Vollzeitschülern.  
 Unter Berücksichtigung dieser Umrechnung und eines Klassenfrequenzwertes von 22 er-
rechnet sich eine Anzahl von rd. 75 Klassen, di e täglich am Hansa-Berufskolleg zu unterrich-
ten sind. 
 
 Im Hauptgebäude des Hansa-Berufskollegs sind insgesamt 38 Klassen- und 21 Fachräume 
vorhanden. Die Fachräume können u.a. aufgrund ihrer speziellen Einrichtung nur zu ca. 20 
% auf den Klassenraumbestand angerechnet werden. Dadurch ergibt sich fiktiv ein anzu-
rechnender Raumbestand von 38 Klassen- und 4 Fachräumen, somit insgesamt 42 Räumen.  
 
 Aus dieser fiktiven Berechnung ergibt sich sogar ein Bedarf von 33 Unterrichtsräumen (Be-
darf für 75 Klassen, derzeitiger Bestand 42 Räume). 
 
 Diese fiktive Berechnung bestätigt somit den von der Schule angemeldeten Raumbedarf von 
26 Unterrichts- und 5 Fachräumen.

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V/0200/2007 
 
 Abweichend von dem Antrag des Hansa-Berufskollegs wird jedoch für die Klassenräume 
eine Größe von 65 qm und nicht 80 qm vorgeschlagen. Der Klassenfrequenzrichtwert liegt 
bei 22, der Höchstwert bei 31. Bei analoger Anwendung des in den Grundsätzen für die Auf-
stellung von Raumprogrammen für allgemei nbildende Schulen für die Sekundarstufe II vor-
gesehenen Flächenmaßes von 2,25 qm pro Schüler/in ergeben sich Raumgrößen von 49,5 
qm bis 69,75 qm. Eine Raumgröße von 65 qm - die sich zudem an den durchschnittlichen 
Klassenraumgrößen der anderen städtischen Berufskollegs orientiert - erscheint daher an-
gemessen und dürfte auch eine ausreichende Flexibilität und Auslastung gewährleisten. 
 
 In Ergänzung zu dem unterrichtsspezifischen Bedarf an Unterrichts- und Fachräumen sowie 
der Mediothek sind zusätzliche Verwaltungsräume, Lehrmittelräume, Serverräume und sons-
tige Nebenräume (z.B. WC`s, Putzmittelräume) neu zu schaffen.  
 Die vorhandenen Verwaltungsräume sind insbesondere unter Berücksichtigung der Verlage-
rung der Nutzungen aus der Alten Mauritzschule zu klein. 
 
 Darüber hinaus umfasst das Raumprogramm eine Dreifach-Sporthalle. Das Hansa-
Berufskolleg hat wöchentlich rd. 180 Stunden Sportunterricht zu erteilen. Der Unterricht im 
Fach Sport/ Gesundheitsförderung findet derzeit in verschiedenen Sportstätten statt, da der 
Bedarf in der vorhandenen Halle des Hansa-Berufskollgs bei weitem nicht gedeckt werden 
kann. Die Auslastung der anderen Hallen sowie die fußläufige Entfernung der Sportstätten 
(bis zu 20 Min.) stellt ein erhebliches Problem dar. Aufgrund fehlender Hallenkapazitäten im 
Umfeld können rd. 33 % des vorgesehenen Sportunterrichts des Hansa-Berufskollegs der-
zeit überhaupt nicht erteilt werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, auf dem Gelände des 
Hansa-Berufskollegs eine neue Dreifach-Sporthalle zu errichten.  
 
 Bei einer optimalen Auslastung der neu zu errichtenden Dreifach-Halle könnten dort maximal 
150 Sportstunden gedeckt werden (5 Tage à 10 Unterrichtsstunden), so dass eine Auslage-
rung in andere Sportstätten kaum noch erforderlich wäre. 
 Die in den anderen Sportstätten frei werdenden Kapazitäten könnten anderen Schulen –
insbesondere dem Anne-Frank-Berufskolleg- zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der 
derzeit fehlenden Hallenkapazitäten kann das Anne-Frank-Berufskolleg zz. nur rd. 75 % des 
erforderlichen Sportunterrichts erteilen. Die Errichtung der Dreifach-Sporthalle an dem Han-
sa-Berufskolleg würde somit auch zu einer deutlichen Verbesserung der Sportsituation ande-
rer Schulen führen.  
 
 Aufgrund der beengten Grundstückssituation ist eine Realisierung des unter Ziffer 1 des Be-
schlussvorschlages aufgeführten Raumprogramms auf dem Grundstück des Hansa-
Berufskollegs nur möglich, wenn die vorhandene Sporthalle abgerissen wird. Diese Grund-
stückssituation ist letztlich auch dafür verantwortlich, dass bei der neuen Dreifach-Halle auf 
den Einbau einer Tribüne verzichtet werden muss.  
 
4. Nutzung benachbarter Schulgebäude 
 
 In seiner Sitzung am 15.08.2006 hat der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen die 
Schulverwaltung beauftragt, die Raumkapazität der benachbarten Schulen zu überprüfen. 
Ziel war die Unterbringung möglichst großer Raumkapazitäten für das Hansa-Berufskolleg. 
 
 Als benachbartes Schulgebäude kommt nur die Overbergschule, kath. Grundschule, in Fra-
ge. In der Konsequenz würde die Bereitstellung von Raumkapazitäten für das Hansa-
Berufskolleg im Gebäude der Overbergschule eine Verlagerung oder Auflösung der Grund-
schule bedeuten. Außerdem müssten neue Räume für die ebenfalls dort untergebrachte 
PTA-Lehranstalt gefunden werden.

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 Mit dem Beschluss zur Schulentwicklungsplanung hat der Rat am 13.12.2006 festgelegt, 
auch im Grundschulbereich erst nach Abschluss der „Orientierungsphase“ bis zum Schuljahr 
2010/11 über das weitere Verfahren der Kapazitätenplanungen zu entscheiden. Insofern 
steht das Grundschulgebäude jetzt nicht für das Hansa-Berufskolleg zur Verfügung. 
 
 Darüber hinaus könnte das notwendige Raumprogramm zur Erweiterung des Hansa-
Berufskollegs nicht allein im Gebäude der Overbergschule abgedeckt werden. Auch an die-
sem Standort wäre eine umfangreiche bauliche Erweiterung notwendig. 
 
 
5. Planungsverfahren 
 
 Das nach den Plänen des Stadtbaumeisters W. Sittel erstellte axial-symmetrische Gebäude 
wurde 1928 /1929 errichtet und steht aufgrund seiner Stadtbild-prägenden Anlage seit 1987 
unter Denkmalschutz. Es hat insgesamt 5 Geschosse, verfügt über 227 Räume und hat eine 
Nettogebäudefläche von ca. 8.800 m². Das Hauptgebäude besteht aus einem einfachen, 
i.d.R. zweibündig erschlossenen und mit einem steilen Walmdach gedeckten Ziegelbaukör-
per. Auf dem Grundstück befindet sich darüber hinaus eine Sporthalle mit  Nebentrakt. Das 
Hauptgebäude ist behindertengerecht erschlossen.  
 
 Zurzeit sind Nutzungen des Hansa-Berufskollegs auch in einem Fertigbauklassentrakt am 
Standort aus dem Jahr 1971 ausgelagert. Die Nutzungsdauer dieser Räume ist aufgrund des 
baulichen Zustands des Pavillongebäudes abgelaufen. Auch ein aktueller Bericht der vom 
Ministerium für Schule und Wissenschaft beauftragten B.A.D. Gesundheitsvorsorge und Si-
cherheitstechnik GmbH vom 20.02.2007 empf iehlt, das Pavillongebäude aus der Nutzung zu 
nehmen und möglichst schnell Ausweichräumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.  
 Darüber hinaus nutzt das Hansa-Berufskolleg noch Räume im Gebäude der Alten Mauritz-
schule. 
 
 In den Jahren 1995 bis 2000 wurde das Hauptgebäude des Hansa-Berufskollegs baulich und 
energetisch  mit einem Volumen von ca. 8.200.000 € umfangreich innen und außen saniert. 
Aufgrund der durchgeführten umfangreichen Sanierungen kann der bauliche Zustand des 
Hauptgebäudes als sehr gut bezeichnet werden.  
 
 Nach der Prioritätenliste des Amtes für Gebäudemanagement ist die Sanierung der Trep-
penstufen (1. Bauabschnitt) im Hauptgebäude (36.000 €) für das Jahr 2007 vorgesehen. Im 
Jahr 2008 sind weitere Brandschutzmaßnahmen geplant.  
 Aufgrund des bestehenden Defizits an Unterrichts- und Fachräumen und des baulichen Zu-
stands der Pavillons ergibt sich die Notwendigkeit, das Hansa-Berufskolleg zu erweitern und 
zeitgleich die bisher in der Alten Mauritzschule genutzten Räume hierhin zu verlagern. 
 
 Das Raumprogramm für die Erweiterung umfasst den Ersatz der Pavillonklassen, die Verla-
gerung der zur Zeit vom Hansa-Berufskolleg genutzten Räume an den Standort Hansaring 
sowie die Schaffung zusätzlicher Unterrichts-, Fach- und Verwaltungsräume mit einer  
Hauptnutzfläche von ca. 2.550 m² sowie den Neubau einer Dreifach-Sporthalle ohne Tribüne 
(27 m x 45 m). 
 
 An die Planung werden aufgrund der unmittelbaren Nähe zu dem unter Denkmalschutz ste-
henden Schulgebäude sowie aufgrund der durch das Raumprogramm zu erwartenden hohen 
Dichte der Bebauung am Standort weitreichende Anforderungen gestellt. Es wird deshalb 
vorgeschlagen, durch einen begrenzt offenen Architektenwettbewerb im Rahmen eines VOF-
Verfahrens zunächst alternative Vorplanungskonzepte zu erhalten, die diesen Anforderun-
gen gerecht werden. Damit kann für das planerisch und städtebaulich schwierige Projekt ei-
ne entsprechende Qualität im Wettbewerb mit einem funktional, architektonisch ansprechen-
den und zugleich wirtschaftlichen Ergebnis erreicht werden.

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V/0200/2007 
 
 
6. Beschaffungsvariante für die Erweiterung   
 
 Für die Erweiterung des Hansa-Berufskolleg sind im Haushaltsplan 2007 insgesamt Mittel in 
Höhe von 9.912.870 € vorgesehen. Davon entfallen auf die Baukosten 8.900.010 €, die Be-
schaffungen 658.690 € und die Beschaffung von Lehrmitteln 354.170 €. Aufgrund der Höhe 
der Investition ist für die Vergabe der Planungsleistungen an ein externes Büro die Durchfüh-
rung eines europaweiten VOF- Verfahrens erforderlich.  
 
 Unter o.g. Voraussetzung wurden die  für die Erweiterung des Hansa-Berufskollegs denkba-
ren alternativen Beschaffungsvarianten untersucht. Als alternative Verfahren sind im Einzel-
nen zu nennen: 
 
a) Direkte Beauftragung eines externen Architekten im Rahmen eines VOF-Verfahrens mit 
gewerkeweiser Vergabe der Bauleistungen 
 
b)  Beauftragung eines externen Architekten im Rahmen eines VOF-Verfahrens mit integ-
riertem Wettbewerbsverfahren und gewerkeweiser Vergabe der Bauleistungen 
 
 Aufgrund der Größe des Projektes mit annähernd 10 Mio. € und der im Amt für Gebäudema-
nagement hierfür nicht zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten kommt eine Planung 
und Bauleitung durch die Verwaltung nicht in Betracht.  
 
 Da die Erweiterung des Hansa-Berufskollegs aufgrund der unmittelbaren Nähe zu einem 
denkmalgeschützten Gebäude und aufgrund der zu erwartenden baulichen Dichte auf dem 
Grundstück mit wirtschaftlichen Mitteln und einer hohen Qualität umgesetzt werden soll, wird 
vorgeschlagen, trotz des längeren Zeitbedarfs, zunächst einen Architektenwettbewerb im 
Zuge eines VOF-Verfahrens durchzuführen (Alternative b). 
 
 
7. Aufhebung des Sperrvermerks 
 
 Im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2007 wurde für die Maßnahme „Erweiterung 
des Hansa-Berufskollegs“ ein Sperrvermerk eingerichtet. Dieser soll aufgehoben werden, 
sobald endgültig über Art und Umfang der Baumaßnahme entschieden ist. 
 Mit dem vorliegenden Errichtungsbeschluss ist diese Voraussetzung erfüllt; der Sperrver-
merk kann somit aufgehoben werden. 
 
 
I.V.         I.V. 
 
g e z .          g e z .  
 
Dr. Hanke       Bickeböller 
Stadträtin       Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (5)

20.03.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.04.2007 Sportausschuss
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt

Zur Sitzung
Entscheidung

Orte (5)

  • Warendorfer Straße 66
  • Schillerstraße
  • Hansaring 80
  • Kinderhaus
  • Gut Insel

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0200/2007
Typ
Vorlagen
Datum
07.03.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37