Beschluss zur Umstellung des Bebauungsplan-Verfahrens mit dem Arbeitstitel „Am Nachtigallental“ in Köln-Weiden (vorhabenbezogener Bebauungsplan(VEP) von bislang § 13a Baugesetzbuch (BauGB) (beschleunigtes Verfahren bei Innenentwicklungsplänen) auf k
Beschlussvorlage Ausschuss 3488/2019 vom 18.10.2019
Stand: Am 05.12.2019 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Funk Sa Vorlagen-Nummer 3488/2019 Freigabedatum 18.10.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss zur Umstellung des Bebauungsplan-Verfahrens mit dem Arbeitstitel "Am Nachtigallental" in Köln-Weiden (Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) von bislang § 13a Baugesetzbuch (BauGB) (beschleunigtes Verfahren bei Innenentwicklungsplänen) auf künftig § 13b BauGB (beschleunigtes Verfahren bei Einbeziehung von Außenbereichsflächen) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Bebauungsplan-Verfahren "Am Nachtigallental" für das Flurstück 1854 und teilweise das Flurstück 1037 Flur 15, Gemarkung Lövenich, in Köln-Weiden von einem Verfahren nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) (vorhabenbezogener Bebauungs- plan (VEP) in Verbindung mit § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren bei Innenentwicklungsplänen) umzustellen auf ein Bebauungsplanverfahren nach § 12 Absatz 2 BauGB (vorhabenbezogener Be- bauungsplan) in Verbindung mit § 13 b BauGB (beschleunigtes Verfahren bei Einbeziehung von Au- ßenbereichsflächen) Alternative: keine Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.11.2019 Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Mit Datum vom 26.08.2015 hat die Circle Development GmbH die Einleitung und Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan (VEP) mit dem Arbeitstitel "Am Nachtigallental in Köln-Weiden" bei der Stadtverwaltung Köln beantragt. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt die Errichtung einer Pflegeeinrichtung für Intensivpatienten (insbe- sondere Beatmungspatienten) mit voraussichtlich zwölf Betreuungsplätzen in Form einer betreuten Wohngemeinschaft in Köln-Weiden auf dem Flurstück 1854 und teilweise auf dem Flurstück 1037 der Flur 15 in der Gemarkung Lövenich. Am 10.03.2016 wurde vom Stadtentwicklungsausschuss der entsprechende Beschluss über die Ein- leitung eines Bebauungsplanverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 58463/03 "Am Nachtigallental in Köln-Weiden", auch auf der Grundlage von § 13 a BauGB (be- schleunigtes Verfahren für Maßnahmen der Innentwicklung) gefasst und am 13.04.2016 im Amtsblatt der Stadt Köln öffentlich bekannt gemacht. Im Zuge einer vom 29. 03. 2018 bis zum 30. 04.2018 durchgeführten Offenlage ergaben sich Hinwei- se seitens der Bürgerschaft und neuere Überlegungen innerhalb der Verwaltung, dass die fragliche Planung rechtssicherer nach § 13 b Baugesetzbuch (beschleunigtes Verfahren bei Einbeziehung von Außenbereichsflächen) durchzuführen ist. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, das Bebauungsplan-Verfahren mit dem Arbeitstitel "Am Nachtigallental in Köln-Weiden" nunmehr auf den §13 b BauGB umzustellen und fortzuführen. Das Planungsziel (Errichtung einer Pflegeeinrichtung in Form einer betreuten Wohngemeinschaft) bleibt unverändert bestehen. Der nächste Schritt für dieses Bebauungsplan-Verfahren ist nach erfolgter Umstellung auf § 13 b BauGB die Durchführung einer erneuten Offenlage. Über diese Durchführung der zweiten Offenlage wird dem Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertretung Lindenthal ausnahmsweise keine separate Mit- teilung vorgelegt, da der Anlass für die erneute Offenlage rein formal-planungsrechtlicher Natur und nicht inhaltlicher Art ist, da die Schaffung des Planungsrechts zur Errichtung einer Pflegeeinrichtung vollständig beibehalten wird. 1 Anlage -
Anlage 1
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0 5025 100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich des (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes Nr.: ................... Am NachtigallentalLQ.|OQ:HLGHQ 0DVWDE
Beratungsverlauf
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04.11.2019
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.6, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
05.12.2019 zuletzt
TOP 10.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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