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3488/2019

Beschluss zur Umstellung des Bebauungsplan-Verfahrens mit dem Arbeitstitel „Am Nachtigallental“ in Köln-Weiden (vorhabenbezogener Bebauungsplan(VEP) von bislang § 13a Baugesetzbuch (BauGB) (beschleunigtes Verfahren bei Innenentwicklungsplänen) auf k

Beschlussvorlage Ausschuss 18.10.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 05.12.2019, TOP 10.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1

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Beschlussvorlage Ausschuss

3623 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Funk Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3488/2019 
Freigabedatum 
18.10.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss zur Umstellung des Bebauungsplan-Verfahrens mit dem Arbeitstitel "Am 
Nachtigallental" in Köln-Weiden (Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) von bislang § 13a 
Baugesetzbuch (BauGB) (beschleunigtes Verfahren bei Innenentwicklungsplänen) auf künftig 
§ 13b BauGB (beschleunigtes Verfahren bei Einbeziehung von Außenbereichsflächen) 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Bebauungsplan-Verfahren "Am Nachtigallental" für 
das Flurstück 1854 und teilweise das Flurstück 1037 Flur 15, Gemarkung Lövenich, in Köln-Weiden 
von einem Verfahren nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) (vorhabenbezogener Bebauungs-
plan (VEP) in Verbindung mit § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren bei Innenentwicklungsplänen) 
umzustellen auf ein Bebauungsplanverfahren nach § 12 Absatz 2 BauGB (vorhabenbezogener Be-
bauungsplan) in Verbindung mit § 13 b BauGB (beschleunigtes Verfahren bei Einbeziehung von Au-
ßenbereichsflächen) 
 
Alternative: keine 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.11.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Mit Datum vom 26.08.2015 hat die Circle Development GmbH die Einleitung und Durchführung des 
Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan (VEP) mit dem Arbeitstitel "Am Nachtigallental in Köln-Weiden" bei der Stadtverwaltung 
Köln beantragt. 
 
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt die Errichtung einer Pflegeeinrichtung für Intensivpatienten (insbe-
sondere Beatmungspatienten) mit voraussichtlich zwölf Betreuungsplätzen in Form einer betreuten 
Wohngemeinschaft in Köln-Weiden auf dem Flurstück 1854 und teilweise auf dem Flurstück 1037 der 
Flur 15 in der Gemarkung Lövenich. 
 
Am 10.03.2016 wurde vom Stadtentwicklungsausschuss der entsprechende Beschluss über die Ein-
leitung eines Bebauungsplanverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 
58463/03 "Am Nachtigallental in Köln-Weiden", auch auf der Grundlage von § 13 a BauGB (be-
schleunigtes Verfahren für Maßnahmen der Innentwicklung) gefasst und am 13.04.2016 im Amtsblatt 
der Stadt Köln öffentlich bekannt gemacht. 
 
Im Zuge einer vom 29. 03. 2018 bis zum 30. 04.2018 durchgeführten Offenlage ergaben sich Hinwei-
se seitens der Bürgerschaft und neuere Überlegungen innerhalb der Verwaltung, dass die fragliche 
Planung rechtssicherer nach § 13 b Baugesetzbuch (beschleunigtes Verfahren bei Einbeziehung von 
Außenbereichsflächen) durchzuführen ist.  
 
Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, das Bebauungsplan-Verfahren mit dem Arbeitstitel 
"Am Nachtigallental in Köln-Weiden" nunmehr auf den §13 b BauGB umzustellen und fortzuführen. 
Das Planungsziel (Errichtung einer Pflegeeinrichtung in Form einer betreuten Wohngemeinschaft) 
bleibt unverändert bestehen. 
 
Der nächste Schritt für dieses Bebauungsplan-Verfahren ist nach erfolgter Umstellung auf § 13 b BauGB 
die Durchführung einer erneuten Offenlage. Über diese Durchführung der zweiten Offenlage wird dem 
Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertretung Lindenthal ausnahmsweise keine separate Mit-
teilung vorgelegt, da der Anlass für die erneute Offenlage rein formal-planungsrechtlicher Natur und 
nicht inhaltlicher Art ist, da die Schaffung des Planungsrechts zur Errichtung einer Pflegeeinrichtung 
vollständig beibehalten wird. 
 
 
1 Anlage

Anlage 1

394 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0 5025 100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes Nr.: ................... Am NachtigallentalLQ.|OQ:HLGHQ
0D‰VWDE

Beratungsverlauf (2)

04.11.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Nachtigallental

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Details

Aktenzeichen
3488/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.10.2019
Erstellt
07.10.2019 14:03