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0626/2024

Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten des Gürzenich-Orchesters Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.08.2024

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten

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Anlage 2 Synopse zur Richtlinie Freikarten

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Beschlussvorlage Rat

1912 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/47 
47 
Vorlagen-Nummer 
 0626/2024 
Freigabedatum 
16.08.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten des Gürzenich-
Orchesters Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügte neue Richtlinie zur 
Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten für das Gürzenich-Orchester Köln. Die 
Richtlinie soll ab dem 07.10.2024 in Kraft treten.  
 
 
 
Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 17.09.2024 
Finanzausschuss 23.09.2024 
Rat 01.10.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten bei vom Gürzenich-Orchester Köln ver-
anstalteten Sinfoniekonzerten soll ab 07.10.2024 gemäß der dieser Beschlussvorlage beige-
fügten Richtlinie (Anlage 1) geregelt werden. Die Regelungen würden auch für Kammerkon-
zerte und Sonderkonzerte gelten, sofern von der Geschäftsführung des Gürzenich-Orchester 
Köln nicht anders festgelegt. 
 
Die Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten des Gürzenich-Orchester 
Köln in vorliegender Fassung ist inhaltlich mit 14/1 - Antikorruptionsstelle Rechnungsprüfungs-
amt abgestimmt. 
 
Mit der neuen Richtlinie wird die Abgabe kostenloser und ermäßigter Karten reduziert und da-
mit auch die finanzielle Belastung des Haushalts - zur Vermeidung von Steuerschäden erfor-
dern nicht dienstbedingte Freikarten oder ermäßigte Karten eine finanzielle Kompensation des 
Kernhaushaltes an das Gürzenich-Orchester – begrenzt. 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten des Gürze-
nich-Orchester Köln 
Anlage 2 Synopse

Anlage 1 Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten

8978 Zeichen

Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten, Seite 1 
 
Gürzenich-Orchester Köln 
Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten 
 
Die Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten bei vom Orchester veranstalteten 
Sinfoniekonzerten des Gürzenich-Orchester Köln wird ab 07.10.2024 wie folgt geregelt. Die 
Regelung gilt auch für Kammerkonzerte und Sonderkonzerte, sofern von der 
Geschäftsführung nichts Abweichendes festgelegt wurde. 
 
 
1. Kostenlose Karten 
 
a) Dienstkarten 
aa) Je 2 Dienstkarten pro Konzert erhalten auf Antrag: 
 Oberbürgermeister*in, 
 Beigeordnete*r für Kunst und Kultur, 
 Mitglieder des Betriebsausschusses des Gürzenich-Orchesters, 
 G ürzenich-Kapellmeister*in, 
 Geschäftsführende*r Direktor*in des Gürzenich-Orchesters, 
 Intendant*in der Bühnen der Stadt Köln, 
 Geschäftsführende*r Direktor*in der Bühnen der Stadt Köln, 
 Orchestervorstand des Gürzenich-Orchesters, 
 Künstlerischer Beirat des Gürzenich-Orchesters, 
 Vorstand der Orchesterakademie des Gürzenich-Orchesters, 
 WDR-Intendanz, 
 Gastdirigent*innen und Gastsolist*innen, Chorleiter*innen sowie Komponist*innen 
und andere beteiligte Künstler*innen (ausgenommen Orchestermusiker*innen und 
Chorist*innen) eines aufgeführten Werkes. 
 
 
ab) Je 1 Dienstkarte pro Konzert erhalten auf Antrag: 
 arbeitsvertraglich angestellte Mitarbeiter*innen des Gürzenich-Orchesters, für deren 
Tätigkeit die Kenntnis des jeweiligen Konzerts unerlässlich ist, 
 andere an der Produktion beteiligte Mitarbeiter*innen, für deren Tätigkeit die Kenntnis 
des jeweiligen Konzerts unerlässlich ist, auch wenn diese nicht arbeitsvertraglich 
angestellt sind (beispielsweise Ohrenauf!-Dozent*innen und Referent*innen der 
Konzerteinführung), 
 Mitarbeiter*innen des Dezernats für Kunst und Kultur der Stadt Köln, 
Mitarbeiter*innen des Kulturamts der Stadt Köln, die*der Fachreferent*in Kunst und 
Kultur der*des Oberbürgermeisters*in sowie die freigestellten Mitglieder des 
Personalrats Kunst und Kultur, zu deren dienstlichen Aufgaben der Besuch von 
Konzerten zählt, 
 Mitarbeitende der Stadt Köln, deren dienstliche Tätigkeit mit dem Gürzenich-
Orchester eng verbunden ist, für die die Kenntnis der jeweiligen Konzerte wichtig ist. 
 Bei Kammerkonzerten erhalten alle beteiligten Künstler*innen eine Dienstkarte pro 
Konzert. 
 
 
ac) Je 22 Dienstkarten pro Konzert erhält: 
 KölnMusik GmbH für dienstliche Zwecke. Nicht benötigte Karten sind der Verwaltung 
rechtzeitig zum Verkauf zurückzugeben.

Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten, Seite 2 
 
ad) Je 10 Dienstkarten pro Konzert erhalten: 
 die Musiker*innen des Gürzenich-Orchesters, für die der Besuch von Konzerten für 
dienstliche Belange essentiell ist (z. B. Beurteilung von Kolleg*innen im Probejahr). 
Die Verteilung übernimmt der Orchestervorstand. Nicht benötigte Karten sind der 
Verwaltung rechtzeitig zum Verkauf zurückzugeben. 
 als Ordnungsdienstkarten der diensthabende Orchesterdienst zur Verteilung als 
Einlasskarte aus dienstlichen Gründen für am Konzert beteiligte Musiker*innen und 
zu Lernzwecken an Akademisten der Orchesterakademie des Gürzenich-Orchesters, 
auch wenn diese nicht am Projekt beteiligt sind. 
 andere am Projekt beteiligte Orchester und Chöre. 
  
 
b) Pressekarten 
Je eine Pressekarte erhalten Medienvertreter*innen, von denen eine Berichterstattung über 
das jeweilige Konzert zu erwarten ist. Die Pressekarte wird kostenlos abgegeben. Eine 
zweite Karte für eine Begleitperson (externe Gebührenkarte) wird nach Verfügbarkeit 
abgegeben. 
 
 
c) Ehrenkarten 
ca) Je 2 Ehrenkarten erhalten auf Antrag oder Einladung durch die Betriebsleitung:  
 vom Rat benannte Ehrenmitglieder des Gürzenich-Orchesters, 
 Beigeordnete der Stadt Köln, 
 Ratsmitglieder, basierend auf dem Leitfaden für Mandatsträger*innen der Stadt Köln 
in der jeweils aktuellen Fassung, 
 Gäste der Stadt auf schriftliche Anweisung der*des Oberbürgermeisters*in, 
 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, deren Netzwerke für die positive 
Außenwahrnehmung des Gürzenich-Orchesters als Orchester der Stadt Köln wichtig 
sind. 
 
 
cb) Je 1 Ehrenkarte erhalten auf Antrag und nach Verfügbarkeit: 
 wichtige Medienvertreter*innen, 
 musikalische Leiter*innen, Geschäftsführer*innen und leitende Angestellte 
(Orchesterdirektor*innen, Dramaturg*innen, Abteilungsleiter*innen) anderer großer 
Kulturorchester sowie Intendant*innen bzw. Theaterleiter*innen und 
Geschäftsführer*innen anderer großer Konzerthäuser, Theater und 
Kulturorganisationen sowie Musikverlage, 
 Urheber*innen, Verleger*innen und Vertreter*innen von Verwertungsgesellschaften 
sowie des Deutschen Bühnenvereins und der Deutschen Orchestervereinigung, 
 Beschäftigte von Agenturen, deren Künstler*innen am jeweiligen Konzert beteiligt 
sind oder mit denen das Gürzenich-Orchester eine Zusammenarbeit plant, 
 Künstler*innen, mit denen das Gürzenich-Orchester eine Zusammenarbeit plant, 
 Mitarbeitende der Karl Rahner Akademie im Rahmen einer Veranstaltung in 
Kooperation mit dem Gürzenich-Orchester.

Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten, Seite 3 
 
d) Sonstige kostenlose Karten 
Nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Geschäftsführende Direktion oder den 
Marketingleitung in Vertretung können kostenlose Karten ausgegeben werden für: 
 die Anbahnung künstlerischer und geschäftlicher Vorhaben (z. B. Tourneeveranstalter, 
Künstleragenturen), 
 Sponsor*innen auf der Basis eines gültigen Sponsoring-Vertrags, 
 Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Gewinnspiele, Tombolas, Tag der offenen 
Tür) und des Vertriebs (z. B. 2 für 1-Aktionen). 
 Je 10 Ehrenkarten bei Verfügbarkeit erhält der Gürzenich-Chor für die 
Dienstagsvorstellung der Abonnementkonzerte. Die Verteilung findet über den 
Chorvorstand statt. 
 
2. Ermäßigte Karten 
können dem nachstehenden Personenkreis angeboten werden, sofern ein Konzert absehbar 
nicht ausverkauft sein wird und die Geschäftsführende Direktion das betreffende Konzert 
dazu schriftlich freigegeben hat. Ein Anspruch besteht nicht. 
 
a) Interne Gebührenkarten 
Auf Antrag können bei Verfügbarkeit bis zu 2 Karten pro Konzert im Vorverkauf zum Preis 
von je 5 EUR erwerben: 
 Mitarbeitende der Verwaltung und Direktion des Gürzenich-Orchesters, für deren 
dienstliche Tätigkeit der Besuch der Konzerte wichtig ist, 
 Musiker*innen des Gürzenich-Orchesters, für deren dienstliche Tätigkeit der Besuch 
der Konzerte wichtig ist, 
 Mitarbeitende der Bühnen der Stadt Köln, für deren dienstliche Tätigkeit der Besuch 
der Konzerte wichtig ist. 
Dies gilt für alle Konzerte des Gürzenich-Orchesters in der Kölner Philharmonie, 
ausgenommen Kammer- und Schulkonzerte. Weitere Ausnahmen können von der 
Geschäftsführenden Direktion benannt werden. 
 
b) Externe Gebührenkarten 
Auf Antrag können bei Verfügbarkeit bis zu 2 Karten pro Konzert im Vorverkauf zum Preis 
von je 10 EUR erwerben: 
 Musiker*innen, die das Konzert als Aushilfe spielen. 
 
3. Kostenlose bzw. ermäßigte Karten aus sozialen Gründen 
 Die Geschäftsführende Direktion kann, wenn es der Vorverkauf zulässt, ermäßigte 
oder kostenlose Karten an soziale Einrichtungen (z. B. Seniorenheime, Kindergärten, 
Schulen) vergeben. 
 Des Weiteren gelten alle vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Ermäßigungen in 
der jeweils aktuellen Fassung der »Festsetzung der Kartenpreise und 
Ermäßigungsregeln des Gürzenich-Orchesters« (aktuelle Fassung vom 9.2.2023; 
Vorlage-Nummer 0100/2023). 
 
4. Geldwerter Vorteil 
Alle von Beschäftigten der Stadt Köln verwendeten kostenlosen oder ermäßigten Karten 
werden durch die Verwaltung pro Person erfasst, da der geldwerte Vorteil von den 
Kartenempfänger*innen zu versteuern ist.

Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten, Seite 4 
 
5. Missbrauch 
Kostenlose bzw. ermäßigte Eintrittskarten (mit Ausnahme der aus sozialen Gründen 
ausgegebenen Karten) werden zum persönlichen Gebrauch überlassen und sind nicht 
übertragbar. Die missbräuchliche Verwendung kostenloser oder ermäßigter Karten, 
insbesondere die Weitergabe gegen Entgelt, führt zum Ausschluss von der Berechtigung 
zum Bezug von kostenlosen oder ermäßigten Karten sowie zu Regressansprüchen des 
Gürzenich-Orchesters. Ferner drohen Beschäftigten des Gürzenich-Orchesters oder der 
Bühnen der Stadt Köln arbeits- bzw. dienstrechtliche Konsequenzen. 
 
6. Allgemeines 
Die Abgabe kostenloser oder ermäßigter Karten bedarf grundsätzlich der vorherigen 
Zustimmung der Geschäftsführenden Direktion oder der Verwaltungsleitung (oder 
Marketingleitung) in Vertretung. Eine regelmäßige Kontrolle der Listen über ausgegebene 
Dienst- und Ehrenkarten sowie Gebührenkarten führt die Assistenz der Geschäftsführenden 
Direktion durch. 
 
Ermäßigungen für vertriebliche Zwecke bleiben der Geschäftsführung jederzeit 
unbenommen. 
 
 
 
Köln, 12.08.2024 
 
 Stefan Englert 
Geschäftsführender Direktor

Anlage 2 Synopse zur Richtlinie Freikarten

18430 Zeichen

Seite 1 von 9  
Anlage 2  
Synopse zur Richtlinie Freikarten des Gürzenich-Orchester Köln  
  
 
Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskar- 
ten für das Gürzenich-Orchester der Stadt Köln  
vom  
01. August 2019  
 
- Aktuelle Fassung - 
 
 
Entwurf: 
Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskar- 
ten für das Gürzenich-Orchester der Stadt Köln  
ab 07.10.2024  
 
- Beschlussvorschlag mit Änderungen - 
 
 
Erläuterungen  
 
Die Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten bei Sinfoniekonzerten des 
Gürzenich-Orchesters Köln in der Kölner Philharmonie am Sonntag, Montag und 
Dienstag wird ab 01.08.2019 wie folgt geregelt. Die Regelung gilt auch für Kammer- 
konzerte und Sonderkonzerte, sofern von der Geschäftsführung nichts Abweichen- 
des festgelegt wurde. 
 
Die Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten bei vom Orchester veran- 
stalteten Sinfoniekonzerten des Gürzenich-Orchester Köln wird ab 07.10.2024  
wie folgt geregelt. Die Regelung gilt auch für Kammerkonzerte und Sonderkonzerte, 
sofern von der Geschäftsführung nichts Abweichendes festgelegt wurde. 
Redaktionelle Änderungen 
1.  Kostenlose Karten  
 
1. Kostenlose Karten   
a) Dienstkarten 
aa) je 2 Dienstkarten pro Konzert erhalten auf Antrag:  
• Oberbürgermeister/in  
• Kulturdezernent/in  
• Mitglieder des Betriebsausschusses des Gürzenich- Orchesters Köln  
• Gürzenich-Kapellmeister  
• Geschäftsführende/r Direktor/in des Gürzenich-Orc hesters  
• Intendant/in der Bühnen der Stadt Köln  
• Geschäftsführende/r Direktor/in der Bühnen der St adt Köln  
• Sprecher/in des Orchestervorstands des Gürzenich- Orchesters  
• WDR-Intendanz 
a) Dienstkarten 
aa) Je 2 Dienstkarten pro Konzert erhalten auf Antrag: 
• Oberbürgermeister*in, 
• Beigeordnete*r für Kunst und Kultur,  
• Mitglieder des Betriebsausschusses des Gürzenich- Orchesters, 
• Gürzenich-Kapellmeister*in, 
• Geschäftsführende*r Direktor*in des Gürzenich-Orc hesters, 
• Intendant*in der Bühnen der Stadt Köln, 
• Geschäftsführende*r Direktor*in der Bühnen der St adt Köln, 
• Orchestervorstand des Gürzenich-Orchesters, 
• Künstlerischer Beirat des Gürzenich-Orchesters,  
• Vorstand der Orchesterakademie des Gürzenich-Orch esters, 
• WDR-Intendanz, 
• Gastdirigent*innen und Gastsolist*innen, Chorleiter*innen sowie 
Komponist*innen und andere beteiligte Künstler*innen (ausgenommen Or- 
chestermusiker*innen und Chorist*innen) eines aufgeführten Werkes.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Genderanpassungen, Ergänzungen 
und redaktionelle Änderungen

Seite 2 von 9  
ab) je 2 Dienstkarten pro Konzert erhalten auf Antrag: 
Gastdirigenten und -Solisten, Chorleiter sowie Komponisten eines aufgeführten 
Werkes 
ab) Je 1 Dienstkarte pro Konzert erhalten auf Antrag: 
• arbeitsvertraglich angestellte Mitarbeiter*innen des Gürzenich-Orchesters, 
für deren Tätigkeit die Kenntnis des jeweiligen Konzerts unerlässlich ist, 
• andere an der Produktion beteiligte Mitarbeiter*innen, für deren Tä- 
tigkeit die Kenntnis des jeweiligen Konzerts unerlässlich ist, auch wenn diese 
nicht arbeitsvertraglich angestellt sind (beispielsweise Ohrenauf!-Dozent*in- 
nen und Referent*innen der Konzerteinführung), 
• Mitarbeiter*innen des Dezernats für Kunst und Kultur der Stadt Köln,  
Mitarbeiter*innen des Kulturamts der Stadt Köln, die*der Fachreferent*in Kunst und 
Kultur der*des Oberbürgermeister*in sowie die freigestellten Mitglieder des Perso- 
nalrats Kunst und Kultur, zu deren dienstlichen Aufgaben der Besuch von Konzerten 
zählt, 
• Mitarbeitende der Stadt Köln, deren dienstliche Tätigkeit mit dem 
Gürzenich-Orchester eng verbunden ist, für die die Kenntnis der jeweiligen 
Konzerte wichtig ist. 
• Bei Kammerkonzerten erhalten alle beteiligten Kün stler*innen eine 
Dienstkarte pro Konzert. 
 
ab) wurde in der neuen Fassung in 
a)kumuliert.  
Genderanpassungen und redaktio- 
nelle Änderungen 
ac) je 1 Dienstkarte pro Konzert erhalten auf Antrag:  
• Arbeitsvertraglich angestellte Mitarbeiter des Gü rzenich-Orchesters Köln, 
für deren Tätigkeit die Kenntnis des jeweiligen Konzerts unerlässlich ist.  
• Ein/e Mitarbeiter/in des Kulturdezernats der Stad t Köln, eine/e Mitarbeite- 
rin des Kulturamts der Stadt Köln, die/der Fachreferent/in des Oberbürgermeisters 
sowie die freigestellten Mitglieder des Personalrats Kunst und Kultur, zu deren 
dienstlichen Aufgaben der Besuch von Konzerten zählt  
• Zusätzlich haben die unter ac) genannten Personen  Anrecht auf eine wei- 
tere, interne Gebührenkarte nach Verfügbarkeit. 
ac) Je 22 Dienstkarten pro Konzert erhält: 
• KölnMusik GmbH für dienstliche Zwecke. Nicht benö tigte Karten sind der 
Verwaltung rechtzeitig zum Verkauf zurückzugeben. 
ad) wurde in der neuen Fassung zu 
ac) 
ad) je 22 Dienstkarten pro Konzert erhält:  
• KölnMusik GmbH für dienstliche Zwecke. Nicht benö tigte Karten sind der 
Verwaltung rechtzeitig zum Verkauf zurückzugeben. 
ad) Je 10 Dienstkarten pro Konzert erhalten: 
• die Musiker*innen des Gürzenich-Orchesters, für die der Besuch von 
Konzerten für dienstliche Belange essentiell ist (z. B. Beurteilung von Kol- 
leg*innen im Probejahr) . Die Verteilung übernimmt der Orchestervorstand. Nicht 
benötigte Karten sind der Verwaltung rechtzeitig zum Verkauf zurückzugeben. 
• als Ordnungsdienstkarten der diensthabende Orchesterdienst zur 
Verteilung als Einlasskarte aus dienstlichen Gründen für am Konzert beteiligte 
Musiker*innen und zu Lernzwecken an Akademisten der Orchesterakademie 
des Gürzenich-Orchesters, auch wenn diese nicht am Projekt beteiligt sind. 
• andere am Projekt beteiligte Orchester und Chöre.  
 
ae) wurde in der neuen Fassung zu 
ad)  
Genderanpassungen und redaktio- 
nelle Änderungen 
 
ae) je 10 Dienstkarten pro Konzert erhalten:  
• die Musikerinnen und Musiker des Gürzenich-Orches ters für dienstliche 
Zwecke. Nicht benötigte Karten sind der Verwaltung rechtzeitig zum Verkauf 
zurückzugeben.  
• der diensthabende Orchestermanager/die diensthabe nde Orchestermana- 
gerin oder der diensthabende Orchesterinspektor/die diensthabende Orchesterin- 
spektorin zur Verteilung als Einlasskarte für am Konzert beteiligte Musiker/innen aus 
dienstlichen Gründen (möglichst Stehplatzkarten).

Seite 3 von 9  
b) Pressekarten  
Je eine Pressekarte erhalten Medienvertreter/innen, von denen eine Berichterstat- 
tung über das jeweilige Konzert zu erwarten ist. Die Pressekarte wird kostenlos ab- 
gegeben. An die Redaktionen des Kölner Stadt Anzeigers sowie der Kölnischen 
Rundschau wird jeweils ein Jahrespresseausweis vergeben, der einem Journalisten 
den Besuch aller Konzerte des Gürzenich-Orchesters erlaubt. Eine zweite Karte für 
eine Begleitperson (sog. Presse-Begleitkarte für 10 EUR) wird als interne Presse- 
karte nach Verfügbarkeit abgegeben. 
b) Pressekarten 
Je eine Pressekarte erhalten Medienvertreter*innen, von denen eine Berichterstat- 
tung über das jeweilige Konzert zu erwarten ist. Die Pressekarte wird kostenlos ab- 
gegeben. Eine zweite Karte für eine Begleitperson (externe Gebührenkarte) wird 
nach Verfügbarkeit abgegeben. 
Genderanpassungen, Redaktionelle 
Änderungen 
c) Ehrenkarten 
ca) je 2 Ehrenkarten erhalten auf Antrag oder Einladung durch die Betriebsleitung:  
• Vom Rat benannte Ehrenmitglieder des Gürzenich-Or chesters Köln  
• Beigeordnete der Stadt Köln  
• Ratsmitglieder  
• Gäste der Stadt auf schriftliche Anweisung der Ob erbürgermeisterin/des 
Oberbürgermeisters  
• Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens  
• Wichtige Mitarbeitende der Kölner Stadtverwaltung  sowie insbesondere 
neu antretende Beigeordnete und Amtsleiter/innen. 
c) Ehrenkarten 
ca) Je 2 Ehrenkarten erhalten auf Antrag oder Einladung durch die Betriebsleitung:  
• vom Rat benannte Ehrenmitglieder des Gürzenich-Or chesters, 
• Beigeordnete der Stadt Köln, 
• Ratsmitglieder, basierend auf dem Leitfaden für Mandatsträger*in- 
nen der Stadt Köln in der jeweils aktuellen Fassung,  
• Gäste der Stadt auf schriftliche Anweisung der*des Oberbürgermeis- 
ters*in, 
• Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, deren N etzwerke für die 
positive Außenwahrnehmung des Gürzenich-Orchesters als Orchester der 
Stadt Köln wichtig sind. 
 
Genderanpassungen, Redaktionelle 
Änderungen 
cb) je 1 Ehrenkarten erhalten auf Antrag:  
 
• Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, wichtig e Medienvertreter/innen 
Musikalische Leiter/innen, Geschäftsführer/innen und leitende Angestellte (Orches- 
terdirektoren, Dramaturgen, Abteilungsleiter) anderer großer Kulturorchester sowie 
Intendantinnen/Intendanten bzw. Theaterleiter/-innen und Geschäftsführer/innen an- 
derer großer Konzerthäuser, Opernhäuser und Theater  
• Urheber/innen, Verleger/innen und Vertreter/innen  von Verwertungsge- 
sellschaften sowie des Deutschen Bühnenvereins und der Deutschen Orchesterver- 
einigung  
• Beschäftigte von Agenturen, deren Künstler/innen am jeweiligen Konzert 
beteiligt sind oder mit denen das Gürzenich-Orchester eine Zusammenarbeit plant  
• Dirigenten, Solisten, Chorleiter und Komponisten,  mit denen das Gürze- 
nich- Orchester eine Zusammenarbeit plant.  
• Mitarbeitende der Karl-Rahner Akademie im Rahmen einer Veranstaltung 
in Kooperation mit dem Gürzenich-Orchester  
• Zusätzlich haben die unter cb) genannten Personen  Anrecht auf eine wei- 
tere, interne Gebührenkarte nach Verfügbarkeit. 
 
cb) Je 1 Ehrenkarte erhalten auf Antrag und nach Verfügbarkeit: 
• wichtige Medienvertreter*innen, 
• musikalische Leiter*innen, Geschäftsführer*innen und leitende An- 
gestellte (Orchesterdirektor*innen, Dramaturg*innen, Abteilungsleiter*innen) 
anderer großer Kulturorchester sowie Intendant*innen bzw. Theaterleiter*in- 
nen und Geschäftsführer*innen anderer großer Konzerthäuser, Theater und 
Kulturorganisationen sowie Musikverlage, 
• Urheber*innen, Verleger*innen und Vertreter*innen  von Verwertungs- 
gesellschaften sowie des Deutschen Bühnenvereins und der Deutschen Or- 
chestervereinigung, 
• Beschäftigte von Agenturen, deren Künstler*innen am jeweiligen 
Konzert beteiligt sind oder mit denen das Gürzenich-Orchester eine Zusam- 
menarbeit plant, 
• Künstler*innen, mit denen das Gürzenich-Orchester  eine Zusammen- 
arbeit plant, 
• Mitarbeitende der Karl Rahner Akademie im Rahmen einer Veranstal- 
tung in Kooperation mit dem Gürzenich-Orchester. 
 
Genderanpassungen, Redaktionelle 
Änderungen 
d) Sonstige kostenlose Karten  
Nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Geschäftsführende Direktion oder den 
Marketingleiter in Vertretung können kostenlose Karten ausgegeben werden für:  
• die Anbahnung künstlerischer und geschäftlicher V orhaben und die Kom- 
pensation von Geschäften  
• Sponsoren auf der Basis eines gültigen Sponsoring -Vertrags  
• Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Gewinns piele, Tombolas, Tag 
der offenen Tür) und des Vertriebs (z.B. 2 für 1-Aktionen).  
• In Ausnahmefällen soziale Einrichtungen (z.B. Sen iorenheime, Kin- 
dergärten, Schulen) nach Maßgabe des Geschäftsführenden Direktors oder der 
Marketingleitung in Vertretung 
d) Sonstige kostenlose Karten 
Nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Geschäftsführende Direktion oder die 
Marketingleitung in Vertretung können kostenlose Karten ausgegeben werden für: 
• die Anbahnung künstlerischer und geschäftlicher V orhaben (z. B. Tour- 
neeveranstalter, Künstleragenturen), 
• Sponsor*innen  auf der Basis eines gültigen Sponsoring-Vertrags, 
• Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Gewinn spiele, Tombolas, Tag 
der offenen Tür) und des Vertriebs (z. B. 2 für 1-Aktionen). 
• Je 10 Ehrenkarten bei Verfügbarkeit erhält der Gürzenich-Chor für 
die Dienstagsvorstellung der Abonnementkonzerte. Die Verteilung findet über 
den Chorvorstand statt. 
 
Genderanpassungen, Redaktionelle 
Änderungen

Seite 4 von 9  
   
2. Erm äßigte Karten  
 
2. Erm äßigte Karten   
Können dem nachstehenden Personenkreis angeboten werden, sofern ein Konzert 
absehbar nicht ausverkauft sein wird und die Geschäftsführende Direktion das be- 
treffende Konzert dazu schriftlich freigegeben hat. Ein Anspruch besteht nicht. 
können dem nachstehenden Personenkreis angeboten werden, sofern ein Konzert 
absehbar nicht ausverkauft sein wird und die Geschäftsführende Direktion das be- 
treffende Konzert dazu schriftlich freigegeben hat. Ein Anspruch besteht nicht. 
 
a) Vorzugskarten 
Auf Antrag können bis zu 2 Karten pro Konzert zum Preis von je 4,50 EUR erwer- 
ben:  
• Mitarbeitende der Verwaltung/Direktion des Gürzen ich-Orchesters Köln  
• Mitglieder des Gürzenich-Orchesters Köln  
• Kontaktlehrer/innen des Musikvermittlungsprogramm s des Gürzenich-   
Orchesters 
a) Interne Gebührenkarten 
Auf Antrag können bei Verfügbarkeit bis zu 2 Karten pro Konzert im Vorverkauf zum 
Preis von je 5 EUR erwerben: 
• Mitarbeitende der Verwaltung und Direktion des Gü rzenich-Orchesters, 
für deren dienstliche Tätigkeit der Besuch der Konzerte wichtig ist, 
• Musiker*innen des Gürzenich-Orchesters, für deren  dienstliche Tätigkeit 
der Besuch der Konzerte wichtig ist, 
• Mitarbeitende der Bühnen der Stadt Köln, für dere n dienstliche Tätigkeit 
der Besuch der Konzerte wichtig ist. 
Dies gilt für alle Konzerte des Gürzenich-Orchesters in der Kölner Philharmonie, 
ausgenommen Kammer- und Schulkonzerte. Weitere Ausnahmen können von der 
Geschäftsführenden Direktion benannt werden. 
 
a )und b) aus der alten Fassung wur- 
den in der neuen Fassung kumuliert 
. 
Genderanpassungen 
 
 
b) Interne Gebührenkarten  
Auf Antrag können bis zu 2 Karten pro Konzert zum Preis von je 10 EUR erwerben:  
• Mitglieder der Bühnen der Stadt Köln 
b) Externe Gebührenkarten 
Auf Antrag können bei Verfügbarkeit bis zu 2 Karten pro Konzert im Vorverkauf zum 
Preis von je 10 EUR erwerben: 
• Musiker*innen, die das Konzert als Aushilfe spiel en. 
 
 
c) Externe Gebührenkarten 
Auf Antrag können bis zu 2 Karten pro Konzert zum Preis von je 10 EUR erwerben:  
• Mitglieder anderer Orchester, Bühnen und Tanzkomp agnien, die Mitglied 
des Deutschen Bühnenvereins sind.  
• Ehemalige Beschäftigte des Gürzenich-Orchesters u nd der Bühnen der 
Stadt Köln, die nach einer mindestens 15-jährigen Betriebszugehörigkeit in den Ru- 
hestand gewechselt sind. 
     
3. Aus sozialen Gr ünden kostenlose bzw. erm äßigte Karten  
 
3.K ostenlose bzw. erm äßigte Karten aus sozialen Gründen   
• Die/der GD kann, wenn es der Vorverkauf zulässt, ermäßigte bzw. kos- 
tenlose Karten an soziale Einrichtungen vergeben.  
• Schüler/-innen, Studenten/Studentinnen, Auszubild ende und Personen, 
die den Bundesfreiwilligendienst leisten, erhalten bis zur Vollendung des 28. Le- 
bensjahres die vom Rat der Stadt Köln beschlossene Ermäßigung in der jeweils ak- 
tuellen Fassung. Die Geschäftsführung kann einzelne Konzerte davon ausnehmen.  
• Inhaber der Ehrenamtskarte sowie der Jugendleiter karte erhalten auf 
Nachweis die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Ermäßigungen in der jeweils 
aktuellen Fassung. 
• Kölnpassinhaber/-innen und Schwerbehinderte erhal ten auf Nachweis die 
vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Ermäßigungen in der jeweils aktuellen Fas- 
sung. Bedarf eine/ein Rollstuhfahrer/-in oder eine/ein 100 Prozent Schwerbehin- 
derte/-r einer Begleitperson, erhält diese eine kostenlose Karte. 
• Die Geschäftsführende Direktion kann, wenn es der  Vorverkauf zulässt, 
ermäßigte oder kostenlose Karten an soziale Einrichtungen (z. B. Seniorenheime, 
Kindergärten, Schulen) vergeben. 
• Des Weiteren gelten alle vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Er- 
mäßigungen in der jeweils aktuellen Fassung der »Festsetzung der Karten- 
preise und Ermäßigungsregeln des Gürzenich-Orchesters« (aktuelle Fassung 
vom 9.2.2023; Vorlage-Nummer 0100/2023).  
 
Redaktionelle Änderungen

Seite 5 von 9  
4. Geldwerter Vorteil  
 
4. Geldwerter Vorteil  
 
 
Alle von Beschäftigten der Stadt Köln verwendeten kostenlosen oder ermäßigten 
Karten werden durch die Verwaltung pro Person erfasst, da der geldwerte Vorteil zu 
versteuern ist. 
 
Alle von Beschäftigten der Stadt Köln verwendeten kostenlosen oder ermäßigten 
Karten werden durch die Verwaltung pro Person erfasst, da der geldwerte Vorteil 
von den Kartenempfänger*innen zu versteuern ist. 
Genderanpassungen 
   
5. Missbrauch  
 
5. Missbrauch  
 
 
Kostenlose bzw. ermäßigte Eintrittskarten (mit Ausnahme der aus sozialen Gründen 
ausgegebenen Karten), werden zum persönlichen Gebrauch überlassen und sind 
nicht übertragbar. Die missbräuchliche Verwendung kostenloser oder ermäßigter 
Karten, insbesondere die Weitergaben gegen Entgelt, führt zum Ausschluss von der 
Berechtigung zum Bezug von kostenlosen oder ermäßigten Karten sowie zu Re- 
gressansprüchen des Gürzenich-Orchesters. Ferner drohen bei Beschäftigten des 
Gürzenich-Orchesters oder der Bühnen der Stadt Köln arbeits- bzw. dienstrechtliche 
Konsequenzen. 
Kostenlose bzw. ermäßigte Eintrittskarten (mit Ausnahme der aus sozialen Gründen 
ausgegebenen Karten) werden zum persönlichen Gebrauch überlassen und sind 
nicht übertragbar. Die missbräuchliche Verwendung kostenloser oder ermäßigter 
Karten, insbesondere die Weitergabe gegen Entgelt, führt zum Ausschluss von der 
Berechtigung zum Bezug von kostenlosen oder ermäßigten Karten sowie zu Re- 
gressansprüchen des Gürzenich-Orchesters. Ferner drohen Beschäftigten des 
Gürzenich-Orchesters oder der Bühnen der Stadt Köln arbeits- bzw. dienstrechtliche 
Konsequenzen. 
 
   
6. Allgemeines  
 
6. Allgemeines  
 
 
Die Abgabe kostenloser oder ermäßigter Karten bedarf grundsätzlich der vorherigen 
Zustimmung des Geschäftsführenden Direktors oder der Verwaltungsleitung (oder 
respektive der Marketingleitung) in Vertretung. Eine regelmäßige Kontrolle der Lis- 
ten über ausgegeben Dienst- und Ehrenkarten sowie Gebührenkarten führt die As- 
sistenz der Geschäftsführenden Direktion durch. 
Ermäßigungen für vertriebliche Zwecke bleiben der Geschäftsführung jederzeit un- 
benommen. 
Die Abgabe kostenloser oder ermäßigter Karten bedarf grundsätzlich der vorherigen 
Zustimmung der Geschäftsführenden Direktion oder der Verwaltungsleitung (oder 
Marketingleitung) in Vertretung. Eine regelmäßige Kontrolle der Listen über ausge- 
gebene Dienst- und Ehrenkarten sowie Gebührenkarten führt die Assistenz der Ge- 
schäftsführenden Direktion durch. 
 
Ermäßigungen für vertriebliche Zwecke bleiben der Geschäftsführung jederzeit un- 
benommen.  
Redaktionelle Änderungen 
 
   
   
 
Daten zur og. Satzung: 
Beschluss des Rates der Stadt Köln   01. Oktober 20 24

Beratungsverlauf (3)

17.09.2024 Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2024 Finanzausschuss
TOP 10.16 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.10.2024 Rat
TOP 6.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0626/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.08.2024
Erstellt
15.02.2024 20:43