0626/2024
Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten des Gürzenich-Orchesters Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
1912 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/47 47 Vorlagen-Nummer 0626/2024 Freigabedatum 16.08.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten des Gürzenich- Orchesters Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügte neue Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten für das Gürzenich-Orchester Köln. Die Richtlinie soll ab dem 07.10.2024 in Kraft treten. Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 17.09.2024 Finanzausschuss 23.09.2024 Rat 01.10.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten bei vom Gürzenich-Orchester Köln ver- anstalteten Sinfoniekonzerten soll ab 07.10.2024 gemäß der dieser Beschlussvorlage beige- fügten Richtlinie (Anlage 1) geregelt werden. Die Regelungen würden auch für Kammerkon- zerte und Sonderkonzerte gelten, sofern von der Geschäftsführung des Gürzenich-Orchester Köln nicht anders festgelegt. Die Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten des Gürzenich-Orchester Köln in vorliegender Fassung ist inhaltlich mit 14/1 - Antikorruptionsstelle Rechnungsprüfungs- amt abgestimmt. Mit der neuen Richtlinie wird die Abgabe kostenloser und ermäßigter Karten reduziert und da- mit auch die finanzielle Belastung des Haushalts - zur Vermeidung von Steuerschäden erfor- dern nicht dienstbedingte Freikarten oder ermäßigte Karten eine finanzielle Kompensation des Kernhaushaltes an das Gürzenich-Orchester – begrenzt. Anlagen: Anlage 1 Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten des Gürze- nich-Orchester Köln Anlage 2 Synopse
Anlage 2 Synopse zur Richtlinie Freikarten
18430 Zeichen
Seite 1 von 9
Anlage 2
Synopse zur Richtlinie Freikarten des Gürzenich-Orchester Köln
Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskar-
ten für das Gürzenich-Orchester der Stadt Köln
vom
01. August 2019
- Aktuelle Fassung -
Entwurf:
Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskar-
ten für das Gürzenich-Orchester der Stadt Köln
ab 07.10.2024
- Beschlussvorschlag mit Änderungen -
Erläuterungen
Die Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten bei Sinfoniekonzerten des
Gürzenich-Orchesters Köln in der Kölner Philharmonie am Sonntag, Montag und
Dienstag wird ab 01.08.2019 wie folgt geregelt. Die Regelung gilt auch für Kammer-
konzerte und Sonderkonzerte, sofern von der Geschäftsführung nichts Abweichen-
des festgelegt wurde.
Die Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten bei vom Orchester veran-
stalteten Sinfoniekonzerten des Gürzenich-Orchester Köln wird ab 07.10.2024
wie folgt geregelt. Die Regelung gilt auch für Kammerkonzerte und Sonderkonzerte,
sofern von der Geschäftsführung nichts Abweichendes festgelegt wurde.
Redaktionelle Änderungen
1. Kostenlose Karten
1. Kostenlose Karten
a) Dienstkarten
aa) je 2 Dienstkarten pro Konzert erhalten auf Antrag:
• Oberbürgermeister/in
• Kulturdezernent/in
• Mitglieder des Betriebsausschusses des Gürzenich- Orchesters Köln
• Gürzenich-Kapellmeister
• Geschäftsführende/r Direktor/in des Gürzenich-Orc hesters
• Intendant/in der Bühnen der Stadt Köln
• Geschäftsführende/r Direktor/in der Bühnen der St adt Köln
• Sprecher/in des Orchestervorstands des Gürzenich- Orchesters
• WDR-Intendanz
a) Dienstkarten
aa) Je 2 Dienstkarten pro Konzert erhalten auf Antrag:
• Oberbürgermeister*in,
• Beigeordnete*r für Kunst und Kultur,
• Mitglieder des Betriebsausschusses des Gürzenich- Orchesters,
• Gürzenich-Kapellmeister*in,
• Geschäftsführende*r Direktor*in des Gürzenich-Orc hesters,
• Intendant*in der Bühnen der Stadt Köln,
• Geschäftsführende*r Direktor*in der Bühnen der St adt Köln,
• Orchestervorstand des Gürzenich-Orchesters,
• Künstlerischer Beirat des Gürzenich-Orchesters,
• Vorstand der Orchesterakademie des Gürzenich-Orch esters,
• WDR-Intendanz,
• Gastdirigent*innen und Gastsolist*innen, Chorleiter*innen sowie
Komponist*innen und andere beteiligte Künstler*innen (ausgenommen Or-
chestermusiker*innen und Chorist*innen) eines aufgeführten Werkes.
Genderanpassungen, Ergänzungen
und redaktionelle Änderungen
Seite 2 von 9
ab) je 2 Dienstkarten pro Konzert erhalten auf Antrag:
Gastdirigenten und -Solisten, Chorleiter sowie Komponisten eines aufgeführten
Werkes
ab) Je 1 Dienstkarte pro Konzert erhalten auf Antrag:
• arbeitsvertraglich angestellte Mitarbeiter*innen des Gürzenich-Orchesters,
für deren Tätigkeit die Kenntnis des jeweiligen Konzerts unerlässlich ist,
• andere an der Produktion beteiligte Mitarbeiter*innen, für deren Tä-
tigkeit die Kenntnis des jeweiligen Konzerts unerlässlich ist, auch wenn diese
nicht arbeitsvertraglich angestellt sind (beispielsweise Ohrenauf!-Dozent*in-
nen und Referent*innen der Konzerteinführung),
• Mitarbeiter*innen des Dezernats für Kunst und Kultur der Stadt Köln,
Mitarbeiter*innen des Kulturamts der Stadt Köln, die*der Fachreferent*in Kunst und
Kultur der*des Oberbürgermeister*in sowie die freigestellten Mitglieder des Perso-
nalrats Kunst und Kultur, zu deren dienstlichen Aufgaben der Besuch von Konzerten
zählt,
• Mitarbeitende der Stadt Köln, deren dienstliche Tätigkeit mit dem
Gürzenich-Orchester eng verbunden ist, für die die Kenntnis der jeweiligen
Konzerte wichtig ist.
• Bei Kammerkonzerten erhalten alle beteiligten Kün stler*innen eine
Dienstkarte pro Konzert.
ab) wurde in der neuen Fassung in
a)kumuliert.
Genderanpassungen und redaktio-
nelle Änderungen
ac) je 1 Dienstkarte pro Konzert erhalten auf Antrag:
• Arbeitsvertraglich angestellte Mitarbeiter des Gü rzenich-Orchesters Köln,
für deren Tätigkeit die Kenntnis des jeweiligen Konzerts unerlässlich ist.
• Ein/e Mitarbeiter/in des Kulturdezernats der Stad t Köln, eine/e Mitarbeite-
rin des Kulturamts der Stadt Köln, die/der Fachreferent/in des Oberbürgermeisters
sowie die freigestellten Mitglieder des Personalrats Kunst und Kultur, zu deren
dienstlichen Aufgaben der Besuch von Konzerten zählt
• Zusätzlich haben die unter ac) genannten Personen Anrecht auf eine wei-
tere, interne Gebührenkarte nach Verfügbarkeit.
ac) Je 22 Dienstkarten pro Konzert erhält:
• KölnMusik GmbH für dienstliche Zwecke. Nicht benö tigte Karten sind der
Verwaltung rechtzeitig zum Verkauf zurückzugeben.
ad) wurde in der neuen Fassung zu
ac)
ad) je 22 Dienstkarten pro Konzert erhält:
• KölnMusik GmbH für dienstliche Zwecke. Nicht benö tigte Karten sind der
Verwaltung rechtzeitig zum Verkauf zurückzugeben.
ad) Je 10 Dienstkarten pro Konzert erhalten:
• die Musiker*innen des Gürzenich-Orchesters, für die der Besuch von
Konzerten für dienstliche Belange essentiell ist (z. B. Beurteilung von Kol-
leg*innen im Probejahr) . Die Verteilung übernimmt der Orchestervorstand. Nicht
benötigte Karten sind der Verwaltung rechtzeitig zum Verkauf zurückzugeben.
• als Ordnungsdienstkarten der diensthabende Orchesterdienst zur
Verteilung als Einlasskarte aus dienstlichen Gründen für am Konzert beteiligte
Musiker*innen und zu Lernzwecken an Akademisten der Orchesterakademie
des Gürzenich-Orchesters, auch wenn diese nicht am Projekt beteiligt sind.
• andere am Projekt beteiligte Orchester und Chöre.
ae) wurde in der neuen Fassung zu
ad)
Genderanpassungen und redaktio-
nelle Änderungen
ae) je 10 Dienstkarten pro Konzert erhalten:
• die Musikerinnen und Musiker des Gürzenich-Orches ters für dienstliche
Zwecke. Nicht benötigte Karten sind der Verwaltung rechtzeitig zum Verkauf
zurückzugeben.
• der diensthabende Orchestermanager/die diensthabe nde Orchestermana-
gerin oder der diensthabende Orchesterinspektor/die diensthabende Orchesterin-
spektorin zur Verteilung als Einlasskarte für am Konzert beteiligte Musiker/innen aus
dienstlichen Gründen (möglichst Stehplatzkarten).
Seite 3 von 9
b) Pressekarten
Je eine Pressekarte erhalten Medienvertreter/innen, von denen eine Berichterstat-
tung über das jeweilige Konzert zu erwarten ist. Die Pressekarte wird kostenlos ab-
gegeben. An die Redaktionen des Kölner Stadt Anzeigers sowie der Kölnischen
Rundschau wird jeweils ein Jahrespresseausweis vergeben, der einem Journalisten
den Besuch aller Konzerte des Gürzenich-Orchesters erlaubt. Eine zweite Karte für
eine Begleitperson (sog. Presse-Begleitkarte für 10 EUR) wird als interne Presse-
karte nach Verfügbarkeit abgegeben.
b) Pressekarten
Je eine Pressekarte erhalten Medienvertreter*innen, von denen eine Berichterstat-
tung über das jeweilige Konzert zu erwarten ist. Die Pressekarte wird kostenlos ab-
gegeben. Eine zweite Karte für eine Begleitperson (externe Gebührenkarte) wird
nach Verfügbarkeit abgegeben.
Genderanpassungen, Redaktionelle
Änderungen
c) Ehrenkarten
ca) je 2 Ehrenkarten erhalten auf Antrag oder Einladung durch die Betriebsleitung:
• Vom Rat benannte Ehrenmitglieder des Gürzenich-Or chesters Köln
• Beigeordnete der Stadt Köln
• Ratsmitglieder
• Gäste der Stadt auf schriftliche Anweisung der Ob erbürgermeisterin/des
Oberbürgermeisters
• Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
• Wichtige Mitarbeitende der Kölner Stadtverwaltung sowie insbesondere
neu antretende Beigeordnete und Amtsleiter/innen.
c) Ehrenkarten
ca) Je 2 Ehrenkarten erhalten auf Antrag oder Einladung durch die Betriebsleitung:
• vom Rat benannte Ehrenmitglieder des Gürzenich-Or chesters,
• Beigeordnete der Stadt Köln,
• Ratsmitglieder, basierend auf dem Leitfaden für Mandatsträger*in-
nen der Stadt Köln in der jeweils aktuellen Fassung,
• Gäste der Stadt auf schriftliche Anweisung der*des Oberbürgermeis-
ters*in,
• Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, deren N etzwerke für die
positive Außenwahrnehmung des Gürzenich-Orchesters als Orchester der
Stadt Köln wichtig sind.
Genderanpassungen, Redaktionelle
Änderungen
cb) je 1 Ehrenkarten erhalten auf Antrag:
• Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, wichtig e Medienvertreter/innen
Musikalische Leiter/innen, Geschäftsführer/innen und leitende Angestellte (Orches-
terdirektoren, Dramaturgen, Abteilungsleiter) anderer großer Kulturorchester sowie
Intendantinnen/Intendanten bzw. Theaterleiter/-innen und Geschäftsführer/innen an-
derer großer Konzerthäuser, Opernhäuser und Theater
• Urheber/innen, Verleger/innen und Vertreter/innen von Verwertungsge-
sellschaften sowie des Deutschen Bühnenvereins und der Deutschen Orchesterver-
einigung
• Beschäftigte von Agenturen, deren Künstler/innen am jeweiligen Konzert
beteiligt sind oder mit denen das Gürzenich-Orchester eine Zusammenarbeit plant
• Dirigenten, Solisten, Chorleiter und Komponisten, mit denen das Gürze-
nich- Orchester eine Zusammenarbeit plant.
• Mitarbeitende der Karl-Rahner Akademie im Rahmen einer Veranstaltung
in Kooperation mit dem Gürzenich-Orchester
• Zusätzlich haben die unter cb) genannten Personen Anrecht auf eine wei-
tere, interne Gebührenkarte nach Verfügbarkeit.
cb) Je 1 Ehrenkarte erhalten auf Antrag und nach Verfügbarkeit:
• wichtige Medienvertreter*innen,
• musikalische Leiter*innen, Geschäftsführer*innen und leitende An-
gestellte (Orchesterdirektor*innen, Dramaturg*innen, Abteilungsleiter*innen)
anderer großer Kulturorchester sowie Intendant*innen bzw. Theaterleiter*in-
nen und Geschäftsführer*innen anderer großer Konzerthäuser, Theater und
Kulturorganisationen sowie Musikverlage,
• Urheber*innen, Verleger*innen und Vertreter*innen von Verwertungs-
gesellschaften sowie des Deutschen Bühnenvereins und der Deutschen Or-
chestervereinigung,
• Beschäftigte von Agenturen, deren Künstler*innen am jeweiligen
Konzert beteiligt sind oder mit denen das Gürzenich-Orchester eine Zusam-
menarbeit plant,
• Künstler*innen, mit denen das Gürzenich-Orchester eine Zusammen-
arbeit plant,
• Mitarbeitende der Karl Rahner Akademie im Rahmen einer Veranstal-
tung in Kooperation mit dem Gürzenich-Orchester.
Genderanpassungen, Redaktionelle
Änderungen
d) Sonstige kostenlose Karten
Nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Geschäftsführende Direktion oder den
Marketingleiter in Vertretung können kostenlose Karten ausgegeben werden für:
• die Anbahnung künstlerischer und geschäftlicher V orhaben und die Kom-
pensation von Geschäften
• Sponsoren auf der Basis eines gültigen Sponsoring -Vertrags
• Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Gewinns piele, Tombolas, Tag
der offenen Tür) und des Vertriebs (z.B. 2 für 1-Aktionen).
• In Ausnahmefällen soziale Einrichtungen (z.B. Sen iorenheime, Kin-
dergärten, Schulen) nach Maßgabe des Geschäftsführenden Direktors oder der
Marketingleitung in Vertretung
d) Sonstige kostenlose Karten
Nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Geschäftsführende Direktion oder die
Marketingleitung in Vertretung können kostenlose Karten ausgegeben werden für:
• die Anbahnung künstlerischer und geschäftlicher V orhaben (z. B. Tour-
neeveranstalter, Künstleragenturen),
• Sponsor*innen auf der Basis eines gültigen Sponsoring-Vertrags,
• Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Gewinn spiele, Tombolas, Tag
der offenen Tür) und des Vertriebs (z. B. 2 für 1-Aktionen).
• Je 10 Ehrenkarten bei Verfügbarkeit erhält der Gürzenich-Chor für
die Dienstagsvorstellung der Abonnementkonzerte. Die Verteilung findet über
den Chorvorstand statt.
Genderanpassungen, Redaktionelle
Änderungen
Seite 4 von 9
2. Erm äßigte Karten
2. Erm äßigte Karten
Können dem nachstehenden Personenkreis angeboten werden, sofern ein Konzert
absehbar nicht ausverkauft sein wird und die Geschäftsführende Direktion das be-
treffende Konzert dazu schriftlich freigegeben hat. Ein Anspruch besteht nicht.
können dem nachstehenden Personenkreis angeboten werden, sofern ein Konzert
absehbar nicht ausverkauft sein wird und die Geschäftsführende Direktion das be-
treffende Konzert dazu schriftlich freigegeben hat. Ein Anspruch besteht nicht.
a) Vorzugskarten
Auf Antrag können bis zu 2 Karten pro Konzert zum Preis von je 4,50 EUR erwer-
ben:
• Mitarbeitende der Verwaltung/Direktion des Gürzen ich-Orchesters Köln
• Mitglieder des Gürzenich-Orchesters Köln
• Kontaktlehrer/innen des Musikvermittlungsprogramm s des Gürzenich-
Orchesters
a) Interne Gebührenkarten
Auf Antrag können bei Verfügbarkeit bis zu 2 Karten pro Konzert im Vorverkauf zum
Preis von je 5 EUR erwerben:
• Mitarbeitende der Verwaltung und Direktion des Gü rzenich-Orchesters,
für deren dienstliche Tätigkeit der Besuch der Konzerte wichtig ist,
• Musiker*innen des Gürzenich-Orchesters, für deren dienstliche Tätigkeit
der Besuch der Konzerte wichtig ist,
• Mitarbeitende der Bühnen der Stadt Köln, für dere n dienstliche Tätigkeit
der Besuch der Konzerte wichtig ist.
Dies gilt für alle Konzerte des Gürzenich-Orchesters in der Kölner Philharmonie,
ausgenommen Kammer- und Schulkonzerte. Weitere Ausnahmen können von der
Geschäftsführenden Direktion benannt werden.
a )und b) aus der alten Fassung wur-
den in der neuen Fassung kumuliert
.
Genderanpassungen
b) Interne Gebührenkarten
Auf Antrag können bis zu 2 Karten pro Konzert zum Preis von je 10 EUR erwerben:
• Mitglieder der Bühnen der Stadt Köln
b) Externe Gebührenkarten
Auf Antrag können bei Verfügbarkeit bis zu 2 Karten pro Konzert im Vorverkauf zum
Preis von je 10 EUR erwerben:
• Musiker*innen, die das Konzert als Aushilfe spiel en.
c) Externe Gebührenkarten
Auf Antrag können bis zu 2 Karten pro Konzert zum Preis von je 10 EUR erwerben:
• Mitglieder anderer Orchester, Bühnen und Tanzkomp agnien, die Mitglied
des Deutschen Bühnenvereins sind.
• Ehemalige Beschäftigte des Gürzenich-Orchesters u nd der Bühnen der
Stadt Köln, die nach einer mindestens 15-jährigen Betriebszugehörigkeit in den Ru-
hestand gewechselt sind.
3. Aus sozialen Gr ünden kostenlose bzw. erm äßigte Karten
3.K ostenlose bzw. erm äßigte Karten aus sozialen Gründen
• Die/der GD kann, wenn es der Vorverkauf zulässt, ermäßigte bzw. kos-
tenlose Karten an soziale Einrichtungen vergeben.
• Schüler/-innen, Studenten/Studentinnen, Auszubild ende und Personen,
die den Bundesfreiwilligendienst leisten, erhalten bis zur Vollendung des 28. Le-
bensjahres die vom Rat der Stadt Köln beschlossene Ermäßigung in der jeweils ak-
tuellen Fassung. Die Geschäftsführung kann einzelne Konzerte davon ausnehmen.
• Inhaber der Ehrenamtskarte sowie der Jugendleiter karte erhalten auf
Nachweis die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Ermäßigungen in der jeweils
aktuellen Fassung.
• Kölnpassinhaber/-innen und Schwerbehinderte erhal ten auf Nachweis die
vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Ermäßigungen in der jeweils aktuellen Fas-
sung. Bedarf eine/ein Rollstuhfahrer/-in oder eine/ein 100 Prozent Schwerbehin-
derte/-r einer Begleitperson, erhält diese eine kostenlose Karte.
• Die Geschäftsführende Direktion kann, wenn es der Vorverkauf zulässt,
ermäßigte oder kostenlose Karten an soziale Einrichtungen (z. B. Seniorenheime,
Kindergärten, Schulen) vergeben.
• Des Weiteren gelten alle vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Er-
mäßigungen in der jeweils aktuellen Fassung der »Festsetzung der Karten-
preise und Ermäßigungsregeln des Gürzenich-Orchesters« (aktuelle Fassung
vom 9.2.2023; Vorlage-Nummer 0100/2023).
Redaktionelle Änderungen
Seite 5 von 9
4. Geldwerter Vorteil
4. Geldwerter Vorteil
Alle von Beschäftigten der Stadt Köln verwendeten kostenlosen oder ermäßigten
Karten werden durch die Verwaltung pro Person erfasst, da der geldwerte Vorteil zu
versteuern ist.
Alle von Beschäftigten der Stadt Köln verwendeten kostenlosen oder ermäßigten
Karten werden durch die Verwaltung pro Person erfasst, da der geldwerte Vorteil
von den Kartenempfänger*innen zu versteuern ist.
Genderanpassungen
5. Missbrauch
5. Missbrauch
Kostenlose bzw. ermäßigte Eintrittskarten (mit Ausnahme der aus sozialen Gründen
ausgegebenen Karten), werden zum persönlichen Gebrauch überlassen und sind
nicht übertragbar. Die missbräuchliche Verwendung kostenloser oder ermäßigter
Karten, insbesondere die Weitergaben gegen Entgelt, führt zum Ausschluss von der
Berechtigung zum Bezug von kostenlosen oder ermäßigten Karten sowie zu Re-
gressansprüchen des Gürzenich-Orchesters. Ferner drohen bei Beschäftigten des
Gürzenich-Orchesters oder der Bühnen der Stadt Köln arbeits- bzw. dienstrechtliche
Konsequenzen.
Kostenlose bzw. ermäßigte Eintrittskarten (mit Ausnahme der aus sozialen Gründen
ausgegebenen Karten) werden zum persönlichen Gebrauch überlassen und sind
nicht übertragbar. Die missbräuchliche Verwendung kostenloser oder ermäßigter
Karten, insbesondere die Weitergabe gegen Entgelt, führt zum Ausschluss von der
Berechtigung zum Bezug von kostenlosen oder ermäßigten Karten sowie zu Re-
gressansprüchen des Gürzenich-Orchesters. Ferner drohen Beschäftigten des
Gürzenich-Orchesters oder der Bühnen der Stadt Köln arbeits- bzw. dienstrechtliche
Konsequenzen.
6. Allgemeines
6. Allgemeines
Die Abgabe kostenloser oder ermäßigter Karten bedarf grundsätzlich der vorherigen
Zustimmung des Geschäftsführenden Direktors oder der Verwaltungsleitung (oder
respektive der Marketingleitung) in Vertretung. Eine regelmäßige Kontrolle der Lis-
ten über ausgegeben Dienst- und Ehrenkarten sowie Gebührenkarten führt die As-
sistenz der Geschäftsführenden Direktion durch.
Ermäßigungen für vertriebliche Zwecke bleiben der Geschäftsführung jederzeit un-
benommen.
Die Abgabe kostenloser oder ermäßigter Karten bedarf grundsätzlich der vorherigen
Zustimmung der Geschäftsführenden Direktion oder der Verwaltungsleitung (oder
Marketingleitung) in Vertretung. Eine regelmäßige Kontrolle der Listen über ausge-
gebene Dienst- und Ehrenkarten sowie Gebührenkarten führt die Assistenz der Ge-
schäftsführenden Direktion durch.
Ermäßigungen für vertriebliche Zwecke bleiben der Geschäftsführung jederzeit un-
benommen.
Redaktionelle Änderungen
Daten zur og. Satzung:
Beschluss des Rates der Stadt Köln 01. Oktober 20 24
Anlage 1 Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten
8978 Zeichen
Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten, Seite 1 Gürzenich-Orchester Köln Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten Die Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten bei vom Orchester veranstalteten Sinfoniekonzerten des Gürzenich-Orchester Köln wird ab 07.10.2024 wie folgt geregelt. Die Regelung gilt auch für Kammerkonzerte und Sonderkonzerte, sofern von der Geschäftsführung nichts Abweichendes festgelegt wurde. 1. Kostenlose Karten a) Dienstkarten aa) Je 2 Dienstkarten pro Konzert erhalten auf Antrag: Oberbürgermeister*in, Beigeordnete*r für Kunst und Kultur, Mitglieder des Betriebsausschusses des Gürzenich-Orchesters, G ürzenich-Kapellmeister*in, Geschäftsführende*r Direktor*in des Gürzenich-Orchesters, Intendant*in der Bühnen der Stadt Köln, Geschäftsführende*r Direktor*in der Bühnen der Stadt Köln, Orchestervorstand des Gürzenich-Orchesters, Künstlerischer Beirat des Gürzenich-Orchesters, Vorstand der Orchesterakademie des Gürzenich-Orchesters, WDR-Intendanz, Gastdirigent*innen und Gastsolist*innen, Chorleiter*innen sowie Komponist*innen und andere beteiligte Künstler*innen (ausgenommen Orchestermusiker*innen und Chorist*innen) eines aufgeführten Werkes. ab) Je 1 Dienstkarte pro Konzert erhalten auf Antrag: arbeitsvertraglich angestellte Mitarbeiter*innen des Gürzenich-Orchesters, für deren Tätigkeit die Kenntnis des jeweiligen Konzerts unerlässlich ist, andere an der Produktion beteiligte Mitarbeiter*innen, für deren Tätigkeit die Kenntnis des jeweiligen Konzerts unerlässlich ist, auch wenn diese nicht arbeitsvertraglich angestellt sind (beispielsweise Ohrenauf!-Dozent*innen und Referent*innen der Konzerteinführung), Mitarbeiter*innen des Dezernats für Kunst und Kultur der Stadt Köln, Mitarbeiter*innen des Kulturamts der Stadt Köln, die*der Fachreferent*in Kunst und Kultur der*des Oberbürgermeisters*in sowie die freigestellten Mitglieder des Personalrats Kunst und Kultur, zu deren dienstlichen Aufgaben der Besuch von Konzerten zählt, Mitarbeitende der Stadt Köln, deren dienstliche Tätigkeit mit dem Gürzenich- Orchester eng verbunden ist, für die die Kenntnis der jeweiligen Konzerte wichtig ist. Bei Kammerkonzerten erhalten alle beteiligten Künstler*innen eine Dienstkarte pro Konzert. ac) Je 22 Dienstkarten pro Konzert erhält: KölnMusik GmbH für dienstliche Zwecke. Nicht benötigte Karten sind der Verwaltung rechtzeitig zum Verkauf zurückzugeben. Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten, Seite 2 ad) Je 10 Dienstkarten pro Konzert erhalten: die Musiker*innen des Gürzenich-Orchesters, für die der Besuch von Konzerten für dienstliche Belange essentiell ist (z. B. Beurteilung von Kolleg*innen im Probejahr). Die Verteilung übernimmt der Orchestervorstand. Nicht benötigte Karten sind der Verwaltung rechtzeitig zum Verkauf zurückzugeben. als Ordnungsdienstkarten der diensthabende Orchesterdienst zur Verteilung als Einlasskarte aus dienstlichen Gründen für am Konzert beteiligte Musiker*innen und zu Lernzwecken an Akademisten der Orchesterakademie des Gürzenich-Orchesters, auch wenn diese nicht am Projekt beteiligt sind. andere am Projekt beteiligte Orchester und Chöre. b) Pressekarten Je eine Pressekarte erhalten Medienvertreter*innen, von denen eine Berichterstattung über das jeweilige Konzert zu erwarten ist. Die Pressekarte wird kostenlos abgegeben. Eine zweite Karte für eine Begleitperson (externe Gebührenkarte) wird nach Verfügbarkeit abgegeben. c) Ehrenkarten ca) Je 2 Ehrenkarten erhalten auf Antrag oder Einladung durch die Betriebsleitung: vom Rat benannte Ehrenmitglieder des Gürzenich-Orchesters, Beigeordnete der Stadt Köln, Ratsmitglieder, basierend auf dem Leitfaden für Mandatsträger*innen der Stadt Köln in der jeweils aktuellen Fassung, Gäste der Stadt auf schriftliche Anweisung der*des Oberbürgermeisters*in, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, deren Netzwerke für die positive Außenwahrnehmung des Gürzenich-Orchesters als Orchester der Stadt Köln wichtig sind. cb) Je 1 Ehrenkarte erhalten auf Antrag und nach Verfügbarkeit: wichtige Medienvertreter*innen, musikalische Leiter*innen, Geschäftsführer*innen und leitende Angestellte (Orchesterdirektor*innen, Dramaturg*innen, Abteilungsleiter*innen) anderer großer Kulturorchester sowie Intendant*innen bzw. Theaterleiter*innen und Geschäftsführer*innen anderer großer Konzerthäuser, Theater und Kulturorganisationen sowie Musikverlage, Urheber*innen, Verleger*innen und Vertreter*innen von Verwertungsgesellschaften sowie des Deutschen Bühnenvereins und der Deutschen Orchestervereinigung, Beschäftigte von Agenturen, deren Künstler*innen am jeweiligen Konzert beteiligt sind oder mit denen das Gürzenich-Orchester eine Zusammenarbeit plant, Künstler*innen, mit denen das Gürzenich-Orchester eine Zusammenarbeit plant, Mitarbeitende der Karl Rahner Akademie im Rahmen einer Veranstaltung in Kooperation mit dem Gürzenich-Orchester. Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten, Seite 3 d) Sonstige kostenlose Karten Nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Geschäftsführende Direktion oder den Marketingleitung in Vertretung können kostenlose Karten ausgegeben werden für: die Anbahnung künstlerischer und geschäftlicher Vorhaben (z. B. Tourneeveranstalter, Künstleragenturen), Sponsor*innen auf der Basis eines gültigen Sponsoring-Vertrags, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Gewinnspiele, Tombolas, Tag der offenen Tür) und des Vertriebs (z. B. 2 für 1-Aktionen). Je 10 Ehrenkarten bei Verfügbarkeit erhält der Gürzenich-Chor für die Dienstagsvorstellung der Abonnementkonzerte. Die Verteilung findet über den Chorvorstand statt. 2. Ermäßigte Karten können dem nachstehenden Personenkreis angeboten werden, sofern ein Konzert absehbar nicht ausverkauft sein wird und die Geschäftsführende Direktion das betreffende Konzert dazu schriftlich freigegeben hat. Ein Anspruch besteht nicht. a) Interne Gebührenkarten Auf Antrag können bei Verfügbarkeit bis zu 2 Karten pro Konzert im Vorverkauf zum Preis von je 5 EUR erwerben: Mitarbeitende der Verwaltung und Direktion des Gürzenich-Orchesters, für deren dienstliche Tätigkeit der Besuch der Konzerte wichtig ist, Musiker*innen des Gürzenich-Orchesters, für deren dienstliche Tätigkeit der Besuch der Konzerte wichtig ist, Mitarbeitende der Bühnen der Stadt Köln, für deren dienstliche Tätigkeit der Besuch der Konzerte wichtig ist. Dies gilt für alle Konzerte des Gürzenich-Orchesters in der Kölner Philharmonie, ausgenommen Kammer- und Schulkonzerte. Weitere Ausnahmen können von der Geschäftsführenden Direktion benannt werden. b) Externe Gebührenkarten Auf Antrag können bei Verfügbarkeit bis zu 2 Karten pro Konzert im Vorverkauf zum Preis von je 10 EUR erwerben: Musiker*innen, die das Konzert als Aushilfe spielen. 3. Kostenlose bzw. ermäßigte Karten aus sozialen Gründen Die Geschäftsführende Direktion kann, wenn es der Vorverkauf zulässt, ermäßigte oder kostenlose Karten an soziale Einrichtungen (z. B. Seniorenheime, Kindergärten, Schulen) vergeben. Des Weiteren gelten alle vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Ermäßigungen in der jeweils aktuellen Fassung der »Festsetzung der Kartenpreise und Ermäßigungsregeln des Gürzenich-Orchesters« (aktuelle Fassung vom 9.2.2023; Vorlage-Nummer 0100/2023). 4. Geldwerter Vorteil Alle von Beschäftigten der Stadt Köln verwendeten kostenlosen oder ermäßigten Karten werden durch die Verwaltung pro Person erfasst, da der geldwerte Vorteil von den Kartenempfänger*innen zu versteuern ist. Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten, Seite 4 5. Missbrauch Kostenlose bzw. ermäßigte Eintrittskarten (mit Ausnahme der aus sozialen Gründen ausgegebenen Karten) werden zum persönlichen Gebrauch überlassen und sind nicht übertragbar. Die missbräuchliche Verwendung kostenloser oder ermäßigter Karten, insbesondere die Weitergabe gegen Entgelt, führt zum Ausschluss von der Berechtigung zum Bezug von kostenlosen oder ermäßigten Karten sowie zu Regressansprüchen des Gürzenich-Orchesters. Ferner drohen Beschäftigten des Gürzenich-Orchesters oder der Bühnen der Stadt Köln arbeits- bzw. dienstrechtliche Konsequenzen. 6. Allgemeines Die Abgabe kostenloser oder ermäßigter Karten bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung der Geschäftsführenden Direktion oder der Verwaltungsleitung (oder Marketingleitung) in Vertretung. Eine regelmäßige Kontrolle der Listen über ausgegebene Dienst- und Ehrenkarten sowie Gebührenkarten führt die Assistenz der Geschäftsführenden Direktion durch. Ermäßigungen für vertriebliche Zwecke bleiben der Geschäftsführung jederzeit unbenommen. Köln, 12.08.2024 Stefan Englert Geschäftsführender Direktor
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0626/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 16.08.2024
- Erstellt
- 15.02.2024 20:43