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2009/0237

Bebauungsplan N 69 - Martinsviertel Block 22.09 - (Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss)

Magistratsvorlage 09.06.2009

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2009/0237

8406 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
18.06.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0237 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Bebauungsplan N 69  - Martinsvi ertel Block 22.09 -  (Aufstellungs- und 
Darlegungsbeschluss) 
 
Vorlage vom:  9. 6.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Für den Bereich des Blocks 22.09 im Sanierungsgebiet „Martinsviertel“ zwischen der Arheilger Straße, 
der Barkhausstraße, der Eckhardtstraße und der Liebfrauenstraße ist ein Bebauungsplan im Sinne des 
§ 30 BauGB aufzustellen. 
 
2. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. 
 
3. Das anliegende Faltblatt "Sanierung Martinsviertel - Planungsvorschlag N 69" wird zur Kenntnis 
genommen. Es ist der frühzeitigen Erörterung der Sanierung gem. § 137 BauGB bzw. der frühzeitigen 
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 (1) 
BauGB zu Grunde zu legen. 
 
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erfolgt bei der Stadtbauverwaltung 
- Stadtplanungsamt - auf die Dauer eines Monats durch Auslegung des unter 3. genannten Faltblattes 
mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Diese Art und Weise der öffentlichen 
Unterrichtung ist ortsüblich bekanntzumachen. 
 
Hinweis: Die Punkte 1 und 2 sind von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen, die Punkte 3 
und 4 zur Kenntnis zu nehmen.

2 
... 
 
Anlagen: Faltblatt zum Bebauungsplan N 69 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2009/0237 vom 09.06.2009:  
 
 
Das Planungsgebiet liegt im nordwestlichen Bereich des Sanierungsgebiets Martinsviertel und hat 
eine Größe von rund 75 x 75 Metern. In diesem Bereich liegt ein Lebensmittelversorger 
(Tengelmann) und befinden sich rund 90 Wohnungen in Wohn häusern unterschiedlichen Alters. 
 
Für den Block 22.09 gelten die im „Rahmenplan für die Sanierung Martinsviertel“ durch Beschluss 
der Stadtverordnetenversammlung vom 29. April 1976 festgelegten Planungs- und Sanierungsziele. 
Wesentliche Ziele der Sanierung sind die Verbesserung der Wohnqualität und des Wohnumfeldes. 
 
Verwirklicht werden diese Ziele durch 
 
• die Förderung von Gebäudesanierungen mit der dazugehörigen Sozialplanung 
• Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und die Neugestaltung von Plätzen 
• Bebauungspläne, die verbindliches Baurecht schaffen 
 
Die Sanierungsplanung sieht in diesem Bereich keine wesentlichen Änderungen der vorhandenen 
Nutzungsart oder Nutzungsintensität vor. Die Blockrandbebauung soll im vorhandenen Maßstab 
erhalten bleiben. Im Blockinnenbereich soll langfristig mehr Freifläche entstehen, d.h. die kleinen 
Nebengebäude werden planerisch nicht gesichert. Ungeachtet dessen haben alle im 
Blockinnenbereich vorhandenen Gebäude Bestandsschutz. Es sind im Block keine Neuordnungen 
geplant, d.h. die Ziele orientieren sich stark an der vorhandenen Blockrandbauung und deren 
Qualitäten. 
 
Der Schwerpunkt der städtebaulichen Planung in diesem Block liegt in der Sicherung des 
vorhandenen Lebensmittelmarktes am Standort. Es handelt sich um den einzigen Vollversorger im 
westlichen Martinsviertel, welcher vor allem für die Bevölkerung ohne Auto eine sehr hohe 
Bedeutung für die tägliche Versorgung hat. Aus diesem Grund müssen für den südlichen Blockrand 
auch stadtgestalterische Wünsche gegenüber der Funktionalität eines Einkaufsmarkts zurück 
stehen. So wäre es aus stadtgestalterischen Gründen zwar nahe liegend, auch nördlich der 
Liebfrauenstraße eine mehrgeschossige Blockrandbebauung zuzulassen. Dem steht jedoch 
entgegen, dass eine solche wirtschaftlich darstellbare Wohnnutzung in den oberen Geschossen der 
Anlass dafür sein könnte, den vorhandenen Einkaufsmarkt zu verdrängen. 
 
 
Zu 1.:
 
 
Die oben beschriebenen Zielsetzungen zur Neuordnung des im förmlich festgelegten 
Sanierungsgebiet „Martinsviertel“ gelegenen Blockes 22.09 erfordern die Aufstellung eines 
Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 
wird durch den Aufstellungsbeschluss eingeleitet, der nach § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu 
machen ist.

4 
... 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans N 69 (ohne Maßstab): 
 
 
Zu 2.:
 
 
Das Baugesetzbuch bietet die Möglichkeit, ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB 
anzuwenden, wenn: 
 
• durch die Änderung oder Ergänzung eines Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht 
berührt werden oder durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 der 
Zulässigkeitsmaßstab, der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergibt, 
nicht wesentlich verändert wird, 
• die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer 
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung 
oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und 
• keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten 
Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete) 
bestehen. 
 
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht 
nach § 2a und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB abgesehen. 
 
Da die vorgenannten Voraussetzungen bei diesem Bebauungsplanverfahren erfüllt sind, kann hier 
unter Verzicht auf einen Umweltbericht das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet 
werden. 
 
 
Zu 3.:
 
 
Die betroffene Bürgerschaft (Eigentümer und Mieter) wird mit dem anliegenden Faltblatt über die 
Planungsziele informiert. In diesem Informationsblatt werden der Bestand und die

5 
... 
 
Planungsziele dargestellt. Es wird allen Bewohnern und Grundstückseigentümern im 
Planungsgebiet zugesandt und die Betroffenen werden um Stellungnahme gebeten. 
Die in § 137 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Erörterung der Sanierung des Blocks 22.09 wird 
mit der Verteilung dieses Faltblattes an alle Eigentümer und Haushalte in diesem Block eingeleitet. 
Die Bewohner und Eigentümer werden im Faltblatt auf Informations- und Erörterungsmöglichkeiten 
im Stadtplanungsamt hingewiesen. 
 
 
Zu 4.:
 
 
Das BauGB schreibt außerdem in § 3 (1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die 
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und 
allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.  
Hierauf kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zwar verzichtet werden. Da jedoch die 
frühzeitige Erörterung der Sanierung nach § 137 BauGB ohnehin erfolgt, wird dieser Schritt hiermit 
verknüpft. Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbete iligung erfolgt eine 1-monatige öffentliche Auslegung 
des Faltblattes in der Stadtbauverwaltung, mit dem zugleich der Öffentlichkeit die Möglichkeit 
gegeben wird, ihre Wünsche und Einwände im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. 
Dies wird ortsüblich bekannt gemacht. 
Zusätzlich wird das Faltblatt unter www.stadtplanung.darmstadt.de/bauleitplan
 zum Herunterladen 
in das Internet eingestellt. 
Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB über 
die Planung unterrichtet. 
 
Nach Ablauf dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die eingegangenen Anregungen 
planerisch gewürdigt und der Stadtverordnetenversammlung wird anschließend ein 
Bebauungsplanentwurf zum Beschluss der Offenlage vorgelegt. 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
Zu den Sitzungen wird aufgehängt/ausgelegt:
 
 
Faltblatt " Sanierung Martinsviertel - Planungsvorschlag N 69" 
 
Hinweis: Das Faltblatt liegt in Originalgröße in Farbe bei der Magistratsgeschäftsstelle zur 
Einsichtnahme aus 
 
Vorab werden übersandt:
 
 
11 Exemplare des Faltblattes für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung 
 
Darmstadt, 09.06.2009 
61.4 zim Nst. 2603

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Planungsziele und Planungsvorschlag
Dem Bebauungsplan liegt der Rahmenplan Martins-
viertel zugrunde. Das Martinsviertel, eines der 
ältesten Stadtviertel Darmstadts, wurde 1972 zum 
Sanierungsgebiet erklärt. Als Grundlage für die 
Sanierung wurde 1975 der Rahmenplan beschlossen. 
Wesentliche Ziele sind die Verbesserung der 
Wohnqualität und des Wohnumfelds.
Verwirktlicht werden diese Ziele durch
Förderung der Wohnungsmodernisierung
und Gebäudesanierung mit der 
dazugehörigen Sozialplanung,
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und
Neugestaltung von Plätzen,
Bebauungspläne, die Baurecht schaffen.
Vorrangiges Ziel dieses Bebauungsplans ist  die Siche-
rung der im Gebiet vorhandenen Wohnnutzung und die 
Sicherung des vorhandenen Lebensmittelmarktes. 
Als Baustruktur soll die charakteristische Block-
randbebauung vorhanden bleiben. Die ortsbildprägende 
Vorgartenzone entlang der Eckardtstraße soll erhalten 
bleiben. Auch die Höhe der zulässigen Wohnbebauung 
soll sich an den vorhandenen Höhen orientieren. 
Aufgrund der geringen Größe des Blocks und der 
vorhandenen hohen Ausnutzung sollen im Blockinneren 
künftig keine neuen Gebäude errichtet werden. 
Die bestehende genehmigte Bebauung hat jedoch 
Bestandsschutz.
 
Eine Sonderstellung nimmt der Lebensmittelmarkt 
an der Liebfrauenstraße ein. Um den Lebensmittel-
markt mit seiner hohen Bedeutung für die 
Versorgung der Wohnbevölkerung zu erhalten, soll 
dort auf die Festsetzung einer mehrgeschossigen 
Blockrandbebauung verzichtet werden.
Die vorhandenen Bäume sollen nach Möglichkeit 
erhalten bleiben. Im Bebauungsplan soll geregelt 
werden, dass die Begrünung - wo möglich - durch 
zuzätzliche Pflanzungen ergänzt wird.
Um das Erscheinungsbild der Gebäude und das 
Straßenbild auch für die Zukunft sicherzustellen, 
sollen einige gestalterische Vorgaben für Dächer, 
Vorgärten und Einfriedigungen in den Bebauungsplan 
aufgenommen werden.   
Unter Berücksichtigung Ihrer Anregungen  zu den 
vorgestellten Planungszielen wird ein Bebauungs-
planentwurf vom Stadtplanungsamt ausgearbeitet. 
Wenn die städtischen Gremien diesen Entwurf 
beschlossen haben, wird er für einen Monat öffentlich 
ausgelegt. Während dieser Zeit haben Sie erneut 
Gelegenheit, zu dem Entwurf Ihre Anregungen zu 
äußern. Der Zeitraum der Offenlage wird durch 
öffentliche Bekanntmachung im Darmstädter Echo 
angezeigt. 
Zusätzlich besteht die Möglichkeit sich im Internet 
unter: http://stadtplanung.darmstadt.de/bauleitplan 
über die Planung zu informieren. 
Ihre Anregungen werden sorgfältig geprüft und der 
Stadtverordnetenversammlung vorgelegt; diese 
entscheidet, inwieweit die Anregungen berücksichtigt 
werden können. Über die Entscheidung werden wir 
Sie informieren. Der so entstandene Bebauungsplan 
wird schließlich von der Stadtverordnetenversammlung 
beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im 
Darmstädter Echo tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Weiteres Verfahren
In diesem Informationsblatt werden der Bestand und 
die Umgebung beschrieben und die Planungsziele 
vorgestellt. Das Faltblatt ist allen Bewohnern und 
Eigentümern im Planungsgebiet zugesandt worden. 
Wir wollen Sie damit anregen, aus Ihrer Sicht heraus 
Verbesserungen vorzuschlagen und mit uns zu 
besprechen. 
Ihre Vorschläge können Sie schriftlich oder mündlich 
beim Stadtplanungsamt einreichen.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stadtplanungsamt Sanierungsabteilung
Bessunger Straße 125
64295 Darmstadt 
Telefon 06151 13-3572
E-Mail stadtplanungsamt@darmstadt.de
Internet http://stadtplanung.darmstadt.de
September 2009
Herausgeber / Kontakt
Sanierung Martinsviertel
zwischen Arheilger Straße, Barkhausstraße,  
Eckhardtstraße und Liebfrauenstraße
Planungsvorschlag N 69
Ihre Anregungen
StadtplanungsamtWissenschaftsstadt 
Darmstadt
1_Faltblatt N 69.indd   11_Faltblatt N 69.indd   1 15.6.2009   09:01:1615.6.2009   09:01:16

Baustruktur
Der Block zeigt sich von verschiedenen Seiten unter-
schiedlich. Entlang der Arheilger Straße befinden 
sich straßenbegleitend historische Wohngebäude 
aus dem 19. Jahrhundert. Obwohl diese Gebäude in 
der Höhe, Geschossigkeit und Fassadenausbildung 
unterschiedlich sind, sind sie alle erhaltenswert und 
stehen deshalb unter Ensembleschutz. Entlang der 
Barkhausstraße und der Eckhardtstraße befinden 
sich jüngere Wohngebäude aus der zweiten Hälfte des 
letzten Jahrhunderts. Die Gebäude stehen ebenfalls 
straßenbegleitend, entlang der Eckardtstraße befindet 
sich jedoch eine kleine Vorgartenzone. Von der 
Liebfrauenstraße aus wird der Block in erster Linie 
vom eingeschossigen Lebensmittelmarkt und dem 
daneben befindlichen kleinen Parkplatz bestimmt. 
Sowohl die Gestalt als auch die Höhe des Gebäudes 
fügen sich nicht gut in die Blockrandbebauung ein. 
Der Lebensmittelmarkt ist jedoch für die Versorgung 
der umliegenden Wohnbebauung und des westlichen 
Teils des Martinsviertels von hoher Bedeutung. Im 
Blockinnenbereich gibt es einige Nebengebäude, eines 
davon dient als Wohngebäude.
Für den Bereich, in dem Sie wohnen, arbeiten oder 
Eigentum haben, soll ein Bebauungsplan aufgestellt 
werden. Das Stadtplanungsamt hat Planungsziele 
erarbeitet und mit diesem Faltblatt wollen wir Sie 
informieren und anregen, Stellung zu nehmen. Das 
Informationsblatt dient der öffentlichen Unterrichtung 
der Bürger (entsprechend § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch) 
sowie der frühzeitigen Erörterung der Sanierung 
(entsprechend § 137 Baugesetzbuch). 
Grundstücksfreiflächen
Der Block zeigt insgesamt einen Mangel an Freiflächen. 
Vor allem die historische Wohnbebauung entlang 
der Arheilger Straße hat kleine Freiflächen, die im 
hinteren Bereich teilweise noch von Nebengebäuden 
geprägt sind. Die verbleibenden Freiflächen werden  als 
Grünfläche oder Hoffläche verwendet. 
Der Lebensmittelmarkt an der Liebfrauenstraße reicht 
aufgrund seiner Größe tief in den Blockinnenbereich 
hinein. Die verbleibenden Freiflächen sind befestigt 
und dienen als Parkplatz, Einfahrt und Lieferantenhof. 
Entlang der Barkhausstraße und der Eckardtstraße ist 
der Freiflächenanteil an den Grundstücken größer. Ein 
Teil davon wird als Grünfläche und ein anderer Teil wird 
für ebenerdiges Parken genutzt.  
Der Bebauungsplan N 69, (Block 22.09)  
im Martinsviertel
Nutzung
Im Gebiet gibt es neben dem Lebensmittelmarkt aus-
schließlich Wohnnutzung und in geringem Umfang 
Nutzungen, die in einem Wohngebiet allgemein zulässig 
sind.
Gebäudezustand 
Der äußerliche Zustand der Wohngebäude zeigt 
keine wesentlichen Mängel. Sollten Eigentümer 
oder Bewohner die Absicht haben, ihre Häuser oder 
Wohnungen zu modernisieren, so können sie sich zur 
Beratung an den Modernisierungsberater Herrn Sahr im 
Stadtplanungsamt wenden (Tel. 06151/13-3641). 
Bestand und Analyse
ohne Maßstab
1_Faltblatt N 69.indd   21_Faltblatt N 69.indd   2 15.6.2009   09:03:4615.6.2009   09:03:46

Beratungsverlauf (4)

TOP 32
TOP 11
TOP 300 beschließend
TOP 6

Orte (5)

  • Arheilger Straße
  • Barkhausstraße
  • Eckhardtstraße
  • Liebfrauenstraße
  • Bessunger Straße 125

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0237
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.06.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00