2009/0237
Bebauungsplan N 69 - Martinsviertel Block 22.09 - (Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss)
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 18.06.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0237 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Bebauungsplan N 69 - Martinsvi ertel Block 22.09 - (Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss) Vorlage vom: 9. 6.2009 Beschlussvorschlag: 1. Für den Bereich des Blocks 22.09 im Sanierungsgebiet „Martinsviertel“ zwischen der Arheilger Straße, der Barkhausstraße, der Eckhardtstraße und der Liebfrauenstraße ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. 2. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. 3. Das anliegende Faltblatt "Sanierung Martinsviertel - Planungsvorschlag N 69" wird zur Kenntnis genommen. Es ist der frühzeitigen Erörterung der Sanierung gem. § 137 BauGB bzw. der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 (1) BauGB zu Grunde zu legen. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erfolgt bei der Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - auf die Dauer eines Monats durch Auslegung des unter 3. genannten Faltblattes mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Diese Art und Weise der öffentlichen Unterrichtung ist ortsüblich bekanntzumachen. Hinweis: Die Punkte 1 und 2 sind von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen, die Punkte 3 und 4 zur Kenntnis zu nehmen. 2 ... Anlagen: Faltblatt zum Bebauungsplan N 69 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2009/0237 vom 09.06.2009: Das Planungsgebiet liegt im nordwestlichen Bereich des Sanierungsgebiets Martinsviertel und hat eine Größe von rund 75 x 75 Metern. In diesem Bereich liegt ein Lebensmittelversorger (Tengelmann) und befinden sich rund 90 Wohnungen in Wohn häusern unterschiedlichen Alters. Für den Block 22.09 gelten die im „Rahmenplan für die Sanierung Martinsviertel“ durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29. April 1976 festgelegten Planungs- und Sanierungsziele. Wesentliche Ziele der Sanierung sind die Verbesserung der Wohnqualität und des Wohnumfeldes. Verwirklicht werden diese Ziele durch • die Förderung von Gebäudesanierungen mit der dazugehörigen Sozialplanung • Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und die Neugestaltung von Plätzen • Bebauungspläne, die verbindliches Baurecht schaffen Die Sanierungsplanung sieht in diesem Bereich keine wesentlichen Änderungen der vorhandenen Nutzungsart oder Nutzungsintensität vor. Die Blockrandbebauung soll im vorhandenen Maßstab erhalten bleiben. Im Blockinnenbereich soll langfristig mehr Freifläche entstehen, d.h. die kleinen Nebengebäude werden planerisch nicht gesichert. Ungeachtet dessen haben alle im Blockinnenbereich vorhandenen Gebäude Bestandsschutz. Es sind im Block keine Neuordnungen geplant, d.h. die Ziele orientieren sich stark an der vorhandenen Blockrandbauung und deren Qualitäten. Der Schwerpunkt der städtebaulichen Planung in diesem Block liegt in der Sicherung des vorhandenen Lebensmittelmarktes am Standort. Es handelt sich um den einzigen Vollversorger im westlichen Martinsviertel, welcher vor allem für die Bevölkerung ohne Auto eine sehr hohe Bedeutung für die tägliche Versorgung hat. Aus diesem Grund müssen für den südlichen Blockrand auch stadtgestalterische Wünsche gegenüber der Funktionalität eines Einkaufsmarkts zurück stehen. So wäre es aus stadtgestalterischen Gründen zwar nahe liegend, auch nördlich der Liebfrauenstraße eine mehrgeschossige Blockrandbebauung zuzulassen. Dem steht jedoch entgegen, dass eine solche wirtschaftlich darstellbare Wohnnutzung in den oberen Geschossen der Anlass dafür sein könnte, den vorhandenen Einkaufsmarkt zu verdrängen. Zu 1.: Die oben beschriebenen Zielsetzungen zur Neuordnung des im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Martinsviertel“ gelegenen Blockes 22.09 erfordern die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird durch den Aufstellungsbeschluss eingeleitet, der nach § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen ist. 4 ... Geltungsbereich des Bebauungsplans N 69 (ohne Maßstab): Zu 2.: Das Baugesetzbuch bietet die Möglichkeit, ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB anzuwenden, wenn: • durch die Änderung oder Ergänzung eines Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden oder durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 der Zulässigkeitsmaßstab, der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergibt, nicht wesentlich verändert wird, • die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und • keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete) bestehen. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB abgesehen. Da die vorgenannten Voraussetzungen bei diesem Bebauungsplanverfahren erfüllt sind, kann hier unter Verzicht auf einen Umweltbericht das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden. Zu 3.: Die betroffene Bürgerschaft (Eigentümer und Mieter) wird mit dem anliegenden Faltblatt über die Planungsziele informiert. In diesem Informationsblatt werden der Bestand und die 5 ... Planungsziele dargestellt. Es wird allen Bewohnern und Grundstückseigentümern im Planungsgebiet zugesandt und die Betroffenen werden um Stellungnahme gebeten. Die in § 137 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Erörterung der Sanierung des Blocks 22.09 wird mit der Verteilung dieses Faltblattes an alle Eigentümer und Haushalte in diesem Block eingeleitet. Die Bewohner und Eigentümer werden im Faltblatt auf Informations- und Erörterungsmöglichkeiten im Stadtplanungsamt hingewiesen. Zu 4.: Das BauGB schreibt außerdem in § 3 (1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Hierauf kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zwar verzichtet werden. Da jedoch die frühzeitige Erörterung der Sanierung nach § 137 BauGB ohnehin erfolgt, wird dieser Schritt hiermit verknüpft. Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbete iligung erfolgt eine 1-monatige öffentliche Auslegung des Faltblattes in der Stadtbauverwaltung, mit dem zugleich der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben wird, ihre Wünsche und Einwände im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich wird das Faltblatt unter www.stadtplanung.darmstadt.de/bauleitplan zum Herunterladen in das Internet eingestellt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB über die Planung unterrichtet. Nach Ablauf dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die eingegangenen Anregungen planerisch gewürdigt und der Stadtverordnetenversammlung wird anschließend ein Bebauungsplanentwurf zum Beschluss der Offenlage vorgelegt. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Zu den Sitzungen wird aufgehängt/ausgelegt: Faltblatt " Sanierung Martinsviertel - Planungsvorschlag N 69" Hinweis: Das Faltblatt liegt in Originalgröße in Farbe bei der Magistratsgeschäftsstelle zur Einsichtnahme aus Vorab werden übersandt: 11 Exemplare des Faltblattes für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, 09.06.2009 61.4 zim Nst. 2603
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Planungsziele und Planungsvorschlag Dem Bebauungsplan liegt der Rahmenplan Martins- viertel zugrunde. Das Martinsviertel, eines der ältesten Stadtviertel Darmstadts, wurde 1972 zum Sanierungsgebiet erklärt. Als Grundlage für die Sanierung wurde 1975 der Rahmenplan beschlossen. Wesentliche Ziele sind die Verbesserung der Wohnqualität und des Wohnumfelds. Verwirktlicht werden diese Ziele durch Förderung der Wohnungsmodernisierung und Gebäudesanierung mit der dazugehörigen Sozialplanung, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und Neugestaltung von Plätzen, Bebauungspläne, die Baurecht schaffen. Vorrangiges Ziel dieses Bebauungsplans ist die Siche- rung der im Gebiet vorhandenen Wohnnutzung und die Sicherung des vorhandenen Lebensmittelmarktes. Als Baustruktur soll die charakteristische Block- randbebauung vorhanden bleiben. Die ortsbildprägende Vorgartenzone entlang der Eckardtstraße soll erhalten bleiben. Auch die Höhe der zulässigen Wohnbebauung soll sich an den vorhandenen Höhen orientieren. Aufgrund der geringen Größe des Blocks und der vorhandenen hohen Ausnutzung sollen im Blockinneren künftig keine neuen Gebäude errichtet werden. Die bestehende genehmigte Bebauung hat jedoch Bestandsschutz. Eine Sonderstellung nimmt der Lebensmittelmarkt an der Liebfrauenstraße ein. Um den Lebensmittel- markt mit seiner hohen Bedeutung für die Versorgung der Wohnbevölkerung zu erhalten, soll dort auf die Festsetzung einer mehrgeschossigen Blockrandbebauung verzichtet werden. Die vorhandenen Bäume sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Im Bebauungsplan soll geregelt werden, dass die Begrünung - wo möglich - durch zuzätzliche Pflanzungen ergänzt wird. Um das Erscheinungsbild der Gebäude und das Straßenbild auch für die Zukunft sicherzustellen, sollen einige gestalterische Vorgaben für Dächer, Vorgärten und Einfriedigungen in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Unter Berücksichtigung Ihrer Anregungen zu den vorgestellten Planungszielen wird ein Bebauungs- planentwurf vom Stadtplanungsamt ausgearbeitet. Wenn die städtischen Gremien diesen Entwurf beschlossen haben, wird er für einen Monat öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit haben Sie erneut Gelegenheit, zu dem Entwurf Ihre Anregungen zu äußern. Der Zeitraum der Offenlage wird durch öffentliche Bekanntmachung im Darmstädter Echo angezeigt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit sich im Internet unter: http://stadtplanung.darmstadt.de/bauleitplan über die Planung zu informieren. Ihre Anregungen werden sorgfältig geprüft und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt; diese entscheidet, inwieweit die Anregungen berücksichtigt werden können. Über die Entscheidung werden wir Sie informieren. Der so entstandene Bebauungsplan wird schließlich von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Darmstädter Echo tritt der Bebauungsplan in Kraft. Weiteres Verfahren In diesem Informationsblatt werden der Bestand und die Umgebung beschrieben und die Planungsziele vorgestellt. Das Faltblatt ist allen Bewohnern und Eigentümern im Planungsgebiet zugesandt worden. Wir wollen Sie damit anregen, aus Ihrer Sicht heraus Verbesserungen vorzuschlagen und mit uns zu besprechen. Ihre Vorschläge können Sie schriftlich oder mündlich beim Stadtplanungsamt einreichen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Stadtplanungsamt Sanierungsabteilung Bessunger Straße 125 64295 Darmstadt Telefon 06151 13-3572 E-Mail stadtplanungsamt@darmstadt.de Internet http://stadtplanung.darmstadt.de September 2009 Herausgeber / Kontakt Sanierung Martinsviertel zwischen Arheilger Straße, Barkhausstraße, Eckhardtstraße und Liebfrauenstraße Planungsvorschlag N 69 Ihre Anregungen StadtplanungsamtWissenschaftsstadt Darmstadt 1_Faltblatt N 69.indd 11_Faltblatt N 69.indd 1 15.6.2009 09:01:1615.6.2009 09:01:16 Baustruktur Der Block zeigt sich von verschiedenen Seiten unter- schiedlich. Entlang der Arheilger Straße befinden sich straßenbegleitend historische Wohngebäude aus dem 19. Jahrhundert. Obwohl diese Gebäude in der Höhe, Geschossigkeit und Fassadenausbildung unterschiedlich sind, sind sie alle erhaltenswert und stehen deshalb unter Ensembleschutz. Entlang der Barkhausstraße und der Eckhardtstraße befinden sich jüngere Wohngebäude aus der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts. Die Gebäude stehen ebenfalls straßenbegleitend, entlang der Eckardtstraße befindet sich jedoch eine kleine Vorgartenzone. Von der Liebfrauenstraße aus wird der Block in erster Linie vom eingeschossigen Lebensmittelmarkt und dem daneben befindlichen kleinen Parkplatz bestimmt. Sowohl die Gestalt als auch die Höhe des Gebäudes fügen sich nicht gut in die Blockrandbebauung ein. Der Lebensmittelmarkt ist jedoch für die Versorgung der umliegenden Wohnbebauung und des westlichen Teils des Martinsviertels von hoher Bedeutung. Im Blockinnenbereich gibt es einige Nebengebäude, eines davon dient als Wohngebäude. Für den Bereich, in dem Sie wohnen, arbeiten oder Eigentum haben, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Stadtplanungsamt hat Planungsziele erarbeitet und mit diesem Faltblatt wollen wir Sie informieren und anregen, Stellung zu nehmen. Das Informationsblatt dient der öffentlichen Unterrichtung der Bürger (entsprechend § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch) sowie der frühzeitigen Erörterung der Sanierung (entsprechend § 137 Baugesetzbuch). Grundstücksfreiflächen Der Block zeigt insgesamt einen Mangel an Freiflächen. Vor allem die historische Wohnbebauung entlang der Arheilger Straße hat kleine Freiflächen, die im hinteren Bereich teilweise noch von Nebengebäuden geprägt sind. Die verbleibenden Freiflächen werden als Grünfläche oder Hoffläche verwendet. Der Lebensmittelmarkt an der Liebfrauenstraße reicht aufgrund seiner Größe tief in den Blockinnenbereich hinein. Die verbleibenden Freiflächen sind befestigt und dienen als Parkplatz, Einfahrt und Lieferantenhof. Entlang der Barkhausstraße und der Eckardtstraße ist der Freiflächenanteil an den Grundstücken größer. Ein Teil davon wird als Grünfläche und ein anderer Teil wird für ebenerdiges Parken genutzt. Der Bebauungsplan N 69, (Block 22.09) im Martinsviertel Nutzung Im Gebiet gibt es neben dem Lebensmittelmarkt aus- schließlich Wohnnutzung und in geringem Umfang Nutzungen, die in einem Wohngebiet allgemein zulässig sind. Gebäudezustand Der äußerliche Zustand der Wohngebäude zeigt keine wesentlichen Mängel. Sollten Eigentümer oder Bewohner die Absicht haben, ihre Häuser oder Wohnungen zu modernisieren, so können sie sich zur Beratung an den Modernisierungsberater Herrn Sahr im Stadtplanungsamt wenden (Tel. 06151/13-3641). Bestand und Analyse ohne Maßstab 1_Faltblatt N 69.indd 21_Faltblatt N 69.indd 2 15.6.2009 09:03:4615.6.2009 09:03:46
Beratungsverlauf (4)
Orte (5)
- Arheilger Straße
- Barkhausstraße
- Eckhardtstraße
- Liebfrauenstraße
- Bessunger Straße 125
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0237
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.06.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00