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V/0095/2008

Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster

Vorlagen 25.01.2008

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Bericht: Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf 2007

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Bericht: Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf 2007

31686 Zeichen

Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf  
im Sozialamt der Stadt Münster 
 
 
Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2007 
 
 
 
Gliederung 
 
 
Seite  
 
 
 
1. 
 Einleitung 
 
2 
2. 
 Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter  
Menschen in Münster  
 
     
    2 
 
3. 
 Die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen Im Beruf im Sozialamt 
der Stadt Münster 
 
5 
  3.1   Bezeichnung der Fachstelle  6 
 3.2   Begleitende Hilfe im Arbeitsleben  6 
 3.3   Kündigungsschutz  9 
 3.4   Betriebsbesuche 10 
 3.5   Integrationsfachdienst der Stadt Münster 12 
 3.6   Öffentlichkeitsarbeit  13 
 
4. 
 
 
Fazit 
 
    
  14

2 
1. Einleitung 
 
 
 Die Vorlage informiert über die Arbeitslosigkeit s chwerbehinderter Menschen in 
Münster, die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt 
der Stadt Münster und die Arbeit des Integrationsfachdienstes der Stadt Müns- 
ter.  
 
 Die Entwicklung der Beschäftigung schwerbehinderte r Menschen bei der Stadt- 
verwaltung Münster und deren Beteiligungen wird in einer gesonderten Vorlage 
des Personal- und Organisationsamtes dargestellt. 
 
 
 
2.   Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbeh inderter Menschen in  
        Münster 
 
Die durchschnittliche Arbeitslosenzahl sank in Münster im Jahr 2007 im  
Vergleich zum Vorjahr um 15,6 %. Die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter  
Menschen sank 2007 im Vergleich zum Vorjahr um 10,5 %.   
 
 Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Zah l der arbeitslosen schwer- 
 behinderten Menschen in Münster in den letzten fün f Jahren auf: 
 
Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster 
in den letzten 5 Jahren 
 
 
Jahr 
Arbeitslose schwerbehinderte Menschen 
im Jahresdurchschnitt 
 Gesamtzahl Männer Frauen 
2003 461 287 174 
2004 500 315 185 
2005 515 321 194 
2006 538 322 216 
2007 481 282 200 
 
Von den durchschnittlich 481 arbeitslosen schwerbehinderten Menschen gehör- 
ten 165 (79 Frauen) dem Rechtskreis des SGB III (Arbeitsförderung) und 317 
(121 Frauen) dem Rechtskreis des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) 
an. Damit ist der Anteil der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen im 
Rechtskreis des SGB II (66 %) geringfügig niedriger als bei den Arbeitslosen 
insgesamt in Münster (69,4 % ). 
 
Die folgenden zwei Tabellen geben die Struktur der arbeitslosen schwerbehin- 
derten Menschen im Vergleich zu den arbeitslosen nicht schwerbehinderten 
Menschen in Münster wieder:

3 
       Altersstruktur  
   
Arbeitslo- 
se  
insgesamt 
 
Unter 25 
Jahre 
25 bis un- 
ter 50 Jah- 
re 
50 bis un- 
ter 55 Jah- 
re 
55 bis unter 
58 Jahre 
58 Jahre 
und 
älter 
Schwer- 
behinderte 
Menschen 
 
481  
 
 
27 
 
 
274 
 
 
93 
 
 
68 
 
 
20 
Davon 
Frauen 
(200) 
 
12 
 
111 
 
41 
 
24 
 
11 
Nicht 
schwer- 
behinderte 
 
Menschen  
9.589 
 
 
1.012 
 
 
6.731 
 
 
1.098 
 
 
613 
 
 
135 
Davon 
Frauen 
(4.450) 
 
465 
 
3.136 
 
510 
 
285 
 
55 
 
 
37,6 % der schwerbehinderten arbeitslosen Menschen in Münster sind 50 Jahre 
und älter. Der Anteil der nicht schwerbehinderten arbeitslosen Menschen dieser 
Altersgruppe liegt bei 19,3 %. Der Großteil der arbeitslosen Menschen in Münster 
ist in der Altersgruppe der 25 bis unter 50-jährigen zu finden und zwar sowohl bei 
den schwerbehinderten Menschen (57 %) als auch bei den nicht schwer- 
behinderten Menschen (70,2 %).   
  
 
 Dauer der Arbeitslosigkeit  
 
Arbeitslose 
insgesamt 
Unter 1 
Monat 
1 bis 
unter 3 
Monate 
3 bis 
unter 6 
Monate 
6 bis 
unter 12 
Monate 
1 bis 
unter 2 
Jahre 
2 Jahre 
und 
länger 
Schwer- 
behinderte 
Menschen 
481 
 
 
40 
 
 
 
70 
 
 
75 
 
 
91 
 
 
93 
 
 
114 
Davon 
Frauen 
(200) 
 
16 
 
30 
 
32 
 
40 
 
40 
 
42 
Nicht 
schwer- 
behinderte 
Menschen 
9.589 
 
 
1.067 
 
 
1.611 
 
 
1.506 
 
 
1.657 
 
 
1.518 
 
 
2.228 
Davon Frau- 
en 
(4.450) 
 
488 
 
748 
 
696 
 
791 
 
733 
 
995

4 
 Von den schwerbehinderten arbeitslosen Menschen si nd  ca. 43 % langzeit- 
 arbeitslos.  Als langzeitarbeitslos werden Frauen und Männer bezeichnet, die 1 
Jahr und länger von Erwerbslosigkeit betroffen sind. Bei den nicht schwer- 
 behinderten Menschen beträgt der Anteil der Langze itarbeitslosen 39,1 %. 
 
 Die Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in Arbeit erfolgt in enger  
 Kooperation der Agentur für Arbeit Münster, der Ar beitsgemeinschaft Münster 
(AMS) und des Integrationsfachdienstes. Diese Stellen sind auch weiterhin be- 
strebt, schwerbehinderte Menschen in Arbeit zu vermitteln. 
 
Die Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service-West in Düsseldorf, hat auf Nach- 
frage der Fachstelle auch Daten zur Zahl der schwerbehinderten Menschen, die 
an arbeitsmarkpolitischen Maßnahmen teilnehmen, zur Verfügung gestellt:   
 
Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik für schwerbehinderte Menschen in 
Münster (im Durchschnitt in der Zeit von 9/2006-8/2007): 
 
Maßnahme Schwerbehinderte Teilnehmer/-innen 
 
Berufliche Weiter- 
bildungsmaßnahme 
 
32 
(19 Frauen) 
 
Trainingsmaßnahme 
 
10 
(10 Frauen) 
 
Arbeitsgelegenheiten 
 
 
43 
(16 Frauen) 
 
Vermittlungsmaßnahmen, 
die durch einen beauftrag- 
ten Dritten durchgeführt 
wurden 
 
 
 
22 
(10 Frauen) 
 
Selbständigenförderungen 
 
 
15 
(6 Frauen) 
 
Eingliederungsmaßnahmen 
 
 
 
12 
(3 Frauen) 
 
ABM-Maßnahmen 
 
 
2 
(Keine Frau) 
 
Sonstige arbeitsmarkt-
politische Maßnahmen 
 
 
42 
(18 Frauen) 
 
Teilnehmer/-innen    
 insgesamt 
 
178 
(82 Frauen)

5 
Die Gesamtzahl der schwerbehinderten Teilnehmer/-innen an arbeitsmarktpoli- 
tischen Maßnahmen in 2007 entspricht in etwa der des Vorjahres (172 Teil- 
nehmer/-innen, darunter 72 Frauen).   
  
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung hat im Rahmen 
der Beratung des Berichtes für das Jahr 2006 angeregt, in den Bericht die Ge- 
samtzahl der erwerbstätigen schwerbehinderten Menschen in Münster aufzu- 
führen. Diese Daten werden von der Agentur für Arbeit nicht ermittelt. Dem In- 
tegrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe liegen Daten zur 
Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten bei beschäftigungspflichtigen Arbeit- 
gebern in Münster vor. Diese Zahlen standen zum Zeitpunkt der Erstellung die- 
ses Berichtes für das Jahr 2007 noch nicht zur Verfügung. Aus diesen Zahlen 
würde sich auch kein Überblick über die gesamte Beschäftigungssituation 
schwerbehinderter Menschen in Münster ergeben, u.a., weil die die schwerbe- 
hinderten Beschäftigten bei nicht beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern nicht 
erfasst sind. 
 
 
3. Die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen im  Beruf im Sozialamt der   
 Stadt Münster  
 
 Die Sicherung der Arbeitsplätze schwerbehinderter Menschen in Münster ist    
Aufgabe und Ziel der Arbeit der Fachstelle. Alle von ihr eingeleiteten Maß- 
 nahmen, Beratungen und finanziellen Hilfen dienen diesem Ziel.  
 
 Die Fachstelle arbeitet eng mit dem Integrationsam t des Landschaftsverbandes 
Westfalen-Lippe, dem Integrationsfachdienst und den nachfolgend aufgeführten 
speziellen Fachdiensten des Integrationsamtes zusammen:  
  
•   Ingenieur-Fachdienst für behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung 
•   Fachdienst für psychosoziale und arbeitspädagogische Begleitung von       
behinderten Menschen   
•   Fachdienst für sehbehinderte Menschen 
•   Fachdienst für hörbehinderte Menschen 
•   Fachdienst für betriebliche Suchtprävention  
 
 Diese Fachdienste verfügen über fachbezogen ausgeb ildete MitarbeiterInnen, 
die bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder bei der Suche nach Verbesse- 
rungsmöglichkeiten für die Situation schwerbehinderter Menschen gutachter- 
 liche Stellungnahmen abgeben oder Hilfen empfehlen  bzw. anbieten können. 
Bei Bedarf werden auch gemeinsame Betriebs- oder Hausbesuche durch- 
 geführt.  
 
 Die wesentlichen Aufgaben der Fachstelle können in  folgende Bereiche geglie- 
dert werden:   
 
• begleitende Hilfe im Arbeitsleben schwerbehinderte r Menschen 
• Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer Innen 
•  Betriebsbesuche

6 
 3.1 Bezeichnung der Fachstelle  
 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung (ASGAf) hat das 
Sozialamt im Rahmen der Beratung des Berichtes der Fürsorgestelle für 2005 
gebeten zu prüfen, ob mit anderen Kommunen eine Initiative gestartet werden 
kann mit dem Ziel, die Fürsorgestellen zeitgemäßer zu bezeichnen. Eine ent- 
sprechende Initiative hatte zunächst keinen Erfolg.  
 
Durch das 2. Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in NRW wurde u.a. die 
Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch IX 
geändert. Das Wort Fürsorgestellen wurde nun durch das Wort „örtliche Träger“ 
ersetzt. 
 
Die Leiterinnen und Leiter der örtlichen Fürsorgestellen im Bereich des LWL 
haben sich in der Leitertagung am 26.11.2007 dafür ausgesprochen, auch zu- 
künftig eine einheitliche Bezeichnung zu wählen und sich auf die Bezeichnung 
„Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf“ geeinigt. 
 
Die Stadt Münster hat diesen Vorschlag umgesetzt, so dass die Fürsorgestelle 
nun „Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf“ heißt. Sie ist weiter ein Teil- 
bereich der Fachstelle „Hilfen für Menschen mit Behinderungen“.     
 
 
3.2 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben  
 
 Begleitende Hilfen sind alle Maßnahmen, die dazu b eitragen, schwerbehinder- 
ten Menschen einen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten, auf 
dem sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten entfalten können. 
 
Dieses Ziel kann erreicht werden durch die Gewährung von Zuschüssen an Ar- 
beitgeber und Arbeitnehmer/-innen zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituation 
sowie die persönliche Beratung und Betreuung schwerbehinderter Arbeitneh- 
mer/-innen durch Fachdienste.  
 
 Zur Durchführung ihrer Aufgaben nach dem Sozialges etzbuch IX (SGB IX)  
 stehen der Fachstelle die Mittel aus der Ausgleich sabgabe zur Verfügung. Die 
Ausgleichsabgabe ist eine Zwangsabgabe für Arbeitgeber, die bei Nicht- 
 erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungsquote für  schwerbehinderte Men- 
schen an das Integrationsamt abzuführen ist. Die Ausgleichsabgabe ist gestaf- 
felt und beträgt je nach dem Prozentsatz zu wenig besetzter Pflichtarbeitsplätze 
105, 180 oder 260 € monatlich pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz. Für kleinere 
Arbeitgeber (bis zu 39 bzw. 59 zu berücksichtigende Arbeitsplätze) sieht die 
sogenannte Kleinbetriebsregelung gestaffelt nach der Anzahl der zu berück- 
sichtigenden Arbeitsplätze Erleichterungen vor.  
 
 Die Ausgleichsabgabe wird von den Fachstellen Behi nderte Menschen im Beruf 
im Rahmen der begleitenden Hilfe zweckbestimmt nur zur Sicherung der Ar- 
beitsverhältnisse erwerbstätiger schwerbehinderter Menschen verwandt. Im 
Haushaltsjahr nicht verausgabte Mittel werden auf das folgende Haushaltsjahr 
übertragen und stehen nach wie vor zur Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung.

7 
 
Förderungen aus Ausgleichsabgabemitteln und Anzahl der begleitenden 
Hilfen in den letzten 3 Jahren 
 
 
Ausgaben 2005 2006 2007 
1. Leistungen an Arbeit- 
geber 
(zur behinderungsge- 
rechten Ausstattung 
von Arbeitsplätzen) 
 
 
 
 
 
145.924,83 € 
 
 
 
 
137.643,83 € 
 
 
 
 
126.896,39 € 
2.  Leistungen an schwer- 
behinderte Menschen 
 
- zum Erreichen des  
     Arbeitsplatzes 
 
- zur Beschaffung techni- 
     scher Arbeitshilfen so- 
     wie in besonderen be- 
     hinderungsbedingten 
     Lebenslagen 
 
- zur Beschaffung und  
     Anpassung von behin- 
     derungsgerechtem  
     Wohnraum 
 
-   zur wirtschaftlichen 
     Selbstständigkeit 
 
 
 
 
25.773,35 € 
 
 
 
 
 
70.959,74 € 
 
 
 
 
6.394,43 € 
 
 
58.835,57 € 
 
 
 
 
 
62.388,46 € 
 
 
 
 
 
94.708,83 € 
 
 
 
 
11.586,82 € 
 
 
22.199,00 € 
 
 
 
 
25.524,35 € 
 
 
 
 
 
24.780,66 € 
 
 
 
 
7.271,02 € 
 
 
29.928,05 € 
 
Leistungen an schwer- 
behinderte Menschen  
insgesamt 
 
 
161.963,09 € 
 
 
 
 
190.883,11 € 
 
 
 
87.504,08 € 
 
 
 
3.  Leistungen insgesamt 
 
307.887,92 € 
 
328.526,94 € 
 
 
214.400,47 € 
4.  Anzahl der bewilligten  
     Maßnahmen insge- 
     samt 
 
166 
 
 
119 
 
 
133 
Anzahl der betroffenen 
schwerbehinderten Männer  
 
98 
 
69 
 
65 
Anzahl der betroffenen 
schwerbehinderten Frauen  
 
71 
 
50 
 
52 
  
Von den insgesamt 133 bewilligten Maßnahmen der begleitenden Hilfe waren 
97 Leistungen an Arbeitgeber zur behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung

8 
für schwerbehinderte MitarbeiterInnen. 19 Maßnahmen entfielen auf die Finan- 
zierung technischer Arbeitshilfen an schwerbehinderte Menschen zur Durch- 
führung ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz und in 8 Fällen wurden Zuschüsse zum 
Erreichen des Arbeitsplatzes (insbesondere Förderung behinderungsgerechter 
Zusatzausstattungen am Kfz) gewährt. 7 schwerbehinderte Menschen erhielten 
Wohnungshilfe (Hilfen für den barrierefreien Wohnungseingang) und 1 schwer- 
behinderter Mensch hat eine Hilfe zur Gründung einer selbständigen berufli- 
chen Existenz erhalten. In einem Fall wurde eine Hilfe in besonderen Lebens- 
lagen erbracht. Für einige schwerbehinderte Menschen wurden mehrere Maß- 
nahmen gefördert. 
 
 Im Jahr 2007 stieg die Anzahl der bewilligten Maßn ahmen im Vergleich zum 
Vorjahr leicht an, während die Ausgaben deutlich zurückgingen. Der Rückgang 
der Ausgaben ist hauptsächlich auf den Rückgang von Förderungen für techni- 
sche Arbeitshilfen am Arbeitsplatz und zum Erreichen des Arbeitsplatzes zu- 
rückzuführen. Diese Entwicklung ist allerdings nicht als genereller Trend anzu- 
sehen, sondern hängt damit zusammen, dass nicht in jedem Jahr kosteninten- 
sive Maßnahmen für diese Hilfearten anfallen.  
 
 Der leichte Rückgang bei den Förderungen an Arbeit geber bestätigt den Trend 
der letzten Jahre, dass diese aufgrund von Einsparzwängen kleineren, kosten- 
günstigeren Maßnahmen zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung 
den Vorzug geben.  
  
Die Fachstelle wird auch im Rahmen der betrieblichen Prävention und des Be- 
trieblichen Eingliederungsmanagements tätig. 
 
Gemäß § 84 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch - (SGB IX) besteht die  
Verpflichtung von Arbeitgebern, bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder 
betriebsbedingten Schwierigkeiten möglichst frühzeitig die Schwerbehinderten- 
vertretung, den Betriebs- oder Personalrat und das Integrationsamt einzuschal- 
ten. Arbeitgeber haben mit diesen Stellen alle Möglichkeiten und Hilfen zu erör- 
tern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- 
verhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.  
 
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen 
oder wiederholt arbeitsunfähig, so hat der Arbeitgeber mit Zustimmung und Be- 
teiligung der betroffenen Person ein betriebliches Eingliederungsmanagement 
durchzuführen. Gemeinsam mit dem zuständigen Betriebs- bzw. Personalrat, 
bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertre- 
tung, wird geklärt, mit welchen Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vor- 
gebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Kommen Leistungen zur 
begleitenden Hilfe im Arbeitsleben in Betracht, so hat der Arbeitgeber bei 
schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzuzuziehen.  
 
In 2007 wurde die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf in 8 Präventions- 
verfahren beteiligt. Trotz intensiver Bemühungen der Fachstelle konnte in  
3 Fällen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht vermieden werden. In 
einem Fall wurde mit Vermittlung der Fachstelle eine einvernehmliche Been- 
digung des Arbeitsverhältnisses erzielt. Die Arbeitsplätze schwerbehinderter 
Menschen konnten in 3 Fällen durch finanzielle Hilfen der Fachstelle bzw. des

9 
Integrationsamtes  sowie die Einschaltung des Integrationsfachdienstes (IFD) 
zur Begleitung des behinderten Menschen am Arbeitsplatz erhalten werden. In 
einem Fall ist noch unklar, ob das Arbeitsverhältnis des schwerbehinderten 
Menschen fortgesetzt werden kann.   
 
 
3.3 Kündigungsschutz  
 
Gemäß § 85 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – bedarf die Kündi- 
gung eines schwerbehinderten Menschen der vorherigen Zustimmung des In- 
tegrationsamtes. Es ist die Aufgabe der Fachstelle der Stadt Münster, im Auf- 
trag des Integrationsamtes den Sachverhalt zu ermitteln, Arbeitgeber, schwer- 
behinderte Beschäftigte sowie Arbeitnehmervertretungen und Schwerbehinder- 
tenvertretungen zu hören und auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.  
 
Die folgende Übersicht gibt die Entwicklung der Kündigungsschutzverfahren in 
den letzten 5 Jahren wieder. 
  
Entwicklung der Anträge auf Zustimmung zur Kündigung schwer-
behinderter Arbeitnehmer/-innen in den letzten 5 Jahren 
 
 2003 2004 2005 2006 
2007 
Kündigungen insgesamt 
Männer 
Frauen 
172 
112 
60 
166 
94 
72 
100 
56 
44 
109 
65 
44 
63 
41 
22 
Betriebsbedingte Kündigungen 
Männer 
Frauen 
119 
78 
41 
103 
52 
51  
51 
31 
20  
51 
29 
22 
26 
16 
10 
Behinderungsbedingte Kündigungen 
Männer 
Frauen 
31 
17 
14  
34 
24 
10  
26 
12 
14  
35  
17 
18 
21 
13 
8 
Verhaltensbedingte Kündigungen 
Männer 
Frauen 
22  
17 
5 
29 
18 
11  
23 
15 
8 
23 
19 
4 
16 
12 
4 
  
 Die Tabelle zeigt einen erheblichen Rückgang der A nträge auf Zustimmung zur 
Kündigung im Jahr 2007 gegenüber 2006. Am stärksten ging die Zahl der be- 
triebsbedingten Kündigungen zurück. Der Anteil der betriebsbedingten Kündi- 
gungen liegt jetzt nur noch bei 41 %, während er in 2006 bei 47 % und in den 
Jahren zuvor noch bei weit über 50 % lag. Bei betriebsbedingten Kün- 
 digungen (z.B. Konkurs des Arbeitgebers, Schließun g von Betriebsteilen) hat 
die Fachstelle nur einen sehr stark eingeschränkten Spielraum, Kündigungen 
abzuwenden.  
 
 In Kündigungsfällen, die behinderungsbedingte oder  verhaltensbedingte Hinter- 
gründe haben, hat die Fachstelle dagegen verstärkte Möglichkeiten, Arbeits- 
plätze von schwerbehinderten Menschen zu erhalten. So soll sichergestellt 
werden, dass vor einer Kündigung alle anderen Möglichkeiten, Schwierigkeiten 
im Arbeitsleben zu beseitigen, ausgeschöpft worden sind. Auch im ver-
gangenen Jahr konnten Kündigungen dadurch abgewendet werden, dass die 
Fachstelle aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe behinderungsgerechte Um-

10  
gestaltungen von Arbeitsplätzen finanziert hat. Weitere Arbeitsplätze konnten 
erhalten werden, indem die Fachstelle auf innerbetriebliche Umsetzungen der 
schwerbehinderten Menschen auf behinderungsgerechte Arbeitsplätze hinge- 
wirkt hat. Durch die Einschaltung des Integrationsfachdienstes oder der Fach- 
dienste des Integrationsamtes konnten ferner in einigen Fällen Lösungen für die 
bestehenden Probleme am Arbeitsplatz gefunden werden.  
 
 Von den insgesamt 63 Kündigungsverfahren stimmte d as Integrationsamt in 43 
Fällen der Kündigung zu und lehnte in einem Fall den Antrag des Arbeitgebers 
ab. In 8 Fällen stellte das Integrationsamt fest, dass die Schwerbehinderten-
eigenschaft nicht nachgewiesen wurde und somit kein Kündigungsschutz be- 
stand („Negativattest“). In  3 Fällen konnte durch die Beratung der Fachstelle und 
des Integrationsamtes eine Rücknahme des Kündigungsantrages erreicht wer- 
den. Die anderen Fälle haben sich durch den Abschluss von Aufhebungsver-
trägen oder auf sonstige Weise erledigt. 
 
 
3.4 Betriebsbesuche  
  
 Eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung der einzelnen Aufgaben 
nach dem SGB IX sind Kontakte zu den Betrieben und Dienststellen, und zwar  
zu den  Arbeitgebern, den Beauftragten des Arbeitgebers, zur Schwerbehinder- 
tenvertretung, zum Betriebs-/Personalrat und zu den behinderten Beschäftigten. 
Mit der Durchführung von Betriebsbesuchen wird die Fachstelle präventiv zur 
Sicherung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen tätig.  
 
 Durch die Betriebsbesuche hat die Fachstelle in de n letzten Jahren eine  
 Vielzahl von Kontakten zu Betrieben aufbauen könne n und dadurch frühzeitig 
Kenntnis über die Probleme von behinderten Beschäftigten an ihren Arbeits- 
plätzen erhalten. Durch die sofortige Einleitung gezielter Maßnahmen konnten 
Arbeitsplätze langfristig gesichert werden. Dabei wurden und werden regel- 
 mäßig die Fachdienste des Integrationsamtes und au ch der Integrations- 
 fachdienst zur Problemlösung in Anspruch genommen.  
 
 Anzahl der Betriebsbesuche   
 
 2003 2004 2005 2006 
2007 
 
Betriebsbesuche der 
Fachstelle Behinderte 
Menschen im Beruf  
 
 
 75 
 
 
198 
 
 
190 
 
 
110 
 
 
145 
 
Betriebsbesuche durch 
den Integrations-
fachdienst (IFD) der  
Stadt Münster  
(bis zum 31.07.2007) 
 
 
 
 63 
 
 
 
 64 
 
 
 
  99 
 
 
 
 82 
 
 
 
  43 
 
Betriebsbesuche  
insgesamt 
 
 
138 
 
 
262 
 
 
289 
 
 
192 
 
 
184

11  
 
Die 184 Betriebsbesuche erfolgten bei 156 Arbeitgebern. Sie wurden mit dem 
Integrationsfachdienst abgestimmt und teilweise gemeinsam durchgeführt.   
 
Das  Niveau der Betriebsbesuche des Vorjahres konnte in 2007 gehalten  
werden, obwohl der Integrationsfachdienst der Stadt Münster – bedingt durch 
seine Auflösung zum 31.07.2007 (Näheres hierzu unter 3.5) – lediglich 43 Be- 
triebsbesuche durchgeführt hat. Die Fachstelle hat Betriebsbesuche auf eigene 
Initiative, das heißt ohne Anforderung eines Arbeitgebers und ohne Klärungs- 
bedarf in einem konkreten Einzelfall (systematische Betriebsbesuche), gestei- 
gert. Die Fachstelle schickt Arbeitgebern ihr Faltblatt und bietet an, vor Ort über 
Hilfen und Fördermöglichkeiten für die Beschäftigung schwerbehinderter Men- 
schen zu informieren und spezielle Einzelfragen zu klären.  
 
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der systematischen Betriebs- 
besuche in den letzten 3 Jahren. 
 
Entwicklung der systematischen Betriebsbesuche 
 
 2005 2006 
2007 
 
Angeschriebene 
Arbeitgeber 
 
234 
 
194 
 
410 
 
Durchgeführte  
Betriebsbesuche 
 
 53 
 
 14 
 
 31 
 
In 2007 wurden deutlich mehr Arbeitgeber angeschrieben als in den Vorjahren. 
Die Fachstelle hat in einer gemeinsamen Aktion mit der Agentur für Arbeit, der 
Arbeitsgemeinschaft Münster und dem Integrationsfachdienst 359 nicht  
einstellungspflichtige Arbeitgeber mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 10 und 
19 Mitarbeitern angeschrieben und diese über die bestehenden Unterstützungs- 
und Fördermöglichkeiten informiert.  
 
In einer weiteren Aktion wurden 42 neu bzw. wiedergewählte Schwerbehinder- 
tenvertretungen angesprochen und ein Informationsgespräch im Betrieb bzw. 
der Dienststelle angeboten. 22 Schwerbehindertenvertretungen nahmen  das 
Angebot an. 9 Betriebsbesuche erfolgten bei Arbeitgebern, die ihre Einstel- 
lungspflicht nicht erfüllt hatten und bei Arbeitgebern, die einen schwerbehinder- 
ten Menschen eingestellt hatten und hierfür Lohnkostenzuschüsse von der Ar- 
beitsagentur erhielten. 
 
Grundsätzlich ist eine deutliche Zurückhaltung der Arbeitgeber festzustellen, 
das Angebot der Fachstelle anzunehmen. Allerdings führen die schriftlichen  
Informationen der Fachstelle auch unabhängig von einer unmittelbaren  
Resonanz auf die Anschreiben teilweise dazu, dass bei einem späteren konkre- 
ten Bedarf der Kontakt zur Fachstelle aufgenommen wird. 
  
Ergänzend zu den Betriebsbesuchen der Fachstelle bieten die Sitzungen der 
Arbeitsgruppe  „Integration in das Erwerbsleben“ der Kommission zur Förderung 
der Integration von Menschen mit Behinderungen (AG 3 der KIB) eine gute

12  
Möglichkeit, für die Einstellung und Beschäftigung behinderter Menschen zu 
werben und die bestehenden Fördermöglichkeiten zur Einrichtung und zum Er- 
halt von Arbeitsplätzen bekannter zu machen. In der AG 3 der KIB treffen sich 
Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Institutionen, die sich mit der In- 
tegration und Betreuung schwerbehinderter arbeitssuchender bzw. erwerbstäti- 
ger Menschen beschäftigen. Auch die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf 
ist in der Arbeitsgruppe vertreten. Nicht nur bei Besuchen in größeren Firmen 
sondern auch bei Sitzungen zu Fachthemen versucht die Arbeitsgruppe, immer 
wieder Anstöße zu geben, um die Situation behinderter Menschen im Arbeitsle- 
ben zu verbessern.  
   
Im Jahr 2007 hat die AG 3 der KIB sich mit der beruflichen Situation junger be- 
hinderter Menschen beschäftigt. Sie hat die Arbeit des JAZ (Jugendausbil- 
dungszentrum) kennengelernt und sich in einer Sitzung im Diakonischen Werk 
Westfalen u.a. mit dem Equal-Projekt  „Go! Unlimited - Menschen mit Behinde- 
rung machen sich selbständig“ beschäftigt. Im Gespräch mit der Verfürth Zeitar- 
beit GmbH & Co. KG hat die AG die Chancen der Zeitarbeit für behinderte Men- 
schen erörtert. Ausführlichere Informationen sind in den Sitzungsprotokollen der 
AG zu finden ( www.muenster.de/stadt , dort im Ratsinformationssystem, Sitzun- 
gen der KIB). 
 
 
3.5  Integrationsfachdienst der Stadt Münster (IFD – bis 31.07.2007))   
 
 Seit dem 01.01.2004 hat der Integrationsfachdienst  der Stadt Münster (IFD,  
 ehemaliger Psychosozialer Fachdienst- PSFD) seine Aufgaben auf der Grund- 
 lage eines zwischen der Stadt Münster und dem Inte grationsamt des Land- 
schaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) abgeschlossenen Vertrages wahrge- 
nommen. Die bei der Durchführung der Aufgaben anfallenden Personal- und 
Sachkosten wurden der Stadt Münster vom Integrationsamt erstattet. Das In- 
tegrationsamt war berechtigt, Vorgaben zur Sicherung der Qualität der Durch- 
führung der Aufgaben zu machen.  
 
 Zum 01.01.2005 haben die Integrationsämter aufgrun d der Novellierung des 
SGB IX die Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste übernommen. 
Der LWL hat den Förderkreis Sozialpsychiatrie e.V., der auch bisher bereits als  
 IFD tätig war, im Rahmen eines Vertrages mit der E inrichtung und dem Betrieb  
 eines IFD für Münster beauftragt. Der Förderkreis Sozialpsychiatrie führt diese  
 Aufgabe in Kooperation mit dem Landesverband NRW f ür Körper- und Mehr- 
fachbehinderte e.V., den Paritätischen Sozialdiensten  Münsterland gGmbH 
(Pari Sozial) und der Stadt Münster (bis 31.07.2007) durch.  
 
 Für die Mitarbeiterin des IFD bei der Stadt Münste r begann am 01.08.2007 die 
Freistellungsphase ihrer Altersteilzeitbeschäftigung. In Abstimmung mit dem LWL 
hat die Stadt Münster entschieden, die Stelle des IFD bei der Stadt Münster nicht 
fortzuführen, zumal die weitere vollständige Finanzierung der Stelle durch den 
LWL für die Zukunft nicht mehr sichergestellt worden wäre. Im Vergleich zu der 
Situation zum Beginn des Aufbaus der Stelle des Psychosozialen-Fachdienstes 
(jetzt IFD) bei der Stadt Münster gibt es inzwischen einen gut ausgebauten IFD 
beim Förderkreis Sozialpsychiatrie, der als Träger des IFD gemeinsam mit den

13  
anderen Kooperationspartnern (außer der Stadt Münster) Büroräume im Paritäti- 
schen Zentrum am Hafenweg 6-8 hat. Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, den  
 Integrationsfachdienst „unter einem Dach“ zu bünde ln. Diese Stelle ist sowohl bei 
schwerbehinderten Menschen als auch bei Arbeitgebern als Integrationsfach- 
dienst bekannt. Aufgrund des Wegfalls der IFD-Stelle bei der Stadt Münster  
 erhöhte der LWL die Zahl der geförderten Personals tellen beim IFD ab 
01.08.2007 um eine halbe Stelle. Die Zusammenarbeit zwischen der Fachstelle  
 und dem IFD wird auch ab dem 01.08.2007 fortgeführ t, u.a. durch die Mitarbeit der  
 Fachstelle im Koordinierungsausschuss des IFD und durch die abgestimmte An- 
sprache von Betrieben (vgl. Ziffer 3.4). 
 
 Die Aufgabe des Integrationsfachdienstes bei der S tadt Münster umfasste ins- 
besondere:  
 
• die berufsbegleitende Beratung und Unterstützung v on beschäftigten 
schwerbehinderten Menschen zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses.  
• die Beratung und Unterstützung der Betriebe/Dienst stellen (z.B. bei  
      Beschäftigungsproblemen, hinsichtlich des Arbeitseinsatzes, der Arbeits-  
      zeiten oder der Arbeitsbedingungen)  
 
Die Arbeit der Mitarbeiterin des IFD bei der Stadt Münster war häufig gekenn- 
zeichnet durch eine umfassende und zeitintensive Beratungstätigkeit und Beglei- 
tung. Neben den Betriebsbesuchen gehörten dazu auch Hausbesuche sowie die 
Begleitung zu Institutionen und Ämtern. 
 
Darüber hinaus gab der IFD fachdienstliche Stellungnahmen zu den Anträgen 
von Arbeitgebern auf Minderleistungsausgleich und/oder Betreuungsaufwand ab. 
Auch in Kündigungsfällen mit psychosozialem Hindergrund wurde der IFD einge- 
schaltet.  
 
 Bis zum 31.07. 2007 wurden im IFD der Stadt Münste r 45 Arbeitnehmer/-innen  
20 Frauen, 25 Männer) sowie in den meisten Fällen auch die Arbeitgeber  
 beraten und begleitet.  
 
 Bezüglich der Altersstruktur der Klienten/-innen i st festzustellen, dass die am 
häufigsten vertretene Altersgruppe die der 31 – 40 jährigen war. Ca. 80 % der  
 betreuten Personen waren alleinstehend.  
 
 Bei knapp der Hälfte der betreuten Personen lagen psychische Behinderungen 
vor. Der Anteil der Personen, die mehrfachbehindert ist oder zusätzlich zu ihrer 
Behinderung psychosomatische Beschwerden haben, war nach wie vor sehr 
hoch.  
 
 
        3.6 Öffentlichkeitsarbeit 
 
Die Fachstelle hat auch im Jahr 2007 verstärkt Öffentlichkeitsarbeit geleistet.  
 
Die Vortragstätigkeit von Mitarbeiter/-innen der Fachstelle wurde fortgeführt. Es 
wurde ein Vortrag in der Volkshochschule zum Thema „Arbeit und Behinde- 
rung“ angeboten. Die Fachstelle wirkte ferner bei einer vom Integrationsfach-

14  
dienst organisierten Informationsveranstaltung mit, in der auch Vertreter/-innen 
der Deutschen Rentenversicherung, der Arbeitsagentur Münster, der Arbeits- 
gemeinschaft Münster und des Integrationsamtes über die Hilfemöglichkeiten 
für schwerbehinderte Menschen im Erwerbsleben informierten. Bei dem vom    
Bildungszentrum der Handwerkskammer initiierten „Markt der Möglichkeiten“  
für Jugendliche mit Behinderungen und ihre Eltern war die Fachstelle ebenfalls 
mit einem Infostand vertreten. 
  
Die Fachstelle stellte ihre Unterstützungsmöglichkeiten in 4 Schwerbehinder- 
tenversammlungen und 2 Fortbildungsseminaren größerer Betriebe vor. Ferner 
wirkte sie am „Gesundheitstag“ mit, den die Schwerbehindertenvertretung der 
Bezirksregierung organisiert hat. 
 
Der Informationsstand der Fachstelle zum Thema „Behinderung und Arbeit“ in 
der Stadtbücherei Münster wurde auch in 2007 organisiert und an 4 Nachmitta- 
gen durchgeführt. Erstmalig wurde auch eine Beratung im Gesundheitshaus 
angeboten (2 Termine). Die Infostände und die Beratung im Gesundheitshaus 
wurden jeweils in der Presse angekündigt. Ferner informiert ein Faltblatt über 
diese Angebote der Fachstelle. Auch im Newsletter der Wirtschaftsförderung 
Münster wurde auf die Informations- und Beratungsangebote hingewiesen. 
 
 
4.  Fazit 
 
Das Jahr 2007 war gekennzeichnet durch die vielen Bemühungen aller beteilig- 
ten Akteure, Arbeitsplätze für behinderte Menschen zu schaffen und zu erhal- 
ten. Erfreulicherweise ist die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in 
Münster erstmals seit Jahren erheblich gesunken. Die Zahl der Kündigungen 
ging deutlich zurück. 
 
Die Fachstelle wird auch im Jahr 2008 gezielt auf Arbeitgeber zugehen und ihre 
Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten vorstellen. Wichtig ist auch in Zukunft 
eine enge Kooperation aller beteiligten Institutionen.  
 
Nach dem Umzug des Sozialamtes in das Gebäude Hafenstraße 8 befinden 
sich die Büros der Fachstelle Hilfen für Menschen mit Behinderungen und der 
Fachstelle Schwerbehindertenausweise im Erdgeschoss des neuen Dienstge- 
bäudes. Diese räumliche Nähe bietet neue Möglichkeiten, Menschen mit Be- 
hinderungen gezielt und umfassend zu informieren und zu beraten. Die Fach- 
stelle Behinderte Menschen im Beruf möchte die räumliche Nähe der beiden 
Fachbereiche u.a. nutzen, um berufstätige Menschen, die erstmalig einen 
Schwerbehindertenausweis beantragen, gezielt auf die Unterstützungsmög-
lichkeiten für behinderte Menschen im Beruf hinzuweisen.

Berichtsvorlage

1430 Zeichen

V/0095/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster 
- Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2007 - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.03.2008 Kommission zur Förderung der Integration  
                   von Menschen mit Behinderungen Bericht
15.04.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
23.04.2008 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
 
 
 
Bericht: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat die Verwaltung in der Sitzung am 
23.04.1980 beauftragt, regelmäßig über die Verwendung der Mittel der Ausgleichs-
abgabe zu berichten. 
 
Das Handlungsprogramm Integrationsförderung für Menschen mit Behinderungen  
(Öffentliche Beschlussvorlage an den Rat Nr. 890/98) empfiehlt den Aufbau eines  
Berichtswesens zur Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen in Münster. 
 
Der vorliegende Bericht greift diese Anliegen auf und informiert über die Entwicklung der 
Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster und die Arbeit der Fachstelle 
Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster im Jahr 2007. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0095/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Leipholz/Frau  Rüter 
Ruf: 
492-59 92/492 50 27 
E-Mail: 
Leipholz@stadt-muenster.de 
RueterD@stadt-muenster.de 
Datum: 
25.01.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

Beratungsverlauf (3)

11.03.2008 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.04.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.04.2008 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hafenweg 6
  • Hafenstraße 8

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0095/2008
Typ
Vorlagen
Datum
25.01.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37