V/0095/2008
Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster
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Bericht: Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf 2007
31686 Zeichen
Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
im Sozialamt der Stadt Münster
Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2007
Gliederung
Seite
1.
Einleitung
2
2.
Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter
Menschen in Münster
2
3.
Die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen Im Beruf im Sozialamt
der Stadt Münster
5
3.1 Bezeichnung der Fachstelle 6
3.2 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben 6
3.3 Kündigungsschutz 9
3.4 Betriebsbesuche 10
3.5 Integrationsfachdienst der Stadt Münster 12
3.6 Öffentlichkeitsarbeit 13
4.
Fazit
14
2
1. Einleitung
Die Vorlage informiert über die Arbeitslosigkeit s chwerbehinderter Menschen in
Münster, die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt
der Stadt Münster und die Arbeit des Integrationsfachdienstes der Stadt Müns-
ter.
Die Entwicklung der Beschäftigung schwerbehinderte r Menschen bei der Stadt-
verwaltung Münster und deren Beteiligungen wird in einer gesonderten Vorlage
des Personal- und Organisationsamtes dargestellt.
2. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbeh inderter Menschen in
Münster
Die durchschnittliche Arbeitslosenzahl sank in Münster im Jahr 2007 im
Vergleich zum Vorjahr um 15,6 %. Die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter
Menschen sank 2007 im Vergleich zum Vorjahr um 10,5 %.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Zah l der arbeitslosen schwer-
behinderten Menschen in Münster in den letzten fün f Jahren auf:
Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster
in den letzten 5 Jahren
Jahr
Arbeitslose schwerbehinderte Menschen
im Jahresdurchschnitt
Gesamtzahl Männer Frauen
2003 461 287 174
2004 500 315 185
2005 515 321 194
2006 538 322 216
2007 481 282 200
Von den durchschnittlich 481 arbeitslosen schwerbehinderten Menschen gehör-
ten 165 (79 Frauen) dem Rechtskreis des SGB III (Arbeitsförderung) und 317
(121 Frauen) dem Rechtskreis des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
an. Damit ist der Anteil der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen im
Rechtskreis des SGB II (66 %) geringfügig niedriger als bei den Arbeitslosen
insgesamt in Münster (69,4 % ).
Die folgenden zwei Tabellen geben die Struktur der arbeitslosen schwerbehin-
derten Menschen im Vergleich zu den arbeitslosen nicht schwerbehinderten
Menschen in Münster wieder:
3
Altersstruktur
Arbeitslo-
se
insgesamt
Unter 25
Jahre
25 bis un-
ter 50 Jah-
re
50 bis un-
ter 55 Jah-
re
55 bis unter
58 Jahre
58 Jahre
und
älter
Schwer-
behinderte
Menschen
481
27
274
93
68
20
Davon
Frauen
(200)
12
111
41
24
11
Nicht
schwer-
behinderte
Menschen
9.589
1.012
6.731
1.098
613
135
Davon
Frauen
(4.450)
465
3.136
510
285
55
37,6 % der schwerbehinderten arbeitslosen Menschen in Münster sind 50 Jahre
und älter. Der Anteil der nicht schwerbehinderten arbeitslosen Menschen dieser
Altersgruppe liegt bei 19,3 %. Der Großteil der arbeitslosen Menschen in Münster
ist in der Altersgruppe der 25 bis unter 50-jährigen zu finden und zwar sowohl bei
den schwerbehinderten Menschen (57 %) als auch bei den nicht schwer-
behinderten Menschen (70,2 %).
Dauer der Arbeitslosigkeit
Arbeitslose
insgesamt
Unter 1
Monat
1 bis
unter 3
Monate
3 bis
unter 6
Monate
6 bis
unter 12
Monate
1 bis
unter 2
Jahre
2 Jahre
und
länger
Schwer-
behinderte
Menschen
481
40
70
75
91
93
114
Davon
Frauen
(200)
16
30
32
40
40
42
Nicht
schwer-
behinderte
Menschen
9.589
1.067
1.611
1.506
1.657
1.518
2.228
Davon Frau-
en
(4.450)
488
748
696
791
733
995
4
Von den schwerbehinderten arbeitslosen Menschen si nd ca. 43 % langzeit-
arbeitslos. Als langzeitarbeitslos werden Frauen und Männer bezeichnet, die 1
Jahr und länger von Erwerbslosigkeit betroffen sind. Bei den nicht schwer-
behinderten Menschen beträgt der Anteil der Langze itarbeitslosen 39,1 %.
Die Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in Arbeit erfolgt in enger
Kooperation der Agentur für Arbeit Münster, der Ar beitsgemeinschaft Münster
(AMS) und des Integrationsfachdienstes. Diese Stellen sind auch weiterhin be-
strebt, schwerbehinderte Menschen in Arbeit zu vermitteln.
Die Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service-West in Düsseldorf, hat auf Nach-
frage der Fachstelle auch Daten zur Zahl der schwerbehinderten Menschen, die
an arbeitsmarkpolitischen Maßnahmen teilnehmen, zur Verfügung gestellt:
Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik für schwerbehinderte Menschen in
Münster (im Durchschnitt in der Zeit von 9/2006-8/2007):
Maßnahme Schwerbehinderte Teilnehmer/-innen
Berufliche Weiter-
bildungsmaßnahme
32
(19 Frauen)
Trainingsmaßnahme
10
(10 Frauen)
Arbeitsgelegenheiten
43
(16 Frauen)
Vermittlungsmaßnahmen,
die durch einen beauftrag-
ten Dritten durchgeführt
wurden
22
(10 Frauen)
Selbständigenförderungen
15
(6 Frauen)
Eingliederungsmaßnahmen
12
(3 Frauen)
ABM-Maßnahmen
2
(Keine Frau)
Sonstige arbeitsmarkt-
politische Maßnahmen
42
(18 Frauen)
Teilnehmer/-innen
insgesamt
178
(82 Frauen)
5
Die Gesamtzahl der schwerbehinderten Teilnehmer/-innen an arbeitsmarktpoli-
tischen Maßnahmen in 2007 entspricht in etwa der des Vorjahres (172 Teil-
nehmer/-innen, darunter 72 Frauen).
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung hat im Rahmen
der Beratung des Berichtes für das Jahr 2006 angeregt, in den Bericht die Ge-
samtzahl der erwerbstätigen schwerbehinderten Menschen in Münster aufzu-
führen. Diese Daten werden von der Agentur für Arbeit nicht ermittelt. Dem In-
tegrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe liegen Daten zur
Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten bei beschäftigungspflichtigen Arbeit-
gebern in Münster vor. Diese Zahlen standen zum Zeitpunkt der Erstellung die-
ses Berichtes für das Jahr 2007 noch nicht zur Verfügung. Aus diesen Zahlen
würde sich auch kein Überblick über die gesamte Beschäftigungssituation
schwerbehinderter Menschen in Münster ergeben, u.a., weil die die schwerbe-
hinderten Beschäftigten bei nicht beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern nicht
erfasst sind.
3. Die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der
Stadt Münster
Die Sicherung der Arbeitsplätze schwerbehinderter Menschen in Münster ist
Aufgabe und Ziel der Arbeit der Fachstelle. Alle von ihr eingeleiteten Maß-
nahmen, Beratungen und finanziellen Hilfen dienen diesem Ziel.
Die Fachstelle arbeitet eng mit dem Integrationsam t des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe, dem Integrationsfachdienst und den nachfolgend aufgeführten
speziellen Fachdiensten des Integrationsamtes zusammen:
• Ingenieur-Fachdienst für behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
• Fachdienst für psychosoziale und arbeitspädagogische Begleitung von
behinderten Menschen
• Fachdienst für sehbehinderte Menschen
• Fachdienst für hörbehinderte Menschen
• Fachdienst für betriebliche Suchtprävention
Diese Fachdienste verfügen über fachbezogen ausgeb ildete MitarbeiterInnen,
die bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder bei der Suche nach Verbesse-
rungsmöglichkeiten für die Situation schwerbehinderter Menschen gutachter-
liche Stellungnahmen abgeben oder Hilfen empfehlen bzw. anbieten können.
Bei Bedarf werden auch gemeinsame Betriebs- oder Hausbesuche durch-
geführt.
Die wesentlichen Aufgaben der Fachstelle können in folgende Bereiche geglie-
dert werden:
• begleitende Hilfe im Arbeitsleben schwerbehinderte r Menschen
• Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer Innen
• Betriebsbesuche
6
3.1 Bezeichnung der Fachstelle
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung (ASGAf) hat das
Sozialamt im Rahmen der Beratung des Berichtes der Fürsorgestelle für 2005
gebeten zu prüfen, ob mit anderen Kommunen eine Initiative gestartet werden
kann mit dem Ziel, die Fürsorgestellen zeitgemäßer zu bezeichnen. Eine ent-
sprechende Initiative hatte zunächst keinen Erfolg.
Durch das 2. Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in NRW wurde u.a. die
Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch IX
geändert. Das Wort Fürsorgestellen wurde nun durch das Wort „örtliche Träger“
ersetzt.
Die Leiterinnen und Leiter der örtlichen Fürsorgestellen im Bereich des LWL
haben sich in der Leitertagung am 26.11.2007 dafür ausgesprochen, auch zu-
künftig eine einheitliche Bezeichnung zu wählen und sich auf die Bezeichnung
„Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf“ geeinigt.
Die Stadt Münster hat diesen Vorschlag umgesetzt, so dass die Fürsorgestelle
nun „Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf“ heißt. Sie ist weiter ein Teil-
bereich der Fachstelle „Hilfen für Menschen mit Behinderungen“.
3.2 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Begleitende Hilfen sind alle Maßnahmen, die dazu b eitragen, schwerbehinder-
ten Menschen einen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten, auf
dem sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten entfalten können.
Dieses Ziel kann erreicht werden durch die Gewährung von Zuschüssen an Ar-
beitgeber und Arbeitnehmer/-innen zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituation
sowie die persönliche Beratung und Betreuung schwerbehinderter Arbeitneh-
mer/-innen durch Fachdienste.
Zur Durchführung ihrer Aufgaben nach dem Sozialges etzbuch IX (SGB IX)
stehen der Fachstelle die Mittel aus der Ausgleich sabgabe zur Verfügung. Die
Ausgleichsabgabe ist eine Zwangsabgabe für Arbeitgeber, die bei Nicht-
erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Men-
schen an das Integrationsamt abzuführen ist. Die Ausgleichsabgabe ist gestaf-
felt und beträgt je nach dem Prozentsatz zu wenig besetzter Pflichtarbeitsplätze
105, 180 oder 260 € monatlich pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz. Für kleinere
Arbeitgeber (bis zu 39 bzw. 59 zu berücksichtigende Arbeitsplätze) sieht die
sogenannte Kleinbetriebsregelung gestaffelt nach der Anzahl der zu berück-
sichtigenden Arbeitsplätze Erleichterungen vor.
Die Ausgleichsabgabe wird von den Fachstellen Behi nderte Menschen im Beruf
im Rahmen der begleitenden Hilfe zweckbestimmt nur zur Sicherung der Ar-
beitsverhältnisse erwerbstätiger schwerbehinderter Menschen verwandt. Im
Haushaltsjahr nicht verausgabte Mittel werden auf das folgende Haushaltsjahr
übertragen und stehen nach wie vor zur Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung.
7
Förderungen aus Ausgleichsabgabemitteln und Anzahl der begleitenden
Hilfen in den letzten 3 Jahren
Ausgaben 2005 2006 2007
1. Leistungen an Arbeit-
geber
(zur behinderungsge-
rechten Ausstattung
von Arbeitsplätzen)
145.924,83 €
137.643,83 €
126.896,39 €
2. Leistungen an schwer-
behinderte Menschen
- zum Erreichen des
Arbeitsplatzes
- zur Beschaffung techni-
scher Arbeitshilfen so-
wie in besonderen be-
hinderungsbedingten
Lebenslagen
- zur Beschaffung und
Anpassung von behin-
derungsgerechtem
Wohnraum
- zur wirtschaftlichen
Selbstständigkeit
25.773,35 €
70.959,74 €
6.394,43 €
58.835,57 €
62.388,46 €
94.708,83 €
11.586,82 €
22.199,00 €
25.524,35 €
24.780,66 €
7.271,02 €
29.928,05 €
Leistungen an schwer-
behinderte Menschen
insgesamt
161.963,09 €
190.883,11 €
87.504,08 €
3. Leistungen insgesamt
307.887,92 €
328.526,94 €
214.400,47 €
4. Anzahl der bewilligten
Maßnahmen insge-
samt
166
119
133
Anzahl der betroffenen
schwerbehinderten Männer
98
69
65
Anzahl der betroffenen
schwerbehinderten Frauen
71
50
52
Von den insgesamt 133 bewilligten Maßnahmen der begleitenden Hilfe waren
97 Leistungen an Arbeitgeber zur behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung
8
für schwerbehinderte MitarbeiterInnen. 19 Maßnahmen entfielen auf die Finan-
zierung technischer Arbeitshilfen an schwerbehinderte Menschen zur Durch-
führung ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz und in 8 Fällen wurden Zuschüsse zum
Erreichen des Arbeitsplatzes (insbesondere Förderung behinderungsgerechter
Zusatzausstattungen am Kfz) gewährt. 7 schwerbehinderte Menschen erhielten
Wohnungshilfe (Hilfen für den barrierefreien Wohnungseingang) und 1 schwer-
behinderter Mensch hat eine Hilfe zur Gründung einer selbständigen berufli-
chen Existenz erhalten. In einem Fall wurde eine Hilfe in besonderen Lebens-
lagen erbracht. Für einige schwerbehinderte Menschen wurden mehrere Maß-
nahmen gefördert.
Im Jahr 2007 stieg die Anzahl der bewilligten Maßn ahmen im Vergleich zum
Vorjahr leicht an, während die Ausgaben deutlich zurückgingen. Der Rückgang
der Ausgaben ist hauptsächlich auf den Rückgang von Förderungen für techni-
sche Arbeitshilfen am Arbeitsplatz und zum Erreichen des Arbeitsplatzes zu-
rückzuführen. Diese Entwicklung ist allerdings nicht als genereller Trend anzu-
sehen, sondern hängt damit zusammen, dass nicht in jedem Jahr kosteninten-
sive Maßnahmen für diese Hilfearten anfallen.
Der leichte Rückgang bei den Förderungen an Arbeit geber bestätigt den Trend
der letzten Jahre, dass diese aufgrund von Einsparzwängen kleineren, kosten-
günstigeren Maßnahmen zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung
den Vorzug geben.
Die Fachstelle wird auch im Rahmen der betrieblichen Prävention und des Be-
trieblichen Eingliederungsmanagements tätig.
Gemäß § 84 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch - (SGB IX) besteht die
Verpflichtung von Arbeitgebern, bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder
betriebsbedingten Schwierigkeiten möglichst frühzeitig die Schwerbehinderten-
vertretung, den Betriebs- oder Personalrat und das Integrationsamt einzuschal-
ten. Arbeitgeber haben mit diesen Stellen alle Möglichkeiten und Hilfen zu erör-
tern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits-
verhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen
oder wiederholt arbeitsunfähig, so hat der Arbeitgeber mit Zustimmung und Be-
teiligung der betroffenen Person ein betriebliches Eingliederungsmanagement
durchzuführen. Gemeinsam mit dem zuständigen Betriebs- bzw. Personalrat,
bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertre-
tung, wird geklärt, mit welchen Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vor-
gebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Kommen Leistungen zur
begleitenden Hilfe im Arbeitsleben in Betracht, so hat der Arbeitgeber bei
schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzuzuziehen.
In 2007 wurde die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf in 8 Präventions-
verfahren beteiligt. Trotz intensiver Bemühungen der Fachstelle konnte in
3 Fällen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht vermieden werden. In
einem Fall wurde mit Vermittlung der Fachstelle eine einvernehmliche Been-
digung des Arbeitsverhältnisses erzielt. Die Arbeitsplätze schwerbehinderter
Menschen konnten in 3 Fällen durch finanzielle Hilfen der Fachstelle bzw. des
9
Integrationsamtes sowie die Einschaltung des Integrationsfachdienstes (IFD)
zur Begleitung des behinderten Menschen am Arbeitsplatz erhalten werden. In
einem Fall ist noch unklar, ob das Arbeitsverhältnis des schwerbehinderten
Menschen fortgesetzt werden kann.
3.3 Kündigungsschutz
Gemäß § 85 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – bedarf die Kündi-
gung eines schwerbehinderten Menschen der vorherigen Zustimmung des In-
tegrationsamtes. Es ist die Aufgabe der Fachstelle der Stadt Münster, im Auf-
trag des Integrationsamtes den Sachverhalt zu ermitteln, Arbeitgeber, schwer-
behinderte Beschäftigte sowie Arbeitnehmervertretungen und Schwerbehinder-
tenvertretungen zu hören und auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.
Die folgende Übersicht gibt die Entwicklung der Kündigungsschutzverfahren in
den letzten 5 Jahren wieder.
Entwicklung der Anträge auf Zustimmung zur Kündigung schwer-
behinderter Arbeitnehmer/-innen in den letzten 5 Jahren
2003 2004 2005 2006
2007
Kündigungen insgesamt
Männer
Frauen
172
112
60
166
94
72
100
56
44
109
65
44
63
41
22
Betriebsbedingte Kündigungen
Männer
Frauen
119
78
41
103
52
51
51
31
20
51
29
22
26
16
10
Behinderungsbedingte Kündigungen
Männer
Frauen
31
17
14
34
24
10
26
12
14
35
17
18
21
13
8
Verhaltensbedingte Kündigungen
Männer
Frauen
22
17
5
29
18
11
23
15
8
23
19
4
16
12
4
Die Tabelle zeigt einen erheblichen Rückgang der A nträge auf Zustimmung zur
Kündigung im Jahr 2007 gegenüber 2006. Am stärksten ging die Zahl der be-
triebsbedingten Kündigungen zurück. Der Anteil der betriebsbedingten Kündi-
gungen liegt jetzt nur noch bei 41 %, während er in 2006 bei 47 % und in den
Jahren zuvor noch bei weit über 50 % lag. Bei betriebsbedingten Kün-
digungen (z.B. Konkurs des Arbeitgebers, Schließun g von Betriebsteilen) hat
die Fachstelle nur einen sehr stark eingeschränkten Spielraum, Kündigungen
abzuwenden.
In Kündigungsfällen, die behinderungsbedingte oder verhaltensbedingte Hinter-
gründe haben, hat die Fachstelle dagegen verstärkte Möglichkeiten, Arbeits-
plätze von schwerbehinderten Menschen zu erhalten. So soll sichergestellt
werden, dass vor einer Kündigung alle anderen Möglichkeiten, Schwierigkeiten
im Arbeitsleben zu beseitigen, ausgeschöpft worden sind. Auch im ver-
gangenen Jahr konnten Kündigungen dadurch abgewendet werden, dass die
Fachstelle aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe behinderungsgerechte Um-
10
gestaltungen von Arbeitsplätzen finanziert hat. Weitere Arbeitsplätze konnten
erhalten werden, indem die Fachstelle auf innerbetriebliche Umsetzungen der
schwerbehinderten Menschen auf behinderungsgerechte Arbeitsplätze hinge-
wirkt hat. Durch die Einschaltung des Integrationsfachdienstes oder der Fach-
dienste des Integrationsamtes konnten ferner in einigen Fällen Lösungen für die
bestehenden Probleme am Arbeitsplatz gefunden werden.
Von den insgesamt 63 Kündigungsverfahren stimmte d as Integrationsamt in 43
Fällen der Kündigung zu und lehnte in einem Fall den Antrag des Arbeitgebers
ab. In 8 Fällen stellte das Integrationsamt fest, dass die Schwerbehinderten-
eigenschaft nicht nachgewiesen wurde und somit kein Kündigungsschutz be-
stand („Negativattest“). In 3 Fällen konnte durch die Beratung der Fachstelle und
des Integrationsamtes eine Rücknahme des Kündigungsantrages erreicht wer-
den. Die anderen Fälle haben sich durch den Abschluss von Aufhebungsver-
trägen oder auf sonstige Weise erledigt.
3.4 Betriebsbesuche
Eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung der einzelnen Aufgaben
nach dem SGB IX sind Kontakte zu den Betrieben und Dienststellen, und zwar
zu den Arbeitgebern, den Beauftragten des Arbeitgebers, zur Schwerbehinder-
tenvertretung, zum Betriebs-/Personalrat und zu den behinderten Beschäftigten.
Mit der Durchführung von Betriebsbesuchen wird die Fachstelle präventiv zur
Sicherung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen tätig.
Durch die Betriebsbesuche hat die Fachstelle in de n letzten Jahren eine
Vielzahl von Kontakten zu Betrieben aufbauen könne n und dadurch frühzeitig
Kenntnis über die Probleme von behinderten Beschäftigten an ihren Arbeits-
plätzen erhalten. Durch die sofortige Einleitung gezielter Maßnahmen konnten
Arbeitsplätze langfristig gesichert werden. Dabei wurden und werden regel-
mäßig die Fachdienste des Integrationsamtes und au ch der Integrations-
fachdienst zur Problemlösung in Anspruch genommen.
Anzahl der Betriebsbesuche
2003 2004 2005 2006
2007
Betriebsbesuche der
Fachstelle Behinderte
Menschen im Beruf
75
198
190
110
145
Betriebsbesuche durch
den Integrations-
fachdienst (IFD) der
Stadt Münster
(bis zum 31.07.2007)
63
64
99
82
43
Betriebsbesuche
insgesamt
138
262
289
192
184
11
Die 184 Betriebsbesuche erfolgten bei 156 Arbeitgebern. Sie wurden mit dem
Integrationsfachdienst abgestimmt und teilweise gemeinsam durchgeführt.
Das Niveau der Betriebsbesuche des Vorjahres konnte in 2007 gehalten
werden, obwohl der Integrationsfachdienst der Stadt Münster – bedingt durch
seine Auflösung zum 31.07.2007 (Näheres hierzu unter 3.5) – lediglich 43 Be-
triebsbesuche durchgeführt hat. Die Fachstelle hat Betriebsbesuche auf eigene
Initiative, das heißt ohne Anforderung eines Arbeitgebers und ohne Klärungs-
bedarf in einem konkreten Einzelfall (systematische Betriebsbesuche), gestei-
gert. Die Fachstelle schickt Arbeitgebern ihr Faltblatt und bietet an, vor Ort über
Hilfen und Fördermöglichkeiten für die Beschäftigung schwerbehinderter Men-
schen zu informieren und spezielle Einzelfragen zu klären.
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der systematischen Betriebs-
besuche in den letzten 3 Jahren.
Entwicklung der systematischen Betriebsbesuche
2005 2006
2007
Angeschriebene
Arbeitgeber
234
194
410
Durchgeführte
Betriebsbesuche
53
14
31
In 2007 wurden deutlich mehr Arbeitgeber angeschrieben als in den Vorjahren.
Die Fachstelle hat in einer gemeinsamen Aktion mit der Agentur für Arbeit, der
Arbeitsgemeinschaft Münster und dem Integrationsfachdienst 359 nicht
einstellungspflichtige Arbeitgeber mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 10 und
19 Mitarbeitern angeschrieben und diese über die bestehenden Unterstützungs-
und Fördermöglichkeiten informiert.
In einer weiteren Aktion wurden 42 neu bzw. wiedergewählte Schwerbehinder-
tenvertretungen angesprochen und ein Informationsgespräch im Betrieb bzw.
der Dienststelle angeboten. 22 Schwerbehindertenvertretungen nahmen das
Angebot an. 9 Betriebsbesuche erfolgten bei Arbeitgebern, die ihre Einstel-
lungspflicht nicht erfüllt hatten und bei Arbeitgebern, die einen schwerbehinder-
ten Menschen eingestellt hatten und hierfür Lohnkostenzuschüsse von der Ar-
beitsagentur erhielten.
Grundsätzlich ist eine deutliche Zurückhaltung der Arbeitgeber festzustellen,
das Angebot der Fachstelle anzunehmen. Allerdings führen die schriftlichen
Informationen der Fachstelle auch unabhängig von einer unmittelbaren
Resonanz auf die Anschreiben teilweise dazu, dass bei einem späteren konkre-
ten Bedarf der Kontakt zur Fachstelle aufgenommen wird.
Ergänzend zu den Betriebsbesuchen der Fachstelle bieten die Sitzungen der
Arbeitsgruppe „Integration in das Erwerbsleben“ der Kommission zur Förderung
der Integration von Menschen mit Behinderungen (AG 3 der KIB) eine gute
12
Möglichkeit, für die Einstellung und Beschäftigung behinderter Menschen zu
werben und die bestehenden Fördermöglichkeiten zur Einrichtung und zum Er-
halt von Arbeitsplätzen bekannter zu machen. In der AG 3 der KIB treffen sich
Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Institutionen, die sich mit der In-
tegration und Betreuung schwerbehinderter arbeitssuchender bzw. erwerbstäti-
ger Menschen beschäftigen. Auch die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
ist in der Arbeitsgruppe vertreten. Nicht nur bei Besuchen in größeren Firmen
sondern auch bei Sitzungen zu Fachthemen versucht die Arbeitsgruppe, immer
wieder Anstöße zu geben, um die Situation behinderter Menschen im Arbeitsle-
ben zu verbessern.
Im Jahr 2007 hat die AG 3 der KIB sich mit der beruflichen Situation junger be-
hinderter Menschen beschäftigt. Sie hat die Arbeit des JAZ (Jugendausbil-
dungszentrum) kennengelernt und sich in einer Sitzung im Diakonischen Werk
Westfalen u.a. mit dem Equal-Projekt „Go! Unlimited - Menschen mit Behinde-
rung machen sich selbständig“ beschäftigt. Im Gespräch mit der Verfürth Zeitar-
beit GmbH & Co. KG hat die AG die Chancen der Zeitarbeit für behinderte Men-
schen erörtert. Ausführlichere Informationen sind in den Sitzungsprotokollen der
AG zu finden ( www.muenster.de/stadt , dort im Ratsinformationssystem, Sitzun-
gen der KIB).
3.5 Integrationsfachdienst der Stadt Münster (IFD – bis 31.07.2007))
Seit dem 01.01.2004 hat der Integrationsfachdienst der Stadt Münster (IFD,
ehemaliger Psychosozialer Fachdienst- PSFD) seine Aufgaben auf der Grund-
lage eines zwischen der Stadt Münster und dem Inte grationsamt des Land-
schaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) abgeschlossenen Vertrages wahrge-
nommen. Die bei der Durchführung der Aufgaben anfallenden Personal- und
Sachkosten wurden der Stadt Münster vom Integrationsamt erstattet. Das In-
tegrationsamt war berechtigt, Vorgaben zur Sicherung der Qualität der Durch-
führung der Aufgaben zu machen.
Zum 01.01.2005 haben die Integrationsämter aufgrun d der Novellierung des
SGB IX die Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste übernommen.
Der LWL hat den Förderkreis Sozialpsychiatrie e.V., der auch bisher bereits als
IFD tätig war, im Rahmen eines Vertrages mit der E inrichtung und dem Betrieb
eines IFD für Münster beauftragt. Der Förderkreis Sozialpsychiatrie führt diese
Aufgabe in Kooperation mit dem Landesverband NRW f ür Körper- und Mehr-
fachbehinderte e.V., den Paritätischen Sozialdiensten Münsterland gGmbH
(Pari Sozial) und der Stadt Münster (bis 31.07.2007) durch.
Für die Mitarbeiterin des IFD bei der Stadt Münste r begann am 01.08.2007 die
Freistellungsphase ihrer Altersteilzeitbeschäftigung. In Abstimmung mit dem LWL
hat die Stadt Münster entschieden, die Stelle des IFD bei der Stadt Münster nicht
fortzuführen, zumal die weitere vollständige Finanzierung der Stelle durch den
LWL für die Zukunft nicht mehr sichergestellt worden wäre. Im Vergleich zu der
Situation zum Beginn des Aufbaus der Stelle des Psychosozialen-Fachdienstes
(jetzt IFD) bei der Stadt Münster gibt es inzwischen einen gut ausgebauten IFD
beim Förderkreis Sozialpsychiatrie, der als Träger des IFD gemeinsam mit den
13
anderen Kooperationspartnern (außer der Stadt Münster) Büroräume im Paritäti-
schen Zentrum am Hafenweg 6-8 hat. Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, den
Integrationsfachdienst „unter einem Dach“ zu bünde ln. Diese Stelle ist sowohl bei
schwerbehinderten Menschen als auch bei Arbeitgebern als Integrationsfach-
dienst bekannt. Aufgrund des Wegfalls der IFD-Stelle bei der Stadt Münster
erhöhte der LWL die Zahl der geförderten Personals tellen beim IFD ab
01.08.2007 um eine halbe Stelle. Die Zusammenarbeit zwischen der Fachstelle
und dem IFD wird auch ab dem 01.08.2007 fortgeführ t, u.a. durch die Mitarbeit der
Fachstelle im Koordinierungsausschuss des IFD und durch die abgestimmte An-
sprache von Betrieben (vgl. Ziffer 3.4).
Die Aufgabe des Integrationsfachdienstes bei der S tadt Münster umfasste ins-
besondere:
• die berufsbegleitende Beratung und Unterstützung v on beschäftigten
schwerbehinderten Menschen zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses.
• die Beratung und Unterstützung der Betriebe/Dienst stellen (z.B. bei
Beschäftigungsproblemen, hinsichtlich des Arbeitseinsatzes, der Arbeits-
zeiten oder der Arbeitsbedingungen)
Die Arbeit der Mitarbeiterin des IFD bei der Stadt Münster war häufig gekenn-
zeichnet durch eine umfassende und zeitintensive Beratungstätigkeit und Beglei-
tung. Neben den Betriebsbesuchen gehörten dazu auch Hausbesuche sowie die
Begleitung zu Institutionen und Ämtern.
Darüber hinaus gab der IFD fachdienstliche Stellungnahmen zu den Anträgen
von Arbeitgebern auf Minderleistungsausgleich und/oder Betreuungsaufwand ab.
Auch in Kündigungsfällen mit psychosozialem Hindergrund wurde der IFD einge-
schaltet.
Bis zum 31.07. 2007 wurden im IFD der Stadt Münste r 45 Arbeitnehmer/-innen
20 Frauen, 25 Männer) sowie in den meisten Fällen auch die Arbeitgeber
beraten und begleitet.
Bezüglich der Altersstruktur der Klienten/-innen i st festzustellen, dass die am
häufigsten vertretene Altersgruppe die der 31 – 40 jährigen war. Ca. 80 % der
betreuten Personen waren alleinstehend.
Bei knapp der Hälfte der betreuten Personen lagen psychische Behinderungen
vor. Der Anteil der Personen, die mehrfachbehindert ist oder zusätzlich zu ihrer
Behinderung psychosomatische Beschwerden haben, war nach wie vor sehr
hoch.
3.6 Öffentlichkeitsarbeit
Die Fachstelle hat auch im Jahr 2007 verstärkt Öffentlichkeitsarbeit geleistet.
Die Vortragstätigkeit von Mitarbeiter/-innen der Fachstelle wurde fortgeführt. Es
wurde ein Vortrag in der Volkshochschule zum Thema „Arbeit und Behinde-
rung“ angeboten. Die Fachstelle wirkte ferner bei einer vom Integrationsfach-
14
dienst organisierten Informationsveranstaltung mit, in der auch Vertreter/-innen
der Deutschen Rentenversicherung, der Arbeitsagentur Münster, der Arbeits-
gemeinschaft Münster und des Integrationsamtes über die Hilfemöglichkeiten
für schwerbehinderte Menschen im Erwerbsleben informierten. Bei dem vom
Bildungszentrum der Handwerkskammer initiierten „Markt der Möglichkeiten“
für Jugendliche mit Behinderungen und ihre Eltern war die Fachstelle ebenfalls
mit einem Infostand vertreten.
Die Fachstelle stellte ihre Unterstützungsmöglichkeiten in 4 Schwerbehinder-
tenversammlungen und 2 Fortbildungsseminaren größerer Betriebe vor. Ferner
wirkte sie am „Gesundheitstag“ mit, den die Schwerbehindertenvertretung der
Bezirksregierung organisiert hat.
Der Informationsstand der Fachstelle zum Thema „Behinderung und Arbeit“ in
der Stadtbücherei Münster wurde auch in 2007 organisiert und an 4 Nachmitta-
gen durchgeführt. Erstmalig wurde auch eine Beratung im Gesundheitshaus
angeboten (2 Termine). Die Infostände und die Beratung im Gesundheitshaus
wurden jeweils in der Presse angekündigt. Ferner informiert ein Faltblatt über
diese Angebote der Fachstelle. Auch im Newsletter der Wirtschaftsförderung
Münster wurde auf die Informations- und Beratungsangebote hingewiesen.
4. Fazit
Das Jahr 2007 war gekennzeichnet durch die vielen Bemühungen aller beteilig-
ten Akteure, Arbeitsplätze für behinderte Menschen zu schaffen und zu erhal-
ten. Erfreulicherweise ist die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in
Münster erstmals seit Jahren erheblich gesunken. Die Zahl der Kündigungen
ging deutlich zurück.
Die Fachstelle wird auch im Jahr 2008 gezielt auf Arbeitgeber zugehen und ihre
Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten vorstellen. Wichtig ist auch in Zukunft
eine enge Kooperation aller beteiligten Institutionen.
Nach dem Umzug des Sozialamtes in das Gebäude Hafenstraße 8 befinden
sich die Büros der Fachstelle Hilfen für Menschen mit Behinderungen und der
Fachstelle Schwerbehindertenausweise im Erdgeschoss des neuen Dienstge-
bäudes. Diese räumliche Nähe bietet neue Möglichkeiten, Menschen mit Be-
hinderungen gezielt und umfassend zu informieren und zu beraten. Die Fach-
stelle Behinderte Menschen im Beruf möchte die räumliche Nähe der beiden
Fachbereiche u.a. nutzen, um berufstätige Menschen, die erstmalig einen
Schwerbehindertenausweis beantragen, gezielt auf die Unterstützungsmög-
lichkeiten für behinderte Menschen im Beruf hinzuweisen.
Berichtsvorlage
1430 Zeichen
V/0095/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster
- Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2007 -
Beratungsfolge
11.03.2008 Kommission zur Förderung der Integration
von Menschen mit Behinderungen Bericht
15.04.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
23.04.2008 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
Bericht:
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat die Verwaltung in der Sitzung am
23.04.1980 beauftragt, regelmäßig über die Verwendung der Mittel der Ausgleichs-
abgabe zu berichten.
Das Handlungsprogramm Integrationsförderung für Menschen mit Behinderungen
(Öffentliche Beschlussvorlage an den Rat Nr. 890/98) empfiehlt den Aufbau eines
Berichtswesens zur Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen in Münster.
Der vorliegende Bericht greift diese Anliegen auf und informiert über die Entwicklung der
Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster und die Arbeit der Fachstelle
Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster im Jahr 2007.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Vorlagen-Nr.:
V/0095/2008
Auskunft erteilt:
Herr Leipholz/Frau Rüter
Ruf:
492-59 92/492 50 27
E-Mail:
Leipholz@stadt-muenster.de
RueterD@stadt-muenster.de
Datum:
25.01.2008
Öffentliche Berichtsvorlage
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Hafenweg 6
- Hafenstraße 8
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0095/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.01.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37