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1127/2020

Stellungnahme der StEB Köln zum Änderungsantrag zum Gewässerentwicklungskonzept 2020 (Vorlage-Nr. 3406/2019)

Mitteilung BV 14.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.05.2020, TOP 10.2.20

Mitteilung BV

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Stellungnahme StEB Köln

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Mitteilung BV

484 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-7/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1127/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2020 
 
Stellungnahme der StEB Köln zum Änderungsantrag (AN/0177/2020) der Fraktion Bündnis 90/ 
Die Grünen zum Gewässerentwicklungskonzept 2020 (Vorlage-Nr. 3406/2019) 
 
Die Bezirksvertretung Porz wird um Kenntnisnahme der in der Anlage beigefügten Stellungnahme der 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR gebeten.

Stellungnahme StEB Köln

4999 Zeichen

u je StE B,..

ACHER

110200 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AÖR TP - Planung und Bau
Postfach 910754 - 51077 Köln

..Ostmerheimer Straße 555 : 51109 Köln

Bürgeramt Porz Fr finungszeiten
„Amtsleitung 2 Stadt Köln 0. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr

- Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 H Fr. 99.00 - 12.00 Uhr
51143 Köln Eingang ” d. April 2020 ‚ünd/hach Vereinbarung
! B-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim
2% nie 13/18 Haltestelle Holweide
| ar  ÖBIVRS: S11 (Holweide)
Fam 9 "/anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus

An ash! Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße
z Auskunft erteilt: Rafael Vedder

Zimmer: Geb. 90 Raum 248

fon 0221 221 - 23168

fax 0221 221 -
e-mail: rafael.vedder@steb-koeln.de

Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum
StEB-TP-13 Ve 31.03.2020

Stellungnahme zum Änderungsantrag zum Gewässerentwicklungskonzept 2020
3406/2019

Sehr geehrter Herr Merfeld,
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion Bündnis 90 die Grünen hat zur Vorlage des Gewässerentwicklungskonzeptes
folgenden Änderungsantrag gestellt (AN/0177/2020):

Der Rat der Stadt Köln stimmt der 1. Fortschreibung des Gewässerentwicklungskon-
zeptes Köln(GEK 2020) -Fortschreibung 2020 bis 2026 mit folgenden Maßgaben zu:

Für die in Köln Porz Langel als Binnenteiche bekannten Teiche muss die Stadt kurz-
fristig und Langfristig eine verbindliche Lösung für deren Unterhalt und Pflege finden.
Das in den letzten Jahren nur mühsam mit Hilfe des THW abgewehrten Umkippen
der Binnenteiche darf so nicht wiederkehren. Einzuschieben der Verantwortung ohne
konkretes Handeln zur Besserung der Teiche zwischen einzelnen Behörden in der
Stadt und im Land wie es bisher auftritt, muss ein für allemal ein Ende haben. Es soll
nach Möglichkeit die frühere Belüftung durch das Langeler Wasserrad wieder herge-
stellt werden.

Das Freizeitgebiet um die Binnenteiche darf durch die Untätigkeit der einzelnen Ver-
waltung nicht weiter verwahrlosen und muss wieder als Freizeit und Natur Erholungs-
gebiet wahrnehmbar sein. .

Gerne nehmen die StEB Köln hierzu Stellung.

Die Teiche in Köln Porz Langel befinden sich auf einem Grundstück des Landes NRW. Die
regelmäßige Bewirtschaftung und Pflege der Teiche obliegt damit der Bezirksregierung Köln.
Des Weiteren hat das Grünflächenamt in Abstimmung mit der Bezirksregierung im Pflege-

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60
Vorstand: Otto Schaaf, Dipl.-Ing. BLZ: 370 501 98 SWIFT-BIC: COLSDE33 2

Daabinfaem: Anntalt Anc Afantlinhan Danhte Unntn Nr - AaNn 29a an

. und Entwicklungsplan Maßnahmen (Naturschutzgebiet N17 „Langeler Auwald, rrh.“, Be-
schlussvorlage 0591/2016) für die genannten Teiche vorgesehen.

In der Beschlussvorlage wird u.a. vorgeschlagen:

... Der an der Frongasse gelegene Fischteich stellt derzeit das einzige Auengewässer im Gebiet dar.
Bei dem Teich handelt es sich um den Rest eines ehemaligen Nebenarms des Rheins im Bereich der
historisch belegten „Langeler Insel“, der teilweise reaktiviert werden soll. Diese Maßnahme ist von
großer Bedeutung für die Entwicklung der bisher im Rheinvorland fehlen-den temporären und dauer-
haften Auengewässer sowie Feuchtbiotope, u.a. auch als natürlicher Ruheraum für Wanderfische bei
Hochwasser. Geplant ist, den Angelteich in eine leitbild-gerechte temporär bespannte Nebenrinne mit
unterstromiger Öffnung zum Rhein umzuwandeln, was ein freies Ein- und Ausströmen entsprechend
der Rheinwasserstände ermöglicht. Der Pflege- und Entwicklungsplan übernimmt diese Maßnahme
aus dem sogenannten „Umsetzungsfahrplan“, der seitens der Bezirksregierung aufgestellt wurde und
für den Rhein die aus wasserwirtschaftlicher Sicht erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung eines
guten ökologischen Potentials gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie benennt. Für die Öffnung der
Nebenrinne ist ein detailliertes wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durch die federführend
zuständigen Behörden (Wasser- und Schifffahrtsamt, Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln) anzu-
streben und auch durch diese zu realisieren...

Kosten können, wie in der Beschlussvorlage zum genannten Pflege und Entwicklungsplan
erörtert, von städtischer Seite und der StEB Köln nicht gestemmt werden.

Anfragen zur Durchführung von Maßnahmen wie z.B. die Belüftung durch ein Wasserrad
liegen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der StEB Köln. Die StEB Köln nimmt ihre Auf-
gaben als Gewässerunterhaltungspflichtige für alle Oberflächengewässer wahr, die gemäß
des Gewässerentwicklungskonzeptes in Kapitel 2.2.1 für Fließgewässer und im Kapitel 6.2
für Parkweiher aufgeführt sind.

Die Rücksprachen mit der Unteren Wasserbehörde und dem Amt für Landschaftspflege und
Grünflächen der Stadt Köln ergaben, dass dort ebenso wie bei den StEB Köln kein Interesse
und keine finanzielle Möglichkeit zu einer Aufgabenübernahme hinsichtlich der Unterhaltung
der betreffenden Binnenteiche besteht und eine Beibehaltung der bestehenden Verantwort-

lichkeiten gewünscht ist.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Beratungsverlauf (1)

07.05.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.20 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Ostmerheimer Straße 555
  • Frongasse
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Eggerbachstraße
  • Straße 5

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Details

Aktenzeichen
1127/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
14.04.2020
Erstellt
14.04.2020 15:00