1127/2020
Stellungnahme der StEB Köln zum Änderungsantrag zum Gewässerentwicklungskonzept 2020 (Vorlage-Nr. 3406/2019)
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-7/0 Vorlagen-Nummer 1127/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2020 Stellungnahme der StEB Köln zum Änderungsantrag (AN/0177/2020) der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zum Gewässerentwicklungskonzept 2020 (Vorlage-Nr. 3406/2019) Die Bezirksvertretung Porz wird um Kenntnisnahme der in der Anlage beigefügten Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR gebeten.
Stellungnahme StEB Köln
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u je StE B,.. ACHER 110200 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AÖR TP - Planung und Bau Postfach 910754 - 51077 Köln ..Ostmerheimer Straße 555 : 51109 Köln Bürgeramt Porz Fr finungszeiten „Amtsleitung 2 Stadt Köln 0. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr - Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 H Fr. 99.00 - 12.00 Uhr 51143 Köln Eingang ” d. April 2020 ‚ünd/hach Vereinbarung ! B-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim 2% nie 13/18 Haltestelle Holweide | ar ÖBIVRS: S11 (Holweide) Fam 9 "/anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus An ash! Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße z Auskunft erteilt: Rafael Vedder Zimmer: Geb. 90 Raum 248 fon 0221 221 - 23168 fax 0221 221 - e-mail: rafael.vedder@steb-koeln.de Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum StEB-TP-13 Ve 31.03.2020 Stellungnahme zum Änderungsantrag zum Gewässerentwicklungskonzept 2020 3406/2019 Sehr geehrter Herr Merfeld, Sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion Bündnis 90 die Grünen hat zur Vorlage des Gewässerentwicklungskonzeptes folgenden Änderungsantrag gestellt (AN/0177/2020): Der Rat der Stadt Köln stimmt der 1. Fortschreibung des Gewässerentwicklungskon- zeptes Köln(GEK 2020) -Fortschreibung 2020 bis 2026 mit folgenden Maßgaben zu: Für die in Köln Porz Langel als Binnenteiche bekannten Teiche muss die Stadt kurz- fristig und Langfristig eine verbindliche Lösung für deren Unterhalt und Pflege finden. Das in den letzten Jahren nur mühsam mit Hilfe des THW abgewehrten Umkippen der Binnenteiche darf so nicht wiederkehren. Einzuschieben der Verantwortung ohne konkretes Handeln zur Besserung der Teiche zwischen einzelnen Behörden in der Stadt und im Land wie es bisher auftritt, muss ein für allemal ein Ende haben. Es soll nach Möglichkeit die frühere Belüftung durch das Langeler Wasserrad wieder herge- stellt werden. Das Freizeitgebiet um die Binnenteiche darf durch die Untätigkeit der einzelnen Ver- waltung nicht weiter verwahrlosen und muss wieder als Freizeit und Natur Erholungs- gebiet wahrnehmbar sein. . Gerne nehmen die StEB Köln hierzu Stellung. Die Teiche in Köln Porz Langel befinden sich auf einem Grundstück des Landes NRW. Die regelmäßige Bewirtschaftung und Pflege der Teiche obliegt damit der Bezirksregierung Köln. Des Weiteren hat das Grünflächenamt in Abstimmung mit der Bezirksregierung im Pflege- Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 Vorstand: Otto Schaaf, Dipl.-Ing. BLZ: 370 501 98 SWIFT-BIC: COLSDE33 2 Daabinfaem: Anntalt Anc Afantlinhan Danhte Unntn Nr - AaNn 29a an . und Entwicklungsplan Maßnahmen (Naturschutzgebiet N17 „Langeler Auwald, rrh.“, Be- schlussvorlage 0591/2016) für die genannten Teiche vorgesehen. In der Beschlussvorlage wird u.a. vorgeschlagen: ... Der an der Frongasse gelegene Fischteich stellt derzeit das einzige Auengewässer im Gebiet dar. Bei dem Teich handelt es sich um den Rest eines ehemaligen Nebenarms des Rheins im Bereich der historisch belegten „Langeler Insel“, der teilweise reaktiviert werden soll. Diese Maßnahme ist von großer Bedeutung für die Entwicklung der bisher im Rheinvorland fehlen-den temporären und dauer- haften Auengewässer sowie Feuchtbiotope, u.a. auch als natürlicher Ruheraum für Wanderfische bei Hochwasser. Geplant ist, den Angelteich in eine leitbild-gerechte temporär bespannte Nebenrinne mit unterstromiger Öffnung zum Rhein umzuwandeln, was ein freies Ein- und Ausströmen entsprechend der Rheinwasserstände ermöglicht. Der Pflege- und Entwicklungsplan übernimmt diese Maßnahme aus dem sogenannten „Umsetzungsfahrplan“, der seitens der Bezirksregierung aufgestellt wurde und für den Rhein die aus wasserwirtschaftlicher Sicht erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung eines guten ökologischen Potentials gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie benennt. Für die Öffnung der Nebenrinne ist ein detailliertes wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durch die federführend zuständigen Behörden (Wasser- und Schifffahrtsamt, Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln) anzu- streben und auch durch diese zu realisieren... Kosten können, wie in der Beschlussvorlage zum genannten Pflege und Entwicklungsplan erörtert, von städtischer Seite und der StEB Köln nicht gestemmt werden. Anfragen zur Durchführung von Maßnahmen wie z.B. die Belüftung durch ein Wasserrad liegen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der StEB Köln. Die StEB Köln nimmt ihre Auf- gaben als Gewässerunterhaltungspflichtige für alle Oberflächengewässer wahr, die gemäß des Gewässerentwicklungskonzeptes in Kapitel 2.2.1 für Fließgewässer und im Kapitel 6.2 für Parkweiher aufgeführt sind. Die Rücksprachen mit der Unteren Wasserbehörde und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln ergaben, dass dort ebenso wie bei den StEB Köln kein Interesse und keine finanzielle Möglichkeit zu einer Aufgabenübernahme hinsichtlich der Unterhaltung der betreffenden Binnenteiche besteht und eine Beibehaltung der bestehenden Verantwort- lichkeiten gewünscht ist. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Ostmerheimer Straße 555
- Frongasse
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- Eggerbachstraße
- Straße 5
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Details
- Aktenzeichen
- 1127/2020
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 14.04.2020
- Erstellt
- 14.04.2020 15:00