V/0402/2024
Veloroute 11 Everswinkel - Münster, Abschnitt 5: Heumannsweg
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Anlage 1_V-0402-2024_Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0402/2024 Aufgestellt am: 23.07.2024 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 4232 Jahr der Fertigstellung: 2027 Nutzungsdauer: 40 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 700.000 43,75 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 900.000 56,25 Gesamt-Kapitalbedarf 1.600.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 1.600.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 1.600.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2028 16.000 23,02 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 16.000 23,02 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 40.000 57,55 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 13.500 19,42 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 13.500 € p.a. + Tilgung 27.000 € p.a. = Schuldendienst 40.500 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 69.500 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2028 17.500 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 17.500 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 52.000 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,25 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Veloroute 11 Everswinkel – Münster, Abschnitt 5: Heumannsweg Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Velorouten Stadtregion Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Anlage A
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Anlage A zur V/0402/2024 Kurzüberblick Der Heumannsweg ist im Abschnitt zwischen Lindberghweg und Albersloher Weg Teil der Velo- route 11 nach Everswinkel. Zur Verbesserung der Radverkehrssituation ist geplant, entlang der Südseite des Heumannsweges anstelle des bestehenden Einrichtungsradweges einen Zweirich- tungsradweg mit begleitendem Gehweg zu errichten (s. Anlage 1). Um die Verkehrssicherheit im Radverkehr zu gewährleisten, wird Knotenpunkt Haferlandweg-Lindberghweg im Zuge der be- nachbart geplanten Gewerbegebietsentwicklung voll signalisiert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. Das Teilziel lautet: „Umgestaltung des Heumannsweges zwischen Lindberghweg und Albersloher Weg zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur und der Verkehrssicherheit“. Nach heutigem Stand ist die Fertigstellung im Jahr 2027 vorgesehen. Für den Umbau entstehen Kosten in Höhe von ca. 1.600.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge- setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We- gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage verfolgt das Ziel, den Klimanotstand durch eine umweltbewusste und nachhaltige Verkehrsplanung zu entschärfen.
Beschlussvorlage
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V/0402/2024
V/0402/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Veloroute 11 Everswinkel - Münster, Abschnitt 5: Heumannsweg
Planungsbeschluss
Beratungsfolge
27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
04.09.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Planung für die Veloroute 11, Abschnitt 5 Heumannsweg - Lindberghweg bis Albersloher
Weg/Umgehungsbahn wird auf der Grundlage des verkehrstechnischen Ent wurfs (s. Anlage 2 -4)
zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.600.000 €
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 700.000 €.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Investitionsmaßnah-
me
4243 Velorouten Stadtregion
Auszahlungen 2026 400.000
2027 1.200.000
Einzahlungen 2027 700.000
Saldo 900.000
Amt für Mobilität und Tiefbau
08.08.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Spliethoff
Telefon: 492-7213
Spliethoff@stadt-
muenster.de
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V/0402/2024
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o.g. Inves-
titionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2028 ff. 17.500 Folgeertrag
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2028 ff. 16.000 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2028 ff. 40.000 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen
2028 ff. 13.500 Folgeaufwand
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Der beschlossene Verlauf der Veloroute 11 Everswinkel – Münster führt von der bereits fertiggestell-
ten Fahrradstraße Lindberghweg über die straßenbegleitenden Radwege entlang des Heumannswe-
ges auf den Bahnseitenweg entlang der WLE in Richtung Gremmendorf (s. Abb. 1).
Abb. 1: Planungsbereich (rot) und Verlauf der Veloroute 11 (hellgrün) im Bereich Lindberghweg -Heumannsweg -
Albersloher Weg (Hintergrund: Fahrradnetz 2.0 mit Netzkategorien)
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V/0402/2024
Im Abschnitt Heumannsweg wird der Radverkehr heute beidseitig im Einrichtungsverkehr auf benut-
zungspflichtigen Radwegen geführt. D er weit überwiegende Teil der Radfahrenden in Richtung
Gremmendorf nutzt jedoch verbotswidrig den südlichen Radweg entgegen der Fahrtrichtung als Geis-
terfahrer (Bestandssituation in Abb. 2 & 3), um die signalisierte Querung am Knotenpunkt Albersloher
Weg / Heumannsweg zu umgehen und mit möglichst geringem Zeitverlust von der Fahrradstraße
Lindberghweg auf den Bahnseitenweg zu gelangen.
Im Rahmen des fortschreitenden Ausbaus der Veloroute 11 Münster -Everswinkel soll die Radver-
kehrssituation am Heumannsweg verbessert werden. Hierzu ist geplant, entlang der Südseite des
Heumannsweges anstelle des bestehenden Einrichtungsradweges einen Zweirichtungsradweg mit
begleitendem Gehweg zu errichten (s. Anlage 1). Dieser Planungsansatz orientiert sich an d em of-
fensichtlichen Verkehrsbedürfnis der Radfahrenden und erhöht Komfort und Sicherheit auf dem Velo-
routenabschnitt deutlich. Der Zweirichtungsradweg soll am Knotenpunkt Heumannsweg / Lindbergh-
weg als „vierter“ Knotenpunktarm (nur Radverkehr) an die Fahrradstraße Lindberghweg anschließen.
Auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen südlich des Heumannsweges soll zukünftig ein Gewer-
begebiet entstehen, welches über den Knotenpunkt Heumannsweg / Haferlandweg angeschlossen
werden soll. Zur verkehrssicheren Abwicklung der sich kreuzenden Velorouten- und Gewerbegebiets-
verkehre ist hier eine neue Lichtsignalanlage mit separierter Rechtsabbiegespur für die Gewerbege-
bietszufahrt vorgesehen.
Im westlichen Abschnitt des Heumannsweges zwischen Albersloher Weg und Haferlandweg entfällt
die heute verkehrlich nicht benötigte Zweistreifigkeit zugunsten der neuen Radwegeführung, sodass
ein Großteil der vorhandenen Straßenbäume gehalten und der Flächenverbrauch im Bereich des ge-
planten Gewerbegebietes minimiert werden kann. Die vorhandenen Straßenbäume südlich des Heu-
mannsweges profitieren zudem von einer deutlichen Vergrößerung der Baumscheiben.
Um neben der Velorouten-Verbindung in Richtung Gremmendorf auch den Fuß - und Radverkehr in
Richtung des Gewerbegebietes Loddenheide sicher abwickeln zu können, bleibt der bestehende ge-
meinsame Geh-/Radweg auf der Nordseite des Heumannsweges ergänzend erhalten und wird auf
das Regelmaß verbreitert, wo dies ohne Eingriffe in den Baumbestand möglich ist.
Die Radwegplanung wurden mit den Planunterlagen zur Anpassung des Bahnüberganges Heu-
mannsweg/Albersloher Weg im Zuge der WLE-Reaktivierung und den Überlegungen zur Entwicklung
von zusätzlichen Gewerbeflächen im Umfeld des Heumannsweges abgestimmt.
Abb. 2: Bestandssituation S üdseite Heum annsweg,
Blickrichtung Albersloher Weg
Abb. 3: Bestandssituation S üdseite Heumannsweg,
Blickrichtung Lindberghweg
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V/0402/2024
Der Baubeschluss zur Ausführungsplanung kann voraussichtlich im Sommer 2025 eingeholt und an-
schließend mit der Ausschreibung der Bauleistung begonnen werden. Baubeginn ist aktuell für das 2.
Quartal 2026 vorgesehen.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 Folgelastenberechnung
Anlage 2-4 Verkehrstechnischer Entwurf
Anlage 2-4_V-0402-2024_Verkehrstechnischer Entwurf (DIN A4)
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Ausbauende aktuelle Planung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Heumannsweg
- Lindberghweg 4v
- Albersloher Weg
- Haferlandweg
- Loddenheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0402/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.06.2024
- Erstellt
- 20.06.2024 15:57