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V/0402/2024

Veloroute 11 Everswinkel - Münster, Abschnitt 5: Heumannsweg

Vorlagen 20.06.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 04.09.2024, TOP 5.14

Anlage 1_V-0402-2024_Folgelastenberechnung

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2-4_V-0402-2024_Verkehrstechnischer Entwurf (DIN A4)

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Ansehen

Anlage 1_V-0402-2024_Folgelastenberechnung

2351 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0402/2024 Aufgestellt am: 23.07.2024
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 4232
Jahr der Fertigstellung: 2027
Nutzungsdauer: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 700.000 43,75
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 900.000 56,25
Gesamt-Kapitalbedarf 1.600.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 1.600.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 1.600.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2028 16.000 23,02
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 16.000 23,02
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 40.000 57,55
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 13.500 19,42
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 13.500 € p.a.
+ Tilgung 27.000 € p.a.
= Schuldendienst 40.500 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 69.500 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2028 17.500 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 17.500 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 52.000
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,25
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Veloroute 11 Everswinkel – Münster, Abschnitt 5: Heumannsweg 
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Velorouten Stadtregion
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Anlage A

2311 Zeichen

Anlage A zur V/0402/2024 
Kurzüberblick 
Der Heumannsweg ist im Abschnitt zwischen Lindberghweg und Albersloher Weg Teil der Velo-
route 11 nach Everswinkel. Zur Verbesserung der Radverkehrssituation ist geplant, entlang der 
Südseite des Heumannsweges anstelle des bestehenden Einrichtungsradweges einen Zweirich-
tungsradweg mit begleitendem Gehweg zu errichten (s. Anlage 1). Um die Verkehrssicherheit im 
Radverkehr zu gewährleisten, wird Knotenpunkt Haferlandweg-Lindberghweg im Zuge der be-
nachbart geplanten Gewerbegebietsentwicklung voll signalisiert.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, Familienfreundlichkeit und 
sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet: „Umgestaltung des Heumannsweges zwischen Lindberghweg und Albersloher 
Weg zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur und der Verkehrssicherheit“. 
Nach heutigem Stand ist die Fertigstellung im Jahr 2027 vorgesehen. Für den Umbau entstehen 
Kosten in Höhe von ca. 1.600.000 €. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge-
setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We-
gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage verfolgt das Ziel, den Klimanotstand durch eine umweltbewusste und nachhaltige 
Verkehrsplanung zu entschärfen.

Beschlussvorlage

5816 Zeichen

V/0402/2024 
V/0402/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Veloroute 11 Everswinkel - Münster, Abschnitt 5: Heumannsweg 
Planungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   04.09.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung für die Veloroute 11, Abschnitt 5 Heumannsweg - Lindberghweg bis Albersloher 
Weg/Umgehungsbahn wird auf der Grundlage des verkehrstechnischen Ent wurfs (s. Anlage 2 -4) 
zugestimmt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.600.000 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 700.000 €. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4243 Velorouten Stadtregion    
Auszahlungen   2026 400.000  
   2027 1.200.000  
Einzahlungen   2027 700.000  
Saldo  900.000  
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
08.08.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Spliethoff 
Telefon: 492-7213 
Spliethoff@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0402/2024 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o.g. Inves-
titionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt.  
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2028 ff. 17.500 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2028 ff. 16.000 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2028 ff. 40.000 Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 
2028 ff. 13.500 Folgeaufwand 
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der beschlossene Verlauf der Veloroute 11 Everswinkel – Münster führt von der bereits fertiggestell-
ten Fahrradstraße Lindberghweg über die straßenbegleitenden Radwege entlang des Heumannswe-
ges auf den Bahnseitenweg entlang der WLE in Richtung Gremmendorf (s. Abb. 1). 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 1: Planungsbereich (rot) und Verlauf der Veloroute 11 (hellgrün) im Bereich Lindberghweg -Heumannsweg -
Albersloher Weg (Hintergrund: Fahrradnetz 2.0 mit Netzkategorien)

- 3 - 
V/0402/2024 
 
Im Abschnitt Heumannsweg wird der Radverkehr heute beidseitig im Einrichtungsverkehr auf benut-
zungspflichtigen Radwegen geführt. D er weit überwiegende Teil der Radfahrenden in Richtung 
Gremmendorf nutzt jedoch verbotswidrig den südlichen Radweg entgegen der Fahrtrichtung als Geis-
terfahrer (Bestandssituation in Abb. 2 & 3), um die signalisierte Querung am Knotenpunkt Albersloher 
Weg / Heumannsweg zu umgehen  und mit möglichst geringem Zeitverlust von der Fahrradstraße 
Lindberghweg auf den Bahnseitenweg zu gelangen. 
 
Im Rahmen des fortschreitenden Ausbaus der Veloroute 11 Münster -Everswinkel soll die Radver-
kehrssituation am Heumannsweg verbessert werden. Hierzu ist geplant, entlang der Südseite des 
Heumannsweges anstelle des bestehenden Einrichtungsradweges einen Zweirichtungsradweg mit 
begleitendem Gehweg zu errichten (s. Anlage 1). Dieser Planungsansatz orientiert sich an d em of-
fensichtlichen Verkehrsbedürfnis der Radfahrenden und erhöht Komfort und Sicherheit auf dem Velo-
routenabschnitt deutlich. Der Zweirichtungsradweg soll am Knotenpunkt Heumannsweg / Lindbergh-
weg als „vierter“ Knotenpunktarm (nur Radverkehr) an die Fahrradstraße Lindberghweg anschließen.  
 
Auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen südlich des Heumannsweges soll zukünftig ein Gewer-
begebiet entstehen, welches über den Knotenpunkt Heumannsweg / Haferlandweg angeschlossen 
werden soll. Zur verkehrssicheren Abwicklung der sich kreuzenden Velorouten- und Gewerbegebiets-
verkehre ist hier eine neue Lichtsignalanlage mit separierter Rechtsabbiegespur für die Gewerbege-
bietszufahrt vorgesehen.  
 
Im westlichen Abschnitt des Heumannsweges zwischen Albersloher Weg und Haferlandweg entfällt  
die heute verkehrlich nicht benötigte Zweistreifigkeit zugunsten der neuen Radwegeführung, sodass 
ein Großteil der vorhandenen Straßenbäume gehalten und der Flächenverbrauch im Bereich des ge-
planten Gewerbegebietes minimiert werden kann. Die vorhandenen Straßenbäume südlich des Heu-
mannsweges profitieren zudem von einer deutlichen Vergrößerung der Baumscheiben. 
 
Um neben der Velorouten-Verbindung in Richtung Gremmendorf auch den Fuß - und Radverkehr in 
Richtung des Gewerbegebietes Loddenheide sicher abwickeln zu können, bleibt der bestehende ge-
meinsame Geh-/Radweg auf der Nordseite des Heumannsweges ergänzend erhalten und wird auf 
das Regelmaß verbreitert, wo dies ohne Eingriffe in den Baumbestand möglich ist.  
 
Die Radwegplanung wurden mit den Planunterlagen zur Anpassung des Bahnüberganges Heu-
mannsweg/Albersloher Weg im Zuge der WLE-Reaktivierung und den Überlegungen zur Entwicklung 
von zusätzlichen Gewerbeflächen im Umfeld des Heumannsweges abgestimmt.  
 
Abb. 2: Bestandssituation S üdseite Heum annsweg,  
Blickrichtung Albersloher Weg  
  
Abb. 3: Bestandssituation S üdseite Heumannsweg,  
Blickrichtung Lindberghweg

- 4 - 
V/0402/2024 
Der Baubeschluss zur Ausführungsplanung kann voraussichtlich im Sommer 2025 eingeholt und an-
schließend mit der Ausschreibung der Bauleistung begonnen werden. Baubeginn ist aktuell für das 2. 
Quartal 2026 vorgesehen. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 Folgelastenberechnung 
Anlage 2-4 Verkehrstechnischer Entwurf

Anlage 2-4_V-0402-2024_Verkehrstechnischer Entwurf (DIN A4)

27 Zeichen

Ausbauende
aktuelle Planung

Beratungsverlauf (2)

27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Heumannsweg
  • Lindberghweg 4v
  • Albersloher Weg
  • Haferlandweg
  • Loddenheide

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Details

Aktenzeichen
V/0402/2024
Typ
Vorlagen
Datum
20.06.2024
Erstellt
20.06.2024 15:57