1640/2018
Beschluss der Bezirksvertretung Porz über die städtebauliche Entwicklung des Grundstücks "An der Mühle/ Ecke Lülsdorfer Str." in Porz-Langel
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1
80 Zeichen
Anlage 1 Stadtplanungsamt Städtebauliches Konzept „An der Mühle“ in Porz-Langel
Beschlussvorlage Ausschuss
6590 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Hüls Az Vorlagen-Nummer 1640/2018 Freigabedatum 12.06.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss der Bezirksvertretung Porz über die städtebauliche Entwicklung des Grundstücks "An der Mühle / Ecke Lülsdorfer Str." in Porz-Langel Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den bisherigen unerfüllbaren Bebau- ungsplan Grundstück "An der Mühle/Ecke Lülsdorfer Str." zu verwerfen/aufzuheben und dafür einen Vorhaben- und Entwicklungsplan (VEP) mit dem Investor vertraglich zu vereinbaren. Das Vorhaben soll ohne Verzögerung schnellstmöglich bis Ende 2018 realisierbar sein. Ziele des VEP sollen vor allem sein: Bau eines Versorgers und Einzelgeschäften mit ca. 30 Wohneinheiten und entsprechenden Parkplätzen. Erhalt der charakteristischen dörflichen Ortseinfahrt durch zurückgezogene Bebauung und Straßenbegleitgrün und Baumpflanzungen entlang der Lülsdorfer Straße. Um die Lärmbelästigung der Siedlung "Am Weingartsberg" zu mindern, sind sämtliche Kun- denparkplätze vor dem Versorger an der Lülsdorfer Str. hinter dem Begleitgrün zu errichten. Ein- und Ausfahrt sind an der Lülsdorfer Straße vorzusehen. Parkplätze und Bebauung sind entsprechend den Altlasten so zu versiegeln, dass Ausgasun- gen und Grundwasserverunreinigungen verhindert werden. Das Abwasser ist im Mischwasserkanal zu entsorgen. Auf ein Qualifizierungsverfahren soll verzichtet werden. Zur Abstimmung und Beurteilung der städtebaulichen Qualität sollen drei verschiedene Ent- würfe in den Gestaltungsbeirat gegeben werden. Das Votum des Gestaltungsbeirates benennt das städtebauliche Konzept, welches zur weiteren Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Be- bauungsplanes herangezogen wird. Alternative: Der Stadtentwicklungsausschuss bestätigt, dass die Beschlusslage vom 28.04.2016 zur Vorlage Be- schluss der Bezirksvertretung Porz über die Änderung des Bebauungsplanes 71359/02-00-01 Ar- beitstitel: In der Bohnenbitze in Köln-Porz-Langel (Session 0358/2016) zur Durchführung eines Quali- fizierungsverfahrens weiterhin in vorgenannter Form (Mehrfachbeauftragung, drei Teilnehmer) Be- stand hat und dass die städtebaulichen Zielsetzungen gemäß der Beschlusslage vom 15.09.2016 zur Vorlage Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebau- ungsplan) Arbeitstitel: An der Mühle in Köln-Porz-Langel (Session 2560/2016) anzuhalten ist. Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 26.04.2018 unter anderem folgenden Beschluss einstimmig gefasst: "Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den bisherigen unerfüllbaren Bebau- ungsplan Grundstück "An der Mühle/Ecke Lülsdorfer Str." zu verwerfen/aufzuheben und dafür einen Vorhaben- und Entwicklungsplan (VEP) mit dem Investor vertraglich zu vereinbaren. Das Vorhaben soll ohne Verzögerung schnellstmöglich bis Ende 2018 realisierbar sein. Ziele des VEP sollen vor allem sein: Bau eines Versorgers und Einzelgeschäften mit ca. 30 Wohneinheiten und entsprechenden Parkplätzen. Erhalt der charakteristischen dörflichen Ortseinfahrt durch zurückgezogene Bebauung und Straßenbegleitgrün und Baumpflanzungen entlang der Lülsdorfer Straße. Um die Lärmbelästigung der Siedlung "Am Weingartsberg" zu mindern, sind sämtliche Kun- denparkplätze vor dem Versorger an der Lülsdorfer Str. hinter dem Begleitgrün zu errichten. Ein- und Ausfahrt sind an der Lülsdorfer Str. vorzusehen. Parkplätze und Bebauung sind entsprechend den Altlasten so zu versiegeln, dass Ausgasun- gen und Grundwasserverunreinigungen verhindert werden. Das Abwasser ist im Mischwasserkanal zu entsorgen. Auf ein Qualifizierungsverfahren sollte möglichst verzichtet werden. Sollte der Stadtentwicklungsausschuss der Rücknahme des Qualifizierungsverfahrens entgegenste- hen, bittet die Bezirksvertretung den Stadtentwicklungsausschuss, ein einfaches Auswahlverfahren entsprechend dem Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 15.03.2018 8.2 dafür zu nutzen. Die Bebauung soll weitestgehend den bekannten Vorstellungen entsprechend den Skizzen Session 2560/2016; Anlage3; Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezo- gener Bebauungsplan) Arbeitstitel: An der Mühle in Köln-Porz-Langel entwickelt werden." Stellungnahme der Verwaltung: Der Einleitungsbeschluss für das das städtebauliche Planungsverfahren "VEP An der Mühle in Köln- Porz-Langel" (Session 2560/2016) wurde am 05.10.2016 im Amtsblatt der Stadt bekanntgemacht, nachdem die erforderliche Beschlussfassung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- plans im Stadtentwicklungsausschuss am 15.09.2016 erfolgte. Planungsziel für den vorhabenbezo- genen Bebauungsplan ist die Entwicklung eines Nahversorgungsstandortes im derzeit unterversorg- ten Stadtteil Porz-Langel. In den Obergeschossen soll eine öffentlich geförderte, barrierefreie Wohn- anlage mit circa 34 überwiegend Ein- und Zwei-Zimmerwohnungen für ältere und/oder gehandicapte Menschen, aber auch Alleinerziehende mit Kindern errichtet werden. Diese Wohnanlage soll um eine Tagespflegeeinrichtung mit Servicestation ergänzt werden. Die Vorgabe zur Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens (Mehrfachbeauftragung) entstammt der Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung vom 28.04.2016 zur Vorla- ge Beschluss der Bezirksvertretung Porz über die Änderung des Bebauungsplanes 71359/02-00-01 Arbeitstitel: In der Bohnenbitze in Köln-Porz-Langel (Session 0358/2016). Eine Abkehr von dieser Forderung kann durch den Stadtentwicklungsausschuss durch eine Beschlussfassung im Rahmen dieser Vorlage erfolgen. 3 In diesem Fall werden weitere gestalterische Aspekte, wie z.B. die Gestaltung der Ortseinfahrt, Grün- strukturen sowie die Anordnung der Parkplätze, im Rahmen der Planausarbeitung in Kooperation mit dem Investor qualifiziert und dem Gestaltungsbeirat in Form von drei unterschiedlichen Varianten zur Beratung vorgelegt. Der Nachweis zur Unterbringung der erforderlichen Stellplätze wird mit dem Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung sowie mit dem Amt für Stadtentwicklung abgestimmt. Die Maßgaben zur Entwässerung sowie zu einer Sicherung des Altlaststandortes werden berücksich- tigt. Anlagen 1 Städtebauliches Konzept "An der Mühle" in Porz-Langel
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1640/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.06.2018
- Erstellt
- 16.05.2018 11:35