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Tempo 30 auf der Bergstraße oder Einrichtung einer Tempo-30-Zone

Mitteilung BV 2556/2017 vom 24.11.2017

Stand: Am 07.12.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 2556/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017 Tempo 30 auf der Bergstraße oder Einrichtung einer Tempo-30-Zone hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 15.09.2016, TOP 8.1.3 Beschluss: „Die Verwaltung wird beauftragt, Tempo 30 in der Bergstraße, alternativ die Ausweisung einer Tem- po-30-Zone in dem Gebiet Bergstraße/Wolfhartstraße/Ortweinstraße/Eckewartstraße/ Hildebrandstraße, anzuordnen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Bergstraße ist im Abschnitt zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße ca. 300 m lang und dient der Erschließung der zu- und abführenden Einbahnstraßen Ortweinstraße, Hildebrandstraße, Wolfhartstraße und Siegmundstraße. Verkehrsuntersuchungen haben eine durchschnittliche Verkehrsstärke von ca. 285 Kfz/h (Nachmit- tagsspitze ca. 520 Kfz/h) und eine V85 von 47 km/h (Nachmittagsspitze 45 km/h) ergeben. Die zuläs- sige Höchstgeschwindigkeit von derzeit 50 km/h wird somit ebenso wenig überschritten, wie die übli- che Verkehrsstärke von Sammelstraßen bzw. Erschließungsstraßen gemäß der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (400-800 Kfz/h). Nach § 45 Absatz 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonde- ren örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchti- gung erheblich übersteigt. Nach der jüngsten Neufassung der StVO können ferner im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern innerörtlich streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschrän- kungen von 30 km/h angeordnet werden. Die Bergstraße ist im Abschnitt zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße bislang bzgl. der Fahrgeschwindigkeiten und/oder etwaiger Unfälle vollkommen unauffällig. Auch befinden sich hier keine der vorgenannten schützenswerten Einrichtungen. Von einer Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird die Verwaltung daher zunächst absehen. Um die Verkehrssituation auf der Bergstraße im Abschnitt zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße dennoch zu verbessern und die Attraktivität für den Durchgangsverkehr zu verringern, wird die Verwaltung eine Neuordnung des Parkens (Einrichtung von Schrägparkständen) prüfen.

Beratungsverlauf

  1. 07.12.2017

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 10.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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