4019/2021/2
Grundsanierung des Gebäudes Martinstraße 30 - Planungs- und Baubeschluss - NEUFASSUNG -
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
3446 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
4019/2021/2
Stand: 07.04.2026
Sachstandsbericht
Grundsanierung des Gebäudes Martinstraße 30 - Planungs- und Baubeschluss -
NEUFASSUNG -
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Bauausschuss genehmigen – vorbehalt-
lich der Zustimmung durch die Bezirksvertretung Innenstadt und den Ausschuss Kunst und
Kultur - den Entwurf und die Kostenschätzung für die Planung und Herrichtung als Baubüro
des Gebäudes in der Martinstraße 30, 50667 Köln.
Die Herrichtungskosten betragen rund 1,01 Mio. Euro brutto inklusive der Einrichtungskosten
für das Obergeschoss in Höhe von rund 30.000 Euro brutto.
Zudem genehmigen der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Bauausschuss einen
Risikozuschlag in Höhe von 25% bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtkosten. Dies ent-
spricht einem Betrag von rund 0,25 Mio. Euro brutto.
Die Gesamtkosten der Maßnahme inklusive der Kosten für die Einrichtung und dem Risikozu-
schlag betragen demnach rund 1,26 Mio. Euro brutto.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäude-
wirtschaft. Die Refinanzierung wird über Mieten nach Inbetriebnahme des Gebäudes auf der
Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsgebäude erfolgen.
Auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen
(zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Gemeinschafts-
stelle für
Verwaltungsmanagement (KGSt)) ist bei einer Investitionssumme von rund 1,26 Mio. Euro
von einer jährlichen Mietbelastung von rund 58.000 Euro auszugehen. Sie betrifft neben der
Mietbelastung (rund 49.000 Euro jährlich) auch die Nebenkosten inklusive der Kosten für Rei-
nigung (rund 9.000 Euro).
Die über den städtischen Haushalt zu entrichtenden Mietzahlungen mindern sich um die durch
die Gebäudewirtschaft (GW) selbst genutzten Flächen: Bei einer Eigennutzung von rund 239
m² mindert sich die jährliche Belastung des städtischen Haushaltes somit auf rund 21.000
Euro (rund 17.000 Euro Miete zuzüglich rund 4.000 Euro für Nebenkosten inklusive Reini-
gung).
Sofern die Bezirksvertretung Innenstadt und der Ausschuss Kunst und Kultur keine abwei-
chenden Beschlüsse vorschlagen verzichtet der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft auf
einen zweiten Beschlusslauf.
Status in Bearbeitung
erledigt
2
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Grundsanierung der Martinstraße 30 wurde erfolgreich abgeschlossen und am 10.04.2025
an das Objektcenter übergeben. Die zum Zeitpunkt der Übergabe noch bestehenden Mängel
wurden durch die Projektleitung zwischenzeitlich vollständig behoben.
Aktuell stehen noch abschließende Arbeiten im Prüfungs- und Wartungsmanagement aus. In
diesem Zusammenhang müssen zwei Anlagen-Barcodes neu zugeordnet werden.
Die Endabrechnung beziehungsweise Stellung der Schlussrechnung einiger Planer*innen
steht noch aus. Ebenfalls wird aufgrund der Kostensteigerung in diesem Projekt noch eine
Fortschreibung der Kostenberechnung der Kostengruppe 400 erwartet. Dementsprechend
muss ein Zusatzvertrag für das Büro für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) erstellt wer-
den.
Nächste Schritte:
Das Projekt ist abgeschlossen. Es stehen noch nicht gestellte Schlussrechnungen offen, so-
wie ein noch vermuteter Nachtrag des TGA-Büros.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
07.04.2027
Anlage 1 - Termin- und Kostenplan
1465 Zeichen
Anlage 1
Seite 1/2
Termine Grundsanierung
Martinstraße 30
Kostenschätzung Instandsetzung Martinstraße 30
Kosten
Grundsanierung
Martinstraße 30
KGR brutto
100 Grundstück 0 Euro
200 vorbereitende Maßnahmen 0 Euro
300 Baukonstruktion
• Erneuerung des Daches
• Austausch der Fenster gemäß den
Energieleitlinien der Stadt Köln
• Sanierung der Fassade mit
Außenputz inklusive Anstrich
• Abbruchmaßnahmen im geringen
Umfang
• Rohbaumaßnahmen im geringen
Umfang
• Austausch aller Boden-, Wand- und
Deckenbeläge
• Austausch von Außen- und
Innentüren inklusive Rolltor 495.000 Euro
400
Technische Anlagen
• Austausch von Wasser und
Abwasseranlagen (nach 15 Jahren
Leerstand des Gebäudes nicht mehr
nutzbar)
• Erneuerung der Sanitären
Einrichtungen in allen WC‘s
• Teilklimaanlage für das
Dachgeschoss
• Umbau der Elektroinstallation mit
zusätzlichen Aufputz-Installationen
sowie Beleuchtungsanlagen
Anlage 1
Seite 2/2
• Einbau einer neuen Heizungsanlage
mit Wärmepumpe mit
Heizungsleitungen auf Putz in die
Geschosse (ehemals wurde das
Haus mit Leitungen aus dem Haus
Kutz versorgt)
• Installation von Photovoltaik auf dem
Dach
270.000 Euro
500 Außenanlagen 0 Euro
600 Ausstattung und Kunstwerke 30.000 Euro
700 Baunebenkosten 215.000 Euro
800 Finanzierung 0 Euro
Zwischensumme 1.010.000 Euro
Risiko Bauen im Bestand 25 % 250.000 Euro
Gesamtsumme 1.260.000 Euro
Beschlussvorlage Ausschuss
10013 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 4019/2021/2 Freigabedatum 18.05.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Grundsanierung des Gebäudes Martinstraße 30 - Planungs- und Baubeschluss - NEUFASSUNG - Beschlussorgan Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Bauausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Bauausschuss genehmigen – vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirksvertretung Innenstadt und den Ausschuss Kunst und Kultur - den Ent- wurf und die Kostenschätzung für die Planung und Herrichtung als Baubüro des Gebäudes in der Martinstraße 30, 50667 Köln. Die Herrichtungskosten betragen rund 1,01 Mio. Euro brutto inklusive der Einrichtungskosten für das Obergeschoss in Höhe von rund 30.000 Euro brutto. Zudem genehmigen der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Bauausschuss einen Risiko- zuschlag in Höhe von 25% bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtkosten. Dies entspricht einem Betrag von rund 0,25 Mio. Euro brutto. Die Gesamtkosten der Maßnahme inklusive der Kosten für die Einrichtung und dem Risikozuschlag betragen demnach rund 1,26 Mio. Euro brutto. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft. Die Refinanzierung wird über Mieten nach Inbetriebnahme des Gebäudes auf der Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsgebäude erfolgen. Auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)) ist bei einer Investitionssumme von rund 1,26 Mio. Euro von einer jährlichen Mietbelastung von rund 58.000 Euro auszugehen. Sie betrifft neben der Mietbelastung (rund 49.000 Euro jährlich) auch die Nebenkosten inklusive der Kosten für Reinigung (rund 9.000 Euro). Die über den städtischen Haushalt zu entrichtenden Mietzahlungen mindern sich um die durch die Gebäudewirtschaft (GW) selbst genutzten Flächen: Bei einer Eigennutzung von rund 239 m² mindert sich die jährliche Belastung des städtischen Haushaltes somit auf rund 21.000 Euro (rund 17.000 Euro Miete zuzüglich rund 4.000 Euro für Nebenkosten inklusive Reinigung). Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 30.05.2022 Bauausschuss 30.05.2022 Ausschuss Kunst und Kultur 31.05.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.06.2022 2 Sofern die Bezirksvertretung Innenstadt und der Ausschuss Kunst und Kultur keine abweichenden Beschlüsse vorschlagen verzichtet der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft auf einen zweiten Be- schlusslauf. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten) rund 21.000 Euro c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Das Gebäude Martinstraße 30 wird im Dachbereich gedämmt und erhält eine neue Therme. Dies wirkt sich positiv auf den energetischen Verbrauch des Gebäudes und somit auf den Klimaschutz aus. Begründung: Ausgangssituation / strategische Ausrichtung: Das Gebäude Martinstraße 30 wurde langjährig durch die Kölner Verkehrs-Betriebe als Baubüro für den Bau der neuen U-Bahn-Trasse genutzt und steht seit 2005 leer. Das Gebäude gehört der Stadt Köln. Im Rahmen des Projektes „Erweiterung Wallraf-Richartz Museum & Fondation Corboud mit städtischen Verwaltungsflächen“ (im weiteren WRM-BB) sollte das Gebäude zunächst abgebrochen werden. Nachdem die hierfür notwendigen Grundstücksverhandlungen mit dem Nachbarn gescheitet sind, steht das Gebäude wieder zur Verfügung. Angesichts der vielen bestehenden und noch anstehenden innerstädtischen Großbaustellen bietet sich das Gebäude mittel- bis langfristig als Baubüro an. Damit entfallen die vielen Büro- und Servicecontainer (Teeküche, Toiletten, Treppen). Vor allem wird die Baustellenlogistik entlastet, wozu auch die ständige Änderung der Verkehrsführung im engen Innenstadtbereich gehört. 4 Als erstes wird das Projekt WRM-BB profitieren. Die direkte Nähe zum Baufeld ist dabei vorteilhaft. Synergien ergeben sich im weiteren unter anderem für die Bauprojekte MiQua (hier Ausführungszeitraum Freianlagen), Laurenz-Careé, Sanierung Römisch-Germanisches Museum (RGM). Das Gebäude wurde ehemals von der KVB für den U-Bahntunnelbau als Baubüro genutzt und steht seitdem leer. Das Unter- und Erdgeschoss der Martinstraße 30 stehen den städtischen Dienststellen nach Instandsetzung zur Anmietung zur Verfügung. Hierbei wird der Kulturverwaltung ein Erstbelegungs- recht eingeräumt. Die Archäologen möchten im Erdgeschoss langjährig ein archäologisches Büro vorsehen. Dabei soll das Untergeschoss zusätzlich als Lager für archäologische Funde dienen. Baumaßnahme: Für das Gebäude ist eine Sanierung erforderlich. Dringende Maßnahmen für die Erhaltung des Ge- bäudes wurden bereits eingeleitet, da zum Beispiel das Dach undicht ist und das Gebäude durch ein- dringendes Wasser Schaden nimmt. Damit das Baubüro zum Bau des WRM-BB zur Verfügung steht sind die Sanierungsmaßnahmen möglichst umgehend zu beginnen. Die Bauarbeiten zur Erweiterung des WRM beginnen bereits im Herbst 2022 mit den Leitungsumver- legungen. Im Winter 2022 soll mit den Tiefbaumaßnahmen begonnen werden. Spätestens zum Be- ginn des Hochbaus sollten die Baubüros zur Verfügung stehen. Die Gewerke Gerüstbau- und Dachdeckerarbeiten sollten zeitnahbeauftragt werden, da das Dach massive Undichtigkeit aufweist und das bereits seit längerem eintretende Regenwasser gravierende Schäden an der Bausubstanz des Gebäudes verursacht. Für die Erweiterung des WRM werden zum Baubeginn dringend Baustellenbüros benötigt für die ak- tuell in der Altstadt keine Flächen zur Verfügung stehen. Eine Grundsanierung des Gebäudes mit energetischer Ertüchtigung gemäß den Energieleitlinien der Stadt Köln soll durchgeführt werden, so dass eine Nutzung als Baubüro nach Arbeitsstättenrichtlinien gewährleistet ist. Die vorhandene In- nenraumaufteilung des Gebäudes wird dafür nur geringfügig verändert. Neue haustechnische Instal- lationen werden für die Grundsanierung auf Putz verlegt und für die Elektro-Installation vorhandene Kabelkanäle benutzt. Die grundsanierten Baubüros werden in den Obergeschossen dringend für die Bauleitung des Gene- ralunternehmers für die Baugrube, für die Bauleitung des Generalunternehmers Hochbau, die Baulei- tung von Christ & Gantenbein sowie für die Projektleitung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln kurz- fristig benötigt. Im Erdgeschoss und Kellergeschoss des Gebäudes ist die Lagerung von archäologischen Funden vorgesehen. Die Archäologie benötigt dafür den Standard „Baubüro“ nicht den Standard „Verwal- tungsbüro“. Im Zuge der Grundsanierung wird die Fassade und der Dachbereich gedämmt und eine neue Wär- mepumpe eingebaut. Nach der Erneuerung des maroden Daches soll eine Photovoltaik-Anlage instal- liert werden. Im Vergleich zu einer Baustellen-Container-Anlage wird hiermit ein deutlich besserer energetischer Standard erreicht. Zusätzlich wird durch die Nutzung des Gebäudes Martinstraße 30 als Baubüro im Vergleich zu einer Baustellen-Container-Anlage circa 40 % CO2 eingespart. Mit der Grundsanierung kann auf den Aufbau einer Container-Anlage als Baubüro verzichtet werden. Bei einer geplanten Nutzungszeit von 12 Jahren resultieren daraus Einsparungen in Höhe von circa 1,13 Mio. Euro brutto für Container-Mieten. Somit sind die Kosten für die Grundsanierung abgedeckt. Zusätzlich ist der Energieverbrauch in der Martinstraße 30 günstiger als bei einer Anmietung von Containern. Dadurch werden zusätzlich Energiekosten in Höhe von circa brutto 0,16 Mio. Euro brutto eingespart. Die gesamte Einsparung beläuft sich somit auf brutto 1,28 Mio. Euro brutto. 5 Einrichtungskosten Das Gebäude soll in den Obergeschossen als Baubüro mit Besprechungsräumen genutzt werden. Die notwendigen Einrichtungskosten für Möblierungen im Obergeschoss werden auf 30.000 Euro brutto geschätzt. Das EG und UG werden vom Nutzer selber eingerichtet. Finanzierung Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft. Die Refinanzierung wird über Mieten nach Inbetriebnahme des Gebäudes auf der Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsgebäude erfolgen. Auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)) ist bei einer Investitionssumme von rund 1,26 Mio. Euro von einer jährlichen Mietbelastung von rund 58.000 Euro auszugehen. Sie betrifft neben der Mietbelastung (rund 49.000 Euro jährlich) auch die Nebenkosten inklusive der Kosten für Reinigung (rund 9.000 Euro). Die über den städtischen Haushalt zu entrichtenden Mietzahlungen mindern sich um die durch die Gebäudewirtschaft (GW) selbst genutzten Flächen: Bei einer Eigennutzung von rund 239 m² mindert sich die jährliche Belastung des städtischen Haushaltes somit auf rund 21.000 Euro (rund 17.000 Euro Miete zuzüglich rund 4.000 Euro für Nebenkosten inklusive Reinigung). Anlagen Anlage 1 - Termin- und Kostenplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Martinstraße 30
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Details
- Aktenzeichen
- 4019/2021/2
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.05.2022
- Erstellt
- 04.03.2022 15:19