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Nachfragen zur Beantwortung der Anfrage „Sachstand des geplanten Windrads am Klärwerk in Köln-Stammheim“

Anfrage nach § 4 BV9 (SPD) AN/0767/2025 vom 03.06.2025

Stand: Am 23.06.2025 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Nachfrage Sachstand Windrad

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    SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 51065 Köln - Wiener Platz 2a -------------------------------------------------------------------------- Gleichlautend an: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs Bezirksrathaus Köln-Mülheim Köln, den 10.05.2025 Stellungnahme & Nachfragen zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung: Beantwortung der Anfrage „Sachstand des geplanten Windrads am Klärwerk in Köln-Stammheim“ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, die nachfolgende Stellungnahme sowie folgende Nachfragen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen: Stellungnahme Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim bedankt sich ausdrücklich bei der Verwaltung und der StEB für die zügige Beantwortung der Anfrage vom 10.04.2025, eingereicht am 28.04.2025. Es ist allerdings festzuhalten, dass nicht alle Fragen beantwortet worden sind, bzw. nur unzureichend beantwortet wurden. Dies legen wir gerne im Folgenden dar: - Zu Frage 1) wurde bereits in der Begründung angegeben, dass bei der Beantwortung der Frage um die Vorlage eines Konzepts gebeten wird, aus dem sich ergibt, warum die StEB dieses Windrad am besagten Ort (wie auf der FAQ-Seite der StEB angegeben) für einen „wesentlichen Baustein im Gesamtenergiekonzept der StEB Köln“ hält. Ein solches wurde nicht vorgelegt und die Frage wurde auch nicht beantwortet, lediglich wurde erneut die bereits auf der FAQ-Seite angegebene Feststellung ohne Begründung erneuert. Es ist zusätzlich darauf hinzuweisen, dass die Formulierung der StEB, ihr Ziel der Klimaneutralität bis 2030 resultiere aus der gesamtstädtischen Bestrebung infolge des Ratsbeschlusses von 2021, missverständlich gewählt ist: Die Stadt Köln hat im besagten Beschluss die Vorgabe der Klimaneutralität bis 2035 gegeben, das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 ist von der StEB selbst gesetzt, wie es die StEB auf der FAQ-Website auch selber angibt. - Auch Frage 2) wurde nur in Teilen beantwortet. Zwar nehmen wir dankend die Erklärung ob der Wahl der Windmessungen vom Standort Nörvenich zur Kenntnis, allerdings ist die StEB bedauerlicherweise in ihrer Antwort nicht auf den möglichen Gebäudeabrieb eingegangen. Die Angabe, eine Energieertragsprognose sei für vier mögliche Anlagetypen erstellt, ist interessant, beantwortet allerdings nicht ausreichend unsere Frage nach der Leistungsfähigkeit der anderen Windräder. Wir weisen erneut darauf hin, dass in der Machbarkeitsstudie im Rahmen von Punkt 8.1 „Ermittlung der Stromgestehungskosten und des jährlichen Gewinns“ (S. 42) bei der angegebenen Jahresproduktion von 5.700.000 kWh diese Produktion ausdrücklich dem Modell E115 zugeschrieben ist, welches mittlerweile nicht mehr hergestellt wird und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Studie bereits nicht mehr hergestellt wurde. Zahlen zur Jahresproduktion der anderen Modelle werden in der Machbarkeitsstudie nicht genannt, ein Hinweis darauf, dass die Energieproduktion aller Modelle identisch sei, gibt es auch nicht und in der Beantwortung unserer Anfrage wird nun erneut nicht mitgeteilt, ob die Energieproduktion identisch ist oder wie hoch die Energieproduktion der anderen angeprüften Anlagetypen tatsächlich ist. Der angegebene Umstand, dass „die Energieertragsprognose (…) für vier mögliche Anlagentypen erstellt“ wurde gibt hierzu keine Auskunft. - Zu Frage 3) wurde dankenswerterweise der aktuelle Strompreis von 32 ct/kWh angegeben, allerdings wäre eine noch detailliertere Aufschlüsselung, wie dieser ermittelt wird, hilfreich gewesen. - Frage 4) wurde aus einem für uns nicht erkennbaren Grund nicht beantwortet. Dabei ist diese Frage zentral (!) für die Bewertung der Angabe der StEB, durch das Windrad werde 1/6 des Strombedarfs des Klärwerks Stammheim gedeckt. Die ausbleibende Antwort weckt erhebliche Zweifel an dieser Angabe. - Frage 5) lässt zuletzt ebenfalls viele offene Fragen. Zwar wurde angegeben, dass Fledermäuse „in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden nicht untersucht“ worden sind, ein genauer Grund hierfür wurde allerdings erneut nicht mitgeteilt. Auf sonstige mögliche Auswirkungen wurde zudem nicht eingegangen. Wir haben in unserer Anfrage im April bereits betont, dass die Energiewende nur gemeinsam gelingen kann und es nötig ist, sich vor größeren Projekten aller Vor- und Nachteile bewusst zu sein. Letzteres ist bei uns nach Beantwortung unserer Anfrage nicht der Fall - stattdessen sind noch zu viele Fragen offen gelassen worden. Nachfragen Wir bitten um die Beantwortung folgender Nachfragen: 1. Wie sieht das Gesamtenergiekonzept der StEB Köln zur Erreichung der Klimaneutralität genau aus, welche Rolle spielt hierbei das geplante Windrad und warum sind hierzu aus Sicht der StEB keine Alternativen möglich? 2. Ab welchem Punkt wird der Gebäudeabrieb bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des geplanten Windrads berücksichtigt und wie viel Energie könnten die anderen Modelle, deren Leistungsfähigkeit in der Machbarkeitsstudie nicht angegeben worden sind, jährlich, unter Berücksichtigung der bereits jetzt absehbaren Abschaltung (bspw. zugunsten von Schattenwurf und Fledermäusen), erzeugen? 3. Wie genau setzen sich die Stromkosten die die StEB an der Kläranlage in Köln-Stammheim zahlt zusammen? 4. Wie viel Strom generiert die StEB derzeit (2024 & 2025) aus der Faulgas-Produktion (BHKW), der eigenen Stromproduktion aus Solar und anderen Energiequellen am Klärwerk-Standort in Stammheim, wie viel Strom benötigt die StEB für den Betrieb der Kläranlage in Köln- Stammheim derzeit (2024 & 2025) und warum ist der Betrieb der Anlage nicht mit der aktuellen/absehbaren Strom-Produktion des Klärwerk-Geländes aus Faulgas, Solar, etc. möglich? 5. Inwiefern ist mit weiteren Auswirkungen des Windrads auf die Umwelt (bspw. Natur, Fauna, Deich) neben Lärm und Schattenwurf zu rechnen und mit welcher Begründung wurde nach Rücksprache mit den zuständigen Naturschutzbehörden auf eine Kartografierung des Fledermausbestands verzichtet? gez. Alexander Lünenbach Alexander Lünenbach (SPD- Fraktionsvorsitzender) 1.

Beratungsverlauf

  1. 23.06.2025

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.2.5, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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