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AN/0767/2025

Nachfragen zur Beantwortung der Anfrage „Sachstand des geplanten Windrads am Klärwerk in Köln-Stammheim“

Anfrage nach § 4 BV9 (SPD) 03.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 23.06.2025, TOP 7.2.5

Nachfrage Sachstand Windrad

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Nachfrage Sachstand Windrad

6430 Zeichen

SPD-Fraktion in der 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim)   
51065 Köln - Wiener Platz 2a 
-------------------------------------------------------------------------- 
 
Gleichlautend an: 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
Rathaus Köln 
Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs 
Bezirksrathaus Köln-Mülheim   
   
  
Köln, den 10.05.2025 
 
 
 
                                                                                                                    
Stellungnahme & Nachfragen zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung: 
Beantwortung der Anfrage „Sachstand des geplanten Windrads am 
Klärwerk in Köln-Stammheim“ 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, die nachfolgende Stellungnahme 
sowie folgende Nachfragen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen: 
 
Stellungnahme 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim bedankt sich ausdrücklich bei der Verwaltung 
und der StEB für die zügige Beantwortung der Anfrage vom 10.04.2025, eingereicht am 
28.04.2025. Es ist allerdings festzuhalten, dass nicht alle Fragen beantwortet worden sind, bzw. 
nur unzureichend beantwortet wurden. Dies legen wir gerne im Folgenden dar: 
 
- Zu Frage 1) wurde bereits in der Begründung angegeben, dass bei der Beantwortung der Frage 
um die Vorlage eines Konzepts gebeten wird, aus dem sich ergibt, warum die StEB dieses 
Windrad am besagten Ort (wie auf der FAQ-Seite der StEB angegeben) für einen „wesentlichen 
Baustein im Gesamtenergiekonzept der StEB Köln“ hält. Ein solches wurde nicht vorgelegt und 
die Frage wurde auch nicht beantwortet, lediglich wurde erneut die bereits auf der FAQ-Seite 
angegebene Feststellung ohne Begründung erneuert. Es ist zusätzlich darauf hinzuweisen, 
dass die Formulierung der StEB, ihr Ziel der Klimaneutralität bis 2030 resultiere aus der 
gesamtstädtischen Bestrebung infolge des Ratsbeschlusses von 2021, missverständlich 
gewählt ist: Die Stadt Köln hat im besagten Beschluss die Vorgabe der Klimaneutralität bis 
2035 gegeben, das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 ist von der StEB selbst gesetzt, wie es 
die StEB auf der FAQ-Website auch selber angibt. 
 
- Auch Frage 2) wurde nur in Teilen beantwortet. Zwar nehmen wir dankend die Erklärung ob 
der Wahl der Windmessungen vom Standort Nörvenich zur Kenntnis, allerdings ist die StEB 
bedauerlicherweise in ihrer Antwort nicht auf den möglichen Gebäudeabrieb eingegangen. Die 
Angabe, eine Energieertragsprognose sei für vier mögliche Anlagetypen erstellt, ist interessant, 
beantwortet allerdings nicht ausreichend unsere Frage nach der Leistungsfähigkeit der 
anderen Windräder. Wir weisen erneut darauf hin, dass in der Machbarkeitsstudie im Rahmen 
von Punkt 8.1 „Ermittlung der Stromgestehungskosten und des jährlichen Gewinns“ (S. 42) bei 
der angegebenen Jahresproduktion von 5.700.000 kWh diese Produktion ausdrücklich dem

Modell E115 zugeschrieben ist, welches mittlerweile nicht mehr hergestellt wird und zum 
Zeitpunkt der Veröffentlichung der Studie bereits nicht mehr hergestellt wurde. Zahlen zur 
Jahresproduktion der anderen Modelle werden in der Machbarkeitsstudie nicht genannt, ein 
Hinweis darauf, dass die Energieproduktion aller Modelle identisch sei, gibt es auch nicht und 
in der Beantwortung unserer Anfrage wird nun erneut nicht mitgeteilt, ob die Energieproduktion 
identisch ist oder wie hoch die Energieproduktion der anderen angeprüften Anlagetypen 
tatsächlich ist. Der angegebene Umstand, dass „die Energieertragsprognose (…) für vier 
mögliche Anlagentypen erstellt“ wurde gibt hierzu keine Auskunft. 
 
- Zu Frage 3) wurde dankenswerterweise der aktuelle Strompreis von 32 ct/kWh angegeben, 
allerdings wäre eine noch detailliertere Aufschlüsselung, wie dieser ermittelt wird, hilfreich 
gewesen. 
 
- Frage 4) wurde aus einem für uns nicht erkennbaren Grund nicht beantwortet. Dabei ist diese 
Frage zentral (!) für die Bewertung der Angabe der StEB, durch das Windrad werde 1/6 des 
Strombedarfs des Klärwerks Stammheim gedeckt. Die ausbleibende Antwort weckt erhebliche 
Zweifel an dieser Angabe. 
 
- Frage 5) lässt zuletzt ebenfalls viele offene Fragen. Zwar wurde angegeben, dass Fledermäuse 
„in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden nicht untersucht“ worden sind, ein genauer 
Grund hierfür wurde allerdings erneut nicht mitgeteilt. Auf sonstige mögliche Auswirkungen 
wurde zudem nicht eingegangen. 
 
Wir haben in unserer Anfrage im April bereits betont, dass die Energiewende nur gemeinsam 
gelingen kann und es nötig ist, sich vor größeren Projekten aller Vor- und Nachteile bewusst zu 
sein. Letzteres ist bei uns nach Beantwortung unserer Anfrage nicht der Fall - stattdessen sind 
noch zu viele Fragen offen gelassen worden. 
 
Nachfragen 
Wir bitten um die Beantwortung folgender Nachfragen: 
 
1. Wie sieht das Gesamtenergiekonzept der StEB Köln zur Erreichung der Klimaneutralität genau 
aus, welche Rolle spielt hierbei das geplante Windrad und warum sind hierzu aus Sicht der 
StEB keine Alternativen möglich? 
 
2. Ab welchem Punkt wird der Gebäudeabrieb bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des 
geplanten Windrads berücksichtigt und wie viel Energie könnten die anderen Modelle, deren 
Leistungsfähigkeit in der Machbarkeitsstudie nicht angegeben worden sind, jährlich, unter 
Berücksichtigung der bereits jetzt absehbaren Abschaltung (bspw. zugunsten von 
Schattenwurf und Fledermäusen), erzeugen?  
 
3. Wie genau setzen sich die Stromkosten die die StEB an der Kläranlage in Köln-Stammheim 
zahlt zusammen? 
 
4. Wie viel Strom generiert die StEB derzeit (2024 & 2025) aus der Faulgas-Produktion (BHKW), 
der eigenen Stromproduktion aus Solar und anderen Energiequellen am Klärwerk-Standort in 
Stammheim, wie viel Strom benötigt die StEB für den Betrieb der Kläranlage in Köln-
Stammheim derzeit (2024 & 2025) und warum ist der Betrieb der Anlage nicht mit der 
aktuellen/absehbaren Strom-Produktion des Klärwerk-Geländes aus Faulgas, Solar, etc. 
möglich? 
 
5. Inwiefern ist mit weiteren Auswirkungen des Windrads auf die Umwelt (bspw. Natur, Fauna, 
Deich) neben Lärm und Schattenwurf zu rechnen und mit welcher Begründung wurde nach  
Rücksprache mit den zuständigen Naturschutzbehörden auf eine Kartografierung des 
Fledermausbestands verzichtet?

gez. Alexander Lünenbach    
Alexander Lünenbach    
(SPD-
Fraktionsvorsitzender)    
1.

Beratungsverlauf (1)

23.06.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
AN/0767/2025
Typ
Anfrage nach § 4 BV9 (SPD)
Datum
03.06.2025
Erstellt
03.06.2025 14:07