Sachstandsmitteilung zu Aufgabenerfüllung und Finanzierung der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ)
Mitteilung Ausschuss 1271/2022 vom 14.04.2022
Stand: Am 14.06.2022 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 14.04.2022 1271/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 26.04.2022 Sachstandsmitteilung zu Aufgabenerfüllung und Finanzierung der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) Ausgehend vom Bericht des Rechnungsprüfungsamts von 2014 und dem Auftrag des Rechnungsprü- fungsausschusses von 2015 hat die Verwaltung (Gesundheitsamt) die bestehenden Programme und die derzeitige Situation der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) unter besonderer Berücksichtigung der niedrigschwelligen ambulanten sozialpsychiatrischen Kontakt- und Beratungsangebote (Kontakt- und Beratungsstellen der SPZ, Sozialpsychiatrischer Dienst) untersucht und bewertet. Im o.g. Bericht wurden die folgenden Aufträge benannt: 1. Aktualisierung der Förderkriterien 2. Überprüfung, ob das Versorgungssystem und seine Finanzierung ausreichend ist 3. Einführung von Leistungs- bzw. Zielvereinbarungen 4. Vollständige Angabe der erzielten Einnahmen und Ausgaben, 5. Angabe der Deckungsmittel für ausgewiesene Unterdeckung 6. Vereinheitlichung der Sachberichte und Statistiken Die Aufträge 1. und 2. wurden mit der Vorlage 3681/2020 „Weiterentwicklung der niedrigschwelligen, ambulanten und offenen Kontakt- und Beratungsangebote in den Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ)“ sowie deren Anlage „SPZ Bericht 2020 – 30 Jahre Sozialpsychiatrische Zentren in Köln - Niedrigschwellige offene und ambulante Angebote zur Unterstützung psychisch kranker Menschen in Köln“ erfüllt. Die v. g. Vorlage wurde in der Sitzung des Rates am 17.03.2022 ungeändert beschlos- sen. Die Aufträge 3. bis 6. sollen mit dem in Entwicklung befindlichen „Förderprogramm Sozialpsychiatri- sches Zentrum“ im Wesentlichen umgesetzt werden. Es ist vorgesehen, im Laufe des Jahres 2022 die im aktuellen Entwurf des Förderprogramms vorge- sehenen Datenerhebungen zu erproben und ggf. in Details zu modifizieren sowie die Feinstruktur der Jahresberichte bzw. des Ergebnis- und des Abschlussberichts, insbesondere von deren frei formulier- ten Teilen, zu definieren. Mit dem stufenweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist seit dem 01.01.2020 der Landschaftsverband Rheinland der Träger sämtlicher Eingliederungsleistungen geworden, die Ein- gliederungshilfe wurde in das Rehabilitationsrecht im SGB IX eingeordnet und unterliegt den dort üb- lichen Antragsverfahren. Zum Ende der Übergangsfrist am 31.12.2020 wurden daher die bisher als pauschalierte Eingliederungshilfe vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren finanzierten Leistungen zum Gesundheitsamt überführt. Bezogen auf die SPZ bedeutet das, dass zukünftig die bisher auf zwei Ämter verteilten städtischen Finanzierungen der Bausteine der SPZ zusammengeführt und nach einheitlichen Kriterien im vorgesehenen „Förderprogramm SPZ“ gesteuert werden können. Von Leistungsvereinbarungen i.e.S. wird aktuell abgesehen. Mit dem Ziel der Betreuungskontinuität in 2 der Versorgung von Menschen mit langanhaltenden Teilhabestörungen aufgrund von psychischen Störungen sind Leistungsvereinbarungen nur bedingt vereinbar. Die für eine effektive Versorgung erforderlichen kostenträgerübergreifenden Verbundstrukturen müssen ebenfalls langfristig angelegt sein. Vor diesem Hintergrund wird derzeit ein Förderprogramm mit definierten Ergebnis- und Wir- kungskriterien entwickelt, das zum 01.01.2023 in Kraft treten soll. Dies erlaubt die Fortführung be- währter Kooperationsstrukturen, eine transparente Finanzierungsstruktur und klare Zielerreichungskri- terien. Gez Dr. Rau
Beratungsverlauf
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14.06.2022
TOP 6.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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