3265/2018
Sachstand zur Unterbringung von Christoph 3 und Christoph Rheinland am Flughafen Köln/Bonn
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37/374/1 Vorlagen-Nummer 16.10.2018 3265/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 30.10.2018 Sachstand zur Unterbringung von Christoph 3 und Christoph Rheinland am Flughafen Köln/Bonn Ausgangssituation Die Stadt Köln ist verpflichtet durch einen Erlass vom Land NRW, die beiden Rettungshubschrauber RTH Christoph 3 und RTH Christoph Rheinland im Rahmen von kommunalen Trägergemeinschaften, die ebenfalls im Luftrettungserlass festgelegt sind, als Kernträgerin zu betreiben. Beide Hubschrauber versehen rund 50% ihrer Rettungseinsätze im Kölner Stadtgebiet. Für den Betrieb von Rettungshub- schraubern werden zwei wesentliche Elemente benötigt: 1. Eine fachlich geeignete Hubschrauberbetriebsstation und 2. eine bestandssichere luftrechtliche Genehmigung für den Flugbetrieb. Die beiden Hubschraubersysteme sind bis zur Fertigstellung einer fachgerechten Hubschrauberbe- triebsstation provisorisch am Flughafen Köln-Bonn untergebracht. Die Unterbringungssituation ist vergleichbar mit Baucontainern an großen Baustellen. Gleichwohl sind die Container als provisorisch zu bezeichnen. Insbesondere sind trotz der Beheizbarkeit und Teilklimatisierung, Temperaturschwan- kungen in den Container größer als in Festbauten. Die räumliche Situation kann als beengt bezeich- net werden, was auch der begrenzten nutzbaren Fläche am Flughafen geschuldet ist. Sachstand zur Unterbringung Christoph Rheinland - Intensivtransporthubschrauber Die ADAC Luftrettung hat 2008 die heutigen Raummodule in einer Vereinbarung mit der Verwaltung des Flughafens neben dem Hangar 1 errichtet. Die Anlage umfasst fünf Raummodule, in denen zwei Module für Büro, Küche und Aufenthaltsraum umfassen, drei weitere werden als Ruheräume und in Doppelnutzung als Lagerräume genutzt. Der zur Verfügung stehende Raum ist nicht ausreichend, um alle benötigten Materialien unterzubringen, weshalb ein neben der Containeranlage stehender KFZ- Anhänger als weiterer Lagerraum genutzt wird. Aufgrund der erforderlichen Ausschreibung des Flug- gerätebetreibers, ging die Containeranlage in den Besitz der Stadt Köln über. Die Unterbringung von Personal und Materialien des ITH Christoph Rheinland erfolgt ununterbrochen seit 2008 in dieser Containeranlage. Die Containeranlage kann aus statischen Gründen nicht aufge- stockt werden. Es wird derzeit geprüft, ob die zwischenzeitlich mehr als 10 Jahre alte Containeranla- ge ersetzt werden muss. Sachstand zur Unterbringung Christoph 3 - Rettungshubschrauber Die Stadt Köln hat den RTH Christoph 3 am 01.04.2008 an den Flughafen Köln Bonn in die dort neu- aufgebaute Containerlandschaft verlegt. Diese besteht aus zehn Containern, ein weiterer wurde spä- 2 ter ergänzt. Die Containeranlage ist vergleichbar mit denen vom ITH Christoph Rheinland, jedoch deutlich größer (11 statt 5 Container am ITH). Betriebsüberprüfung der beiden Stationen im Rahmen des Arbeitsschutzes durch die Bezirks- regierung Köln Am 27.03.2018 fand eine Überprüfung der Räumlichkeiten und der Arbeitsplätze in beiden Hub- schrauberstationen durch die Bezirksregierung Köln statt. Bei dieser Überprüfung wurden an der Sta- tion des ITH Christoph Rheinland keine Mängel festgestellt. An der RTH-Station des Christoph 3 wurden folgende Mängel festgestellt: 1. Organisation des Kleidungsmanagements an der RTH-Station. Einsatzkräfte haben ihre eige- ne Schutzkleidung nach der Einsatzschicht wieder mitgenommen. Als Lösung wird der Eigentransport der privaten Schutzkleidung eingestellt. Stattdessen er- folgt ein dienstlicher Transport in geeigneten Behältnissen. Neben der o.g. kurzfristigen Lö- sung wird geprüft, ob für die RTH-Station als langfristige Lösung z.B. eine geeignete Industrie- Waschmaschine beschafft werden muss. 2. Verkehrswege an der RTH-Station waren nicht trittsicher. Als Lösung wurden zusätzliche Gitterroste im Eingangsbereich montiert. 3. Die Prüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte im Desinfektionscontainer ergaben fehlende Prüfplaketten nach der Vorschrift A3 der DGUV. Als Lösung wurden die ortsveränderlichen Elektrogeräte geprüft und erhielten die erforderliche Plakette. 4. Es wurde darum gebeten, soweit Erweiterungen oder Aufstockungen der Anlagen vorgenom- men werden sollten, die Bezirksregierung auf dem Laufenden zu halten. Als Lösung wurde dieses zugesichert. Der ADAC hat sich als Fluggerätebetreiber nach der Presseberichterstattung selbstständig gemeldet, ob er etwas zur Verbesserung beitragen könne. Die Unterbringungssituation wurde dabei erneut erör- tert und mögliche Verbesserungsansätze diskutiert. Die Verwaltung hat dabei zugesichert, die Vor- schläge gemeinsam mit dem ADAC zu prüfen. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3265/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.10.2018
- Erstellt
- 08.10.2018 16:26