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1417/2021

Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.04.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.05.2021, TOP 10.22

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2918 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1417/2021 
Freigabedatum 
22.04.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2020 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass aus dem Jahresüberschuss, den die Stadtwerke Köln GmbH 
im Geschäftsjahr 2020 erwirtschaftet hat, ein Betrag in Höhe von 50.400 T€ an die Stadt Köln ausge-
schüttet wird. 
Der*die Vertreter*in der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH 
wird ermächtigt, die hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben. 
 
Finanzausschuss 03.05.2021 
Rat 06.05.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Nach dem von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2020 
schließt die SWK das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresüberschuss von rd. 
67.515 T€ 
ab. 
Ausweislich des Anhangs zum Jahresabschluss schlägt die Geschäftsführung vor, aus dem Jahres-
überschuss eine Ausschüttung in Höhe von 50.400 T€ vorzunehmen. Dieser Wert entspricht der im 
städtischen Haushalt 2021 eingeplanten Brutto-Ausschüttung. 
Die übrigen 17.115 T€ sollen der Gewinnrücklage der Gesellschaft zugeführt werden. Die SWK 
GmbH plant aus diesen Mitteln u.a. eine Zuführung zur Kapitalrücklage der HGK AG in Höhe von 
3.300 T€ vorzunehmen. Der verbleibende Betrag soll der Finanzierung mittelfristig erforderlicher In-
vestitionen in den Konzerngesellschaften dienen. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Im Anschluss an die Beschlussfassung des Rates entscheidet die Gesellschafterversammlung nach 
einer Beratung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Köln GmbH über die Verwendung des Jahresüber-

3 
schusses. Bei einer Beratung in der folgenden Ratssitzung könnte die Beschlussfassung des Rates 
aufgrund der Terminierung der Sitzungen den Mitgliedern von Aufsichtsrat und Gesellschafterver-
sammlung nicht frühzeitig bekannt gemacht werden. Der Rat sollte daher am 06.05.2021 über die 
Verwendung des Jahresüberschusses entscheiden.

Beratungsverlauf (2)

03.05.2021 Finanzausschuss
TOP 10.32 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.05.2021 Rat
TOP 10.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1417/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.04.2021
Erstellt
15.04.2021 10:49