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Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1417/2021 vom 22.04.2021

Stand: Am 06.05.2021 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1417/2021 Freigabedatum 22.04.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2020 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass aus dem Jahresüberschuss, den die Stadtwerke Köln GmbH im Geschäftsjahr 2020 erwirtschaftet hat, ein Betrag in Höhe von 50.400 T€ an die Stadt Köln ausge- schüttet wird. Der*die Vertreter*in der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH wird ermächtigt, die hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben. Finanzausschuss 03.05.2021 Rat 06.05.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Nach dem von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2020 schließt die SWK das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresüberschuss von rd. 67.515 T€ ab. Ausweislich des Anhangs zum Jahresabschluss schlägt die Geschäftsführung vor, aus dem Jahres- überschuss eine Ausschüttung in Höhe von 50.400 T€ vorzunehmen. Dieser Wert entspricht der im städtischen Haushalt 2021 eingeplanten Brutto-Ausschüttung. Die übrigen 17.115 T€ sollen der Gewinnrücklage der Gesellschaft zugeführt werden. Die SWK GmbH plant aus diesen Mitteln u.a. eine Zuführung zur Kapitalrücklage der HGK AG in Höhe von 3.300 T€ vorzunehmen. Der verbleibende Betrag soll der Finanzierung mittelfristig erforderlicher In- vestitionen in den Konzerngesellschaften dienen. Begründung der Dringlichkeit Im Anschluss an die Beschlussfassung des Rates entscheidet die Gesellschafterversammlung nach einer Beratung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Köln GmbH über die Verwendung des Jahresüber- 3 schusses. Bei einer Beratung in der folgenden Ratssitzung könnte die Beschlussfassung des Rates aufgrund der Terminierung der Sitzungen den Mitgliedern von Aufsichtsrat und Gesellschafterver- sammlung nicht frühzeitig bekannt gemacht werden. Der Rat sollte daher am 06.05.2021 über die Verwendung des Jahresüberschusses entscheiden.

Beratungsverlauf

  1. 03.05.2021

    Finanzausschuss

    TOP 10.32, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 06.05.2021 zuletzt

    Rat

    TOP 10.22, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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