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0118/2020

Fahrradstraßen - für Fahrräder!?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 20.01.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 21.01.2020, TOP 6.5

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4373 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 20.01.2020 
 0118/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 21.01.2020 
 
Fahrradstraßen - für Fahrräder!? 
hier: Anfrage der Ratsgruppe GUT zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.12.2019, TOP 
5.2.2 
 
Die Ratsgruppe GUT bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Warum sind Kölns Fahrradstraßen nicht grundsätzlich (ohne Zusatzzeichen/Ausnahmen) 
dem Radverkehr vorbehalten?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) werden 
die Einsatzkriterien von Fahrradstraßen definiert. Darin heißt es:  
Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung 
entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr). Daher müssen vor 
der Anordnung die Bedürfnisse der anderen Verkehrsmittel, auch des Kraftfahrzeugverkehrs, 
angemessen berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung).  
Verkürzt zusammengefasst bedeutet das, dass z. B. die Kfz-Erschließung der Anlieger  ge-
währleistet bleiben muss. 
 
 
2. „Nach welchen Kriterien wird entschieden ob eine Fahrradstraße ein Zusatzzeichen für Kfz er-
hält, und ob dieses für Kfz allgemein, oder nur für Anlieger gilt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im Rahmen der Planung und des Anordnungsprozesses gibt es diesbezüglich einen Abwä-
gungsprozess. Neben der derzeitigen Bedeutung der Straße für den allgemeinen Kfz-Verkehr  
und der verkehrlichen Zielsetzung werden z. B. auch mögliche Alternativrouten für den Kfz-
Verkehr in den Abwägungsprozess einbezogen. Sofern die Fahrradstraße keine nennenswer-
te Funktion für den allgemeinen Kfz-Verkehr hat oder angemessene Alternativrouten angebo-
ten werden können, wird eine Anliegerbeschilderung angeordnet. 
Um eine hohe Qualität für Radfahrende zu schaffen, werden bei jeder Fahrradstraßenplanung 
Maßnahmen zur Reduktion des Kfz-Verkehrs geprüft. Die 2018 umgesetzte Fahrradstraße im 
Bereich der Zülpicher Straße konnte beispielsweise in einem Teilstück für den Kfz-Verkehr 
gesperrt werden. Begleitet wurde die Maßnahme von umfangreichen Verkehrserhebungen, 
bei denen die Verlagerungseffekte genau untersucht wurden.

2 
 
3. „Bitte stellen Sie tabellarisch dar, welche Fahrradstraßen es in Köln gibt, und welche durch 
Zusatzzeichen auch für andere Verkehrsteilnehmer (Kfz, Anlieger, etc.) geöffnet sind?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Stadtbezirk
Straße Kfz-Verkehr zugelassen eingerichtet
in einer 
Richtung
in beiden 
Richtungen nein zug. Verkehr
1 Unter Kahlenhausen x Kfz-Frei 1994
2 Schillerstraße x Kfz-Frei 1996
3 Alter Militärring x Kfz-Frei 1994
3 Unterer Komarweg x Kfz-Frei 1996
4 Eichendorffstraße x Kfz-Frei 1994
4 Gelbspötterweg x 1994
4 Leostraße x Kfz-Frei 1994
9 Johannesweg x Kfz-Frei 1993
7 Weidenweg x Kfz-Frei 2012
3 Rautenstrauchstraße, 7 Abschnitte x Kfz-Frei 2015
3 Clarenbachstraße, 2 Abschnitte x Kfz-Frei 2015
3 Richard-Strauss-Straße, 1 Abschnitt x Kfz-Frei 2015
3 Herbert-Lewin-Straße, 3 Abschnitte, x Kfz-Frei 2015
3 Lotharstraße, 2 Abschnitte, x Kfz-Frei 2015
3 Weyerstraßerweg , 1 Abschnitt, x Kfz-Frei 2015
3 Berlin-Kölnische-Allee, 3 Abschnitte, x Kfz-Frei 2015
3 Zülpicher Straße teilw.
Anlieger-
Frei/Linienverkehr-
Frei 2018
2 Erweiterung Schillerstraße x Kfz-Frei 2018
1 Friesenwall x Anlieger-Frei 2019
4 Ottostraße x Anlieger-Frei 2019
4 Nußbaumerstraße x Anlieger-Frei 2019
Fahrradstraßenachse Zü-LI
7 Houdainer Straße Kfz-Frei 2019
7 Gartenweg x 2019
7 Urbanusstraße
Landw .-Frei/tlw . 
Kfz-Frei 2019

3 
 
 
4. „Wie überprüft die Verwaltung, ob es sich bei Kfz-Nutzer*Innen in Fahrradstraßen um jene mit 
einem berechtigten Anliegen handelt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Verkehrsteilnehmende, die ein „Anliegen“ in der Straße haben, gelten grundsätzlich als Anlie-
gende. Die Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt der Polizeibehörde. 
 
 
5. „Stand und steht die Verwaltung mit Bereitstellern von Navigationssystemen im Austausch, 
damit diese bei Einrichtung einer neuen Fahrradstraße informiert werden und ihre Datensätze 
entsprechend aktualisieren können, um das Risiko von Durchfahrten von Kfz ohne eine Be-
rechtigung zu minimieren?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Dies befindet sich derzeit in der Umsetzung. 
 
gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

21.01.2020 Verkehrsausschuss
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0118/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
20.01.2020
Erstellt
15.01.2020 11:47