2554/2024
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion AN/0950/2024 aus der Sitzung des JHA vom 18.06.24 zu Kitaplatz-Vergabe über Little Bird
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
5611 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 16.09.2024 2554/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 17.09.2024 Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion AN/0950/2024 aus der Sitzung des JHA vom 18.06.24 zu Kitaplatz-Vergabe über Little Bird Die SPD-Fraktion stellt in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.06.2024 die An- frage AN/0950/2024, welche die Verwaltung wie folgt beantwortet. 1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Verwaltung bisher ergriffen, um sicherzustel- len, dass Eltern alle notwendigen Informationen über die Kriterien und Verfahren der Vergabe von Kita-Plätzen über das „Little Bird“-Portal erhalten und gibt es Pläne, die Kommunikation und Transparenz weiter zu verbessern? Antwort: Seit der Einführung des Vormerk- und Vergabeverfahrens „Little Bird“ im Jahr 2017 haben Eltern über die Benutzeroberfläche des Programms umfassenden Zugang zu detaillierten Informationen bezüglich der einzelnen Schritte der Vormerkung und zu häufig gestellten Fragen. Zusätzlich bietet das Familienbüro der Stadt Köln ein breit gefächertes Beratungsangebot, das sowohl telefonisch, als auch online verfügbar ist. Die Unterstützung im Zusammenhang mit dem Programm „Little Bird“ ist hierbei in- kludiert. Darüber hinaus werden alle ehrenamtlichen Koordinator*innen im Bereich der Kindertagesstätten und des Willkommens-Informationssystems (KiWi) durch regelmä- ßige Schulungen und Vor-Ort-Treffen in sämtlichen Stadtbezirken kontinuierlich über die neuesten Entwicklungen des Programms informiert. Für die Zukunft ist zudem die Erstellung eines Informationsflyers vorgesehen, der in Meldehallen, Standesämtern, sowie bei Kinder- und Frauenarztpraxen ausliegen wird. 2. Ist sichergestellt, dass die Vergabe von Kita-Plätzen durch alle beteiligten Träger tat- sächlich ausschließlich über das Vormerksystem „Little Bird“ erfolgt und nicht durch informelle oder persönliche Kontakte beeinflusst wird? Wenn ja. Handelt es sich bei den geschilderten Problemen in der Presse (z.B. keine Rückmeldung, inoffizielle Platzvergabe) um systemische Schwächen des Verfahrens oder um Einzelfälle und welche Daten oder Analysen liegen vor, die diese Einschätzung stützen? Antwort: Es wurde eine umfassende Kooperationsvereinbarung mit allen 213 Trägern, die am Programm „Little Bird“ beteiligt sind, abgeschlossen. Diese Vereinbarung regelt sämt- liche wesentlichen Aspekte der Programmnutzung und sorgt für eine standardisierte Handhabung und Kommunikation zwischen den beteiligten Akteuren. Die Fachver- waltung muss davon ausgehen, dass die Trägervereinbarungen umgesetzt werden. 2 Hinsichtlich der Thematik der Rückmeldungen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwie- sen. Es ist der Fachverwaltung wichtig zu betonen, dass ihr diesbezüglich keinerlei Beschwerden vorliegen. 3. Welche Mechanismen und Kontrollen sind implementiert, um sicherzustellen, dass alle Eltern zeitnah Rückmeldungen und Absagen von den Kitas erhalten, und wird dies überwacht und ggf. nachjustiert? Antwort: Nach der Übermittlung einer Vormerkung für einen Kitaplatz über das Programm „Little Bird“ haben Eltern die Möglichkeit, den aktuellen Anmeldestatus eigenständig über ihr persönliches Benutzerkonto einzusehen. Bei ausbleibender Rückmeldung von Kitas können die Eltern entweder direkt Kontakt mit den Einrichtungen aufneh- men oder eine andere Kita auswählen. Die Träger der Kitas in Köln unterliegen der Trägerautonomie, wodurch es jedem Träger freisteht, eigene Aufnahmekriterien fest- zulegen. Eine Überwachung der Träger zu dem oben genannten Vorgang erfolgt vor dem Hintergrund der Trägerautonomie nicht. 4. Inwieweit werden Eltern bei der Nutzung von „Little Bird“ darauf hingewiesen, dass sie sowohl städtische als auch freie Kitas auswählen sollten, um ihre Chancen auf einen Platz zu erhöhen und wie wird dies kommuniziert bzw. überprüft? Antwort: Im Rahmen der Beratung werden Eltern detailliert über die Aufnahmekriterien der Stadt Köln informiert. Nach Maßgabe des § 24 SGB VIII haben Eltern ein Wunsch - und Wahlrecht bei der Auswahl einer Kindertagesstätte. Folglich liegt die Entschei- dung, ob eine Kindertagesstätte der Stadt Köln oder eine andere Einrichtung gewählt wird, im Ermessen der Eltern. Es wird im Rahmen der Internetpräsenz bzw. der Bera- tung darauf hingewiesen, dass bis zu fünf Betreuungsanfragen gleichzeitig gestellt werden können und das eine breitgefächerte Trägerauswahl die Chancen erhöhen kann. 5. Welche Unterstützung bietet die Verwaltung Eltern, die Schwierigkeiten mit dem „Little Bird“-System haben? Gibt es Hilfestellung oder Beratung, um mögliche Anwendungs- fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Eltern die gleichen Chancen ha- ben? Antwort: Wie bereits in der Antwort auf Frage 1 dargelegt, steht Eltern ein umfassendes Bera- tungsangebot im Familienbüro der Stadt Köln zur Verfügung. Die Beratung erfolgt in vier verschiedenen Sprachen, um eine barrierefreie Unterstützung bei der Vormer- kung für einen Kitaplatz zu gewährleisten. Des Weiteren sind YouTube Videos für einzelne Anmeldeschritte erstellt worden und somit für die Bürgerinnen und Bürger jederzeit abrufbar. Zusätzlich bieten freie Träger in allen Stadtbezirken sogenannte „Little Bird Cafés“ an, die der weiteren Unterstützung der Eltern dienen. Auch hier wird ein fortlaufender Austausch mit den Anbietern vor Ort gepflegt, um aktuelle Entwick- lungen und Neuerungen des Programms zu kommunizieren. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2554/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 16.09.2024
- Erstellt
- 22.08.2024 15:27