1505/2022
Anfrage gemäß §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3354 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/1 Vorlagen-Nummer 1505/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.06.2022 Anfrage gemäß §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen hier: Gemeinsame Anfrage von Grünen und Klima Freunden aus der Sitzung vom 27.01.22 Fragen: 1. Wie viele Bäume wurden im Bezirk Nippes im Jahr 2021 laut Fällanträgen gefällt und wie viele waren hiervon im öffentlichen Raum? 2. Wie viele Bäume wurden im öffentlichen Raum gepflanzt, aufgeteilt nach Neu- und Ersatz- pflanzungen? 3. Für wie viele Fällungen wurde Ersatzgeld geleistet? 4. Wie viel Geld ist im Ersatzzahlungs-, also Neupflanzungstopf? Beantwortung der Verwaltung: zu Frage 1: Anträge auf Fällerlaubnis für städtische Bäume werden beim Amt für Landschaftspflege und Grünflä- chen bearbeitet. Für die Bearbeitung von Anträge auf Fällerlaubnis für private Bäume ist das Umwelt und Verbrauchschutzamt zuständig. Im Bezirk Nippes wurden für den öffentlichen Raum im Jahr 2021 insgesamt 109 Bäume zur Fällung beantragt. Dies betrifft Straßenbäume und Bäume auf städtischen Grundstücken wie z.B. Schul- grundstücken. Nach fachlicher Prüfung und Abstimmung mit der Bezirksvertretung wurde für 74 Bäume eine Fäller- laubnis erteilt. zu Frage 2: Die Verwaltung hat für den Bezirk Nippes ein umfangreiches Straßenbaumkonzept erarbeitet. Es sieht die Anpflanzung von insgesamt 477 neuer Straßenbäume vor. Das Straßenbaumkonzept soll in 3 Stufen umgesetzt werden. In der 1. Stufe sind Baumstandorte aufgeführt, die aufgrund der Rahmenbedingungen und nach Erstellung einer Detailplanung kurzfristig umgesetzt werden können. Es sind 115 Bäume vorgesehen. In der Stufe 2 sind 224 Bäume geplant. Hier sind noch weitere Abstimmungen in der Verwaltung er- forderlich. Die 3. Stufe sieht 138 Bäume vor. Diese gehen einher mit umfangreichen Sanierungs- und Umgestal- tungsplanungen seitens der Fachverwaltung. Diese Pflanzungen erfolgen zu einem späteren Zeit- 2 punkt. Die erforderlichen Ersatzplanzungen aus Anträgen auf Fällerlaubnis für städtische Straßenbäume erfolgen im Zuge des Straßenbaumkonzeptes. In 2021 wurden keine Straßenbäume als Ersatz ge- pflanzt, da zunächst der Beschluss des Straßenbaumkonzeptes in der Bezirksvertretung Nippes ab- gewartet wurde. Auf städtischen Grundstücken wurden 50 Ersatzbäume gepflanzt. zu Frage 3: Anträge auf Fällerlaubnis von Bäumen werden von der Verwaltung auf der Grundlage der Baum- schutzsatzung ( BSchS ) vom 01.8.2011 bearbeitet. Die BSchS regelt wann eine Erlaubnis zu erteilen ist bzw. abzulehnen ist. Zunächst wird geprüft, ob eine Ersatzpflanzung möglich ist. Ist dies nicht der Fall, wird ein Ersatzgeld festgelegt. Nach der Baumschutzsatzung waren für die in 2021 im Bezirk Nippes zur Fällung beantragten 74 Bäume, insgesamt 122 Ersatzpflanzungen erforderlich. Es wurden 50 Ersatzbäume gepflanzt. Für die übrigen Bäume wurde ein Ersatzgeld in Höhe von 50.172 € gezahlt. zu Frage 4: Gesamtstädtisch wurden im Jahr 2021 Ersatzgelder in Höhe von 204.387 € vereinnahmt. Zudem wurde im Jahr 2021 innerhalb der Kernverwaltung 93.564 € verrechnet. Im Haushaltplan 2022 sind für Neupflanzungen 600.000 € eingeplant.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1505/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 06.05.2022
- Erstellt
- 03.05.2022 16:10