Mandari Insight

3458/2017

Nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung des Kalkbergs - Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung 2016 / 2017 der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.12.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.12.2017, TOP 10.50

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Auszug Finanzausschuss 18.12.2017

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_KB Los 1 Aufschlüsselung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 - Anfrage aus dem Finanzausschuss vom 19.03.2018

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Anfrage aus dem Finanzausschuss vom 18.12.2017

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Auszug Protokoll Bauausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7 Vorabauszug Finanzausschuss 30.04.2018

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 Auszug Finanzausschuss 19.03.2018

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

12167 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/693 
 
Vorlagen-Nummer 
 3458/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung des Kalkbergs - Mitteilung über eine 
Kostenerhöhung gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung 2016 / 
2017 der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt eine Kostenerhöhung für die nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung (Los 1, Los 2 
+ 3, Los 4a + 4b und Los 5) in Höhe von insgesamt 6.730.250 EUR brutto zur Kenntnis. Die Gesamt-
kosten für die nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung belaufen sich nunmehr auf 17.231.200 
EUR brutto statt 10.500.950 EUR brutto. 
 
 
 
Bauausschuss 11.12.2017 
Finanzausschuss 18.12.2017 
Rat 19.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  17.231.200 € 
  davon Mehraufwendungen   6.730.250  € 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
I. Baufortschritt 
 Bautätigkeit 
Los 1 - (westliche Böschung):  
Die mineralische Abdichtung, der Aufbau der Geokunststoffe inkl. der Drainageschicht ist er-
folgt. Aktuell laufen Profilierungsarbeiten im Bereich des oberen Anschlussbereiches und des 
Lande-H sowie die Sicherung der vorhandenen Infrastruktur (Landebeleuchtung). Die Oberflä-
che wird profiliert und für den Einbau der Kunststoffdichtungsbahnen vorbereitet. Soweit die 
Witterung dies noch zulässt, schließen sich daran die Arbeiten für das Verlegen der Kunst-
stoffdichtungsbahnen an. 
 
Los 4b – (Böschung oberhalb der Zufahrtsstraße):  
Der Rückbau des Rekultivierungsbodens ist abgeschlossen und die Profilierungs- und Abtra-
gungsarbeiten der Bermen hat begonnen. Nach den statischen Vorgaben werden die Bö-
schungen abgeflacht. Bei den laufenden Profilierungsarbeiten werden teilweise nicht geeigne-
te Bodenmassen ausgetauscht und durch geeignete Böden ersetzt. Wenn die Profilierungsar-
beiten abgeschlossen sind, wird die Oberfläche für das Verlegen der Kunststoffbahnen vorbe-
reitet. Die Erdarbeiten und das Verlegen der Abdichtungsbahnen können nur bei trockener 
Witterung durchgeführt werden.  
 
Los 5 – (Böschung parallel der Zoobrücke, südlicher Bereich):  
Die Vorbereitungen zur Grundlagenermittlung sowie die Prüfung der Standsicherheit der südli-
chen Böschung werden durchgeführt.

3 
 
Planungsleistungen 
Die Ausführungsplanung im Los 4b (Böschung oberhalb der Zufahrtsstraße) ist zur Bauaus-
führung freigegeben. Die Arbeiten wurden bereits aufgenommen.  
 
Die Ausführungsplanung für das Los 2 + 3 (Böschung im Bereich „Am Bischofsacker“) wurde 
vor kurzem freigegeben. 
 
Die Ausführungsplanung im Los 4a und in Teilbereichen des Loses 3 (Böschungsfuß) wurde 
an die ausführende Firma weitergegeben, um benötigte Baumaterialien vorlaufend bestellen 
zu können. 
 
II. Abweichungen in der Planung  
 
Wesentliche Änderungen zur ursprünglichen Planung: 
 
 die Umstellung von mineralischer Abdichtung auf Kunststoff-Dichtungsbahn – betrifft 
die Lose 2 + 3, 4a und 4b 
 
 der Entfall der Gabionenwand aus optischen Gründen – betrifft Los 2 + 3, 
 
o Die erforderlichen Beschlussvorlagen werden für die Bezirksvertretungen vor-
bereitet. Die durchgeführten Vorabstimmungen sind positiv aufgenommen wor-
den.  
 
 Verlängerung der Stützkonstruktion im Los 4a – Schaffung von Deponierungsvolumen 
für nicht zum Einbau geeigneter Profilierungsmassen aus den Böschungen in den an-
deren Losen und Kosten zur Reduzierung von Entsorgungskosten. 
 
III. Aktueller Zeit- / Maßnahmenplan 
 Ausblick Winter 2017  
Die Erdbauarbeiten und das Verlegen der Kunststoffabdichtungsbahnen sind sehr stark von 
der Witterung abhängig und sind auf eine trockene Witterung angewiesen. Bei regnerischem 
Wetter müssen die Erdbauarbeiten eingestellt werden. Es ist daher davon auszugehen, dass 
die Bauaktivitäten in den nächsten Wochen und Monaten zeitweise unterbrochen werden 
müssen. Es ist geplant witterungsunabhängige Arbeiten durchzuführen – zum Beispiel der 
Bau der Stützwand im Bereich Los 3 und Los 4a. 
 
IV. Aktueller Kostenstand  
 Die Bau- und Baunebenkosten stellen sich derzeit wie folgt dar: 
Los 1  Betrag  
EUR brutto 
Bau- und Nebenkosten und anteilige Kosten Regenrückhaltebecken und Gräben 
Kosten Los 1 2.692.375 
Kosten Regenrückhaltebecken und Gräben anteilig für Los 1 114.775 
Gesamtkosten Los 1 gem. Beschluss (1992/2016 vom 30.06.2016) 2.807.150 
aktueller Kostenstand 7.495.300 
Kostenänderung: 
Winkelstützelemente 
+ 4.688.150

4 
Los 2 und 3 Betrag  
EUR brutto 
Bau-, Nebenkosten und anteilige Kosten Regenrückhaltebecken und Gräben 
Gesamtkosten gem. Beschluss (1575/2017 vom 11.07.2017) 
Baustelleneinrichtung 
4.388.800 
aktueller Kostenstand 5.150.100 
Kostenänderung + 761.300 
 
  
Los 4a / 4b  Betrag  
EUR brutto 
Bau-, Nebenkosten und anteilige Kosten Regenrückhaltebecken und Gräben 
Gesamtkosten gem. Beschluss (4158/2016 vom 14.02.2017) 
Baustelleneinrichtung 
3.155.000 
 aktueller Kostenstand 4.355.800 
 Kostenänderung: 
Winkelstützelemente 
+ 1.200.800 
 
 
 
 
 
Los 5*  Betrag  
EUR brutto 
Kosten für die Grundlagenermittlung 
Kosten gem. Beschluss (1992/2016 vom 30.06.2016) 150.000 
 aktuelle Kostenprognose 230.000 
Kostenänderung: 
Winkelstützelemente 
+ 80.000 
  
 
Kosten Haldenstabilisierung Lose 1, 2 + 3, 4a + 4b und 5 Betrag  
EUR brutto 
Bau- und Nebenkosten sowie Kosten für Regenrückhaltebecken und Gräben 
Gesamtkosten Lose 1, 2 + 3, 4a + 4b und 5 gem. Beschlüssen* 10.500.950 
aktueller Kostenstand 17.231.200 
Kostenänderung: 
Winkelstützelemente 
+ 6.730.250 
*Los 5 befindet sich derzeit noch in der Grundlagenermittlung (Baugrunduntersuchung, 
Schichtenaufbau, Standsicherheitsbetrachtung).  
Es ist zu beachten, dass die oben aufgeführte Kostengegenüberstellung vom derzeitig mögli-
chen „worst case“ ausgeht und alle bisher vorliegenden Nachträge in voller Höhe berücksich-
tigt. 
 
Begründung der Mehrkosten 
Im Rahmen der Gefahrenabwehr hat der Rat der Stadt Köln in mehreren Beschlüssen das 
Projekt „nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung Kalkberg“ zur Planung und anschließen-
der Bauausführung freigegeben. Ziel dieses Projektes ist, es die notwendigen Sicherungsar-
beiten zu veranlassen um die erkannten Standsicherheitsdefizite der Haldenböschungen zu 
beseitigen. 
 
Durch das Sachverständigengutachten und die rechtliche Einordnung dieses Gutachtens 
durch die juristische Begleitung wurde ein sofortiger Handlungsbedarf zur Sicherung und Sta-
bilisierung der westlichen (Los 1), nördlichen (Los 2 + 3) und östlichen Böschungen (Los 4a +

5 
4b) des Kalkberges festgestellt. Auf Basis dieses Gutachtens, der rechtlichen Einordnung und 
einer nicht ausgearbeiteten Ausführungsplanung wurden die ersten Bauarbeiten im Juli 2016 
aufgenommen. 
 
Innerhalb des sehr kurzen Zeitraumes zwischen der Erörterung und Vorstellung des Sachver-
ständigengutachtens und der Entscheidung des Rates zum Baubeschluss (1992/2016) zum 
Los 1 hat der Planer keine ausgearbeitete Leistungsbeschreibung erarbeiten können. Die vor-
liegende Leistungsbeschreibung war inhaltlich unvollständig und die auszuführende Leistung 
unzureichend beschrieben. In Teilen entsprach diese nicht den städtischen Anforderungen 
und Vorgaben.  
 
Eine vollständige und umfassende Ausführungsplanung konnte in der zu Verfügung stehen-
den Zeitspanne nicht erarbeitet werden. Die auf dieser Leistungsbeschreibung und diesen 
Planungsunterlagen aufbauende Kostenermittlung ist – rückblickend betrachtet – sehr lücken-
haft und unvollständig. 
 
Für den Ratsbeschluss 1992/2016 lagen für die Lose 2 + 3, 4a + 4b und 5 keine (Grundlagen- 
oder Ausführungs-) Planungen vor. Ein Angebot der ausführenden Firma lag zum Zeitpunkt 
der Erstellung der Beschlussvorlage zum Los 1 nicht vor. Nahezu alle Angaben zu den Bud-
gets basieren auf reinen Schätzungen des damaligen Sachverständigen.  
 
Auf diese allgemeinen Kostenrisiken wurde auch in der Beschlussvorlage 1575/2017 vom 
11.07.2017 zum kombinierten Planungs- und Baubeschluss zur nutzungsunabhängigen Hal-
denstabilisierung des Kalkberges (Los 2 + 3) im Punkt VI. unter „Kostenrisiken“ hingewiesen. 
Folgende Kostenrisiken wurden besonders hervorgehoben: 
 
 Spezifizierung von Qualitätsanforderungen (QSP-Plan), hier Materiallieferungen, 
 
 unvorhergesehene Boden- und Baugrundrisiken (Kabeltrassen, Infrastruktureinrichtun-
gen), 
 
 geänderter Aufbau der Oberflächenabdichtung (mineralische Abdichtung im Los 1 gegen-
über dem Einsatz einer Kunststoff-Dichtungsbahn im Los 2 + 3 und Los 4a + 4b),  
 
 geänderte Entwässerung (Haldenrandgraben, Rigolenentwässerung), 
 
 Baunebenkostenerhöhungen infolge der anrechenbaren Kosten aus Massenmehrungen 
bei Dammschüttmaterial, Abdichtungsboden, Kies, Oberboden und diversen Geokunst-
stoffen, 
 
 Entsorgung von unbrauchbaren Bodenmassen und 
 
 Bauzeitverlängerung aufgrund von Mehrleistungen und Umplanungen. 
 
Diese Risiken bleiben zum Teil auch weiterhin erhalten. 
 
Nach Durchführung ergänzender geotechnischer Erkundungen und den sich daraus ergeben-
den neuen Erkenntnissen über den anstehenden Baugrund im Los 2 + 3 und dem Los 4a + 4b 
sowie mit dem Fortschreiten und der Weiterentwicklung der Planung werden diese Defizite 
aus den Altunterlagen erkennbar. Sie führen dazu, dass die ursprüngliche Leistungsbeschrei-
bung durch den Planer mit dem Fortschreiten seiner Planung detaillierter beschrieben werden 
muss. Dies führt zu dem Umstand, dass nicht vollständig beschriebene Bauleistungen eine 
Anspruchsgrundlage für die ausführende Baufirma begründen und somit einen Anspruch auf 
zusätzliche Vergütung und auf Verlängerung der Bauzeit begründen. Auch aus einer Verlän-
gerung der Bauzeit ergeben sich Kostenerhöhungen (z. B. für die Baustelleneinrichtung). 
 
Erste Nachträge aus geänderten und zusätzlichen Leistungen sowie aus den oben genannten 
Themenkreisen der bauausführenden Firma sind eingegangen und befinden sich derzeit in der 
Prüfung bei der Bauüberwachung und der Bauoberleitung. Basierend auf diesen Nachtrags-

6 
forderungen begründet sich aktuell die Notwendigkeit, diese Mehrkostenmitteilung den politi-
schen Gremien zur Kenntnis zu geben. 
 
Aufgrund des gleichartigen Systemaufbaus der Böschungssicherung (und den oben aufge-
führten Kostenrisiken) ist in den Los 2 + 3, Los 4a + 4b und ggf. auch im Los 5 mit gleicharti-
gen Kostenveränderungen zu rechnen. Diesem Umstand ist bereits in der Kostenprognose 
Rechnung getragen worden. 
 
 
V. Finanzierung  
Die Finanzierung der zuvor genannten Mehraufwendungen in Höhe von 6.730.250 EUR er-
folgt aus der für die Gesamtmaßnahme (Lose 1-5) bestehenden sonstigen Rückstellung, die 
im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 entsprechend aufgestockt wird. Sofern für die späte-
re Unterhaltung der betreffenden Bereiche noch weitergehende Aufwendungen (Monitoring, 
Überwachung o.Ä.) notwendig werden, werden diese Aufwendungen im Rahmen des Aufstel-
lungsverfahrens zum Haushaltsplan 2019 für die Haushaltsjahre 2019 ff. verursachungsge-
recht angemeldet. 
 
VI. Begründung der besonderen Dringlichkeit 
Für eine Kontinuität bei den Planungs- und Bauarbeiten ist es notwendig für das Projekt „nut-
zungsunabhängige Haldenstabilisierung des Kalkbergs“ die notwendigen finanziellen Voraus-
setzungen zu schaffen.  
 
Für eine ganzheitliche Betrachtung der mit diesem Projekt verbundenen Beratungen und not-
wendigen Finanzierung wurde dieser Mehrkostenbeschluss sehr kurzfristig mit dem Ziel zu-
sammengestellt für beide Projekte alle notwendigen Informationen und Entscheidungsgrund-
lagen bereitzustellen.

Anlage 3 - Auszug Finanzausschuss 18.12.2017

2099 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Müller 
Telefon:  (0221) 24649  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 21.12.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Finanzausschusses vom 18.12.2017 
öffentlich 
6.3 Nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung des Kalkbergs - Mitteilung 
über eine Kostenerhöhung gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 
7 der Haushaltssatzung 2016 / 2017 der Stadt Köln 
3458/2017 
Der Ausschussvorsitzende wünscht von der Verwaltung eine Bestätigung dafür, dass 
diese Vorlage wirklich nur die nutzungsunabhängigen Kosten beinhalte. Er fragt, 
wann endlich die von Rat beauftragte Prüfung der Alternativstandorte für die Hub-
schrauberbetriebsstation vorgelegt werde. 
 
Frau Beigeordnete Blome bestätigt, dass es bei dieser Vorlage nur um eine nut-
zungsunabhängige Stabilisierung gehe. Der Kalkberg werde ordnungsgemäß abge-
dichtet und rekultiviert. 
 
Herr Stadtdirektor Dr. Keller berichtet, dass die Variantenuntersuchung in einem 
Fraktionsgespräch vorgestellt wurde. Dabei wurde eine Präsentation in der nächsten 
Sitzung des Gesundheitsausschusses gewünscht. Eine Ratsvorlage werde im An-
schluss daran erstellt. 
 
RM Henk-Hollstein fragt mit Bezug auf die beschriebene Finanzierung der Maßnah-
me, warum, wann und in welcher Höhe eine Rückstellung gebildet wurde. 
 
RM Frank beantragt die Vertagung wegen Beratungsbedarfs. Es sei fragwürdig, ob 
die Südseite des Kalkbergs eine nutzungsunabhängige Absicherung benötige. 
 
RM Detjen spricht sich gegen die Realisierung der Hubschrauberbetriebsstation aus. 
 
RM Breite weist darauf hin, dass es sich bei der Beratung zu den unter TOP 6 zu-
sammengefassten Beschlussvorlagen eigentlich um eine reine Kenntnisnahme han-
dele.

Herr Stadtdirektor Dr. Keller sagt eine Prüfung der Vorgehensweise zu. 
 
RM Petelkau fragt, ob eine Vertagung dieser Vorlage unschädlich sei. 
 
Frau Beigeordnete Blome bestätigt dies. 
 
Beschluss:  
 
Die Vorlage wird zurückgestellt. Die in der Sitzung gestellten Fragen sollen schriftlich 
beantwortet werden.

Anlage 2_KB Los 1 Aufschlüsselung

2164 Zeichen

Kostenberechnung für Los 1
Baukostenberechnung für Los 1 Beschluss 
1992/2016
Beschluss 
3458/2017
Veränderung
Baustelleneinrichtung 273.700 €           321.100 €            47.400 €              
Erdarbeiten 1.880.200 €        2.049.900 €         169.700 €            
Zusatzleistungen -  €                    94.100 €             94.100 €              
Regenrückhaltebecken und Gräben anteilig für Los 1 114.800 €           -  €                    114.800 €-           
Nachträge -  €                    2.034.400 €        2.034.400 €        
Noch nicht eingereichte Nachträge -  €                    704.700 €           704.700 €           
Rückstellung -  €                    242.200 €           242.200 €           
Unvorhergesehenes (15% des Hauptauftrags) -  €                     369.800 €           369.800 €            
Losübergreifende Kosten (z.B. Verkehrsführung) -  €                    77.800 €             77.800 €             
-  €                    
Baukosten GESAMT 2.268.700 €        5.894.000 €         3.625.300 €         
Baunebenkosten für Los 1 Beschluss 
1992/2016
Beschluss 
3458/2017
Veränderung
Pauschaler Ansatz vor Neuplanung
25 % auf Summe des Hauptauftrags 538.500 €            -  €                     538.500 €-           
Differenzerter Ansatz nach Neuplanung
Projektleitung (ext. Unterstützung) -  €                    88.400 €             88.400 €             
Projektsteuerung -  €                    227.900 €           227.900 €            
Architekten- und Ingenieurleistungen -  €                     670.600 €           670.600 €            
Gutachten und Beratung -  €                    253.000 €           253.000 €            
Allg. Baunebenkosten -  €                    58.600 €             58.600 €              
Sonst. Baunebenkosten -  €                    302.800 €           302.800 €            
-  €                    
Baunebekosten GESAMT 538.500 €           1.601.300 €        1.062.800 €         
Bau- und Baunebenkostenberechnung für Los 1
Beschluss 
1992/2016
Beschluss 
3458/2017 Veränderung
Gesamtsumme 2.807.200 €        7.495.300 €        4.688.100 €        
Anlage 2 - Für FA / Rat
Hauptauftrag

Anlage 6 - Anfrage aus dem Finanzausschuss vom 19.03.2018

985 Zeichen

Anlage 6 
Frage von RM Frank: 
Welcher Anteil an der Kostenerhöhung von 6,7 Mio. € entfällt auf die umwelttechnischen 
Fragen der Haldenstabilisierung aus Gründen der Gefahrenabwehr? 
Antwort der Verwaltung: 
Der überwiegende Anteil der Kostenerhöhung, nämlich 6.650.250,00 € von 6.730.250,00 €, 
ergibt sich aus den Bau- und Baunebenkosten zur Haldenstabilisierung aus Gründen der 
Gefahrenabwehr in den Losen 1, 2/3, 4a und 4b. Davon entfallen rund 40 %, also rund 
2.660.000,00 € auf umwelttechnische Aspekte der Haldenstabilisierung. 
Der übrige Kostenerhöhungsbetrag von 80.000,00 € deckt die Mehrkosten bei der 
Grundlagenermittlung von Los 5 (Südböschung) ab. Ob im Los 5 Sicherungs- und 
Abdichtungsarbeiten durchzuführen sind, wird zurzeit ermittelt. Die Ergebnisse der 
Standsicherheitsuntersuchung werden voraussichtlich im III. Quartal 2018 vorliegen. Sollten 
im Bereich des Loses 5 Arbeiten durchgeführt werden müssen, wird hierzu eine eigene 
Beschlussvorlage gefertigt.

Anlage 4 - Anfrage aus dem Finanzausschuss vom 18.12.2017

1716 Zeichen

Frage von RM Henk-Hollstein: 
Warum, wann und in welcher Höhe wurden Rückstellungen für die beschriebene Maßnahme der 
Haldenstabilisierung gebildet? 
Antwort der Verwaltung: 
Für die nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung wurde im Haushaltsjahr 2015 im Teilplan 0212 – 
Brand- und Bevölkerungsschutz und Rettungsdienst im Bereich Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen eine sonstige Rückstellung im städtischen Haushalt in Höhe von rund 7,6 Mio. EUR 
gebildet. Grundlage für diesen Betrag war die damalige Baukostenschätzung des beauftragten 
Planungsbüros für die Baulose 1 - 5. Von diesem Gesamtrückstellungsbetrag verblieben zum 
Jahresabschluss 2016 rund 5,9 Mio. EUR, welche auf das Rückstellungskonto des Amtes für Brücken, 
Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69) übertragen wurden. Zuzüglich dazu wurden vom Amt 69 weitere 
5,6 Mio. EUR dem Rückstellungskonto zugeführt. Daher belief sich der Rückstellungsbetrag zum Ende 
des Jahres 2017 vorläufig auf rund 11,5 Mio. EUR. 
Die Rückstellung wurde gebildet, weil nicht absehbar war, wann die Haldenstabilisierung 
abgeschlossen werden sollte und in welcher Höhe die Kosten entstehen werden. Lediglich das 
Erfordernis der Stabilisierung war bekannt. 
 
Frage von RM Frank: 
Es sei fragwürdig, ob die Südseite des Kalkbergs eine nutzungsunabhängige Absicherung benötige. 
Antwort der Verwaltung: 
Derzeit wird untersucht, ob die Böschungen an der Südseite des Kalkbergs (Los 5) ebenfalls 
nutzungsunabhängig zu stabilisieren sind. Dazu fanden im Los 5 im Dezember 2017 Vorbereitungen 
zur Grundlagenermittlung und zur Prüfung der Standsicherheit statt. Ein Ergebnis dieser Unter-
suchung liegt voraussichtlich im 3. Quartal 2018 vor. 
 
Anlage 4 - für FA/Rat

Anlage 1_Auszug Protokoll Bauausschuss

10422 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Geschäftsführung  
Bauausschuss 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 12.12.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 24. Sitzung des 
Bauausschusses vom 11.12.2017 
öffentlich 
5.4 Nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung des Kalkbergs - Mitteilung 
über eine Kostenerhöhung gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 
7 der Haushaltssatzung 2016 / 2017 der Stadt Köln 
3458/2017 
Herr Neweling, Leiter des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, stellt die 
Vorlage mündlich vor und entschuldigt sich für die Einbringung als Tischvorlage, wo-
bei er gleichzeitig auf die Dringlichkeit aufmerksam macht. 
Herr Neweling stellt dabei heraus, dass es sich zweifelsfrei um eine erhebliche Kos-
tenerhöhung handele, jedoch darauf hinzuweisen sei, dass die großen Kostenpositi-
onen Los 1 und Los 4 a / 4b in Bezug auf den alten Ratsbeschluss vom 30.06.2016 
mit einer Grobkostenschätzung des damaligen Sachverständigen Prof. Benner - un-
ter erheblichem Zeitdruck, ohne Pläne und ohne ausreichende Baugrundaufschlüsse 
erstellt -  zu betrachten seien. Zum heutigen Zeitpunkt stünde eine andere Datenba-
sis zur Verfügung und es gebe eine größere Planungstiefe.  
Weiterhin teilt Herr Neweling mit, dass es sich hier um eine „Worst-Case-Schätzung“ 
handele.  
Das Los 5 (Südseite, der Stadtautobahn zugewandt) aufgreifend erläutert Herr Ne-
weling, dass dieses Los  bisher keiner besonderen Dringlichkeit unterlag. . Im aktuel-
len Beschluss seien lediglich Planungskosten bzw. Kosten für Baugrunderkundungen 
angesetzt und noch keine Baukosten. Sollte sich im Rahmen der Grundlagenermitt-
lung heraus stellen, dass auch diese Flanke aufgrund mangelnder Standsicherheit 
ertüchtigt werden muss, dann seien auch hier Baukosten anzusetzen.  
 
RM Brust zeigt sich verwundert über die Ausführungen zu Los 5, da bislang kommu-
niziert worden sei, dass die Flanke auf der Südseite seinerzeit beim Bau der Auto-
bahn vorschriftsmäßig erstellt worden sei. Zur angeführten Verlängerung der Stütz-
konstruktion im Los 4 a (>Schaffung von Deponierungsvolumen für nicht zum Einbau 
geeigneter Profilierungsmassen aus den Böschungen in den anderen Losen und 
Kosten zur Reduzierung von Entsorgungskosten) fragt Herr Brust nach, ob es nicht 
günstiger wäre, diese Erdmassen zu entsorgen.

RM Kockerbeck regt an, die als Tischvorlage eingebrachte Vorlage ohne Votum in 
die nachfolgenden Gremien zu verweisen.  
 
SB Klemm bittet darum, darzulegen, warum die Kostenerhöhung bei Los 1 im Ver-
hältnis so exorbitant hoch ist.  
 
Herr Neweling verweist auf das fortwährend bestehende Boden- bzw. Baugrundrisi-
ko, welchem begegnet werden müsse, auf die im weiteren Planungsfortschritt seitens 
der Prüfingenieure gestellten Qualitätsanforderungen, notwendige Änderungen von 
Oberflächenabdichtungen, erforderliche Entwässerung, Bau- und Nebenkostenerhö-
hungen aufgrund von Massenmehrungen sowie die entstandene Bauzeitverlänge-
rung.  
Eingehend auf die Anmerkung von RM Brust zu Los 5 erklärt Herr Neweling, dass 
die Böschung nicht in Zusammenhang mit dem Bau der Autobahn bzw. den seiner-
zeit entstandenen Anschlüssen stehe. Der damalige Eigentümer des Kalkberges, die 
GSE hat in 1998 eine Standsicherheitsberechnung durchführen lassen. Der heutige 
Prüfingenieur habe diese Unterlagen  geprüft und festgestellt, dass die  Standsicher-
heit nach den modernen Anforderungen bzw. heute geltenden Richtlinien nicht nach-
gewiesen werden kann.  Dies sei zwar noch kein Grund zur Sorge, allerdings erfor-
dere es eben eine genauere Betrachtung mit dem Ziel einer verbindlichen Nachrech-
nung.  
  
Herr Jost, Vertreter des Amtes für Brücken Tunnel und Stadtbahnbau und zuständi-
ger Projektleiter, greift die angeführte notwendige Verlängerung der Stützkonstrukti-
on auf, und erklärt, warum die Massen nicht abgefahren werden.  
Die durchschnittlichen Entsorgungskosten für auf dem Kalkberg anfallende Materia-
lien liegen bei 90€/t bis 100€/t. Vor diesem Hintergrund werde angestrebt, die Mas-
sen auf dem Kalkberg zu belassen und in auf dem Kalkberg vorhandenem Volumina 
durch Verlagerung unterzubringen. Dieses Vorgehen sei mit dem Umwelt- und Ver-
braucherschutzamt abgestimmt.  
 
RM Halberstadt-Kausch greift die Aussage von Herrn Neweling auf, dass es sich hier 
um eine „Worst-Case-Schätzung“ handele, und stellt dabei fest, dass sich dies auf-
grund der Ausführungen jedoch nicht auf Los 5 beziehen könne. Sie befürchte, dass 
es sich hier um ein „Fass ohne Boden“ handeln könnte. Auch sie regt an, die Vorlage 
heute ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu geben, um die Vorlage in den 
Fraktionen noch beraten zu können.  
 
SE Kuschewski erachtet es als erforderlich, näher ins Detail zu gehen, um eine bes-
sere Verständlichkeit herzustellen. So bittet er die Verwaltung, nochmals die Situati-
on an Los 5 eingehender zu erläutern (> bezieht sich die neue statische Berechnung 
unter den neuen Anforderungen auf den Bereich der Autobahn oder den gesamten 
Kalkberg).  
 
Auch RM Henk-Hollstein sieht sich angesichts unzureichender Informationen und 
Beratungsmöglichkeit heute nicht in der Lage, eine Entscheidung zu treffen. Insbe-
sondere sei nicht klar, wo die notwendigen finanziellen Mittel herkommen. Sie fordert 
die Verwaltung auf, bis zu den Fraktionssitzungen am Mittwoch mehr inhaltliche In-
formationen zur Verfügung zu stellen.

SE Tempel fragt mit Blick auf den zeitlichen Ablauf nach, inwieweit das Projekt im 
Terminplan ist.   
 
Herr Neweling erläutert nochmals die Hintergründe der statischen Untersuchungen 
von Los 5 und teilt mit, dass die alte Statik von 1998 (zu diesem Zeitpunkt war die 
Stadt Köln noch nicht Eigentümer) seinerzeit nicht geprüft worden sei bzw. der Prüf-
bericht nicht vorliege und mit den aktuellen Regelwerken die Statik der dortigen Bö-
schung nicht nachzuweisen sei. Aufgrund dessen seien die zusätzlichen Untersu-
chungen erforderlich. Das Los 5 sei bislang nicht in den Kostenschätzungen und 
Schätzungen zur Terminierung enthalten gewesen und stelle insofern ein „Add-on“ 
dar.  
Unter Bezugnahme auf die Kostensituation legt Herr Neweling dar, dass aufgrund 
der vorliegenden Ausführungspläne eine größtmögliche Prognosesicherheit für die 
Lose 1-4 gegeben sei. 
Zur Finanzierung verweist Herr Neweling auf den hierzu enthaltenen Passus in der 
Beschlussvorlage und erläutert, dass es sich um ergebniswirksame Maßnahmen 
handelt, die über eine Rückstellung im Haushalt (wie auch bei den vorangegangenen 
Beschlüssen) finanziert werden. Diese Rückstellung müsse im Rahmen des Jahres-
abschlusses 2017 entsprechend aufgestockt werden. Eine Mitzeichnung durch die 
Kämmerei sei erfolgt. 
Einen Hinweis von RM Henk-Hollstein aufgreifend, bestätigt Herr Neweling, dass die 
Vorlage heute durch die Oberbürgermeisterin schlussgezeichnet und freigegeben 
worden sei. Im Vorfeld habe es jedoch noch erforderlichen Abstimmungsbedarf mit 
beteiligten Ämtern gegeben.  
Sofern der Rat die Kostenzuführung in der Rückstellung nicht beschließen würde, sei 
absehbar keine Liquidität mehr gegeben und in der Konsequenz müssten die Arbei-
ten eingestellt werden. Dies könnte möglicherweise in Teilbereichen weiterhin beste-
hende unsichere statische Verhältnisse zur Folge haben. Herr Neweling erklärt fer-
ner, dass bei den Losen 2, 3 und 4 die notwendigen Abdichtungen fehlen, um einen 
steten Wasserdurchfluss bis ins Grundwasser zu verhindern.  
Die Frage von SB Klemm zur exorbitanten Kostenerhöhung bei Los 1 werde er eruie-
ren und schriftlich nachreichen, so Herr Neweling.   
Zum Zeitplan führt er aus, dass derzeit mit einem Abschluss der Maßnahmen zum 
Ende des Jahres 2018 gerechnet werde.  
 
Auf erneute Anmerkung von RM Brust, dass bislang mitgeteilt worden sei, die Süd-
seite (Los 5) sei abgedichtet, teilt Herr Neweling mit, dass dies bei den Sondierungen 
bzw. Bohrungen mitgeprüft werde. Eine Prüfung sei erforderlich, um eine nicht 
standsichere Böschung ausschließen zu können. 
 
Herr Neweling informiert auf Nachfrage von RM Kockerbeck, dass die Bauüberwa-
chung den privaten Ingenieurbüros obliege und die Projektleitung seinem Amt.  
 
RM Oedingen fragt nach, ob die für den Hubschrauberlandeplatz vorgesehene Be-
tonplatte nach Stabilisierung der Seitenwände dann auch stabil sei und einer ent-
sprechenden Nutzung zugeführt werden könnte. Herr Neweling stellt klar, dass dies 
ein Thema der Feuerwehr bzw. der Hubschrauberbetriebsstation sei. Sein Amt sei 
mit der Stabilisierung der Böschungen des Kalkbergs  beauftragt. Auf weitere Nach-
frage des SE Kuschewski bestätigt Herr Neweling, dass die Statik der Böschungen 
die ständigen Lasten und verkehrlichen Lasten berücksichtige, es wurde jedoch  kei-
ne statische Prüfung der Hubschrauberbetriebsstation durchgeführt. Diese Prüfung 
erfolge durch die Feuerwehr bzw. deren beauftragte Ingenieurbüros.

RM Halberstadt-Kausch bittet darum, zu den hier aufgeworfenen Fragen bzw. An-
merkungen weitergehende schriftliche Informationen vorzulegen.   
 
SB Kirchmeyer macht auf die Sondersitzung im vergangenen Jahr mit drei beteiligten 
Ausschüssen aufmerksam und erinnert daran, dass Herr Neweling in diesem Rah-
men explizit darauf hingewiesen habe, dass so gut wie keine Planungen gemacht 
worden seien und dass klar war, dass aufgrund des Ausscheidens des damaligen 
Sachverständigen neue Leute haben gesucht werden müssen, die neue Kosten ver-
ursachen. Sicherlich sei die Summe der Kostenerhöhung erschreckend, jedoch sehe 
sie einen Beschluss als unausweichlich, um die notwendige Sicherheit auf dem Ge-
lände zu erreichen. 
 
RM Kircher bringt seiner Verärgerung darüber zum Ausdruck, dass die Ratsmitglie-
der mit dieser Tischvorlage trotz unzureichender Informationen und mit dem Verweis 
auf eine mögliche Gefährdung unter erheblichen Entscheidungsdruck gesetzt wer-
den.   
 
Vorsitzender Dr. Schoser bittet die Verwaltung darum, die seitens des Ausschusses 
erbetenen Informationen bereits zu den Fraktionssitzungen am Mittwoch zur Verfü-
gung zu stellen. Anschließend stellt er den Vorschlag, die Vorlage ohne Votum in die 
nachfolgenden Gremien zu verweisen, zur Abstimmung.  
 
Beschluss: 
Der Bauausschuss verweist die Vorlage einstimmig ohne Votum in die nachfolgen-
den Gremien und bittet die Verwaltung, offene Fragen bis zu den Fraktionssitzungen 
in dieser Woche zu beantworten.

Anlage 7 Vorabauszug Finanzausschuss 30.04.2018

2027 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Müller 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 02.05.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Finanzausschusses vom 30.04.2018 
öffentlich 
6.1 Nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung des Kalkbergs - Mitteilung 
über eine Kostenerhöhung gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 
7 der Haushaltssatzung 2016 / 2017 der Stadt Köln 
3458/2017 
RM Frank verweist auf den Beschluss zum Kalkberg aus der Ratssitzung vom 
20.03.2018 und sagt, seine Fraktion könne der Vorlage in der aktuellen Fassung 
nicht zustimmen. Er frage sich, warum die Kenntnisnahme der Kostenerhöhung in 
Form einer Beschlussvorlage erfolgen solle. Die Politik werde über einen Beschluss 
in Mitverantwortung genommen.  
 
Frau Beigeordnete Blome weist darauf hin, dass in Anlage 6 die gewünschte Auftei-
lung der Kosten erläutert werde. Die Vorlage beziehe sich ausschließlich auf die nut-
zungs-unabhängige Haldenstabilisierung. Zur Hubschrauberlandestation werde es 
eine separate Vorlage geben. 
 
RM Frank sagt, die aus Anlage 6 ersichtliche Aufteilung müsste Bestandteil des Be-
schlusstextes werden. 
 
RM Petelkau schlägt vor, die Vorlage ohne Votum in den Rat zu verweisen. 
 
Herr Hemsing erläutert, es handele sich nur dem Namen nach um eine Beschluss-
vorlage. Diese sei notwendig, weil eine Kenntnisnahme des Rates erforderlich sei, 
dieser aber keine Mitteilungen kenne. 
 
RM Breite  gibt zu bedenken, dass die Kosten für die nutzungsunabhängige Halden-
stabilisierung bereits entstanden seien. Daher sei eine Kenntnisnahme unausweich-
lich. 
 
Frau Beigeordnete Blome sagt, es werde keine Änderung der Beschlussvorlage ge-
ben.

Frau Stadtkämmerin Klug schlägt zum Verfahren vor, dem Rat einen Auszug der 
heutigen Diskussion zur Verfügung zu stellen. 
 
 
Der Ausschuss ist damit einverstanden. 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss verweist die Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme in den Rat.

Anlage 5 Auszug Finanzausschuss 19.03.2018

1607 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Müller 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 22.03.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Finanzausschusses vom 19.03.2018 
öffentlich 
6.1 Nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung des Kalkbergs - Mitteilung 
über eine Kostenerhöhung gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 
7 der Haushaltssatzung 2016 / 2017 der Stadt Köln 
3458/2017 
RM Frank verweist auf die Diskussion in der Sitzung des Finanzausschusses am 
18.12.2017. Er vermisse eine Antwort auf die Frage, welcher Anteil an der Kostener-
höhung von 6,7 Mio. € auf die umwelttechnischen Fragen der Haldenstabilisierung 
aus Gründen der Gefahrenabwehr entfalle, um feststellen zu können, was noch für 
die beiden Bereiche Haldenstabilisierung und Hubschrauberbetriebsstation veraus-
gabt werden müsse. Er beantragt die erneute Vertagung der Beschlussvorlage. 
 
RM Detjen fragt, ob mit weiteren Nachträgen gerechnet werden müsse. 
 
Frau Beigeordnete Blome erklärt, dass die Darstellung der Kostenerhöhungen ab-
schließend sei. In der vorliegenden Prognose sind alle eingegangenen und ange-
kündigten Nachträge berücksichtigt worden. 
 
RM Frank weist darauf hin, dass aber gegebenenfalls zusätzliche Kosten durch Los 
5 (Südseite) entstehen können. 
 
Der Ausschussvorsitzende fragt, ob eine erneute Vertagung unschädlich sei. 
 
Die Verwaltung bejaht dies. 
 
Beschluss: 
Die Beschlussvorlage wird zurückgestellt. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich - gegen die Stimme der Fraktion Die Linke - zugestimmt

Beratungsverlauf (3)

11.12.2017 Bauausschuss
TOP 5.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
19.12.2017 Rat
TOP 10.50 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3458/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.12.2017
Erstellt
09.11.2017 12:23