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1020/2022

Erhöhung der Ausbildungsquote von Menschen mit Behinderung

Mitteilung Ausschuss 20.01.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 02.03.2023, TOP 12.6

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

9773 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/11/111/3 
 
Vorlagen-Nummer 20.01.2023 
 1020/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 30.01.2023 
 
Erhöhung der Ausbildungsquote von Menschen mit Behinderung 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales hat die 
Verwaltung unter der Antragsnummer AN/1371/2021 um Prüfung von Maßnahmen und Per-
sonalressourcen gebeten, um die Ausbildungsquote von Menschen mit Behinderung zu erhö-
hen. 
Auszug aus dem AVR-Beschluss: 
„Daher sollte die Stadt aufgrund ihrer Verantwortung für die Gesamtgesellschaft besonders 
viele Ausbildungsplätze anbieten. Die begonnene Öffnung der Verwaltung wird hierdurch ge-
stärkt und fortgeführt. Die Diversität Kölns wird besser widergespiegelt.“ 
 
Die Verwaltung hat die Aufträge aus dem Beschluss geprüft und unter Berücksichtigung der 
Bedarfe der Dezernate und der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen teilweise 
umgesetzt. Nachstehend wird über den aktuellen Sachstand und die weitere Planung infor-
miert. 
 
Zum Einstellungsjahr 2022 wurden die Recruitingmaßnahmen intensiviert, was zu einer er-
freulichen Entwicklung geführt hat. Die Einstellungsquote schwerbehinderter oder gleichge-
stellter Personen ist von 3,0 % in 2021 auf 5,7 % in 2022 gestiegen. 
 
Einstellungen Ausbildung / Studium 2022 
Ausbildungsberuf Einstel-
lungen 
gesamt  
2021 
Einstellungen  
schwerbehinderter 
oder gleich-
gestellter Personen  
2021 
Einstel-
lungen 
gesamt  
2022 
Einstellungen  
schwerbehin-
derter oder  
gleichgestell- 
ter Personen 
2022 
Verwaltung1 249 7 228 10 
handwerkliche, technische 
und kaufmännische Berufe 
66 0 72 4 
IT-Berufe 10 0 12 1 
Inklusionsprojekt2 4 3 5 3 
Gesamt 329 10 317 18 
 
 
 
                                                 
1 Ohne Aufsteiger*innen.  
2 Einige Personen haben eine Lernbeeinträchtigung, besitzen aber keinen GdB oder sind nicht gleichgestellt

2 
Gez. Blome 
 
Die Verwaltung sieht sich daher bereits auf einem guten Weg und möchte die Einstellungs-
quote schwerbehinderter und gleichgestellter Personen auf diesem hohen Niveau halten.  
 
 
Ausbau Recruiting / Attraktivierung der Arbeitgebermarke Köln: 
 
Die Verwaltung wird das Marketing über die bisherigen Recruitingangebote hinaus ausbauen 
und das vielfältige Ausbildungs- und Studienangebot der Stadt Köln für Menschen mit Behin-
derung bekannter machen. So sollen sie künftig stärker in die Ausbildungskampagne „Mach 
Köln frischer“ einbezogen werden. Unter der Überschrift: „Ausbildung mit Beeinträchtigung“ 
beabsichtigt die Verwaltung, die Zielgruppe in einer neu zu entwickelnden Ausbildungsbro-
schüre über die vielseitigen Möglichkeiten eines Studiums/ einer Ausbildung mit Behinderung 
bei der Arbeitgeberin Stadt Köln zu informieren. 
 
Zusätzlich soll eine Marketingkampagne entwickelt werden, die sich explizit an den Personen-
kreis der Ausbildungsbewerber*innen mit einer Behinderung richtet. Unter dem Slogan: „Un-
sere Zukunft ist inklusiv!“ möchte die Stadt Köln für das Einstellungsjahr 2024 im Rahmen der 
Stadtinformationskampagne mit Megapostern um Interessent*innen werben. Die Zahl der 
stadtweit angemeldeten Stadtinformationskampagnen übersteigt die vorhandenen Aushang-
kapazitäten und ist daher nur mit einem größeren zeitlichen Vorlauf planbar. Aktuell wird be-
reits in den Sozialen Medien mit dem Slogan geworben. 
 
Weitere Recruitingmaßnahmen sind in Vorbereitung. Der Schwerpunkt ist dabei auf den Onli-
nemarketingbereich zu legen, da Menschen mit Behinderung überdurchschnittlich häufig und 
lange das Internet nutzen3: Die Verwaltung wird die Ausbildung mit Behinderung daher ver-
stärkt auf Online-Portalen und Social-Media-Kanälen bewerben. 
 
Im Fokus steht zudem die Entwicklung barrierefreier Give-Aways, um den Personenkreis auch 
auf Ausbildungs- und Karrieremessen ansprechen zu können.  
 
Erwerb und Erweiterung digitaler Kompetenzen: 
 
Die Verwaltung legt großen Wert auf die Förderung digitaler Kompetenzen ihrer Nachwuchs-
kräfte mit Beeinträchtigung. 
 
Mit einem gesonderten Konzept strebt die Verwaltung hier zunächst die Sensibilisierung der 
Ausbilder*innen an, um die Vermittlung digitaler Kompetenzen in den Praxisabschnitten mit 
individuellen und auf den jeweiligen Bedarf der Auszubildenden ausgerichteten Fördermaß-
nahmen zu unterstützen. 
Auszubildende mit besonders hohem Unterstützungsbedarf sollen mit Intensivschulungen ggf. 
durch externe Anbieter gefördert werden. 
 
Inklusionsprojekt: 
 
Als Projekt für Jugendliche mit einer körperlichen, psychischen, Lern- und Mehrfachbehinde-
rung in 2018 mit einer Auszubildenden gestartet, konnte die Zahl der Auszubildenden zum*zur 
Fachpraktiker*in für Büromanagement (ehemals Bürokommunikation) inzwischen auf zwölf 
erhöht werden. Auch für das Einstellungsjahr 2023 beabsichtigt die Verwaltung, fünf motivierte 
und geeignete Nachwuchskräfte für das Berufsbild zu finden. 
Die Verwaltung hat in 2022 ein neues Auswahlverfahren entwickelt, in dem die Einschränkun-
gen der Teilnehmer*innen am Inklusionsprojekt in geeigneter Form berücksichtigt werden. 
Künftig ist zudem die konzeptionelle Ausweitung des Projektes geplant. Diese beinhaltet wei-
tere Unterstützungs- und Schulungsangebote für Auszubildende und Ausbilder*innen. 
 
Ebenso sollen der Aus- und Aufbau von Netzwerken vorangetrieben und in enger Zusam-
menarbeit mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV) mögliche Fördermittel und 
                                                 
3 Aktion Mensch: „Web 2.0/barrierefrei“. Eine Studie zur Nutzung von Web-2.0-Anwendungen durch Menschen mit 
Behinderungen) .

3 
Gez. Blome 
Refinanzierungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Um bereits von Beginn an 
einen engen Austausch zwischen der Agentur für Arbeit, dem LVR, der GSBV und den zu-
ständigen Kammern zu gewährleisten, findet ein runder Tisch zur Optimierung der Abläufe 
und Verzahnung der Tätigkeiten statt. So können Unterstützungsbedarfe frühzeitig eruiert und 
das Auswahlverfahren möglichst barrierefrei gestaltet werden. 
 
Auszubildende zur*zum Fachpraktiker*in für Büromanagement bedürfen einer weit intensive-
ren Förderung und Unterstützung als Auszubildende anderer Bereiche. Dies zeigt sich seit 
Einführung des Ausbildungsangebots in einer wesentlich intensiveren Personalsachbearbei-
tung und einem deutlich erhöhten Bedarf an sozialpädagogischer Betreuung. 
 
Um die Bedarfe der Dezernate und Dienststellen zu ermitteln, wurden diese gebeten, die Ein-
führung weiterer Berufsbilder Fachpraktiker*innen zu prüfen, um auch behinderten jungen 
Menschen mit einem Interesse an handwerklichen und technischen Berufsbildern eine ent-
sprechende Fachpraktiker*innenausbildung zu ermöglichen. Außerdem wurden die Dezernate 
und Dienststellen um Ausweitung der Zahl an Ausbildungsplätzen für die Fachpraktiker*innen 
für Büromanagement gebeten, mit dem Wunsch, in jedem Dezernat einen zusätzlichen Aus-
bildungsplatz zu schaffen. 
 
Nach Rückmeldung der Dezernate besteht aktuell kein Bedarf für die Einführung neuer Be-
rufsbilder. Die Zahl der Ausbildungsplätze für die Fachpraktiker*innen für Büromanagement 
konnte aufgrund der Abfrage jedoch erhöht werden. Dadurch können die Teilnehmer*innen 
am Inklusionsprojekt, die während ihrer dreijährigen Ausbildung halbjährlich die Praxisdienst-
stelle wechseln, in verschiedenen Dienststellen ausgebildet werden und die vielfältigen Auf-
gabenbereiche der ausbildenden Dienststellen kennenlernen. 
 
Anschlussbeschäftigung: 
 
Bei der Ausbildung zum*zur Fachpraktiker*in Büromanagement handelt es sich nicht um eine 
anerkannte Ausbildung im Sinne des § 66 Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Demzufolge fallen 
diese Auszubildenden nicht unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags für Auszubildende 
des öffentlichen Dienstes (TVAöD) und auch die Übernahmeverpflichtung in § 16a S. 1 
TVAöD findet keine Anwendung. 
Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss möchte die Stadt Köln den jungen Menschen mit 
Behinderung oder Lernbeeinträchtigung dennoch gerne eine Anschlussbeschäftigung auf EG 
3 bzw. EG 4 Stellen ermöglichen. 
Die Dezernate/Dienststellen wurden um Rückmeldung zu ihren absehbaren Bedarfen ab 2027 
gebeten. In einigen Dienststellen zeigen sich zwar künftige Stellenvakanzen in der passenden 
Bewertung, jedoch wird nach Prüfung in keinem Fall eine Übereinstimmung der Inhalte der 
Ausbildung zum*zur Fachpraktiker*innen für Büromanagement zum Anforderungsprofil der 
vakanten Stellen gesehen. Nach jetzigem Stand ist aufgrund der fehlenden Bedarfslage eine 
Besetzung der künftig vakanten Stellen mit Absolvent*innen nicht absehbar. 
 
Um weiterhin alle Möglichkeiten einer Anschlussbeschäftigung auszuschöpfen, trägt das Per-
sonal- und Verwaltungsmanagement auch bei fehlenden Stellenvakanzen zeitlich befristete 
Doppelbesetzungen mit. Diese werden bevorzugt Dienststellen angeboten, die zuvor bereits 
ausgebildet haben. Sofern sich im Anschluss an die Doppelbesetzung wegen fehlender pass-
genauer Stellen keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung ergibt, hat der*die Fachpraktiker*in 
aufgrund der absolvierte Ausbildung und der einjährige Berufserfahrung eine bessere Chance 
auf eine künftige Beschäftigung. 
 
Weitere Projekte, Maßnahmen und Praktikumsprogramme: 
 
Zur Konzeption und Umsetzung weiterer Projekte, Maßnahmen und Praktikumsprogramme 
konnten zum Haushaltsplan/Stellenplan 2023/2024 keine zusätzlichen Stellen im Sachgebiet 
Ausbildung zur Verfügung gestellt werden, so dass eine Realisierung weiterer Maßnahmen 
und eine Ausweitung der Ausbildungsplätze für Fachpraktiker*innen für Büromanagement 
auch unter Berücksichtigung der fehlenden Bedarfslage zurzeit leider nicht möglich ist.

Beratungsverlauf (3)

30.01.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.02.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.03.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1020/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.01.2023
Erstellt
23.03.2022 17:30