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2650/2018

Bedarfsfeststellung für die Europawahl 2019

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.09.2018

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Bedarfsprüfung - Stellungnahme 14

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Bedarfsfeststellung_Anlage 2

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Beschlussvorlage Rat

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Bedarfsfeststellung_Anlage 1

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Bedarfsprüfung - Stellungnahme 14

1270 Zeichen

14 13.08.2018

141/2 . 1908
Je et Köln M |
Er engans 16 Aug. 2018
341/3 |
Ich niet

Europawahl 2019
Geprüftes voraussichtliches Auftragsvolumen: rd. 1.306.303 Euro netto
rd. 1.554.500 Euro brutto
hier: Ihre Bedarfsprüfung vom 27.06.2018 nebst Anlagen,
eingegangen am 09.08.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit vorstehend genanntem Schreiben nebst Anlagen, legen Sie das Ergebnis Ihrer Bedarfs-

prüfung für die Europawahl 2019 am 26.05.2019 (in Köln) vor.

Bei den einzelnen Bedarfen handelt es sich beispielsweise um Aufwendungen für Büromate-

rial, Druck- und Vervielfältigungen sowie für Mieten und Porto.

Dem Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung einschließlich des von Ihnen kalkulierten Auftragsvolu-
mens von voraussichtlich rund 1.306.303 Euro netto bzw. rund 1.554.500 Euro brutto stimme

ich unter AZ: 141/29/25/18 zu.

In Bezug auf die Inanspruchnahme von befristet einzusetzendem Personal, deren Kosten
Sie mit rund 866.250 Euro brutto angeben, gehe ich davon aus, dass dieser weitere Bedarf,
der eine Erhöhung des Auftragsvolumens auf voraussichtlich rund 2.034.244 Euro netto bzw.
rund 2.420.750 Euro brutto zur Folge hat, im Vorfeld von Ihnen in Abstimmung mit 11-Perso-

nal- und Verwaltungsmanagement geprüft wurde.
Mit freundlichen Grüßen

gez. Herrmann

Bedarfsfeststellung_Anlage 2

14094 Zeichen

2650/2018 Bedarfsfeststellung für die Europawahl 2019 
Anlage 2 
 
 
Beschreibung der Aufwendungen für die Wahl des Europäischen Parlaments 2019 
 
Beschreibung 
 
Aufwendungen  
 Unterhaltung Betriebs - und Geschäftsausgaben und 1. 
immaterielle Vermögensgüter 
Bürobedarf (Locher, Tacker, Taschenrechner)*  
Für die Ausstattung der Wahlvorstände müssen regelmäßig Locher, 
Tacker, Taschenrechner etc. beschafft werden, damit die 
Wahlvorstände entsprechend ausgestattet werden können. 
 
Die Aufwendungen belaufen sich auf rund 10.000 € 
 
10.000,00 €
 
 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen  2. 
Im Rahmen der Planung und Durchführung von Wahlen müssen 
folgende Dienstleistungen erbracht werden:  
 
 
2.1. Transport der Wahlmöbel 
Zur Ausstattung der 800 Urnenstimmbezirke müssen die 
Sichtblenden und Urnen (Wahlmöbel) sowie die Koffer für die 
Wahlvorstände in die etwa 245 Wahlgebäude geliefert und 
abgeholt werden. Weiter müssen die Wahlkoffer aus den neun 
Kundenzentren zum Wahlamt zurückgebracht werden.  
30.000,00€ 
2.2. Taxinutzung 
Das Wahlamt muss für Sonderzustellung von 
Briefwahlunterlagen, zum Transport der blauen Ordner in die 
Kundezentren sowie zur Beförderung von Wahlhelfenden in 
Sonderfunktionen auf Taxen zurückgreifen. 
10.000,00€
 
2.3. Scandienstleistung für die Erfassung von Briefwahlanträgen 
Die überwiegende Anzahl der Briefwahlanträge wird derzeit 
über handschriftlich ausgefüllte Anträge an das Wahlamt 
gesandt. Hinsichtlich der permanent steigenden Antragszahlen 
werden die Anträge maschinell durch einen Dienstleister 
verarbeitet, damit Tagesmengen von bis zu 20.000 Anträgen für 
die Produktion der Briefwahlanträge erfasst werden können. 
27.000,00€ 
2.4. Technikunterstützung am Wahlabend 
Damit am Wahlabend ein reibungsloser technischer Ablauf 
gewährleistet wird, muss für die Bereiche Netzwerke und 
Telekommunikation auf zusätzliche externe technische 
Unterstützung zurückgegriffen werden. Dies erfolgt in 
Abstimmung mit dem Fachamt (12 Amt für 
Informationsverarbeitung). 
 
 
 
 
 
 
8.000,00€

2.5. Catering 
Damit die Beschäftigen und Hilfskräfte des Wahlamts (etwa 100 
Personen) bei einem etwa 20-Stunden-Arbeitstag entsprechend 
versorgt werden können, wird den Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern sowohl im Wahlamt als auch in der Briefwahl ein 
Catering bereitgestellt. 
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Briefwahl-Zentrum (etwa 
1.500 Personen) erhalten, wie zu den letzten Wahlen auch, eine 
Flasche Mineralwasser.  
8.000,00€
 
 
2.6. Facility Management 
Für die Nutzung von insbesondere PPP Schulen als 
Wahlgebäude werden dem Wahlamt die entsprechenden 
Kosten in Rechnung gestellt.  
7.000,00€
 
2.7. Sonderreinigung* 
Ein Großteil der als Wahlgebäude genutzten Objekte ist in 
städtischer Hand (u.a. Kitas und Schulen), damit besteht 
besonders bei Kitas der Bedarf, nach der Wahlhandlung dort 
eine Sonderreinigung durchzuführen. 
2.000,00€ 
2.8. Anpassungen Anwendungen 
Das Wahlamt nutzt, in Abstimmung mit dem Fachamt (12 Amt 
für Informationsverarbeitung) zur Planung und Durchführung 
von Wahlen die Anwendungen VoteManager der Fa. Vote IT 
sowie die Wahlkomponente der Anwendung MESO der Fa. 
HSH. Die Anwendungen werden für sämtliche Nutzer 
bundesweit permanent weiterentwickelt. Dennoch ergeben sich 
für eine Großstadt wie Köln immer gesonderte Anforderungen 
an die Anwendungen, die kostenpflichtig umgesetzt werden. 
25.000,00€
 
2.9. Technik Briefwahlzentrum 
Für die Vorprüfung, die Ergebniserfassung und die 
Bereitstellung einer geeigneten Lautsprecheranlage für die 
Briefwahlauszählung im einzurichtenden Briefwahlzentrum wird 
geeignete Technik über externe Dienstleister angemietet. 
10.000,00€
 
2.10. Präsentation im Rathaus 
- Optional 
- Findet nach aktuellem Stand nicht statt 
15.000,00€
 
2.11. Erfrischungsgelder Wahlhelfende** 
Für die Wahl zum Europäischen Parlament werden etwa 6.500 
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingesetzt. Das 
Erfrischungsgeld variiert je nach Einsatzart (Briefwahl/Urne) und 
Funktion (Beisitzende, Wahlvorstehende, Schriftführende). 
380.000,00€

2.12. Akquise/Wirksamkeitscontrolling Wahlkräfte** 
Als Wirksamkeitscontrolling der verschiedenen 
Werbemaßnahmen zur Gewinnung von Wahlhelfenden, wird im 
Nachgang zur Wahl eine Fragebogenaktion durchgeführt. Als 
Anreiz zur Teilnahme wird eine kleine Tombola (geringwertige 
Preise z.B. Eintrittskarten KölnBäder etc.) unter den 
Teilnehmern durchgeführt.  
Es wird eine „Werbeprämie“ (Bestandswahlhelfender wirbt 
neuen Wahlhelfenden) zur Steigerung der Akquise von neuen 
Wahlkräften ausgegeben. 
50.000,00€
 
2.13. Schulungen für Schriftführende, Wahlvorsteherinnen und 
Wahlvorsteher** 
Für die je über 1300 Wahlvorstehenden bzw. Schriftführenden 
werden entsprechende (Pflicht-)Schulungen angeboten. Diese 
Schulungen finden zu unterschiedlichen Zeiten an 
unterschiedlichen Standorten statt (unter der Woche sowie an 
Samstagen). Für die Teilnahme an einem der Workshops 
erhalten die Teilnehmer einmalig einen Betrag von 50 Euro. 
120.000,00€
 
2.14. Kosten für den Sicherheitsdienst 
Aufgrund der Schulungen bis in die Abendstunden im Kalk 
Karee und die Öffnungen der Bezirksämter am 
Wahlwochenende muss dort die Bewachung und der 
Objektschutz gewährleistet sein. 
Die Aufwendungen belaufen sich auf rund 703.000 € 
11.000,00€
 
 Aufwendungen für Honorare**  3. 
3.1. Dozentinnen/Dozenten (s. 2.13) 
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden für ihren Einsatz 
entsprechend geschult. Die Schulungen werden durch externe 
Honorar-Dozentinnen und Dozenten durchgeführt. 
Die Aufwendungen belaufen sich auf rund 8.500 € 
 
 
8.500,00€ 
 Mieten  4. 
4.1. Anmietung Fuhrpark 
Im Zuge der Wahlvor- und Wahlnachbereitung (ab ca. 12 
Wochen vor bzw. bis ca. 2 Wochen nach der Wahl) werden 
zum Transport von Wahlunterlagen für die Wahlvorstände, die 
Qualitätssicherung bei externen Dienstleistern, der Überprüfung 
von Wahlgebäuden, zum Befördern der Post 
(Briefwahlsendungen, Wahlscheinanträge etc.) usw. mehrere 
PKW und Kleintransporter benötigt. Die Anmietung der 
entsprechenden Fahrzeuge erfolgt über bestehende 
Rahmenvereinbarungen. 
4.2. Anmietung Busse als Ausfallwahlgebäude 
Als Ausfallwahlgebäude werden zwei Busse, die als 
rollstuhlgerechte Wahlgebäude, sowie als Notfallreserve für 
den Wahlabend verwendet werden können, angemietet. 
4.3. Anmietung Maschinen 
Für den Einsatz im Außenlager (Piccoloministraße 2) werden 
zu Wahlzeiten Maschinen benötigt, um die schweren Paletten 
zu transportieren. Da ein Kauf unwirtschaftlich wäre, werden 
diese für kurze Zeit angemietet. 
 
 
 
 
20.000,00€ 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.500,00€ 
 
 
 
 
2.000,00€ 
 
 
 
 
 
4.000,00€

4.4. Anmietung Rampen für Wahlgebäude 
Das Wahlamt ist bestrebt, die Anzahl der rollstuhlgerechten 
Wahlgebäude kontinuierlich zu erhöhen. Damit dieses Ziel 
erreicht werden kann, werden entsprechende Rampen 
angemietet, damit nicht rollstuhlgerechte Wahlgebäude für den 
Wahlabend rollstuhlgerecht hergerichtet werden können. Auch 
hier wäre ein Kauf unwirtschaftlich. 
4.5. Anmietung externe Wahlgebäude 
Das Wahlamt muss regelmäßig externe Räumlichkeiten 
anmieten, um dort Wahlbezirke einzurichten. Grund für die 
externe Anmietung ist, dass an den entsprechenden 
Standorten keine städtischen Gebäude vorhanden bzw. nutzbar 
sind. 
4.6. Anmietung Objekt als Briefwahlzentrum 
Die 245 Briefwahlvorstände benötigen Räumlichkeiten zur 
Auszählung der Briefwahlstimmzettel. Diese müssen eine 
gewisse Grundfläche aufweisen und mit Tischen, Stühlen, 
sanitären Anlagen etc. ausgestattet sein bzw. ausgestattet 
werden. Zudem müssen bestimmte technische 
Voraussetzungen erfüllt sein, da u.a. mehrere PC-Arbeitsplätze 
eingerichtet und kommunikationstechnisch angebunden werden 
müssen (Ergebniserfassung etc.). Insgesamt werden rund 
1.500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in der Briefwahl 
eingesetzt. Da keine geeigneten städtischen Gebäude 
vorhanden sind, wird voraussichtlich mangels Markt-
Alternativen über die Köln-Messe eine entsprechende Halle 
angemietet.  
Die Aufwendungen belaufen sich auf rund 107.500 € 
 
 
 
 
 
 
10.000,00€ 
 
 
 
 
 
 
 
70.000,00€ 
 Büromaterial  5. 
5.1. Papier, Etiketten, Ausstattung kl. Wahlbüros*  
Für die Planung und Durchführung der Wahl wird 
verschiedenes Büromaterial beschafft. Insbesondere wird 
Papier für die Produktion der Wählendenverzeichnisse und der 
Niederschriften sowie Toner für die Drucker benötigt. 
5.2. Werbematerial für Wahlhelfende 
Büromaterialien (Kugelschreiber, Blöcke etc.) mit Stadt 
Köln/Wahlamt-Logo, zur Ausgabe bei Schulungen und 
Ausstattung der Wahlkoffer. 
Die Aufwendungen belaufen sich auf rund 75.000 € 
 
 
60.000,00€ 
 
 
 
 
 
15.000,00€

Druck und Vervielfältigung  6. 
6.1. Druck Stimmzettel 
Für die rund 740.000 Wahlberechtigten müssen Stimmzettel 
produziert werden. Die Stimmzettel werden in verschiedenen 
Falzungen erstellt (Urnenwahl/Briefwahl). Da dies von 1000 – 
Zentrale Dienste wegen der entsprechenden technischen 
Ausstattung nicht umgesetzt werden kann, erfolgt eine externe 
Vergabe. 
6.2. Druck Wahlbenachrichtigungen 
Für die rund 740.000 Wahlberechtigten in Köln müssen 
entsprechend den rechtlichen Vorschriften 
Wahlbenachrichtigungen produziert, kuvertiert und für den 
Versand vorbereitet werden. Da dies von 1000 – Zentrale 
Dienste wegen der entsprechenden technischen Ausstattung 
nicht umgesetzt werden kann, erfolgt eine externe Vergabe. 
6.3. Druck Briefwahlunterlagen 
Hinsichtlich der ständig steigenden Anzahl an 
Briefwahlanträgen muss von einem Briefwahlaufkommen von 
einem Anteil von etwa 35% ausgegangen werden (in 
Abhängigkeit der Wahlbeteiligung, für die EU-Wahl geschätzt 
rund 200.000 Sendungen). Die notwendigen Unterlagen, 
bestehend aus dem Wahlschein mit integrierten 
Wahlbriefumschlag, Stimmzettelumschlag Wegweiser, 
Versandhülle und Stimmzetteln. Da dies von 1000 – Zentrale 
Dienste wegen der entsprechenden technischen Ausstattung 
nicht umgesetzt werden kann, erfolgt eine externe Vergabe. 
6.4. Wahlhelfendenwerbung 
Für die Gewinnung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfer 
werden Poster, Plakate und Flyer produziert. Da dies von 1000 
– Zentrale Dienste wegen der entsprechenden technischen 
Ausstattung nicht komplett umgesetzt werden kann, erfolgt 
teilweise eine externe Vergabe. 
6.5. Satz und Layout zu 6.4 
6.6. sonstige Druckdienstleistungen 
Bei der Planung und Durchführung der Wahl müssen 
umfangreiche Druckaufträge vergeben werden, z.B. für die 
Produktion der Öffentlichen Wahlbekanntmachung, die in 
jedem Wahlraum sichtbar aufgehängt werden muss, Plakate 
und Hinweisschilder für die Steuerung der Abläufe bei Abgabe 
der Wahlunterlagen, etc. Teilweise kann hier auch 1000 
einbezogen werden. 
6.7. Druck der Blindenschablonen 
Um die Barrierefreiheit in allen Wahlgebäude leisten zu können, 
wird für jeden Wahlbezirk eine Blindenschablone gedruckt. 
Diese beinhaltet die Daten der Kandidaten in Brailleschrift und 
eine Ausstanzung für das zu machende Kreuz. Die 
Blindenschablonen werden vom Blinden- und 
Sehbehindertenverband zur Verfügung gestellt. Da 1000 dies 
nicht leisten kann, erfolgt eine externe Vergabe. 
 
 
 
 
 
40.000,00€ 
 
 
 
 
 
 
 
41.000,00€ 
 
 
 
 
 
 
 
40.000,00€ 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
25.000,00€ 
 
 
 
 
 
 
3.000,00€ 
 
4.000,00€ 
 
 
 
 
 
 
 
 
6.000,00€ 
 
 
 
 
 
 
 
 
11.500,00€

6.8. Druck der Leitfäden bzw. besondere Schulungsmaterialien 
Um die Qualität in den Urnenbezirken und dem 
Briefwahlzentrum zu gewährleisten, werden sogenannte 
Leitfäden bzw. ergänzende Schulungsmaterialien für jeden 
Wahlhelfenden gedruckt. Da dies von 1000 – Zentrale Dienste 
wegen der entsprechenden technischen Ausstattung nicht 
umgesetzt werden kann, erfolgt eine externe Vergabe. 
Die Aufwendungen belaufen sich auf rund 170.500 € 
 
Zeitungen und Fachliteratur  7. 
7.1. Gesetzestexte 
Jeder Wahlvorstand muss mit aktuellen Gesetzestexten für die 
EU-Wahl bestückt werden. 
Die Aufwendungen belaufen sich auf rund 2.000 € 
 
 
2.000,00€ 
 Porto  8. 
8.1. Versand Wahlbenachrichtigungen 
Die Wahlbenachrichtigungen sind an alle Wahlberechtigten, die 
von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, 
zu versenden. Für diese Wahl müssen rund 740.000 
Wahlbenachrichtigungen versandt werden. 
8.2 Versand Briefwahl 
Die von den Wahlberechtigten angeforderten  
Briefwahlunterlagen (rund 200.000 Stück) müssen 
entsprechend versandt werden. 
8.3  Rückversand Wahlbenachrichtigungen 
Aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Wahlen fallen im 
Rahmen einer postalischen Zustellung von Rückläufern sowie 
durch die Annahme nicht ausreichend frankierter 
Wahlscheinanträge zusätzliche Kosten an. 
8.4 sonstiges Porto 
Im Rahmen der Wahlhelfendengewinnung sowie im 
Tagesgeschäft der Wahlorganisation müssen Postsendungen 
zeitnah versandt werden. Für diesen Bedarf besitzt das 
Wahlamt eine Frankiermaschine, die entsprechend mit 
Portobeträgen aufgeladen wird. 
Die Aufwendungen belaufen sich auf rund 475.000 € 
 
 
215.000,00€ 
 
 
 
 
 
210.000,00€ 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
20.000,00€ 
 
 
 
 
 
30.000,00€ 
 Sonstige Geschäftsaufwendungen  9. 
9.1 Müllentsorgung, Tanken etc. 
Zu den sonstigen Geschäftsaufwendungen gehören u.a. die 
Betankungen der Mietfahrzeuge, die Müllentsorgung von 
Altunterlagen sowie die Entsorgung der Papiermengen aus der 
Briefwahl. 
Die Aufwendungen belaufen sich auf rund 3.000 € 
 
 
3.000,00€ 
Gesamtsumme Sachkosten:   1.554.500,00 €

Personalkosten  10. 
10.1. Aufwand für befristet eingesetztes Personal 
Im Rahmen der Wahlvorbereitung, Durchführung und 
Nachbearbeitung wird auf befristet eingestelltes Personal 
zurückgegriffen. Insgesamt werden bis zu 100 Personen 
befristet eingestellt, da die Stadt keine Ressourcen zur 
Verfügung hat. Die genaue Anzahl der Stellen sowie der 
Zeitraum werden gemeinsam mit dem Fachamt (11) ermittelt.  
Die Aufwendungen belaufen sich auf rund 866.250 € 
 
 
866.250,00€ 
Gesamtsumme insgesamt:    2.420.750,00  
 
* Unter Nutzung von Rahmenverträgen/Handelsplatz 
** Aufgrund der derzeit in Abstimmung mit Dez. I/OBin befindlichen Neukonzeptionierung

Beschlussvorlage Rat

3698 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/34/341/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2650/2018 
Freigabedatum 07.09.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellung für die Europawahl 2019 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat erkennt den Gesamtbedarf zur Durchführung der Europawahl 2019 i.H.v. 2.420.750 
EUR an. 
 
2. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2019 im Teilplan 0211 – Wahlen in den Teil-
planzeilen 11 – Personalaufwendungen, 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
und 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2019 veranschlagt. 
 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 17.09.2018 
Finanzausschuss 24.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2.420.750€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 705.000 €      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Am 26.Mai 2019 findet die Wahl zum europäischen Parlament statt.  
Wahlberechtigt sind etwa 740.000 Personen. 
Für die Organisation der Wahlen wird das Wahlgebiet im vierten Quartal 2018 voraussichtlich wie 
folgt eingeteilt: 
800 Urnenstimmbezirke  
267 Briefwahlstimmbezirke  (Veränderung + 22) 
Die relativ hohe Veränderung bei den Briefwahlstimmbezirken resultiert aus dem seit Jahren bestän-
dig steigenden Briefwahlaufkommen.  
Die Gesamtaufwendungen für die Wahl belaufen sich auf rund 2.420.750 EUR brutto. 
Dem gegenüber stehen Erstattungen der Wahlkosten vonseiten des Bundes in nicht kosten-
deckender Höhe. Aus den Erfahrungen vergangener Wahlen kann von einer Erstattungsquote von 
etwa 40% ausgegangen werden. 
Eine detaillierte Aufstellung der Aufwendungen ist in Anlage 1 ersichtlich, eine Beschreibung der Po-
sitionen in Anlage 2. 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist der Anlage 3 zu entnehmen. 
Die Mittel sind im Haushaltsplan 2019 in den Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen, 13 - Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen und 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen veran-
schlagt. Ebenso wurde die gesetzlich vorgeschriebene Wahlkostenerstattung von Bund und Land in 
Höhe von 0,7 Mio. € bei der Haushaltsplanung 2019 in der Teilplanzeile 6 – Kostenerstattungen und 
Umlagen berücksichtigt 
Die insgesamt aufgeführten Sachkosten sind zum HPL 2019 veranschlagt und stehen in der angege-
benen Höhe zur Verfügung.

3 
 
Begründung der Dringlichkeit  
Die Verwaltung bittet um Behandlung der Vorlage zur Bedarfsfeststellung für die Europawahl 2019 
trotz eingetretener Verfristung. Der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess fiel zeitlich mit 
der Abgabefrist der Beschlussvorlage zusammen. 
Die Vorbereitung der Europawahl erfordert die Einleitung umfangreicher Vergabeverfahren sowie den 
Beginn der Personalakquise noch vor der Sitzung des Rates im November 2018. Voraussetzung für 
die Einleitung der Maßnahmen ist ein Beschluss zur beigefügten Bedarfsfeststellung. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1  Detaillierte Aufstellung der Aufwendungen  
Anlage 2  Beschreibung der Positionen 
Anlage 3  Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

Bedarfsfeststellung_Anlage 1

2977 Zeichen

2650/2018 Bedarfsfeststellung für die Europawahl 2019 
Anlage 1 
     
     
Wahl des europäischen Parlaments     
 
Teilplanzeile 13  Aufwendungen für Sach- und Dienst leistungen     
  
Sachkonto 
523400 Unterhaltung BuG und immaterielle Vermögensg üter    10.000,00 € 
   Bürobedarf (Locher, Tacker, Taschenrechner etc.)      10.000,00 € 
     
 529900 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen   703.000,00 € 
   Transport der Wahlmöbel        30.000,00 € 
   Taxinutzung          10.000,00 € 
   Scandienstleistungen         27.000,00 € 
   Technikunterstützung             8.000,00 € 
   Catering            8.000,00 € 
   Facility Management           7.000,00 € 
   Sonderreinigung           2.000,00 € 
   Anpassungen Anwendungen        25.000,00 € 
   Technik Briefwahlzentrum        10.000,00 € 
   Präsentation Rathaus  -optional 
1         15.000,00 € 
   Erfrischungsgelder Wahlhelfende     380.000,00 €  
   Akquise/Wirksamkeitscontrolling Wahlkräfte      50.000,00 € 
   Schulungen für Schriftführende, Wahlvorsteher un d  
   Wahlvorsteherinnen       120.000,00 € 
   Sicherheitsdienst         11.000,00 € 
     
     
 523900 Aufwendungen für Honorare         8.500,00 € 
   Dozentinnen und Dozenten          8.500,00 € 
     
     
 541120 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen     107.500,0 0 € 
   Anmietung Fuhrpark         20.000,00 € 
   Anmietung Busse           1.500,00 € 
   Anmietung Maschinen          2.000,00 € 
   Anmietung Rampen           4.000,00 € 
   Anmietung externe Wahlgebäude       10.000,00 € 
   Anmietung Briefwahlzentrum        70.000,00 € 
     
     
 541210 Büromaterial          75.000,00 € 
   Bürobedarf (Papier, Etiketten, Ausstattung klein e Wahlbüros)   60.000,00 € 
   Werbematerial für Wahlhelfende       15.000,00 €  
     
 542200 Druck und Vervielfältigung      170.500,00 € 
   Druck Stimmzettel         40.000,00 € 
   Druck Wahlbenachrichtigungen       41.000,00 € 
   Druck Briefwahlunterlagen        40.000,00 € 
   Wahlhelfendenwerbung        25.000,00 € 
   Satz und Layout           3.000,00 € 
   sonstige Druckdienstleistungen         4.000,00 € 
   Druck Blindenschablonen          6.000,00 € 
   Druck Leitfäden bzw. besondere Schulungsmaterial ien    11.500,00 € 
     
 542400 Zeitungen und Fachliteratur         2.000,0 0 € 
   Gesetzestexte etc.           2.000,00 € 
                                                
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542510 Porto         475.000,00 € 
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   Müllentsorgung, Tanken etc.          3.000,00 € 
     
     
 
   Zwischensumme          1.554.500 € 
 
 
 
 
 
   Personalkosten           866.250 € 
Aufwand für befristet eingesetztes Personal            866.250 € 
 
 
 
   GESAMT        2.420.750 €

Beratungsverlauf (3)

17.09.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2018 Finanzausschuss
TOP 12.36 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.09.2018 Rat
TOP 10.24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Piccoloministraße 2
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
2650/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.09.2018
Erstellt
09.08.2018 10:17