2650/2018
Bedarfsfeststellung für die Europawahl 2019
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Bedarfsprüfung - Stellungnahme 14
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14 13.08.2018 141/2 . 1908 Je et Köln M | Er engans 16 Aug. 2018 341/3 | Ich niet Europawahl 2019 Geprüftes voraussichtliches Auftragsvolumen: rd. 1.306.303 Euro netto rd. 1.554.500 Euro brutto hier: Ihre Bedarfsprüfung vom 27.06.2018 nebst Anlagen, eingegangen am 09.08.2018 Sehr geehrte Damen und Herren, mit vorstehend genanntem Schreiben nebst Anlagen, legen Sie das Ergebnis Ihrer Bedarfs- prüfung für die Europawahl 2019 am 26.05.2019 (in Köln) vor. Bei den einzelnen Bedarfen handelt es sich beispielsweise um Aufwendungen für Büromate- rial, Druck- und Vervielfältigungen sowie für Mieten und Porto. Dem Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung einschließlich des von Ihnen kalkulierten Auftragsvolu- mens von voraussichtlich rund 1.306.303 Euro netto bzw. rund 1.554.500 Euro brutto stimme ich unter AZ: 141/29/25/18 zu. In Bezug auf die Inanspruchnahme von befristet einzusetzendem Personal, deren Kosten Sie mit rund 866.250 Euro brutto angeben, gehe ich davon aus, dass dieser weitere Bedarf, der eine Erhöhung des Auftragsvolumens auf voraussichtlich rund 2.034.244 Euro netto bzw. rund 2.420.750 Euro brutto zur Folge hat, im Vorfeld von Ihnen in Abstimmung mit 11-Perso- nal- und Verwaltungsmanagement geprüft wurde. Mit freundlichen Grüßen gez. Herrmann
Bedarfsfeststellung_Anlage 2
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2650/2018 Bedarfsfeststellung für die Europawahl 2019 Anlage 2 Beschreibung der Aufwendungen für die Wahl des Europäischen Parlaments 2019 Beschreibung Aufwendungen Unterhaltung Betriebs - und Geschäftsausgaben und 1. immaterielle Vermögensgüter Bürobedarf (Locher, Tacker, Taschenrechner)* Für die Ausstattung der Wahlvorstände müssen regelmäßig Locher, Tacker, Taschenrechner etc. beschafft werden, damit die Wahlvorstände entsprechend ausgestattet werden können. Die Aufwendungen belaufen sich auf rund 10.000 € 10.000,00 € Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 2. Im Rahmen der Planung und Durchführung von Wahlen müssen folgende Dienstleistungen erbracht werden: 2.1. Transport der Wahlmöbel Zur Ausstattung der 800 Urnenstimmbezirke müssen die Sichtblenden und Urnen (Wahlmöbel) sowie die Koffer für die Wahlvorstände in die etwa 245 Wahlgebäude geliefert und abgeholt werden. Weiter müssen die Wahlkoffer aus den neun Kundenzentren zum Wahlamt zurückgebracht werden. 30.000,00€ 2.2. Taxinutzung Das Wahlamt muss für Sonderzustellung von Briefwahlunterlagen, zum Transport der blauen Ordner in die Kundezentren sowie zur Beförderung von Wahlhelfenden in Sonderfunktionen auf Taxen zurückgreifen. 10.000,00€ 2.3. Scandienstleistung für die Erfassung von Briefwahlanträgen Die überwiegende Anzahl der Briefwahlanträge wird derzeit über handschriftlich ausgefüllte Anträge an das Wahlamt gesandt. Hinsichtlich der permanent steigenden Antragszahlen werden die Anträge maschinell durch einen Dienstleister verarbeitet, damit Tagesmengen von bis zu 20.000 Anträgen für die Produktion der Briefwahlanträge erfasst werden können. 27.000,00€ 2.4. Technikunterstützung am Wahlabend Damit am Wahlabend ein reibungsloser technischer Ablauf gewährleistet wird, muss für die Bereiche Netzwerke und Telekommunikation auf zusätzliche externe technische Unterstützung zurückgegriffen werden. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Fachamt (12 Amt für Informationsverarbeitung). 8.000,00€ 2.5. Catering Damit die Beschäftigen und Hilfskräfte des Wahlamts (etwa 100 Personen) bei einem etwa 20-Stunden-Arbeitstag entsprechend versorgt werden können, wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl im Wahlamt als auch in der Briefwahl ein Catering bereitgestellt. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Briefwahl-Zentrum (etwa 1.500 Personen) erhalten, wie zu den letzten Wahlen auch, eine Flasche Mineralwasser. 8.000,00€ 2.6. Facility Management Für die Nutzung von insbesondere PPP Schulen als Wahlgebäude werden dem Wahlamt die entsprechenden Kosten in Rechnung gestellt. 7.000,00€ 2.7. Sonderreinigung* Ein Großteil der als Wahlgebäude genutzten Objekte ist in städtischer Hand (u.a. Kitas und Schulen), damit besteht besonders bei Kitas der Bedarf, nach der Wahlhandlung dort eine Sonderreinigung durchzuführen. 2.000,00€ 2.8. Anpassungen Anwendungen Das Wahlamt nutzt, in Abstimmung mit dem Fachamt (12 Amt für Informationsverarbeitung) zur Planung und Durchführung von Wahlen die Anwendungen VoteManager der Fa. Vote IT sowie die Wahlkomponente der Anwendung MESO der Fa. HSH. Die Anwendungen werden für sämtliche Nutzer bundesweit permanent weiterentwickelt. Dennoch ergeben sich für eine Großstadt wie Köln immer gesonderte Anforderungen an die Anwendungen, die kostenpflichtig umgesetzt werden. 25.000,00€ 2.9. Technik Briefwahlzentrum Für die Vorprüfung, die Ergebniserfassung und die Bereitstellung einer geeigneten Lautsprecheranlage für die Briefwahlauszählung im einzurichtenden Briefwahlzentrum wird geeignete Technik über externe Dienstleister angemietet. 10.000,00€ 2.10. Präsentation im Rathaus - Optional - Findet nach aktuellem Stand nicht statt 15.000,00€ 2.11. Erfrischungsgelder Wahlhelfende** Für die Wahl zum Europäischen Parlament werden etwa 6.500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingesetzt. Das Erfrischungsgeld variiert je nach Einsatzart (Briefwahl/Urne) und Funktion (Beisitzende, Wahlvorstehende, Schriftführende). 380.000,00€ 2.12. Akquise/Wirksamkeitscontrolling Wahlkräfte** Als Wirksamkeitscontrolling der verschiedenen Werbemaßnahmen zur Gewinnung von Wahlhelfenden, wird im Nachgang zur Wahl eine Fragebogenaktion durchgeführt. Als Anreiz zur Teilnahme wird eine kleine Tombola (geringwertige Preise z.B. Eintrittskarten KölnBäder etc.) unter den Teilnehmern durchgeführt. Es wird eine „Werbeprämie“ (Bestandswahlhelfender wirbt neuen Wahlhelfenden) zur Steigerung der Akquise von neuen Wahlkräften ausgegeben. 50.000,00€ 2.13. Schulungen für Schriftführende, Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher** Für die je über 1300 Wahlvorstehenden bzw. Schriftführenden werden entsprechende (Pflicht-)Schulungen angeboten. Diese Schulungen finden zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedlichen Standorten statt (unter der Woche sowie an Samstagen). Für die Teilnahme an einem der Workshops erhalten die Teilnehmer einmalig einen Betrag von 50 Euro. 120.000,00€ 2.14. Kosten für den Sicherheitsdienst Aufgrund der Schulungen bis in die Abendstunden im Kalk Karee und die Öffnungen der Bezirksämter am Wahlwochenende muss dort die Bewachung und der Objektschutz gewährleistet sein. Die Aufwendungen belaufen sich auf rund 703.000 € 11.000,00€ Aufwendungen für Honorare** 3. 3.1. Dozentinnen/Dozenten (s. 2.13) Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden für ihren Einsatz entsprechend geschult. Die Schulungen werden durch externe Honorar-Dozentinnen und Dozenten durchgeführt. Die Aufwendungen belaufen sich auf rund 8.500 € 8.500,00€ Mieten 4. 4.1. Anmietung Fuhrpark Im Zuge der Wahlvor- und Wahlnachbereitung (ab ca. 12 Wochen vor bzw. bis ca. 2 Wochen nach der Wahl) werden zum Transport von Wahlunterlagen für die Wahlvorstände, die Qualitätssicherung bei externen Dienstleistern, der Überprüfung von Wahlgebäuden, zum Befördern der Post (Briefwahlsendungen, Wahlscheinanträge etc.) usw. mehrere PKW und Kleintransporter benötigt. Die Anmietung der entsprechenden Fahrzeuge erfolgt über bestehende Rahmenvereinbarungen. 4.2. Anmietung Busse als Ausfallwahlgebäude Als Ausfallwahlgebäude werden zwei Busse, die als rollstuhlgerechte Wahlgebäude, sowie als Notfallreserve für den Wahlabend verwendet werden können, angemietet. 4.3. Anmietung Maschinen Für den Einsatz im Außenlager (Piccoloministraße 2) werden zu Wahlzeiten Maschinen benötigt, um die schweren Paletten zu transportieren. Da ein Kauf unwirtschaftlich wäre, werden diese für kurze Zeit angemietet. 20.000,00€ 1.500,00€ 2.000,00€ 4.000,00€ 4.4. Anmietung Rampen für Wahlgebäude Das Wahlamt ist bestrebt, die Anzahl der rollstuhlgerechten Wahlgebäude kontinuierlich zu erhöhen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, werden entsprechende Rampen angemietet, damit nicht rollstuhlgerechte Wahlgebäude für den Wahlabend rollstuhlgerecht hergerichtet werden können. Auch hier wäre ein Kauf unwirtschaftlich. 4.5. Anmietung externe Wahlgebäude Das Wahlamt muss regelmäßig externe Räumlichkeiten anmieten, um dort Wahlbezirke einzurichten. Grund für die externe Anmietung ist, dass an den entsprechenden Standorten keine städtischen Gebäude vorhanden bzw. nutzbar sind. 4.6. Anmietung Objekt als Briefwahlzentrum Die 245 Briefwahlvorstände benötigen Räumlichkeiten zur Auszählung der Briefwahlstimmzettel. Diese müssen eine gewisse Grundfläche aufweisen und mit Tischen, Stühlen, sanitären Anlagen etc. ausgestattet sein bzw. ausgestattet werden. Zudem müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein, da u.a. mehrere PC-Arbeitsplätze eingerichtet und kommunikationstechnisch angebunden werden müssen (Ergebniserfassung etc.). Insgesamt werden rund 1.500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in der Briefwahl eingesetzt. Da keine geeigneten städtischen Gebäude vorhanden sind, wird voraussichtlich mangels Markt- Alternativen über die Köln-Messe eine entsprechende Halle angemietet. Die Aufwendungen belaufen sich auf rund 107.500 € 10.000,00€ 70.000,00€ Büromaterial 5. 5.1. Papier, Etiketten, Ausstattung kl. Wahlbüros* Für die Planung und Durchführung der Wahl wird verschiedenes Büromaterial beschafft. Insbesondere wird Papier für die Produktion der Wählendenverzeichnisse und der Niederschriften sowie Toner für die Drucker benötigt. 5.2. Werbematerial für Wahlhelfende Büromaterialien (Kugelschreiber, Blöcke etc.) mit Stadt Köln/Wahlamt-Logo, zur Ausgabe bei Schulungen und Ausstattung der Wahlkoffer. Die Aufwendungen belaufen sich auf rund 75.000 € 60.000,00€ 15.000,00€ Druck und Vervielfältigung 6. 6.1. Druck Stimmzettel Für die rund 740.000 Wahlberechtigten müssen Stimmzettel produziert werden. Die Stimmzettel werden in verschiedenen Falzungen erstellt (Urnenwahl/Briefwahl). Da dies von 1000 – Zentrale Dienste wegen der entsprechenden technischen Ausstattung nicht umgesetzt werden kann, erfolgt eine externe Vergabe. 6.2. Druck Wahlbenachrichtigungen Für die rund 740.000 Wahlberechtigten in Köln müssen entsprechend den rechtlichen Vorschriften Wahlbenachrichtigungen produziert, kuvertiert und für den Versand vorbereitet werden. Da dies von 1000 – Zentrale Dienste wegen der entsprechenden technischen Ausstattung nicht umgesetzt werden kann, erfolgt eine externe Vergabe. 6.3. Druck Briefwahlunterlagen Hinsichtlich der ständig steigenden Anzahl an Briefwahlanträgen muss von einem Briefwahlaufkommen von einem Anteil von etwa 35% ausgegangen werden (in Abhängigkeit der Wahlbeteiligung, für die EU-Wahl geschätzt rund 200.000 Sendungen). Die notwendigen Unterlagen, bestehend aus dem Wahlschein mit integrierten Wahlbriefumschlag, Stimmzettelumschlag Wegweiser, Versandhülle und Stimmzetteln. Da dies von 1000 – Zentrale Dienste wegen der entsprechenden technischen Ausstattung nicht umgesetzt werden kann, erfolgt eine externe Vergabe. 6.4. Wahlhelfendenwerbung Für die Gewinnung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden Poster, Plakate und Flyer produziert. Da dies von 1000 – Zentrale Dienste wegen der entsprechenden technischen Ausstattung nicht komplett umgesetzt werden kann, erfolgt teilweise eine externe Vergabe. 6.5. Satz und Layout zu 6.4 6.6. sonstige Druckdienstleistungen Bei der Planung und Durchführung der Wahl müssen umfangreiche Druckaufträge vergeben werden, z.B. für die Produktion der Öffentlichen Wahlbekanntmachung, die in jedem Wahlraum sichtbar aufgehängt werden muss, Plakate und Hinweisschilder für die Steuerung der Abläufe bei Abgabe der Wahlunterlagen, etc. Teilweise kann hier auch 1000 einbezogen werden. 6.7. Druck der Blindenschablonen Um die Barrierefreiheit in allen Wahlgebäude leisten zu können, wird für jeden Wahlbezirk eine Blindenschablone gedruckt. Diese beinhaltet die Daten der Kandidaten in Brailleschrift und eine Ausstanzung für das zu machende Kreuz. Die Blindenschablonen werden vom Blinden- und Sehbehindertenverband zur Verfügung gestellt. Da 1000 dies nicht leisten kann, erfolgt eine externe Vergabe. 40.000,00€ 41.000,00€ 40.000,00€ 25.000,00€ 3.000,00€ 4.000,00€ 6.000,00€ 11.500,00€ 6.8. Druck der Leitfäden bzw. besondere Schulungsmaterialien Um die Qualität in den Urnenbezirken und dem Briefwahlzentrum zu gewährleisten, werden sogenannte Leitfäden bzw. ergänzende Schulungsmaterialien für jeden Wahlhelfenden gedruckt. Da dies von 1000 – Zentrale Dienste wegen der entsprechenden technischen Ausstattung nicht umgesetzt werden kann, erfolgt eine externe Vergabe. Die Aufwendungen belaufen sich auf rund 170.500 € Zeitungen und Fachliteratur 7. 7.1. Gesetzestexte Jeder Wahlvorstand muss mit aktuellen Gesetzestexten für die EU-Wahl bestückt werden. Die Aufwendungen belaufen sich auf rund 2.000 € 2.000,00€ Porto 8. 8.1. Versand Wahlbenachrichtigungen Die Wahlbenachrichtigungen sind an alle Wahlberechtigten, die von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, zu versenden. Für diese Wahl müssen rund 740.000 Wahlbenachrichtigungen versandt werden. 8.2 Versand Briefwahl Die von den Wahlberechtigten angeforderten Briefwahlunterlagen (rund 200.000 Stück) müssen entsprechend versandt werden. 8.3 Rückversand Wahlbenachrichtigungen Aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Wahlen fallen im Rahmen einer postalischen Zustellung von Rückläufern sowie durch die Annahme nicht ausreichend frankierter Wahlscheinanträge zusätzliche Kosten an. 8.4 sonstiges Porto Im Rahmen der Wahlhelfendengewinnung sowie im Tagesgeschäft der Wahlorganisation müssen Postsendungen zeitnah versandt werden. Für diesen Bedarf besitzt das Wahlamt eine Frankiermaschine, die entsprechend mit Portobeträgen aufgeladen wird. Die Aufwendungen belaufen sich auf rund 475.000 € 215.000,00€ 210.000,00€ 20.000,00€ 30.000,00€ Sonstige Geschäftsaufwendungen 9. 9.1 Müllentsorgung, Tanken etc. Zu den sonstigen Geschäftsaufwendungen gehören u.a. die Betankungen der Mietfahrzeuge, die Müllentsorgung von Altunterlagen sowie die Entsorgung der Papiermengen aus der Briefwahl. Die Aufwendungen belaufen sich auf rund 3.000 € 3.000,00€ Gesamtsumme Sachkosten: 1.554.500,00 € Personalkosten 10. 10.1. Aufwand für befristet eingesetztes Personal Im Rahmen der Wahlvorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung wird auf befristet eingestelltes Personal zurückgegriffen. Insgesamt werden bis zu 100 Personen befristet eingestellt, da die Stadt keine Ressourcen zur Verfügung hat. Die genaue Anzahl der Stellen sowie der Zeitraum werden gemeinsam mit dem Fachamt (11) ermittelt. Die Aufwendungen belaufen sich auf rund 866.250 € 866.250,00€ Gesamtsumme insgesamt: 2.420.750,00 * Unter Nutzung von Rahmenverträgen/Handelsplatz ** Aufgrund der derzeit in Abstimmung mit Dez. I/OBin befindlichen Neukonzeptionierung
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/34/341/3 Vorlagen-Nummer 2650/2018 Freigabedatum 07.09.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellung für die Europawahl 2019 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat erkennt den Gesamtbedarf zur Durchführung der Europawahl 2019 i.H.v. 2.420.750 EUR an. 2. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2019 im Teilplan 0211 – Wahlen in den Teil- planzeilen 11 – Personalaufwendungen, 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2019 veranschlagt. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 17.09.2018 Finanzausschuss 24.09.2018 Rat 27.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.420.750€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 705.000 € % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Am 26.Mai 2019 findet die Wahl zum europäischen Parlament statt. Wahlberechtigt sind etwa 740.000 Personen. Für die Organisation der Wahlen wird das Wahlgebiet im vierten Quartal 2018 voraussichtlich wie folgt eingeteilt: 800 Urnenstimmbezirke 267 Briefwahlstimmbezirke (Veränderung + 22) Die relativ hohe Veränderung bei den Briefwahlstimmbezirken resultiert aus dem seit Jahren bestän- dig steigenden Briefwahlaufkommen. Die Gesamtaufwendungen für die Wahl belaufen sich auf rund 2.420.750 EUR brutto. Dem gegenüber stehen Erstattungen der Wahlkosten vonseiten des Bundes in nicht kosten- deckender Höhe. Aus den Erfahrungen vergangener Wahlen kann von einer Erstattungsquote von etwa 40% ausgegangen werden. Eine detaillierte Aufstellung der Aufwendungen ist in Anlage 1 ersichtlich, eine Beschreibung der Po- sitionen in Anlage 2. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist der Anlage 3 zu entnehmen. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2019 in den Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen, 13 - Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen und 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen veran- schlagt. Ebenso wurde die gesetzlich vorgeschriebene Wahlkostenerstattung von Bund und Land in Höhe von 0,7 Mio. € bei der Haushaltsplanung 2019 in der Teilplanzeile 6 – Kostenerstattungen und Umlagen berücksichtigt Die insgesamt aufgeführten Sachkosten sind zum HPL 2019 veranschlagt und stehen in der angege- benen Höhe zur Verfügung. 3 Begründung der Dringlichkeit Die Verwaltung bittet um Behandlung der Vorlage zur Bedarfsfeststellung für die Europawahl 2019 trotz eingetretener Verfristung. Der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess fiel zeitlich mit der Abgabefrist der Beschlussvorlage zusammen. Die Vorbereitung der Europawahl erfordert die Einleitung umfangreicher Vergabeverfahren sowie den Beginn der Personalakquise noch vor der Sitzung des Rates im November 2018. Voraussetzung für die Einleitung der Maßnahmen ist ein Beschluss zur beigefügten Bedarfsfeststellung. Anlagen Anlage 1 Detaillierte Aufstellung der Aufwendungen Anlage 2 Beschreibung der Positionen Anlage 3 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Bedarfsfeststellung_Anlage 1
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2650/2018 Bedarfsfeststellung für die Europawahl 2019
Anlage 1
Wahl des europäischen Parlaments
Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienst leistungen
Sachkonto
523400 Unterhaltung BuG und immaterielle Vermögensg üter 10.000,00 €
Bürobedarf (Locher, Tacker, Taschenrechner etc.) 10.000,00 €
529900 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 703.000,00 €
Transport der Wahlmöbel 30.000,00 €
Taxinutzung 10.000,00 €
Scandienstleistungen 27.000,00 €
Technikunterstützung 8.000,00 €
Catering 8.000,00 €
Facility Management 7.000,00 €
Sonderreinigung 2.000,00 €
Anpassungen Anwendungen 25.000,00 €
Technik Briefwahlzentrum 10.000,00 €
Präsentation Rathaus -optional
1 15.000,00 €
Erfrischungsgelder Wahlhelfende 380.000,00 €
Akquise/Wirksamkeitscontrolling Wahlkräfte 50.000,00 €
Schulungen für Schriftführende, Wahlvorsteher un d
Wahlvorsteherinnen 120.000,00 €
Sicherheitsdienst 11.000,00 €
523900 Aufwendungen für Honorare 8.500,00 €
Dozentinnen und Dozenten 8.500,00 €
541120 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 107.500,0 0 €
Anmietung Fuhrpark 20.000,00 €
Anmietung Busse 1.500,00 €
Anmietung Maschinen 2.000,00 €
Anmietung Rampen 4.000,00 €
Anmietung externe Wahlgebäude 10.000,00 €
Anmietung Briefwahlzentrum 70.000,00 €
541210 Büromaterial 75.000,00 €
Bürobedarf (Papier, Etiketten, Ausstattung klein e Wahlbüros) 60.000,00 €
Werbematerial für Wahlhelfende 15.000,00 €
542200 Druck und Vervielfältigung 170.500,00 €
Druck Stimmzettel 40.000,00 €
Druck Wahlbenachrichtigungen 41.000,00 €
Druck Briefwahlunterlagen 40.000,00 €
Wahlhelfendenwerbung 25.000,00 €
Satz und Layout 3.000,00 €
sonstige Druckdienstleistungen 4.000,00 €
Druck Blindenschablonen 6.000,00 €
Druck Leitfäden bzw. besondere Schulungsmaterial ien 11.500,00 €
542400 Zeitungen und Fachliteratur 2.000,0 0 €
Gesetzestexte etc. 2.000,00 €
1 Findet nach aktuellem Stand nicht statt
542510 Porto 475.000,00 €
Versand Wahlbenachrichtigungen 215.000,00 €
Versand Briefwahl 210.000,00 €
Rückversand Wahlbenachrichtigungen 20.000,0 0 €
sonstiges Porto 30.000,00 €
542900 sonstige Geschäftsaufwendungen 3.00 0,00 €
Müllentsorgung, Tanken etc. 3.000,00 €
Zwischensumme 1.554.500 €
Personalkosten 866.250 €
Aufwand für befristet eingesetztes Personal 866.250 €
GESAMT 2.420.750 €
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Piccoloministraße 2
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 2650/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.09.2018
- Erstellt
- 09.08.2018 10:17