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Zusätzliche Gelder für die Musikkapellen in den Schull- un Veedelszöch
Beschlussvorlage Ausschuss 2593/2024 vom 21.11.2024
Stand: Am 03.12.2024 im Ausschuss Kunst und Kultur ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/4518 Vorlagen-Nummer 2593/2024 Freigabedatum 21.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zusätzliche Gelder für die Musikkapellen in den Schull- un Veedelszöch Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt eine Erhöhung des Zuschusses für die Musikkapellen in den Schull- und Veedelszöch 2024 sowie die Mittelfrei- gabe von 2.275 EUR im Teilergebnisplan des Kölnischen Stadtmuseums in der Produktgruppe 0408 – Kölnisches Stadtmuseum in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2024. Die Finanzierung durch Minderaufwendungen in Teilplanzeile 15- Transferleis- tungen erfolgt aufgrund Nichtabrufung von Mitteln in Höhe von 2.275 EUR, die für „Ähzebär un Ko e.V.“, Geisterzug in 2024 bereitgestellt wurden. Ausschuss Kunst und Kultur 03.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.275 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Schull- un Veedelszöch unter der Schirmherrschaft der „Freunde und Förderer des Kölni- schen Brauchtums e.V.“ sind ein fester Bestandteil des Kölner Karnevals. Eines der charakte- ristischen Merkmale des Karnevalsumzugs sind die Kapellen mit ihrer Musik. Es gilt, dieses Element der traditionellen Karnevalsumzüge zu erhalten. Deshalb fördert die Stadt Köln die Musikkapellen im Schull- un Veedelszöch jährlich mit einem Zuschuss in Höhe von 7.700,00 EUR. Insgesamt ist zu beobachten, dass es immer schwieriger geworden ist, Kapellen für die Schull- un Veedelszöch zu gewinnen. Dies hängt vor allem mit den erheblich gestiegenen Rei- sekosten (Bustransfer, Unterkunft) zusammen. Zahlreiche Kapellen kommen nicht aus dem unmittelbaren Umland, sondern reisen aus ganz Deutschland für den Umzug an. Durch die Verteuerung der Kapellen und die kurzfristigen zusätzlichen Buchungen im Schull- un Vee- delszöch 2024, die aufgrund des Zugkonzepts für die Begleitung der einzelnen Fußgruppen notwendig waren, ist ein Defizit in der Finanzierung der Musikkapellen entstanden, welches eine Nachbewilligung in Höhe von 2.275,00 EUR erfordert. 3 Die Förderung dient der Sicherstellung des traditionellen kölnischen karnevalistischen Brauch- tums. Die Stadt Köln hat ein übergeordnetes städtisches Interesse an der Brauchtumspflege der „Freunde und Förderer des Kölnischen Brauchtums e.V.“. Die Mittel stehen unter nicht ab- gerufenen Transferleistungen („Ähzebär un Ko e.V.“, Geisterzug) im Haushaltsplan zur Verfü- gung. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan des Kölnischen Stadtmuseums in der Produktgruppe 0408 – Kölnisches Stadtmuseum in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Haus- haltsjahr 2024 im Haushaltsplan 2023/ 2024 zur Verfügung. Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund verwaltungsinterner Abstimmungen konnte die Vorlage nicht fristgerecht vorgelegt werden. Der Beschluss ist jedoch dringend erforderlich, da die Gelder noch aus dem Haushalt 2024 ausgezahlt werden sollen, da die Gelder für die bereits begonnene Session benötigt werden.
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