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0999/2018

Wohnraumförderung 2018

Mitteilung Ausschuss 09.04.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 26.04.2018, TOP 17.8

Anlage 1, Übersicht Förderbausteine

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Anlage 2 Veränderung WFB 2018

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 3

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Anlage 1, Übersicht Förderbausteine

459 Zeichen

Anlage 1
WOFP                                 
Förderbausteine 
2017              
Mio. €
2018              
Mio. €
2019              
Mio. €
2020              
Mio. €
2021              
Mio. €
2022              
Mio. €
Mietwohnungsbau 700 520 520 500 500 500
Eigentumsförderung 80 80 80 100 100 120
Modernisierung im Bestand 150 80 80 80 80 80
Quartiersmaßnahmen 120 70 70 70 70 50
Studentischer Wohnungsbau 50 50 50 50 50 50
Gesamt 1.100 800 800 800 800 800

Anlage 2 Veränderung WFB 2018

960 Zeichen

Anlage 2
Veränderungen der Wohnraumförderbestimmungen 2018 zu 2017 – Mietwohnungen/selbstgenutztes Wohneigentum
2018 Vorjahr
Grundpauschale je qm Wohnfläche Neubau A/B 1.950 €  /1.300 € 1.765 €  /1.180 €
Tilgungsnachlass Grundpauschalen 25% 25%
Tilgungsnachlass auf ausgewählte Zusatzdarlehen 25% 50%
Zusatzdarlehen Gruppenwohnungen ausstattungsabhängig
Tilgungsnachlass Zusatzdarlehen Gruppenwohnungen 25%
Zusatzdarlehen Schaffung von Wohnraum für Rollstuhlnutzer ausstattungsabhängig
Tilgungsnachlass Schaffung von Wohnraum für Rollstuhlnutzer 50%
Zusatzdarlehen Denkmalmaßnahmen 600 €/m²
Grundpauschale selbstgenutztes Wohneigentum 110.000 98.000
Familienbonus selbstgenutztes Wohneigentum pro Kind 15.000 10.000
Förderhöhe Erwerb selbstgenutztes bestehendes Wohneigentum 100,0% 70%/80%
Tilgungsnachlass selbstgenutztes Wohneigentum 7,5%
Wohnflächenbegrenzung "kleine Wohnungen" 55 m² 67 m²
Netto-Kaltmiete je qm Wohnfläche A/B 6,80 € / 7,60 € 6,25€ / 7,15€

Mitteilung Ausschuss

3953 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56/561/1 
 
Vorlagen-Nummer  09.04.2018 
 0999/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2018 
 
Wohnraumförderung 2018 
Mit Runderlass vom 29.01.2018 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstel-
lung des Landes Nordrhein – Westfalen (MHKBG NRW) sowohl das Wohnraumförderungsprogramm 
2018 - 2022 als auch die Wohnraumförderungsbestimmungen 2018 bekannt gegeben. 
 
Für die soziale Wohnraumförderung in NRW steht in 2018 ein Programmvolumen von insgesamt 800 
Mio. € (2017: 1,1 Mrd. €) zur Verfügung. 
 
Die Fördermittel verteilen sich 2018 und 2019 im Grundsatz zunächst wie folgt: 
 
 Mietwohnungsbau   520 Mio. € 
 Eigentumsförderung     80 Mio. € 
 Modernisierung im Bestand    80 Mio. € 
 Quartiersmaßnahmen    70 Mio. € 
 Studentischer Wohnungsbau    50 Mio. € 
 
Ab dem Jahr 2020 folgt eine Abschmelzung der Mittel des Mietwohnungsbau in Höhe von 20 Mio. € 
zugunsten der Eigentumsförderung; im Jahr 2022 eine Reduzierung der Mittel der Quartiersmaßnah-
men um 20 Mio. € ebenso zugunsten der Eigentumsförderung. 
 
Die Veränderungen der Förderbausteine sind in der Anlage 1 abgebildet. 
 
Die Stadt Köln als Bewilligungsbehörde erhält in den Programmjahren 2018 – 2022 anstelle pro-
grammteilbezogener Einzelbudgets –wie in den Vorjahren- ein jährliches Globalbudget in Höhe von 
75 Mio. €. Für das laufende Jahr hat das MHKBG NRW der Stadt Köln das Fördermittelkontingent 
bereits mit Erlass vom 15.03.2018 zugewiesen. 
 
Um die Wettbewerbsfähigkeit des geförderten Wohnungsbaus zu steigern, hat das Land die Förder-
konditionen für den Mietwohnungsbau für 2018 angepasst und teils nochmals verbessert. 
Hierbei handelt es sich zunächst um die Anhebung der Grundpauschalen (Köln: Neubau WBS A 
1.950 €/qm) und um eine deutliche Erhöhung der Bewilligungsmieten (Köln: WBS A 6,80 €/qm). 
 
Neben den unveränderten Tilgungsnachlässen auf die Grundpauschalen (25%) wurden neue Til-
gungsnachlässe für Gruppenwohnungen (25%) und Rollstuhlnutzer (50%) geschaffen. Tilgungsnach-
lässe für ausgewählte Zusatzdarlehen u.a. für kleine Wohnungen, Aufzüge und Passivhausstandard 
wurden im Gegenzug aber auf 25% abgesenkt. 
 
Die Veränderungen der Förderkonditionen für Köln sind aus der Anlage 2 ersichtlich.

2 
 
Ein erster Vergleich eines freifinanzierten und eines geförderten Bauvorhabens - bei gleichen Rah-
menbedingungen - hat ergeben, dass die Eigenkapitalrendite mit der neuen zulässigen Kaltmiete von 
6,80 € je qm monatlich einer freifinanzierten Kaltmiete von ca. 9,40 € je qm monatlich entspricht. 
 
Im Bereich der Eigentumsförderung wurden Restriktionen u.a. beim energetischen Standard abge-
baut und gleichzeitig die Einstiegshürde Eigenkapital durch Eigenkapitalersatz und Tilgungsnachlässe 
gesenkt. Hiermit strebt das Land eine Steigerung der Eigentumsquote an. 
 
Für das Gebiet der Modernisierung von Bestandswohnungen wurde die bisherige Richtlinie „Be-
standInvest“ durch die neue Richtlinie „Modernisierung“ ersetzt. Hier sind Darlehen nur noch in Ver-
bindung mit Mietpreis- und Belegungsbindungen möglich. 
Beim selbst genutzten Wohnraum ist eine Förderung nur bei Einhaltung von Einkommensgrenzen 
durchführbar. 
 
Die bisherigen Förderangebote für Pflegeheime, Denkmalschutz und Abbau von Barrieren ohne So-
zialbindung fallen weg. 
 
 
Eine Kurzübersicht über die neuen Fördervoraussetzungen für die Neuschaffung von Mietwohnungen 
und Mieteinfamilienhäusern ist als Anlage 3 beigefügt. 
 
 
Anlage 1 
Übersicht der Förderbausteine des Wohnraumförderungsprogramms (WOFP) 2018 – 2022 im Ver-
gleich zur Förderung 2017 
 
Anlage 2 
Veränderungen der Wohnraumförderungsbestimmungen für Mietwohnungen für 2018 gegenüber 
2017 
 
Anlage 3 
Kurzübersicht „Soziale Wohnraumförderung 2018 - Neuschaffung von Mietwohnungen und Mietein-
familienhäusern“ 
 
 
 
Gez. Dr. Rau

Anlage 3

4184 Zeichen

Anlage 3 
Soziale Wohnraumförderung 2018 
Neubau von Mietwohnungen und Mieteinfamilienhäusern 
 
Ziel: 
 
Schaffung von Wohnraum in der sozialen Wohnraumförderung zu tragbaren Mieten für Woh-
nungssuchende mit Wohnberechtigungsschein sowie am Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölke-
rungskreise wie: Alte Menschen, Behinderte, kinderreiche Haushalte und Alleinerziehende.  
 
Antragsberechtigt: 
 
Investoren/Bauherren mit der erforderlichen Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit 
 
Gefördert werden: 
 
Neubau von Mietwohnungen und zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen, die in einem 
selbständigen Gebäude neu geschaffen werden. 
Art und Höhe der För-
derung: 
 
Bei Belegung mit Mietern der Einkommensgruppe A  
(= Personen mit einem Einkommen innerhalb der Grenzen des § 13 WFNG) 
Wohnungsgröße                          Darlehensgrundbetrag 
 
Mindestgröße 35 qm 
 
1.950,00 € je qm  
 
Bei Belegung mit Mietern der Einkommensgruppe B   
(= Personenkreis mit einem Einkommen von max. 40 % über die Grenzen des § 13 WFNG hinaus) 
Wohnungsgröße                            Darlehensgrundbetrag 
           
             Mindestgröße 35 qm 
 
1.300,00 € je qm 
 
Zusatzdarlehen 
                      - für Wohnungen bis max. 55 qm 5.000,00 € je Wohnung (Einkommensgruppe A ) 
                        und 2.000,00 € je Wohnung (Einkommensgruppe B ) 
                      - für Aufzüge: 2.500,00 € je Wohnung. (max. 50.000,00 € je Aufzug) 
                      - für Passivhausstandard von 100 € je qm Wohnfläche 
                      - für Mieteinfamilienhäuser von 10.000 € je Haus 
                                - für rollstuhlgerechten Wohnraum (4.000€ pauschal und weitere Beträge für beson-  
                        dere Ausstattungsmerkmale) 
 
Es kann ein Tilgungsnachlass in Höhe von 25 % des Darlehensgrundbetrages und der oben 
aufgeführten Zusatzdarlehen beantragt werden. 
Für rollstuhlgerechten Wohnraum, standortbedingte, gebäude- oder städtebaulich bedingte Mehr-
kosten und Schwerbehindertendarlehen kann ein Tilgungsnachlass von bis zu 50% beantragt 
werden. 
 
Darlehenskonditionen: 
 
0,0 % Zinsen (für die die ersten 10 Jahre der Bindung, danach 0,5%) 
Nach Ablauf der Bindung: Marktübliche Verzinsung  
1,0 % Tilgung (auf Antrag: 2%) 
0,5 % lfd. Verwaltungskostenbeitrag + 0,4 % einmaliger Verwaltungskostenbeitrag (NRW.BANK) 
0,4% Bearbeitungsgebühr 
 
Wesentliche  
Bedingungen: 
 
Bau- oder Erbbaugrundstück; 20 % Eigenleistung; Standortqualität; nicht mehr als 7 Geschosse, 
Barrierefreiheit, Bonität des Bauherren, kein Baubeginn und keine Auftragsvergaben vor Bewilli-
gung, mind. 1/3 der Grundstücksfläche als Grünfläche, alle Wohnungen mit Balkon, Terrasse o. ä., 
kein Wohnraum im Souterrain. 
Vorbehalt für Mieter mit einem Einkommen innerhalb der Grenzen des § 13 WFNG für die Ein-
kommensgruppe A und für die Einkommensgruppe B bis 40% über die Einkommensgrenze. 
 
Zweckbindung 20 oder 25 Jahre – die vorzeitige Darlehensrückzahlung verkürzt nicht die  
Bindungsdauer 
 
Miete: 
 
Einkommensgruppe A: 6,80 €/qm/mtl.  
Einkommensgruppe B: 7,60 €/qm/mtl.  
Bei Erreichen des Passivhausstandards Erhöhung um jeweils 0,30 €/qm/mtl. 
Zulässige Mieterhöhung: 1,5 % jährlich von der Bewilligungsmiete 
 
Belegungsrechte 
 
Einkommensgruppe A+B: 20 oder 25 Jahre – grds. Besetzungsrecht – derzeit besteht  eine Ver-
einbarung mit der Kölner Wohnungswirtschaft, wonach der Investor die berechtigten Mieter selbst 
auswählt. 
 
Rechtl. Grundlagen 
 
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW (WFNG NRW), Wohnraumförderungs-
bestimmungen NRW (WFB), Wohnflächenverordnung (WoFIV) 
 
Information und  
Beratung: 
 
Amt für Wohnungswesen,                        Verwaltung:      Herr Niederstein, Tel. 0221 / 221-24276 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln              Technik:           Frau Bartels,        Tel. 0221 / 221-25179 
 
Weitere Informations-
quellen: 
 
NRW-BANK – Bereich Wohnraumförderung                        www.nrwbank.de 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung  
des Landes Nordrhein-Westfalen                                          www.mhkbg.nrw 
Stand: 02/2018 –gültig für das Stadtgebiet Köln

Beratungsverlauf (2)

19.04.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Willy-Brandt-Platz 2

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Details

Aktenzeichen
0999/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.04.2018
Erstellt
28.03.2018 11:56