3429/2021
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.08.2020 für die Bühnen der Stadt Köln
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Beschlussvorlage Rat
17513 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VII/46
Vorlagen-Nummer
3429/2021
Freigabedatum
06.01.2022
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.08.2020 für die Bühnen der Stadt Köln
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln in Verbin-
dung mit § 26 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (EigVO
NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2020 sowie den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom
01.09.2019 bis 31.08.2020 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 29.06.2021 der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann AG für die Bühnen der Stadt Köln fest.
2. Im Wirtschaftsjahr 2019/20 haben die Bühnen einen Jahresüberschuss in Höhe von 4.660.660,83
€ erwirtschaftet, von dem nach Verrechnung mit dem Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von
3.995.092,62 € sowie den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Entnahmen aus zweckgebun-
denen Gewinnrücklagen in Höhe von 1.967.940,57 € (Ratsbeschluss 3185/2020 vom 27.4.2021)
zum 31.8.2020 ein Bilanzgewinn in Höhe von 2.633.508,78 € verbleibt. Von diesem soll ein Be-
trag in Höhe des sanierungsbedingten Überschusses 2019/20 von 1.404.584,22 € der bestehen-
den Sanierungsrücklage zugeführt werden. Des Weiteren soll aus dem Bilanzgewinn eine Rück-
lage für das Tanzprojekt Ballet of Difference dotiert werden:
vorläufiger Bilanzgewinn 31.08.2020 2.633.508,78 €
Zuführung zweckgebundene Rücklage Sanierung -1.404.584,22 €
Zuführung zweckgebundene Rücklage Tanzpro-
jekt Ballet of Difference
-250.000,00 €
978.924,56 €
Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 978.924,56 € soll auf neue Rechnung vorgetragen
werden.
3. Damit stellt sich das Eigenkapital der Bühnen nach Ergebnisverwendung wie folgt dar:
Gezeichnetes Kapital
50.000,00 €
Gewinnrücklagen (zweckgebunden)
Spielbetrieb (Tanzprojekt BoD)
250.000,00 €
Interim
622.081,35 €
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 18.01.2022
Finanzausschuss 31.01.2022
Rat 03.02.2022
2
Sanierung
8.586.091,49 €
9.458.172,84 €
Bilanzgewinn
978.924,56 €
Eigenkapital 31.08.2020
10.487.097,40 €
4. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
5. Dem Betriebsausschuss wird (gem. § 4 EigVO NRW) Entlastung erteilt.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
MANAGEMENT SUMMARY ZUM JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT 2019/20 DER
BÜHNEN:
I. Übersicht
Das Wirtschaftsjahr 2019/20 endet mit einem Jahresübersch uss von 4.660,7 T€, der sich aus den
bühnenbetrieblichen Bereichen wie folgt ableitet:
Spielbetrieb
3.945,0 T€
Interim
-688,9 T€
Sanierung
1.404,6 T€
Jahresüberschuss 2019/20 4.660,7 T€
Unter Einschluss der Ergebnisverwendung entwickel n sich Eigenkapital und zweckgebundene Ge-
winnrücklagen der Bühnen im Wirtschaftsjahr 2019/20 wie folgt:
Jahres- Ergebnisver- Stand
Vortrag überschuss wendung 31.08.2020
2019/20 2019/20
Gezeichnetes Kapital
50,0 T€ 0,0 T€ 0,0 T€ 50,0 T€
Gewinnrücklagen
Spielbetrieb (BoD)
0,0 T€ 0,0 T€ 250,0 T€ 250,0 T€
Interim
622,1 T€ 0,0 T€ 0,0 T€ 622,1 T€
Sanierung
7.181,5 T€ 0,0 T€ 1.404,6 T€ 8.586,1 T€
7.803,6 T€ 0,0 T€ 1.654,6 T€ 9.458,2 T€
Bilanzgewinn/-verlust
-2.027,2 T€ 4.660,7 T€ -1.654,6 T€ 978,9 T€
Eigenkapital
5.826,4 T€ 4.660,7 T€ 0,0 T€ 10.487,1 T€
II. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
1. Die Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
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Die Bücher sind ordnungsgemäß geführt.
Die Buchungen sind ordnungsgemäß belegt und sachlich richtig.
Das eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist angemessen.
Es erfolgten keine Beanstandungen.
2. Der Jahresabschluss
Die Bilanz und die Gewinn - und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet.
Das handelsrechtliche Gliederungsschema für die Bilanz und die GuV (Gesamtkostenverfah-
ren) wurde unverändert angewandt.
Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet.
Die Angaben im Anhang sind vollständig und ordnungsgemäß.
3. Der Lagebericht
Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften.
Die Darstellung im Lagebericht ist zutreffend.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt.
4. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
Die Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden erfolgten unter der Annahme der Unterneh-
mensfortführung und sind an handelsrechtlichen Bestimmungen ausgerichtet.
5. Gesamtaussage
Der Jahresabschluss 2019/20 der Bühnen vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung.
III. Feststellungen gemäß § 53 HGrG
Im Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen
Verhältnisse nach § 53 HGrG wurde in d en vergangenen Jahren im Fragenkreis 2 a) von den Wirt-
schaftsprüfern empfohlen, ein laufend zu aktualisierendes Organisationshandbuch, aus dem sowohl
die Aufbau- als auch die Ablauforganisation ersichtlich sein soll, zu erstellen.
Diese Empfehlung wurde von den Bühnen im Frühjahr 2020 durch Einführung einer zentralen Daten-
ablage umgesetzt. Dieses passwortgeschützte Intranet ist unter www.backstage.koeln zu erreichen.
Es werden damit u.a. die zentralen Unterlagen der Ablauforganisation des Betriebes für alle Mitarbei-
ter*innen online zur Verfügung gestellt und regelmäßig aktualisiert. Eine weitergehende Empfehlung
wurde daher von den Wirtschaftsprüfern nicht mehr ausgesprochen.
IV. Erläuterungen zu den Teilbereic hen
Bezogen auf die bühnenbetrieblichen Teilbereiche Spielbetrieb, Interim und Sanierung stellt sich das
Jahresergebnis 2019/20 gegenüber dem Wirtschaftsplan 2019/20 wie folgt dar:
Wirtschafts- Jahresergebnis Abweichung
plan 2019/20 2019/20
Spielbetrieb
Betriebsergebnis -61.817 T€ -56.467 T€ 5.350 T€
Investitionsergebnis 1) -766 T€ -1.131 T€ -365 T€
Finanzergebnis 1) -432 T€ -447 T€ -15 T€
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Neutrales Ergebnis 47 T€ 183 T€ 136 T€
-62.968 T€ -57.862 T€ 5.106 T€
Interim
-9.765 T€ -11.320 T€ -1.555 T€
Sanierung Offenbachplatz 1) -5.960 T€ -1.092 T€ 4.868 T€
Ergebnis Bühnen vor BKZ -78.693 T€ -70.274 T€ 8.419 T€
Betriebskostenzuschuss
Spielbetrieb 61.785 T€ 61.807 T€ 22 T€
Interim
9.765 T€ 10.631 T€ 866 T€
Sanierung Offenbachplatz 2.497 T€ 2.497 T€ 0 T€
Sanierung OPZ 196 T€ 0 T€ -196 T€
74.243 T€ 74.935 T€ 692 T€
Jahresergebnis 2019/20 -4.450 T€ 4.661 T€ 9.111 T€
Veränderung Gewinnrücklagen
beschlossene Entnahme 0 T€ 1.968 T€ 1.968 T€
geplante Entnahme 3.463 2) T€ 0 T€ -3.463 T€
Planergebnis 2019/20
(nach Ergebnisverwendung) -987 T€ 6.629 T€ 7.616 T€
Verlustvortrag -3.995 3) T€ -3.995 T€ 0 T€
Bilanzergebnis 2019/20 -4.982 T€ 2.634 T€ 7.616 T€
1) ohne Abschreibungen / Zinsen Sanierung; Ausweis unter "Sanierung Offenbachplatz"
2) = vorweggenommene Ergebnisverwendung, Bildung außerhalb GuV
3) = war im Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplans noch nicht bekannt
1. Teilbereich Spielbetrieb in der Spielzeit 2019/20
Die Bühnen Köln starteten positiv in die Spielzeit 2019/20 und konnten auf ein erfolgreiches erstes
Halbjahr zurückblicken. Im März 2020 waren die Bühnen Köln jedoch – wie nahezu alle Kultureinrich-
tungen – gezwungen, ihren Spielbetrieb einzustellen. Die Schließung war eine von vielen Infektions-
schutzmaßnahmen der Bundesländer zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit dem Ziel, die Aus-
breitung des Virus einzudämmen und eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.
Dementsprechend verschlechterte sich die Eigenleistung (Erträge ohne Betriebskostenzuschüsse)
gegenüber dem Vorjahr um 1.141 T€. Unter Berücksichtigung der Mittel aus dem städtischen Be-
triebskostenzuschuss und dem Landeszuschuss, die nich t nur in unveränderter Höhe gewährt wur-
den, sondern per Saldo anstiegen, kam es insgesamt zu einer Verminderung der betrieblichen Erträ-
ge (-1.058). Diesen standen aber in 2019/20 die Corona-Pandemie verursachten überproportionalen
Kostenreduzierungen gegenüber (-6.234 T€). Dies waren im Wesentlichen die Einsparungen im Ma-
terialaufwand (-2.391 T€), im Personalaufwand ( -3.003 T€), in den Kosten der Gebäudebewirtschaf-
tung (-476 T€), den Verwaltungsaufwendungen (-341 T€) sowie den übrigen betrieblichen Kosten (-23
T€).
Ein detailliertes Bild ergibt sich aus der Spartenbetrachtung:
a) Oper
Die Oper Köln machte zu Beginn der Saison 2019/20 mit einer viel beachteten Neuinszenierung
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von Richard Wagners „Tristan und Isolde“ auf sich aufmerksam. Das Jaques -Offenbach-Jahr
wurde mit der deutschen Erstaufführung von „Barkouf oder ein Hund an der Macht“ fortgeführt
und die geplante Spielzeit endete frühzeitig mit der viel diskutierten Inszenierung von Guiseppe
Verdis „Il Trovatore“.
Während der pandemiebedingten Schließz eit versorgte die Oper durch „Ständchen“ –
Konzertdarbietungen vor Senioren-Einrichtungen – die Stadt und insbesondere ältere Menschen
mit Musik.
In der Kinderoper ist besonders die Fortführung des großen Projekts „Der Ring des Nibelungen
(für Kinder)“, diesmal „Siegfried (für Kinder)“ hervorzuheben.
Die Auslastung der realisierten Inszenierungen verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr auf ins-
gesamt 92,8 %.
Für die Oper zeigt sich im Spielbetrieb ein Ergebnis von +2.297 T€, was einer Planabweichung
von +2.293 T€ entspricht.
b) Schauspiel
Zu den Höhepunkten der Spielzeit 2019/20 gehörte zweifelsohne der Abend „Eines langen Tages
Reise in die Nacht“. Die Inszenierung landete umgehend auf Platz 1 der Charts des Webmaga-
zins nachtkritik.de und Astrid Meyerfeldt erhielt für ihre Rolle der Mutter später den Faust-Preis als
beste Schauspieler*in. Auch die Produktionen „Vögel“ und Frank Castorfs „Aus dem bürgerlichen
Heldenleben“ waren weitere Highlights der Spielzeit.
Die Zeit des Lockdowns nutzte das Schauspiel Köln intensiv und entwickelte auf der Plattform
„Dramazon prime“ ein vielfältiges digitales Programm, das weit über klassische Streams hinaus-
ging und perspektivisch noch ausgebaut werden soll.
Das Schauspiel hatte eine Auslastungsquote auf dem Niveau des Vorjahres.
Das Spartenergebnis des Schauspiels im Spielbetrieb beträgt +1.405 T€ und weicht damit um
+2.396 T€ vom Wirtschaftsplan ab.
Tanzprojekt Richard Siegal / Ballet of Difference am Schauspiel Köln
Die wahrscheinlich größte Neuerung der Spielzei t 2019/20 stellte der umfangreiche Ausbau der
Tanzsparte am Schauspiel Köln dar. Die Tanzsparte wurde um ein eigenes Tanzensemble und -
repertoire erweitert. Der US-Choreograf Richard Siegal und seine renommierte Tanzcompany Bal-
let of Difference fanden am Schauspiel Köln ihre neue künstlerische Heimat. Die Produktion „New
Ocean“ als erste Premiere wurde vom Publikum fantastisch aufgenommen.
Das Tanzprojekt wird in den Spielzeiten 2021/22 und 2022/23 fortgesetzt. Ermöglicht und finan-
ziert wird die Arbeit von Richard Siegal / Ballet of Difference am Schauspiel Köln durch die Förde-
rung mehrerer Partner. Von Seiten der Bühnen Köln wird das Projekt durch einen Beitrag unter-
stützt, der aus dem Etat der Tanzgastspiele und einem Anteil des Erhöhungsbetrages aus der
Stärkungsinitiative des Landes NRW finanziert wird. Um die dem Schauspielintendanten individu-
alvertraglich zugesicherte Fortsetzung des Projektes zu gewährleisten, soll darüber hinaus der
Beitrag der Stadt Köln auf 250 T€ pro Spielzeit festgesetzt werden. Zur Finanzierung dieses Bei-
trags soll ein Betrag in Höhe von 250 T€ aus dem Bilanzgewinn des Schauspiels aus der Spielzeit
2019/20 einer zweckgebundenen Rücklage für das Tanzprojekt zugeführt und für die Spielzeit
2021/22 verwendet werden. So können die Bühnen die langfristige Entwicklungsperspektive von
einer projektbasierten Arbeit hin zu einer Verstetigung als eigene Tanzsparte schrittweise realisie-
ren.
Diese geplante Zuführung zu einer zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 250 T€ war zum
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Zeitpunkt der Verfassung des Anhanges noch nicht bekannt, so dass in Anlage 3, Seite 22, ein
abweichender Ergebnisverwendungsvorschlag dargestellt ist.
c) Tanz
Beim Tanz mussten aufgrund der Pandemie drei der geplanten Tanzgastspiele abgesagt werden.
Mit den durchgeführten 13 Tanzabenden knüpfte der Tanz auch in 2019/20 mit seinen hochkarä-
tigen internationalen Gastspielen an die Erfolgsgeschichte der vergangenen Jahre an und erreich-
te eine Auslastungsquote von 98,2%.
Der Tanz war mit einem ausgeglichenen Ergebnis kalkuliert und konnte einen Gewinn in Höhe
von 243 T€ erzielen.
d) Service
Die Tätigkeit der Sparten Oper, Schauspiel und Tanz wirken sich unmittelbar auf den Service aus.
Dementsprechend liegt auch der Service im Betriebsergebnis pandemiebedingt 1.822 T€ unter
den Planansätzen. Diese Abweichung ist vorrangig auf die Verminderungen bei den Vergütungen
für Personal und den Kosten der Gebäudebewirtschaftung zurückzuführen.
2. Teilbereich Interim in der Spielzeit 2019/20
Mit Vorlage-Nr. 3262/2018 beschloss der Rat der Stadt Köln das Interim IV für die Jahre 2019 bis
2022. Die Bühnen haben somit Planungssicherheit und können sich voll und ganz auf die Umsetzung
ihrer Spielpläne konzentrieren. Aktuell arbeitet die Betriebsleitung der Bühnen Köln an einer Fort-
schreibung des Interims („Interim V“) bis zum aktuell ang estrebten Einzug in das sanierte Haus am
Offenbachplatz.
Der Teilbereich Interim steuert zum Jahresergebnis einen negativen Betrag in Höhe von -688,9 T€
bei. Dies ist vor allem auf einen deutlichen Kostenanstieg bei den Kosten der Gebäudebewirtschaf-
tung, bei den Material- und Leistungsbezügen sowie bei den planmäßigen Abschreibungen zurückzu-
führen. Die höheren Abschreibungen tragen dem Umstand weiterer Investitionen in den Interimsspiel-
stätten Rechnung.
Infolge des positiven Gesamtergebnisses der Bühnen soll die aus Vorjahren resultierende zweckge-
bundene Gewinnrücklage für den Interimsspielbetrieb (622 T€) im Rahmen der aktuellen Ergebnis-
verwendung noch nicht aufgelöst werden.
3. Teilbereich Sanierung in der Spielzeit 2019/20
Im Bereich der Sanierung wei sen die Bühnen einen Überschuss in Höhe von 1.404,6 T€ aus. In der
Planung für 2019/20 wurde davon ausgegangen, dass die vorgezogene Inbetriebnahme der Bühnen-
technik zu erhöhten planmäßigen Abschreibungen sowie Finanzierungskosten führen würde. Durch
die Verzögerung der Fertigstellung wurden nicht alle zur Verfügung gestellten Zuschussmittel benö-
tigt. Mit dem Rechtsträger (Beteiligungsverwaltung innerhalb der Kämmerei) ist vereinbart, dass die-
ser Überschuss der zweckgebundenen Sanierungsrücklage zugeführt wird.
V. Eigenkapitalentwicklung zum 31.08.2020
Unter Einschluss des im Geschäftsjahr 2019/20 erwirtschafteten Jahresüberschusses in Höhe von
4.661 T€ weisen die Bühnen zum 31.08.2020 einen Bilanzgewinn von 2.634 T€ aus, von dem Beträ-
ge in Höhe von 1.655 T€ in die zweckgebundenen Gewinnrücklagen eingestellt werden sollen und
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der Restbetrag (979 T€) auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. Das Eigenkapital der Bühnen
beträgt damit zum 31.08.2020 10.487 T€.
VI. Ausblick auf das Ergebnis der Spielzeit 2020/21
Auch die Spielzeit 2020/21 war deutlich geprägt von der Corona-Pandemie und den daraus resultie-
renden Einschränkungen im Spielbetrieb. Nach dem Ausfall des Spielbetriebs bis Ende Mai 2021
konnte der Spielbetrieb ab Juni wieder aufgenommen werden. Daher ist auch für die Spielzeit
2020/21 mit einem – wenn auch gegenüber der Spielzeit 2019/20 geringerem – Jahresüberschuss zu
rechnen.
Für die Spielzeit 2021/22 ist zu erwarten, dass sie weitestgehend planmäßig verläuft. Aufgrund der
andauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie ist allerdings unklar, ob die geplanten Einnahme-
ziele erreicht werden können. Um eine etwaige Finanzierungslücke schließen zu können, registrieren
die Bühnen sämtliche Vorstellungen beim Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen. Für
Einnahmeausfälle infolge von pandemiebedingten Einschränkungen der Platzkapazität kann dort ein
entsprechender Zuschuss beantragt werden.
Die Spielzeit 2021/22 ist die letzte Spielzeit der Opernintendantin Frau Dr. Meyer und gleichzeitig das
Vorbereitungsjahr des zukünftigen Opernintendanten Herrn Mulders.
Im Interimsspielbetrieb stellen sich die Planungen als solide und belastbar dar, sodass weiterhin von
der Einhaltung der zur Verfügung gestellten Budgets ausgegangen werden kann.
Im Bereich der Sanierung werden die Bühnen weiterhin Fehlbeträge durch Entnahmen aus der
zweckgebundenen Rücklage ausgleichen, bis diese Rücklage aufgebraucht ist. Erst danach ist eine
Erhöhung des Betriebskostenzuschusses in diesem Zusammenhang erforderlich.
Anlagen
Anlage 7 - Ergebnisverwendungsvorschlag
1828 Zeichen
BÜHNEN KÖLN n SCHAU + fi 5 SPIEL NZ BÜHNEN KÖLN OPER/ \KÖLN SL LAS Smene Jahresabschluss 2019/20 Anlage 7 Ergebnisverwendungsvorschlag der Betriebsleitung Bühnen der Stadt Köln VORSCHLAG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1.9.2019 BIS ZUM 31.8.2020 Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln schlägt vor, der zweckgebundenen Gewinnrücklage für die Sanierung der Bühnen Köln einen Betrag in Höhe des sanierungsbedingten Überschusses 2019/20 von EUR 1.404.584,22 und einer neu dotierten zweckgebundenen Gewinnrücklage für das Tanzprojekt Ballett of Difference einen Betrag in Höhe von EUR 250.000,00 zulasten des Bilanzgewinns zuzuführen. Die zweckgebundenen Gewinnrücklagen entwickeln sich damit wie folgt: EUR Stand 31.8.2020 Zuführung - Rücklage für die Sanierung der Bühnen Köln - Rücklage für Tanzprojekt Ballett of Difference 7.803.588,62 1.404.584,22 250.000,00 1.654.584,22 9.458.172,84 Unter Einschluss der Zuführung zu den zweckgebundenen Gewinnrücklagen soll der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres vom 1.9.2019 bis zum 31.8.2020 wie folgt verwendet werden: EUR Bilanzgewinn 31.8.2020 2.633.508,78 Zuführung zweckgebundene Gewinnrücklagen -1.654.584,22 Vortrag auf neue Rechnung 978.924,56 Das Eigenkapital der Bühnen zum 31.8.2020 stellt sich nach der Ergebnisverwendung wie folgt dar: EUR Gezeichnetes Kapital 50.000,00 Gewinnrücklagen andere (zweckgebundene) Gewinnrücklagen - Rücklage für Interimspielbetrieb 2016/17 ff. 622.081,35 - Rücklage für die Sanierung der Bühnen Köln 8.586.091,49 - Rücklage für Tanzprojekt Ballett of Difference 250.000,00 9.458.172,84 Bilanzgewinn 978.924,56 10.487.097,40 Köln, den 11.10.2021 | Ponsubre Patrick Wasserbauer Dr. Birgit Meyer . Intendantin der Oper t des Schauspiels Geschäftsführender Direktor Technischer Betriebsleiter
Anlage 2 - Gewinn- und Verlustrechnung
1705 Zeichen
BÜHNEN KÖLN SCHAU i . j spe taAmZ BÜHNEN KÖLN OPER/ \KOLN SPIEL. KÖLN SANERUNG Alt Hilf Jahresabschluss 2019/20 Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung ssean |) Anlage 2 Bühnen der Stadt Köln, Köln Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2019/20 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 2019/20 2018/19 EUR EUR Umsatzerlöse 4.538.366,94 6.124.214,40 Verminderung/Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -87.200,00 182.700,00 Andere aktivierte Eigenleistungen 1.588.190,00 1.798.400,00 Sonstige betriebliche Erträge 80.876.278.85 75.167.695,60 86.915.635,79 83.273.010,00 Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -1.530.843,19 -2.751.788,22 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen _—13.012.193,34 __ 15.276.013,56 -14.543.036,53 -18.027.801,78 Personalaufwand a) Löhne und Gehälter -37.089.523,86 -39.708.281,35 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -10.605.945,28 __-10.503.052,48 Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge . Zinsen und ähnliche Aufwendungen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Ergebnis nach Steuern Sonstige Steuern Jahresgewinn/-verlust Gewinn-/ Verlustvortrag Entnahmen aus Gewinnrücklagen Bilanzgewinn/-verlust -4.724.799,15 5.971,81 -47.695.469,14 -50.211.333,83 -4.485.254,66 -4.724.799,15 -4.485.254,66 -14.851.174,71 __-14.927.900,44 zwar 8.191:186,28 ........4:37.9:280,7.1 126.125,01 -495.895,81 01.217,51 4.660.660,83 m -4.883.661,94 -3.995.092,62 -249.455,85 1.967.940,57 1.138.025,17 2.633.508,78 k -3.995,.092,62
Anlage 8 - Fragenkatalog § 53 HGrG
43882 Zeichen
BÜHNEN KÖLN
KOLN
OPER / \KÜÖLN SP tanz BÜHNEN KÖLN
Jahresabschluss 2019/20
Anlage 8
Fragenkatalog nach $ 53 HGrG
Seite 1
Bühnen der Stadt Köln
Jahresabschluss zum 31. August 2020
Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach $ 53 HGrG
Grundlage unserer Arbeiten ist der Prüfungsstandard IDW PS 720 des Instituts der Wirtschafts-
prüfer in Deutschland e. V. (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts-
führung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach 8 53 HGrG). Dieser Prüfungsstandard ist in
Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium, dem Bundesrechnungshof und den Lan-
desrechnungshöfen erarbeitet worden.
Die dort aufgeführten Fragen sind lückenlos zu beantworten. Soweit eine einzelne Frage für die
geprüfte Einrichtung nicht einschlägig ist, ist dies zu begründen. Soweit sich die Beantwortung
der Frage bereits aus der Berichterstattung über die Jahresabschlussprüfung ergibt, haben wir
Verweisungen vorgenommen.
Der oben bezeichnete Fragenkatalog gliedert sich wie folgt:
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit
Vermögens- und Finanzlage
Ertragslage
Beantwortung des Fragenkatalogs:
Seite 2
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indivi-
dualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für
die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftli-
che Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf.
für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Be-
dürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Innerhalb der Betriebsleitung sind die Geschäftsverteilung und die Abgrenzung der Kom-
petenzen und Zuständigkeiten der einzelnen Mitglieder durch die Dienstanweisung vom 18. Ja-
nuar 2016 geregelt.
Nach dieser Dienstanweisung setzt sich die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln aus vier
Betriebsleitern/Betriebsleiterinnen zusammen: dem Geschäftsführenden Direktor/der Geschäfts-
führenden Direktorin, dem Intendanten/der Intendantin des Schauspiels, dem Intendanten/der
Intendantin der Oper und dem Technischen Betriebsleiter/der Technischen Betriebsleiterin. Die
Betriebsleitung führt die Geschäfte der Bühnen der Stadt Köln gesamtverantwortlich nach ein-
heitlichen Zielsetzungen, Plänen und Richtlinien. Konflikte sind innerhalb der Betriebsleitung zu
lösen; soweit das nicht zu einem einvernehmlichen Ergebnis führt, ist der/die zuständige Beige-
ordnete einzuschalten, der/die letztendlich entscheidet, wenn keine Konfliktlösung herbeigeführt
werden kann. Unbeschadet der Gesamtverantwortung werden den Betriebsleitern Ressorts zu-
gewiesen, für die sie zuständig sind.
Zum Aufgabenbereich des Geschäftsführenden Direktors/der Geschäftsführenden Direktorin
gehören das Finanzwesen, das Personalwesen und die Verwaltung (Organisation, EDV etc.).
Dienstvorgesetzter der Bediensteten der Einrichtung ist der Oberbürgermeister (8 6 d Betriebs-
satzung vom 27. August 2013 in der Änderungsfassung vom 11. April 2016, veröffentlicht im
Amtsblatt der Stadt Köln vom 20. April 2016).
Im Wirtschaftsjahr 2019/20 setzte sich die Betriebsleitung der Bühnen aus dem Geschäftsfüh-
renden Direktor, Herrn Patrick Wasserbauer, der Opernintendantin, Frau Dr. Birgit Meyer, dem
Schauspielintendanten, Herrn Stefan Bachmann, und dem Technischen Betriebsleiter, Herrn
Bernd Streitberger, zusammen.
Seite 3
Die Überwachungsorgane der Einrichtung sind der Rat der Stadt Köln und der Betriebsaus-
schuss.
Der Rat der Stadt Köln entscheidet über Angelegenheiten, die er nicht übertragen kann (8 41
Abs. 2 GO NRW). Dazu gehören u. a.:
— die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Vertreter
- der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und ortsrechtlichen Bestim-
mungen
- der Erlass eines Stellenplanes
— die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte
Darüber hinaus entscheidet der Rat der Stadt Köln u. a. über folgende Angelegenheiten ($ 4 der
Betriebssatzung):
— Bestellung und Abberufung der Betriebsleiter
- Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes
— Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behand-
lung eines Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses sowie die Rück-
zahlung von Eigenkapital an die Stadt
Die übrigen Zuständigkeiten des Rates der Stadt Köln nimmt — bis auf die o.g. nicht über-
tragbaren Aufgaben und die in der Betriebssatzung genannten Angelegenheiten — der Be-
triebsausschuss wahr ($ 41 Abs. 2 und 3 GO NRW i. V. mit der Zuständigkeitsordnung des Ra-
tes der Stadt Köln).
Der Betriebsausschuss ist personenidentisch mit dem Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt
Köln (85 Abs. 1 der Betriebssatzung). Der Betriebsausschuss bündelt alle den ei-
genbetriebsähnlichen Betrieb betreffenden kaufmännischen, technischen und personellen Ange-
legenheiten, die ansonsten nach der Zuständigkeitsordnung grundsätzlich auch anderen Fach-
ausschüssen zur Entscheidung übertragen sind.
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Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die ihm durch die GO NRW und die
EigVO NRW übertragen sind, sowie in den ihm vom Rat der Stadt Köln ausdrücklich übertrage-
nen Angelegenheiten sowie gemäß der Betriebssatzung über
—- Erlass und Niederschlagung von Ansprüchen zwischen EUR 10.000,00 bis EUR 50.000,00,
Stundung von Ansprüchen zwischen EUR 20.000,00 bis EUR 50.000,00
- Bedarfsfeststellungen (außer Bauleistungen) bei Auftragswerten von mehr als
EUR 125.000,00 bis EUR 1,00 Mio.
— Zustimmung zu sonstigen Verträgen, wenn der Wert im Einzelfall den Betrag von
EUR 125.000,00 übersteigt. Ausgenommen sind die Geschäfte der laufenden Betriebsfüh-
rung und Angelegenheiten, die nach der Gemeindeordnung NRW, der Eigenbetriebsver-
ordnung oder der Betriebssatzung der Zuständigkeit des Rates vorbehalten sind
- den Vorschlag eines Abschlussprüfers zur Vorlage an die Gemeindeprüfungsanstalt
Die Einbindung des Rates der Stadt Köln sowie des Betriebsausschusses in die Entscheidungs-
prozesse der Betriebsleitung vollzieht sich nach den gesetzlichen Grundlagen sowie den ergän-
zenden Regelungen (Gemeindeordnung NRW, Eigenbetriebsverordnung NRW, Hauptsatzung
der Stadt Köln vom 10. Februar 2009 in der Fassung vom 15. März 2016 und Zuständigkeits-
ordnung der Stadt Köln vom 12. Mai 2016 bzw. vom 27. Juli 2017).
Die vorgenannten Regelungen sind sachgerecht und entsprechen den Bedürfnissen der Büh-
nen.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wur-
den Niederschriften hierüber erstellt?
Im Zeitraum vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2020 fanden neun Sitzungen des Be-
triebsausschusses und fünf die Einrichtung betreffende Sitzungen des Rates der Stadt Köln
statt.
Es wurden zu allen Sitzungen des Betriebsausschusses und des Rates der Stadt Köln Nieder-
schriften erstellt.
Sitzungen der Betriebsleitung haben auskunftsgemäß stattgefunden. Niederschriften über die
Sitzungen wurden nicht erstellt.
Seite 5
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. $ 125 Abs. 1 Satz 5 des
Aktiengesetzes sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Die Mitglieder der Betriebsleitung sind auskunftsgemäß in keinem weiteren Kontrollgremium tä-
tig.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) indi-
vidualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fi-
xum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Organe der Bühnen sind die Betriebsleitung und der Betriebsausschuss. Die gewährte Vergü-
tung der Betriebsleitung wird im Anhang individualisiert ausgewiesen. Die Mitglieder des Be-
triebsausschusses erhalten keine Vergütung.
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisations-
plan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungs-
befugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Mit der Überführung der Bühnen vom Regiebetrieb in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung
wurde die Organisation der Abteilungen neu gegliedert. Die Arbeitsbereiche und dazugehörigen
personellen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem jährlichen Dienstverteilungs- und Stellen-
plan. Im Dienstverteilungs- und Stellenplan sind sehr kurze Stellenbeschreibungen der Mitarbei-
ter vorhanden. Unterlagen zu Weisungsbefugnissen und Vollmachten der Mitarbeiter sind zent-
ral dokumentiert.
Eine regelmäßig stattfindende Überprüfung der Aufbauorganisation durch die Betriebsleitung
ergibt sich aus dem jährlich aufzustellenden Dienstverteilungs- und Stellenplan.
Seit dem Frühjahr 2020 besteht nun auch eine zentrale Plattform ("Backstage"), in der die zent-
ralen Unterlagen der Ablauforganisation für alle Mitarbeiter online zur Verfügung gestellt werden.
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b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?
Derartige Anhaltspunkte haben wir bei unserer stichprobenartig durchgeführten Prüfung nicht
festgestellt.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und do-
kumentiert?
Die Bühnen haben die von der Stadt Köln getroffenen Vorkehrungen zur Korruptionsprävention
beachtet. Diese betreffen Hinweise zur Umsetzung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (Kor-
ruptionsbG) vom 16. Dezember 2004 im Vergabewesen sowie Richtlinien zur Rotation von Mit-
arbeiter/-innen in korruptionsgefährdeten Bereichen und das Verbot der Annahme von Vergüns-
tigungen. Im Wirtschaftsjahr 2019/20 wurden keine zusätzlichen bzw. neuen Regeln eingeführt.
Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird von der internen Revision, die unmittelbar an die Ge-
schäftsführende Direktion angebunden ist, kontrolliert.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entschei-
dungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen,
Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht
eingehalten werden?
Grundsätzlich gelten die Regelungen zum allgemeinen Dienstbetrieb und Geschäftsablauf in-
nerhalb der Kölner Stadtverwaltung, die im Handbuch der Stadtverwaltung Köln vom 20. No-
vember 2001 bzw. den laufenden Aktualisierungen hierzu zusammengefasst worden sind. Dar-
über hinaus ergeben sich entsprechende Richtlinien aus der Zuständigkeitsordnung der Stadt
Köln. Den Mitarbeitern stehen im Intranet der Stadt Köln (Internes - Bibliothek) die zu beachten-
den Gesetze/Rechtsverordnungen, Dienstanweisungen/-vereinbarungen und städtischen Rege-
lungen zur Verfügung. Die städtischen Regelungen umfassen u. a.:
— Allgemeine Rahmenbedingungen für Sponsoringleistungen im Bereich der Stadtverwaltung
vom 9. November 2010 bzw. laufende Aktualisierungen
- Kölner Vergabeordnung (KVO), bzw. laufende Aktualisierungen
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Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Köln speziell für die Bühnen folgende Richtlinie be-
schlossen:
- Geschäftsordnung über die Abgabe kostenloser bzw. ermäßigter Eintrittskarten bei den
Bühnen der Stadt Köln vom 31. Januar 2002, geändert mit Beschluss des Rates der Stadt
Köln vom 18. Juli 2013
Im Rahmen des jährlichen Wirtschaftsplanes beschließt der Rat der Stadt Köln über den Ge-
samtbetrag der Kredite zur Finanzierung der Ausgaben und ermächtigt gleichzeitig die Betriebs-
leitung, Kassenkredite bis zu einer bestimmten Höhe aufzunehmen, um die kurzfristige Liquidität
sicherzustellen. Die Ermächtigung der Betriebsleitung zur Kreditaufnahme und zur Eingehung
von Verpflichtungen wurde vom Rat der Stadt Köln am 28. Juni 2016, am 17. November 2016
und am 18. Mai 2017 beschlossen.
Es haben sich im Rahmen der stichprobenhaft durchgeführten Prüfung keine Anhaltspunkte da-
für ergeben, dass die vorstehend genannten Regelungen und Richtlinien nicht eingehalten wur-
den.
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwal-
tung, EDV)?
Grundsätzlich werden Verträge, die die Bühnen der Stadt Köln betreffen, in Form eines Kopier-
exemplars geordnet abgelegt. Darüber hinaus werden die Verträge in Excel-basierten Listen er-
fasst und fortlaufend aktualisiert. Die Aufgliederung der Verträge erfolgt nach Spielzeiten und
Sparten bzw. Spielort; bei spielzeitübergreifenden Verträgen erfolgt die Aufgliederung alphabe-
tisch bzw. nach Vertragspartnern.
Die Verwaltung dieser Verträge wird durch einen Mitarbeiter des Finanz- und Rechnungswesens
wahrgenommen.
Die Dokumentation und Aufbewahrung von originalen Mitarbeiterverträgen und Gagenkräften er-
folgt in der Personalabteilung der Bühnen.
Die Dokumentation erfolgt ordnungsgemäß.
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Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a) Entspricht das Planungswesen — auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fort-
schreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten -
den Bedürfnissen des Unternehmens?
Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen in den Wirtschaftsplänen werden regelmäßig unter Zuhilfenahme des SAP-
Moduls Controlling untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung werden regelmäßig in den Er-
läuterungen zu dem jeweiligen Quartalsbericht dargestellt. Die Quartalsberichte sind nach dem
Erfolgsplan gegliedert und zeigen die Abweichungen zum Wirtschaftsplan auf. Abweichungen
vom Budget werden überwacht. Darüber hinaus erhalten die Kostenstellenverantwortlichen vom
Controlling monatliche Auswertungen, mittels derer sie über die Höhe der noch zur Verfügung
stehenden Mittel informiert werden. Die Betriebsleitung erhält monatlich Auswertungen aus der
Kosten- und Leistungsrechnung, um einen Gesamtüberblick hinsichtlich der bereits verwendeten
bzw. noch zur Verfügung stehenden Mittel zu erhalten.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und
den besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen entspricht der Größe und den Anforderungen der Bühnen.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquidi-
tätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Der Liquiditätsbedarf der Bühnen wird durch eine Finanzplanung sichergestellt. Eine laufende
Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung sind dadurch gewährleistet.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten
worden sind?
Das Finanzmanagement verfügt über ein zentrales Cash-Management.
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f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden?
Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen
zeitnah und effektiv eingezogen werden?
In Bezug auf den Verkauf von Eintrittskarten erfolgt eine Rechnungsstellung nur für den Bereich
der Abonnements und Großkunden. Ansonsten erfolgen Barverkäufe oder Verkäufe mit Bezah-
lung durch EC- bzw. Kreditkarte.
Sofern eine Rechnungsstellung erfolgt, ist sichergestellt, dass diese vollständig und zeitnah ist.
Eine Ausgabe der Eintrittskarten erfolgt zeitgleich mit der Rechnungsstellung.
9) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und um-
fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung verfügt über ein Controlling, dessen Aufgabenbereiche
sich über alle Teilbereiche der Bühnen erstrecken. So werden u. a. Plan-Ist-Abweichungen, Be-
sucherstatistiken, Produktionsabrechnungen für einzelne Kostenträger sowie Kostenstellenrech-
nungen erstellt. Ferner ist das Controlling mitverantwortlich für die Aufstellung der Wirtschafts-
pläne sowie die Überwachung deren Einhaltung. Seit der Spielzeit 2015/16 ist das Controlling
der Personalkosten Bestandteil der regelmäßigen Berichte an die Geschäftsführung.
h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwa-
chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Betei-
ligung besteht?
Da die Bühnen keine Anteile an Tochter- und Beteiligungsunternehmen halten, findet diese Fra-
ge keine Anwendung.
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
Für Zwecke der Risikofrüherkennung haben die Bühnen ein Risiko- und Chancen-Management
(RCM) eingerichtet.
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Es wird jährlich eine Risikoinventur mit Hilfe von definierten Fragenkatalogen und Checklisten
durchgeführt, wobei alle Abteilungen der Bühnen bei der Risikoerfassung einbezogen werden.
Dazu werden die Risikoverantwortlichen, i. d. R. die Abteilungsleiter bzw. deren Stellvertreter,
schriftlich nach Risiken und Chancen und deren Entwicklung in ihren Bereichen befragt. Die Ri-
sikoverantwortlichen machen Angaben zur Auswirkung der Risiken in Euro, woraus sich die Ein-
stufung in niedrig, moderat, wesentlich und gravierend ergibt, und zur Eintrittswahrscheinlichkeit
(gering, mittel, hoch und sehr hoch). Aus diesen beiden Dimensionen ergibt sich eine 4 x 4-
Risikomatrix (RiskMap), in die jedes Risiko eingeordnet ist.
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 waren insgesamt 75 Risiken (davon eines erledigt) und fünf
Chancen, zum Stichtag 31. Dezember 2019 insgesamt 70 Risiken und fünf Chancen identifiziert
und den verschiedenen Bereichen (Betriebsleitung, Produktion, Technik und Verwaltung) zuge-
ordnet. Die Risiken sind weiterhin unterteilt in allgemeine externe, allgemeine interne, finanzwirt-
schaftliche und leistungswirtschaftliche Risiken. Darüber hinaus definieren die Risikoverantwort-
lichen Maßnahmen, die den Risiken entgegenwirken, sie ggf. verhindern bzw. vermindern.
Durch die regelmäßige Risikoinventur werden bereits bestehende Risiken auf Aktualität geprüft
und ggf. neue Risiken benannt bzw. die Feststellung getroffen, dass Risiken erledigt sind. Die
von den Risikoverantwortlichen gelieferten Informationen (Risikoidentifikation, -analyse,
-bewertung und -steuerung) werden vom Risikomanager ausgewertet und ins RCM-System
übernommen. Die Daten werden zu den Inventurstichtagen festgeschrieben, sodass die Ent-
wicklung der Risiken hinsichtlich Bewertung und Trend (sinkend, steigend, konstant) nachvoll-
zogen werden kann.
Bei der Art von Risiken, wie sie bei den Bühnen der Stadt Köln bestehen, sind nach Auffassung
der Betriebsleitung allerdings überwiegend keine sinnvollen Frühwarnsignale mit entsprechen-
den Schwellenwerten definierbar und deshalb nicht festgelegt.
Außerhalb des RCM-Systems erhalten die Risikoverantwortlichen in ihrer Funktion als Abtei-
lungsleiter regelmäßig weiterführende Informationen (Controlling, Statistiken, Auswertungen),
die sie frühzeitig über Veränderungen und wichtige Ereignisse informieren.
Seite 11
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Da für die Risiken bei den Bühnen der Stadt Köln nach Auffassung der Betriebsleitung überwie-
gend keine sinnvollen Frühwarnsignale mit entsprechenden Schwellenwerten definiert werden
können, ist insoweit das RCM-System nicht als Frühwarnsystem angelegt.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Die getroffenen Maßnahmen im Rahmen des Risikofrüherkennungssystems sind ausreichend
dokumentiert. Darüber hinaus gibt es in der Abteilung eine Inhalts- und Ablaufbeschreibung des
Risikofrüherkennungssystems.
d) Werden Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abge-
stimmt und angepasst?
Vgl. Antwort zu Frage 4c).
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
Liquide Mittel wurden bis zum Geschäftsjahr 2018/19 bei der Sparkasse KölnBonn in Form von
Termingeldern angelegt.
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde eine Geldmarktanlage aufgrund des deutlich reduzierten Be-
standes an liquiden Mitteln nicht vorgenommen.
Vor dem Hintergrund der im Geschäftsjahr 2020/21 erfolgten Anlage liquider Mittel bei der
Greensill Bank mit den im Anhang dargestellten Folgen, empfehlen wir die Erarbeitung einer
Kapitalanlagerichtlinie für die Bühnen.
Nach Auskunft der Verwaltung wurde mit der Erarbeitung bereits begonnen.
Seite 12
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzin-
strumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich
festgelegt? Dazu gehört:
Welche Produkte/lnstrumente dürfen eingesetzt werden?
Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/lnstrumente bis zu welchen Beträgen einge-
setzt werden?
Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang
dürfen offene Posten entstehen?
Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zu-
lässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. antizipati-
ves Hedging)?
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkondi-
tionen und zur Risikobegrenzung?
c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instru-
mentarium zur Verfügung gestellt, insbesondere in Bezug auf
Erfassung der Geschäfte
Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
Kontrolle der Geschäfte?
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Deri-
vatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die of-
fenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
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Fragenkreis 6: Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende interne
Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funk-
tion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Im Rahmen der Umwandlung der Bühnen der Stadt Köln in eine eigenbetriebsähnliche Einrich-
tung wurde eine Planstelle eingerichtet, die neben weiteren Aufgaben auch die Innenrevision
übernimmt. Seit 2006 ist die Innenrevision mit zusätzlich fünf Wochenstunden für das Gürze-
nich-Orchester Köln tätig.
Der Tätigkeitsbereich der internen Revision ist in der "Dienstanweisung Innenrevision" vom
24. November 2009 festgelegt, die am 27. Januar 2015 aktualisiert wurde. Aufgrund des Inte-
rims und der damit verbundenen Anforderungen unterstützt die mit der internen Revision beauf-
tragte Mitarbeiterin die Geschäftsführung bei der Abwicklung der daraus resultierenden zusätzli-
chen Aufgaben. Daher können wesentliche Tätigkeitsfelder bzw. Prüfungen der internen Revisi-
on derzeit nicht durchgeführt werden.
Weitere Prüfungen werden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln durchgeführt.
b) Wie ist die Anbindung der internen Revision/Konzernrevision im Unterneh-
men/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Die interne Revision der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist unmittelbar an die Ge-
schäftsführende Direktion angebunden.
Die Gefahr von Interessenkonflikten besteht nicht, da die interne Revision weisungsunabhängig
ist und außerhalb des operativen Dienstgefüges angesiedelt ist.
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c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der internen Revisi-
on/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander
unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch
getrennt sind? Wann hat die interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention
berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Die mit der internen Revision beauftragte Mitarbeiterin war im Berichtsjahr in folgenden Berei-
chen schwerpunktmäßig tätig, wobei es sich überwiegend nicht um Revisionstätigkeiten handel-
te:
- _Vergabewesen, insbesondere Durchführung, Beratung und Betreuung aller Vergabeverfah-
ren nach der Unterschwellenvergabe NRW (UVgO), wie Ausschreibungen, Abschluss von
Rahmenverträgen und Einzelvergaben etc.
- Umsetzung der Sonderregelung für Auftragsvergaben bis EUR 20.000,00 der Bühnen der
Stadt Köln bis zur Beendigung der Interimbespielung
— Durchführung von Vergaben der geschäftsführenden Direktion
— Regelungen und Dienstanweisungen allgemein:
— Aktualisierung der Arbeitsanweisung und Unterschriftsregelung für die Bedarfsprüfung
— Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bühnen der Stadt Köln
-— Datenschutz, hier insbesondere die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)
d) Hat die interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge-
stimmt?
Eine Abstimmung der Prüfungsschwerpunkte der internen Revision mit dem Abschlussprüfer er-
folgt nicht.
e) Hat die interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um
welche handelt es sich?
Die interne Revision hat im Rahmen ihrer in 2019/20 durchgeführten Tätigkeiten keine bemer-
kenswerten Mängel bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung aufgedeckt.
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f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der internen
Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die interne Revision/Konzern-
revision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Seit Aufnahme der Tätigkeit der internen Revision veranlasst die Betriebsleitung die Umsetzung
der Empfehlungen der internen Revision u.a. durch Dienstanweisungen. Die interne Revision
prüft die Einhaltung der Dienstanweisungen bei Bedarf bzw. auf Anweisung in zeitlichem Ab-
stand.
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Sat-
zung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwa-
chungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa-
chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht ein-
geholt worden ist?
Im Rahmen unserer stichprobenhaften Überprüfung zustimmungspflichtiger Rechtsgeschäfte
und Maßnahmen haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherigen Zustimmungen
des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht
eingeholt worden sind.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Im Wirtschaftsjahr 2019/20 wurden keine Kredite an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des
Überwachungsorgans gewährt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnah-
men ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenom-
men worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Eine solche Vorgehensweise haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.
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d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge-
setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des
Überwachungsorgans übereinstimmen?
Es haben sich bei unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Abwicklung der
Geschäfte im Wirtschaftsjahr 2019/20 nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, der
Betriebssatzung sowie den Beschlüssen des Rates der Stadt Köln und des Betriebsausschus-
ses steht.
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immate-
rielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabili-
tät/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Vor Realisierung findet bei geplanten Investitionen auf der Grundlage der Richtlinie für die Be-
darfsprüfung vor der Vergabe von Lieferungen und Leistungen der Stadt Köln eine Wirtschaft-
lichkeitsprüfung statt.
Die Investitionen in die Gebäude und in die Betriebsvorrichtungen der Bühnen der Stadt Köln er-
folgen auskunftsgemäß grundsätzlich aufgrund einer Gesamtkonzeption der baulichen Erhaltung
einschließlich der brandschutz- und sicherheitstechnischen Erneuerungen. Bei der konkreten
Umsetzung von Maßnahmen werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorgenommen.
Bei dem Projekt "Sanierung der Bühnen" sind Rentabilitätsgesichtspunkte nicht relevant, da es
sich bei den Bühnen um einen Zuschussbetrieb handelt. Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungs-
aspekte sowie Risiken werden bei der Planung dieses Großprojektes berücksichtigt.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermitt-
lung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu er-
möglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Für Fremdleistungen wird der Preis grundsätzlich über die vorgeschriebenen Verfahren nach der
UVgO, VOB, und VGV ermittelt. Ab einem Nettoauftragswert von EUR 50.000,00 (UVgO) bzw.
EUR 100.000,00 (VOB) erfolgen grundsätzlich öffentliche Ausschreibungen zentral durch das
Vergabeamt der Stadt Köln.
Seite 17
Darüber hinaus besteht eine Sonderregelung mit dem Vergabeamt und dem Rechnungs-
prüfungsamt der Stadt Köln, dass die Bühnen bei Auftragsvergaben nach UVgO bis zu einem
Auftragswert von EUR 50.000,00 Leistungen freihändig vergeben können. Ab einem Auftrags-
wert von EUR 10.000,00 besteht jedoch die Pflicht zur Vorlage beim Vergabeamt und beim
Rechnungsprüfungsamt über eine spezielle Plattform der Stadt Köln.
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend
überwacht und Abweichungen untersucht?
Die Durchführung der Investitionen wird überwacht.
Für das Sanierungsprojekt war im Berichtsjahr ein externer Kostensteuerer beauftragt.
Die Kosteneinhaltung für Investitionen im Interim wird durch einen Mitarbeiter der Bühnen über-
wacht. Dieser muss der Betriebsleitung regelmäßig Bericht erstatten. Für den gesamten Bereich
Interim wird seit dem Wirtschaftsjahr 2013/14 in einem Interim-Controlling-Bericht an den Be-
triebsausschuss berichtet.
Die übrigen Investitionen sind vom Volumen her von untergeordneter Bedeutung; dafür sind den
Abteilungsleitern Budgets zugewiesen, deren Einhaltung monatlich anhand der Restmittelüber-
sichten überwacht wird.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen erge-
ben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Wesentliche Überschreitungen haben sich nicht ergeben.
Zu den Überschreitungen betreffend die Sanierung des Opernhauses verweisen wir auf den La-
gebericht.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Es haben sich im Rahmen unserer Prüfung keine Anhaltspunkte ergeben, die auf die In-
anspruchnahme von alternativen Finanzierungsarten hinweisen.
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Fragenkreis 9: Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B.
UVgO, VOB, VGV, EU-Regelungen) ergeben?
Für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung gilt die Kölner Vergabeordnung (KVO) vom 1. Sep-
tember 2016. Sie hat die "Richtlinien der Stadt Köln für die Vergabe von Bauleistungen, Liefe-
rungen und Dienstleistungen" ersetzt. Darüber hinaus existiert bei der Stadt Köln die selbststän-
dige Verwaltungseinheit "Zentrales Vergabeamt". Ein Prüfungsrecht obliegt dem Rechnungsprü-
fungsamt der Stadt Köln.
Die Sonderregelung für freihändige Vergaben nach UVgO zwischen dem Vergabeamt der Stadt
Köln und den Bühnen der Stadt Köln mit Genehmigung durch das Rechnungsprüfungsamt der
Stadt Köln wurde im Januar 2017 aktualisiert. Danach können Vergaben mit einem geschätzten
Auftragsvolumen unter EUR 10.000,00 freihändig erfolgen. Vergaben mit einem Auftragswert ab
EUR 10.000,00 bis EUR 50.000,00 sind an das Vergabeamt und an das Rechnungsprüfungsamt
der Stadt Köln zur Prüfung zu übersenden. Alle Vergaben ab EUR 5.000,00 werden in einem
speziellen Sharepoint-System der Stadtverwaltung Köln, der sogenannten elektronischen
Vergabeassistenz, eingestellt, sodass diese vom Vergabeamt und Rechnungsprüfungsamt der
Stadt Köln eingesehen werden können.
Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen haben sich bei unserer Prü-
fung nicht ergeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Überprüfung der Vergaben im Rahmen einer Abschlussprüfung
angesichts der umfangreichen Auftragsvergaben nur begrenzt und in Stichproben durchführbar
ist und eine abschließende rechtliche Beurteilung von uns nicht durchgeführt wurde.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzange-
bote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, werden entsprechende Ver-
gleichsangebote eingeholt.
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Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Gemäß 8 20 der Eigenbetriebsverordnung i.V.m. 817 der Betriebssatzung hat die Be-
triebsleitung die Oberbürgermeisterin und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Ent-
wicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes
schriftlich unterrichtet.
Der Betriebsausschuss hat den jährlichen Wirtschaftsplan für 2019/20 erhalten, der dem Rat der
Stadt Köln anschließend zur Zustimmung vorgelegt und von diesem beschlossen wurde.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Un-
ternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Der Wirtschaftsplan und die Quartalsberichte vermitteln einen zutreffenden Einblick in die wirt-
schaftliche Lage der Bühnen.
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah
unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsge-
mäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentli-
che Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Gemäß 8 6 Abs. 2 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung die Oberbürgermeisterin über alle
wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten und ihr auf Verlangen die zur Wahrneh-
mung ihrer Aufgabe notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Besonders risikoreiche Geschäftsvorfälle bzw. Fehldispositionen und Unterlassungen und damit
berichtspflichtige Sachverhalte lagen im Wirtschaftsjahr 2019/20 nicht vor.
Über den Stand und den Fortgang des Sanierungsprojektes hat die Betriebsleitung regelmäßig
berichtet.
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d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf
dessen besonderen Wunsch berichtet ($ 90 Abs. 3 AktG)?
Die Betriebsleitung hat auf besonderen Wunsch des Überwachungsorgans insbesondere über
den Stand des Sanierungsprojektes und dessen Kostenentwicklung berichtet.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach $ 90 AktG
oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Dafür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart?
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan er-
örtert?
Eine D&O-Versicherung (Vermögenschadenhaftpflichtversicherung) wurde für die Betriebslei-
tung und den Betriebsausschuss nicht abgeschlossen.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offenge-
legt worden?
Es lagen keine nachweislichen Erkenntnisse über bestehende Interessenkonflikte vor, die dem
Überwachungsorgan hätten offengelegt werden müssen.
\ Vermögens- und Finanzlage
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht im wesentlichen Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Es besteht kein offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen.
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b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Auffallend hohe oder niedrige Bestände sind nicht erkennbar. Der passivierte Sonderposten ist
der bilanzielle Gegenposten zum im Rahmen der Ausgliederung von der Stadt Köln in eine ei-
genbetriebsähnliche Einrichtung übernommenen Anlagevermögen.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu
den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögens-
gegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Es haben sich keine konkreten Anhaltspunkte ergeben, dass gegenüber den Bilanzwerten er-
heblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte vorliegen, die Einfluss auf die Vermögenslage
haben könnten. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die bühnenspezifischen Gebäude und
technischen Einrichtungen zu einer anderen Nutzung nicht geeignet sind und es sich außerdem
um einen Zuschussbetrieb handelt, sodass positive Ertragswerte zur Ermittlung marktorientierter
Verkehrswerte nicht gegeben sein dürften.
Fragenkreis 12: Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen
zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investiti-
onsverpflichtungen finanziert werden?
Das Kapital beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 449.476 davon entfällt auf interne Finanzierungs-
quellen ein Betrag von insgesamt TEUR 30.310. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Eigen-
kapital (TEUR 10.487) und Sonderposten für Investitionszuschüsse (TEUR 19.823). Das
Fremdkapital beläuft sich unter Einschluss des Rechnungsabgrenzungspostens auf insgesamt
TEUR 400.212.
Die Finanzierung der am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtun-
gen ist durch die Ermächtigung der Betriebsleitung zur Kreditaufnahme und zur Eingehung von
Verpflichtungen durch die Beschlüsse des Rates der Stadt Köln gesichert.
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b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kre-
ditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Die Bühnen sind weder Mutterunternehmen noch liegt ein Konzernverhältnis im Sinne des HGB
vor.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garan-
tien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit
verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist in die Haushaltsplanung der Stadt Köln eingebunden
und erhielt im Wirtschaftsjahr 2019/20 planmäßig vorgesehene Zuschüsse von insgesamt
TEUR 74.934 (Vorjahr TEUR 70.360). Das Land Nordrhein-Westfalen hat für das Wirtschaftsjahr
2019/20 einen Personalkostenzuschuss in Höhe von TEUR 2.840 (Vorjahr TEUR 2.454) ge-
währt.
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und
Auflagen der Mittelgeber nicht beachtet wurden.
Es ist nicht auszuschließen, dass die Zuschüsse als EU-rechtlich unzulässige Beihilfen beurteilt
werden. Nach der Darstellung im Lagebericht sieht die Betriebsleitung zum gegenwärtigen Zeit-
punkt jedoch kein bilanziell zu berücksichtigendes Risiko.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalaus-
stattung?
Es besteht ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 10.487.
Unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
ergibt sich ein betriebswirtschaftliches Eigenkapital von TEUR 30.310, das wir für angemessen
halten.
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b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit
der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Gemäß 8 2 Abs. 3 der Betriebssatzung darf die Stadt Köln keine Zuwendungen — und damit
auch keine Ausschüttungen — aus Mitteln der Einrichtung erhalten. Die jeweiligen Jahresergeb-
nisse werden entweder auf neue Rechnung vorgetragen oder den Rücklagen zugeführt.
Ertragslage
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/
Konzernunternehmen zusammen?
Das Spartenergebnis für das Segment Oper beläuft sich auf TEUR 3.079, für das Segment
Schauspiel auf TEUR 1.339 und für das Segment Tanz auf TEUR 243.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Das hohe Jahresergebnis ist von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Vor allem
aufgrund von Vorstellungsabsagen mit den daraus resultierenden Ersparnissen bei den Auf-
wendungen sowie dem Erhalt von Kurzarbeitergeld wurde ein ungewöhnlich hoher Überschuss
erzielt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungs-
beziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu
unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages vom 17. Dezember 2001 zwischen den Bühnen
und dem Gürzenich-Orchester Köln ist geregelt, dass jede der beiden Einrichtungen eine ange-
messene Kostenerstattung für die vereinbarten Tätigkeiten (Verwaltungstätigkeiten und Opern-
bespielung) zu leisten hat. Die Ermittlung der angemessenen Kosten erfolgt grundsätzlich durch
die Kostenträgerrechnung der Einrichtungen. Auf eine Abrechnung der von den Bühnen für das
Orchester erbrachten Verwaltungstätigkeiten wird aufgrund der geringen Ergebnisauswirkung
bisher verzichtet.
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d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Diese Frage ist bei den Bühnen nicht relevant.
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Be-
deutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung mit ihrer spezifischen Dienstleistung ist grundsätzlich nur
durch Zuwendungen finanzierbar. Verlustbringende Geschäfte, die außerhalb der ordentlichen
Geschäftstätigkeit liegen, sind im Wirtschaftsjahr 2019/20 nicht eingetreten.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche
Maßnahmen handelt es sich?
Vgl. Antwort zu Frage 15a).
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der
Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Es wurde im Berichtsjahr ein Jahresüberschuss erwirtschaftet.
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b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des
Unternehmens zu verbessern?
Die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen hängt maßgeblich von der Auslastung in der
Interimszeit und der Bezuschussung ab. In Abstimmung mit der Kämmerei bemüht sich die Be-
triebsleitung nachdrücklich um eine erfolgreiche Umsetzung folgender Punkte:
— konsequentes Controlling der künstlerischen Sparten, um Budgetüberschreitungen mög-
lichst zu vermeiden
- vollständiger Ausgleich der in Planergebnissen der Folgejahre enthaltenen laufenden Kos-
ten der Interimsunterbringung durch die Stadt Köln
— Ausgleich der Tariflohnsteigerungen durch die Stadt Köln
— Ausgleich weiterer Liquiditätsabflüsse im Zusammenhang mit zusätzlichen Planungskosten
und zusätzlichen Baukosten bis zur Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen durch die
Stadt Köln
- Vereinbarung gesonderter Kreditfinanzierungen zur Abdeckung des im Zusammenhang mit
der Sanierung geplanten Investitionsvolumens
Anlage 6 - spartenbezogene Eigenkapitalentwicklung
828 Zeichen
BÜHNEN KÖLN SCHAU u. 1 [ sr tal BÜHNEN KÖLN OPER/ \KÖLN spier La? ENENEN Jahresabschluss 2019/20 Anlage 6 Spartenbezogene Eigenkapitalentwicklung Eiscn | uauyng jeydeyuabıg 896°T+ SEI'6- [7790 [77732 ITET+ SEI'6+ 0 0 LSS’E+ 820'9+ 98b+ 0E8+ ZA 759+ zos+ 0 0 0 0 as 1ger- 88+ Tr 6Tb+ Pidsneups vor- [2722 SsS8+ 4edo Sp6’E+ 00T'T- o TpS’ct Ebz+ + 0 b9T+ zueL 0 0 o 0ST+ BONaS Sop'T+ o 6LT'T+ jaıdsneyps LUST'T+ 0 6b6+ 1ado TSSTPRS| Stugaßsazueng u PRsqBgag Dpamz wuagug DpamZ zueı »pamz| Bunsajues ypamz|usßeppnsuumeg teydeywwers Ag peu 0202°6°T puzıs 02/6107 ST/aTOZ BT/LTOZ IT/STOZ "bpuamaa ‘6 "6puamian "6" "bpuamıaa 6“ 4 6“ "bpuamian ‚sıugadıg ‚sıugabıg l „sıugaßg ‚sıugaßg (0202'6°T-STOZ’6'T Niuyassny) 070Z’6'T S!q 0002'6'T WIneN12Z wı uauyng Jap sjeyideyuabıg sap Bunppımyug eusßozaquanieds 9 sbeluy
Anlage 3 - Anhang
42001 Zeichen
BÜHNEN KÖLN SCHAU . i ‚ SPIEL ta NZ BÜHNEN KÖLN OPER / \KOLN PEN KÖLN SANIERUNG Hl Hill Jahresabschluss 2019/20 Anlage 3 Anhang sc Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3/ Seite 1 JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 1. SEPTEMBER 2019 BIS 31. AUGUST 2020 ANHANG Der Jahresabschluss der Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 1.9.2019 — 31.8.2020 wurde nach den für Eigenbetriebe geltenden Bestimmungen der 58 21 - 24 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) in der Fassung vom 16.11.2004, zuletzt geändert am 8.7.2016 mit Wirkung ab 16.7.2016, sowie in sinngemäßer Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zum Jahresabschluss im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung von 8 263 HGB und der ergän- zenden Vorschriften der Betriebssatzung aufgestellt. Dies schließt die Beachtung der Grundsätze ordnungs- mäßiger Buchführung ein. I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränder- ten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bilanz wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses (8 268 Abs. 1 HGB) aufgestellt. Im Jahresabschluss zum 31.8.2020 wurden die zum 1.9.2000 auf die Bühnen übertragenen Anlagegüter zu fortgeführten Zeitwerten und die in den Folgejahren angeschafften Anlagegüter zu fortgeführten An- schaffungskosten bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Wertminderung wurde durch planmäßige lineare Abschreibungen Rechnung getragen, wobei die Nutzungsdauern bzw. Restnutzungsdauern auf der Grund- lage einschlägiger Abschreibungstabellen geschätzt wurden. Die Nutzungsdauer der immateriellen Anlage- güter beträgt 2 bis 5 Jahre. Die Nutzungsdauer der Betriebsbauten und Grundstückseinrichtungen beträgt 4 bis 40 Jahre, der Maschinen und maschinellen Anlagen 1,67 bis 50 Jahre und der Betriebs- und Ge- schäftsausstattung 2 bis 20 Jahre. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 werden in einen Sammelposten eingestellt, der im Jahr des Zugangs sowie in den vier folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils !/s gewinnmindernd aufgelöst wird. In die Herstellungs- kosten der Anlagen im Bau werden die auf den Herstellungszeitraum entfallenden Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung verwendet wurde, einbezogen, Der unter den Sachanlagen ausgewiesene Bilanzposten „geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau“ ent- hält im Wesentlichen die zu Herstellungskosten bewerteten Baukosten einschließlich der aktivierten Bau- zeitzinsen im Zusammenhang mit der Sanierung der Oper und des Schauspielhauses. Auch ein Teilbetrag der für das ursprünglich geplante Projekt (Sanierung der Oper und Neubau des Schauspielhauses) zuvor verauslagten Wettbewerbs- und Planungskosten ist mit seinen Herstellungskosten in dem Anlageposten Anlagen im Bau enthalten. Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3/ Seite 2 Bei den Vorräten wurden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Einstandspreisen angesetzt. Die als unfertige Leistungen ausgewiesenen Schauspiel-, Musiktheater- sowie Tanzproduktionen bzw, Neuinszenierungen, für die bereits Kosten vor dem Bilanzstichtag angefallen sind, wurden mit den Herstellungskosten bewertet. Dabei wurden analog $ 255 Abs. 2 Satz 2 HGB die den Produktionen direkt zurechenbaren Sachkosten sowie Personalkosten für die Mitarbeiter*innen der Produktionskostenstellen, die Gastkünstler*innen, den Opernchor und das eigene Sänger- sowie Tanzensemble in die Herstellungskosten eingerechnet. In die Herstellungskosten wurden auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Abschreibungen des für die Produktionen eingesetzten Anlagevermögens einbezogen. Die zum 31.8.2020 ausgewiesenen Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den sonstigen Vermögensgegenständen wurden für erkennbare Einzelrisiken angemessene Wertberichtigungen aktivisch abgesetzt. Das Stammkapital wurde zu dem in der Betriebssatzung festgelegten Nennwert angesetzt. Der passive Sonderposten für Investitionszuschüsse bzw, zweckgebundene Spenden zur Beschaffung von Anlagevermögen wurde in Höhe des Betrages angesetzt, der den (ggf. anteiligen) Restwerten der bezu- schussten Anlagegüter entspricht. Gemäß einer Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den Bühnen haben die Bühnen für Beamt*innen, die vor dem 1.9.2000 in den Ruhestand getreten sind, die nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) vorgesehenen Versorgungsleistungen vollständig zu übernehmen. Für Beamt*innen, die am 1.9.2000 noch aktiv waren, werden die Bühnen mit Versorgungsleistungen entsprechend dem auf sie entfallenden Dienst- zeitenanteil belastet. Für diese ungewissen Verbindlichkeiten wurden Pensionsrückstellungen gebildet, Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte gemäß $ 22 Abs. 3 EigVO NRW nach 8 37 Abs. 1 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) zum Teilwert unter Zugrundelegung eines festen Rechnungszinsfußes von 5 % und unter Anwendung der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, Erwartbare Änderungen der künftigen Personalkosten waren bei der Bewertung der Pensionsverpflichtun- gen nicht zu berücksichtigen. Die Wertansätze wurden durch versicherungsmathematische Gutachten be- legt. Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3/ Seite 3 Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessener Höhe und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags analog 8 253 Abs. 1 HGB passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Rückstellungen für Dienstjubiläen und Altersteilzeitverpflichtungen, Rückbaukosten sowie Entschädigungszahlungen) wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzin- sung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der Rück- stellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre ver- wendet, wie sie von der deutschen Bundesbank monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Bei den langfristigen Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen erfolgte die Bewertung entsprechend der Bewertung der Pensionsrückstellungen zum Teilwert unter Zugrundelegung eines festen Rechnungszinsfu- Bes von 5 % auf der Grundlage des durchschnittlichen Beihilfeaufwandes der letzten fünf Jahre, Alle Wert- ansätze der Beihilfe-, Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen wurden durch versicherungsmathemati- sche Gutachten belegt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. IL. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2019/20 ist dem nachfolgen- den Anlagennachweis zu entnehmen: Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3/ Seite 4 Anschaffungs- und Herstellungskosten tand 31.8.2019 * Zugang gang g [| _ EUR | EUR 1 Posten des Anlagevermögens tand 31.8.2020 EUR [EURO | 970.584,11 72.556,99 43.423,66) Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte Sachanlagen Grundstücke mit Betriebsbauten 43.638.009,20 20.000,00 4.815,00 0,00 Maschinen und maschinelle Anlagen 11.265.659,87| 191.872,82 603.627,20 658.065,33 11.511,970,82) Betriebs- und Geschäftsausstattung ? 24.770.230,09 984.814,21| 3.194.241,74 358,80 22.561.161,36 geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 369.639.791,18| __37.969.224,33 0,001 __-658.424,13| _406.950.591,38 449.313.600,34| _39.165.911,36| 3.802.689) 0,00 _484.676.917,76 450.284.274,45| 39.238.468,35| _3.846.107,601L____0,00| 485.676,635,20) Posten des Anlagevermögens b bung 31.8.2019 Zugang bgang Umbuchung 31.8.2020 | EUR | EUR | EUR | [EUR | 75.939, 43.423,66 m 809.592,44 Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 777.076,11 Sachanlagen Grundstücke mit Betriebsbauten 21.115.146,20 1.170.243,00 Maschinen und maschinelle Anlagen 6.270.126,87 1.439.470,15 Betriebs- und Geschäftsausstattung ? 18,477.128,09) 2.039.146,01 geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 10.131.768,34 56.850.273,72 57.659.866,16 10.131.768,34 0,00) 0,00 55.994.169,50) 4.648.859,16| _3.792.754,94 | 0,001 56.771.245,61| 4.724.799,15| 3.836.178,60|_ 0,00] Restbuchwerte 31.8.2019 Posten des Anlagevermögens Restbuchwerte 31.8.2020 [ER | EUR | 190.125,00 193.508, 00) 21.372.620,00 4.404.917,00 5,230.284,00) Durch- Durch- schnittlicher schnittlicher Abschr.satz ® | Restbuchwert * Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte Sachanlagen Grundstücke mit Betriebsbauten Maschinen und maschinelle Anlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung geleistete Anzahlungen 22.522.863,00) 4.995.533,00 6.293.102,00) und Anlagen im Bau 396.818.823,04| _359.508.022,84) 427.826.644,04| _393.319.520,84 428.016.769,04| 393.513.028,84| 3 Bezüglich der Aussagekraft des Anlagennachweises ist darauf hinzuweisen, dass die am 1.9.2000 von der Stadt übernommenen Anlagegüter (mit Ausnahme der Grundstücke) mit ihren ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und den bis zum 1.9.2000 aufgelaufenen Abschreibungen (unterstellter Zeitwert) in den Anlagennachweis aufgenommen wurden. 2 In den Abgängen sind EUR 1.762.922,86 aus erfolgsneutralen Abgängen für vollständig abgeschriebene ‚Anlagen in Vorjahren enthalten. 3 Zugang Abschreibungen x 100 / Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 31.8.2020 4 Restbuchwerte am 31.8.2019 x 100 / Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 31.8.2020 Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3/ Seite 5 Die Zugänge (einschließlich Umbuchungen) bei den immateriellen Vermögensgegenständen entfallen auf relaunches der Internetseiten (TEUR 62) sowie diverse Anwendersoftware (TEUR 11). Die Anlagenzugänge und Umbuchungen im Bereich der Maschinen und maschinellen Anlagen betreffen umfangreiche Gebäude- einrichtungen und Umbaumaßnahmen in den Interimspielstätten Staatenhaus (TEUR 623) und Depot (TEUR 114) sowie in weiteren Gebäuden (TEUR 113). Im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung beziehen sich Zugänge und Umbuchungen auf folgende Anlagegruppen: Anlagegruppe 31.8.2020 Beleuchtungsanlagen Tonanlagen 133 Effektgeräte 29 sonstige Anlagen 3 Werkstatteinrichtungen 51 Fuhrpark 39 Instrumente 2 sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 251 Hardware Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau haben sich im Wirtschaftsjahr 2019/20 wie folgt entwi- ckelt: Anschaffungs-/ außerplanm. Buchwert Umbuchung / Zugang Stand Herstellungs- ‚Abschreibg. 1.9.2019 Abgang 31.8.2020 kosten in Vorjahren [| EUR | EUR | EUR | EUR | | EUR | EUR | ‚geleistete Anzahlungen | ns ___ oe 1.727.732,94| _ -1.086.739,59 2.789,00 643.782,35 Anlagen im Bau Sanierung Oper / Neubau Schauspielhaus (verworfene Variante) 10.361,268,34| 10.131.768,34 229.500,00 0,00 0,00 Sanierung Oper / Schausplelhaus 357.265.463,81 0,00] 357.265.463,81 1.086.021,99| 37.572.267,65 Umbau Depot wg, Verlängerung Interim 0,00 -28.709,86| Umbau Staatenhaus wg. Verlängerung Interim -858,47 Umbau Staatenhaus Chorsaal R 2 -575.252,18 Medieninfrastruktur P . 48.223,90] sonstige 0,00 -4,662,12| 10.131.768,34| _357.780.289,90 37.966.435,33| _396.175.040,69 |_10.131.768,3| 396.818,823,04 Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3/ Seite 6 2. Vorräte Der Aktivposten Vorräte setzt sich wie folgt zusammen: 31.8.2020 TEUR Angearbeitete Produktionen Musiktheater 269 20 20 9 1.451 Angearbeitete Produktionen Schauspiel 2.231 |Angearbeitete Produktionen Tanztheater "Ballet of Difference" 277 Unfertige Leistungen 3.959 BE Material für Produktionen Programmhefte, Plakate, Werbemittel Betriebsstoffe Büromaterial Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen folgende Posten: a 245 50 5 300 164 Forderungen Abonnementkund*innen / Cardkund*innen Forderungen Vorverkaufsstellen übrige „j. Einzelwertberichtigungen Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3/ Seite 7 Die Forderungen gegen die Stadt Köln enthalten zum einen die auf den 31.8.2020 fortgeschriebene Rest- forderung aus der Ausgliederung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 (TEUR 4.376) ein- schließlich des Anspruchs auf Ausgleich der bis zum 1.9.2002 aufgelaufenen Verluste (TEUR 1.289). Die Stadt hat einen Ausgleich dieses Gesamtbetrages von TEUR 5.665 ohne Zinsverluste frühestens ab dem Haushaltsjahr 2011 zugesagt. Bis zur Aufstellung dieses Anhangs wurden insoweit noch keine Zahlungen von der Stadt geleistet. Des Weiteren umfasst der Bilanzposten laufende Verrechnungen zwischen den Bühnen und verschiedenen städtischen Dienststellen: Restforderung aus der Ausgliederung zum 1,9.2000 Stand 1.9.2019 Tilgung 2019/20 Stand 31.8.2020 laufende Forderungen gegen Kämmerei Personalamt 31.8.2020 4.331 63 abzüglich laufende Verbindlichkeiten gegenüber Gebäudewirtschaft Zentrale Dienste Rechts- und Versicherungsamt ‚Amt für Informationsverarbeitung Zentrales Vergabeamt Bauaufsicht Amt für Denkmalschutz ‚Amt für Schulentwicklung Die Sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen: 31.8.2020 TEUR Land Nordrhein-Westfalen: Personalkostenzuschuss 2020 2.969 Forderungen aus Projektzuschüssen 2.411 Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld 398 Erstattung Sozialabgaben 340) Vorschüsse/Arbeitgeberdarlehen sowie sonstige Forderungen gegen Mitarbeiter* innen 466 debitorische Kreditoren 242 gezahlte Kautionen 20 Forderungen Scheckkartenzahler*innen 7 übrige 13 6.866 Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3/ Seite 8 4. Liquide Mittel Am Bilanzstichtag 31.8.2020 verfügten die Bühnen über folgende liquide Mittel: 31.8.2020 Hauptkasse im Umlauf befindliches Geld Handkasse Wechselgeld Sparkasse KölnBonn (Konten mit Zins-/ Saldenkompensation) laufendes Konto 1 laufendes Konto 2 abzgl.: laufendes Ausgabenkonto Sanierung 5. (Aktiver) Rechnungsabgrenzungsposten Folgende für das Wirtschaftsjahr 2020/21 vorausbezahlte Aufwendungen wurden per 31.8.2020 als aktive Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt: 31.8.2020 TEUR Abgaben, Gebühren, Beiträge Mieten Vertriebskosten- und Betriebskostenzuschuss Beamtenbezüge Versicherungsbelträge Werbeaufwendungen Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3/ Seite 9 6. Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals der Bühnen stellte sich im Wirtschaftsjahr 2019/20 wie folgt dar: Saldovortrag | Auflösung Jahres- Stand 31.8.2019 Gewinn- ergebnis 31.8.2020 rücklagen 2019/20 UR TEUR Vom Rat der Stadt Köln laut Satzung zur Verfügung ge- stelltes Stammkapital Gewinnrücklagen - andere Gewinnrücklagen - Bilanzgewinn / -verlust Die Auflösung der Gewinnrücklagen erfolgte im Vorfeld der Ratsbeschlüsse vom 27.4.2021 zum Ausgleich von Sanierungsverlusten (TEUR 1.316) sowie Verlusten im Bereich des Interims (TEUR 652) im Wirtschafts- jahr 2018/19. 7. Sonderposten Der Sonderposten für Investitionszuschüsse entwickelte sich im Wirtschaftsjahr 2019/20 wie folgt: 31.8.2019 | 2019/2020 | 2019/20 | 31.8.2020 TEUR Sonderposten für Investitionszu- schüsse der Stadt Köln aus Übertragung des Anlage- vermögens zum 1.9.2000 20.084 2 1,077 19.005 für die Anschaffung von sonstigem Anlagevermögen 851 1 33 817 | nl al uno 100m Bühnen der Stadt Köln, Köln 8. Rückstellungen Anlage 3/ Seite 10 Die Rückstellungen entwickelten sich im Wirtschaftsjahr 2019/20 wie folgt: Auflösung 2019/20 Inanspruch- Stand nahme 31.8.2019 2019/20 TEUR Pensionsrückstellungen Aktive 1.681 Ausgeschiedene 386 Versorgungsempfänger*innen Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen Personalverpflichtungen Prozessrisiken Kosten Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses ausstehende Leistungs- abrechnungen Entschädigungen 3 0 übrige 9 2 Auf- / Ab- Zuführung zinsung Stand 2019/20 2019/20 31.8.2020 1. 407 402 Zum 31.8.2020 bestanden Pensionsverpflichtungen gegenüber 16 Aktiven, 13 Ausgeschiedenen und 17 Versorgungsempfänger*innen. 9. Verbindlichkeiten Die Fristigkeiten bzw. Besicherungen der Verbindlichkeiten zum 31.8.2020 ergeben sich aus folgender Übersicht: davon mit einer Restlaufzeit Gesamt- bis zu mehr mehr davon Bilanzposten betrag einem Jahr als 1 Jahr als 5 Jahre besichert Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 93.315.113,51 9.517.940,21 ‚Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.186.642,74 935.685,62 290.129.857,38 6.186.642,74 935.685,62 5.919.331,38 Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben Sonstige Verbindlichkeiten 390.567.299,25| _22.559.599,95| _58.531.187,24 32.163.744,00| 252.046.782,00 309.476.512,06| _ Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3/ Seite 11 Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten umfassen - nach Saldierung der zins- und saldenkompen- sationsfähigen Bankverbindlichkeiten mit den Bankguthaben (vgl. Abschn, II.4) - eine Termingeldauf- nahme in Höhe von TEUR 4.500 (zum Zinssatz von 0,90% und einer Laufzeit bis zum 30.10.2020), fünf langfristige Darlehen (TEUR 88.765) sowie Zinsverpflichtungen bzw. Verbindlichkeiten aus Verwahrentgel- ten zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 50. Die vereinbarten Darlehen beziehen sich auf die langfristigen Finanzierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Bühnensanierung und weisen folgende Konditionen auf: Laufzeit Zinssatz | Zinsbindung betrag_| 31.8.2020 p.2. in Jahren in Jahren 23 24 17 10 10 Darlehensgeber Europäische Investitlonsbank Europälsche Investitlonsbank KFW-Bank - Programm 218 KFW-Bank - Programm 223 NRW Bank 24 10 10 | 96.553 | a8.705 | Die Kreditaufnahmen bewegen sich im Rahmen der Ermächtigung, die der Betriebsleitung im Wirtschafts- plan 2019/20 zur Kreditaufnahme im Rahmen der Sanierung erteilt wurde. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Bauleistungen im Zusammenhang mit der Sanierung. Strittige Leistungsverpflichtungen sind in Höhe von TEUR 626 in diesem Posten enthalten, Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben handelt es sich um Verbindlichkeiten aus laufender Verrechnung gegenüber dem Gürzenich-Orchester Köln. Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3/ Seite 12 Die Sonstigen Verbindlichkeiten umfassen folgende Posten: Schuldscheindarlehen noch nicht eingelöste Ticketgutscheine kreditorische Debitoren erhaltene Kautionen 31.8.2020 Verbindlichkeiten gegenüber Gagenkräften und Mitarbeiter*innen Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern übrige davon aus Steuern davon im Rahmen der sozialen Sicherheit n © o ur - w Dre Sn L=) Die von den ursprünglichen Darlehensgebern an verschiedene Versicherungen abgetretenen Schuldschein- darlehen betreffen ebenfalls die langfristigen Finanzierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Büh- nensanierung und weisen folgende Konditionen auf: Darlehens-| Restwert | Laufzeit betrag_| 31.8.2020 p.a. | Zinssatz Darlehensgeber ' HUK-COBURG Krankenversicherung AG 40 40 ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G. 40 40 ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G. 40 40 HALLESCHE Krankenversicherung a.G. 40 40 HALLESCHE Krankenversicherung a.G. 40 40 Pro bAV Pensionskasse AG 40 40 Pro bAV Pensionskasse AG 40 40 Deutsche Ärzteversicherung AG 40 40 AXA Krankenversicherung AG 40 40 AXA Lebensversicherung AG 40 40 AXA Lebensversicherung AG 40 40 ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G. 40 40 HALLESCHE Krankenversicherung a.G. 40 40 Debeka Lebensversicherungsverein a.G. 40 40 Debeka Krankenversicherungsvereln a.G. ö 40 40 Debeka Zusatzversorgungskasse V.a.G. 3.000 40 40 I 300.000| _289.474 Auch diese Kreditaufnahmen bewegen sich im Rahmen der Ermächtigung, die der Betriebsleitung im Wirt- schaftsplan 2019/20 zur Kreditaufnahme für die Sanierung erteilt wurde. Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3/ Seite 13 10. (Passiver) Rechnungsabgrenzungsposten Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten wurden folgende für bestimmte Zeiträume vorvereinnahmte Erträge abgegrenzt: 31.8.2020 Betriebskostenzuschuss Stadt Köln Stadt Köln September 2020 Land Nordrhein-Westphalen September bis Dezember 2020 Projektzuschuss Bezirksregierung Düsseldorf Erträge aus Kartenverkäufen / Abonnements für die Spielzeit 2020/21 Projektzuschuss Kulturstiftung NRW Zuwendung Beethoven Jubiläums Gesellschaft mbH ausgegebene und noch nicht eingelöste Umtauschscheine / Gutscheine Zuwendungen Deutscher Bühnenverein e.V. Sponsoringerträge (Gaffel) III. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3/ Seite 14 Die Umsatzerlöse setzen sich danach wie folgt zusammen: HEN u anne Erlöse Kartenverkauf aus Eigenveranstaltungen Einzelverkauf Abonnements Theatercard Besucherorganisationen Gastspiele von auswärts auf Beteiligung Erlösberichtigungen Erlöse Kartenverkauf aus Fremdveran- staltungen, Gastspielen, Co-Produktionen übrige Erlöse Spielbetrieb sonstige Erlöse Den Erlösen aus Kartenverkäufen im Rahmen von Eigenveranstaltungen liegen im Vergleich zum Vorjahr folgende Leistungsdaten zugrunde: [_ ___ Vorjahr | Veran- — nn Veran- Besu- er er Tee Veran- Besu- | 9 | stal- cher stal- cher stal- cher tungen tungen Kl tungen |_TEUR | 72.695] 2.847 = 119.137) 3.346 ER u 49 10.784 44 0 1.494 4 85 h B Oper Staatenhaus Kinderoper Außenspielstätte am Offenbachpl. a Außenspielstätte am Offenbachpl. sonstige Spielstätten Tanz Ballet of Difference am Schauspiel Köln Depot I Tanz Köln Staatenhaus 4.699 143 6 4.828 132 +0 -129 +11 Depot 1 3.131 7 16 7.146 145 +0 -4.015 -74 Depot 2 0 2 448 7 2 -448) 7 sonstige Veranst,/Abgrenzung Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3/ Seite 15 Die Kartenpreise für die Oper bzw. das Schauspiel fielen in 2019/20 im Vergleich zum Vorjahr unverändert aus: | BO | Veränderung Preis- | Preis- | Preis- | Preis- | Preis- | Preis- << Preis- | Preis- | Preis- | Preis- | Preis- Suppe Aa gruppe nn amp rn gruppe | gruppe ane u gruppe u II II IV + eur eur ER eur eur eur er ee 4200| 53,00 6.00l 42.00 5300| sı00l 69,00 12,00] 12,00 12, 00| 12,00] 12,00] 12,00] 12,00] 12,00 +0, 00] +0, a +0, 00 +0, 20 Preis- | Preis- | Preis- Preis- | Preis- | Preis- Preis- | Preis- | Preis- gruppe | gruppe | gruppe gruppe | gruppe | gruppe ange mr gruppe v VI VII V VI VI Platzgruppe 1 * Platzgruppe 7 ? [_ EUR | EUR | EUR | tat 93,00] 125,00 125,00 +0, «= | »= +0,00) 12,00] 15,00] 16,00 12,00] 15,00] 16,00) +0 FE +0 ER +0,00 2019/20 Veränderung Prels- | Preis- | Preis- Preis- | Preis- ee — Preis- | Preis- | Preis- gruppe | gruppe | gruppe aum arme gruppe grumpe gruppe | gruppe I I II II u II TEE Br I % | % | Platzgruppe 1 * 32,00] 39,00 27,00| 32,00] 39,00 Platzgruppe 5 ? 10,00] 12,00] 15,00) 10,00| 12,00] 15,00 +0, > +0,00] +0,00 1 Teuerste Platzgruppe ? Preiswerteste Platzgruppe Platzgruppe 1 * Platzgruppe 7 ? Der Gewinn- und Verlustrechnungsposten Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen erfasst die erfolgswirksame Veränderung des Bilanzpostens „Unfertige Leistungen“ zu den beiden Bilanzstichtagen. Im Rahmen des Postens Andere aktivierte Eigenleistungen werden die Kosten bühneneigener Mitarbeiter erfolgswirksam abgegrenzt, soweit diese auf Leistungen im Zusammenhang mit den Herstellungsmaßnah- men der Sanierung entfallen. Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3/ Seite 16 Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen folgende Posten: Erträge Kartenverkäufe zur Weiterleitung an gemeinnützige Organisationen Zuschüsse, Kostenerstattungen, Spenden Betriebskostenzuschuss Stadt Köln laufender Zuschuss abzgl. Ausgleich Werkstattprojekt Erstattungsanpruch Nutzungsentschädigung Staatenhaus Wertausgleich Freikarten Ausgleich Tariferhöhung 2018 Nachfinanzierungen Interim/Werkstätten Landeszuschuss NRW Personalkostenzuschüsse sonstige Kosten- / Projektzuschüsse Kostenerstattungen Erträge aus Anlagenabgängen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse Erstattung Sozialabgaben Kurzarbeitergeld Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten für nicht eingelöste Gutscheine Erträge abzugsfähige Vorsteuer übrige I werel 75u00l as +70l lerung Der Materialaufwand entfällt auf folgende Posten: Material für Bühnenproduktionen 1.435 2.626] -1.191 Orchester- / Notenmaterial 96 126 -30 ee He an sl 2rnlaal Hilfs- und Betriebsstoffe 1.531 2.752] -1.221 Betriebskostenerstattung an das Gürzenich-Orchester Köln bezogene Leistungen selbständiger Künstler*inne: Kosten Gastspiele / Co-Produktionen Tantiemen und GEMA-Gebühren Transportkosten Betriebskostenerstattung Berufsfeuerwehr Einsatz Zeitarbeitnehmer*innen übrige Aufwendungen für bezogene Leistungen Bühnen der Stadt Köln, Köln Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: Bezüge Angestellte, Loehnempfänger*innen, Künstler*innen Grundbezüge Beamte Gagen Gäste / Statisten Sonderzahlungen / Urlaubsgeld Veränderung Rückstellung Altersteilzeit sonstige tarifvertragliche bzw. vertragliche Bezüge Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungs- kasse / Bayerischen Versorgungskammer Versorgungsbezüge Veränderung der Pensionsrückstellung Beihilfen Veränderung der Rückstellung für Beihilfen Soziale Abgaben und Aufwendungen für ne TE — und für Unterstützung 10.605 | __ 47.685] 695 Die Zusammensetzung der Abschreibungen auf immaterielle Vermö Anlage 3/ Seite 17 [_vorjahr | er RT 8 e 50. soil egenstände des Anlagevermö- gens und Sachanlagen ist dem Anlagenachweis zu entnehmen (vgl. Abschnitt IL1.). Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3/ Seite 18 Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen folgende Posten: Gebäudebewirtschaftung Abgangsverluste Anlagevermögen Zuführung zum Sonderposten mit Rücklagenanteil Forderungsverluste Verwaltungsaufwendungen Verwaltungskostenerstattungen Stadt Mieten (Interimspielstätten) Entschädigungen (Interimspielstätte Staatenhaus) sonstige Mieten und Pachten Personalnebenkosten Kostenbeteiligung Köln-Ticket (Umweltab- gabe, Veranstaltungsgebühr, Mietgebühr) Versicherungen Jahresabschluss / Abschlussprüfung städtische IT-Struktur EDV-Fremdleistungen Telekommunikation Kosten Sanierungsfinanzierung Vermittlungsprovisionen übrige Verwaltungsaufwendungen Kosten Werbung, Öffentlichkeitsarbeit Spenden an gemeinnützige Organisationen aus Kartenverkäufen Kostenvorlagen Gürzenich-Orchester übrige 2019/20 % 139 14 Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge beinhalten die Zinserträge aus Geldmarktkonten (TEUR 6). Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen Zinsen für Kreditierungen auf den Girokonten sowie Termin- und Tagegeldkonten (TEUR 6) sowie den Aufzinsungsaufwand der langfristigen Personalrückstellungen (Pensionsrückstellungen TEUR 269, Rückstellungen für Dienstjubiläen TEUR 3, für Beihilfeverpflichtungen TEUR 174 sowie für Altersteilzeit TEUR 2) und sonstigen Rückstellungen (TEUR 42), Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die sonstigen Steuern umfassen folgende Abgaben: Körperschaftsteuer / Soliz sowie Gewerbesteuer laufendes Jahr Vorjahre Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Kraftfahrzeugsteuer Umsatzsteuer Vorjahre Sonstige Steuern 2019/20 TEUR BEE +4 EEE?" BEE?! 29 -83 I a] dl 29 Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3/ Seite 19 Im Rahmen der von den Bühnen für das Wirtschaftsjahr 2019/20 gemäß $ 23 Abs.2 EigVO NRW aufge- stellten Spartenrechnung verteilt sich das erwirtschaftete Jahresergebnis 2019/20 auf die Sparten Oper, Schauspiel, Tanz und Service wie folgt: — 31.8.2020 [| __ EUR | EU EUR EUR Oper Schauspiel Tanz Servke Sparten 3.274,523,00 pe . Umsatzerlöse 2. Minderung / Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 939.645,96| 234.351,07 -1.215.600,00| 1.128.400,00 0,00 1.588.190,00 4. Sonstige betriebliche Erträge 48.428. 28.292.355, 2 438.643,67| 3.717.012, = 80.876.278, 5 5. Materlalaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 839.595,64 626.940,20 ‚698, 51.608,52] 1.530,843,19 9.541.226,57| _2.665.676,10| 361.367,74 443.922,93| 13.012,193,34 10.380.822,21| 3.292.616,30| 374.066,57 495.531,45| 14.543.036,53 15.082.292,64| 10.769.587,11 37,089,523,86 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und 87,991,96| 11.149,652,15 Aufwendungen für Alters- versorgung und für Unter- stützung 3.627,726,84| 2.831.021,11 25.473,27 „121. 10.605.945,28 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.036,21 35.780,32 142.646,41 0,00 2.591.353,94 6.843.773,69 -19.806.986,24| 5.971,81 453.616,81 4.724.799,15 14.851.174,71 5.101.156,26 5,971,81 495.895,81 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 12. Ergebnis nach Steuern 13. Sonstige Steuern -20.255.047,24 aan 0, 00 0, 00 ä, 00 -49.844,57| __-49.844,57 -20.205.202,67| 4.660.660,83 100,000,00| -100.000,00 0,00 0,00| 20.305.202,67 0,00 |_3.079.395,54| _1.338.618,88| 242.646,41 6a 000] 4.660.660,83 3.995.092,62 1.967.940,57 14. Jahresüberschuss Sonderumlage Tanz Umlage Sparte Servicebereich 15, Verlustvortrag aus dem Vorjahr 16. Entnahmen aus Gewinnrücklagen 17. __Bilanzgewinn 2.633.508,78| Zu berücksichtigen ist, dass das Spartenergebnis des Schauspiels das positive Jahresergebnis 2019/20 des Ballet of Difference am Schauspiel Köln / Richard Siegal in Höhe von EUR 198.128,90 einschließt. Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3/ Seite 20 IV. SONSTIGE ANGABEN 1; Organe Die Organe der Bühnen bestehen aus dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung. Die stimmberechtigten Mitglieder des Betriebsausschusses (gemäß 8 5 Abs. 1 der Betriebssatzung perso- nenidentisch mit dem Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln) setzten sich im Wirtschaftsjahr 2019/20 wie folgt zusammen: Dr. Eva Bürgermeister, Stadtverordnete - Vorsitzende - Brigitta von Bülow, Stadtverordnete - 1. Stellvertreterin - Dr, Ralph Elster, Stadtverordneter - 2. Stellvertreter - Elfi Scho-Antwerpes, Stadtverordnete Karl-Heinz Walter, Stadtverordneter Katharina Welcker, Stadtverordnete Thomas Welter, Stadtverordneter Horst Thelen, Stadtverordneter Gisela Stahlhofen, Stadtverordnete Prof. Klaus Schäfer, Stadtverordneter Dr. Ulrich Wackerhagen, Sachkundiger Bürger Peter Sörries, Sachkundiger Bürger Karin Reinhardt, Sachkundige Bürgerin Die Betriebsleitung bestand im Wirtschaftsjahr 2019/2020 aus: Patrick Wasserbauer Geschäftsführender Direktor Dr. Birgit Meyer Intendantin der Oper Stefan Bachmann Intendant des Schauspiels Bernd Streitberger Technischer Betriebsleiter Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3/ Seite 21 Für die aktiven Mitglieder der Betriebsleitung wurden von den Bühnen im Wirtschaftsjahr 2019/20 folgende Bezüge aufgewendet: Gehälter ‚Aktive Mitglieder der Betriebsleitung: Stefan Bachmann Dr. Birgit Meyer Patrick Wasserbauer Bernd Streitberger Für Mitglieder des Betriebsausschusses wurden keine Bezüge aufgewendet. 2. Arbeitnehmer*innen Die Anzahl der Beschäftigten der Bühnen im Wirtschaftsjahr 2019/20 entwickelte sich wie folgt: 30.01.1900 | 29.2.2020 | 31.5.2020 | 31.8.2020 769,25 18,75 a u EEE Jahres durch- Mitarbeiter*innen nach TVöD künstlerische Angestellte Beamt*innen Auszubildende Die Bühnen sind Mitglied der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) und der Bayerischen Versor- gungskammer Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (BVK). Die Versorgungseinrichtungen haben die Aufgabe, den Arbeitnehmer*innen ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinter- bliebenenversorgung zu gewähren. Die Umlage beträgt bei der ZVK 5,8% und bei der BVK 9,0% des zu- satzversorgungspflichtigen Entgelts. Zum Aufbau einer Kapitaldeckung wird von der ZVK seit 2007 ein Zu- satzbeitrag von 3,2% erhoben. Die umlagepflichtigen Gehälter betrugen im Wirtschaftsjahr 2019/20 rd. TEUR 32.918 (i.V. TEUR 32.940). Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3/ Seite 22 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Bühnen, die sich zum einen auf am Bilanzstichtag vereinbarte Mietverpflichtungen beziehen, werden in den folgenden beiden Spielzeiten zu Liquiditätsabflüssen in Höhe von rd. TEUR 9.513 führen. Darin sind die Miet- und Nebenkostenaufwendungen im Zusammenhang mit den Interimspielstätten in Höhe von TEUR 4.732 enthalten. Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen vor allem aus dem Investitionsvorhaben Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz in Höhe der am Bilanzstichtag vergebenen Aufträge. Für die Gesamtinvestitionen bis zur Fertigstellung des Projekts wurde bis zum Bilanzstichtag 31.8.2020 vom Rat der Stadt Köln ein Budget der Baukosten inklusive Bau- nebenkosten (ohne Bauzeitzinsen 42,2 Mio. EUR sowie Planungskosten der Vorvariante 1,2 Mio. EUR) von 554,1 Mio. EUR genehmigt. Von diesen Kosten sind bis zum Stichtag im Bau befindliche Anlagen mit Her- stellungskosten von rd, 396,2 Mio. EUR - vgl. Abschnitt II.1 - bilanziell erfasst. 4. Abschlussprüferhonorare Für die Abschlussprüfungsleistungen für das Wirtschaftsjahr 2019/20 wurden Honorare in Höhe von TEUR 19,3 aufwandswirksam gebucht, 5. _ Ergebnisverwendungsvorschlag Die Betriebsleitung der Bühnen schlägt vor, den Bilanzgewinn der Wirtschaftsjahres vom 1.9.2019 bis zum 31.8.2020 in Höhe von EUR 2.633.508,78 in Höhe von EUR 1.404.584,22 der zweckgebundenen Ge- winnrücklage für die Sanierung zuzuführen und den verbleibenden Restbetrag in Höhe von EUR 1.228.924,56 auf neue Rechnung vorzutragen. 6. VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG NACH SCHLUSS DES WIRTSCHAFTSJAH- Bezogen auf die Sanierung konnten nach dem Ende des Wirtschaftsjahres 2019/20 aufgrund der erreichten Fortschritte bei der Ausführungsplanung zunächst die Planungsrisiken um rund 3 Mio. EUR gesenkt werden, so dass die Kostenprognose einschließlich aller Risiken bei gerundeten 596 Mio. EUR lag. Seit Oktober 2020 liegen für alle fünf vakanten Gewerke (elektrotechnische Anlagen, Raumluft, Feuerlöschanlagen, Kälte und Wärmeversorgung) die abschließenden Angebote der sich bewerbenden Firmen vor, Im Januar 2021 gaben die Oberbürgermeisterin Henriette Reker und der Technische Betriebsleiter der Bühnen ein Überblick über den aktuellen Planungsstand und legten eine aktualisierte Kosten- und Terminprognose vor. Diese sieht die Schlüsselübergabe des gesamten Ensembles am Offenbachplatz im ersten Quartal 2024 vor. Die damit verbundene Verlängerung der Bauzeit führt vor dem Hintergrund der im November/Dezember 2020 ermit- telten Mehrkosten (durch die Vergaben von fünf Schlüsselgewerken der Haustechnik) zu einem Anstieg der Kostenprognose auf 617,6 Millionen Euro, beziehungsweise 643,9 Millionen Euro inklusive aller bekannten möglichen Risiken. Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3/ Seite 23 Anfang 2021 begann der Übergang in die durch die Firmen durchzuführende Werkstatt- und Montagepla- nung. Diese letzte Planungsphase startete in den Bereichen der hochverdichteten Technikzentralen und dauerte bis Ende März. Den unter Vertrag genommenen Haustechnikfirmen wurde die geprüfte und nach- gearbeitete Ausführungsplanung für das Kleine Haus, die Kinderoper und das Schauspielhaus übergeben. Zudem wurde mit den notwendigen Rückbauarbeiten in den Theatern begonnen und in diesem Zusam- menhang Ende Januar die Spielstätte Kleines Haus vom Schauspiel wieder in die Obhut des Sanie- rungsteams zurückgegeben. Mit Arbeitsbeginn der neu verpflichteten Rohbaufirma bewegt sich die Bühnenbaustelle seit April weiter von der Planung in Richtung Aufnahme der Baumaßnahmen. Der Schwerpunkt liegt zunächst auf vorberei- tenden Demontagearbeiten. Um Raum für die ausführenden Firmen zu schaffen, wurde damit begonnen, die Containeranlage entsprechend zu erweitern. Den Firmen konnte für ihre Werkstatt- und Montagepla- nung zwischenzeitlich die geprüfte und nachgearbeitete Ausführungsplanung für sechs von acht Teilab- schnitten übergeben werden. Auch konnten erste Elemente der Werkstatt- und Montageplanung bereits geprüft und freigegeben werden. Der Projektsteuerer geht davon aus, dass im 3. Quartal 2021 dieser finale Planungsschritt wie vorgesehen abgeschlossen sein wird. Auf den Bühnen von Opernhaus und Schauspiel- haus wurde weiter an der übergeordneten Steuerung gearbeitet, die es ermöglicht, alle verschiedenen Gewerke von einem Pult aus zu fahren. Im Zusammenhang mit den Bühnenwerkstätten wurde den Bühnen am 1.4.2021 vertrags- und plangemäß der Schlüssel zu den neu errichteten Werkstätten in Köln-Kalk vom Vermieter übergeben. Auf der Grundlage eines 10-jährigen Mietvertrages (zuzüglich zweier Optionen für die Bühnen von jeweils 5 Jahren) verfügen die Bühnen nun über speziell für sie ausgestaltete Werkstätten mit einer Mietfläche von 8.125 m?, Der Umzug aus Ehrenfeld und die Inbetriebnahme der Werkstätten dauern an. Wenngleich sich das Interim nach aktuellem Stand bis in die Spielzeit 2023/24 verlängern wird, hatte der Rat Ende 2018 zunächst der Verlängerung des Interim-Spielbetriebs der Bühnen in den Spielzeiten bis Dezember 2022 zzgl. Nachlaufkosten zugestimmt (sog. Interim IV). Derzeit kalkulieren die Bühnen die weiteren Auswirkungen auf den Betriebskostenzuschuss (sog. Interim V), wenn die Schlüsselübergabe des Ensembles Offenbachplatz im ersten Quartal 2024 erfolgt und dadurch die Anmietungen der Interimspiel- stätten ggf. bis zum 31.7.2024 (Staatenhaus) bzw. 31.12.2024 (Depot) verlängert werden müssen. Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3/ Seite 24 Anfang März 2021 informierten die Bühnen die Oberbürgermeisterin, die Stadtkämmerin sowie die zustän- digen Ausschüsse darüber, dass Einlagen in Höhe von 15 Mio. EUR aus den für die Bühnensanierung auf- genommenen Krediten bei der Greensill Bank, einem deutschen Kreditinstitut in Bremen, angelegt wurden, Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte kurz zuvor nach einer Sonderprüfung wegen drohender Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot gegenüber diesem Kreditinstitut verhängt, um Vermögenswerte zu sichern und eine Zahlungsunfähigkeit der Bank abzuwenden. Die Bühnen arbeiten bei der Abwicklung ihrer Finanzanlagen mit einem Finanzdienstleister zusammen. Nachdem dieser die Greensill Bank als sicher eingeschätzt hatte und auch das Rating auf keine besonderen Risiken schließen ließ, legten die Bühnen im Januar 2021 zwei Tranchen & 7,5 Millionen Euro zu 0,00% für vier bzw. fünf Monate bei der Greensill Bank an, um Negativzinsen im Zusammenhang mit der kurzzeitigen Anlage von Finanzmitteln eines im Dezember 2020 aufgenommenen zinsgünstigen Schuldscheindarlehens über 100 Mio. EUR zu vermeiden. Da im Rahmen des Projektfortschrittes auf der Sanierungsbaustelle den Kreditauf- nahmen nicht unmittelbar Zahlungsverpflichtungen in gleicher Höhe gegenüberstehen, werden die noch nicht benötigten Gelder bis zum Auszahlungszeitpunkt auf Bankkonten hinterlegt. Im Zeitpunkt der Abfas- sung dieses Anhangs ist noch nicht klar, ob und inwieweit den Bühnen ein Schaden in Form eines ganz oder teilweisen Ausfalls dieser Geldanlage entstehen wird. Die BaFin hat einen Sonderbeauftragten einge- setzt, die Bühnen lassen sich hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer Rechte anwaltlich vertreten. In seiner Sitzung am 6.5.2021 bestellte der Rat Herrn Hein Mulders zum neuen Opernintendanten. Zuvor hatte der Hauptausschuss auf Vorschlag von Oberbürgermeisterin Henriette Reker nach Unterstützung durch eine Findungskommission einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der neue Opernintendant soll die Opernsparte der Bühnen nach erfolgter Sanierung zur Spielzeit 2024/25 wieder zurück an den Offen- bachplatz führen. Er beginnt seine Intendanz in Köln am 1.9.2022 und wird damit auch das Interim der Oper im Staatenhaus nahtlos fortsetzen. Vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der Abfassung dieses Anhangs noch nicht bewältigten Corona-Pan- demie hat die Betriebsleitung der Bühnen in enger Abstimmung mit der Stadt Köln auf der auf Grundlage des Beschlusses von Bund und Ländern vom 28.10.2020 erlassenen Schließungsverordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen ab dem 2.11.2020 erneut beschlossen, den Vorstellungsbetrieb im Zuge des soge- nannten zweiten Lockdowns vollständig einzustellen. Bereits disponierte Vorstellungen sowie geplante Gastspiele von auswärts der Spielzeit 2020/21 konnten deshalb nicht stattfinden, wurden für das Publikum aber zum Teil mittels Streaming verfügbar gemacht, Erst ab Juni 2021 wird ein eingeschränkter Spielbetrieb unter Einhaltung notwendiger Hygiene- und Abstandsmaßnahmen wieder aufgenommen werden. Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage_3 Seite 25 Dabel verfolgen die Bühnen folgende Ziele: « _Mitarbeiter*innen der Bühnen und das Publikum müssen bestmöglich vor der Pandemie geschützt wer- den; hier sind die Bühnen gut gerüstet hinsichtlich Hygiene-, Zugangs- und Rückverfolgungskonzepten ihres Publikums; « alle drei Sparten der Bühnen müssen bestmöglich versuchen, für das Publikum sichtbar zu blelben; e die aufgrund reduzierter Zuschauerzahlen entstehenden Einnahmedefizite sollen u.a. durch Einsparun- gen und Kurzarbeitergeld aufgefangen werden, Zuschussanträge im Rahmen der angebotenen Corona- hilfen wurden fristgerecht gestellt; e die Bühnen haben seit: Mai 2020 eine Dienstvereinbarung zur Kurzarbeit abgeschlossen. Auf diesem Wege wird versucht, einen Tell der aufgrund verringerter Kapazitäten im Zusammenhang mit der Pan- demie eintretenden Einnahmeverluste auszugleichen. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Wirtschaftsjahres 2019/20, aber vor Verfassung dieses Anhangs eingetreten sind, waren nicht zu verzeichnen. Köln, den 29, Jun! 2021 % Dss sus Patrick Wasserbauer slelter Geschäftsführender Direktor
Anlage 5 - Bestätigungsvermerk Abschlusspruefer
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BÜHNEN KÖLN SCHAU a i ' SPIEL tanz BÜHNEN KÖLN OPER / \KOLN EL KÖLN SANERUNG At ln N Jahresabschluss 2019/20 Anlage 5 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers stadt köin Anlage 5 Seite 1 Bühnen der Stadt Köln Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Bühnen der Stadt Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Bühnen der Stadt Köln — bestehend aus der Bilanz zum 31. August 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2019/20 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - ge- prüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschafts- jahr vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i.V.m. den einschlägigen deut- schen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat- sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigen- betriebes zum 31. August 2020 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2020 und — vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Bühnen. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jah- resabschluss, entspricht den Vorschriften des $ 103 Abs. 1 GO NRW i. V. m. $ 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß $ 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Anlage 5 Seite 2 Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit $ 317 HGB und den Vorschriften der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung un- ter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (DW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschrif- ten und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerkes weitergehend be- schrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundla- ge für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägi- gen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we- sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deut- schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bühnen vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsich- tigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Bühnen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite- ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Un- ternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwort- lich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ent- gegenstehen. Anlage 5 Seite 3 Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Bühnen vermittelt sowie in allen wesentli- chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Nordrhein- Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesell- schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwort- lich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um aus- reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellun- gen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Bühnen ver- mittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Nordrhein- Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V.m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesell- schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit 8 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prü- fung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn ver- nünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Anlage 5 Seite 4 Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsich- tigter — falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach- weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au- Rerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrun- gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um- ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Bühnen abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre- tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätig- keit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsi- cherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Bühnen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresab- schluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemes- sen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolge- rungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu füh- ren, dass die Bühnen ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen können. Anlage 5 Seite 5 beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bühnen vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Geset- zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Bühnen. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu- kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü- fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und be- urteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annah- men. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unver- meidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Anga- ben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um- fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Dreieich, 29. Juni 2021 Schüllermann und Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dipl.-Kfm. Harald Reinhart Dipl.-Kfm. Sascha Gönnheimer Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Anlage 4 - Lagebericht
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BÜHNEN KÖLN
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Jahresabschluss 2019/20
Anlage 4
Lagebericht
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 1
LAGEBERICHT
FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR
1. SEPTEMBER 2019 BIS 31. AUGUST 2020
I. SPIELZEITVERLAUF UND LAGE DER BÜHNEN IM WIRTSCHAFTSJAHR 2019/20
1. Die wirtschaftliche und kulturpolitische Situation der Bühnen in der Bundesrepublik
Deutschland in der Spielzeit 2019/20
Wie in den Vorjahren bewirken die finanziellen Verhältnisse der öffentlichen Haushalte unverändert
einen hohen Konsolidierungsdruck auf die deutschen Bühnen, Als personalintensive Einrichtungen mit
einem hohen Anteil fixer Personalkosten und dadurch begrenzten kurzzeitig realisierbaren Konsolidie-
rungspotentialen sind die öffentlichen Theater und Orchester hiervon in besonderem Maße betroffen.
Diese Situation wurde in der Spielzeit 2019/20 durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-
Virus in Form zeitweise kompletter Einstellungen des Spielbetriebs der Theater und Orchester erheblich
verschärft.
So zeigt dann auch die Statistik der öffentlich getragenen Theater und Orchester in der vorjährigen
Spielzeit (2018/19) eine Dokumentation der relevanten Daten der letzten Spielzeit vor dem Ausbruch
der Corona-Pandemie und damit eine ggf. anzustrebende Zukunftsperspektive nach Bewältigung des
Virus. Die Eigeneinnahmen in Höhe von rd. 569 Mio. Euro konnten in 2018/19 nochmals um rd. 3,1%
auf 587 Mio. gesteigert werden, wobei sich auch die Anzahl der Vorstellungen auf 65.995 gegenüber
dem Vorjahr (65.356) leicht erhöhte. Das prozentuale Einspielergebnis blieb mit 17,7% nahezu gleich.
Zur gleichen Zeit stiegen die öffentlichen Zuschüsse auf rd. 2,74 Mrd. EUR und lagen damit um rd. 3,0%
höher als im Vorjahr. Inklusive der öffentlich getragenen Theater, der Festspiele, der aufgeführten Pri-
vattheater, der selbstständigen Sinfonieorchester und der Rundfunkorchester besuchten 2018/19 rund
35 Mio, Zuschauer*innen die Häuser. 45.188 Personen waren als Mitarbeiter fest in Theatern und Or-
chestern (einschließlich Musiker der selbständigen Orchester und Rundfunkorchester) angestellt!.
Vor diesem Hintergrund besteht zunächst die Notwendigkeit, die Folgen der Pandemie für die Bühnen
und die beteiligten Sänger, Schauspieler und Tänzer zu analysieren, zu bewerten und sodann nachhaltig
zu bewältigen. Allerdings bleibt der hohe Konsolidierungsdruck auf alle Kultureinrichtungen in Deutsch-
land unverändert bestehen, Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Kultureinrichtungen werden von Poli-
tik und Öffentlichkeit weiterhin kritisch hinterfragt. Zugleich sollen gerade nach Bewältigung der Pande-
mie weitere Überlegungen angestellt werden, wie man durch inhaltliche und perspektivische
1 Quelle: Theaterstatistik 2018/2019 des Deutschen Bühnenvereins, Heft 54, Dezember 2020
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 2
Konzepte, Organisationsmodelle und Rechtsformgestaltungen die Einnahme- und die Kostensituation
der Theater verbessern kann. Bei diesen im Wesentlichen auf die ökonomische Effizienz ausgerichteten
Überlegungen sollte das übergeordnete Ziel der Theater und Orchester, nicht gewinnorientiert zu arbei-
ten, sondern eine Aufgabe für die Allgemeinheit zu erfüllen, nicht aus den Augen verloren werden.
Gerade in der derzeitigen Krisenlage aufgrund der Corona-Pandemie gewinnt diese übergeordnete Ziel-
setzung eine erhebliche Aktualität.
2. Der rechtliche Rahmen der Bühnen in der Spielzeit 2019/20
Gegenstand der seit dem 1.9.2000 als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführten Bühnen der Stadt
Köln ist der Betrieb eines Drei-Sparten-Theaters zur Pflege und Förderung kultureller Aufgaben. Der
Einrichtungszweck umfasst dabei insbesondere die Aufführung von Bühnenwerken aller Gattungen im
Musik-, Tanz- und Sprechtheater. Für die künstlerische und wirtschaftliche Führung ist aktuell eine aus
vier Personen bestehende Betriebsleitung gesamtverantwortlich. Der Rat der Stadt Köln und der Be-
triebsausschuss (personenidentisch mit dem Ausschuss für Kunst und Kultur der Stadt Köln) entscheiden
in allen Angelegenheiten der Bühnen, die ihnen durch die GO NRW, die EigVO NRW, die Hauptsatzung
der Stadt Köln und die Betriebssatzung der Bühnen vorbehalten sind. Das Wirtschaftsjahr verläuft spiel-
zeitkonform vom 1. September bis zum 31. August.
3. Die künstlerische Bilanz der Bühnen in der Spielzeit 2019/20
Als wesentlicher Bestandteil der Kulturstadt Köln gehören die Bühnen der Stadt Köln zu den national
bedeutendsten wie international renommierten Spielstätten des Sprech- und Musiktheaters.
Um den hohen Ansprüchen sowie der Größe und Bedeutung der Stadt Köln gerecht zu werden, bedient
das Sprechtheater viele traditionelle Aufgaben: Dazu gehören die Klassikerpflege ebenso wie die Prä-
sentation moderner Gegenwartsdramatik und die Realisierung unterschiedlichster Regie- und Ausstat-
tungsstile. Nationale und internationale Gastspiele komplementieren dabei das Programm des Sprech-
theaters.
Die Oper Köln soll den führenden internationalen Opernhäusern zugerechnet werden. Sie ist Mitglied
der internationalen Opernkonferenz, zu der folgende Opernhäuser gehören: Bayerische Staatsoper,
Staatsoper Unter den Linden Berlin, Deutsche Oper Berlin, Komische Oper Berlin, Staatsoper Wien,
Opernhaus Zürich, Staatsoper Dresden, Oper Frankfurt, Staatsoper Hamburg, Deutsche Oper am Rhein
Düsseldorf Duisburg, Oper Leipzig und Staatstheater Stuttgart sowie die assoziierten Mitglieder Opera
National de Paris, Royal Opera House Covent Garden London und Teatro alla Scala Mailand. Diese
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 3
Institutionen sind geprägt von international renommierten Dirigent*innen, Regisseur*innen sowie Sän-
ger*innen. In diesem Umfeld ist die Oper Köln bereits seit einigen Jahren neben der Komischen Oper
Berlin ein Mitglied mit einem der geringsten Betriebskostenzuschüsse.
Seit der Auflösung der Tanzcompany pretty ugly tanz köln (2008/09) wird der Tanz an den Bühnen Köln
durch Gastspiele in den Spielplänen von Oper und Schauspiel vertreten. Ab der Spielzeit 2019/20 setzte
das Schauspiel Köln die Kooperation mit dem amerikanischen Choreografen Richard Siegal und dessen
Kompanie Ballet of Difference fort, mit dem Ziel, die 2016 gegründete Kompanie in Köln zu etablieren
und den Tanz dadurch weiter zu stärken. Für den Zeitraum 2019 bis 2021 sind verschiedene Projekte
geplant, die in den beiden Wirkungsstätten München und Köln zur Aufführung gebracht werden sollen.
Infolge der weiter fortschreitenden Sanierungsmaßnahmen war auch die Spielzeit 2019/20 der Bühnen
der Stadt Köln insgesamt weiterhin geprägt von der Fortführung des Interimspielbetriebs des Musikthe-
aters (Staatenhaus, „Außenspielstätte am Offenbachplatz“), der Kinderoper und des Sprechtheaters
(Depot 1, Depot 2, Grotte, „Außenspielstätte am Offenbachplatz“). Vor dem Hintergrund des ersten
Lockdowns als Folge der Corona-Pandemie von Mitte März bis Mitte Mai 2020 konnten in 2019/20 fol-
gende Inszenierungen realisiert werden:
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 4
Neuinsz. (N)/ Anzahl der Eigenprod.(EP)/
Titel Wieder- Spielstätte Vorstel- Koprod,(KP)/
aufn. (WA lungen Gastspiel(GS
Inszenierungen des Sprechtheaters
‚Alles Weitere kennen Sie aus dem Kino Offenbachplatz 4 EP
Bewohner Offenbachplatz 3 EP
Bomb Depot 2 4 EP
Broken German Depot 3 5 EP
‚Crossing Borders Offenbachplatz 1 GS
Der Untergang des Egoisten Johann Fatzer Depot 2 11 EP
Die Kriml-Komplizen Offenbachplatz 2 EP
Die Räuber Depot 1 4 EP
Die Reise der Verlorenen Depot 2 18 EP
Die schmutzigen Hände Depot 1 8 EP
Die Verdammten Depot 1 11 EP
Die Verwandlung Offenbachplatz 1 EP
Draußen vor der Tür Offenbachplatz 2 EP
Ein Buch für die Stadt 2019 Depot 1 1 EP
Eine Frau bel 1000° Offenbachplatz 4 EP
Eines langen Tages Reise.. Depot 1 16 + Streaming EP
Erich Hackl & Lucia Heilmann Depot 2 1 6S
Depot 2 1 6S
Depot 2 19 EP
Depot 1 5
Herero_Nama Depot 2 3
How to date a feminist Offenbachplatz 13
John McEntire & Sam Prekop Offenbachplatz 1
Kinder der Nacht Offenbachplatz 6
Lumpenroman Depot 3 6
Medea Depot 1 1
Menschenrechtspreis. Anmad Mansour Offenbachplatz 1
Pardon wird nicht gegeben Depot 1 6
Poetica VI: Widerstand Depot 2 1
Romeo und Julia Depot 1 4
Rückkehr nach Relms Depot 2 8
Schnee Weiss Depot 2 6
Schöne neue Welt Offenbachplatz 16
'Tellavision Offenbachplatz 4
Tod & Leben in NRW # 3 Offenbachplatz 1
Depot 1 1
Offenbachplatz 3
Verhaftung in Granada Offenbachplatz 2
Vernon Subutex 1-3 Depot 1 12
Depot 1 16
Depot 2 a
Yvon im Kreis der Liebe Offenbachplatz 1
Einzelveranstaltungen div. Spielstätten
Inszenierungen Tanz Ballet of Difference
am Schauspiel Köln
New Ocean
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 5
Präzedenzlos — mit diesem Wort kann man die Spielzeit 2019/20 am Schauspiel Köln zusammenfassen.
Nachdem Ende Januar 2020 das Coronavirus die Bundesrepublik Deutschland erreichte und sich in den
darauffolgenden Wochen schlagartig ausbreitete, musste das Schauspiel Köln - wie alle Theaterhäuser
in Deutschland - seinen Spielbetrieb einstellen. Die Schließung der Bühnen war eine von vielen Infekti-
onsschutzmaßnahmen der Bundesländer zur Eindämmung der Corona-Pandemie, um Kontakte, Mobili-
tät und Zusammenkünfte von Bürger*innen herunterzufahren. Das Ziel des Lockdowns war, die Aus-
breitung des Virus frühzeitig einzudämmen und eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.
Zum ersten Mal seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs standen die Bühnen in Deutschland still und eine
der größten Theaterkulturen der Welt stand von einem Tag auf den anderen vor einer Prüfung: Wie
geht Theater in Zeiten einer Pandemie und wie wirkt sich die Krise auf den Theaterbetrieb und seine
Mitarbeiter*innen aus?
Vor dem Lockdown
Von all dem war zu Beginn der neuen Spielzeit keine Rede und das Kölner Schauspiel befand sich im
September 2019 noch im ganz „normalen“ Ausnahmezustand. Da die Sanierungsarbeiten am Schauspiel
am Offenbachplatz zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet waren, sollte auch in der siebten Saison
unter der Intendanz von Stefan Bachmann die Interim-Spielstätte Depot im rechtsrheinischen Kölner
Stadtteil Mülheim die Heimat und der Hauptspielort des Schauspiel Köln sein.
Aus den industriellen Räumlichkeiten der ehemaligen Draht-Fabrik war längst ein lebhafter Ort der Kultur
und des Austausches geworden, der sowohl in den Stadtteil hineinwirkt als auch überregional wahrge-
nommen wird. Die ambitionierten Produktionen, die in der Spielzeit 2019/20 für das Depot 1 geplant
waren (Percevals „Eines langen Tages Reise in die Nacht“, Mondtags „Die Verdammten“, Castorfs „Aus
dem bürgerlichen Heldenleben“), sollten das Selbstbewusstsein der gewachsenen Theaterinfrastruktur
in Mülheim unter Beweis stellen und die einzigartige Breite der Bühne im Depot 1 künstlerisch nutzen.
Der Carlsgarten, ein Urban-Gardening-Projekt des Schauspiel Köln, trug ebenso zur Belebung des Areals
bei wie zahlreiche weitere Initiativen und Projekte, die sich thematisch mit dem Stadtteil bzw. der Stadt-
gesellschaft im Allgemeinen beschäftigten (z. B. die GartenAG-Reihe). Das Theater blieb jedoch auch
der linksrheinischen Seite treu: So war die Außenspielstätte am Offenbachplatz (auch bekannt unter
dem Namen „Britney“) in der ersten Spielzeithälfte ein beliebter Ort für intimere Theaterprojekte wie
etwa der Soloabend „Eine Frau bei 1000°“ oder das Kammerspiel „Verhaftung in Granada“. Außerdem
war sie Spielort des Import Export Kollektivs (die Hit-Inszenierung „Schöne neue Welt“) und Bühne des
Kölner Schauspielstudios — des Ausbildungsprogramms der Hochschule für Musik und Theater „Felix
Mendelssohn Bartholdy“ in Leipzig und des Schauspiel Köln. Mit der Studioreihe „Neues aus dem Trai-
ningslager" bekam das Publikum am Offenbachplatz die Gelegenheit, den Werdegang von neun Leipzi-
ger Schauspielstudierenden zur Bühnenreife unmittelbar zu begleiten.
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 6
Die Spielzeit 2019/20 - in der Beate Heine als Chefdramaturgin und stellvertretende Intendantin
wirkte — wurde in drei thematische Blöcke aufgeteilt: Der Bogen „Utopie - Risiko - Gewalt" bat zur
Auseinandersetzung mit großen philosophischen, auch gesellschaftspolitischen Diskursen unserer Ge-
genwart, die sich inhaltlich auf mehreren Ebenen in der Auswahl der Stücke widerspiegelten. Passend
dazu gab es drei Ausgaben des Theatermagazins, die den vielseitigen thematischen Kontext zum Motto
vermittelten. Für die Ausgaben konnten spannende Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben ge-
wonnen werden, wie etwa Aleida Assmann, Julia Ebner, Anna Kopal, A. L. Kennedy, Didanwy Kent Trejo
oder Klaus Theweleit. Zu den Highlights im Magazin gehörte zweifelsohne die Zusammenarbeit mit dem
Kriegsfotografen Andy Spyra im Rahmen der zweiten Magazinausgabe, welche unter dem Motto „Risiko“
stand. Spyra sprach in einem persönlichen Interview mit der Chefdramaturgin Beate Heine über seine
Risikobereitschaft als Fotograf in Krisengebieten und stellte dem Schauspiel-Magazin eine ganze Foto-
strecke eindrucksvoller Bilder aus Kaschmir, der Türkei, dem Irak und aus Ägypten zur Verfügung.
Auch aus künstlerischer Perspektive war der Plan für die neue Spielzeit hochinteressant. Die 23 vorge-
sehenen Premieren knüpften an erfolgreiche Zusammenarbeiten aus vorherigen Spielzeiten an - etwa
mit Regisseur*innen wie Pınar Karabulut, Ersan Mondtag, Robert Borgmann oder Nuran David Calis -;
darüber hinaus sollten internationale Kooperationen sowie Inszenierungen junger Regietalente neue
Impulse schaffen. Mit „Utopolis Köln“ (vom Regiekollektiv Rimini Protokoll) - einer Koproduktion des
Schauspiel Köln und des Manchester International Festival - sollten über 50 Orte in der Kölner Innen-
stadt bespielt werden und zahlreiche Stimmen aus der Stadtgesellschaft zu Wort gekommen. In Zusam-
menarbeit mit Theatermacher*innen aus Mexiko war die Uraufführung des Romans „Der Wilde“ ange-
dacht; außerdem wollte das Schauspiel Köln mit Lucia Bihler („Der endlose Sommer“) sowie Marie
Schleef („Die Blechtrommel“) zwei vielversprechende junge Regisseurinnen für sich gewinnen.
Die wahrscheinlich größte Neuerung der Spielzeit 2019/20 stellte jedoch der großzügige Ausbau der
Tanzsparte am Schauspiel Köln dar. Tanz Köln unter der Leitung von Hanna Koller bestand bis dahin
schwerpunktmäßig aus exklusiven internationalen Gastspielen. Die Tanzsparte wurde nun um ein eige-
nes Tanzensemble und -repertoire erweitert. Der US-Choreograf Richard Siegal und seine renommierte
Tanzcompany Ballet of Differencee - dem lokalen Publikum bekannt durch die Produktion
„Roughhouse“ - fanden am Schauspiel Köln ihre neue künstlerische Heimat. Richard Siegal erklärte das
Merkmal der Diversität zum Aushängeschild der Tanzcompany und fing an, Vielfalt nicht nur in der
Besetzung zu suchen, sondern auch im zeitgenössischen Ballett selbst. Mit einer modernen Auffassung
des Ballett-Begriffs und einem Spitzenensemble mit Tänzer*innen aus aller Welt startete Siegal seine
Zeit in Köln.
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 7
Eröffnet wurde die Spielzeit 2019/20 mit einem außergewöhnlichen Projekt: Nachdem Stefan Bachmann
im Jahr 2007 „Verbrennungen“ von Wajdi Mouawad mit großem Erfolg am Wiener Burgtheater insze-
nierte, wendete er sich nun in Köln dem neuesten Stück des libanesisch-kanadischen Theaterautors zu.
In „Vögel“ schuf Mouawad eine moderne Variation von Romeo und Julia vor dem Hintergrund des Nah-
ost-Konflikts und schrieb sein komplexes Familiendrama auf Hebräisch, Arabisch, Englisch und Deutsch.
Der Kölner Intendant entschloss sich, den viersprachigen Charakter des Stücks beizubehalten und es
mit Übertitelung auf die Bühne des Depot 1 zu bringen. Um sich der textlichen Herausforderung zu
stellen, lernten die Ensembleschauspieler*innen Bruno Cathomas, Lola Klamroth und Margot Gödrös
fleißig Fremdsprachen. Außerdem wurde die Besetzung um die hebräisch- und arabischsprechenden
Gäste Lena Kalisch und Kais Setti erweitert. Die Produktion erhielt sehr positive Reaktionen seitens des
Publikums und der Presse.
Auch die erste Premiere von Richard Siegal / Ballet of Difference eine Woche später wurde fantastisch
aufgenommen. In „New Ocean“, seinem ersten Ballett für das Schauspiel Köln, widmete sich Siegal der
Klimakrise. In Anlehnung an die Arbeitsprinzipien des legendären Choreografen Merce Cunningham ent-
warf er „ein streng mathematisches System, das mittels eines eigens entwickelten Algorithmus Datens-
ätze des Klimawandels in choreografische Handlungen übersetzte“, so der Produktionsdramaturg Tobias
Staab. Für jede einzelne Aufführung wurde jeweils ein Meer ausgesucht, dem die Tanzcompany den
Abend widmete. Trotz streng vorgegebener Struktur wurden den Tänzer*innen außergewöhnlich viele
Freiheiten gelassen. Dabei sind einzigartige Vorstellungen entstanden, in denen die Tänzer*innen mit-
hilfe „einer außergewöhnlichen Bewegungssprache“ (TANZweb NRW) auf die schleichende Gefahr der
Erderwärmung aufmerksam machten.
Zu den Höhepunkten der Spielzeit 2019/20 gehörte zweifelsohne der Abend „Eines langen Tages Reise
in die Nacht“ in der Interpretation des renommierten Belgischen Regisseurs Luk Perceval. In seiner
ersten Kölner Produktion arbeitete Perceval die Geschichte der an Sucht, sozialem Abstieg und Krankheit
auseinanderfallenden Familie Tyrone mit psychologischen Feingefühl heraus und setzte die herausra-
genden Schauspieler*innen (Astrid Meyerfeldt, Andre Jung, Seän McDonagh, Nikolay Sidorenko und
Maria Shulga) in einem imposanten Fensterpanorama (Bühnenbild: Philip Bußmann) in Szene. Die In-
szenierung landete umgehend auf Platz 1 der Charts des Webmagazins nachtkritik.de und Astrid Mey-
erfeldt erhielt für ihre Rolle der Mutter später den Faust-Preis als beste Schauspieler*in.
Die Serie der Erfolgsproduktionen wurde durch das neueste Werk von Frank Castorf „Aus dem bürger-
lichen Heldenleben“ von Carl Sternheim, fortgesetzt. Die Berliner Regielegende kombinierte den Stück-
zyklus mit Sternheims Roman „Europa“. Entstanden ist eine „satirische Familienchronik und zugleich
Porträt einer Epoche, Groteske des Spießbürgertums und scharfsinnige Analyse eines gärenden Europas
zu Beginn des 20. Jahrhunderts", so der Produktionsdramaturg Julian Pörksen. Für die Produktion ließ
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 8
der Bühnenbildner Alexander Denie im Depot 1 den Spiegelsaal des Tanzlokals „Clärchens Ballhaus“
realitätstreu nachbauen. In diesem opulenten Raum spielte das achtköpfige Ensemble - typisch
Castorf - über sechs Stunden durch wie in einem Ritt. Vor allem der Gastauftritt der Schauspielerin Lilith
Stangenberg als Europa gehörte zu den Höhepunkten des Abends.
Auf dem Spielplan standen auch viele spannende Produktionen, die sich mit politisch virulenten Themen
auseinandersetzten. In „Die Reise der Verlorenen“ inszenierte Hausregisseur Rafael Sanchez ein Stück
von Daniel Kehlmann, das sich der Irrfahrt des Transatlantik-Passagierschiffs St. Louis widmet. Mit die-
sem Schiff machten sich 1939 zahlreiche deutsche Jüdinnen und Juden aus Hamburg auf die Flucht
Richtung Kuba, stoßen jedoch auf Abwehr seitens der Regierung in Havanna und später auch auf die in
Washington. Somit kam der Theatertext von Daniel Kehlmann, dessen Erfolgsroman „Tyll“ Stefan Bach-
mann in der Spielzeit davor zur Uraufführung brachte, auf der Bühne des Depot 2 zu seiner deutschen
Erstaufführung. Nuran David Calis, in Köln vor allem durch seine „Keupstraßentrilogie“ („Die Lücke",
Glaubenskämpfer“, „Istanbul‘) bekannt, wendete sich in seiner neuesten Arbeit dem Roman des köl-
nisch-türkischen Autors Dogan Akhanli zu, „Verhaftung in Granada“. Calis gelang es mit der Urauffüh-
rung des in der Außenspielstätte am Offenbachplatz gespielten Stücks, dem Kölner Publikum die auto-
biografische Geschichte des mehrmals verhafteten Schriftstellers und die Thematik politischer Gefan-
genschaft in der Türkei nahe zu bringen. Kristin Steffen, die neben Stefko Hanushevsky und Murat
Dikenci zum Ensemble der Produktion gehörte, wurde daraufhin in der Umfrage der Zeitschrift Theater
heute als Nachwuchsschauspielerin des Jahres nominiert.
Die letzte Veranstaltung am Vorabend der coronabedingten Theaterschließung gehörte den „Politikern“,
dem szenischen Abschied des Schauspielstudios. Der Hausregisseur Rafael Sanchez ließ in der Politik-
satire von Wolfram Lotz alle Schauspielstudierenden in einem intensiven Ensemblespiel ein letztes Mal
in der Außenspielstätte am Offenbachplatz gemeinsam auftreten. Der Großteil der Studierenden erhielt
später - trotz der schwierigen Situation - Angebote für feste Engagements an den Theaterhäusern der
Bundesrepublik, sodass viele direkt nach ihrer Zeit in Köln eine professionelle Schauspielkarriere starten
konnten,
Im Lockdown
Nachdem am 12.3.2020 der Spiel- und Probenbetrieb aufgrund der pandemiebedingten Einschränkun-
gen eingestellt wurde und sich die Mitarbeiter*innen in den Lockdown zurückzogen, hielt das Schauspiel
Köln für einen Augenblick inne. Es war die Zeit der Neuplanung, des Home-Office, der Digitalisierung,
der Entwicklung von Sicherheitskonzepten, und für einige auch der Kurzarbeit. Manche Produktionen
wie etwa „Der endlose Sommer“ von Regisseurin Lucia Bihler oder Robert Borgmanns „Nora" standen
kurz vor der Premiere und mussten von heute auf morgen ihre Bühnenproben einstellen; die Proben
von „Die Jungfrau von Orleans“ der Regisseurin Pınar Karabulut mussten kurz nach Probenbeginn direkt
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 9
wieder beendet werden. Die bereits fertiggeprobte Produktion „Schwarzwasser“ von Elfriede Jelinek in
der Regie von Stefan Bachmann eignete sich in ihrer Form nicht mehr für Theater unter Pandemie-
Bedingungen und es war sofort klar, dass das Stück neu einstudiert werden musste. Auch das eine oder
andere Inszenierungskonzept für die kommende Spielzeit 2020/21 musste an die vorherrschenden Be-
dingungen angepasst oder ganz neu gedacht werden.
Es sollte sich bald herausstellen, dass der Lockdown das Schauspiel Köln längerfristig begleiten wird
und alle Premieren, die zwischen der Schließung und der Sommerpause hätten stattfinden sollen, ab-
gesagt werden mussten. Konkret betraf dies die Produktionen „Der endlose Sommer“, „Nora“, „Schwarz-
wasser", „One for the money“, „Jungfrau von Orleans“, „Die Blechtrommel“, „Utopolis Köln“, „Der Wilde"
und „Triple“. Trotz der großen Herausforderungen, das komplette Programm neu zu disponieren und
die vielen Änderungen gemeinsam mit anderen Theatern und Kooperationspartnern abzustimmen, ist
es dem Schauspiel Köln gelungen, den Großteil der gestoppten Produktionen auf kommende Spielzeiten
zu verschieben und Ersatztermine für die ursprünglich angedachten Premieren zu finden.
Ab der ersten Minute des Lockdowns begannen Dramaturgie, Öffentlichkeitsabteilung und weitere Mit-
arbeiter*innen des Schauspiels sich darüber Gedanken zu machen, wie das Haus in Zeiten von Social
Distancing mit seinem Publikum in Kontakt bleiben könnte. Schnell entstand die Idee, ein eigenes digi-
tales Programm unter dem Label „Dramazon prime“ anzubieten. In den ersten Wochen der neuen On-
line-Plattform wurden Mitschnitte erfolgreicher Produktionen aus dem Archiv wie z.B. „Woyzeck“ (R:
Therese Willstedt, 2018); „Die Vernichtung“ (R: Ersan Mondtag, 2018) oder „Die Bewohner“ (R: Moritz
Sostmann, 2018) als Stream zur Verfügung gestellt. Der Hausdramaturg Julian Pörksen entschloss sich,
auf die Situation mit einer eigenen Hörspiel-Serie "Lockdown. Draußen Frühling, drinnen Krise“ zu rea-
gieren und machte Yuri Englert zu seinem Protagonisten, dem er die Rolle auf den Leib schrieb. Zweimal
pro Woche wurde eine neue, frisch produzierte Folge veröffentlicht, die — angepasst an die aktuelle
Situation — das Social Distancing thematisierte. Ins Leben gerufen wurden auch die Video-Reihe „Close
up“, in der Ensemble-Mitglieder über besondere Interviewformate porträtiert wurden. Unter dem Namen
„Risiko“ erschien der Kurzfilm des Senior*innenklubs „Oldschool“, der die Erfahrungen der Mitglieder
(selbst „Risikogruppe“) aus dem Frühling 2020 festhielt. Auch das feministisch-queere Festival „Britney
x", das traditionell von den Regieassistierenden des Schauspiel Köln organisiert wird, musste bei seiner
vierten Ausgabe in den digitalen Raum ausweichen. Den Regieassistierenden Anna Tenti, Christina Lin-
dauer und Tristan Linder gelang es trotz der schwierigen Lage, ein vielfältiges Programm voller diskur-
siver Formate und Performances zusammenzustellen und diese mithilfe der Video- und Tonabteilung
aus dem Depot 2 live zu senden.
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 10
Zusammenfassend ist es dem Schauspiel Köln innerhalb kürzester Zeit gelungen, sich neues Wissen und
neue Skills zum Thema digitales Theater anzueignen und auf der Plattform „Dramazon prime“ ein viel-
fältiges digitales Programm zu entwickeln, das weit über klassische Streams hinausging und in der
Spielzeit 2020/21 weiter ausgebaut werden sollte.
Ende Mai 2020 waren die Zahlen der Corona-Infizierten und -Erkrankten in Köln so stark gesunken, dass
es dem Schauspiel Köln ermöglicht wurde, die Arbeit auf den Probebühnen fortzusetzen. Und obwohl
der klassische Spielbetrieb in den Depots weiter eingestellt blieb, konnte sich das Schauspiel kurz vor
den Sommerferien mit ein paar „echten“ Theateraufführungen von seinem Publikum verabschieden.
Ende Juni spielten Rafael Sanchez und Yvon Jansen bei schönstem Sommerwetter im Carlsgarten drei
Vorstellungen von „How to date a feminist“, Einen schöneren Abschied hätten man sich nach den Mo-
naten im Lockdown nicht wünschen können.
Ballet of Difference am Schauspiel Köln / Richard Siegal
Das Richard Siegal / Ballet of Difference am Schauspiel Köln wurde 2019 mit der Förderung des Minis-
terium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem NRW-
Kultursekretariat, durch das Kulturreferat der Landeshauptstadt München und die Kunststiftung NRW,
Schauspiel Köln und Tanz Köln, sowie die Koproduktion des Muffatwerk München gegründet. Mit dem
Ziel, die Stadt Köln als ein internationales Zentrum für zeitgenössischen Tanz zu etablieren, um dem
heterogenen und interdisziplinär interessierten Publikum in Köln Rechnung zu tragen, findet das Richard
Siegal / Ballet of Difference in Kooperation mit der Stadt München, als assoziierte Tanzkompanie am
Schauspiel Köln seinen festen Standort. Die aktuelle Vielfalt der Tanzgastspiele wird mit der ganz per-
sönlichen Handschrift des Choreografen Richard Siegal komplimentiert. Die Präsenz Siegals und des
Ballet of Difference soll die ansässigen Tanzinstitutionen, wie das Zentrum für zeitgenössischen Tanz
der Hochschule für Musik und Tanz Köln, das Deutsche Tanzarchiv, die Rheinische Musikschule Abtei-
lung Tanz, die Sporthochschule Köln mit dem Institut für Tanz und Bewegungskultur und die freie Tanz-
szene nachhaltig befruchten.
Nachdem sich das Ensemble zum ersten Mal im Juli 2019 begegnete, begannen die Proben zu der
Neukreation „New Ocean“ auf dem Carlswerkgelände in Mülheim. Die Kompanie bestand dabei zunächst
aus nur acht internationalen Tänzer*innen und einer Praktikantin. Am 27.9.2019 feierte das Ensemble
eine fulminante Premiere von „New Ocean“ im Depot 1 und legte einen vielversprechenden Start hin.
Davon zeugt nicht zuletzt die Nominierung des gesamten Ensembles zum Deutschen Theaterpreis „Der
Faust 2020" in der Kategorie Darsteller*in Tanz.
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 11
Im Anschluss an den großen Anfangserfolg verfestigen sich auch die organisatorischen Strukturen. Ne-
ben der Produktionsleitung wurde das Ballettbüro um die Position der Company Managerin ergänzt. Das
vergrößerte Team hielt zudem in den Räumlichkeiten des Staatsballetts Berlin ein Vortanzen ab, um die
noch vakanten Stellen im Ensemble zu besetzen. Infolgedessen besteht die Kompanie zukünftig aus 12
Tänzer*innen.
Es folgten internationale Gastspiele mit der Erfolgsproduktion „New Ocean“, Eine Italientour führte die
Kompanie zunächst für drei Vorstellungen im Rahmen des Festivals MilanOltre nach Mailand in das
Teatro Elfo Puccini. Anschließend folgte eine Vorstellung im Teatro Ariosto in Reggio Emilia. Am
6.12.2019 präsentierte die Kompanie „New Ocean“ im Festspielhaus St. Pölten und beendete schließlich
das Jahr Mitte Dezember im Forum am Schlosspark in Ludwigsburg. In Ergänzung zu den Vorstellungen
ist Richard Siegal als Workshopleiter gefragt. In Mailand gab er eine Masterclass an der DanceHausPiü
Academy und hielt zudem einen Vortrag für Junge Tanzstudierende an der Scuola del Ballo des Theaters
an der Scala. In Sankt Pölten folgte eine Masterclass für junge professionelle Tänzer*innen.
Auch in Köln zeigte die lokale Tanzszene Interesse an der Arbeit des Künstlerischen Leiters des Ballet
of Difference. Professionelle Tänzer*innen nehmen von Zeit zu Zeit am täglichen Training der Kompanie
teil. Studierende des Zentrums für Zeitgenössischen Tanz der Hochschule für Musik und Tanz Köln
besuchten eine Vorstellung von „New Ocean“. In einem Nachgespräch teilten sie anschließend ihre
Eindrücke und auch ihre Kritik mit Richard Siegal und Tänzer*innen aus dem Ensemble.
Ein besonderes Ereignis war die Teilnahme am TEDxMünchen Event in den Münchner Kammerspielen.
„Back to the future“ ist das Motto der Ausgabe zu der Richard Siegal als Sprecher eingeladen wurde,
um neben anderen internationalen Gästen, von seiner fortschrittlichen Arbeit zu berichten. Untermalt
wurde der Vortrag mit bereichernden Tanzbeiträgen von vier Ensemblemitgliedern des Ballet of Diffe-
rence am Schauspiel Köln.
Anfang 2020 begrüßte das Richard Siegal / Ballet of Difference am Schauspiel Köln neue Ensemblemit-
glieder*innen. Sechs internationale Tänzer*innen konnten sich beim Vortanzen durchsetzen und began-
nen die ersten Proben für die Neukreation „One for the money“ (die am 9.4.2021 zur Premiere kommen
sollte). Die Position des Ballettmeisters wurde ab Januar ebenfalls vergeben und so startete das Richard
Siegal / Ballet of Difference am Schauspiel Köln das Jahr mit einem vollständig besetzten Team.
Anfang Februar präsentierte sich ein Teil des Ensembles zum ersten Mal im Jahr 2020 mit drei Reper-
toire-Vorstellungen von „New Ocean“ dem Kölner Publikum. Die erste und bisher einzige Produktion der
noch jungen Kompanie hat sich zu einem Erfolgsstück entwickelt und verzeichnet sehr gute Zuschauer-
zahlen. In Vorbereitung auf den dreiteiligen Abend „Triple“, bestehend aus den Stücken „Metric Dozen“,
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 12
„Liedgut“ und „My Generation“ (mit einer geplanten Premiere am 5.6.2021) begannen im Februar 2020
die Vorproben.
Gerade als die erste Bühnenprobe für „One for the money“ im Depot 2 beginnen sollte, wurden infolge
der Corona-Pandemie die Schließungen im Rahmen des ersten Lockdowns beschlossen und am
13.3.2020 der Proben- und Spielbetrieb an den Bühnen eingestellt. Die Endproben sowie die Premiere
von „One for the money“ wurden abgesagt. Nach Wochen des Abwartens wurde nach Möglichkeiten
gesucht, den Tänzer*innen wenigstens ein wenig Arbeitsalltag zurück zu geben. Die Kompanie nahm
Mitte Mai ihr tägliches Training online über Zoom wieder auf. Die privaten Lebensbereiche erlaubten nur
eine eingeschränkte Ausführung dessen, was ein Tänzer*innenkörper täglich braucht um den hohen
physischen Anforderungen ihres Berufes gerecht zu werden. Diese Umstellung ist für alle herausfor-
dernd. Im Austausch mit der Theaterleitung, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Kolleg*innen an-
derer Theater wurden Maßnahmen entwickelt, um zumindest in Kleingruppen die Probenarbeit wieder
aufnehmen zu können. Ab dem 25.5.2020 kam das Ensemble - auf Grund der Hygiene-und Schutzmaß-
nahmen nur in halber Gruppenstärke - nach zehn Wochen im Lockdown endlich wieder auf der Probe-
bühne zusammen. Unter strengen Abstandsregeln trainierten und probten sie bis zu den Theaterferien
Ende Juni. Der Spielbetrieb wurde jedoch nicht mehr aufgenommen und die für Juni geplante Premiere
des „Triple“ wurde abgesagt.
In den ersten Monaten seines Bestehens zeigte sich das Projekt Richard Siegal / Ballet of Difference am
Schauspiel Köln als großer Erfolg. Die Presse feierte die erste Produktion des Ensembles, „New Ocean“,
in höchsten Tönen. Köln rückt damit auch international als Tanzstadt in die Wahrnehmung von Veran-
stalter*innen und Zuschauer*innen. Das Jahr 2020 sollte genutzt werden, um die Stadt München als
Veranstaltungsort aktiv zu nutzen und die Kooperation der beiden Städte sichtbar werden zu lassen.
Zudem wollte sich die Kompanie verstärkt seinen Projekten in Museen und dem öffentlichen Raum
widmen und durch Vermittlungsprogramme neue Publikumsgruppen gewinnen. Der Tanz sollte damit
aktiv in die Stadt getragen werden um seine Sichtbarkeit zu verbessern. Diese Vorsätze mussten auf
Grund der Corona-Pandemie gründlich überworfen werden. Ein Alternativprogramm wurde erdacht und
regelmäßig überarbeitet, um den häufig wechselnden Bedingungen und Regularien gerecht zu werden.
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 13
Neuinsz. (N)/ Anzahl der | Eigenprod.(EP)/
Wieder- Spielstätte Vorstel-
aufn. lungen
Inszenierungen des Musiktheaters
Advent in der Oper Kinderoper 4 EP
Barkouf N Staatenhaus 8 KP
Carmen N Staatenhaus 18 EP
Comedian Harmonists WA Staatenhaus 2 EP
Das Ensemble präsentiert sich = Staatenhaus 3 EP
Das Land des Lächelns N Staatenhaus 2 EP
DRK-Gala - Staatenhaus 1 EP
Fidelio am Rhing (Cäcilia Wolkenburg) Staatenhaus 29 65
Vor-Prerriere: Fidelio amRhing Staatenhaus 1 GS
Get-Together Staatenhaus 4 EP
Hamlet Staatenhaus 6 EP
Iltrovatore Staatenhaus 3 EP
Künstlergespräch KS Peter Seiffert Staatenhaus 1 EP
La Boheme Staatenhaus 8 EP
Opern-Air Konzert Staatenhaus 1 EP
Operntag: Carmen Staatenhaus 1 EP
Sing Halleluja Staatenhaus 2 65
Sivester-Special Staatenhaus 1 EP
Tristan und Isolde Staatenhaus 6 EP
Weihnachtskonzert Staatenhaus 1 EP
Der Teufel mit den drei goldenen Ha Kinderoper 3 EP
Die Nachtigall Kinderoper 10 EP
Kinderoper
Kinderoper
Mit einer viel beachteten Neuinszenierung von Richard Wagners „Tristan und Isolde“, unter dem Dirigat
des Generalmusikdirektors Frangois-Xavier Roth, machte die Oper Köln zu Beginn der Saison 2019/20
auf sich aufmerksam. Star-Tenor Peter Seiffert sang den Tristan, die schwedische Sopranistin Ingela
Brimberg die Isolde, Regie führte Patrick Kinmonth.
Das Jacques-Offenbach-Jahr wurde weitergeführt: Die Deutsche Erstaufführung von „Barkouf oder ein
Hund an der Macht“ machte das Publikum mit einem verloren geglaubten, nun wiederentdeckten und
das politische Zeitgeschehen zeitlos bissig kommentierenden Werk des in Köln geborenen und aufge-
wachsenen Komponisten bekannt.
Die Deutsche Erstaufführung der modernen Oper „Hamlet“ von Brett Dean - nach dem Schauspiel Wil-
liam Shakespeares — bot in Saal 2 einerseits zeitgenössisches, andererseits einem großen literarisch-
philosophischem Thema der Kulturgeschichte verpflichtetes Musiktheater. Am Pult sorgte der junge
englische Dirigent Duncan Ward für Furore, Regie führte der Kanadier Matthew Jocelyn. In der Titelrolle
beeindruckte David Butt Philip.
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 14
Ein großes Tableau mit mitreißenden Massenszenen bot Georges Bizets „Carmen“ unter dem Dirigat von
Claude Schnitzler, in der bezwingenden, die psychologischen Abgründe der Figuren klug auslotenden
Regie der US-Amerikanerin Lydia Steyer.
Das Silvesterprogramm der Oper Köln bot Gelegenheit, Lehärs Operette „Das Land des Lächelns" unter
dem Dirigat von Stefan Soltesz in konzertanter Version zu genießen,
Und im Februar 2020 wurde in Köln eine viel diskutierte Inszenierung von Giuseppe Verdis „Il trovatore"
unter der Regie von Dmitri Tscherniakow in einer gänzlich neuen Besetzung, unter anderem mit dem
Mezzo-Star Marina Prudenskaya als Azucena, vorgestellt. Das Ende der Aufführungsserie wurde bereits
durch die Absage von Aufführungen aufgrund der Corona-Pandemie vereitelt.
In der Spielstätte „Schädelstatt“ im Staatenhaus hatte es im Herbst 2019 erfolgreiche Wiederaufnahme-
Vorstellungen von „Comedian Harmonists“ gegeben.
Die Sparte ‚Kinderoper punktete mit der Fortführung des großen Projekts „Der Ring des Nibelungen (für
Kinder)“: Diesmal war „Siegfried (für Kinder)“ zu erleben - Regie führte Brigitta Gillessen, Musikalische
Leitung: Rainer Mühlbach. Mit der Neuproduktion „Der Teufel mit den drei goldenen Haaren“, einer
Kinderoper von Stefan Johannes Hanke, gab es ein bekanntes Märchen als zeitgenössische Oper zu
erleben. Weitere Projekte wurden durch die Corona-Pandemie vereitelt.
Während der Schließzeit versorgte die Oper Köln durch „Ständchen“ - Konzertdarbietungen vor Senio-
ren-Einrichtungsstätten — die Stadt und insbesondere ältere Menschen mit Musik. Dabei waren Sänge-
rinnen und Sänger der Oper Köln im Einsatz für ein soziales Miteinander. Die Aktion stieß auf großes
positives Echo als ein wichtiges Signal in pandemiebedingt ungewöhnlichen Zeiten.
Neuinsz. (N)/ Anzahl der Eigenprod.(EP)/
Wieder- Spielstätte Vorstel- Koprod.(KP)/
aufn. (WA B lungen Gastspiel(GS;
Inszenierungen des Tanzes
Ballet BC Vancouver Staatenhaus
Bayerisches Junior Ballett München Staatenhaus
Eastman Depot 1
La Veronal/Passionaria Depot 1
Nederlands Dans Theater 2 Depot 1
Staatenhaus
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 15
In der Sparte Tanz Köln mussten aufgrund der Pandemie drei der geplanten internationalen Tanzgast-
spiele abgesagt werden. Nichtsdestotrotz startete der Tanz auf den verschiedenen Bühnen und in ganz
unterschiedlichen Formaten sehr erfolgreich in die erste Hälfte der Spielzeit 2019/20. Insgesamt fanden
13 Tanzabende der internationalen Gastspielreihe statt.
Die internationale Tanzreihe wurde im Oktober 2019 im Staatenhaus von der Sao Paulo Dance Company
eröffnet. Ein dreiteiliger Abend, der mit einem neoklassischen Werk von Uwe Scholz, einem zeitgenös-
sischen Ballett von Marco Goecke und einem Ballett, das sich mit der brasilianischen Identität auseinan-
dersetzt, keine Wünsche offen ließ. Des Weiteren war zum ersten Mal das Ballet BC aus Vancouver zu
Gast, das mit zeitgenössischen Balletten der drei großen Choreografinnen Azure Barton, Sharon Eyal
und Crystal Pite das Publikum verzückte. Im Februar 2020 zeigte das Bayerische Junior Ballett München
anlässlich des Jubiläums „100 Jahre Bauhaus“ eine Rekonstruktion des Triadischen Balletts von Gerhard
Bohner. Die Kostüme, die sich an den überlieferten Originalen von Oscar Schlemmer orientierten, die
genaue Einstudierung dieses Klassikers und die Virtuosität der jungen Kompanie begeisterten das Pub-
likum.
Im Depot war im November 2019 die spanische Kompanie La Veronal mit ihrem Choreografen Marcos
Morau zu Gast. Bekannt für seine Erzählkraft und seinen interdisziplinären Zugriff hat er mit „Passiona-
ri" eine ganz eigene Welt erschaffen. Tanz Köln koproduzierte „Session“, ein Tanzstück mit dem belgi-
schen Starchoreografen Sidi Larbi Cherkaoui und dem irischen Tänzer Colin Dunne, Die deutsche Erst-
aufführung fand im Dezember 2019 vor einem begeisterten Publikum statt. Im Januar 2020 war nach
langer Abstinenz das Nederlands Dans Theater mit zwei Vorstellungen vor einem restlos ausverkauften
Theater zu Gast.
Die Koproduktion „Get Together“ des Nutrospektif Michael Douglas Kollektiv mit der Oper Köln und dem
Kulturamt war viermal im Staatenhaus zu sehen. Außerdem hat Tanz Köln gemeinsam mit dem Schau-
spiel Köln die Produktion „New Ocean“ der neuen Tanzkompanie Richard Siegal / Ballet of Difference
koproduziert, die im Depot acht Mal aufgeführt wurde. Die Kompanie war mit New Ocean in Mailand,
Reggio Emilia, St. Pölten und Ludwigsburg auf Gastspielreise, insgesamt war das Programm außerhalb
von Köln sechs Mal vertreten.
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 16
4. Die wirtschaftliche Lage der Bühnen im Geschäftsjahr 2019/2020
a) Leistungsdaten
Die Aktivitäten der Bühnen wurden in der Spielzeitz 2019/20 maßgeblich von den Schließungen
(vollständige Schließung vom 14.3. bis 15.5.2020, ab 16.5.2020 Spielbetrieb mit hohen Einschränkun-
gen) sowie den Hygieneauflagen infolge der Corona-Pandemie beeinflusst. In diesem Umfeld erbrachten
die von den Bühnen in 2019/20 realisierten Inszenierungen folgende Leistungsdaten:
ange- » Besu- Besu- Aus- Erlöse
Spielstätte botene cher cher lastung | Kartenverk.
Plätze! . TEUR
Staatenhaus
Eigenproduktionen R
Gastspiele
Einzelveranstaltungen
78. ‚735
Kinderoper
Eigenproduktionen
9.83;
Außensplelstätte am Offenbachpl. nn
Eigenproduktionen
of fl
u | mal Ba a ae ae
Außenspielstätte am Offenbachpl.
Elgenproduktionen 7.447 6.188
Gastspiele 149 149
Einzelveranstaltung 1.444 912
7.249
Depot I
Eigenproduktionen
Gastspiele
Einzelveranstaltung
Depot II
Eigenproduktionen
Gastspiele
Einzelveranstaltungen
Grotte
Eigenproduktionen
Gastspiele
Einzelveranstaltungen
3 ermittelt als Durchschnitt der dem Publikum für die einzelnen Vorstellungen maximal angebotenen Plätze
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 17
Besu- Besu- Aus-
cher cher lastung
max,
Ist TEUR
Isummemusikneter | sol 1s0l assez| azıml sn] 2.06
Isurmme Sprechtheater | 201 zul ossa2l ans] ul sssl
%
Depot 1
Eigenproduktion 3,712 3.681
794 6 4.763 4.699) 98,66 14
459 7 3.214 3.131 97,42 7
* 0 0 0 = 0
Summe Tanz Ballet of Difference
am Schauspiel Köln
IsummeTanztnester | ou 43 7077) zu] su dl
ananangn | 1 |
Sunmegesam —_ | sl goal sososel sanzzel sea 276
'Theaterpädagogik
Erlöse
Kartenverk.
Spielstätte
Staatenhaus
Gastspiele
w
Depot 1
Gastspiele
Depot 2
Gastspiele
n
Projektarbeit mit Schülern
Schülerworkshops
Lehrerfortbildungen
Projektarbeit mit Lehrern
Kooperationen
Führungen
Spielclubs
Digitale Angebote im Lockdown
sonstige Aktivitäten
2 ermittelt als Durchschnitt der dem Publikum für die einzelnen Vorstellungen maximal angebotenen Plätze
? Veranstaltungen der Theaterpädagogik ohne Einnahmen
Der Datenvergleich der Spielzeit 2019/20 mit dem Vorjahr zeigt, dass sich die Zahl der Veranstaltungen
(im Vorjahr 683, ohne Theaterpädagogik) im Verlauf der Spielzeit 2019/20 vor allem als Folge der
coronabedingten Schließungen um 281 bzw. 41,1% auf 402 verringert hat. Trotz dieser Entwicklung
kann man unter den gegebenen Umständen davon ausgehen, dass die Interimspielstätten (Außenspiel-
stätte am Offenbachplatz, Depot, Staatenhaus) weiterhin gut vom Publikum angenommen werden. Die
Veränderung der Gesamtzahl an Veranstaltungen entfällt mit einem Rückgang um 77 Veranstaltungen
auf das Musiktheater und mit einem Rückgang um 193 Veranstaltungen auf das Schauspiel (unter Ein-
schluss der erstmaligen Veranstaltungen des Tanzprojekts Ballet of Difference am Schauspiel). Im Be-
reich des Tanzes reduzierte sich die Zahl der Veranstaltungen um 11.
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 18
Innerhalb der verschiedenen Interimspielstätten erhöhte sich die Zahl der von den Bühnen insgesamt
im Durchschnitt je Veranstaltung angebotenen Plätze gegenüber dem Vorjahr von 386 um 24 bzw. 6,2%
auf 411. Bei einem der Veranstaltungsentwicklung folgenden Rückgang der Besucherzahl um insgesamt
73.314 (33,9%) auf 142.724 (ohne Theaterpädagogik) verbesserte sich die Auslastung gegenüber der
Spielzeit 2018/19 um 4,6%. Dabei lag die Besucherzahl im Musiktheater um 29.476 bzw. 26,4% unter
der Besucherzahl des Vorjahres. Die Auslastungsquote verbesserte sich im Musiktheater um 7,8% auf
92,8%. Das Schauspiel verzeichnete im gleichen Zeitraum einen Besucherrückgang um 43.084 bzw.
46,8% sowie einen moderaten Rückgang der Auslastungsquote um 1,1% auf 75,6%. Die erstmalige
Präsentation des Ballet of Difference am Schauspiel fand vor 3.681 Besuchern mit einer Auslastung von
99,2% statt. Der Tanz verzeichnete einen Besucherrückgang um 4.435 bzw. 36,2%. Die Auslastungs-
quote lag hier mit 98,2% marginal unter der Quote des Vorjahres (98,7%)
Die durchschnittliche Einnahme je Besucher erhöhte sich in der Spielzeit 2019/20 bei unveränderten
Kartenpreisen im Musiktheater und im Sprechtheater von EUR 21,80 im Vorjahr auf EUR 26,04
(+19,5%). Da der beschlossene Betriebskostenzuschuss trotz der coronabedingten zeitweisen Schlie-
Bungen nicht reduziert wurde, lag der durchschnittliche Zuschussbetrag der Stadt je Besucher für den
Spielbetrieb und das Interim mit EUR 525,03 aufgrund der besonderen Situation erheblich (EUR 199,35)
über dem Wert der Spielzeit 2018/19 (EUR 325,68) und ist als solcher nicht vergleichbar.
b) Ertragslage: Periodenvergleich / Budgetvergleich
Infolge des fortgeführten Betriebs der Interimspielstätten wird die Ertragslage der Bühnen auch im
Wirtschaftsjahr 2019/20 unverändert aufgeteilt in Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit
dem Spielbetrieb sowie Erträge und Aufwendungen, die durch den Betrieb der Interimspielstätten bzw.
weitere Sanierungsmaßnahmen veranlasst wurden.
Periodenvergleich
Trotz der corinabedingten Einschränkungen schlossen die Bühnen die Spielzeit 2019/20 mit einem Jah-
resüberschuss in Höhe von TEUR 4.661 (im Vorjahr Jahresfehlbetrag TEUR 4.884) ab. Die Analyse
dieses Ergebnisses zeigt, dass sich der Überschuss unter betriebswirtschaftlichen Kriterien im Rahmen
des Spielbetriebs aus einem positiven Betriebsergebnis in Höhe von TEUR 5.340 (im Vorjahr mit
TEUR -1.587), einem negativen Investitionsergebnis von TEUR 1.131 (im Vorjahr TEUR -972), einem
negativen Finanzergebnis von TEUR 447 (im Vorjahr TEUR -420) sowie einem positiven neutralen Er-
gebnis von TEUR 183 (im Vorjahr TEUR +63) zusammensetzt. Insgesamt trägt der Spielbetrieb so mit
einem Überschuss in Höhe von TEUR 3.945 (im Vorjahr TEUR -2.916) zum Jahresergebnis 2019/20 der
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 19
Bühnen bei. Daneben weisen der Betrieb der Interimspielstätten für die Spielzeit 2019/20 einen Fehl-
betrag in Höhe von TEUR 689 (im Vorjahr TEUR -652) und der Bereich der Sanierung einen Überschuss
in Höhe von 1.405 (im Vorjahr TEUR -1.316) aus,
Ertragslage
Wj. 2019/20
Spielbetrieb
Erlöse
Kartenverkauf Eigenveranstaltungen
Kartenverkauf Eigenveranstaltungen (kalk.)
Kartenverkauf Fremdveranstaltungen
sonstige Bereiche Spielbetrieb
übrige Erlöse
übrige Erlöse (kalk.)
Bestandsveränderung unfertige Produktionen
andere aktivierte Eigenleistungen
sonstige betriebliche Erträge
(ohne Betriebskostenzuschüsse)
Eigenleistung
sonstige betriebliche Erträge
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln (anteilig)
Landeszuschuss NRW
betriebliche Erträge
Material-/Leistungsaufwand
Personalaufwand
Kosten Gebäudebewirtschaftung !
Verwaltungsaufwendungen
Werbung, Öffentlichkeitsarbeit
übrige
betriebliche Aufwendungen
Betriebsergebnis
Investitionszuschüsse
Erträge Auflösung Sonderposten
für Investitionszuschüsse
Erträge aus Anlageabgängen
planmäßige Abschreibungen
Verluste aus Anlageabgängen
Aufwendungen Zuführung Sonderposten
für Investitionszuschüsse
Investitionsergebnis
Finanzergebnis
Neutrales Ergebnis
= Ergebnis Spielbetrieb
+6.861| >+100,0
! Ohne Gebäudeversicherungen, enthalten in den Verwaltungsaufwendungen
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 20
Ertragslage
Wj. 2019/20
TEUR %o
= Ergebnis Spielbetrieb
Betrieb Interimspielstätten
Einnahmeverluste Oper (kalk.)
Einnahmeverluste Schauspiel (kalk.)
Einnahmeverluste Service (kalk.)
Erträge aus Untervermietung
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln (anteilig)
Zinserträge
Sonstige Erträge
betriebliche Erträge
Materlal-/ Leistungsaufwand
Personalkosten (inkl. kalk.)
planmäßige Abschreibungen auf Investitionen
Interimspielstätten
Kosten Gebäudebewirtschaftung
(ersparte) Kosten Gebäudebewirtschaftung
Mieten und Pachten
sonstige Verwaltungsaufwendungen
Werbung, Öffentlichkeitsarbeit
Zinsaufwendungen
Sonstige Aufwendungen
betriebliche Aufwendungen
= Ergebnis Betrieb Interimspielstätten
Sanierung
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln (anteilig)
sonstige Erträge
betriebliche Erträge
Material-/ Leistungsaufwand
planmäßige Abschreibungen auf Investitionen
Interimspielstätten
Kosten Gebäudebewirtschaftung
Verwaltungsaufwendungen
Werbung, Öffentlichkeitsarbeit
Zinsaufwendungen
betriebliche Aufwendungen
= Ergebnis Sanierung
Jahresüberschuss / -fehlbetrag 6: +9.545
Verlustvortrag ‚9 -3.746
Einstellungen in Gewinnrücklagen
Entnahmen aus Gewinnrücklagen ä f +830
Bilanzgewinn | +6.629 >+100,0
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 21
Im Rahmen des Periodenvergleichs zeigt eine Analyse des Betriebsergebnisses zunächst, dass die be-
trieblichen Erträge im Spielbetrieb um insgesamt TEUR 828 bzw. 1,1% über dem Vorjahreswert lagen.
Für die Oper sind dabei kalkulatorische Mehrerlöse in Höhe von TEUR 3.325 (im Vorjahr TEUR 3.496),
für das Schauspiel TEUR 500 (gegenüber dem Vorjahr unverändert) und für den Service TEUR 0 (im
Vorjahr TEUR 123) in die Umsätze des Spielbetriebs eingerechnet worden, so dass der Interimspielbe-
trieb per Saldo mit TEUR 3.825 (im Vorjahr TEUR 4.119) belastet wurde. Innerhalb der betrieblichen
Erträge fielen die Erlöse im Bereich der Ticketverkäufe infolge der Pandemieeinschränkungen um TEUR
1.882 bzw. 18,4% hinter das Vorjahr zurück. Die Bestandsminderung bei den zu Herstellungskosten
bewerteten unfertigen Produktionen sowie die verminderten Eigenleistungen bei der Sanierung redu-
zierten die betrieblichen Erträge gegenüber dem Vorjahr um weitere TEUR 480. Bei den sonstigen be-
trieblichen Erträgen war dagegen ein Anstieg um TEUR 787 bzw. 92,3% festzustellen, der im Wesent-
lichen auf höhere Projektzuschüsse im Zusammenhang mit der Einrichtung der neuen Tanzkompanie
Richard Siegal Ballet of Difference sowie Erstattungen der Sozialversicherungsbeiträge beim Kurzarbei-
tergeld zurückzuführen ist. Insgesamt verminderte sich die Eigenleistung der Bühnen in 2019/20 um
TEUR 1.575 bzw. 12,1% gegenüber dem Vorjahr. Da aber die Mittel aus dem städtischen Betriebskos-
tenzuschuss für den Spielbetrieb und aus dem Landeszuschuss - trotz pandemiebedingter deutlich re-
duzierter betrieblicher Aufwendungen - nicht nur in unveränderter Höhe gewährt wurden, sondern an-
stiegen (BKZ TEUR +2.017 bzw. +3,4%, Landeszuschuss TEUR +386 bzw. +15,7%), kam es insgesamt
zu einer Erhöhung der betrieblichen Erträge.
Auf den Verlauf der betrieblichen Aufwendungen hatte die Corona-Pandemie in 2019/20 einen erhebli-
chen Einfluss: Im Vergleich zum Vorjahr sanken sie überproportional um insgesamt TEUR 6.099 bzw.
7,9%. Das Betriebsergebnis fiel infolgedessen mit TEUR 5.340 deutlich positiv aus (im Vorjahr
TEUR -1.587) und verbesserte sich damit im Periodenvergleich um TEUR 6.927 gegenüber 2018/19. Die
in den verschiedenen betrieblichen Aufwandsbereichen eingetretenen Kostenrückgänge entfielen vor
allem auf die Bereiche Materialaufwand (TEUR -2.584 bzw. 15,3%), Personalaufwand (TEUR -2.521
bzw. 5,0%), die Verwaltungsaufwendungen (TEUR -435 bzw. 10,6%), die Werbung und Öffentlichkeits-
arbeit (TEUR -279 bzw. 19,8%) sowie übrige Kostenpositionen (TEUR -280 bzw. 6,4%).
Der Rückgang der Materialaufwendungen entfiel mit TEUR 413 bzw. 21,3% auf die Materialkosten der
Bühnenproduktionen. Die Kosten für die Opernbespielung durch das Gürzenich-Orchester nahmen um
TEUR 342 (-4,6%) ab. Eine weitere deutliche Minderung stellte sich bei den Kosten für bezogene Leis-
tungen ein (TEUR -1.829 bzw. -24,1) ein, die vor allem auf gesunkene Aufwendungen für Gäste (TEUR
-1.046 bzw. -28,3%), Gastspiele von auswärts (TEUR -254 bzw. 15,0%) sowie Transportkosten (TEUR
-212 bzw. -44,2%) entfielen.
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 22
Mit rd. 62,4% (im Vorjahr 66,4%) bezogen auf die Summe der betrieblichen Erträge der Bühnen im
Spielbetrieb bilden die laufenden Personalkosten des Spielbetriebs unverändert den größten Aufwands-
posten. Im Wirtschaftsjahr 2019/20 setzten sich diese Kosten wie folgt zusammen:
Vorjahr
| _TEUR |
TEUR
Löhne und Gehälter, Beamtenbezüge
soziale Abgaben
Aufwendungen für Altersversorgung
lungen für Unterstützung
Die Personalstatistik weist für die festangestellten Mitarbeiter*innen für das Wirtschaftsjahr 2019/20
folgende Daten aus:
Jahres- |Zum Vergleich
30.11. 29.2.20 | 31.5.20 | 31.8.20 | durch- | internes Budget
schnitt 2019/20
Besetzte Stellen .
|
|
Beschäftigte nach TVöD 372,67
künstlerische Angestellte
Beamt*innen
Auszubildende 18,00
I | 713,85] 719,49| 720,82| 721,66] 718,961
Beschäftigte
Beschäftigte nach TVöD
künstlerische Angestellte
Beamt*innen
Auszubildende
437 434 427
315 324 329
zum Vergleich Vorjahr
Die Personalkosten des Spielbetriebs sind gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen (-5,0%).
Hierbei verminderten sich infolge der coronabedingten Arbeitseinschränkungen vor allem die Kosten für
angestellte Gagenkräfte um TEUR 1.901 bzw. 35,5%. Aber auch bei den Kosten der festangestellten
! Aus dem Personalaufwand 2019/20 gemäß Gewinn- und Verlustrechnung (TEUR 47.696) entfallen Personalkos-
ten in Höhe von TEUR 184 auf den Bereich des Interimspielbetriebs.
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 23
Mitarbeiter*innen ist ein Rückgang um TEUR 620 bzw. 1,4% zu verzeichnen, der auf Kurzarbeit, gerin-
gere Sonderhonorare und unständige Bezüge zurückzuführen ist, obgleich sich der durchschnittliche
Mitarbeiterbestand im gleichen Zeitraum um 5,1% erhöhte.
Der Rückgang der Verwaltungsaufwendungen ist auf verminderte Mietaufwendungen (TEUR -113 bzw.
-10,0%), Kostenbeteiligungen Köln-Ticket (TEUR -158 bzw. -41,1%), Personalnebenkosten (TEUR -88
bzw. -18,4%) sowie sonstige Verwaltungskosten (TEUR -76 bzw. -3,6%) zurückzuführen.
Das Investitionsergebnis ist - da der passive Sonderposten entsprechend den Abschreibungen auf die
in den Vorjahren bezuschussten bzw. von der Stadt zum 1.9.2000 übertragenen Anlagegüter kontinu-
ierlich ertragswirksam aufgelöst wird - vor allem mit den Abschreibungsbeträgen auf nicht bezuschusste
Anlageinvestitionen belastet.
Die geringen im Spielbetrieb vereinnahmten Zinserträge aus kurzfristigen Termin- und Tagesgeldanla-
gen (TEUR 6) wurden von den Fremdkapitalzinsen im Rahmen des Finanzergebnisses kompensiert.
Darüber hinaus wurde das Finanzergebnis in 2019/20 in Höhe von TEUR 448 (im Vorjahr TEUR 367)
mit dem Aufzinsungsaufwand aus langfristigen Personalrückstellungen entsprechend den aktuellen han-
delsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften belastet.
Das in 2019/20 erneut positiv ausgefallene neutrale Ergebnis in Höhe von TEUR 183 (i.V. TEUR +63)
wurde im Bereich der neutralen Erträge (TEUR 301) vor allem von Erträgen aus der Auflösung nicht
mehr benötigter Rückstellungen und Verbindlichkeiten (rd. TEUR 247) beeinflusst. Diesen standen neut-
rale Aufwendungen aus Forderungsrisiken sowie sonstigen außerordentlichen Aufwendungen in Höhe
von insgesamt TEUR 118 gegenüber.
Das Jahresergebnis des Betriebs der Interimspielstätten wurde erneut maßgeblich von den Mietaufwen-
dungen für die Spielstätten bzw. einer zeitanteiligen Entschädigungszahlung für das Staatenhaus (ein-
schließlich Betriebskosten) in Höhe von insgesamt TEUR 6.726 (im Vorjahr TEUR 5.711) geprägt. Die
Mieten entfallen auf die Oper bzw. Kinderoper mit TEUR 2.947 (im Vorjahr TEUR 2.440), auf das Schau-
spiel mit TEUR 2.512 (im Vorjahr TEUR 2.087) und auf den Servicebereich mit TEUR 1.267 (im Vorjahr
TEUR 1.184) und stiegen damit um TEUR 1.015 bzw. 17,8% gegenüber dem Vorjahr an. Weitere Kos-
tenanstiege im Bereich des Interims waren vor allem bei den planmäßigen Abschreibungen (TEUR 181
bzw. +10,5%) zu verzeichnen, die dem Umstand weiterer Investitionen in den Interimspielstätten Rech-
nung tragen. Dagegen verminderten sich nicht zuletzt die Materialaufwendungen im Interimspielbetrieb
deutlich um TEUR 894 bzw. 78,9%).
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 24
Der im städtischen Betriebskostenzuschuss enthaltene Anteil für den Interimspielbetrieb in Höhe von
TEUR 10.631 (im Vorjahr TEUR 10.570), der einen Vorgriff auf Ausgleich der jährlichen Entschädigung
zur Nutzung des Staatenhauses in Höhe von TEUR 867 enthält, reichte zusammen mit den übrigen
Erträgen von TEUR 114 (im Vorjahr TEUR 246) unter Berücksichtigung der kalkulierten Einnahmever-
luste für die Oper (TEUR 3.325) und das Schauspiel (TEUR 500) nicht zur Deckung der Kosten
(TEUR 7.610) aus, so dass sich ein Fehlbetrag von TEUR 689 (im Vorjahr Fehlbetrag TEUR 652) in
diesem Bereich ergab. Der Restbetrag einer im Wirtschaftsjahr 2015/16 gebildete zweckgebundene
Rücklage in Höhe von TEUR 622 könnte zum weitgehenden Ausgleich dieses Defizits herangezogen
werden.
Im Bereich der Sanierung stellte der Rat für 2019/20 höhere Zuschussmittel zum Ausgleich der sanie-
rungsbedingten Kosten zur Verfügung, als diese im Wirtschaftsjahr benötigt wurden. Dies allerdings vor
dem Hintergrund, dass bei der Erstellung des Wirtschaftsplans 2019/20 noch davon ausgegangen
wurde, dass die vorgezogene Inbetriebnahme der Bühnentechnik zu erhöhten planmäßigen Abschrei-
bungen sowie Finanzierungskosten führen würde. Da sich die Fertigstellung der Bühnentechnik aller-
dings noch verzögert, überstiegen die von der Stadt gewährten Zuschussmittel (TEUR 2.497) die ent-
standenen Aufwendungen in Form der Abschreibungen auf bereits genutzte Anlagen (TEUR 982), Ver-
waltungskosten (TEUR 77) sowie sonstige Kosten (TEUR 33) um TEUR 1.405. Der übersteigende Betrag
kann im Rahmen der Ergebnisverwendung 2019/20 ggf. wieder der vorgehaltenen zweckgebundenen
Rücklage zugeführt werden.
Mit dem Jahresüberschuss von TEUR 4.661 weisen die Bühnen unter Einschluss des Verlustvortrags
(TEUR 3,995) nach den vom Rat bereits beschlossenen Entnahmen aus der zweckgebundenen Sanie-
rungsrücklage (TEUR 1.968) zum 31.8.2020 einen Bilanzgewinn von TEUR 2.634 (zum 31.8.2019 Bi-
lanzverlust in Höhe von TEUR 3.995) aus.
Budgetvergleich
Eine spartenbezogene Analyse des Ergebnisses 2019/20 in Form eines Soll-Ist-Vergleichs mit dem vom
Rat der Stadt Köln am 7.6.2018 beschlossenen Wirtschaftsplan 2019/20 zeigt das nachfolgende Ergeb-
nis, Dabei wird auch der Tanz Köln wieder als gesonderte Sparte ausgewiesen. Die realisierten Erträge
und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Begründung der Tanzkompanie Richard Siegal Ballet of
Difference am Schauspiel Köln sind in den Ist-Daten des Schauspiels enthalten, da im Zeitpunkt der
Abfassung des Wirtschaftsplanes insoweit noch keine Budgetierung möglich war, Im Beschluss
2257/2019 vom 9.7.2019 hatte der Rat zur Kenntnis genommen, dass insoweit die im Wirtschaftsplan
2019/20 angesetzten Erträge und Aufwendungen des Schauspiels überschritten werden.
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Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 28
Die von den Bühnen in 2019/20 im pandemiebeschränkten Spielbetrieb erwirtschafteten betrieblichen
Erträge lagen um TEUR 1.058 bzw. 1,4% unter den geplanten Ansätzen. Dies ist vor allem auf die
gesunkenen Kartenverkaufserlöse sowie sonstigen Erlöse des Spielbetriebs (insgesamt TEUR -1.608 bzw.
-16,2%), eine nicht eingeplante Bestandsminderung bei den angearbeiteten Produktionen über alle Spar-
ten (TEUR -87) sowie reduzierte Eigenleistungen im Bereich der Sanierung (TEUR -240 bzw. -13,1%)
zurückzuführen. Diesen stand zum einen ein Zuwachs bei den sonstigen betrieblichen Erträgen (TEUR
+794 bzw. +93,9%) nicht zuletzt infolge der Erstattung von Sozialabgaben im Rahmen des Kurzarbei-
tergeldes (TEUR 340) gegenüber. Des Weiteren konnte ein Anstieg der Mittel aus dem eingeplanten
Landeszuschusses um TEUR 257 bzw. 9,9% verzeichnet werden. Der geplante städtische Betriebskos-
tenzuschuss zum Spielbetrieb reduzierte sich dagegen um TEUR 174, da mit der Auszahlung in dieser
Höhe ein Vorgriff aus 2017/18 kompensiert wurde. Insgesamt lagen damit die betrieblichen Erträge um
TEUR 889 beim Schauspiel sowie um TEUR 44 beim Tanz Köln über den budgetierten Erträgen, während
die Oper und der Service die Planerträge um TEUR 1.724 bzw. TEUR 267 unterschritten. Für die Oper
ist dies vor allem Folge der deutlichen Bestandsminderung im Bereich der zum Bilanzstichtag angearbei-
teten Produktionen (TEUR -1.215). Das Schauspiel (mit dem Ballet of Difference) verzeichnete hier in-
folge umfangreicher Produktionstätigkeit im Verlauf des Lockdowns eine Bestandserhöhung um
TEUR 1.128.
Da die betrieblichen Aufwendungen die Planansätze insgesamt um TEUR 6.234 bzw. 8,1% unterschrit-
ten, fällt das von den Bühnen in 2019/20 erwirtschaftete Betriebsergebnis mit TEUR 5.340 insgesamt
um TEUR 5.176 besser aus, als dies im Wirtschaftsplan (TEUR +164) kalkuliert war. Die Kosteneinspa-
rungen sind dabei vor allem auf den Material- und Leistungsbezug (TEUR -2.391 bzw. 14,3%), den
Personalaufwand (TEUR -3.003 bzw. 5,9%), die Kosten der Gebäudebewirtschaftung (TEUR -476 bzw.
-10,5%), die Verwaltungskosten (TEUR -341 bzw. -8,5%) sowie die Kosten für Werbung und Öffentlich-
keitsarbeit (TEUR -111 bzw. -9,0%) zurückzuführen.
Die Einsparungen bei den Materialaufwendungen entfielen mit TEUR 353 auf die Materialkosten für Büh-
nenproduktionen, mit TEUR 318 auf die reduzierte Opernbespielung durch das Gürzenich-Orchester so-
wie mit TEUR 1.720 auf die gegenüber der Planung verminderten sonstigen bezogenen Leistungen (hier
insbesondere für die Honorare von Gästen TEUR 1.290 sowie für sonstige künstlerische Leistungen
TEUR 569). Die budgetierten Kosten für den Materialaufwand enthielten dabei auch einen Vorbereitungs-
etat für den zunächst erwarteten Intendantenwechsel in Höhe von TEUR 250, der dann gemäß Ratsbe-
schluss vom 9.7.2019 in einen Zuschuss für die Tanzkompanie Ballet of Difference umgewandelt wurde.
Die gegenüber den Plandaten deutlichen Reduzierungen der ursprünglich geplanten Personalaufwen-
dungen als Folge der coronabedingten Einschränkungen und Aussetzungen des Spielbetriebs und damit
verbundener zeitweiser Kurzarbeit entfielen im Bereich der Löhne, Gehälter und Beamtenbezüge auf
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 29
Verminderungen bei den Vergütungen für das Technische Personal (TEUR -1.217), das Verwaltungsper-
sonal (TEUR -607), das künstlerische Personal (TEUR -310) und die angestellten Gagenkräfte
(TEUR -814). Die im Wirtschaftsplan kalkulierten Sozialabgaben, die auch die Veränderungen der schwer
prognostizierbaren langfristigen Personalverpflichtungen für Pensionen und Beihilfen einschließen, lagen
lediglich TEUR 55 unter den Planansätzen.
Bei den Kosten der Gebäudebewirtschaftung entfielen die Unterschreitungen der Planansätze vor allem
auf geringere Kosten der baulichen Unterhaltung. Im Bereich der Verwaltungsaufwendungen wurden die
Plankosten nicht zuletzt bei den reduzierten Kostenbeteiligungen Köln-Ticket (TEUR -148), den Perso-
nalnebenkosten (TEUR -65) sowie den sonstigen Verwaltungskosten (TEUR -267) unterschritten, wäh-
rend die Mietaufwendungen um TEUR 139 über den kalkulierten Ansätzen lagen.
Spartenbezogen entfielen die betrieblichen Minderkosten mit TEUR 2.880 auf die Oper, mit TEUR 1.059
auf das Schauspiel, mit TEUR 206 auf den Tanz und mit 2.089 auf den Service. Die von den einzelnen
Sparten erwirtschafteten Betriebsergebnisse lagen damit in 2019/20 per Saldo um TEUR +1.156 (Oper),
TEUR +1.948 (Schauspiel), TEUR +250 (Tanz) und TEUR +1.822 (Service) über dem jeweils geplanten
Betriebsergebnis.
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 30
Zu beachten ist bei dieser Analyse, dass die Erträge und Aufwendungen 2019/20 der Sparte Schauspiel
auch die nachfolgend separierten Erträge und Aufwendungen des Ballets of Difference von Richard Siegal
einschließen, für die im den Wirtschaftsplan 2019/20 noch keine Planansätze eingestellt wurden:
Ertragsiage | davon Ballet
2019/20 of Difference
Schauspiel
Erlöse
Bestandserhöhung
Spenden und Zuschüsse
sonstige betriebliche Erträge
Betriebskostenzuschuss
betriebliche Erträge
Material-/Leistungsaufwand
Personalaufwand
sonstige betriebliche Aufwendungen
betriebliche Aufwendungen
Betriebsergebnis
Investitionsergebnis
Neutrales Ergebnis
Ergebnis Spielbetrieb
anteilige Umlage Service
Ergebnis Betrieb Interim
anteilige Umlage Service
anteilige Umlage Service Sanierung
__ Gesamtergebnis Sparte
Das Ballet of Difference erzielte damit im ersten Jahr unter dem Schauspiel Köln einen Überschuss in
Höhe von TEUR 198.
Das Investitionsergebnis in Höhe von TEUR -1.131 fiel um TEUR 365 - vor allem als Folge höherer
planmäßiger Abschreibungen - hinter das Planergebnis zurück. Während sich das Finanzergebnis mit
TEUR -447 in etwa erwartungsgemäß (TEUR -432) einstellte, ist der Bereich des neutralen Ergebnisses
wie in jedem Jahr mangels Planbarkeit nur mit einem minimalen Überschuss (TEUR 47) in den Wirt-
schaftsplan eingeflossen. Die Ergebnisabweichung betrug hier TEUR +136 im Wesentlichen bedingt
durch Erträge aus der Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen und Verbindlichkeiten.
Nach Übernahme eines anteiligen Verlustes des Tanzes in Höhe von TEUR 100 durch die Servicesparte
und Umlage des Zwischenergebnisses für den Service entsprechend dem im Wirtschaftsplan vorgesehe-
nen Umlageschlüssel von 63,08% (Oper), 36,92% (Schauspiel) und 0,00% (Tanz), weisen die drei künst-
lerischen Sparten für den Spielbetrieb 2019/20 jeweils einen Überschuss aus, Für die Oper betrug dieser
TEUR 2.297, für das Schauspiel TEUR 1.405 und für den Tanz TEUR 243. Die Oper hat sich damit um
TEUR 2.293, das Schauspiel um TEUR 2.396 und der Tanz um TEUR 243 gegenüber dem budgetierten
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 31
Spartenergebnis verbessert. Insgesamt liegen die Bühnen mit ihrem Spielbetriebsergebnis von
TEUR +3,945 um TEUR 4.932 über ihrem avisierten Planungsfehlbetrag (TEUR 987).
Im Bereich der Interimspielstätten wurden die geplanten Erträge um TEUR 980 bzw. 16,5% überschrit-
ten. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sich der Betriebskostenzuschuss 2019/20 im Vorgriff
auf die zeitversetzte Zuweisung von Zuschussmitteln zum Ausgleich möglicher Entschädigungen für die
Nutzung des Staatenhauses um TEUR 866 erhöhte. Da sich in 2019/20 auch die budgetierten Kostenan-
sätze um TEUR 1.669 bzw. 28,1% erhöhten, fiel das Ergebnis im Interimspielbetrieb um TEUR 689 hinter
das ausgeglichene Planergebnis zurück. Spartenbezogen entfiel das Defizit auf die Oper mit TEUR -104
und das Schauspiel mit TEUR -585. Die Mehrkosten sind hier vor allem bei den nicht gesondert kalku-
lierten Material- und Leistungsaufwendungen (TEUR +202), den Abschreibungen (TEUR +139), den
Kosten der Bewirtschaftung der Interimspielstätten (TEUR 598) sowie den Mieten und Pachten (TEUR
+885) angefallen.
Im Bereich der laufenden Kostenbelastungen im Zusammenhang mit der Sanierung des Offenbachplat-
zes wurde den Bühnen im Rahmen des Betriebskostenzuschusses 2019/20 ein Kostenausgleich von
TEUR 2.497 zugewiesen. Da sich die im Geschäftsjahr 2019/20 tatsächlich angefallenen sanierungsbe-
dingten Kosten auf TEUR 1.092 kumulierten (planmäßige Abschreibungen TEUR 982, Verwaltungsauf-
wendungen um TEUR 77, sonstige Kosten TEUR 33), fiel das Sanierungsergebnis mit TEUR 1.405 ent-
sprechend positiv aus. Gegenüber der Planung verbesserte sich dieses Ergebnis sogar um TEUR 4.868,
da in die geplanten Kosten deutlich höhere Abschreibungsbeträge sowie Finanzierungskosten im Zusam-
menhang mit der bislang noch nicht fertiggestellten Bühnentechnik eingerechnet worden waren.
Bei der Gesamtbetrachtung der Ergebnisbestandteile des Spielbetriebs sowie des Ergebnisses aus dem
Betrieb der Interimspielstätten und der Sanierung haben die Bühnen damit - nach Umlage der Einzeler-
gebnisse des Servicebereichs auf Oper und Schauspiel - spartenbezogen in 2019/20 Überschüsse in Höhe
von TEUR 3.079 in der Oper, TEUR 1.339 im Schauspiel sowie TEUR 243 im Tanz erwirtschaftet. In
Summe entspricht dies dem ausgewiesenen Jahresüberschuss der Bühnen in Höhe von TEUR 4.661.
Bühnen der Stadt Köln, Köln
c) Vermögens- und Finanzlage
Anlage 4 / Seite 32
Die Vermögenslage der Bühnen stellt sich an den beiden Bilanzstichtagen zusammengefasst wie folgt
dar:
Vermögen
Anlagevermögen 428.017
Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 5.665
Lang- und mittelfristig gebundene | a
Vermögenswerte 433.682
Vorräte
Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände
Flüssige Mittel / kurzfristige Wertpapiere
Kurzfristig gebundene Vermögenswerte
Rechnungsabgrenzungsposten
Bllanzgewinn / -verlust
Eigenkapital
Sonderposten Investitionszuschüsse 20.935) -1.112
Sonderposten | 44]: 20.935] 491
Pensionsrückstellungen 2 12:73 13
sonstige Rückstellungen \
Bankverbindlichkeiten
sonstige Verbindlichkeiten
Lang- und mittelfristiges Fremdkapital
Rückstellungen 5.360 1,2]. 4.482]' 1,0
Bankverbindlichkeiten 9.518 2, 12,203]... 2,8
übrige Verbindlichkeiten 13.042 2,9] .14.464) 3,4
1.112
+878
2.685
1,422
Kurzfristiges Fremdkapital 27.920|_ 6,2] . 31.149]. ı 2,2] -3.229
Rechnungsabgrenzungsposten | 9,644| 2,11: 6:605|.: 1,5] _+3.039
Kapital insgesamt 40476] 100.) ..430:246 1
Die Analyse der Vermögenslage ergibt auf den Stichtag 31.8.2020 eine Eigenkapitalquote! von 6,7%
(zum 31.8.2019 6,3%), einen Verschuldungsgrad? von 96,1% (zum 31.8.2019 98,2%) sowie einen An-
lagedeckungsgrad® von 7,1% (zum 31.8.2019 6,9%). Diese Bilanzstruktur stellt sich allerdings nur dann
ein, wenn der passive Sonderposten für Investitionszuschüsse zu Analysezwecken dem Eigenkapital zu-
gerechnet wird. Bei isolierter Betrachtung des Eigenkapitals weisen die Bühnen unter Berücksichtigung
1
Eigenkapital einschließlich Sonderposten / Vermögen
2
Rückstellungen + Verbindlichkeiten / Vermögen
3 Eigenkapital einschließlich Sonderposten / Anlagevermögen
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 33
des Jahresüberschusses 2019/20 ein positives Eigenkapital in Höhe von TEUR 10.487 (im Vorjahr TEUR
+5,826) aus. Die Investitionsquote® lag im Wirtschaftsjahr 2019/20 bei 10,0% (im Vorjahr 11,2%).
Änderungen im Bestand der wichtigsten technischen Anlagen der Bühnen waren im Wirtschaftsjahr
2019/20 - nicht zuletzt aufgrund der laufenden Sanierungsmaßnahmen von Opern- und Schauspielhaus
- nicht zu verzeichnen. Die in der Spielzeit 2019/20 in den Interimspielstätten genutzten Anlagen und
Geräte waren im Wesentlichen einsatzbereit und verfügbar.
An Mitteln des städtischen Haushalts standen den Bühnen im Wirtschaftsjahr 2019/20 über den Ergeb-
nisplan zunächst TEUR 74.242 zur Verfügung. Dieser Betrag erhöhte sich aufgrund zeitversetzter Zu-
schussbeträge zum Interimspielbetriebs (TEUR 866); gleichzeitig reduzierte sich der Betrag um
TEUR 173, da mit der Auszahlung in dieser Höhe ein Vorgriff aus 2017/18 ausgeglichen wurde. Insge-
samt führte dies zu einem erfolgswirksamen Betriebskostenzuschuss 2019/20 in Höhe von TEUR 74.935.
Ein Großteil der insoweit gewährten städtischen Mittel wurde als Zuschuss zum Ausgleich des Betriebs-
verlustes im Spielbetrieb (TEUR 57.862), im Betrieb der Interimspielstätten (TEUR 11.320) sowie im
Bereich der Sanierung (TEUR 1.092) verwendet.
* Investitionen / Buchwert Anlagevermögen zum Bilanzstichtag des Vorjahres
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 34
Der Vergleich der liquiden Mittelbestände an den beiden Bilanzstichtagen 31.8.2019 und 31.8.2020 ergibt
insgesamt eine Reduzierung des Finanzmittelfonds um TEUR 18.005, die aus folgenden Quellen resul-
tiert:
Jahresüberschuss /-fehlbetrag
planmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen (+)
Aufwendungen aus der Zuführung zum Sonderposten für Investitionszuschüsse (+)
Buchgewinne (-)/Buchverluste (+) aus dem Verkauf von Anlagevermögen
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse (-)
Abnahme (-) / Zunahme (+) der Rückstellungen
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, Leistungsforderungen und der sonstigen Aktiva
Zunahme (-+) / Abnahme (-) der Leistungsverbindlichkeiten und der sonstigen Passiva
Zinsaufwendungen (+) / Zinserträge (-)
2019/20
Vorjahr
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Einzahlungen aus Abgängen des Anlagevermögens (+)
Auszahungen für Investitionen in das Anlagevermögen (-)
Erhaltene Zinsen (+)
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten (+)
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten (-)
Gezahlte Zinsen (-)
Cashflow aus Finanzierungstäti
keit
5. Vorläufige Prüfungsfeststellungen nach 8 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes im Rah-
men der Vorjahresprüfung (1.9.2018 — 31.8.2019)
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann & Partner AG, Dreieich, hat auf der Grundlage des
Auftrags der Betriebsleitung der Bühnen gemäß Beschluss des Betriebsausschusses vom 28.4.2020 mit
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss der Bühnen unter
Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 1.9.2018 bis 31.8.2019 ge-
prüft. Der Prüfungsauftrag umfasste in entsprechender Anwendung des 8 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG
auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die Berichterstattung über wirt-
schaftlich bedeutsame Sachverhalte. Im Zeitpunkt der Verfassung dieses Lageberichts war die Prüfung
abgeschlossen und ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk zum 30.6.2020 erteilt.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung führte - wie in Vorjahren - zu Feststellungen
in Form einer von den Prüfern ausgesprochenen Empfehlung zur Erstellung eines Organisationshandbu-
ches. Diese konnte aufgrund der Vielzahl der zusätzlichen Aufgaben aus dem Sanierungsprojekt Offen-
bachplatz und dem Interim personalbedingt auch im Wirtschaftsjahr 2019/20 noch nicht umgesetzt wer-
den, soll aber mit Einzug in das sanierte Haus am Offenbachplatz zeitnah umgesetzt werden.
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 35
II. VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DER BÜHNEN / RISIKEN DER KÜNFTIGEN
ENTWICKLUNG
1. Voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen
Unter Einschluss des im Geschäftsjahr 2019/20 erwirtschafteten Jahresüberschusses in Höhe von
TEUR 4.661 weisen die Bühnen zum 31.8.2020 einen Bilanzgewinn von TEUR 2.634 aus. Das Eigenkapital
beträgt danach zum 31.8.2020 TEUR 10.487 (zum 31.8.2018 TEUR 5.826).
Im Rahmen der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der Bühnen stellte der Rat in seiner Sitzung am
18.6.2020 gemäß 8 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit $ 4 der Eigenbetriebsverordnung den Wirt-
schaftsplan der Bühnen für das Wirtschaftsjahr 2020/21 mit folgenden Eckdaten fest:
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 36
Wj. 20/21
gesamt
Wi. 20/21 | wj. 20/21
davon davon
Tanz
Spi r Bü
Umsatzerlöse
sonstige betr. Erträge (ohne Betriebskostenzuschuss Stadt )
Materialaufwendungen
Personalaufwendungen
sonstige betriebliche Aufwendungen
geplantes Betriebsergebnis
Erträge aus der Auflösung Sonderposten Investitionszuschüsse
planmäßige Abschreibungen
geplantes Investitionsergebnis
geplantes Finanzergebnis
geplantes neutrales Ergebnis
1 oo.
a _QAwo
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[= [8
De}
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[5
m
Se
Do
Übernahme anteiligen Verlust Tanz durch Service
Umlage Spartenergebnis
= Planergebnis Spielbetrieb Bühnen (vor BKZ
jeb rimsplelstäi
Umsatzerlöse
sonstige betr, Erträge (ohne Betriebskostenzuschuss Stadt )
Materialaufwendungen
Personalaufwendungen
Abschreibungen
sonstige betriebliche Aufwendungen
geplantes Betriebsergebnis
geplantes Finanzergebnis
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23.654
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Umlage Spartenergebnis
-3.452
= Planergebnis Interimspielbetrieb Bühnen (vor BKZ) -9.760
Planergebnis Sanierungsmaßnahmen (vor BKZ Er Er
= Planergebnis Bühnen (vor BKZ)
darauf Betriebskostenzuschuss Stadt Köln für Spielbetrieb
darauf Betriebskostenzuschuss Stadt Köln für Interimspielst.
darauf Betriebskostenzuschuss Stadt Köln Bühnenwerkstätten
darauf Betriebskostenzuschuss Stadt Köln Sonderzuschüsse
darauf Betriebskostenzuschuss Stadt Köln für Sanierungmaßn.
= geplanter Überschuss_2020/21 ee a
Der sich gemäß Wirtschaftsplan 2020/21 ergebende Jahresüberschuss kann zur Stärkung der Eigenka-
pitalbasis der Bühnen auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zu beachten ist, dass im geplanten Be-
triebskostenzuschuss für Sanierungsmaßnahmen Offenbachplatz bereits ein Zuschussanteil zum Aus-
gleich von Abschreibungen und Finanzierungskosten im Zusammenhang mit der funktionsfähigen Büh-
nentechnik enthalten ist, diese aber bislang noch nicht fertiggestellt wurde.
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 37
Auf der Grundlage der Auswertungen der Finanzbuchhaltung für das laufende Wirtschaftsjahr 2020/21
verläuft die wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen im Bereich des Spielbetriebs im Vergleich zur inter-
nen Ergebnisplanung bis Ende Februar 2021 (2. Quartal 2020/21) zunächst weiterhin positiv: Trotz der
coronabedingten erneuten Schließung der Bühnen ab dem 2.11.2020 wird das Planergebnis als Zu-
schussbedarf im Spielbetrieb in Höhe von TEUR -33.762 vom Istergebnis (TEUR -30.941) unterschritten.
Das vorläufige Ergebnis des Spielbetriebs (unter Einschluss von Investitions-, Finanz- und neutralem
Ergebnis) liegt damit um rd. TEUR 2.821 bzw. 8,4% über Plan. Die Überschreitung entfällt mit
TEUR 1.736 auf die Oper, mit TEUR 943 auf das Schauspiel und mit TEUR 142 auf den Tanz. Auch im
Bereich des Interims liegt das vorläufige Ergebnis mit TEUR -3.971 Ende Februar 2021 um rd. TEUR 334
bzw. 7,8% über Plan (TEUR -4.305). Die gesondert, d.h. außerhalb des Wirtschaftsplans 2020/21 bud-
getierte Tanzkompanie Richard Siegal Ballet of Difference weist für den gleichen Zeitraum ein Defizit
gegenüber der Planung in Höhe von TEUR 69 aus, da die erzielten Erträge (TEUR 685) nicht zur voll-
ständigen Deckung der entstandenen Kosten (TEUR 754) ausreichen. Schließlich liegt auch das vorläu-
fige Ergebnis der Kinderoper, die in der Spielzeit 2020/21 mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis
ebenfalls erstmals außerhalb des Wirtschaftsplans budgetiert wird, mit Erträgen in Höhe von TEUR 781
um rd. TEUR 311 über den Aufwendungen (TEUR 470).
Die Betriebsleitung geht für das Wirtschaftsjahr 2020/21 derzeit davon aus, dass in Abhängigkeit vom
Zeitraum, in dem aufgrund der Pandemie kein oder nur ein eingeschränkter Spielbetrieb möglich ist, und
damit zunächst die eingesparten Kosten die entfallenden Kartenverkaufserlöse überkompensieren, sich
der insgesamt positive Ergebnistrend verstetigt. Gleichwohl bleibt für sie die weitere Entwicklung abzu-
warten, insbesondere in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Wiedereröffnung für die Besucher*innen und
der Entwicklung der Kurzarbeit für die Mitarbeiter*innen.
Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisplanungen sowie der anhaltenden Pandemie und deren Auswirkun-
gen auf den Spielbetrieb hängt die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen damit maßgeblich
von den konkreten Ertragssituationen in der laufenden Spielzeit 2020/21 und den Folgejahren sowie der
weiteren Bezuschussung durch die Stadt in diesen Jahren ab. Bei einem unverändert hohen Anteil der
Personalkosten am Gesamtkostenvolumen der Bühnen wird - ohne Berücksichtigung der Sondereinflüsse
der Corona-Krise - von einem Mittelbedarf in einer Größenordnung auszugehen sein, wie er sich im
Wirtschaftsplan 2020/21 der Bühnen für dieses Wirtschaftsjahr und die Folgejahre niedergeschlagen hat.
Entscheidend für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen werden dabei folgende Faktoren
sein:
° Ausgleich der coronabedingten Einnahmeausfälle für die Spielzeit 2020/21;
e konsequente Fortsetzung des Bauablaufs im Rahmen des Sanierungsprojekts der Bühnen am
Offenbachplatz und Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen in dem geplanten Zeitrahmen;
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 38
* Fortsetzung der bereits realisierten langfristigen Finanzierungsstruktur zu den Investitionen im
Bereich der Sanierung im Rahmen der vom Rat erteilten Kreditermächtigungen;
e ständige Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Bühnen unter Beachtung der Ermächti-
gungen zur Kreditaufnahme;
e Ausgleich der für die Folgejahre bis zur Wiedereröffnung der Bühnen anfallenden Zusatzkosten
für den fortzusetzenden Interimspielbetrieb sowie den neuen Standort der Bühnenwerkstätten.
In Abstimmung mit dem Betriebsausschuss und der Kämmerei bemüht sich die Betriebsleitung im Zeit-
punkt der Abfassung dieses Lageberichts unverändert um eine erfolgreiche Umsetzung dieser Punkte.
2. Entwicklung des Sanierungsprojekts Offenbachplatz und des Interimspielbetriebs
Generalsanierung
Infolge der Notwendigkeit einer Sanierung der Gebäude am Offenbachplatz hatte der Rat der Stadt Köln
am 1.3.2011 die Ergebnisse seiner diversen Prüfaufträge zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass
die Variante 6.0 der Machbarkeitsstudie einschließlich Kinderoper sowie Sanierung der Opernterrassen
mit Studiobühne mit geschätzten und zugleich limitierten Bruttogesamtbaukosten von 253 Mio. EUR die
Planungsgrundlage bildet. Nachdem der Rat die Bühnen mit Beschluss vom 14.7.2011 mit der Planung,
Ausschreibung und Durchführung der sogenannten vorgezogenen Maßnahmen innerhalb des Projekts
und der Genehmigungsplanung für die Hauptmaßnahme beauftragt hatte, erteilte er am 24.11.2011 den
Baubeschluss und beauftragte die Bühnen auf der Grundlage der Entwurfsplanung mit der Ausführung
des Projekts „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz“ einschließlich Kinderoper und Sanierung der
Opernterrassen mit Kleinem Haus (Baubeschluss). Dabei sollten die limitierten Bruttobaukosten von EUR
253.000.000 für die Gesamtmaßnahme nicht überschritten werden.
Aufgrund von gegenüber der Planung deutlich umfangreicheren statischen Ertüchtigungen und Beton-
sanierungen, Problemen beim Spezialtiefbau, verlängerten Gerüststandzeiten, einer deutlichen Steige-
rung des Baupreisindex sowie bereits eingeleiteter Beschleunigungsmaßnahmen, musste der Rat am
12.5.2015 zunächst zur Kenntnis nehmen, dass sich das Sanierungsprojekt am Offenbachplatz voraus-
sichtlich um ca. 10 % auf rund 278 Mio. EUR (ohne Bauzeitzinsen) gegenüber dem ursprünglichen Bau-
beschluss verteuern würde. Der Rat bewilligte daraufhin die Sanierung in diesem verteuerten Umfang.
Im Juli 2015 zeigte sich, dass eine Vielzahl an offenen Planungsthemen im Bereich der Haustechnik zu
Störungen und Ausführungskollisionen führte, die auch die Fertigstellung der restlichen Planungs- und
Fachplanungsbereiche behinderten. Bei der Bauausführung der technischen Gewerke wurde sichtbar,
dass insbesondere hinsichtlich der Koordination der Planungen zu den einzelnen Anlagengruppen unter-
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 39
einander Mängel in Form von Schnittstellenkollisionen bestanden. Des Weiteren musste davon ausge-
gangen werden, dass die Defizite der Haustechnikplanung auch in die Werkstatt- und Montageplanung
der ausführenden Unternehmen für den Bereich der Technischen Ausrüstung übertragen und in Teilen
bereits mangelhaft ausgeführt worden waren, so dass ggf. Umbauten im Rohbau und der Abbruch neu
gebauter Bereiche nötig werden könnten. Außerdem mussten Abweichungen der Bauausführung von
der genehmigten Planung sowie der Ausführungsplanung festgestellt werden. Daher mussten Bühnen-
leitung und Verwaltung am 23.7.2015 bekanntgeben, dass die Wiedereröffnung im November 2015 nicht
stattfinden konnte.
Am 10.9.2015 beschloss der Rat, dass die Bühnen zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit auf der
Baustelle Verpflichtungen eingehen durften, die das genehmigte Budget auf 287,8 Mio. EUR erhöhten.
Die Fertigstellung der Baumaßnahme sollte unter Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel zur Durchsetzung
möglicher Schadenersatzforderungen erfolgen. Die Bühnen Köln wurden außerdem verpflichtet, einen
vorgelegten 11-Punkte-Plan detailliert auszuarbeiten, ggf. anzupassen und umzusetzen.
Nachdem dass mit der Errichtung der Schlüsselgewerke Strom und Kältetechnik beauftragte Unterneh-
men insolvent wurde und sich die Bühnen auch von dem zunächst beauftragten Fachplaner getrennt
hatten, wurden die Planungs- und Bauleitungsleistungen der Technischen Ausrüstung von einem neuen
Planungsbüro fortgeführt. In Ausführung des 11-Punkte-Plans wurde das gesamte Sanierungsprojekt
neu strukturiert und es wurden auf Seiten des Bauherrn, der Projektleitung und der Projektsteuerung
Verstärkungen eingesetzt. Zur Unterstützung des Projektmanagements wurden Sachverständige mit der
Feststellung von Leistungsständen und der Qualitätsverfolgung und baubetrieblichen Unterstützung
während der Bauzeit beauftragt. Auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 15.3.2016 wurde die
Stelle eines Technischen Betriebsleiters als 4. Mitglied der Betriebsleitung der Bühnen geschaffen. Dieser
wurde zum 1.5.2016 angestellt und bestellt und hat die vollumfängliche Wahrnehmung der Bauherren-
aufgabe (Planung, Steuerung und Kontrolle der Sanierungsmaßnahme) übernommen. Er legt seither in
detaillierten Monatsberichten weiterführende, konkretisierende Aussagen zu Kosten und Terminen, zur
Beauftragung der neuen Planer und Bauleiter und zu den Ergebnissen der anstehenden Vertragsver-
handlungen mit allen Projektbeteiligten vor. Des Weiteren ist er zusammen mit dem Projektsteuerungs-
büro mit einer Neuaufstellung der Planungs- und Objektüberwachungsteams der Technischen Ausrüs-
tung, der intensiven Mängelerfassung und Mängelbehebung sowie dem Aufbau eines Qualitätsmanage-
ments befasst.
Nachdem der Rat in der Sitzung vom 15.3.2016 die Aufstockung des Baubudgets auf zunächst EUR 347,8
Mio. zur Wiederherstellung eines geordneten Bauablaufs beschlossen hatte, behielt er sich vor, die
Budgetfreigabe für künftig einzugehende Verpflichtungen im Rahmen etwa erforderlicher Steuerungs-
maßnahmen aufzuheben (Rückholrecht). Mit Ratsbeschluss vom 17.11.2016 wurde das Budget nochmals
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 40
auf EUR 404 Mio, aufgestockt. Der Rat nahm zur Kenntnis, dass sich die Geltendmachung von Ansprü-
chen gegen Baubeteiligte insbesondere wegen mangelhafter Leistungen und Verzugs, die Inanspruch-
nahme der Baurisikoversicherung und die im Rahmen der Projektfinanzierung günstige Zinsentwicklung
positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen auswirken. Ansprüche gegen Baubeteiligte wegen
mangelhafter Leistungen etc. sollen durchgesetzt und Nachbesserungsansprüche mit dem Ziel der Män-
gelbeseitigung realisiert werden.
In einer Projektprognose, welche die Bühnen am 3.7.2017 auf einer Pressekonferenz vorstellten, wurde
erneut bekräftigt, dass die Sanierung möglich und machbar sei, aber eine umfassende Neuplanung der
Haustechnik erfordere und in diesem Bereich auch ein erheblicher Rückbau wahrscheinlich sei. Dabei
wurde eine Schlüsselübergabe zu den dann fertiggestellten Gebäuden im 4. Quartal 2022 und Gesamt-
kosten in Höhe von 545 Mio. Euro bzw. 570 Mio. Euro (einschließlich aller zu diesem Zeitpunkt bekannten
Risiken) in Aussicht gestellt.
Nachdem man im Juli 2018 eine Verlängerung der Entwurfsplanung und die Überprüfung der Zeit-/
Kosten-Prognose um drei Monate bis Mitte 2019 akzeptieren musste, ohne dass sich dadurch die Pro-
jektdauer insgesamt verlängern sollte, schritt der Planungsprozess im Wirtschaftsjahr 2018/19 weiter
voran. Vor dem Hintergrund der Verzögerungen bei der erweiterten Entwurfsplanung der Haustechnik
wurden die Planungsleistungen der Ausführungsplanung in diesem Bereich optional mit den neu auszu-
schreibenden haustechnischen Gewerken ausgeschrieben, um so eine Rückfallebene der Vergabe dieser
Planungsleistungen an die ausführenden Firmen sicherzustellen. Im Dezember 2019 wurden die
Prüfläufe und notwendigen Nacharbeiten zur Entwurfsplanung abgeschlossen. Die Planer legten zugleich
ein Konzept vor, mit dessen Hilfe dem Zeitverzug bei der Ausführungsplanung entgegengewirkt werden
sollte. Anfang 2020 lagen die Ergebnisse der Ausführungsplanung für die Kinderoper und das Kleine
Haus vollständig zur Prüfung vor; die Ausschreibungen für die Wärmeversorgung, Feuerlösch- und Stark-
stromanlagen, Raumluft und Kältetechnik wurden veröffentlicht. Zudem fand erstmals ein Ortstermin
mit dem vom Gericht beauftragten Sachverständigen im Rahmen des vom früheren Planer der Haus-
technik angestrengten selbständigen Beweisverfahrens statt.
Seit dem Frühjahr 2020 wurde sodann mit Nachdruck an der Ausführungsplanung im Opernhaus und
Schauspielhaus gearbeitet. Im Juni 2020 wurde diese für das Schauspielhaus und das Planpaket 1 des
Opernhauses von den Planern fristgerecht übergeben. Eine erste Sichtung offenbarte allerdings einige
noch nicht abgeschlossene Planungsaufgaben darin. Die Ausschreibung für das Gewerk der Rauchschutz-
druckanlage wurde aufgehoben, da sich an der Planung noch Nachbearbeitungsbedarf gezeigt hatte.
Gegen Ende des Wirtschaftsjahres 2019/20 schlossen die Bühnen die zweite Verhandlungsrunde für die
fünf vakanten Gewerke der Haustechnik ab und die Planer legten mit dem Planpaket 2 des Opernhauses
den eigentlich letzten noch fehlenden Planabschnitt der Ausführungsplanung vor. Die Bühnen waren
allerdings bereits zuvor in Kenntnis gesetzt worden, dass Teile dieses Planpakets nachgereicht werden
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 41
mussten, da notwendige Zuarbeiten anderer Planer fehlten. Bei den Anfang 2020 abgegebenen Plänen
von Kinderoper und Kleinem Haus wurde der in den Prüfzyklen identifizierte Nacharbeitsbedarf bereits
eingearbeitet, die entsprechend korrigierten Pläne wurden den Bühnen ebenfalls im August übergeben.
In Bezug auf die Finanzierung stand im Wirtschaftsjahr 2019/20 der Ratsbeschluss 1142/2019 vom
26.9.2019 im Vordergrund: Mit diesem bewilligte der Rat der Stadt Köln eine Ausweitung des zuvor
genehmigten Budgets von 404 Mio. EUR um 150 Mio. EUR auf 554,1 Mio. EUR. Der Rat verzichtete auf
eine Bedarfsfeststellung und sprach keinen Vergabevorbehalt aus. Des Weiteren ermächtigte der Rat die
Bühnen, Kredite bis zu einer Höhe von 554,1 Mio. EUR für die Baukosten einschl. Baunebenkosten auf-
zunehmen und darüber hinaus auch die zusätzlich in die Herstellungskosten einzurechnenden Bauzeit-
zinsen (42,2 Mio. EUR) durch Kreditaufnahmen zu finanzieren. Auch wenn zu diesem Zeitpunkt nicht
ausgeschlossen werden konnte, dass sich über die bewilligten Kosten hinausgehende Risiken (bewertet
mit rd. 17 Mio. EUR) realisieren können, erfolgte die Ermächtigung zunächst bezogen auf den benannten
Zielwert der Bau- und Baunebenkosten. Gegen Ende des Wirtschaftsjahres 2019/20 führte eine Neube-
wertung von Rückstellungen im Bereich der Bühnentechnik zu einer Anpassung der Kostenprognose, die
nun bei 563,07 Millionen Euro bzw. 599,2 Millionen Euro (einschließlich aller Risiken) lag.
Nach Abschluss der laufenden Vergabeverfahren und der Ausführungsplanung erwarteten die Bühnen
belastbare aktualisierte Ergebnisse in Bezug auf die Kosten der Sanierung und die Termine der Fertig-
stellung für den November 2020. Die Schlüsselübergabe an Oper und Schauspiel wurde infolge der Ver-
zögerungen bei den Planungsarbeiten auf das 3. Quartal 2023 verschoben.
Wegen Vorgängen von besonderer Bedeutung im Bereich der Sanierung nach dem Bilanzstichtag
31.8.2020 wird auf den Anhang, Abschnitt V verwiesen.
Interimspielstätten
Nachdem der Rat in seiner Sitzung am 17.9.2015 die Nutzung und Herrichtung des Staatenhauses als
Hauptspielstätte der Oper beschlossen hatte, wurde die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses zur
Finanzierung der Interimskosten zunächst auf die Spielzeiten 2015/16 und 2016/17 mit einem Budget
von insgesamt 18,1 Mio. EUR begrenzt. In dieser Summe sind die Kosten für das Interim von Oper
(Staatenhaus), Schauspiel (Depot) und Bühnenservice enthalten. Auftretende Mehraufwendungen soll-
ten von den Bühnen im Rahmen der Wirtschaftsplanung kompensiert werden, da eine weitere Erhöhung
des Betriebskostenzuschusses ausgeschlossen wurde. Die Interimszeit der Oper im Staatenhaus sollte
dabei zunächst ebenfalls bis zum 31.8.2017 so kurz wie möglich gehalten werden,
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 42
Vor dem Hintergrund der veränderten Situation der Sanierung stimmte der Rat in seiner Sitzung am
28.6.2016 einer weiteren Verlängerung des Bühneninterims bis zum 31.8.2019 zu. Für das Depot ließ
der Rat eine Mietvertragsverlängerung bis zum 31.12.2022 zu, für das Staatenhaus eine Anschlussnut-
zung seitens der Oper und Kinderoper für die Spielzeiten 2017/18 und 2018/19. Der Rat nahm darüber
hinaus zur Kenntnis, dass der Anteil des weiteren Interimspielbetriebs am Betriebskostenzuschuss der
Bühnen in den Spielzeiten 2017/18 und 2018/19 insgesamt EUR 16,45 Mio. beträgt. Für sog. Nachlauf-
kosten der längeren Anmietung des Depots und verschiedener übergreifender Bereiche über den
31.8.2019 hinaus wurde ein weiterer Zuschussbedarf von EUR 8,71 Mio, für die Jahre 2019 bis 2022
eingeplant. Für ggf. erforderliche Ausgleichszahlungen an den ursprünglich vorgesehenen und späteren
Nutzer des Staatenhauses verwies der Rat auf die Verfügbarkeit von Zuschussmitteln gemäß Beschluss
vom 22.10.2015.
Mit Vereinbarung vom 30.6.2016 wurde die Anmietung des Depots bis zum 31.12.2022 mit zweimaliger
Verlängerungsoption für jeweils zwei Jahre geregelt. Die angestrebte Absicht zur Vereinbarung eines
langfristigen Anschlussmietverhältnisses blieb davon unberührt. Die verlängerte Nutzung des Staaten-
hauses als Interimspielstätte der Oper wurde durch Zustimmung des ursprünglich vorgesehenen und
späteren Nutzers ebenfalls für Spielzeiten nach dem 31.8.2017 vereinbart.
Da sich infolge der aktuellen Planung der Sanierungsmaßnahmen am Offenbachplatz das Interim zu
diesem Zeitpunkt weiter in die Spielzeit 2022/23 verlängern würde, beschloss der Rat am 22.11.2018
(3262/2018) auch eine Verlängerung des Interim-Spielbetriebs der Bühnen in den Spielzeiten 2019/20,
2020/21 und 2021/22 sowie bis Dezember 2022 zzgl. Nachlaufkosten (sog. Interim IV). Oper und Kin-
deroper werden weiterhin das Staatenhaus in Köln Deutz bespielen, das Schauspiel wird den Spielbetrieb
im Depot in Köln-Mülheim fortsetzen. Als weiteren Anteil des Interims am Betriebskostenzuschuss der
Bühnen wurden insgesamt 28,19 Mio. EUR bewilligt. Die Bühnen können in diesem Kostenrahmen ent-
sprechend notwendige Verträge abschließen.
Vor diesem Hintergrund wurde auch in 2019/20 das Interimcontrolling mit der Maßgabe einer weiterhin
sparsamen Bewirtschaftung des Interims unverändert fortgesetzt; der Betriebsausschuss der Bühnen
wurde regelmäßig auf Basis von Controlling-Berichten informiert.
Aufgrund der Beschlusslage zur Sanierung (Ratsbeschluss 1142/2019 vom 26.9.2019) ist nun ein weite-
rer Interimsbeschluss erforderlich und soll dem Betriebsausschuss voraussichtlich im Herbst 2021 vor-
gelegt werden. Dabei kalkulieren die Bühnen die weiteren Auswirkungen auf den Betriebskostenzu-
schuss, wenn die Schlüsselübergabe des Ensembles Offenbachplatz nunmehr im 1. Quartals 2024 erfolgt
und dadurch die Anmietungen der Interimspielstätten bis in das Jahr 2024 verlängert werden müssen,
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 43
Wegen Vorgängen von besonderer Bedeutung im Bereich der Interimspielstätten nach dem Bilanzstich-
tag 31.8.2020 wird auf den Anhang, Abschnitt V verwiesen.
3. Investitionsplanung
Im Rahmen der kurzfristigen Investitionsplanung sind für das Wirtschaftsjahr 2020/21 von den Bühnen
folgende Investitionen vorgesehen:
Wirtschaftsplan
2020/21
Technische Anlagen und Maschinen
(Beleuchtung, Tonanlagen, Bühnentechnik)
EDV-Software / Hardware
Sanierung Offenbachplatz
Investitionen neue Bühnenwerkstätten
Die Finanzierung der Investitionsvorhaben soll in Höhe von TEUR 840 über Aufwandsgegenwerte aus
planmäßigen Abschreibungen sowie in Höhe von TEUR 116.623 über Kreditaufnahmen abgedeckt wer-
den.
4. Sonstige Entwicklungen
Im Rahmen des von den Bühnen gemäß 8 10 Abs. 1 EigVO NRW vorgehaltenen Risikofrüherkennungs-
systems (RCM-System) liegt ein auf die speziellen Belange der Bühnen zugeschnittenes Handbuch zum
Risiko-/Chancenmanagement vor, die Verantwortlichen und deren Aufgaben zur Erfassung und Kommu-
nikation der Risiken und Chancen sind bestimmt. Letztmals zum 31.12.2020 wurde eine nach externen,
leistungswirtschaftlichen, finanzwirtschaftlichen und internen Risiken differenzierte Risikoinventur mit
qualitativer Bewertung durchgeführt und abgeschlossen. Für die einzelnen Risiken wurden - sofern mög-
lich — Frühindikatoren sowie Maßnahmen zur Risikovermeidung oder -reduzierung definiert. Aktuelle
Werte, die es erlauben, Frühwarnsignale abzugeben, sind in den laufend erstellten Auswertungen ent-
halten, die den Risiken zugeordnet sind. Die Pflege des Risiko-/ Chancenmangementsystems sowie die
Auswertung der Risikoinventur erfolgten mittels eines Excel-Tools. Die bereits laufend erzeugten Aus-
wertungen, wie z.B. Produktionsberichte, Kostenstellenberichte, Finanz- und Liquiditätsberichte, können
mit dem aktuellen Risikobericht zu einem zeitnahen, umfassenden Berichtswesen ausgebaut werden. Mit
der Einrichtung eines solchen Informationssystems soll dann sichergestellt sein, dass mögliche Risiken
und Chancen an die jeweiligen Entscheidungsträger der Bühnen rechtzeitig kommuniziert werden, um
Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4
Seite 44
wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Fehlentwicklungen frühzeitig entgegenwirken zu
können.
Nach dem die Betriebsleitung der Bühnen im Mai 2019 die Firma actori, die In 2014 das Ergebnis einer
Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung vorgelegt hatte, nach Beschluss des Betriebsaus-
schusses mit der Fortschreibung dieser Untersuchung beauftragt hatte, legte sie im Wirtschaftsjahr
2019/20 dem Betriebsausschuss drei Berichte zum Fortgang der Analyse auf der Basis des vereinbarten
Leistungsverzeichnisses vor.
In selner Sitzung am 12.12.2019 stimmte der Rat der Stadt Köln dem Vorschlag von Oberbürgermeisterin
Henriette Reker zu und bestätigte Herm Patrick Wasserbauer als geschäftsführenden Direktor der Büh-
nen bis 2026. Im Mai 2020 wurde der Vertrag mit Schauspielintendant Stefan Bachmann vom Haupt-
ausschuss der Stadt Köln bis 2023 verlängert.
Am 18.6.2020 hat der Rat die Änderung der Betriebssatzung der Bühnen mit Stand 6.8.2020 beschlos-
sen. Hier bestand Insbesondere Anpassungsbedarf aufgrund der geänderten Zuständigkeitsordnung der
Stadt Köln vom 25.4.2019 in Bezug auf neue Höchstgrenzen bei Bedarfsprüfungen und sonstigen Ver-
trägen. Zum anderen wurden im Zuge der Überarbeitungen redaktionelle und die praktische Tätigkeit
vereinfachende Änderungen sowie Genderanpassungen vorgenommen
Die im Zusammenhang mit der noch nicht bewältigten Corona-Pandemie erfolgte Schließung im Novem-
ber 2020 wird die Planungen der Bühnen und deren erwartetes Jahresergebnis 2020/21 nicht unerheb-
lich beeinträchtigen. Eine Aussage über konkrete Umfänge dieser Beeinträchtigungen Ist auch zum Zelt-
punkt der Abfassung dieses Lageberichts noch nicht möglich.
Wegen weiterer Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag 31.8.2020 wird auf den
Anhang, Abschnitt V verwiesen.
Köln, den 29. Juni 2021
Y Wass ob
Patrick Wasserbauer
Geschäftsführender Direktor
Dr, Birgit Meyer
Intendantin der Oper
Anlage 1 - Bilanz
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BÜHNEN KÖLN ı a ; BÜHNEN KÖLN OPER/ \KÖLN sper LAN? B Jahresabschluss 2019/20 Anlage 1 Bilanz E52 stadtkoin SOGESavEDEn EoweLeIvem SoGesape 0er Ss veLsiv on» [77757772 [3174727 usjsodsßunzussßgesßunuysay "9 0 7A Sa 13205 TEIITOLT EL EIZOr S9T SYOaUIS pun LaININSUNPEIY !aq uogeying 'uageyindyuegsepung 'puejsaquassey I] Heer Lıser Ss6'L86'Lrr’9L WOrszeEr SEZI5 5989 apuejsuaßaßsusßguusn sBNsuos 'E Or'gzopıziı [KA:: 744025] ugy ıpeis aıp uaßeb uaßunsapuog "7 PELSISEH EROEIK EI uaßunjsIe7 pun uaßunJajar] sne ueBUnJepJog ') apurjsusßsßsusßguuen absuos pun uaßunJapıog "II 5E’876 9099 096Pz7 #796 uejsodsBunzussßgesßunuysey 3 00'SPz Orr 'r 00'SIIAUTr ESTER DOSE DDOOPESBE uaßunjsis] aBpeyun 'sssiußnezig sbinayun "7 Srs8z0T 5 TEZEIBZT eneypıpuigen einsuos 'p 00'sPOPBE 00'597’ 81€ ayolssgqewag pun -SyIH "-YoY "1 EIZAE ZI'SBI’gEG vageıequadıg seqnuaßeb ueyeyyonpugsen "€ mo | 6E'299’6rE vL'ZD9 9819 uaBunJsj07 pun usBunJaJja17] sne uayayyaypuiqua\ "7 Kersseigeet eg” uoßguuayjneun ’d 9P'120'896°52 LS'ELL'SLE'EG uaynınsunIpasy Jegnueßaß usyayyaupuigia\ 'L FErEBE 58781085 - - uoneyyenpungen u FEEOIETEE WOWTTTZ S org vie "Te0 805 65€ POTZEBIBIGE neg wı veßejuy pun ueßuniyezuy JJajsıala9 "p WoreerT wor — . 00'z0r’E62°9 [1227411749 Bunpejssnesypyoseg an FIR r uebunegsyany abnsuos 7 pun -sgeujeg 'ueßejuy aepuy 'E 00'0SE'S6E'S 00'9#6'995°S usßunyaıydıaa 00'EE5 566 + 00'116 F0P pr uauıyosepy pun ueßejuy ayosıuysa] "Z ayoıuyg pun uauoısuag In uaßunjjejsYonYy 'L vo'EgB 225 zz 00'0z9 zze' 17 ueyomspunıg uoßungegsYony 'D LapwWay} ne Ua/neg Jap yalgyeuy>suje ueyneg pun sıyoay aysreıßsyonspunuß 'syonispung '} BS'LLESEBOZ UZ'ZILZEBEN ueBguuenoßejuy hanc- FREI ualeeipeg "| nz essnyosnzsuonnseauj in} ueysodiepuog 'g vo'gos’£6t 0o'szLost PERZUH Zi” WROSEeL 00’szl’06l ana pun ueyyoay ZZ EE — Brut — . . LEy9J0S LE USZUBZI] Bimos ayam pun aiyoay 2 BED BER ee jsnyan-‚wumeßzueng "Il ayoıuye pun aJysazınyaS ayaııqlameß 6L'6z5'L226 zg'ags’e0g'2 vsbeppmuumsg | “USLOISSIZUOY Buagomie yoıntzblug "L .00'000°05 .00'000'05 mwideywweis ') apupjsusßsßsusßouusy sjavapeww | eydeyueßig "v usßguusneBejuy 'Y EEI una ElE] un3 6L07’80'LE 0zozsle 6L0z'80 LE [17474:473 VAISSVd VAILAYV 0207 Jsnäny ‘Je nz zuegg uJ0y] “uJgy Jpe7s 2>p vouyng [E37
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3429/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 06.01.2022
- Erstellt
- 28.09.2021 07:46