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Fortschreibung Nahverkehrsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg 2011-2016
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NVP 26. Oktober 2010 erstellt 26. Oktober 2010
Nahverkehrsplan 2011 - 2016
des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Wissenschaftsstadt Darmstadt
26. Oktober 2010
im Auftrag der
DADINA – Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation
Europaplatz 1
64293 Darmstadt
Dr.-Ing. Volker Blees – Verkehrslösungen
Arheilger Woogstraße 58
64291 Darmstadt
Tel. 06151 9 14 97 37
Tel. 0176 23 84 95 28
E-Mail volker.blees@verkehrsloesungen.de
plan:mobil – Dipl.-Geogr. Frank Büsch
Ludwig-Erhard-Straße 8
34131 Kassel
Tel. 0561 7 08 41 02
Fax 0561 7 08 41 04
E-Mail info@plan-mobil.de
Habermehl+Follmann Ingenieurgesellschaft
Frankfurter Straße 79
63110 Rodgau Nieder-Roden
Tel. 06106 85 255
Fax 06106 85 25 95
E-Mail info@habermehl-follmann.de
Dr. Volker Blees
Verkehrslösungen
in Kooperation mit
NVP 26. Oktober 2010 Seite 2 von 149
Inhalt
Präambel 8
1. Anlass und Ziel 9
2. Bearbeitungsweise 9
3. Umsetzung NVP 2004/07 10
3.1 Übersicht 10
3.2 Realisierte und in Realisierung befindliche Maßnahmen 11
3.3 Nicht realisierte und auch nicht weiter zu verfolgende Maßnahmen 12
3.4 Nicht realisierte, weiter zu verfolgende Maßnahmen 12
3.5 Fazit 15
4. Anforderungsprofil 16
4.1 Leitbild zur Weiterentwicklung des ÖPNV 16
4.2 Qualitätsstandards für die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes 21
4.3 Anforderungen an die Barrierefreiheit und Anforderungen spezieller Nutzergruppen 32
5. Struktur des Untersuchungsraums – Bestand und künftige Entwicklung 35
5.1 Raumstruktur und Siedlungsentwicklung 35
5.2 Bevölkerung 37
5.3 Mobilitätsverhalten 41
5.4 Arbeitsplätze und Berufsverkehr 47
5.5 Bildungseinrichtungen und Ausbildungsverkehr 48
5.6 Freizeiteinrichtungen und Freizeitverkehr 49
6. Analyse des ÖPNV-Angebots 50
6.1 Organisationsstruktur 50
6.2 ÖPNV-Angebot und Liniennetz 51
6.3 Bewertung der Verkehrsbedienung 55
6.4 Bewertung der Haltestellen und Fahrzeuge 70
6.5 Bewertung der Fahrgastinformation, des Services und der Hintergrundprozesse 81
6.6 Beurteilung aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger 83
7. ÖPNV-Nachfrage 85
8. Hinweise an die Städte und Gemeinden 90
9. Hinweise zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) 92
10. Maßnahmenkonzept 93
10.1 Maßnahmen ÖPNV-Angebot 94
10.2 Maßnahmen SPNV-Angebot 97
10.3 ÖV-Angebot 2011 – 2016 98
10.4 ÖPNV-Infrastruktur und Betriebsabwicklung 114
10.5 Haltestellen- und Infrastrukturmanagement 117
NVP 26. Oktober 2010 Seite 3 von 149
10.6 Fahrzeug-Qualitätsstandards 118
10.7 Verkehrsmanagement + Betriebsabwicklung 118
10.8 Fahrgastinformation 119
10.9 Mobilitätsmanagement 121
10.10 Marketing, Tarif + Vertrieb 123
10.11 Planungsgrundlagen und -instrumente 125
10.12 ÖPNV-Organisation 126
10.13 Maßnahmenreihung (Prioritäten der Umsetzung) 126
11. Maßnahmenwirkung, Finanzierung, Kosten, Erlöse 127
11.1 Betriebskostenabschätzung 127
11.2 Nachfrageprognose 129
11.3 Erlösabschätzung 130
11.4 Investitionen 130
12. Linienbündelung 132
Anhang: Vorgaben zur Qualität der Leistungserbringung 135
Karten
NVP 26. Oktober 2010 Seite 4 von 149
Tabellen
Tabelle 1: Nicht realisierte und auch nicht weiter zu verfolgende Maßnahmen 12
Tabelle 2: Nicht realisierte, weiter zu verfolgende Maßnahmen 14
Tabelle 3: Definition Verkehrszeiten 22
Tabelle 4: Standards Erschließungsqualität 23
Tabelle 5: Gebietskategorien Stadt Darmstadt (Stadtgebiete nach Nutzungsdichte) 24
Tabelle 6: Bedienungsstandards nach Bedienungskorridoren im ÖPNV in der Stadt Darmstadt 25
Tabelle 7: Bedienungsstandards nach Bedienungskorridoren im ÖPNV im Landkreis Darmstadt-Dieburg 26
Tabelle 8: Anforderungen an die Erreichbarkeit und Umsteigehäufigkeit 27
Tabelle 9: Anforderungen an die Anschlussbindung an Verknüpfungspunkten in der HVZ/NVZ 29
Tabelle 10: Anforderungen zur Zielerreichung „barrierefreier ÖPNV“ 34
Tabelle 11: Obergrenzen der Siedlungsflächenentwicklung in den einzelnen Gemeinden bis 2020 37
Tabelle 12: Bevölkerungsbestand und Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Darmstadt-Dieburg 38
Tabelle 13: Bevölkerungsbestand und Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Darmstadt 38
Tabelle 14: Pendlerbeziehungen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Stadt Darmstadt und
des Landkreises Darmstadt-Dieburg (nur Werte > 1.000 Pendler; Quelle: Hessisches
Statistisches Landesamt: Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer in Hessen
am 30. Juni 2007 nach ihrer Pendlereigenschaft, Wiesbaden 2008) 48
Tabelle 15: Übersicht Verkehrsunternehmen und Linien 51
Tabelle 16: SPNV-Angebot 53
Tabelle 17: Stadt Darmstadt - Defizite in der Erschließung von Siedlungsbereichen 56
Tabelle 18: Landkreis Darmstadt-Dieburg – Defizite in der Erschließung von Siedlungsbereichen 58
Tabelle 19: Defizite in der Erschließung von Einzelzielen 59
Tabelle 20: Stadt Darmstadt – Defizite in der Bedienungsqualität in die Innenstadt 60
Tabelle 21: Stadt Darmstadt – Defizite in der Bedienungsqualität zum Hauptbahnhof 61
Tabelle 22: Stadt Darmstadt – Defizite in der Bedienungsqualität zu weiteren Bahnhöfen (aus den
benachbarten Gebieten/Bezirken) 62
Tabelle 23: Stadt Darmstadt – Defizite in der Bedienungsqualität zu Gewerbe- und Industriestandorten
(aus den benachbarten Gebieten/Bezirken) 62
Tabelle 24: Stadt Darmstadt – Defizite in der Bedienungsqualität in die Stadtteilzentren Arheilgen,
Eberstadt, Kranichstein (aus den benachbarten Gebieten/Bezirken) 63
Tabelle 25: Landkreis Darmstadt-Dieburg – Defizite in der Bedienungsqualität zum Oberzentrum
Darmstadt 64
Tabelle 26: Landkreis Darmstadt-Dieburg – Defizite in der Bedienungsqualität zum nächstgelegenen
Mittelzentrum bzw. Unterzentrum 64
Tabelle 27: Landkreis Darmstadt-Dieburg – Defizite in der Bedienungsqualität zu Gewerbe- und
Industriestandorten in der Stadt Darmstadt (aus den benachbarten Orten) 64
Tabelle 28: Landkreis Darmstadt-Dieburg und Stadt Darmstadt – Defizite in der Bedienungsqualität zu
benachbarten Oberzentren 65
Tabelle 29: Landkreis Darmstadt-Dieburg – Defizite Erreichbarkeit und Umsteigehäufigkeit 66
Tabelle 30: Verknüpfungspunkte 67
Tabelle 31: Pünktlichkeit nach Linienbündel (Quelle: DADINA, Pünktlichkeitsbericht 2009 (Als pünktlich
gilt eine Fahrt, wenn sie keine Verfrühung und nicht mehr als 3 Minuten Verspätung (RMV-
Bahnlinien = 5 Minuten) hat. Für jede Linie wird im Erhebungszeitraum die Pünktlichkeit aller
Fahrten an ausgewählten Haltestellen (Messpunkte) festgestellt)) 68
Tabelle 32: Bewertung von Parallelverkehren 70
Tabelle 33: Bahnhöfe/Haltestellen mit Bike+Ride-Anlagen ( Quelle: Haltestellendatenbank DADINA,
Haltestellendatenbank Stadt Darmstadt und www.dadina.de (Stand: August 2009) 79
Tabelle 34: Bahnhöfe/Haltestellen mit Park+Ride-Anlagen (Quelle: Haltestellendatenbank DADINA und
www.dadina.de (Stand: August 2009) 79
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Tabelle 35: Nachfrage nach Linien (Quelle: RMV-Zählung von 2004) * = Linien sind zwischenzeitlich
eingestellt, Bedienung wurde von anderen Linien übernommen 87
Tabelle 36: Stadt Darmstadt – Nachfragestärkste Haltestellen (Quelle: RMV-Zählung von 2004) 87
Tabelle 37: Landkreis Darmstadt-Dieburg – Nachfragestärkste Haltestellen (Quelle: RMV-Zählung
von 2004) 88
Tabelle 38: Nachfrage nach Fahrtzweck (Quelle: RMV-Zählung von 2004) 88
Tabelle 39: Nutzungsintensität nach Städten/Gemeinden (Quelle: RMV-Zählung von 2004) 89
Tabelle 40: Hinweise zur ÖV-Erschließung neuer Siedlungsflächen 91
Tabelle 41: Maßnahmen ÖPNV-Angebot (Verbesserung der Bedienungs-, Erschließungs- und
Verbindungsqualität) 95
Tabelle 42: Prüfaufträge ÖPNV-Angebot (Verbesserung der Bedienungs-, Erschließungs- und
Verbindungsqualität) 96
Tabelle 43: Untersuchungsbedarf ÖPNV-Angebot (Verbesserung der Bedienungs-, Erschließungs- und
Verbindungsqualität) 96
Tabelle 44: Maßnahmen SPNV (Angebot und Infrastruktur) 97
Tabelle 45: Prüfaufträge SPNV (Angebot und Infrastruktur) 97
Tabelle 46: Untersuchungsbedarf SPNV (Angebot und Infrastruktur) 98
Tabelle 47: Linientabelle – ÖV-Angebot 2011 - 2016 113
Tabelle 48: Maßnahmen ÖPNV-Infrastruktur und Betriebsabwicklung 115
Tabelle 49: Prüfaufträge ÖPNV-Infrastruktur und Betriebsabwicklung 116
Tabelle 50: Untersuchungsbedarf ÖPNV-Infrastruktur und Betriebsabwicklung 116
Tabelle 51: Leistungsveränderung Maßnahmen 127
Tabelle 52: Kostenschätzung Angebotsmaßnahmen ÖPNV 128
Tabelle 53: Kostenentwicklung ÖPNV-Angebot 129
Tabelle 54: Infrastrukturmaßnahmen 131
Tabelle 55: Linienbündelung 134
NVP 26. Oktober 2010 Seite 6 von 149
Abbildungen
Abbildung 1: Zentrale Orte und Verkehrsachsen im Untersuchungsgebiet 36
Abbildung 2: Relative Einwohnerentwicklung 2000 bis 2009 39
Abbildung 3: Bevölkerungsentwicklung im Untersuchungsgebiet und in anderen Räumen bis 2025 im
Vergleich 40
Abbildung 4: Entwicklung des Jugendquotienten und des Altenquotienten von 2006 bis 2025 im
Untersuchungsgebiet und in anderen Räumen im Vergleich 40
Abbildung 5: Nutzungshäufigkeit verschiedener Verkehrsmittel 41
Abbildung 6: Häufigkeit der ÖV-Nutzung im Vergleich 2006 – 2009 42
Abbildung 7: ÖV-Nutzungshäufigkeit in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht 42
Abbildung 8: ÖV-Nutzungshäufigkeit in Abhängigkeit der Lebensphase 43
Abbildung 9: ÖV-Nutzungshäufigkeit in Abhängigkeit des ökonomischen Haushaltsstatus 43
Abbildung 10: Verkehrsmittel-Nutzertypen 44
Abbildung 11: Modal split (Anteil der Verkehrsmittel an allen Wegen) 45
Abbildung 12: Verkehrsmittelwahl nach Wegeentfernungen (relativ) 45
Abbildung 13: Verkehrsmittelwahl nach Wegeentfernungen (absolut) 46
Abbildung 14: Verkehrsmittelwahl nach Wegezwecken (relativ) 46
Abbildung 15: Verkehrsmittelwahl nach Wegezwecken (absolut) 46
Abbildung 16: Startzeitpunkt der Wege nach Verkehrsmiteln 47
Abbildung 17: Entfernung von Wohnung zur nächstgelegenen Bushaltestelle 57
Abbildung 18: Entfernung von Wohnung zum nächsten Nahverkehrsbahnhof 57
Abbildung 19: Erreichbarkeit täglicher Ziele mit ÖV 66
Abbildung 20: Stadt Darmstadt – Einstiegssituation an Haltestellen 71
Abbildung 21: Haltestellensituation Darmstadt Willy-Brandt-Platz 72
Abbildung 22: Haltestellensituation Darmstadt Luisenplatz 72
Abbildung 23: Haltestellensituation Darmstadt TU Lichtwiese 73
Abbildung 24: Haltestellensituation Darmstadt Ostbahnhof (Regionalbus) 73
Abbildung 25: Haltestellensituation Darmstadt Hauptbahnhof 74
Abbildung 26: Landkreis Darmstadt-Dieburg – Ausstattungsmerkmale der Haltestellen 74
Abbildung 27: Landkreis Darmstadt-Dieburg – Barrierefreiheit der Haltestellen 75
Abbildung 28: Unterführung im Bahnhof Babenhausen 76
Abbildung 29: Direkter Fußweg vom Bahnhof Babenhausen zu den Bushaltestellen 76
Abbildung 30: Haltestelle Dieburg Bahnhof 77
Abbildung 31: Haltestelle Otzberg-Lengfeld Bahnhof 77
Abbildung 32: Haltestelle Ober-Ramstadt Bahnhof 78
Abbildung 33: Fahrzeugausstattung – technische Merkmale 80
Abbildung 34: Fahrzeugausstattung – Barrierefreiheit und Fahrgastkomfort 80
Abbildung 35: Zufriedenheit mit dem Öffentlichen Verkehr in Darmstadt 83
Abbildung 36: Wichtigkeit verkehrsbezogener Themen der Stadtentwicklung 84
NVP 26. Oktober 2010 Seite 7 von 149
Karten
Karte 1: Raumstruktur und ÖPNV-relevante Ziele
Karte 1a: Raumstruktur Stadt Darmstadt
Karte 2: Liniennetz
Karte 2a: Liniennetz Stadt Darmstadt
Karte 3: Erschließungsqualität
Karte 3a: Erschließungsqualität Stadt Darmstadt
Karte 4: Bedienungsqualität (Mo-Fr)
Karte 4a: Bedienungsqualität (Mo-Fr) Stadt Darmstad t
Karte 5: Verbindungsqualität
Karte 6: Bewertung Verknüpfungspunkte
Karte 7: Maßnahmen im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Karte 7a: Maßnahmen in der Stadt Darmstadt
NVP 26. Oktober 2010 Seite 8 von 149
Präambel
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein unverzichtbares Element der Daseinsvorsorge
und trägt wesentlich dazu bei, die Mobilität der Menschen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und
im Landkreis Darmstadt-Dieburg zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund des demografischen Wan-
dels, der Erfordernisse der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes, der Herausforderungen des Klima-
schutzes und begrenzter Möglichkeiten für einen weiteren Ausbau des motorisierten Individualver-
kehrs wird die Bedeutung des ÖPNV künftig zunehmen. Zugleich unterliegen die finanziellen Res-
sourcen der Gebietskörperschaften engen Restriktionen. Die soziale Verantwortung für die Sicherung
der Arbeitsplätze bei DADINA und den Verkehrsunternehmen in Stadt und Region soll Berücksichti-
gung finden.
Der vorliegende Nahverkehrsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg bildet für den Zeitraum von 2011 bis 2016 den Rahmen für die Ausgestaltung und Weiter-
entwicklung des ÖPNV-Angebots, der ÖPNV-Infrastruktur, des ÖPNV-Marketing sowie der Organisa-
tion des ÖPNV. Dieser Rahmen ist – orientiert an den konkreten Mobilitätsbedürfnissen sowie an den
technischen und finanziellen Möglichkeiten – durch die Aufgabenträger Wissenschaftsstadt Darm-
stadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg sowie durch DADINA und die Verkehrsunternehmen gemein-
sam mit Leben zu füllen.
Die Schwerpunkte der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des ÖPNV liegen
• für das ÖPNV-Angebot bei der Konsolidierung und Detailoptimierung des Linien- und Fahrtenan-
gebots sowie seines nachfragegerechten Ausbaus,
• für die ÖPNV-Infrastruktur bei deren Erneuerung nach zeitgemäßen Standards,
• für das ÖPNV-Marketing (Information, Tarif + Vertrieb, Mobilitätsmanagement) bei der Vereinfa-
chung der Nutzung des ÖPNV und der Senkung von Zugangshürden
und
• für die ÖPNV-Organisation bei einer Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen dergestalt,
dass die Aufgabenträger Wissenschaftsstadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg mit
der Aufgabenträgerorganisation DADINA und den Verkehrsunternehmen ihre jeweiligen Kompe-
tenzen kooperativ und effizient bei der Umsetzung der verkehrspolitischen Zielsetzungen ein-
bringen.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 9 von 149
1. Anlass und Ziel
Gemäß §14 Absatz 1 Hess. ÖPNVG haben Aufgabenträger im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufga-
ben Nahverkehrspläne aufzustellen. Der letzte gemeinsame Nahverkehrsplan des Landkreises Darm-
stadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt wurde 2004 aufgestellt und 2007 ergänzt. Die verantwortli-
chen Gremien haben 2009 beschlossen, den Nahverkehrsplan fortzuschreiben und zu aktualisieren.
Der Nahverkehrsplan dient entsprechend den Maßgaben des Hessischen ÖPNV-Gesetzes der Siche-
rung und Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs unter Beachtung der Ziele der Raum-
ordnung und unter Berücksichtigung der Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung.
Er dient dem Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr als Teil des Gesamtverkehrssystems zu ges-
talten und mit ihm dazu beizutragen, die Mobilitätsnachfrage zu befriedigen. Ziel ist es ferner, den
öffentlichen Personennahverkehr als wichtige Komponente zur Bewältigung des Gesamtverkehrsauf-
kommens zu stärken. Zugleich ist das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs leistungsfähig
und effizient zu gestalten. Der Nahverkehrsplan muss ferner den Zielen und Anforderungen des Städ-
tebaus und des Umweltschutzes sowie den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ent-
sprechen.
2. Bearbeitungsweise
Der Bearbeitungsablauf zur Erstellung des Nahverkehrsplans 2011 – 2016 folgt den Empfehlungen
des einschlägigen Leitfadens des Landes Hessen mit folgenden inhaltlichen Bearbeitungsschritten
bzw. Arbeitspaketen:
1. Evaluation der Umsetzung des NVP 2004/07
2. Weiterentwicklung des Anforderungsprofils
3. Analyse der Raumstruktur und Nachfragepotenziale
4. Analyse des ÖPNV-Angebots und der ÖPNV-Nachfrage
5. Konzeption des künftigen Angebots und Formulierung von Maßnahmen
6. Beurteilung der Maßnahmenwirkung, Abschätzung von Kosten und Erlösen
7. Formulieren von Aussagen zu Wettbewerb und Qualität im ÖPNV
Die Bearbeitung erfolgte durch das beauftragte Büro Dr. Volker Blees – Verkehrslösungen, Darm-
stadt, in Kooperation mit den Büros plan:mobil, Kassel, und Habermehl + Follmann Ingenieurgesell-
schaft mbH, Rodgau in enger Abstimmung mit der DADINA und der ÖPNV-Koordination der Stadt
Darmstadt. Sie wurde im Mai 2009 begonnen und im August 2010 fachlich-inhaltlich abgeschlossen.
Die Bearbeitung wurde begleitet durch eine Arbeitsgruppe, in der neben den Bearbeitern, den Auf-
gabenträgern und dem Vorsitzenden der DADINA-Verbandsversammlung als Gast folgende Fach-
Institutionen vertreten waren:
• Amt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt
• HAV
• HEAG mobilo
• Stadt Darmstadt, Straßenverkehrs- und Tiefbauamt
• DADINA
• Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen
• Landesverband der Hessischen Omnibusunternehmer e.V.
• Landkreis Darmstadt-Dieburg
• Regierungspräsidium Darmstadt
• Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
NVP 26. Oktober 2010 Seite 10 von 149
In der Arbeitsgruppe wurde in insgesamt sechs Arbeitsterminen der aktuelle Bearbeitungsstand des
Nahverkehrsplans vorgestellt und besprochen. Hinweise und Anregungen der Teilnehmenden in der
Arbeitsgruppe wurden für die weitere Bearbeitung aufgenommen.
Zu Einzelfragen des künftigen ÖPNV-Angebots wurden Fachgespräche mit Verkehrsunternehmen und
benachbarten Aufgabenträgern geführt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit einschließlich der Anhörungsberechtigten nach §14 (5) Hess.
ÖPNVG fand in zwei Phasen statt.
Die erste Phase der Beteiligung wurde mit Eingang der letzten Stellungnahme am 4. August 2009 ab-
geschlossen. Insgesamt haben sich innerhalb von rund zwei Monaten nach der Aufforderung zur Ab-
gabe von Stellungnahmen 32 der 96 angeschriebenen Institutionen (Gemeinden, Fachbehörden, Trä-
ger öffentlicher Belange, Interessenverbände) zurückgemeldet und mehr als 500 einzelne Anregun-
gen und Hinweise gegeben.
In der zweiten Phase wurde auf Beschluss des DADINA-Vorstandes den gleichen Institutionen am 10.
Juni 2010 ein Entwurf des Nahverkehrsplans zur Stellungnahme vorgelegt und am 30. Juni 2010 in ei-
ner Informationsveranstaltung vorgestellt. Es gingen bis zum 4. August 2010 Stellungnahmen von 25
Institutionen ein, die anschließend abgewogen und in die Endfassung des Nahverkehrsplans eingear-
beitet wurden.
Der Fahrgastbeirat der DADINA wurde am 16. September 2009 über den Bearbeitungsstand infor-
miert.
Die Verbandsversammlung der DADINA hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2009 einen Zwischen-
bericht zur Evaluation des NVP 2004/07, zu den Rückläufen aus der ersten Beteiligungsphase und zur
Weiterentwicklung des Anforderungsprofils zur Kenntnis genommen.
3. Umsetzung NVP 2004/07
3.1 Übersicht
Der Nahverkehrsplan 2004/07 enthält in seiner Angebotskonzeption
• 55 linienbezogene Maßnahmen (bei 71 Linien insgesamt),
• 33 zu realisierende Infrastrukturmaßnahmen,
• 14 Sonstige Maßnahmen und
• neun planerisch weiter zu verfolgende Maßnahmen mit Realisierungshorizont nach 2009
• drei zu realisierende sowie drei planerisch weiter zu verfolgende Maßnahmen im SPNV.
Nachfolgend wird der Realisierungsstand dieser Maßnahmen zum Fahrplanjahr 2009 dargestellt. Da-
nach eingetretene Veränderungen werden im Maßnahmenkonzept berücksichtigt. Ziel ist, einen Ü-
berblick über den Realisierungsstand zu gewinnen, „Überhangprojekte“ zu identifizieren, die in der
Angebotskonzept 2011 – 2016 zu berücksichtigen sind und schließlich – soweit möglich – aus den Ur-
sachen für nicht erfolgte Umsetzung von Projekten Empfehlungen für künftige Realisierungsstrate-
gien abzuleiten. Es ist zu unterscheiden in
• realisierte und in Realisierung befindliche Maßnahmen, zugleich Teil des Status quo (Analysezu-
stand),
• nicht realisierte Maßnahmen, die nicht weiter verfolgt werden sollen und
• nicht realisierte Maßnahmen, die bei der Angebotskonzeption zu berücksichtigen sind.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 11 von 149
Einige Maßnahmen wurden in anderer Weise realisiert als im NVP 2004/07 vorgeschlagen. Hier
konnten in der Regel bei der Umsetzungsplanung im Detail bessere als die im NVP genannten Lösun-
gen gefunden werden. Auf diese Abweichungen wird nicht weiter eingegangen.
Einige Maßnahmen im NVP 2004/07 – insbesondere aus dem Bereich der Sonstigen Maßnahmen –
sind offen formuliert, so dass keine prägnante Angabe zur Zielerreichung bzw. Umsetzung möglich
ist. Beispiele sind die „Erweiterung von Job-Ticket-Angeboten“ (Maßnahme S3) oder die „Verbesse-
rung und Verstärkung der Kommunikation zu den Kunden“ (Maßnahme S10).
3.2 Realisierte und in Realisierung befindliche Maßnahmen
An realisierten Maßnahmen seit 2004 bzw. aktuell in Realisierung befindlichen Maßnahmen sind ins-
besondere zu nennen
im Bereich Straßenbahn
• die Inbetriebnahme der Straßenbahn nach Kranichstein,
• die Verlängerung der Straßenbahn in Alsbach,
• der zweigleisige Ausbau der Straßenbahn in Arheilgen (zweiter Abschnitt in Realisierung) so-
wie
• verschiedene daraus folgende Linienanpassungen bei Straßenbahnen und Bussen;
im Bereich Bus die Neuordnung der Linienbedienung
• auf der Achse Darmstadt – Dieburg – Groß-Umstadt,
• im Korridor Darmstadt – Fischbachtal,
• in Darmstadt Nord/Arheilgen (in Realisierung),
• in Ober-Ramstadt – Modautal,
• bei den Verkehren mit dem Kreis Groß-Gerau und
• in Seeheim-Jugenheim/Alsbach-Hähnlein/Bickenbach;
im Bereich Infrastruktur und Service
• die Mobilitätszentrale und der neu gestaltete ZOB am Hauptbahnhof in Darmstadt,
• der Neubau der Haltestelle Schloß in Darmstadt,
• die Umgestaltung des Bahnhofs und der dortigen Busverknüpfung in Dieburg,
• die Umsetzung von Qualitätsstandards bei Bussen;
im Bereich SPNV
• die Inbetriebnahme der modernisierten Odenwaldbahn und
• des neuen Haltepunktes Darmstadt TU-Lichtwiese.
Ferner wurden als besonders weit reichende Maßnahme in den Bereichen Fahrzeuge, Service, Be-
trieb sowie Organisation des ÖPNV (Zusammenspiel Aufgabenträger – Verkehrsunternehmen) die
2007 eingeführten umfassenden Qualitätsanforderungen an den Busverkehr umgesetzt.
Daneben wurde eine Vielzahl kleinerer Maßnahmen realisiert, deren Aufzählung den Rahmen des
vorliegenden NVP sprengen würde.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 12 von 149
3.3 Nicht realisierte und auch nicht weiter zu verfolgende Maßnahmen
Maßnahmen-
bezeichnung
NVP 2004/07
Maßnahme Bemerkungen
L30 Wegfall der Linie 950 Babenhausen –
Ober-Roden – Rodgau – Offenbach
(950)
Die Linie wurde als K86 in das lokale Angebot
überführt, da ein signifikantes Verkehrsbedürfnis
besteht.
L38 Zusätzliche Fahrten Linie 5509 Bedarf fehlt
L44 Linienwegänderung Linie 5515 in
Braunshardt
Statt Linienwegänderung Verbesserung der Er-
schließung durch neue Haltestelle Jahnstra-
ße/L3094 (in Realisierung)
I9 Verbesserung der Verknüpfung der
Haltestellen Luisenplatz und Mathil-
denplatz
Infolge verbesserten Regionalbusangebotes
nicht mehr bedeutsam
I21 Busbeschleunigung an LSA im Korridor
Darmstadt – Roßdorf – Groß-
Zimmern/- Reinheim
Bedarf fehlt
N-B Verlängerung Linie 9 in Griesheim bis
Schulgasse und Einrichtung P+R-
Anlage
Nach Ausbau Platz Bar-le-Duc nicht mehr aktuell.
N-C Prüfung einer normalspurigen Eisen-
bahnstrecke Darmstadt Ostbahnhof –
Darmstadt Hbf
Grundsätzliche Systementscheidung ist mit dem
Ausbau der Odenwaldbahn und der Reaktivie-
rung der Bahnstrecke Pfungstadt – Darmstadt
faktisch gefallen.
N-D Verlängerung Linie EB nach Eberstadt
West bzw. zur Villenkolonie Eberstadt
Bedarf fehlt
Tabelle 1: Nicht realisierte und auch nicht weiter zu verfolgende Maßnahmen
3.4 Nicht realisierte, weiter zu verfolgende Maßnahmen
Maßnahmen-
bezeichnung
NVP 2004/07
Maßnahme Bemerkungen zu Status der Maßnahme, Ursa-
chen der Nicht-Realisierung und zu weiterem
Verfahren
L1 Ausdehnung Bedienungszeiten Linie 1 Geringe Fah rgastnachfrage bei hohen Kosten;
Überprüfung der Nachfrage im Zusammenhang
mit Konversionsflächen sinnvoll
L7 Einrichtung Haltestelle Sandstra-
ße/Staatstheater für Linien 1, 6, 7/8
Realisierung erst im Zusammenhang mit Bebau-
ung Marienplatz sinnvoll.
L16 Erschließung Grube Messel durch Linie
F
Realisierung der Anbindung des Weltnaturerbes
Grube Messel im Zusammenhang Eröffnung des
Besucherzentrums Mitte 2010; Linienweg noch
offen.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 13 von 149
Maßnahmen-
bezeichnung
NVP 2004/07
Maßnahme Bemerkungen zu Status der Maßnahme, Ursa-
chen der Nicht-Realisierung und zu weiterem
Verfahren
L26, I20 Beschleunigung Linie R im Abschnitt
Hauptbahnhof – Böllenfalltor
Fehlende Planungskapazitäten
L36 Ggf. Ausdehnung der Bedienung der
Linie 5506
Bisher kein Bedarf. Prüfung bei Neuordnung des
Linienbündels Weiterstadt
L48 Integration des AST-Verkehres K48 in
Seeheim-Jugenheim in die Linie K50
L63 Linienwegänderung Linie K67 in Klein-
Umstadt
Realisierung vsl. 2010 im Linienbündel Groß-
Umstadt
I2 Verlegung der Bushaltestellen und
Neubau von P+R- und B+R-Plätzen am
Bahnhof Babenhausen
Verhandlungen mit DB AG über Grundstücke und
Planungen laufen.
I10 Aufwertung des ÖV-Knotens Darm-
stadt Ostbahnhof
Maßnahme wurde wegen der baulichen Ver-
knüpfung mit der geplanten Nordostumgehung
vorläufig zurückgestellt.
I17 Verlegung der Bushaltestellen und
Neubau von P+R- und B+R-Plätzen am
Bahnhof Reinheim
Verhandlungen mit DB AG über Grundstücke und
Planungen laufen.
I18 Einrichtung einer Bushaltestelle Wei-
terstadt Bahnhof
In Realisierung nördlich des Bahnhofs; weitere
Verbesserung der Bus-/Bahn-Verknüpfung zu
prüfen.
I19 Busbeschleunigung B449 Mühltal –
Darmstadt Böllenfalltor
Verlängerung der Planungsdauer zur Klärung der
Radwegeführung.
I25 Ermöglichen von Busbegegnungen in
der Bismarckstraße in Darmstadt
Planungen zum Umbau der Bismarckstraße lau-
fen
I27 Verlegung des Bahnhofs Darmstadt-
Kranichstein
Fehlende Planungskapazitäten, bislang geringe
Priorität
I29 Reaktivierung der Schienenstrecke
Darmstadt – Pfungstadt
Planung läuft, Reaktivierung für 2011 vorgese-
hen
I30 Neubau eines Schienen-Haltepunkts
Groß-Umstadt Nord mit ZOB
Planungen laufen
I31 Behindertengerechter Ausbau der Hal-
testelle Bessunger Straße in Darm-
stadt
Fehlende Planungskapazitäten; Realisierung
steht im Kontext umfassenderer straßenräumli-
cher und städtebaulicher Maßnahmen
I32 Optimierung der Haltestellenausstat-
tung an der Haltestelle Willy-Brandt-
Platz in Darmstadt
Provisorische Teilumsetzung erfolgt; Planungen
zum Umbau des Willy-Brandt-Platzes und der
Haltestellen laufen
I33 Neubau eines Schienen-Haltepunkts
Babenhausen-Sickenhofen
Bisher aus betrieblichen Gründen (fehlender
Fahrzeitpuffer für zusätzlichen Halt) nicht mach-
bar.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 14 von 149
Maßnahmen-
bezeichnung
NVP 2004/07
Maßnahme Bemerkungen zu Status der Maßnahme, Ursa-
chen der Nicht-Realisierung und zu weiterem
Verfahren
S6 Abschaffung der Tarifdifferenzen in
den Relationen Dieburg – Darmstadt
und Reinheim – Darmstadt
Erst im Zusammenhang mit umfassenderer Tarif-
reform des RMV realisierbar.
S13 Entwicklung von Maßnahmen zur Op-
timierung des Betriebsablaufs am Lui-
senplatz in Darmstadt
Eine Studie wurde angefertigt und Teilergebnisse
daraus wurden umgesetzt. Die betriebliche Situ-
ation ist aber noch weiter zu verbessern.
N-A Straßenbahn Darmstadt – Weiterstadt Die beteili gten Städte Darmstadt und Weiter-
stadt haben beschlossen, die Trasse zu sichern,
die Planungen aber vorläufig vorrangig aus Kos-
tengründen nicht weiter zu treiben.
N-E Verlängerung Linie R bis Arheilgen
Bahnhof
Im Rahmen des ÖPNV-Konzepts Darmstadt Nord
untersucht
N-F Förderung eines regionalen Güterver-
kehrskonzepts auf der Schiene
Mit vertraglicher Sicherung von Gleisanschlüssen
teilweise realisiert.
N-G Einrichtung einer Tangentiallinie am
östlichen Stadtrand von Darmstadt
(Böllenfalltor – Ostbahnhof – Nord-
bahnhof)
Fehlende Planungskapazitäten.
N-J Überprüfung des Neubaus eines S-
Bahn-Haltepunkts Darmstadt Merck
Wegen betrieblicher Zwänge (fehlender Fahr-
zeitpuffer für zusätzlichen Halt) ohne Ausbau der
S-Bahn-Strecke nicht realisierbar.
N-K Linienbestimmung und NKU für Stra-
ßenbahntrasse Arheilgen – Wixhausen
Fehlende Planungskapazitäten
N-L Straßenbahnanbindung Darmstadt
Ostbahnhof
Verträglichkeit mit den Planungen zur Nordost-
umgehung wurde geprüft. In Zusammenhang mit
Verlängerung nach Roßdorf – Groß-Zimmern
weiter zu verfolgen.
SPNV-A Führung der ICE-Neubaustrecke Frank-
furt – Mannheim über Darmstadt Hbf
Maßnahme wird im Rahmen des Planfeststel-
lungsverfahrens geprüft.
SPNV-B Taktverdichtung S3 im Abschnitt Dar-
mstadt – Langen auf 15’-Takt
Erfordert Ausbau der Schieneninfrastruktur
(Zweigleisigkeit).
SPNV-C 30’-Takt auf der Dreieichbahn zwi-
schen Dieburg und Ober-Roden
Fehlende Finanzmittel
Tabelle 2: Nicht realisierte, weiter zu verfolgende Maßnahmen
NVP 26. Oktober 2010 Seite 15 von 149
3.5 Fazit
Im Bereich des Linien- und Verkehrsangebots sowie der organisatorischen Maßnahmen wurde der
Nahverkehrsplan 2004/07 zu einem bemerkenswert hohen Grad umgesetzt. Dies ist als Indiz für den
Nutzen und die Effizienz dieser Maßnahmen zu verstehen und stellt zugleich allen Beteiligten ein gu-
tes Zeugnis für Ihre Arbeit aus.
Eine Vielzahl von Überhangprojekten findet sich dagegen im infrastrukturellen Bereich. Dies ist zum
Einen in den per se längeren Realisierungsdauern von Infrastrukturmaßnahmen aufgrund deren auf-
wändigeren Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in den z.T. hohen Investitionskosten be-
gründet. Insbesondere im Eisenbahnbereich gestalten sich Planungsverfahren außerordentlich lang-
wierig. Zum Anderen sind die Umsetzungsdefizite aber auch auf fehlende personelle, finanzielle und
instrumentelle Planungsressourcen zurückzuführen. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Stadt
Darmstadt. Für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans bis 2016 sind daher auch die Ressourcen
angemessen zu berücksichtigen.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 16 von 149
4. Anforderungsprofil
Das Anforderungsprofil definiert Ziele und Standards für die Qualität des ÖPNV. Es dient als Maßstab
für die Bewertung des bestehenden ÖPNV-Systems und als Grundlage für die Entwicklung des Ange-
botskonzepts zur Weiterentwicklung des ÖPNV ab 2011.
Das Anforderungsprofil gliedert sich in ein Leitbild, welches allgemein die Zielsetzungen sowie die
Handlungsfelder für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung des ÖPNV beschreibt (Abschnitt 4.1),
und in Qualitätsstandards, in denen konkrete Kriterien zur Qualität des ÖPNV-Angebotes angegeben
sind (Abschnitt 4.2).
4.1 Leitbild zur Weiterentwicklung des ÖPNV
Rolle und Funktion des ÖPNV
Der ÖPNV
1 ist integraler Bestandteil des Verkehrssystems im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der
Stadt Darmstadt. Er trägt wesentlich dazu bei, die Standortqualität zu sichern und zu verbessern so-
wie die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen in der Region – Einwohner wie auch Gäste – zu befriedi-
gen.
Zentrale Herausforderungen der kommenden Jahre, die auch das Verkehrssystem betreffen, sind die
Stabilität der Wirtschaft, der demographische Wandel, der Klimaschutz und die Verringerung der
Luftschadstoff- und Lärmemissionen. Der ÖPNV liefert als Teil des so genannten Umweltverbundes
gemeinsam mit dem Fußverkehr, dem Fahrradverkehr und weiteren effizienten Mobilitätsangeboten
einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen.
Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel einer ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltigen Abwicklung
des Verkehrs im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der Stadt Darmstadt. Der Nachhaltigkeitsbegriff
beinhaltet hier insbesondere
• einen effizienten Einsatz der finanziellen Mittel und der sonstigen Ressourcen,
• die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen so-
wie
• den Schutz von Mensch und Umwelt vor negativen Folgewirkungen des Verkehrs.
Der ÖPNV ist Teil und zugleich Instrument einer integrierten Gesamtverkehrspolitik, die den Land-
kreis Darmstadt-Dieburg, die Stadt Darmstadt und die angrenzenden Gebietskörperschaften als zu-
sammenhängendes Verkehrsgebiet versteht. Der ÖPNV ermöglicht nahtloses Reisen in diesem Ge-
biet und unterstützt das Zusammenwachsen der Region.
Während durch individuelle Verkehrsmittel (Fuß, Fahrrad, Pkw) eine flächendeckende Erschließung
des Landkreis- und Stadtgebietes und jede beliebige Verbindung gewährleistet wird, kann der ÖPNV
diese Ansprüche nur bedingt befriedigen. Die Grundversorgung durch den ÖPNV ist im gesamten Be-
dienungsgebiet unter wirtschaftlichen und verkehrlichen Erwägungen zu gewährleisten. Auf den
Hauptkorridoren, auf denen hohe Marktpotenziale ausschöpfbar sind, soll der ÖPNV konsequent in
seiner Attraktivität gepflegt und verbessert werden.
1 ÖPNV: Öffentlicher Personennahverkehr, beinhaltet den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sowie den Busver-
kehr
NVP 26. Oktober 2010 Seite 17 von 149
ÖPNV und Kunden
Der ÖPNV entwickelt sich zu einem Partner der Menschen in der Region, der sie bei der Realisierung
ihrer Mobilitätsbedürfnisse unterstützt. Dies schließt die Integration der verschiedenen Verkehrsmit-
tel Fuß, Fahrrad und Pkw sowie die Nutzung aller geeigneten Marketinginstrumente ein.
Zentrale Anforderung bei der Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots ist die leichte, einfache und be-
queme Nutzbarkeit für die Menschen. Sie bezieht sich auf Ausstattung und Gestaltung von Haltestel-
len und Bahnhöfen, auf das Tarif- und Vertriebssystem sowie auf individuelle Informationen über das
Angebot.
Der Partnerschaftsgedanke schließt ein, dass Kunden bei Fragen und Beschwerden unkompliziert und
zügig Hilfe und Antwort erhalten und dass Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen auf Störungen
und Probleme angemessen reagieren.
ÖPNV-Nachfrage
Die Weiterentwicklung des Verkehrssystems im oben genannten Sinne erfordert eine Steigerung des
Anteils des ÖPNV am Verkehrsmarkt: Der Anteil der Wege und der Verkehrsleistung, die im Landkreis
Darmstadt-Dieburg und in der Stadt Darmstadt mit dem ÖPNV zurückgelegt werden, soll – insbeson-
dere im Vergleich zum Motorisierten Individualverkehr (MIV) – steigen. Ziel ist es zum Einen, den
ÖPNV als Hauptverkehrsmittel für möglichst viele Menschen zu etablieren, und zum Anderen, den
ÖPNV auch für jene Menschen zum selbstverständlichen Bestandteil ihrer Mobilität zu machen, die
ihre Mobilitätsnachfrage nicht allein mit dem ÖPNV befriedigen können.
Hinsichtlich der ÖPNV-Nachfrage sollen bis 2016 folgende Ziele erreicht werden
2:
• Steigerung des Modal Split-Anteil des ÖPNV in der Stadt Darmstadt von 12% auf 15%
• Steigerung der ÖPNV-Nutzung im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der Stadt Darmstadt zu-
sammen um rund 5 % von 146 auf 153 Fahrten pro Einwohner und Jahr.
ÖPNV und Siedlungsstruktur
Die Attraktivität und die Marktfähigkeit des ÖPNV werden wesentlich von der Siedlungsstruktur so-
wie von der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur bestimmt. Damit der ÖPNV die ihm zugedachte Rolle
und Funktion erfüllen kann,
• gewährleisten Kreis- und Stadtentwicklungsplanung, dass bei räumlichen Entwicklungsvorhaben
ein wirtschaftlicher und attraktiver Einsatz von öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglicht wird;
Siedlungsverdichtung genießt Priorität; neue Siedlungsflächen werden im Einzugsbereich von
Haltestellen leistungsfähiger ÖPNV-Achsen ausgewiesen.
• stimmen Städte und Gemeinden ihre städtebaulichen und verkehrlichen Planungsvorhaben in je-
dem Einzelfall umfassend mit den formulierten Zielen und Vorgaben des Nahverkehrsplans ab;
dabei stehen die störungsfreie Abwicklung des ÖPNV-Betriebs sowie die Effizienz der Erschlie-
ßung und Anbindung neuer oder veränderter Siedlungsflächen im Mittelpunkt.
• sind Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger aufgerufen, ihre Beteiligungsmöglichkeiten z.B.
in der Bauleitplanung wahrzunehmen, um die vorgenannten Ziele zu erreichen.
2 Die Zielformulierung orientiert sich an den Möglichkeiten zur Messung der Nachfrage bzw. der Verkehrsmittelanteile: nur
für Darmstadt liegen aus der Erhebung „Mobilität in Deutschland 2008“ aktuelle Modal Split-Werte vor. Für Stadt Darm-
stadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg kann die Nachfrage nur aus Fahrausweisverkäufen abgeschätzt werden.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 18 von 149
ÖPNV und Wirtschaftlichkeit
Ziel ist die weitere nachhaltige Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV im Hinblick auf den er-
forderlichen Finanzierungsbedarf. Wesentliche Strategien sind:
• Konsequenter Einsatz von Investitionen zur Weiterentwicklung des ÖPNV nach den Gesichts-
punkten der verkehrlichen Wirksamkeit und des Nutzens im ÖPNV-Gesamtsystem. Maßnahmen,
die eine nennenswerte Zunahme der Nachfrage erwarten lassen oder einen hohen Verkehrswert
gewährleisten, sind dabei generell zu bevorzugen,
• Regelmäßiges Monitoring der angebotenen Verkehrsleistungen, des Fahrzeugeinsatzes sowie der
Bedienungsform im ÖPNV in Bezug zur Effizienz und zu ihrer Marktausrichtung (d.h. Markter-
folg); hieraus folgernd gezielte Optimierung bzw. Anpassung der Bedienungsangebote, die durch
eine steigende bzw. zurückgehende Nachfrage und Marktakzeptanz gekennzeichnet sind (auch
im Sinne von gegensteuernden Maßnahmen bei zurückgehender Fahrgastakzeptanz),
• Steigerung der ÖPNV-Marktausschöpfung insbesondere außerhalb der derzeitigen Nachfrage-
spitzen und in Bereichen mit nennenswerten Potenzialen außerhalb des Berufs- und Schulver-
kehrs durch zielgruppenspezifische Angebotsgestaltung; Zielgruppen mit Zuwachspotenzialen
liegen insbesondere im Bereich Versorgungs- und Einkaufsverkehr sowie im Freizeitverkehr.
ÖPNV und Umwelt
Die Weiterentwicklung des ÖPNV soll konsequent das Erfüllen der umweltpolitischen Zielsetzungen
des Landkreises Darmstadt-Dieburg sowie der Stadt Darmstadt flankieren, insbesondere die Redukti-
on der Schadstoffbelastungen durch den MIV. Die Lärm- und Schadstoff-Emissionen durch den ÖPNV
sind schrittweise, soweit wirtschaftlich in angemessenem Umfang realisierbar, nachhaltig zu vermin-
dern. Maßnahmen im ÖPNV, z.B. Netzveränderungen, sollen unter Berücksichtigung der Effekte auf
die Verkehrsnachfrage die Gesamtbilanz aller Emissionen in einer Gemeinde bzw. in einem Stadtteil
nicht erhöhen. Zum Monitoring der Emissionen wird gemeinsam mit Kreis, Städten und Gemeinden
ein einfaches Instrumentarium aufgebaut.
ÖPNV-Organisation
Die Qualität und Attraktivität des Produktes ÖPNV wird wesentlich von der Qualität der Prozesse bei
seiner Planung und Erstellung bestimmt. Um die Qualität dieser Prozesse zu sichern und zu verbes-
sern,
• arbeiten alle Akteure im ÖPNV – Aufgabenträger, Verkehrsunternehmen, ÖPNV-Infrastruktur-
Betreiber, Straßenbaulastträger, Straßenverkehrsbehörden, Planungsbehörden und sonstige Be-
teiligte – kooperativ und in effizienten Strukturen zusammen;
• werden alle bei Planung des ÖPNV und bei der Erstellung des ÖPNV-Angebots erforderlichen
Prozesse hinsichtlich Zuständigkeiten und Prozessschritten einschließlich der Kommunikation
zwischen den Akteuren klar definiert; die Prozesse werden weiter entwickelt, wenn sie sich in der
Praxis nicht bewähren oder wenn sich Potenziale zu ihrer Verbesserung zeigen.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 19 von 149
Handlungsfelder für die Ausgestaltung des ÖPNV-Angebotes und der Infrastruktur
Um das Leitbild zu realisieren, werden für die nächsten Jahre folgende Schwerpunkt-Handlungsfelder
definiert:
• Pflege und Weiterentwicklung bestehender Bedienungsqualitäten unter Beachtung wirt-
schaftlicher Gesichtspunkte:
• Der 15-Minuten-Takt wird in der Stadt Darmstadt als gesamtstädtisches Bedienungsan-
gebot in der Haupt- und Tagesverkehrszeit konsequent vermarktet und auf den nachfra-
gestärksten Achsen auf einen 7,5-Minuten-Takt verdichtet. Lediglich in Randbereichen
sowie in den Schwachverkehrszeiten wird das Bedienungsangebot entsprechend der ge-
ringen Fahrgastnachfrage im 30-Minuten-Takt vorgehalten. Der 15-Minuten-Takt soll da-
bei für mindestens ca. 75% der Bevölkerung an Wochentagen (montags – freitags) zwi-
schen 6.00 und 20.00 Uhr angeboten werden.
• Im Landkreis soll auf den Hauptrelationen in der Tagesverkehrszeit mindestens ein stünd-
liches Angebot im Bus- und Bahnverkehr vorgehalten werden, das in den Hauptverkehrs-
zeiten weiter verdichtet wird (30-Minuten-Takt oder mindestens zwei Fahrten pro Stun-
de). Auf den übrigen Relationen soll an Schul- und Ferientagen in der Tagesverkehrszeit
mindestens ein zweistündliches Angebot vorhanden sein.
• Konsequente Weiterführung der Planungen und Maßnahmen zur Beschleunigung des ÖPNV
(Busspuren, LSA-Vorrangschaltungen) und Umsetzung weiterer wirksamer Maßnahmen zur
Verbesserung der Pünktlichkeit und der Betriebsstabilität (z.B. zur Reduzierung der Haltestel-
lenaufenthaltszeiten und zur Beschleunigung des Fahrgastwechsels).
• Verbesserung und Ausbau der Umsteigeverknüpfungen zwischen den verschiedenen Ver-
kehrsmitteln an ausgewählten Verknüpfungspunkten im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in
der Stadt Darmstadt (SPFV 3, SPNV, Straßenbahn, Stadtbus, Regionalverkehr) mittels Maß-
nahmen in der Fahrplanung, Anschlusssicherungsmaßnahmen im Fahrplan und im Betrieb,
transparenter und leicht verständlicher Fußwegeführung bei Verknüpfungspunkten, dynami-
scher Fahrgastinformation, attraktiver baulicher Gestaltung etc..
• Gezielte Verbesserung der Nutzbarkeit des ÖPNV für Mobilitätseingeschränkte mit dem
langfristig zu erreichenden Ziel eines „barrierefreien ÖPNV“ in der Stadt Darmstadt und im
Landkreis Darmstadt-Dieburg; das bestehende Programm der barrierefreien Umgestaltung
von Haltestellen soll konsequent weitergeführt werden.
• Gezielte Stärkung der Qualität der „Hardware“ entlang der Reisekette: Fahrzeugqualität und
Haltestellenausstattung (einschließlich Bike + Ride- und Park + Ride-Anlagen).
• Umfassende Koordination des Betriebsablaufes einschließlich laufender Erfassung betriebli-
cher und verkehrlicher Qualitäts- und Planungskenngrößen für den Landkreis Darmstadt-
Dieburg und die Stadt Darmstadt unter Einbeziehung des SPNV und Flexibler Bedienungs-
formen mit Hilfe eines Betriebsleitsystems.
• Verbesserung der Fahrgastinformationen, insbesondere an Haltestellen sowie in Fahrzeu-
gen, zur aktuellen Betriebslage (Abfahrtszeiten, Verspätungen), zu geplanten und ungeplan-
ten Störungen und alternativen Fahrtmöglichkeiten, zu Sonderverkehren sowie zur Orientie-
rung im Haltestellenumfeld. Als Informationsmedien sind alle Kanäle – Aushänge, Ansagen,
3 Schienenpersonenfernverkehr
NVP 26. Oktober 2010 Seite 20 von 149
dynamische Anzeigen und persönliche Informationen an Haltestellen sowie Printmedien,
mobiles und stationäres Internet in einem einheitlichen Erscheinungsbild zu nutzen.
• Ausbau des zielgruppenorientierten Marketings insbesondere durch attraktive Tarifangebo-
te, leicht zugängliche Mobilitätsinformationen sowie durch die gezielte Ansprache, Beratung
und Unterstützung großer Verkehrserzeuger wie Schulen, Unternehmen und Freizeiteinrich-
tungen (Mobilitätsmanagement).
• Definition und Vereinbarung aller relevanten Planungs-, Betriebs- und Steuerungsprozesse
im ÖPNV insbesondere zwischen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen. Im Fokus ste-
hen dabei beispielsweise das Haltestellenmanagement, die Fahrgastinformation, das Ver-
triebssystem und das Qualitätscontrolling.
In Ergänzung zu diesen Schwerpunkt-Zielsetzungen werden die nachfolgenden spezifischen Zielset-
zungen verfolgt:
• Konsequente Einbindung des Nahverkehrs im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der Stadt
Darmstadt in die umweltpolitischen Zielsetzungen der Gebietskörperschaften zur Verringe-
rung der Schadstoffemissionen im Verkehr (Weiterentwicklung einer umweltfreundlichen
Fahrzeugflotte sowie Steigerung des Nutzeranteils im ÖPNV am gesamten Verkehrsgesche-
hen).
• Die Lärm- und Schadstoffemissionen im ÖPNV sollen bis zum Jahr 2016 deutlich gesenkt
werden. Ziel ist die Verringerung des Feinstaubausstoßes sowie beim CO2-Ausstoß eine Kon-
stanz der Emissionswerte, mittelfristig eine Verringerung der CO2-Emissionswerte. Ansatz-
punkte hierzu sind
• eine Verbesserung der Emissionsbilanz im Busverkehr bezogen auf die Fahrgastzahlen:
Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV und somit eine Steigerung der Fahrgastzahlen für
eine spürbare Senkung der Lärm- und Schadstoffemissionen bezogen auf die beförderten
Fahrgäste,
• die Senkung des CO2- und Feinstaub-Ausstoßes sowie der Lärmemissionen der beste-
henden Fahrzeugflotte durch technische Maßnahmen (z. B. Förderung der Elektro-
Mobilität),
• die Anschaffung von Neufahrzeugen mit möglichst emissionsarmen Leistungsmerkmalen
und Antriebstechniken, Einsatz von emissionsarmen Reifen sowie
• weitere Maßnahmen, die zur Reduktion der Emissionen dienen, wie z.B. Schulung des
Fahrpersonals für ein emissionsarmes Fahrverhalten etc.
• Prüfung zusätzlicher tangentialer Verkehre in der Stadt Darmstadt und im Landkreis, die Ziele
außerhalb des Innenstadtbereiches von Darmstadt untereinander auf direktem Wege und
mit kurzen Fahrzeiten verbinden, sowie Prüfung des Aufbaus höherwertigerer Verkehrssys-
teme (Expressbus, Straßenbahn) in Relationen mit hoher Nachfrage und hohem Potenzial.
• Berücksichtigung der Belange des ÖPNV bei allen verkehrs- und stadtplanerischen Entwick-
lungen und Veränderungen, insbesondere hinsichtlich der Erreichbarkeit relevanter Ziele so-
wie der Wirtschaftlichkeit des Betriebsablaufs, z.B. bei der Umgestaltung von Straßen/-
abschnitten oder bei der Einrichtung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.
• Unmittelbare Bedienung von Stadt- und Gemeindeerweiterungsgebieten und Gewerbeent-
wicklungsgebiete (bei entsprechenden Nachfragepotenzialen z.B. bei Zuzug der Bevölkerung
bzw. Ansiedlung von Arbeitsplätzen) sowie der ÖPNV-relevanten Einkaufs- und Freizeitziele,
um den dortigen (potenziellen) Fahrgästen direkt bei Ansiedlung eine attraktive Anbindung
NVP 26. Oktober 2010 Seite 21 von 149
an den ÖPNV gewährleisten zu können, dabei auch Überprüfung der bestmöglichen Bedie-
nungsform im Schienen, Straßenbahn- und Busverkehr für eine möglichst hochwertige
ÖPNV-Qualität in diesen Gebieten.
• Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheit.
• Prüfung von Entwicklungsvorhaben im Schienenpersonenverkehr und deren Anbindung mit
ÖPNV.
4.2 Qualitätsstandards für die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes
4.2.1 Bedeutung der Qualitätsstandards für die Nahverkehrsplanung
Nach §§ 3 und 4 des Hessischen ÖPNV-Gesetzes ist der ÖPNV Teil des Gesamtverkehrssystems und
trägt dazu bei, die Mobilitätsnachfrage zu befriedigen. Ziel ist es, den öffentlichen Personennahver-
kehr als wichtige Komponente zur Bewältigung des Gesamtverkehrsaufkommens zu stärken. Das An-
gebot des ÖPNV ist leistungsfähig und effizient zu gestalten. Eine im öffentlichen Verkehrsinteresse
ausreichende Verkehrsbedienung ist als Aufgabe der Daseinsvorsorge nach dem Stand und der Ent-
wicklung der Mobilitätsnachfrage entsprechend den regionalen und örtlichen Gegebenheiten zu ges-
talten.
Der Nahverkehrsplan soll dazu beitragen, das erreichte Angebotsniveau des ÖPNV im Landkreis
Darmstadt-Dieburg und in der Stadt Darmstadt zu erhalten, zu pflegen und auszubauen. Eine wesent-
liche Zielrichtung des Nahverkehrsplanes ist es daher, die Qualitätsziele für das ÖPNV-Angebot kon-
kret festzulegen. Anhand dieser „Qualitätsstandards“ soll das ÖPNV-Angebot im Untersuchungsraum
im Bestand und in der Weiterentwicklung gemessen und bewertet werden.
Die Qualitätsstandards sind bei Neuvergaben für alle im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der
Stadt Darmstadt in der Ist-Situation und in der Zukunft tätigen Verkehrsunternehmen gleichermaßen
verbindlich. Gleichzeitig bieten sie den Unternehmen eine verlässliche Arbeits- und Entscheidungs-
grundlage bezüglich der von den Aufgabenträgern angestrebten ÖPNV-Entwicklung.
4.2.2 Übersicht über die Qualitätskriterien
Im Rahmen der Analyse des Nahverkehrsplans wird das bestehende ÖPNV-Angebot im Nahver-
kehrsraum untersucht und bewertet. Im Mittelpunkt der Bewertung steht die Qualität des Bedie-
nungsangebotes aus Sicht des Nutzers. Es werden in erster Linie die Qualitätsmerkmale berücksich-
tigt, die von Seiten der Fahrgäste an das ÖPNV-Angebot gestellt werden:
• Verkehrsmitteleinsatz,
• Betriebs-/Verkehrszeiten, Sonderverkehre,
• Erschließung,
• Bedienung (Taktfolge innerhalb eines Betriebszeitfensters),
• Verbindung (Reisezeit und Umsteigehäufigkeit),
• Netz- und Fahrplangestaltung,
• Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit,
• Anschlüsse an Verknüpfungspunkten,
• Haltestellen und Haltepunkte,
• Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln,
• Fahrzeugausstattung,
• Betrieb und Störungsmanagement,
• Marketing, Fahrgastinformation, Vertrieb und Tarif,
• Qualitätsmanagement.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 22 von 149
4.2.3 Qualitätsanforderungen Verkehrsbedienung
Verkehrsmitteleinsatz
Der Einsatz von Schienenverkehrsmitteln ist auf den Hauptrelation vorrangig gegenüber dem Einsatz
von Bussen zu planen. Nachfragestarke Relationen, die bislang nicht im Schienenverkehr bedient
werden, sind mit einer Potenzial- und Machbarkeitsstudie auf eine Umstellung auf eine Schienenbe-
dienung zu überprüfen. Wo eine Schienenbedienung nicht sinnvoll oder machbar ist, soll alternativ
eine hochwertige Busbedienung (z.B. Expressbuslinie) geprüft werden.
In Zeiten und Räumen schwacher Fahrgastnachfrage ist die Einführung oder Umstellung auf bedarfs-
gesteuerte und flexible Bedienungsformen zu überprüfen.
Betriebs-/Verkehrszeiten, Sonderverkehre
Der definierte Betriebszeitraum sowie die einzelnen Betriebszeitfenster der Verkehrszeiten berück-
sichtigen
• die typischen Nutzerstrukturen (z. B. Beruf, Ausbildung, Einkauf, Freizeit) für bestimmte Zeit-
abschnitte,
• die aktuellen Ladenöffnungszeiten sowie
• die Tagesganglinie der Verkehrsnachfrage im MIV und im ÖV.
Verkehrstag Verkehrszeit Abk. Betriebszeitfenster
Mo-Fr Nachtverkehrszeit NaVZ 00:30 – 03:00
Tagesverkehrszeit TVZ 05:00 – 21:00
Hauptverkehrszeit HVZ I 06:00 – 09:00
Hauptverkehrszeit HVZ II 12:00 – 20:00
Schwachverkehrszeit SVZ 21:00 – 00:30
Sa Nachtverkehrszeit NaVZ 00:30 – 03:00
Tagesverkehrszeit TVZ 05:30 – 20:00
Schwachverkehrszeit SVZ 20:00 – 00:30
So und
Feiertag
Nachtverkehrszeit NaVZ 00:30 – 03:00
Schwachverkehrszeit SVZ 07:00 – 00:30
Tabelle 3: Definition Verkehrszeiten
Die Ausprägung der HVZ kann auf einzelnen Achsen in Abhängigkeit der tatsächlich bestehenden
Nachfrage auch kürzer sein. Eine Ausdehnung der Hauptverkehrszeiten über 20.00 Uhr hinaus auf-
grund verlängerter Ladenöffnungszeiten ist ggf. im Einzelfall und für bestimmte Relationen zu prüfen.
Grundsätzlich ist das Bedienungsangebot in der abendlichen Schwachverkehrszeit montags bis sams-
tags auch auf den Bedarf der Beschäftigten im Einzelhandelsgewerbe auszurichten. Zu berücksichti-
gen sind hierbei Anschlüsse von (über-) regionalen Verkehrsmitteln (SPFV und SPNV), insbesondere
der jeweils letzte Anschluss an einem Verkehrstag.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 23 von 149
Bei der Anbindung von Zielen mit besonderen Anforderungen an die Verkehrszeiten (z. B. Gewerbe-
standorte, Kliniken) ist eine flexible Handhabung bei der Definition der Verkehrszeiten zu gewährleis-
ten.
Bei grundsätzlichen Änderungen der Schulzeiten (z. B. späterer Schulbeginn) sind die Zeitfenster ent-
sprechend anzupassen.
Ein Angebot in den Nachtverkehrszeiten ist zumindest in den nachfragestärkeren Nächten Frei-
tag/Samstag, Samstag/Sonntag und in Nächten vor Feiertagen auf den Hauptrelationen vorzuhalten.
Bei Großveranstaltungen mit entsprechend zu erwartender Fahrgastnachfrage sollen spezielle Be-
dienungsangebote (Sonderverkehre) eingerichtet werden. Regelmäßig jährlich wiederkehrende Son-
derverkehre sind im Nahverkehrsplan mit den grundlegenden Angebotsparametern darzustellen.
Erschließung
Die Bewertung der Erschließungsqualität richtet sich nach der räumlichen Erschließungswirkung der
ÖPNV-Haltestellen. Dabei werden in Anlehnung an die Empfehlungen des VDV
4 die nachfolgenden
Richtwerte für Haltestelleneinzugsbereiche herangezogen. Eine Haltestelle wird im Zusammenhang
mit der Bewertung der Erschließungsqualität nur dann als „ÖPNV-bedient“ gewertet, wenn sie in der
Haupt- und Tagesverkehrszeit in einer definierten Mindestqualität bedient wird.
Richtwerte für Haltestellenein-
zugsbereich (Radius um eine Halte-
stelle; Luftlinie)
Bus und Straßenbahn in Darmstadt und in den Kern-
städten der Mittelzentren
300 m
5
Bus und Straßenbahn in allen übrigen Bereichen 500 m
SPNV 1.000 m
Tabelle 4: Standards Erschließungsqualität
Bedienung (Taktfolge innerhalb eines Betriebszeitfensters)
Methodik
Die Bedienungsqualität beschreibt die zeitliche Verfügbarkeit des ÖPNV-Angebotes für die Nutzer,
wobei insbesondere die Kriterien Bedienungshäufigkeit und Regelmäßigkeit von Bedeutung sind.
Für das Stadtgebiet Darmstadt werden aufbauend auf Gebietskategorien (siehe Tabelle 5) Bedie-
nungskorridore im ÖPNV entwickelt und entsprechende Bedienungsstandards beschrieben 6. Im
Landkreis Darmstadt-Dieburg werden auf der Grundlage der zentralörtlichen Verbindungen Stan-
dards für die Bedienung der Relationen aufgeführt.
4 VDV – Empfehlung, Verkehrserschließung und Verkeh rsangebot im ÖPNV, 2000
5 Bei einem Bedienungsangebot im 10-Minuten-Takt-Li nien (oder dichter) kann ein Einzugsbereich von 400 Metern
verwendet werden, wenn ein Radius von 300 Metern nicht erreicht werden kann. Begründung: Aktuelle Erfahrun-
gen, z.B. aus Berlin, zeigen, dass der Fahrgast längere Fußwege auf dem Weg zur Haltestelle akzeptiert, wenn diese
Haltestelle im dichten Takt bedient wird.
6 Die Standards basieren auf den Richtlinien zur Na hverkehrsplanung verschiedener Bundesländer und auf den Fest-
setzungen von Nahverkehrsplänen vergleichbarer Großstädte.
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Neben der Differenzierung nach der raumordnerischen Funktion der Teilräume muss für die Bedie-
nungssystematik auch nach Tagesverkehr (Haupt- und Tagesverkehrszeit) sowie nach Früh-, Spät-
und Wochenendverkehr (Schwachverkehrszeit) unterschieden werden. Im Sinne einer guten Merk-
barkeit sollte hierbei von einem Grundraster der Vertaktung ausgegangen werden, das an die jewei-
ligen Zeitfenster angepasst wird.
Gebietskategorien Stadt Darmstadt
Grundlagen für die Kategorisierung sind neben der Bevölkerungsdichte eines Bezirks Aufkommens-
schwerpunkte, die ein entsprechendes Nachfragepotenzial bieten. Die Bewertung der Bedienungs-
qualität (siehe Kap. 6.3) wird zunächst jeweils für eine Haltestelle/einen Haltepunkt für die in Tabelle
5 dargestellten Gebietskategorien (siehe Karte 1a) vorgenommen.
Gebiet Statistische Bezirke
Gebietskategorie I
> 5.000 EW/qkm
oder
hohe Arbeitsplatzdichte
/square6 DA-Mitte: Rheintor/Grafenstraße, Kapellplatzviertel, St. Ludwig mit
Eichbergviertel
/square6 DA-Nord: Johannesviertel, Martinsviertel-West, Martinsviertel-Ost
/square6 DA-Ost: Mathildenhöhe, Woogsviertel
/square6 DA-Bessungen: Alt-Bessungen
/square6 DA-West: Am Südbahnhof
/square6 DA-Kranichstein: Kranichstein-Süd
Aufgrund der hohen Arbeitsplatzkonzentration werden folgende Bezirke
in diese Gebietskategorie aufgenommen:
/square6 DA-Mitte: Stadtzentrum
/square6 DA-Nord: Pallaswiesenviertel, Waldkolonie (Bereich Robert-Bosch-
Straße/Hauptbahnhof West)
/square6 DA-West: Am Kavalleriesand (Bereich Hilpertstr./T-Online-Allee)
/square6 DA-Ost: An den Lichtwiesen (Universität)
/square6 DA-Arheilgen: Arheilgen-West (Bereich Merck Nordtor)
Gebietskategorie II
> 2.000 EW/qkm
oder
mittlere Arbeitsplatzdichte
/square6 DA-Bessungen: Paulusviertel
/square6 DA-West: Heimstättensiedlung, Verlegerviertel
/square6 DA-Arheilgen: Alt-Arheilgen, Arheilgen-Süd
/square6 DA-Eberstadt: Alt-Eberstadt, Kirchtannensiedlung
Gebietskategorie III /square6 Alle übrigen Statistischen Bezirke
Tabelle 5: Gebietskategorien Stadt Darmstadt (Stadtgebiete7 nach Nutzungsdichte)
Zu gewährleisten ist die Bedienung im ÖPNV zwischen den genannten Gebieten bzw. Bezirken und
den im Folgenden dargestellten relevanten Zielen
:
• Innenstadt Darmstadt (Luisenplatz, Willy-Brandt-Platz, Mathildenplatz, Schloss) einschließlich TU
Darmstadt
• Hauptbahnhof Darmstadt
• Weitere Bahnhöfe (Nordbahnhof, Ostbahnhof, Südbahnhof, Bahnhof DA-Eberstadt, Bahnhof DA-
Kranichstein, S-Bahnhof DA-Arheilgen, S-Bahnhof DA-Wixhausen (aus den benachbarten Gebie-
ten/Bezirken))
• Arbeitsplatzschwerpunkte Pallaswiesenviertel, Waldkolonie (Bereich Robert-Bosch-
Straße/Hauptbahnhof West), Am Kavalleriesand (Bereich Hilpertstr./T-Online-Allee), An den
Lichtwiesen (Universität), Darmstadt Nord (Fa. Merck), Weiterstadt-Riedbahn/Im Rödling
7 Zur Benennung der Stadtgebiete werden die offizie llen Bezeichnungen der Statistischen Bezirke verwendet.
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• Stadtteilzentren Arheilgen, Eberstadt, Kranichstein (aus den benachbarten Gebieten/Bezirken)
Daraus ergeben sich Bedienungskorridore mit den relevanten Achsen im ÖPNV. Für diese Bedie-
nungskorridore werden Anforderungen an die Bedienungsstandards definiert, die somit einen we-
sentlichen Faktor für die Attraktivität des ÖPNV in Darmstadt darstellen. Die Bedienung soll als Inte-
graler Taktfahrplan erfolgen.
Die nachfolgend beschriebenen Bedienungsstandards werden somit auf der Basis der gebietstypi-
schen Merkmale sowie der Nachfragepotenziale und der Wirtschaftlichkeit definiert. Als Standard für
die Bedienungsqualität werden dabei Mindesttaktzeiten definiert. Diese gelten unabhängig davon,
ob es sich bei der Verbindung um eine Umsteige- oder Direktverbindung handelt.
Montag - Freitag Samstag und
Sonn-/Feiertag
Kategorie Bedienungskorridore HVZ
(Takt)
TVZ
(Takt)
SVZ
(Takt)
TVZ
(Takt)
SVZ
(Takt)
Qualitäts-
kategorie
A
Alle Relationen zwischen
Gebietskategorie I und
den genannten relevanten Zielen im Stadtgebiet
15
Min.
15
Min
30
Min
15
Min
30
Min
Qualitäts-
kategorie
B
Alle Relationen zwischen
Gebietskategorie II und
den genannten relevanten Zielen im Stadtgebiet
15
Min
15
Min
30
Min
30
Min
30
Min
Über-
gangs-
bereich
Qualitäts-
katego-
rien B/C
Alle Relationen zwischen
Gebietskategorie III und
der Innenstadt Darmstadt und dem
Hauptbahnhof Darmstadt bzw. einem
benachbarten Bahnhof
15
Min
30
Min
30
Min
30
Min
60
Min
Qualitäts-
kategorie
C
Alle Relationen zwischen
Gebietskategorie III und
relevanten Gewerbe/Industriestandorten sowie
benachbarten Stadtteilzentren
sowie zu relevanten Einkaufs- und
Arbeitsplatzstandorten im Stadt-Umland-Bereich
von Darmstadt
30
Min
30
Min
60
Min
60
Min
60
Min
Tabelle 6: Bedienungsstandards nach Bedienungskorridoren im ÖPNV in der Stadt Darmstadt
In den Nachtverkehrszeiten ist ein stündliches Angebot für die Qualitätskategorien A und B (ohne
Gebiete mit hoher Arbeitsplatzkonzentration) in den nachfragestarken Nächten (Nächte Frei-
tag/Samstag, Samstag/Sonntag und Nächte vor Feiertagen) vorzusehen. Dabei kann eine Bedienung
auch über randlich gelegene Haltestellen in den jeweiligen Stadtbezirken erfolgen, um eine wirt-
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schaftliche Bedienung in der NVZ zu ermöglichen. Die Verbindungen konzentrieren sich hier auf das
Ziel der Darmstädter Innenstadt sowie weitere ausgewählte freizeitrelevante Ziele im Nachtverkehr.
Bedienungsqualität im Landkreis Darmstadt-Dieburg sowie zu benachbarten Zentren
Im Landkreis Darmstadt-Dieburg sowie bei Relationen zum Oberzentrum Darmstadt sowie zu be-
nachbarten Zentren gelten folgende Anforderungen an die Bedienungsqualität. Die Bedienung soll als
Integraler Taktfahrplan erfolgen.
Verbindung HVZ TVZ SVZ
Relationen innerhalb des Landkreises Darmstadt-Dieburg und zur Stadt Darmstadt
Oberzentrum – Mittelzentrum/Unterzentrum 15‘ 30‘ 60 ‘
Gemeinde – Oberzent-
rum/Mittelzentrum/Unterzentrum
30‘ 60‘ 120‘
Unterzentrum – zugehöriges Mittelzentrum 60‘ 60‘ 12 0‘
Mittelzentrum – Mittelzentrum 60‘ 60‘ 120‘
Innergemeindliche Verbindungen 30‘ 60‘ 120‘
Relationen in benachbarte Gebietskörperschaften bzw. Regionen
Von Stadt DA und Mittelzentren im LK DA-DI zu
benachbarten Oberzentren und zum Flughafen
Frankfurt Rhein-Main
30‘ 60‘ 60‘
Von Stadt DA und Mittelzentren im LK DA-DI zu
benachbarten Mittelzentren
60‘ 60‘ 120‘
Von Unterzentren im LK DA-DI zu benachbarten
Ober- und Mittelzentren
60‘ 60‘ 120‘
Mindestbedienung der Orte über 200 Einwohner :
• zwei ÖPNV-Fahrtenpaare/Tag
• Bedienung in folgenden Zeitintervallen für Hin- und Rückfahrten: am Vormittag mind. zwei Hin-
fahrten und eine Rückfahrt, am Nachmittag mind. eine Hinfahrt und zwei Rückfahrten
Tabelle 7: Bedienungsstandards nach Bedienungskorridoren im ÖPNV im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Präzisierung bzgl. der in Darmstadt anzubindenden Ziele aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg:
• Innenstadt Darmstadt (Luisenplatz, Willy-Brandt-Platz, Mathildenplatz, Schloss)
• Hauptbahnhof Darmstadt
• Weitere Bahnhöfe (Ostbahnhof (aus den Bereichen Roßdorf und Groß-Zimmern), Bahnhof DA-
Eberstadt (aus dem Bereich Pfungstadt), S-Bahnhof DA-Arheilgen oder DA-Wixhausen (aus dem
Bereich Weiterstadt)
• Gewerbe- und Industriestandorte Pallaswiesenviertel, Waldkolonie (Bereich Robert-Bosch-
Straße/Hauptbahnhof West), Am Kavalleriesand (Bereich Hilpertstr./T-Online-Allee), An den
Lichtwiesen (Universität), Darmstadt Nord (Fa. Merck) (aus benachbarten Orten)
• Stadtteilzentren Arheilgen, Eberstadt, Kranichstein (aus den benachbarten Gebieten/Bezirken)
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In den Nachtverkehrszeiten in den nachfragestarken Nächten (Nächte Freitag/Samstag, Sams-
tag/Sonntag und Nächte vor Feiertagen) ist ein stündliches Angebot zwischen dem Oberzentrum
Darmstadt und den Mittel- und Unterzentren im Kreisgebiet sowie Richtung Langen – Frankfurt vor-
zusehen. Dabei kann eine Bedienung auch über randlich gelegene Haltestellen in den jeweiligen
Städten und Gemeinden erfolgen, um eine wirtschaftliche Bedienung in der NVZ zu ermöglichen. Die
Verbindungen konzentrieren sich hier auf das Ziel der Darmstädter Innenstadt sowie weitere ausge-
wählte freizeitrelevante Ziele im Nachtverkehr.
Verbindung (Reisezeit und Umsteigehäufigkeit)
Ein weiterer wichtiger Faktor im Hinblick auf die Erreichbarkeit ist die Tür-zu-Tür-Reisezeit. Im Nah-
verkehrsplan werden Richtwerte definiert, innerhalb derer ein Fahrgast die relevanten Ziele errei-
chen kann.
Ähnlich wie für die Reisezeit gilt auch für die Umsteigehäufigkeit die Zielsetzung, diese so gering wie
möglich zu halten.
Kategorie Umsteigehäufigkeit Maximale Reisezeit
Anbindung aller Orte im Landkreis an das nächste
Unterzentrum
Umsteigefreie Anbin-
dung
20 Minuten
Anbindung aller Gemeinden im Landkreis an das
nächste Mittelzentrum
max. ein Umsteige-
vorgang
30 Minuten
Anbindung aller Mittel- und Unterzentren an das
Oberzentrum Darmstadt in der HVZ und TVZ
Umsteigefreie Anbin-
dung
60 Minuten
Anbindung aller Mittel- und Unterzentren vom Ober-
zentrum Darmstadt in der SVZ
max. ein Umsteige-
vorgang
90 Minuten
Anbindung der Ober-, Mittel- und Unterzentren an
die Ober- und Mittelzentren benachbarter Gebiets-
körperschaften sowie zum Flughafen Frankfurt
Rhein-Main
max. zwei Umsteige-
vorgänge
90 Minuten
Tabelle 8: Anforderungen an die Erreichbarkeit und Umsteigehäufigkeit
Auf den Hauptrelationen zu den relevanten Zielen im Stadtgebiet Darmstadt (Innenstadt, Haupt-
bahnhof, TU Lichtwiese, Stadtteilzentren Arheilgen, Eberstadt, Kranichstein für die benachbarten Be-
zirke) sollen möglichst umsteigefreie Verbindungen eingerichtet werden. Dabei haben umsteigefreie
Verbindungen Vorrang vor kürzeren Reisezeiten bei Umsteigeverbindungen. Bei Verbindungen mit
Umsteigenotwendigkeiten sollen die Übergangszeiten auf die erforderlichen Mindestzeiten begrenzt
sein. Bei den Relationen der übrigen Kategorien soll maximal einmal umgestiegen werden, um die
übrigen Ziele in Darmstadt zu erreichen.
Das Reisezeitverhältnis zwischen ÖPNV und MIV soll bei maximal 1,5 liegen (die Reisezeit im ÖPNV
soll damit maximal das Anderthalbfache der Reisezeit im MIV betragen)..
Netz- und Fahrplangestaltung
Linienwege und Streckenführungen sind möglichst einheitlich und systematisch zu gestalten. Der
Fahrplan einer Linie soll eine möglichst geringe Anzahl unterschiedlicher Linienwege aufweisen. Pa-
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rallele Verkehre insbesondere zwischen Bus und SPNV, aber auch zwischen verschiedenen Buslinien
sind zu vermeiden, sofern die jeweiligen Linien die gleichen verkehrlichen Funktionen abdecken. Bei
Taktverkehren sollen die Abfahrtszeiten an den Haltestellen in allen Bedienungszeiträumen gleich
sein.
Ziel ist, ein übersichtliches und leicht begreifbares Liniennetz im ÖPNV vorzuhalten, in dessen Aus-
gestaltung auch eine verkehrliche Klassifizierung des Bedienungsangebotes deutlich wird, die z. B.
durch eine Unterscheidung der Liniennummern (z. B. vorangestellte Buchstaben für Schnellbusver-
bindungen oder Linien des Regionalen Hauptnetzes oder Verwendung bestimmter Nummernkreise)
erkennbar wird. Diese Differenzierung ist als Bestandteil der Fahrgastinformation entsprechend zu
vermarkten.
Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, 10-Minuten-Garantie
Die Pünktlichkeit wird hinsichtlich der im Nahverkehrsplan definierten Anforderungen aus Kunden-
sicht behandelt. Für den Fahrgast ist entscheidend, wie pünktlich der ÖPNV ist und nicht, aus wel-
chen Gründen die Unpünktlichkeit entstanden ist.
Bis zum Jahr 2016 soll eine Pünktlichkeit von mindestens 90 % für die Linien in der Aufgabenträger-
schaft des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt erreicht werden.
Im Bereich der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburgs gilt eine 10-Minuten-
Garantie als Pilotprojekt. Auf den Straßenbahn- und Buslinien können sich Fahrgäste ihre Fahrtkosten
erstatten lassen (bei Zeitkarten anteilige Erstattung), wenn eine Verspätung von mehr als zehn Minu-
ten eintritt. Die Einführung von weiter gehenden Kundengarantien wird angestrebt.
Verknüpfungspunkte und Anschlüsse
An den Verknüpfungspunkten sind in den Hauptumsteigerelationen
(größer 200 umsteigende Fahr-
gäste pro Relation in beide Richtungen) möglichst direkte Anschlüsse bzw. geringe Wartezeiten zu
gewährleisten. Bei Taktfolgen von 30 Minuten und länger auf beiden anschlussrelevanten Linien ist
an Verknüpfungspunkten auf den Hauptumsteigerelationen eine Anschlusssicherung zu gewährleis-
ten, sofern die Fahrplangestaltung dies ohne weitere wesentliche Qualitätseinbußen für den übrigen
Fahrweg zulässt. Bei nicht ausreichender Fahrplansicherheit (z. B. Behinderungen und Störungen
durch MIV) sowie an Verknüpfungspunkten mit längeren Umsteigewegen mit regelmäßigem Auftre-
ten ist ein Zuschlag von bis zu 5 Minuten zulässig.
Die Verknüpfungspunkte werden wie folgt kategorisiert:
• Verknüpfungspunkt 1. Ordnung: Hauptumsteigepunkte mit systematischen Verknüpfungen von
SPNV, S-Bahn und/oder Straßenbahn bzw. Bus-Bus-Verknüpfung mit mindestens 1.000 Umstei-
ger in allen Relationen
• Verknüpfungspunkt 2. Ordnung: Verknüpfungspunkte SPNV, S-Bahn und/oder Straßenbahnlinie
bzw. Bus-Bus-Verknüpfung mit über 500 Umsteiger in allen Relationen
• Verknüpfungspunkt 3. Ordnung: Nebenumsteigepunkte
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Max. Übergangszeiten (in Minuten),
zu erfüllen für Hauptumsteigerelationen
(größer 200 umsteigende Fahrgäste pro Relation in beide Richtungen) 8
Umsteigen Bus bzw. Straßen-
bahn auf SPNV
10
Umsteigen Bus auf Straßenbahn
bzw. zwischen Buslinien oder
zwischen Straßenbahnlinien
5
Umsteigen bei Fußwegen grö-
ßer 200 m zwischen den einzel-
nen Haltestellen
10
Tabelle 9: Anforderungen an die Anschlussbindung an Verknüpfungspunkten in der HVZ/NVZ
Eine Anschlusssicherung soll über das Verkehrsmanagementsystem (VMS) verkehrsmittelübergrei-
fend und soweit möglich automatisiert erfolgen.
4.2.4 Qualitätsanforderungen Haltestellen und Fahrzeuge
Haltestellen und Haltepunkte
Die Beförderungsqualität wird in großem Maße durch die Ausstattung der Haltestellen definiert.
Die Haltestelle dient dem potenziellen ÖPNV-Nutzer als Zugangsstelle zu dem Verkehrssystem und ist
somit das „Aushängeschild“ für den ÖPNV. Das äußere Erscheinungsbild sowie Lage und Erreichbar-
keit bestimmen in nicht unwesentlichem Maße die Entscheidung des Kunden den ÖV zu nutzen.
Klare Zielsetzung ist es, die Haltestellenqualität im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der Stadt
Darmstadt weiter zu verbessern. Dazu gehören insbesondere die Verbesserung der Information an
den Haltestellen, die Ergänzung von Wind- und Regenschutz sowie von Sitzgelegenheiten und die
verbesserte Nutzbarkeit der Haltestellen durch mobilitätseingeschränkte Personen.
Bei der Weiterentwicklung des ÖPNV und beim Infrastrukturausbau sind gemäß Behindertengleich-
stellungsgesetz prinzipiell die Belange mobilitätseingeschränkter Personen zu berücksichtigen. Bei
Aus- und Neubau von öffentlichen Verkehrsanlagen sind diese weitgehend barrierefrei und behinder-
tenfreundlich zu gestalten.
Richtungshaltestellen sollten nahe beieinander (in Sichtweite) liegen, um dem Fahrgast die Orientie-
rung erleichtern zu können. Im Bereich der Haltestellen sollen, soweit erforderlich, Querungshilfen
angelegt sein.
Die Anforderungen an die Haltestellenausstattung orientieren sich an den Standards des Rhein-Main-
Verkehrsverbundes. Ferner sind die Belange des Betriebs (bspw. Sozialräume für Fahrer) zu beach-
ten. Haltestellen, an denen Pausenzeiten für Fahrer vorgesehen sind, sollen nicht im Zuge von Linien-
schleifen mit mehreren Haltestellen liegen.
8 Bei Linien, die an mehreren Verknüpfungspunkten g ebunden sind, sind die definierten Umsteigezeiten nicht an al-
len Verknüpfungspunkten einzuhalten. In diesem Fall sind Prioritäten zu definieren.
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Für die Einrichtung, den Betrieb und ggf. die Auflassung von Haltestellen sind alle erforderlichen Pro-
zesse und die jeweiligen Zuständigkeiten zwischen den Beteiligten zu definieren, um durch klare und
transparente Aufgabenverteilung die Qualität zu sichern.
Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln
Für die Funktionsfähigkeit des ÖPNV ist die Qualität der Zu- und Abbringerverkehre von hoher Be-
deutung. Insbesondere dort, wo der ÖPNV keine flächendeckende Erschließung bereitstellen kann,
werden der Pkw und das Fahrrad zu wichtigen Ergänzungsverkehrsmitteln. Um diese mit dem ÖPNV
zu verknüpfen, sind Park+Ride-Anlagen (P+R) sowie Bike+Ride-Anlagen (B+R) erforderlich. Bestehen-
de P+R- und B+R-Anlagen, deren Kapazitäten regelmäßig erschöpft sind, sollen ausgebaut werden.
An Verknüpfungspunkten 1. Ordnung und weiteren geeigneten Haltestellen ist die Einrichtung von
Car-Sharing-Stellplätzen sowie – sofern ein solches Angebot im Landkreis Darmstadt-Dieburg oder in
der Stadt Darmstadt aufgebaut wird – von Leihfahrradstationen zu prüfen.
Bei der Gestaltung der Fahrradabstellanlagen ist sowohl die Nutzerfreundlichkeit als auch der Dieb-
stahlschutz zu berücksichtigen. An aufkommensstarken Haltepunkten im Pendlerverkehr sind zusätz-
lich Fahrradboxen anzuordnen.
Ferner sind Kiss+Ride-Anlagen (Kurzzeitparkzonen zum Bringen oder Abholen von Fahrgästen mit
dem MIV) an Verknüpfungsstellen vor allem mit dem SPNV einzurichten.
P+R- und B+R-Anlagen, Fahrradverleihsysteme und CarSharing-Systeme sind soweit als möglich in das
Tarif- und Vertriebssystem sowie in das Marketing des ÖPNV zu integrieren, um die Durchgängigkeit
der Verkehrsmittelnutzung aus Kundensicht zu verbessern.
Die Mitnahme von Fahrrädern im ÖPNV ist grundsätzlich zu ermöglichen. Insbesondere im SPNV sol-
len ausreichende Kapazitäten für die Fahrradmitnahme vorgehalten werden. Die Belange eines siche-
ren und pünktlichen Betriebs sowie der übrigen Fahrgäste sind zu beachten.
Fahrzeugausstattung
Neben der Haltestellenausstattung stellt das wichtigste Definitionsmerkmal für die Beförderungsqua-
lität die Ausstattung und Ausrüstung der Fahrzeuge dar. Sicherzustellen ist eine höchstmögliche Qua-
lität im Linienverkehr. Eingesetzt werden sollen saubere, moderne, ansprechende, komfortable und
für den Fahrzweck geeignete Fahrzeuge.
Grundsätzlich sind bei Neuanschaffungen Niederflurfahrzeuge vorzusehen. Mindestanforderungen
an die Ausstattung von Straßenbahnen und Bussen sind im Anhang (Qualitätsmanagement) darge-
stellt.
4.2.5 Qualitätsanforderungen Betrieb, Leitstelle und Störungsmanagement
Die Koordination des Betriebsablaufs im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der Stadt Darmstadt
soll unter Einbezug des SPNV sowie flexibler Bedienungsformen durch ein Betriebsleitsystem erfol-
gen. Die Aufgabenträger vereinbaren mit den Verkehrsunternehmen und mit dem Betreiber des Be-
triebsleitsystems Rahmenvorgaben zur Nutzung des Betriebsleitsystems, insbesondere zu Betriebs-
abwicklung und Fahrgastinformation im Störungsfall sowie zum Monitoring der Betriebsqualität.
Die Beschleunigung des ÖPNV z. B. durch separate ÖPNV-Trassen und/oder Beschleunigung an Licht-
signalanlagen ist mit Hilfe eines Beschleunigungsprogramms weiter zu verfolgen. Hierzu gehört auch
die leistungsfähige Gestaltung der ÖPNV-Knotenpunkte in der Innenstadt von Darmstadt.
Die Aufgabenträger wirken auf die Straßenbaulastträger hin, die Straßen in einem Zustand zu halten,
der den sicheren, komfortablen und pünktlichen Betrieb des ÖPNV ermöglicht.
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Für die Betriebssteuerung und das Störungsmanagement sind alle erforderlichen Prozesse und die
jeweiligen Zuständigkeiten zwischen den Beteiligten zu definieren, um durch klare und transparente
Aufgabenverteilung die Qualität zu sichern.
4.2.6 Qualitätsanforderungen Marketing, Fahrgastinformation, Vertrieb und Tarif
Die Qualitäten des ÖPNV-Angebots sind im Rahmen der kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit der
Aufgabenträger aktiv und offensiv zu bewerben. Dabei sind – in Kooperation mit weiteren Partnern –
die integrierten, zielgruppenbezogenen Strategien des so genannten Mobilitätsmanagements zu nut-
zen. Zielrichtung des Marketings ist die Etablierung einer nachhaltigen Mobilitätskultur zur Nutzung
des Umweltverbundes.
Bei Änderungen und Neuerungen des ÖPNV-Angebots sind weitreichende und umfassende Maß-
nahmen zur Fahrgastinformation vorzusehen, um bestehenden Fahrgästen und potenziellen Neu-
kunden alle individuell relevanten Informationen anbieten zu können. Ferner sollen potenzielle Kun-
den gezielt in Situationen angesprochen werden, in denen Entscheidungen über das Mobilitätsver-
halten geprägt werden (z.B. Neubürger, Arbeitsplatzwechsler, Kinder und Jugendliche).
Die Aufgabenträger bedienen sich eines gemeinsamen, unternehmensübergreifenden Marketings,
unter Berücksichtigung der Corporate Identity der einzelnen Verkehrsunternehmen. Bei rein betrieb-
lichen Maßnahmen findet die Öffentlichkeitsarbeit durch die Verkehrsunternehmen statt. Zwischen
Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen sind einvernehmlich Regeln und Prozesse zu entwi-
ckeln, welche die operative Umsetzung des Marketings für alle Beteiligten transparent und nachvoll-
ziehbar beschreiben.
Bei unvorhersehbaren Störungen im Betriebsablauf sind möglichst kurzfristig umfassende, verständ-
liche und unternehmensübergreifende Informationen über Art und voraussichtliche Dauer der Stö-
rung sowie ggf. über Reisealternativen an die Fahrgäste in den betroffenen Fahrzeugen und an den
betroffenen Haltestellen weiterzugeben. Diese Informationen sollen auch für Fahrgäste nutzbar sein,
die sich vor Beginn ihrer Reise über den aktuellen Ist-Fahrplan informieren möchten (z.B. im Internet,
Information per SMS etc.).
Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen führen kontinuierliche Nachfrageermittlungen durch o-
der veranlassen diese, um umgesetzte Maßnahmen im ÖPNV im Sinne einer Erfolgskontrolle bewer-
ten zu können. Sie wirken auf die regelmäßige Durchführung von Erhebungen zum Mobilitätsverhal-
ten im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der Stadt Darmstadt hin.
Die Sicherstellung eines verständlichen und nachvollziehbaren Tarifsystems ist zu gewährleisten. Im
Untersuchungsgebiet gilt der Tarif des Rhein-Main-Verkehrsverbundes. Übergangstarife zu benach-
barten Verkehrsverbünden oder Tarifgemeinschaften sind sicherzustellen.
Die Einführung elektronischer, kundenfreundlicher Fahrkarten (z. B. Handyticket) ist vorzusehen. Der
Vertrieb von Fahrkarten soll nutzerfreundlich und möglichst einfach gestaltet sein. Im Nahverkehrs-
plan sind hierfür Kriterien zu definieren und konkrete Maßnahmen zu beschreiben.
Für eine umfassende Information bestehender und potenzieller Fahrgäste ist das Angebot an Infor-
mationsstellen, Kundenzentren und Mobilitätszentralen weiter auszubauen.
Für Marketing, Fahrgastinformation, Vertrieb und Tarif sind alle erforderlichen Prozesse und die je-
weiligen Zuständigkeiten zwischen den Beteiligten zu definieren, um durch klare und transparente
Aufgabenverteilung die Qualität zu sichern.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 32 von 149
4.2.7 Qualitätsmanagement
Die Aufgabenträger prüfen regelmäßig die Einhaltung von Qualitätsstandards im ÖPNV mittels Quali-
tätskontrollen und Zufriedenheitsbefragungen. Das Verfahren und die Ergebnisse der Kontrollen
werden den Verkehrsunternehmen bekannt gemacht. Die Qualität im ÖPNV im Landkreis Darmstadt-
Dieburg und in der Stadt Darmstadt wird mittels eines Bonus-Malus-Systems bewertet.
Mit Hilfe eines Beschwerdemanagementsystems wird die Entgegennahme und Bearbeitung von Be-
schwerden von Fahrgästen und anderen Personen systematisiert und erleichtert. Ziele sind dabei die
Kundenbindung und die rasche Klärung und Behebung von Problemen.
4.3 Anforderungen an die Barrierefreiheit und Anforderungen spezieller Nutzergruppen
4.3.1 Gesetzliche Grundlagen und Ausgangssituation
Gemäß §8, Abs. 2 des Behindertengleichstellungsgesetzt (BGG)9 vom 01. Mai 2002 ist die „Herstel-
lung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr“ zu gewährleisten. Dort heißt es:
• „Sonstige bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffent-
lich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im Öffentlichen Personenverkehr
sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestal-
ten. Weitergehende landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.“
Barrierefreiheit wird im § 4 BGG wie folgt definiert:
• „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsge-
genstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquel-
len und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für
behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und
grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) vom 01.12.2005 unter-
streicht diese Aussage. Gemäß § 4, Abs. 6 sind Fahrzeuge, bauliche Anlagen und Fahrgastinformatio-
nen so zu gestalten, dass sie die Belange Behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeein-
trächtigungen berücksichtigen und den Anforderungen an die Barrierefreiheit so weit wie möglich
entsprechen.
Barrierefreie Mobilität im Speziellen kann wie folgt definiert werden
10 :
• „Barrierefreie Mobilität bedeutet die Möglichkeit zur eigenständigen, selbstbestimmten, un-
abhängigen und sicheren Bewegung im öffentlichen Raum und gleichberechtigten Nutzung
von Verkehrsangeboten durch alle Personen, in jedem Alter, mit unterschiedlichen Fähigkei-
ten und Eigenschaften, mit und ohne funktionale Einschränkungen.“
Das Personenbeförderungsgesetz mit Stand vom 07.07.2005 11 weist in §8 „Förderung der Verkehrs-
bedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen im öffentlichen Personennahverkehr“ darauf hin,
dass im Nahverkehrsplan die Belange mobilitätseingeschränkter Personen möglichst weitreichend zu
berücksichtigen sind. Vor diesem Hintergrund werden nachfolgend Anforderungen von Personen mit
Mobilitätseinschränkungen dargestellt und als Ziele in den Nahverkehrsplan aufgenommen.
9 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (B ehindertengleichstellungsgesetz – BGG) i. d. Fassung vom 1. Mai
2002
10 Quelle: Mobilitätsbarrieren im öffentlichen Verke hrssystem und der Wohnumgebung – eine Bestandsaufnahme. Er-
gebnisse einiger neuerer europäischer und deutscher Untersuchungen. Dipl.-Ing. Wulf-Holger Arndt, TU Berlin. Ver-
kehrsforschung –online, Beitrag 1 Ausgabe 2, 2005.
11 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Stand 07.07.2 005
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Die Aufgabenträger verfolgen im Zuge der Umsetzung des Nahverkehrsplans konsequent Planungen
und Maßnahmen zur kunden- und behindertenfreundlichen Ausgestaltung des ÖPNV. Hierzu zählen
der behindertengerechte Umbau von Haltestellen sowie die Definition von Anforderungen für die
Beschaffung neuer Fahrzeuge, die den Anforderungen mobilitätseingeschränkter Personen entspre-
chen. Weitergehende Empfehlungen sind im „Leitfaden – Unbehinderte Mobilität“ der Hessischen
Straßen- und Verkehrsverwaltung enthalten 12 .
4.3.2 Anforderungen von Personen mit Mobilitätseinschränkungen
Ein Leitziel für die Nahverkehrsplanung im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der Stadt Darmstadt
ist die Sicherung der ÖPNV-Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen. Der Bereich der Mobilitätsein-
schränkungen kann u. a. in folgende Arten der Einschränkungen unterteilt werden:
• Behinderte Personen (z. B. Geh-, Seh- und Hörbehinderte, Rollstuhlfahrer, Personen mit psy-
chischen Besonderheiten),
• Schwangere, Personen mit Kinderwagen, Kindern, schwerem Gepäck, Fahrrad,
• ältere und gebrechliche Personen, Kleinwüchsige,
• Personen mit kurzzeitiger Einschränkung (kurzzeitig Unfallgeschädigte).
Die zunehmende Alterung der Gesellschaft und die damit einhergehende steigende Zahl funktional
eingeschränkter Menschen macht die Aufgabe der barrierefreien Gestaltung des ÖPNV sowie des zu-
gehörigen öffentlichen Raums immer notwendiger und die Beachtung der Belange dieser Nutzer-
gruppen umso wichtiger.
Anforderungen an Haltestellen und Fahrzeuge
Für die oben genannten Nutzergruppen sind bei der Haltestellengestaltung und der Fahrzeugausstat-
tung verschiedene Kriterien von besonderer Bedeutung, um die Nutzbarkeit der Haltestellen durch
mobilitätseingeschränkte Personen zu verbessern, z. B. die Ausstattung der Fahrzeuge mit Nieder-
flurtechnik und Rampe, geeignete Bedienungshöhen bei Fahrkartenautomaten sowie gut lesbare
Fahrgastinformationen oder möglichst geringe Niveauunterschiede zwischen Haltestellenkante und
Fahrzeugeinstieg. Fahrgastinformationssysteme sollen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip funktionieren.
Bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen ist grundsätzlich die EU-Richtlinie 2001/85/EG zu beachten.
Zur Verbesserung der Fahrgastinformation sollen die Fahrplantabellen um den Hinweis der behinder-
tengerecht eingerichteten Haltestellen bzw. Verknüpfungspunkte ergänzt werden.
4.3.3 Anforderungen weiterer Nutzergruppen
Neben den speziellen Anforderungen, die mobilitätseingeschränkte Personen an den ÖPNV stellen,
soll der Nahverkehrsplan zudem spezifische Mobilitätsanforderungen und –bedürfnisse einbeziehen,
die sich aus der sozialen Rolle von Frauen und Männern in Familienarbeit ergeben. Um diese vielfälti-
gen Anforderungen aus deren Sicht erfüllen zu können, ist ein attraktives ÖPNV-Angebot von großer
Bedeutung. So ist z.B. bei der Liniennetz- und Fahrplangestaltung nach Möglichkeit die Anbindung
und Erschließung von Wohn- und Arbeitsstätten sowie von relevanten Einrichtungen wie Kinder-
betreuungs- und Freizeiteinrichtungen mit fußläufiger Erreichbarkeit von Haltestellen zu gewährleis-
ten. Zudem ist ein schnelles und häufig verkehrendes ÖPNV-Angebot wünschenswert.
12 Leitfaden – Unbehinderte Mobilität; Hrsg. Hessisc he Straßen- und Verkehrsverwaltung, Wiesbaden 2007
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4.3.4 Anforderungen an die Sicherheit
Bei der Nutzung des ÖPNV spielt das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste, eine große Rolle. Damit
ein Unsicherheitsgefühl, insbesondere in den Tagesrandlagen sowie in den Nachtstunden, nicht zur
Nutzung anderer Verkehrsmittel, zu einer Mobilitätseinschränkung oder sogar zu einem völligen Mo-
bilitätsverzicht führt, ist es, eine vordringliche Aufgabe der Aufgabenträger und der Verkehrs-
unternehmen, dem durch spezielle (Gestaltungs-) Maßnahmen entgegenzuwirken:
• Sicherer Zugang zum ÖPNV durch Vermeidung bzw. Beseitigung von Angsträumen (z. B. be-
leuchtete, übersichtliche und sichere Zuwege),
• Gewährleistung der sozialen Sicherheit im öffentlichen Raum sowohl an Haltestellen wie
auch im Haltestellenumfeld insbesondere abends (z. B. durch ausreichende Beleuchtung,
transparente Gestaltung sowie gute Einsehbarkeit des Haltestellenbereichs),
• Bedarfsgerechte Fahrangebote für die unterschiedlichen Nutzerinnengruppen in der
Schwachverkehrszeit abends und am Wochenende. (z. B. Bedienung mit Ausstiegsmöglich-
keit zwischen den Haltestellen, Taxi-Ruf beim Fahrer),
• Bedarfsgerechte Ausstattung der Fahrzeuge z. B. Stellplätze für Kinderwagen in Türnähe und
Absenkanlagen gemäß der EU-Richtlinie 2001/85/EG,
• Sicherheit im Fahrzeug durch höhere Aufmerksamkeit und Hilfsbereitschaft von Seiten des
Fahrpersonals.
4.3.5 Zielsetzungen für die Umsetzung (Prioritätenreihung)
Die Erreichung des Ziels „weitgehend barrierefreier ÖPNV in der Stadt Darmstadt und im Landkreis
Darmstadt-Dieburg“ wird nicht zeitnah in 100%iger Zielerfüllung realisierbar sein. Für den Geltungs-
zeitraum des Nahverkehrsplans wird die Zielerreichung für drei Teilzielfelder definiert:
• bei Neubau bzw. umfassendem Umbau von Verkehrsanlagen bzw. bei der Neuanschaffung
von Fahrzeuge ist eine Barrierefreiheit im Sinne des BGG zwingend vorzusehen,
• bei Umbau von Verkehrsanlagen bzw. Fahrzeugen ist die Gewährleistung eines stufenfreien
Einstiegs bzw. einer stufenfreien Erreichbarkeit des Bahnsteigs/Haltestellenkante sowie
weitgehend durchgängige Orientierbarkeit für Blinde/Sehbehinderte/Gehörlose umzusetzen,
• bei den bestehenden Verkehrsanlagen ist eine Verbesserung der Erreichbarkeit bzw. Nutz-
barkeit des ÖPNV durch punktuelle/kostengünstige Maßnahmen an der vorhandenen Infra-
struktur anzustreben.
Zielerreichung „barrierefreier ÖPNV“
/barb4sw /barb4down /barb4se
Neubau/umfassender Umbau von
Verkehrsanlagen bzw. Neuan-
schaffung Fahrzeuge:
/bright barrierefrei im Sinne des BGG
Umbau von Verkehrsanlagen bzw.
Fahrzeugen:
/bright Gewährleistung eines stufen-
freien Einstiegs bzw. einer stufen-
freien Erreichbarkeit des Bahn-
steigs/Haltestellenkante sowie
weitgehend durchgängige Orien-
tierbarkeit für Blin-
de/Sehbehinderte/Gehörlose
Nachbesserungen im Bestand:
/bright Verbesserung der Erreichbar-
keit bzw. Nutzbarkeit des ÖPNV
durch punktuelle/kostengünstige
Maßnahmen an der vorhandenen
Infrastruktur
Tabelle 10: Anforderungen zur Zielerreichung „barrierefreier ÖPNV“
NVP 26. Oktober 2010 Seite 35 von 149
5. Struktur des Untersuchungsraums – Bestand und künftige Entwicklung
5.1 Raumstruktur und Siedlungsentwicklung
Die Raumstruktur, d.h. die räumliche Verteilung verschiedener Funktionen und Nutzungen wie Woh-
nen, Arbeiten und Einkaufen ist ausschlaggebend für Art und Umfang des Mobilitätsbedürfnisses und
der Verkehrsnachfrage. Hohe Nutzungsdichten entlang leistungsfähiger Verkehrsachsen begünstigen
die ÖPNV-Nachfrage. Disperse und flächige Siedlungsstrukturen sind dagegen aus Sicht des ÖPNV ab-
zulehnen. Über die Siedlungsentwicklung, also Ort und Art neuer Siedlungsflächen, können Attraktivi-
tät und Effizienz des ÖPNV-Angebotes wesentlich mit bestimmt werden.
Die Raumstruktur im Untersuchungsgebiet ist gekennzeichnet im Westen und Norden durch hoch
verdichtete Siedlungsbereiche in der Rheinebene mit Darmstadt als Zentrum und im Süden und Os-
ten durch eher ländliche, dünner besiedelte Regionen in den Ausläufern des Odenwalds und im O-
denwald selbst. Diese Struktur bildet sich auch in den zentralörtlichen Funktionen der einzelnen Ge-
meinden ab, wie sie im Regionalplan Südhessen 2009 (Entwurf) festgelegt sind: neben dem Ober-
zentrum Darmstadt bilden die Mittelzentren Weiterstadt, Griesheim und Pfungstadt im Westen so-
wie Dieburg und Groß-Umstadt im Norden und Osten des Untersuchungsraumes Schwerpunkte der
Versorgung und der Siedlungsentwicklung einschließlich des großflächigen Einzelhandels. Als Unter-
zentren sind Babenhausen, Groß-Zimmern, Mühltal, Münster, Ober-Ramstadt, Reinheim, Roßdorf
und Seeheim-Jugenheim ausgewiesen. Hier kann bei ausreichendem Flächenangebot und guter
ÖPNV-Anbindung an Mittel- und Oberzentren eine über die Eigenentwicklung hinaus gehende Sied-
lungstätigkeit stattfinden. Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Eppertshausen, Erzhausen, Fischbachtal,
Groß-Bieberau, Modautal, Otzberg und Schaafheim sollen sich als Kleinzentren in der Siedlungsent-
wicklung vorrangig an der Eigenentwicklung orientieren.
Der Regionalplan Südhessen 2009 (Entwurf) definiert Verkehrsachsen, die zentrale Orte untereinan-
der verbinden, mit hochwertigen ÖPNV-Angeboten bedient werden und entlang derer sich schwer-
punktmäßig die Siedlungsentwicklung vollziehen soll. Im Untersuchungsraum sind die Verkehrsach-
sen identisch mit den Eisenbahnstrecken
• Frankfurt – Darmstadt – Bensheim – Heidelberg/Mannheim (Linien S3, 60)
• Wiesbaden – Mainz – Groß-Gerau – Darmstadt – Dieburg – Babenhausen – Aschaffenburg (75),
• Darmstadt – Reinheim – Groß Umstadt-Wiebelsbach – Erbach (Odw.) (65),
• Hanau – Babenhausen – Groß Umstadt-Wiebelsbach (64) und
• Dieburg – Ober-Roden (61).
Abbildung 1 zeigt die zentralen Orte und die Verkehrsachsen im Untersuchungsgebiet.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 36 von 149
Abbildung 1: Zentrale Orte und Verkehrsachsen im Untersuchungsgebiet (Regionalplan Südhessen 2009 (Entwurf))
Der Regionalplan Südhessen 2009 (Entwurf) enthält Maßgaben für die maximalen Wohn- und Ge-
werbesiedlungsentwicklungen in den einzelnen Kommunen. Die Entwicklungen sollen vorrangig in-
nerhalb der bereits bebauten Siedlungsflächen einschließlich militärischer Konversionsflächen erfol-
gen. Tabelle 11 führt die zulässigen Flächenentwicklungen auf. Entwicklungsschwerpunkt ist neben
Darmstadt und den fünf Mittelzentren auch Babenhausen.
Siedlungserweiterungsflächen über 5 ha sind im Regionalplan Südhessen 2009 (Entwurf) kartogra-
phisch dargestellt. Sie werden bei der Maßnahmenkonzeption berücksichtigt.
Maximaler Bedarf an Wohnsied-
lungsfläche 2020 [ha]
Flächen für Gewerbe
[ha]
Alsbach-Hähnlein 14 < 5
Babenhausen 40 31
Bickenbach 10 10
Dieburg 34 37
Eppertshausen 14 24
Erzhausen 13 < 5
Fischbachtal 6 < 5
Griesheim 30 42
Groß-Bieberau 8 < 5
Groß-Umstadt 40 25
Groß-Zimmern 32 < 5
Messel 10 < 5
Modautal 7 < 5
Mühltal 10 11
Münster 27 10
Ober-Ramstadt 34 14
Otzberg 12 10
NVP 26. Oktober 2010 Seite 37 von 149
Maximaler Bedarf an Wohnsied-
lungsfläche 2020 [ha]
Flächen für Gewerbe
[ha]
Pfungstadt 36 12
Reinheim 39 8
Roßdorf 27 16
Schaafheim 19 7
Seeheim-Jugenheim 13 < 5
Weiterstadt 44 20
Summe Landkreis Darmstadt-Dieburg 308 556
Darmstadt 79 160
Tabelle 11: Obergrenzen der Siedlungsflächenentwicklung in den einzelnen Gemeinden bis 2020
5.2 Bevölkerung
Die räumliche Verteilung der Bevölkerung ist eine wesentliche Rahmenbedingung für die Ausgestal-
tung des ÖPNV-Angebots. Die zurückliegende und die voraussichtliche künftige Entwicklung der Be-
völkerung geben wichtige Hinweise auf die erforderliche Weiterentwicklung des ÖPNV.
Der Bevölkerungsbestand des Landkreises Darmstadt-Dieburg und die Entwicklung der Bevölkerung
zwischen 2000 und 2009 sind in Tabelle 12 dargestellt. Insgesamt ist die Bevölkerung seit 2000 leicht
auf rund 289.000 Einwohner angestiegen. Starke Bevölkerungsgewinne sind in Erzhausen(+12,5%),
Griesheim (+7,4%) und Schaafheim (+5,9%) zu verzeichnen gewesen, deutlich Verluste dagegen in
Reinheim (-6,3%).
Gemeinde Einwohner
31.12.2000 13
Einwohner
28.8.2009 14
Veränderung
2000 bis 2009
Alsbach-Hähnlein 9213 9.125 -1,0%
Babenhausen 16328 16.332 0,0%
Bickenbach 5294 5.372 1,5%
Dieburg 15133 14.584 -3,6%
Eppertshausen 5811 5.839 0,5%
Erzhausen 6616 7.446 12,5%
Fischbachtal 2694 2.660 -1,3%
Griesheim 24398 26.204 7,4%
Groß-Bieberau 4542 4.601 1,3%
Groß-Umstadt 21403 21.338 -0,3%
Groß-Zimmern 13455 13.785 2,5%
Messel 3918 3.837 -2,1%
Modautal 5002 5.017 0,3%
13 Quelle: Nahverkehrsplan Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg 2004 – 2009, nach amtlichen Quellen
14 Quelle: ekom21
NVP 26. Oktober 2010 Seite 38 von 149
Gemeinde Einwohner
31.12.2000 13
Einwohner
28.8.2009 14
Veränderung
2000 bis 2009
Mühltal 13573 13.886 2,3%
Münster 13702 14.297 4,3%
Ober-Ramstadt 15391 14.967 -2,8%
Otzberg 6323 6.403 1,3%
Pfungstadt 25043 24.373 -2,7%
Reinheim 18081 16.943 -6,3%
Roßdorf 11929 12.323 3,3%
Schaafheim 8609 9.114 5,9%
Seeheim-Jugenheim 16414 16.221 -1,2%
Weiterstadt 23907 24.025 0,5%
Landkreis gesamt 286.779 288.692 0,7%
Tabelle 12: Bevölkerungsbestand und Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Tabelle 13 zeigt den Bevölkerungsbestand und die Entwicklung seit 2000 in der Stadt Darmstadt, dif-
ferenziert nach Stadtbezirken. Die Gesamtstadt hat deutliche Bevölkerungsgewinne zu verzeichnen.
Stadtteile mit deutlichem Wachstum sind die Mitte und der Westen der Innenstadt sowie Arheilgen
und Kranichstein.
Gemeinde Ortsteil Einwohner
2000 15
Einwohner
2009
Veränderung
2000 bis 2009
Darmstadt Mitte 16.267 17.398 7,0%
Darmstadt Nord 27523 27.797 1,0%
Darmstadt Ost 12643 12.925 2,2%
Darmstadt Bessungen 12715 12.707 -0,1%
Darmstadt West 13699 15.317 11,8%
Darmstadt Arheilgen 15194 16.997 11,9%
Darmstadt Eberstadt 22118 21.665 -2,0%
Darmstadt Wixhausen 5795 5.698 -1,7%
Darmstadt Kranichstein 10284 10.935 6,3%
Darmstadt gesamt 136.238 141.439 3,8%
Tabelle 13: Bevölkerungsbestand und Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Darmstadt
15 Darmstadt Datenreport 2008
NVP 26. Oktober 2010 Seite 39 von 149
Relative Einwohnerentwicklung 2000 bis 2009
(2000 = 100)
100
103,82
100
100,67
100
102,63
100
99,35
99
100
101
102
103
104
Einwohner 2000 Einwohner 2009
Darmstadt gesamt
Landkreis gesamt
Kreisgemeinden
außerhalb der
Regionalachsen
Kreisgemeinden an
Regionalachsen
Abbildung 2: Relative Einwohnerentwicklung 2000 bis 2009
Abbildung 2 stellt die relative Bevölkerungsentwicklung in Stadt und Kreis grafisch dar. Bezogen auf
die ÖPNV-Anbindung der einzelnen Gemeinden im Landkreis erscheint bemerkenswert, dass die Be-
völkerung in den an den Regionalachsen gelegenen Gemeinden zusammen um 0,65% zurückgegan-
gen ist, während sie in den Gemeinden außerhalb der Regionalachsen um 2,63% angestiegen ist. Die-
se Entwicklung steht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Raumordnung (vgl. 5.1). Positiv zu be-
urteilen ist dagegen das Bevölkerungswachstum an der S3 in Erzhausen (+12,5%) und im durch Stra-
ßenbahnen erschlossenen Griesheim (+7,4%).
Die künftige Bevölkerungsentwicklung ist in Deutschland in den vergangenen Jahren unter dem
Stichwort „Demografischer Wandel“ ins Blickfeld geraten. Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit ste-
hen dabei die abnehmende Gesamtbevölkerung, die zurückgehenden Anteile junger Menschen und
die steigenden Anteile älterer Menschen. Für den Öffentlichen Verkehr werden aus diesen Entwick-
lungen heraus Nachfragerückgänge prognostiziert. Als Ursachen werden insbesondere die zurückge-
henden Schülerzahlen und der im Vergleich zur heutigen älteren Generation hohe Führerscheinbesitz
der künftigen Älteren genannt. Vor allem in ländlichen Räumen mit abnehmender Bevölkerung ist
davon auszugehen, dass konventionelle ÖPNV-Angebote nicht mehr wirtschaftlich durchzuführen
sind. Hohe Anforderungen aus dem demografischen Wandel ergeben sich dagegen an die Barriere-
freiheit und die leichte Benutzbarkeit des ÖPNV.
Die genannten generellen demografischen Entwicklungstendenzen verlaufen nicht deutschlandweit
einheitlich, sondern räumlich sehr stark differenziert. Abbildung 3 zeigt die Ergebnisse der regionali-
sierten Bevölkerungsvorausberechnung des Hessischen Statistischen Landesamtes in Form der relati-
ven Bevölkerungsentwicklung ab 2006. Wie deutlich zu erkennen ist, kann für die Stadt Darmstadt
von einem kontinuierlichen Wachstum der Bevölkerung im gesamten Prognosezeitraum bis 2025
ausgegangen werden. Für den Landkreis Darmstadt-Dieburg ist zunächst noch mit einem leichten Be-
völkerungswachstum zu rechnen, bevor ab etwa 2013 die Bevölkerungszahlen zurückgehen und nach
2017 das Niveau des Ausgangsjahres 2006 unterschreiten. Es erscheint plausibel, dass diese Durch-
schnittsentwicklung des Landkreises in den einzelnen Gemeinden deutlich unterschiedlich verläuft,
so dass Bevölkerungsrückgänge sich in Teilräumen bereits zeitnah bemerkbar machen können.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 40 von 149
0,94
0,95
0,96
0,97
0,98
0,99
1,00
1,01
1,02
1,03
2006
2007
2008 20
09
201
0
2011
2012
201
3
2014 201
5
2016
20
17
2018
2019 202
0
2021 2022
2023 2024 2025
Darmstadt
alle kreisfreien Städte Hessen
Regierungsbezirk Darmstadt
Landkreis Darmstadt-Dieburg
BRD
Hessen
alle Lankreise in Hessen
Abbildung 3: Bevölkerungsentwicklung im Untersuchungsgebiet und in anderen Räumen bis 2025 im Vergleich (Quelle:
Hessisches Statistisches Landesamt: Bevölkerung in Hessen 2050, Wiesbaden 2008)
Neben der Entwicklung der Gesamtbevölkerung ist auch die Entwicklung der einzelnen Altersstufen
von Interesse. Abbildung 4 zeigt als exemplarischen Indikator für die Altersstrukturentwicklung den
prognostizierten Jugendquotienten und Altenquotienten der Stadt Darmstadt und des Landkreises
Darmstadt-Dieburg sowie weiterer Bezugsregionen (Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt: Be-
völkerung in Hessen 2050, Wiesbaden 2008). Dem zufolge bleibt der Jugendquotient in Darmstadt
gleich und der Altenquotient steigt deutlich an. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist dagegen mit ei-
ner deutlich ungünstigeren Entwicklung zu rechnen: der Jugendquotient geht erheblich zurück und
der Altenquotient steigt stark an. Beide Quotienten verändern sich im Landkreis stärker als im Regie-
rungsbezirk Darmstadt bzw. in Hessen insgesamt.
Abbildung 4: Entwicklung des Jugendquotienten und des Altenquotienten von 2006 bis 2025 im Untersuchungsgebiet
und in anderen Räumen im Vergleich
25
27
29
31
33
35
37
39
41
43
45
2006 2025 2006 2025
Darmstadt
Landkreis Darmstadt-
Dieburg
RB Darmstadt
Hessen
Jugendquotient
unter-20-jährige
je 100 Personen
zwischen 20 und 65
Altenquotient
über-65-jährige
je 100 Personen
zwischen
20 und 65
NVP 26. Oktober 2010 Seite 41 von 149
Aus Sicht des ÖPNV sind folglich im Untersuchungsgebiet divergierende Herausforderungen zu be-
wältigen: in Darmstadt und den angrenzenden Gemeinden wird die Bevölkerung und damit auch die
Verkehrsnachfrage weiter wachsen. Ein leistungsfähiges ÖPNV-System ist hierfür ebenso erforderlich
wie dessen barrierefreie Ausstattung. In weiten Teilen des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist mit an-
haltenden Bevölkerungsrückgängen und steigenden Anteilen älterer Menschen zu rechnen, auf die
beispielsweise differenziertere Angebotsformen eine Antwort im ÖPNV sein können.
5.3 Mobilitätsverhalten
Zum Mobilitätsverhalten der Darmstädter Bevölkerung liegen aktuelle Erkenntnisse aus der bundes-
weiten Untersuchung „Mobilität in Deutschland (MiD) 2008“ vor. Im Rahmen einer Stichprobenauf-
stockung für Darmstadt wurden rund 850 Haushalte mit zusammen knapp 1.900 Personen befragt.
Nachfolgend werden einige Kernergebnisse vorgestellt.
Abbildung 5 zeigt zunächst die Nutzungshäufigkeit verschiedener Verkehrsmittel im Vergleich. Im-
merhin 47% der Befragten geben an, mindestens einmal pro Woche mit Bussen und Bahnen zu fah-
ren. Nur 18% nutzen nie den ÖPNV. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass immerhin 82% der Darm-
städterinnen und Darmstädter über ÖPNV-Erfahrung verfügen, auch wenn sie den ÖPNV zum Teil nur
selten nutzen.
Eine deutliche höhere Nutzungshäufigkeit als der ÖPNV weist das Auto auf, vor allem im Bereich der
regelmäßigen und täglichen Nutzung. Dagegen sind die Fahrradfahrer deutlicher in eine Gruppe der
regelmäßigen Nutzer und der Nie-Nutzer geschieden; der Anteil der nur gelegentlichen Fahrrad-
Nutzer ist vergleichsweise gering.
Nutzungshäufigkeit: "Wie oft nutzen Sie folgende Verkehrsmittel?"
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Fahrrad
Auto
Bus oder Bahn
täglich bzw. fast täglich
an 1-3 Tagen pro Woche
an 1-3 Tagen pro Monat
seltener als monatlich
nie bzw. fast nie
Abbildung 5: Nutzungshäufigkeit verschiedener Verkehrsmittel
Die Häufigkeit der ÖV-Nutzung im Jahresvergleich 2006 – 2009 zeigt auf Basis von Daten der Bürger-
umfragen der Stadt Darmstadt Abbildung 6. Aufgrund gegenüber der MiD anderer Häufigkeitskate-
gorien sind die Ergebnisse mit der obigen Darstellung nicht unmittelbar vergleichbar. In der Zeitreihe
zeigt sich aber, dass der Anteil der häufigen ÖV-Nutzer binnen drei Jahren deutlich zugenommen hat,
während der Anteil der Selten- und Nie-Nutzer nahezu konstant bleibt.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 42 von 149
Häufigkeit ÖV-Nutzung
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2006 2009
täglich
nur an den Wochentagen
1 - 4 Mal im Monat
1 - 4 Mal im Jahr
gar nicht
Abbildung 6: Häufigkeit der ÖV-Nutzung im Vergleich 2006 – 2009 (Quelle: Bürgerumfragen der Stadt Darmstadt)
Die Verkehrsmittelwahl und das Mobilitätsverhalten hängen von einer Vielzahl soziodemographi-
scher Faktoren ab. In Abbildung 7 ist die ÖV-Nutzungshäufigkeit verschiedener Altersgruppen jeweils
unterschieden nach Männern und Frauen dargestellt. In den meisten Altersgruppen und im Durch-
schnitt über alle Befragten nutzen Frauen den ÖV etwas häufiger als Männer. Im Vergleich der Al-
tersgruppen fällt als Darmstädter Besonderheit auf, dass die Gruppe der 20- bis 29-jährigen, die sich
andernorts meist vom ÖV abwenden („Führerscheindelle“), zu den häufigsten ÖV-Nutzern gehören.
Erklärungsansätze sind das SemesterTicket, ggf. aber auch das MobiTick, mit dem bereits in der
Schulzeit die ÖV-Nutzung eingeübt und auch nach Ende der Schule eher beibehalten wird.
ÖV-Nutzungshäufigkeit in Abhängigkeit von Altersgruppe und Geschlecht
0%
20%
40%
60%
80%
100%
10 - 19 m
10 - 19 w
20 - 29 m
20 - 29 w
30 - 39 m
30 - 39 w
40 - 49 m
40 - 49 w
50 - 59 m
50 - 59 w
60 - 69 m
60 - 69 w
70 - 79 m
70 - 79 w
80 und älter m
80 und älter w
Alle männlich
Alle weiblich
täglich bzw. fast täglich
an 1-3 Tagen pro Woche
an 1-3 Tagen pro Monat
seltener als monatlich
nie bzw. fast nie
Abbildung 7: ÖV-Nutzungshäufigkeit in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht
Neben Alter und Geschlecht ist auch die Art der Hauptbeschäftigung maßgebend für die Mobilitäts-
gewohnheiten. Abbildung 8 zeigt die ÖV-Nutzungshäufigkeit in Abhängigkeit von verschiedenen Le-
bensphasen. Häufigste ÖV-Nutzer sind Schüler und Studierende. Mit deutlichem Abstand folgen Be-
rufstätige, wobei Teilzeitbeschäftigte aufgrund ihrer vielfältigeren Mobilitätsmuster ÖV-afiner sind
NVP 26. Oktober 2010 Seite 43 von 149
als Vollzeit-Beschäftigte. Hausfrauen/Hausmänner und Rentner/innen nutzen von allen Gruppen den
ÖV am wenigsten.
Abbildung 8: ÖV-Nutzungshäufigkeit in Abhängigkeit der Lebensphase
Bei Betrachtung der ÖV-Nutzung in Abhängigkeit des ökonomischen Haushaltsstatus, einer Vari-
ablenkombination aus Haushaltseinkommen und Haushaltsgröße, zeigt sich, dass die Nutzungshäu-
figkeit mit steigendem Status abnimmt (Abbildung 9). Auffällig ist aber auch, dass der Anteil der Nie-
ÖV-Nutzer über alle Statusgruppen hinweg nahezu stabil ist.
ÖV-Nutzungshäufigkeit in Abhängigkeit des ökonomischen Haushaltsstatus
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
sehr niedrig niedrig mittel hoch sehr hoch
Ökonomischer Haushaltsstatus
täglich bzw. fast täglich
an 1-3 Tagen pro Woche
an 1-3 Tagen pro Monat
seltener als monatlich
nie bzw. fast nie
Abbildung 9: ÖV-Nutzungshäufigkeit in Abhängigkeit des ökonomischen Haushaltsstatus
Anhand der Kriterien Verkehrsmittel-Verfügbarkeit, Wohnortanbindung im ÖV und Verkehrsmittel-
nutzung wurden in der MiD 2008 Verkehrsmittel-Nutzertypen gebildet. Abbildung 10 zeigt die Antei-
le der Verkehrsmittel-Nutzertypen in Darmstadt im Vergleich zu allen Städten zwischen 100.000 und
500.000 Einwohnern. Auffällig ist in Darmstadt ein überdurchschnittlich hoher Anteil von ÖV-
Stammkunden bei zugleich geringem Anteil von ÖV-Captives (Personen, die keine Alternative zum ÖV
ÖV-Nutzungshäufigkeit in Abhängigkeit der Lebensphase
0%
20%
40%
60%
80%
100%
Berufstätige(r) -
Vollzeit (incl.
Azubi, Zivi)
Berufstätige(r) -
Teilzeit
Schüler Student Hausfrau |
Hausmann (incl.
Elternzeit)
Rentner (in) |
Pensionär(in)
täglich bzw. fast täglich
an 1-3 Tagen pro Woche
an 1-3 Tagen pro Monat
seltener als monatlich
nie bzw. fast nie
NVP 26. Oktober 2010 Seite 44 von 149
haben). Auch der Fahrradfahrer-Anteil ist überdurchschnittlich. Rund die Hälfte aller Personen zählen
zu den ÖV-Gelegenheitskunden und der ÖV-Potenzialgruppe,also zwei Segmenten, in denen die ÖV-
Nutzung noch steigerungsfähig ist.
4,2 4,1
7,4 4,6
10,2 17,0
14,3 11,7
34,4 33,4
15,4 14,2
14,1 15,0
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Darmstadt Städte in Hessen
mit 100 bis 500
Tsd. EW
IV-Stammkunden
ÖV-Potenzial
ÖV-Gelegenheitskunden
ÖV-Stammkunden
ÖV-Captives
Fahrradfahrer
Wenig-Mobile
Abbildung 10: Verkehrsmittel-Nutzertypen
Neben dem generellen Verkehrsmittel-Nutzungsverhalten sind die konkret zurückgelegten Wege von
Bedeutung für die Analyse des Mobilitätsverhaltens. Abbildung 11 zeigt den so genannten Modal
split, also den Anteil der Verkehrsmittel an allen Wegen der Darmstädterinnen und Darmstädter. Mit
45,4% nehmen die Auto-Wege den größten Anteil ein. Er liegt knapp über dem Durchschnitt hessi-
scher Städte gleicher Größenordnung. Jeder Pkw ist dabei im Durchschnitt nur mit 1,42 Personen be-
setzt.
Die muskelbetriebenen Fortbewegungsarten Fuß und Fahrrad liegen mit einem Wegeanteil von
42,2% nahezu gleichauf mit dem Auto. Im Vergleich der Städte fällt der höhere Fahrradanteil in Dar-
mstadt auf.
Der Öffentliche Verkehr nimmt mit insgesamt 12,1% aller Wege in Darmstadt eine etwas geringere
Rolle ein als in den vergleichbaren Städten insgesamt. Die Verkehrsmittelkombinationen Bike+Ride
und Park+Ride machen dabei nur einen geringen Anteil aus.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 45 von 149
27,6 33,8
14,6 6,7
0,6 0,4
11,1 13,8
0,4 0,8
13,5 12,6
31,9 31,6
0%
20%
40%
60%
80%
100%
Darmstadt Städte in Hessen mit
100 bis 500 Tsd. EW
Auto (Fahrer)
Auto (Mitfahrer)
Park+Ride
ÖV
Bike+Ride
Fahrrad
Fuß
Abbildung 11: Modal split (Anteil der Verkehrsmittel an allen Wegen)
Seine stärkste Rolle hat der ÖV mit einem Wegeanteil von rund 20% in Wegeentfernungen zwischen
3 km und 50 km (Abbildung 12). Bei noch größeren Entfernungen dominiert der Pkw, bei geringen
Entfernungen dagegen steht der ÖV in Konkurrenz zu Fahrrad und Fuß.
Unter Berücksichtigung der Häufigkeitsverteilung der Wege auf die einzelnen Wegelängenklassen
fällt auf, dass über ein Viertel aller Wege kürzer ist als 1 km – ein Bereich, in dem der ÖV nur eine un-
tergeordnete Rolle spielt (Abbildung 13).
Im Vergleich der Verkehrsmittelnutzung nach Wegezwecken hat der ÖV seine größte Bedeutung im
Ausbildungs- und im Berufsverkehr (Abbildung 14). Bei den häufigsten Wegezwecken Freizeit und
Einkaufen (vgl. Abbildung 15) liegt sein Anteil bei lediglich 12% bzw. 8%.
Verkehrsmittelwahl nach Wegeentfernungen (relativ)
0% 20% 40% 60% 80% 100%
< 1 km
1 bis 2 km
2 bis 3 km
3 bis 5 km
5 bis 10 km
10 bis 20 km
20 bis 50 km
über 50 km zu Fuß
Fahrrad
MIV (Fahrer)
MIV (Mitfahrer)
ÖV
Abbildung 12: Verkehrsmittelwahl nach Wegeentfernungen (relativ)
NVP 26. Oktober 2010 Seite 46 von 149
Abbildung 13: Verkehrsmittelwahl nach Wegeentfernungen (absolut)
Verkehrsmittelnutzung nach Wegezwecken (relativ)
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Arbeit
Ausbildung
Begleitung
dienstlich
Einkauf
Erledigung
Freizeit zu Fuß
Fahrrad
MIV (Fahrer)
MIV (Mitfahrer)
ÖV
Abbildung 14: Verkehrsmittelwahl nach Wegezwecken (relativ)
Verkehrsmittelnutzung nach Wegezwecken (absolut)
0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00% 35,00% 40,00 %
Arbeit
Ausbildung
Begleitung
dienstlich
Einkauf
Erledigung
Freizeit
Anteil an allen Wegen
zu Fuß
Fahrrad
MIV (Fahrer)
MIV (Mitfahrer)
ÖV
Abbildung 15: Verkehrsmittelwahl nach Wegezwecken (absolut)
Verkehrsmittelwahl nach Wegeentfernungen (absolut)
0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00%
< 1 km
1 bis 2 km
2 bis 3 km
3 bis 5 km
5 bis 10 km
10 bis 20 km
20 bis 50 km
über 50 km
Anteil an allen Wegen
zu Fuß
Fahrrad
MIV (Fahrer)
MIV (Mitfahrer)
ÖV
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Von Interesse ist ferner auch die zeitliche Verteilung der Wege, die mit den verschiedenen Ver-
kehrsmitteln zurückgelegt werden (Abbildung 16). Allein der ÖV weist eine stark ausgeprägte Mor-
genspitze aus, während sich die zeitliche Verteilung bei den übrigen Verkehrsmitteln eher gleichmä-
ßig über den Tag mit einem Maximum am Nachmittag verteilt.
Startzeitpunkt [Stunde] der Wege nach Verkehrsmitteln
0%
2%
4%
6%
8%
10%
12%
14%
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
Anteil an den Wegen je Verkehrsmittel
zu Fuß
Fahrrad
MIV (Mitfahrer)
MIV (Fahrer)
ÖV
Abbildung 16: Startzeitpunkt der Wege nach Verkehrsmitteln
Daten und Erkenntnisse zum Mobilitätsverhalten der Bevölkerung des Landkreises Darmstadt-
Dieburg liegen nicht vor. Bekannt ist lediglich der Motorisierungsgrad von 554 Pkw/1.000 Einwohner,
mit dem der Kreis knapp unter dem Durchschnitt aller hessischen Landkreise (562 Pkw/1.000 Ein-
wohner) liegt
16 .
5.4 Arbeitsplätze und Berufsverkehr
Obwohl im hessenweiten Durchschnitt nur noch etwa jeder achte Weg ein Arbeitsweg ist, wird dem
Berufsverkehr noch immer die Funktion einer Leitgröße des Verkehrsgeschehens beigemessen. Tat-
sächlich erzeugt der Berufsverkehr zusammen mit dem Ausbildungsverkehr die Verkehrsspitzen, die
in vielen Fällen maßgeblich für die Dimensionierung des Verkehrsangebots sind.
Für die Pendlerverflechtungen, also die Wohn- und Arbeitsorte der Berufspendler, liegen Angaben
lediglich auf Kreisebene und hier auch nur für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vor
(Tabelle 14).
Die Stadt Darmstadt hat mit 69,2%
17 die zweithöchste Einpendlerquote in Hessen und liegt bei der
Auspendlerquote mit 43,6% an zweiter Stelle aller hessischen Großstädte. Der Landkreis Darmstadt-
Dieburg weist mit 64,3% die zweithöchste Auspendlerquote auf und liegt mit einer Einpendlerquote
von 41,6% an sechster Stelle der hessischen Landkreise. Alle genannten Quoten sind im Zeitraum
2000 bis 2005 um 1,0% bis 3,2% angestiegen, d.h. die berufliche Mobilität nimmt weiter signifikant
zu. Bemerkenswert erscheint, dass beide Gebietskörperschaften sowohl hohe Einpendler- als auch
16 Stand 1.1.2009, Quelle: http://www.statistik-hessen.de/themenauswahl/verkehr-umwelt/regionaldaten/bestand-an-
kraftfahrzeugen-mit-amtlichem-kennzeichen/index.html , Seitenaufruf 17.10.09
17 Ein- und Auspendlerquoten nach: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit: Regionale
Mobilität von Arbeitnehmern - Pendlerbericht Hessen 2005, IAB regional. IAB Hessen Nr. 1/2007, Wiesbaden 2007
NVP 26. Oktober 2010 Seite 48 von 149
hohe Auspendlerströme aufweisen – ein deutliches Indiz auf die wechselseitigen, häufig dispersen
Mobilitätsverflechtungen im polyzentrischen Ballungsraum Rhein-Main.
Einpendler nach … Auspendler von …
Darmstadt,
Wissen-
schaftsst.
Darmstadt-
Dieburg
Darmstadt,
Wissen-
schaftsst.
Darmstadt-
Dieburg
Darmstadt, Wissen-
schaftsst. (25 949)
18 5 521 (25 949) 18 28 248
Frankfurt am Main, St. 1 997 5 303 9 489
Offenbach Stadt 1 092
Bergstraße 4 067 2 391 2 068
Darmstadt-Dieburg 28 248 (34 734) 18 5 521 (34 734) 18
Groß-Gerau 5 951 2 715 1 867 4 332
Main-Taunus-Kreis 1 020
Odenwaldkreis 2 726 2 996 1 056
Offenbach Landkreis 2 404 2 317 1 528 6 069
Andere Bundesländer 9 746 6 917 3 548 8 124
Sonstige 4 216 3 142 3 369 2 704
Gesamt
(ohne Binnenpendler) 55 139 22 857 17 767 61 498
Tabelle 14: Pendlerbeziehungen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Stadt Darmstadt und des Landkreises
Darmstadt-Dieburg (nur Einzelwerte > 1.000 Pendler; Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt: Sozialversiche-
rungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer in Hessen am 30. Juni 2007 nach ihrer Pendlereigenschaft, Wiesbaden
2008)
5.5 Bildungseinrichtungen und Ausbildungsverkehr
Obwohl der Wegezweck Ausbildung hessenweit nur rund 6% aller Wege ausmacht, ist er doch gerade
für den ÖPNV von großer Bedeutung. Der Schülerverkehr prägt im gesamten Untersuchungsgebiet
die ÖPNV-Nachfrage zu den morgendlichen und mittäglichen Hauptverkehrszeiten. Vor allem in länd-
lichen Räumen bildet er zudem häufig das Rückgrat des ÖPNV (Schulstandorte siehe Karte 1). Neben
dem Schülerverkehr hat in Darmstadt auch der Ausbildungsverkehr der Studierenden eine hohe Be-
deutung.
Bedeutsame Verkehrserzeuger sind die Hochschulen:
• Technische Universität Darmstadt (ca. 21.000 Studierende) mit den Standorten Stadtmitte (ca.
75% der Studierenden) sowie Lichtwiese und Schnittspahnstraße (zusammen ca. 25% der Studie-
renden).
• Hochschule Darmstadt (insgesamt ca. 11.000 Studierende) mit dem Haupt-Standort Schöf-
ferstraße, vier weiteren verteilten Standorten im Stadtgebiet Darmstadt sowie dem Campus Die-
burg (ca. 2.000 Studierende).
• Evangelische Fachhochschule Darmstadt (ca. 1.000 Studierende) mit dem Standort Zweifalltor-
weg.
18 Binnenpendler innerhalb der Stadt Darmstadt bzw. des Landkreises Darmstadt-Dieburg
NVP 26. Oktober 2010 Seite 49 von 149
Für die TU Darmstadt ist noch mit weiter steigenden Studierendenzahlen auf ein Niveau von bis zu
24.000 Studierenden zu rechnen. Aufgrund von neuen Hochschulbauten am Campus Lichtwiese wird
sich das Verhältnis Stadtmitte – Campus voraussichtlich von derzeit 75/25 auf etwa 65/35 verschie-
ben.
5.6 Freizeiteinrichtungen und Freizeitverkehr
Mit rund einem Drittel aller Wege ist der Freizeitverkehr heute mit Abstand der bedeutendste Wege-
zweck. Hinter diesem Zweck verbirgt sich jedoch eine außerordentlich große Bandbreite von Aktivitä-
ten: von privaten Besuchen über die Teilnahme an Sport- und Kulturveranstaltungen und den Besuch
von gastronomischen Einrichtungen bis hin zu Spaziergängen lassen sich viele Wege unter Freizeit
subsumieren. Entsprechend heterogen sind auch die Freizeitziele, welche in der Verkehrsplanung zu
berücksichtigen sind.
An verkehrlich bedeutsamen touristischen und kulturellen Zielen sind zu nennen (siehe Karten 1 und
1a):
• Weltnaturerbe Grube Messel (Besucherzentrum ab 2010) und Museum Messel.
• Mathildenhöhe und Rosenhöhe Darmstadt,
• Landesmuseum Darmstadt,
• Staatstheater Darmstadt,
• „Waldspirale“ (Hundertwasserhaus) Darmstadt,
• Jagdschloss Kranichstein (Museum) und Bioversum, Darmstadt-Kranichstein,
• Eisenbahnmuseum Darmstadt-Kranichstein.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Museen, Burgen und Schlössern eher regionaler und lokaler
Bedeutung (u.a. Burg Frankenstein, Alsbacher Schloss, Schloss Heiligenberg, Braunshardter Schloss,
Schloss Fechenbach in Dieburg, Schloss Lichtenberg). Insbesondere in Darmstadt besteht ferner ein
reichhaltiges kulturelles Angebot an verschiedenen Orten.
Sport- und Freizeiteinrichtungen wie Bäder, Sportplätze und Minigolfanlagen überwiegend örtlicher
Bedeutung finden sich in großer Auswahl in den einzelnen Gemeinden. Hervorzuheben ist hier auf-
grund seiner Größe das Böllenfalltorstadion in Darmstadt.
Odenwald und Bergstraße bieten ein reichhaltiges Angebot an Wanderwegen und korrespondieren-
den gastronomischen Einrichtungen. Beliebte Ziele sind beispielsweise der Frankenstein, die Neun-
kirchner Höhe und die Veste Otzberg.
Schließlich sind folgende regelmäßigen Feste und Veranstaltungen von überörtlicher Bedeutung zu
erwähnen:
• Fastnachtsumzug in Dieburg (Februar/März)
• Bergsträßer Weinlagenwanderung (1. Mai)
• Schlossgrabenfest in Darmstadt (Mai)
• Abifete Darmstadt
• Blütenfest in Seeheim-Jugenheim (Juni)
• Heinerfest in Darmstadt (Juni/Juli)
• Schlossgartenfest in Dieburg (Juli)
• Ortskernfest in Roßdorf (August)
• Winzerfest in Groß-Umstadt (September)
• Straßenkerb in Pfungstadt (September)
• Zwiebelmarkt in Griesheim (September)
• Martinsmarkt in Dieburg (November)
NVP 26. Oktober 2010 Seite 50 von 149
6. Analyse des ÖPNV-Angebots
Für die Analyse des ÖPNV-Angebotes wird das Fahrplanangebot 2009 (Stand Juli 2009) zu Grunde ge-
legt. In Einzelfällen haben sich seitdem während der Bearbeitung des Nahverkehrsplans Veränderun-
gen ergeben, die bei der Maßnahmenkonzeption berücksichtigt werden.
Der Nahverkehrsraum wird von 6 SPNV-Strecken, 18 regionalen ÖPNV-Linien und 56 lokalen Linien
erschlossen und bedient. Der lokale Verkehr setzt sich aus dem Straßenbahnverkehr Darmstadt (9 Li-
nien), dem Stadtbusverkehr Darmstadt (9 Linien), dem Umlandverkehr Darmstadt (14 Linien), lokalen
Verkehren im Landkreis Darmstadt-Dieburg (15 Linien), weiteren Stadt- bzw. Ortsbusverkehren (3 Li-
nien) und AST-Verkehren (7 Linien) zusammen.
Der ÖPNV erschließt das Untersuchungsgebiet nahezu flächendeckend. Er stellt die Verbindungen zu
den relevanten Zielen innerhalb des Untersuchungsraumes sicher und gewährleistet die Erreichbar-
keit wichtiger umliegender Ziele. Dabei ergänzen sich die unterschiedlichen Verkehrssysteme mit den
jeweiligen spezifischen Verkehrsaufgaben zu einem Gesamtsystem, das auf die unterschiedlichen
Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung ausgerichtet ist.
6.1 Organisationsstruktur
Aufgabenträger des ÖPNV im Nahverkehrsraum sind gemäß §5 (1) Hess. ÖPNVG die Stadt Darmstadt
sowie der Landkreis Darmstadt-Dieburg jeweils für den ÖPNV in ihrem Gebiet. Daneben nehmen ei-
nige kreisangehörige Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg in eigener Verantwortung freiwilli-
ge Aufgaben im ÖPNV im Sinne von §5 (3) Hess. ÖPNVG wahr.
Aufgabenträgerorganisationen im Sinne von §6 Hess. ÖPNVG sind
• der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) für den SPNV und den Regionalbusverkehr,
• die Stadt Darmstadt für den Stadtverkehr in Darmstadt und
• die Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA) für den weiteren lokalen Verkehr
(außer den Stadtverkehren der kreisangehörigen Gemeinden).
Der SPNV und ÖPNV im Untersuchungsgebiet wird von folgenden Verkehrsunternehmen betrieben
bzw. ist von folgenden Gebietskörperschaften beauftragt:
Verkehrsunternehmen Anzahl
Linien
Linien
SPNV
DB Regio AG 4 S3/S4, 60, 61, 75
VIAS GmbH 2 64, 65
Weiterer ÖPNV
Veolia Verkehr Rhein-Main GmbH 1 662
Gemeinde Seeheim-Jugenheim 2 K47, K48
Gemeinde Groß-Zimmern 1 K45
Gemeinde Mühltal 1 K43
HAV Verkehrsbetriebsgesellschaft & Co. KG 9 K55, K5 6, K57, K58, K64, K85, 5506, 5513, 5515
HEAG mobiBus GmbH 18 8N, A, AH, AIR, EB, F, H, K, L , N, NB, NE, O, P, R, U,
WX, 669
HEAG mobilo GmbH 9 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
NVP 26. Oktober 2010 Seite 51 von 149
Verkehrsunternehmen Anzahl
Linien
Linien
Stadt Dieburg 1 K46
Omnibusbetrieb Jungermann 1 K68
Omnibusbetrieb Kirchmeyer 1 K67
Omnibusbetrieb Schüssler GmbH 3 OR1, OR2, PS
Omnibusbetrieb Spahn + Roth 5 K53 19 , K54 20 , K65, K66, K86
Omnibusbetrieb Winzenhöler GmbH 5 K70, 671, 678, 68 1, 693
Omnibusbetriebe Beth GmbH 4 K59, K62, 45, 46
Regionalverkehr Kurhessen GmbH 4 K50, K52, n71, 677
Stadt Griesheim 1 K44
VGG mbH 1 665
Werner GmbH & Co. KG 8 672, 673, 674, 676, 679, 682 , 684, 751
Tabelle 15: Übersicht Verkehrsunternehmen und Linien
Der Busverkehr im Untersuchungsgebiet wird überwiegend im Linienbetrieb mit Konzessionen nach §
42 PBefG abgewickelt. Der Schulverkehr ist bis auf wenige Ausnahmen in den Linienverkehr integ-
riert. Die bestehenden freigestellten Schulverkehre werden hinsichtlich ihrer Integrationsmöglichkei-
ten in den ÖPNV überprüft. Im Bereich der lokalen Ortsverkehre kommen neben dem Linienverkehr
auch bedarfsgesteuerte Bedienungsformen zum Einsatz.
6.2 ÖPNV-Angebot und Liniennetz
Charakteristisch für die Liniennetzstruktur im Untersuchungsraum ist die Ausrichtung des Verkehrs
auf das Oberzentrum Darmstadt. Daneben gibt es weitere Verkehrsstrukturen, die auf die lokalen
Zentren ausgerichtet sind. Aus dem Untersuchungsraum bestehen intensive Verkehrsbeziehungen in
benachbarte Verkehrsräume. An Verknüpfungspunkten sind die Verkehre aufeinander abgestimmt
und ermöglichen ein „Fahren im System“ (siehe Karten 2 und 2a).
Der ÖPNV im Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt ist weitgehend durch einen re-
gelmäßigen Taktverkehr gekennzeichnet. Ausnahmen vom Taktverkehr gibt es im Schulverkehr. Auch
am Wochenende wird auf den meisten bedienten Relationen ein Taktverkehr vorgehalten.
Gemäß dem hessischen ÖPNV-Gesetz erfolgt eine Differenzierung des ÖPNV in regionalen Verkehr
und in lokalen Verkehr. Unter regionalem Verkehr wird dabei der SPNV sowie der weitere ÖPNV ver-
standen, der „die Gebietsgrenze des Aufgabenträgers überschreitet und dessen regionaler Charakter
bedeutend ist“. Alle anderen öffentlichen Verkehre werden als lokaler Verkehr zusammengefasst.
21
6.2.1 Regionaler Verkehr
SPNV
Der SPNV im Untersuchungsraum liegt in der Aufgabenträgerschaft des RMV. Das Angebot wird im
Folgenden nachrichtlich dargestellt, da der SPNV das Grundgerüst des ÖPNV im Untersuchungsraum
bildet und die weiteren ÖPNV-Angebote darauf ausgerichtet werden.
19 Auch VU Aschaffenburg
20 Auch VU Aschaffenburg
21 Quelle: Gesetz über den öffentlichen Personennahv erkehr in Hessen vom 1.12.2005
NVP 26. Oktober 2010 Seite 52 von 149
Innerhalb des Landkreises Darmstadt-Dieburg übernimmt der SPNV die Verbindungsfunktion zum
Oberzentrum Darmstadt sowie im gesamten Untersuchungsraum zu den umliegenden Oberzentren
Frankfurt, Heidelberg, Mannheim, Hanau, Mainz, Wiesbaden, Offenbach und Aschaffenburg.
Insgesamt haben 13 von 24 Städten bzw. Gemeinden im Untersuchungsraum einen direkten SPNV-
Anschluss. Die Bedienung des Untersuchungsraumes erfolgt auf folgenden Strecken:
Linie und Linien-
weg
Bahnhöfe und Halte-
punkte im Unter-
suchungsgebiet
Bedienungsangebot Bedeutung der Linie
S3/S4
Darmstadt –
Frankfurt (– Bad
Soden/Kronberg)
• DA-Hbf.
• DA-Arheilgen
• Wixhausen
• Erzhausen
30-Minuten-Takt
(60-Minuten-Takt nach
23.00 Uhr und an Sonntagen
vor 11.00 Uhr)
Verbindung nach Frankfurt
sowie nach Darmstadt für
die Bereiche nördlich von
Darmstadt, innerstädtische
Verbindung zwischen Wix-
hausen, Arheilgen und DA-
Hbf.
60 (SE/RE)
[Main-Neckar-
Bahn]
Heidelberg
/Mannheim –
Darmstadt –
Frankfurt
• Hähnlein-Alsbach (RB)
• Bickenbach (SE/RE)
• DA-Eberstadt (RB)
• DA-Süd (RB)
• DA-Hbf. (SE/RE)
RB im 60-Minuten-Takt zwi-
schen Heidelberg, Darm-
stadt und Frankfurt
RE montags – freitags im
120-Minuten-Takt zwischen
Mannheim, Darmstadt und
Frankfurt
Zwei zweistündlich verkeh-
rende IC-Linien zwischen
Heidelberg, Darmstadt und
Frankfurt
Schnelle Verbindung zwi-
schen Heidelberg bzw.
Mannheim, Darmstadt, Lan-
gen und Frankfurt
61 (RB)
[Dreieichbahn]
Dieburg – Rö-
dermark Ober-
Roden – Dreieich-
Buchschlag
• Dieburg
• Münster
• Eppertshausen
60-Minuten-Takt (Verdich-
tung in der HVZ)
Verbindung in den Landkreis
Offenbach und nach Frank-
furt
In Dreieich-Buchschlag be-
stehen Verknüpfungen von
und zur S3 und S4, in Ober-
Roden von und zur S1
64 (RB/RE)
[Odenwaldbahn]
Erbach – Groß-
Umstadt – Ba-
benhausen – Ha-
nau – Frankfurt
• Groß-Umstadt Wie-
belsbach (RB/RE)
• Groß-Umstadt Mit-
te(RB/RE)
• Groß-Umstadt Klein-
Umstadt (RB)
• Babenhausen Lang-
stadt (RB)
• Babenhausen (RB /RE)
RB montags – freitags und
samstags bis ca. 15.00 Uhr
im 60-Minuten-Takt, sams-
tags ab ca. 15.00 Uhr und
sonn-/feiertags im 120-
Minuten-Takt
RE im 120-Minuten-Takt
Verbindung für den östli-
chen Landkreis Darmstadt-
Dieburg nach Hanau, Offen-
bach und Frankfurt sowie in
den Odenwaldkreis
NVP 26. Oktober 2010 Seite 53 von 149
Linie und Linien-
weg
Bahnhöfe und Halte-
punkte im Unter-
suchungsgebiet
Bedienungsangebot Bedeutung der Linie
65 (RB/SE/RE)
[Odenwaldbahn]
Erbach – Groß-
Umstadt – Rein-
heim – Frankfurt
• Groß-Umstadt Wie-
belsbach (RB/SE/RE)
• Otzberg Lengfeld
(RB/SE)
• Reinheim (RB/SE/RE)
• Ober-Ramstadt
(RB/SE/RE)
• Mühltal (RB/SE)
• DA TU-Lichtwiese
(RB/SE)
• DA-Ost (RB/SE/RE)
• DA-Nord (RB/SE/RE)
• DA-Hbf. (RB/RE)
RB montags – freitags zwi-
schen Erbach (Odw.) und
DA-Hbf. im 60-Minuten-
Takt, samstags und sonn-
/feiertags im 120-Min.-Takt
SE zwischen Eberbach und
Frankfurt Hbf. im 120-Min.-
Takt
RE zwischen Erbach (Odw.)
und DA-Hbf. im 120-Min.-
Takt
Verbindung nach Darmstadt
bzw. Frankfurt und in den
Odenwaldkreis für den süd-
östlichen und östlichen
Landkreis Darmstadt-
Dieburg
75 (RB)
Wiesbaden –
Mainz – DA – Ba-
benhausen
(-Aschaffenburg)
• Weiterstadt
• DA-Hbf.
• DA-Nord
• DA-Kranichstein
• Messel
• Dieburg
• Altheim
• Hergershausen
• Babenhausen
60-Minuten-Takt mit einzel-
nen Verdichterfahrten
Verbindung nach Darmstadt
für den nordöstlichen und
nordwestlichen Bereich des
Landkreises sowie Richtung
Aschaffenburg und Mainz –
Wiesbaden
Tabelle 16: SPNV-Angebot
Regionaler Busverkehr
Der regionale Busverkehr ergänzt den SPNV auf den Verkehrsachsen mit regionaler Bedeutung zu
den bzw. zwischen den zentralen Orten im Untersuchungsgebiet und zu den relevanten umliegenden
Zentren. Er nimmt dabei überwiegend regionale Verbindungsfunktionen wahr.
Regionale Verkehrsachsen im Untersuchungsraum mit Bedienung im Busverkehr sind:
• Darmstadt – (Groß-Zimmern –) Dieburg (bedient durch Linien 671, 672, 673, 674, 677, 682)
• Darmstadt – Roßdorf – Reinheim – Fürth (Linien 678, 693, K55, K56)
• Reinheim – Groß-Zimmern – Dieburg (Linie 679)
• Darmstadt – (Dieburg –) Groß-Umstadt (Linien 671, 678, 681)
• Hähnlein – Sandwiese – Alsbach – Bickenbach (K50) (der Abschnitt Bickenbach – Seeheim – Ober-
Beerbach – Nieder-Beerbach der Linie K50 ist als lokaler Verkehr eingestuft)
Regionale Buslinien, die die Grenze des Untersuchungsraumes überschreiten, jedoch auch innerhalb
des Untersuchungsraumes wesentliche regionale Bedeutung einnehmen, sind:
• DA-Arheilgen – Neu-Isenburg (Linie 662)
• Dieburg – Münster – Eppertshausen – Rödermark (Linien 674, 679, 684)
• Reinheim – Fürth – Rimbach (Linie 693)
• Darmstadt – Weiterstadt – Groß-Gerau (Linie 5506)
• Darmstadt – Gräfenhausen – Mörfelden-Walldorf – Frankfurt Flughafen (Linie 751)
Der regionale Busverkehr ist an definierten Verknüpfungspunkten an den SPNV angebunden.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 54 von 149
6.2.2 Lokaler Verkehr
Straßenbahnverkehr
Das Straßenbahnsystem im Untersuchungsraum besteht aus neun Linien, die neben den zentralen
Bereichen die Stadtteile/-bereiche Arheilgen, Kranichstein, Böllenfalltor, Lichtenbergschule und Eber-
stadt erschließen. Verknüpfungen der Linien untereinander sowie mit den ergänzenden Buslinien
finden überwiegend im Zentrum, am Luisenplatz, statt. Vier Linien verkehren bis zum Hauptbahnhof
und schaffen dort die Verknüpfung zum SPNV. Zwei Linien sind am Nordbahnhof auf den SPNV ange-
bunden.
Die Straßenbahn übernimmt in der Stadt Darmstadt und in den übrigen bedienten Orten wichtige Er-
schließungsfunktionen.
Die Straßenbahnlinien 4, 6, 8 und 9 bedienen über die Stadtgrenze hinaus die Orte Griesheim sowie
Seeheim-Jugenheim und Alsbach und stellen damit für den Stadt-Umland-Verkehr ein qualitativ
hochwertiges ÖPNV-Angebot mit Hauptaufgaben der örtlichen Erschließung und der Verbindungs-
funktion nach Darmstadt dar.
Stadtbusverkehr Darmstadt
Zusätzlich zur Straßenbahn übernimmt in Darmstadt der Stadtbusverkehr außerhalb der Straßen-
bahnkorridore die Erschließungsaufgaben. Der Stadtbusverkehr ist an bestimmten Verknüpfungs-
punkten an den SPNV und den Straßenbahnverkehr angebunden. Umsteigemöglichkeiten zwischen
den Stadtbuslinien und den anderen Verkehrssystemen in Darmstadt bestehen an verschiedenen
Haltestellen, insbesondere am Luisenplatz und am Hauptbahnhof.
Umlandverkehr
Einzelne Buslinien übernehmen im Stadt-Umland-Verkehr Darmstadt wesentliche Verbindungsfunk-
tionen, die auf die intensiven Verkehrsverflechtungen zwischen den Nachbarstädten und Gemeinden
und dem Oberzentrum Darmstadt ausgerichtet sind. Die Linien binden die direkt an Darmstadt an-
grenzenden Orte auf möglichst direktem Weg an das Zentrum und den Hauptbahnhof an. Von diesen
Linien werden im Einzelfall auch im Stadtgebiet Erschließungsaufgaben wahrgenommen (z. B. Linien
K59 und K62 im Bereich Eschollbrücker Straße, Linien 5506, 5513 und 5515 im Bereich Pallaswie-
senstraße, Linien K55/K85, K56, 671 und 672 zwischen Ostbahnhof und Hauptbahnhof).
Weitere lokale Verkehre
Für die lokale Verkehrserschließung außerhalb des Oberzentrums Darmstadt gibt es weitere ÖPNV-
Angebote, die je nach Verkehrsaufgabe ein unterschiedliches Bedienungsangebot aufweisen. Dabei
handelt es sich überwiegend um lokale Verkehre aus dem jeweiligen Nahbereich in die zentralen Or-
te bzw. um Ortsverkehre, aber auch um eigenständige Stadtverkehre in Ober-Ramstadt.
Die lokalen Verkehre sind an definierten Verknüpfungspunkten auf die regionalen Verkehre ausge-
richtet und ermöglichen dort die Weiterfahrt zu übergeordneten Zielen.
Flexible Bedienungsformen
Anrufsammeltaxi-Verkehre werden im Untersuchungsraum als lokale Verkehrsangebote in den Orten
Mühltal, Münster, Eppertshausen, Griesheim, Groß-Zimmern, Dieburg und Seeheim-Jugenheim an-
geboten. Die Linie NB verkehrt zu bestimmten Zeiten als Anruf-Linien-Taxi. Aufgrund der räumlichen
und nachfragerelevanten Strukturen sind dort Linienverkehre nur schwer realisierbar. Die AST-
Verkehre sind dort speziell auf die vorhandenen Mobilitätsbedürfnisse ausgerichtet und schaffen
somit Verknüpfungen mit den regionalen Verkehrsangeboten.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 55 von 149
In Ober-Ramstadt und Mühltal werden lokale bedarfsgesteuerte Bedienungsformen unter den Na-
men midkom (Mobilität in der Kommune) angeboten, die als Ergänzung zum Linienverkehr im ÖPNV
fungieren. Für weitere Orte wurden Machbarkeitsstudien zur Einführung bzw. Ausweitung der Mid-
kom-Verkehre erstellt. Die Studien geben auf der Grundlage von Bedarfserhebungen Hinweise zu
Verbesserungspotenzialen.
6.2.3 Produktprofilierung und Hierarchisierung der ÖPNV-Angebote
Eine Differenzierung der Verkehrsangebote im ÖPNV nach bestimmten Funktions- und Qualitäts-
merkmalen ist für den Stadtverkehr Darmstadt sowie in Ansätzen für weitere lokale Verkehrsangebo-
te vorhanden. In den Fahrgastinformationsmedien (z. B. Fahrplanbuch, Liniennetzplan) sind diese
Produkte jedoch als eigenständige ÖPNV-Angebote nicht einheitlich dargestellt und nur schwer er-
kennbar. Die Stadtbuslinien in Darmstadt sind in ihrer Produktausprägung (und in ihrem herausra-
genden Bedienungsangebot) nicht zu unterscheiden von Stadt-Umland-Verkehren oder Linien mit
vorrangiger Ausrichtung auf den Schulverkehr. Weitere Linien im Stadtbusverkehr zum Beispiel in
Ober-Ramstadt (Linien OR1 und OR2) sind im Fahrplanbuch zwischen der Linie O und der Linie P im
Stadt-Umlandverkehr Darmstadt zu finden.
Im Bereich des Regionalbusverkehrs gibt es Schnellbus-Linien mit den Liniennummern K85 und 681 –
684 sowie eine NachtExpress-Linie n71. Diese Linien mit ihren besonderen Produktqualitäten werden
nicht explizit vermarktet. Auch die bedarfsgesteuerten Bedienungsformen im Untersuchungsraum
weisen keine zusammenhängende Darstellung in der Fahrgastinformation auf.
Insgesamt ist eine Produktprofilierung und Hierarchisierung der ÖPNV-Angebote nur in Ansätzen
vorhanden.
6.3 Bewertung der Verkehrsbedienung
Die Bewertung des ÖPNV-Angebotes erfolgt anhand der im Anforderungsprofil definierten Standards
und Qualitäten.
Erschließungsqualität
Die Bewertung der Erschließungsqualität zeigt, dass die zentralen Bereiche der Orte im Untersu-
chungsraum sowie Siedlungsschwerpunkte durch die vorhandenen öffentlichen Verkehrssysteme
nahezu flächendeckend erschlossen sind (siehe Karten 3 und 3a).
In der Stadt Darmstadt sind aufgrund der Kriterien des Anforderungsprofils folgende Erschießungsde-
fizite festzustellen:
Unzureichend erschlosse-
ner Bereich i. d. Stadt
Darmstadt
Entfernung zur nächstgelegenen
Haltestelle
Bewertung
nordöstliches Komponis-
tenviertel
ca. 500 m (Regerweg, A.-Messel-
Weg)
Erschließung noch akzeptabel
/barb4right kein Handlungsbedarf
Schlossgartenstra-
ße/Hochschulstraße
ca. 400 m (Kopernikusplatz, Ale-
xanderstraße)
Erschließung noch akzeptabel
/barb4right kein Handlungsbedarf
südl. T.-Heuss-
Str./Schwambstraße
ca. 400 – 500 m (Heidenreich-
straße, Jahnstraße)
Erschließung noch akzeptabel
/barb4right kein Handlungsbedarf
Martinstra-
ße/Niedergallweg/Hobrecht
straße/Steinbergweg
ca. 500 – 700 m
(Steinberg/Stadion, Freiberger
Platz, Jahnstraße, Herdweg)
Großräumiges, z. T. verdichtetes innerstäd-
tisches Gebiet mit mangelhafter Erschlie-
ßung
/barb4right Handlungsbedarf
NVP 26. Oktober 2010 Seite 56 von 149
Unzureichend erschlosse-
ner Bereich i. d. Stadt
Darmstadt
Entfernung zur nächstgelegenen
Haltestelle
Bewertung
Noackstraße/Franklinstraße
(Lincoln-Siedlung)
ca. 700 m
(Marienhöhe)
Konversionsgebiet mit verdichteter Sied-
lungsentwicklung
/barb4right Handlungsbedarf
Östliche Cooperstraße
(Cambrai-Fritsch-Kaserne)
ca. 500 – 600 m
(Marienhöhe, Lichtenbergschule)
Konversionsgebiet mit verdichteter Sied-
lungsentwicklung
/barb4right Handlungsbedarf
Havelstra-
ße/Hügelstraße/Hindenbur
gstraße
ca. 400 – 500 m
(Rhein-/Neckar-Straße,
Eschollbrückerstraße)
z. T. verdichtetes innerstädtisches Gebiet
mit mangelhafter Erschließung
/barb4right Handlungsbedarf
Sandstraße/Zimmerstraße ca. 400 – 500 m
(Rhein-/Neckar-Straße,
Eschollbrückerstraße)
verdichtetes innerstädtisches Gebiet mit
mangelhafter Erschließung
/barb4right Handlungsbedarf
Eberstadt-Nord: Am Stei-
nernen Kreuz/Auf der Ma-
rienhöhe
bis zu 800 m
(Fr.-Ebert-Straße)
Dünn besiedeltes Wohngebiet mit mangel-
hafter Erschließung
/barb4right Handlungsbedarf
Eberstadt-Nord: Goerde-
lerweg/Bäumerweg
ca. 500 m
(C.-Ulrich-Straße)
Erschließung noch akzeptabel
/barb4right kein Handlungsbedarf
Eberstadt-West: westlich
der Reuterallee
ca. 400 m
(Katharinenstraße, Thüringer-
straße)
Erschließung noch akzeptabel
/barb4right kein Handlungsbedarf
Eberstadt Villenkolonie:
(südöstliche Frankensteiner
Straße)
ca. 500 – 600 m
(Fr.-Best-Weg)
Dünn besiedeltes Wohngebiet mit mangel-
hafter Erschließung
/barb4right Handlungsbedarf
Wixhausen: In der Hahnhe-
cke/Am Hasenpfad
ca. 400 – 500 m
(Brucknerstraße, Messeler Par-
kstraße)
Erschließung noch akzeptabel
/barb4right kein Handlungsbedarf
Arheilgen: nördl. Obere
Mühlstraße
ca. 500 m
(Bornstraße, Messeler Straße)
Erschließung noch akzeptabel
/barb4right kein Handlungsbedarf
Arheilgen: Zille-
weg/Kollwitzweg/Arheilger
Woogstraße
ca. 500 m
(Fuchsstraße, Hofgasse)
Erschließung noch akzeptabel
/barb4right kein Handlungsbedarf
Tabelle 17: Stadt Darmstadt - Defizite in der Erschließung von Siedlungsbereichen
Eine ergänzende Einschätzung der Erschließungsqualität liefern die Ergebnisse der Untersuchung
„Mobilität in Deutschland“. Abbildung 17 und Abbildung 18 zeigen, dass nach eigenen Angaben über
60% der Befragten in weniger als 400 m Entfernung von einer Bus- oder Straßenbahnhaltestelle und
in weniger als 1000 m Entfernung von einem Bahnhof wohnen. Im Vergleich mit anderen hessischen
Städten gleicher Größenordnung zeigt Darmstadt zwar einen geringeren Erschließungsgrad bei Halte-
stellen des lokalen ÖPNV, dafür aber einen umso besseren bei Schienen-Haltpunkten.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 57 von 149
Entfernung von Wohnung zur nächstgelegenen
Bushaltestelle
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Darmstadt Städte in Hessen
mit 100 bis 500 Tsd.
EW
weiter als 1 Kilometer
400 Meter bis unter 1
Kilometer
200 bis unter 400 Meter
100 bis unter 200 Meter
unter 100 Meter
Abbildung 17: Entfernung von Wohnung zur nächstgelegenen Bushaltestelle
Entfernung von Wohnung zum nächsten
Nahverkehrsbahnhof
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Darmstadt Städte in Hessen
mit 100 bis 500
Tsd. EW
weiter als 1 Kilometer
400 Meter bis unter 1
Kilometer
200 bis unter 400 Meter
100 bis unter 200 Meter
unter 100 Meter
Abbildung 18: Entfernung von Wohnung zum nächsten Nahverkehrsbahnhof
Im Landkreis Darmstadt-Dieburg sind die zentral gelegen Bereiche der Orte weitestgehend gut er-
schlossen. Defizite sind überwiegend in Siedlungsrandlage festzustellen:
Unzureichend erschlosse-
ner Bereich im LK Darm-
stadt-Dieburg
Entfernung zur nächstgelegenen
Haltestelle
Bewertung
Alsbach – Süd: Hochstraße,
Kirchstraße (z. T.), Hinden-
burgstraße
ca. 700 m
(Am Hinkelstein, Rathaus)
Wohngebiet, Erschließung nicht akzeptabel
/barb4right Handlungsbedarf
Babenhausen: Ziegelruh
(Gewerbegebiet)
ca. 700 m
(Luisenstraße)
Gewerbliche Nutzung, Erschließung noch
akzeptabel
/barb4right kein Handlungsbedarf
Eppertshausen: Im Wüst-
feld, K.-Adenauer-Straße,
Sudetenstraße
ca. 700 m
(Mitte, Nord)
Erschließung noch akzeptabel
/barb4right kein Handlungsbedarf
NVP 26. Oktober 2010 Seite 58 von 149
Unzureichend erschlosse-
ner Bereich im LK Darm-
stadt-Dieburg
Entfernung zur nächstgelegenen
Haltestelle
Bewertung
Erzhausen: Westl. Bereich ca. 800 m
(Lessingstraße)
Dünn besiedeltes Gebiet, Erschließung
weitgehend noch akzeptabel
/barb4right kein Handlungsbedarf
Groß-Umstadt: Friedhof
(Nord), Ziegelwaldweg
bis zu 800 m
(Breite Gasse)
Dünn besiedeltes Wohngebiet, Friedhof als
zentrale Einrichtung mit mangelhafter Er-
schließung
/barb4right Handlungsbedarf
Groß-Umstadt: Klein-
Umstadt Ludwigstraße, Am
Köpfchen
bis zu 800 m
(Weidweg)
Ortskern Klein-Umstadt, z. T. dichter besie-
delter Wohnbereich, Erschließung nicht ak-
zeptabel
/barb4right Handlungsbedarf
Mühltal Nieder-Ramstadt:
Am Klingenteich
ca. 600 m
(Im Wiesengrund)
Dünn besiedeltes Wohngebiet, Erschließung
noch akzeptabel
/barb4right kein Handlungsbedarf
Pfungstadt: Gewerbegebiet
B 426 (W.-v.-Siemens-
Straße, G.-Daimler-Straße)
bis zu 1,5 km
(Ostendstraße)
Gewerbliche Nutzung, mangelhafte Er-
schließung
/barb4right Handlungsbedarf
Pfungstadt: Elbestra-
ße/Oderstraße
ca. 500 m
(Südring, Odenwaldstraße)
Erschließung noch akzeptabel
/barb4right kein Handlungsbedarf
Pfungstadt: Büchner-
weg/Grüner Weg
ca. 500 m
(Am Mühlberg, Mühlenapotheke)
Erschließung noch akzeptabel
/barb4right kein Handlungsbedarf
Pfungstadt: Südl. Müller-
Guttenbrunn-Straße, Mo-
zartstraße
ca. 500 m
(Südring, Karl-Marx-Straße,
Schwimmbad)
Erschließung noch akzeptabel
/barb4right kein Handlungsbedarf
Roßdorf-Stetteritz: Stette-
ritzring südliche Bereiche
bis zu 600 m
(Stetteritz)
Erschließung noch akzeptabel
/barb4right kein Handlungsbedarf
Wiebelsbach: Südlicher
Dorfkern (Die Ettern,
Herrnwald)
bis zu 700 m
(Sportplatz)
Ortskern Wiebelsbach, z. T. dichter besie-
delter Wohnbereich, Erschließung weitge-
hend noch akzeptabel
/barb4right kein Handlungsbedarf
Weiterstadt-Braunshardt:
Feldbergstraße, Rappmühl-
straße
bis zu 1,1 km
(Schloss)
Wohngebiet mit mangelhafter Erschließung
/barb4right Handlungsbedarf
Weiterstadt: Lärchen-
weg/Eichenweg
ca. 500 m
(Sudetenstraße, O.-Wels-Straße)
Erschließung noch akzeptabel
/barb4right kein Handlungsbedarf
Weiterstadt-Gräfenhausen:
südl. Ostendstraße
bis zu 700 m
(Gartenstraße, Ostendstraße)
Dünn besiedeltes Wohngebiet, Erschließung
weitgehend noch akzeptabel
/barb4right kein Handlungsbedarf
Tabelle 18: Landkreis Darmstadt-Dieburg – Defizite in der Erschließung von Siedlungsbereichen
Die im Folgenden aufgeführten verkehrlich bedeutsamen Einzelziele sind mit dem ÖPNV unzurei-
chend zu erreichen. Die Nachfragerelevanz ist jedoch aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen
(z. B. saisonal, nur bei gutem Wetter etc.) sehr unterschiedlich zu bewerten.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 59 von 149
unzureichend
erschlossenes
Einzelziel
Bewertung der Nachfragerelevanz im ÖPNV
Weltnaturerbe
Grube Messel
Überregionale Nachfrage, steigende Besucherzahlen werden mit Einrichtung des neuen In-
formationszentrums erwartet, ÖPNV-Anbindung über Bahnhof Messel (SPNV Linie 75, Busli-
nie U) mit ca. 1,6 km langem Fußweg verbunden
/barb4right Handlungsbedarf gegeben
Veste Otzberg ÖPNV-Anbindung am Wochenende nicht ge geben, Regionale Nachfrage, auch saisonabhän-
gig, ÖPNV-Anbindung über Haltestelle Auf der Burg oder Bernhardsrain (Linie K64)
/barb4right Handlungsbedarf prüfen
Badeseen (z. B.
Steinrodsee, Si-
ckenhofer See,
Grube Prinz von
Hessen)
Saisonale Nachfrage, überdurchschnittliches Radverkehrsaufkommen, Nachfragerelevanz im
ÖPNV in der Saison zu entsprechenden Badezeiten nachmittags bzw. am Wochenende und
in den Sommerferien vorhanden
Hofgut Oberfeld
Wachsendes Freizeit- und Erholungsangebot in Stadtrandlage. ÖPNV-Haltestelle Darmstadt
Ostbahnhof in 800 m Entfernung.
/barb4right Handlungsbedarf gegeben.
Tabelle 19: Defizite in der Erschließung von Einzelzielen
Aus den hier dargestellten Defiziten in der Erschließungsqualität lässt sich nicht überall direkt ein
Handlungsbedarf ableiten. Im Einzelfall ist abzuwägen, ob durch die vorhandenen verkehrlichen und
räumlichen Möglichkeiten eine wirtschaftliche ÖPNV-Erschließung erreicht werden kann und ob die
potenzielle Nachfrage ausreichend ist.
Bei allen übrigen im Sinne der Bewertungskriterien als „unzureichend erschlossen“ einzustufenden
Gebieten bzw. Einzelziele handelt es sich überwiegend um Bereiche mit geringer Verkehrsbedeutung
(z. B. Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte, Gewerbegebiete mit geringer Arbeitsplatzdichte,
Einzelziele mit geringem oder individuellem Besucheraufkommen).
Bedienungsqualität
Die Bedienungsqualität durch den lokalen und regionalen ÖPNV ist im Untersuchungsraum als
durchweg gut zu bewerten. Auf nahezu allen Linien, mit Ausnahmen einzelner Schulverkehrslinien,
wird ein Taktangebot vorgehalten (siehe Karten 4 und 4a).
Der ÖPNV in der Stadt Darmstadt ist durch die vorhandenen Linien von Montag bis Freitag im Tages-
verkehr mindestens durch einen 15-Minuten-Takt charakterisiert. Auf den Hauptrelationen bzw. auf
den nachfragestarken Achsen wird ein 7,5-Minuten-Takt vorgehalten. Am Wochenende wird auf na-
hezu allen Strecken ein Angebot im 15-/30-Minuten-Takt bzw. im 30-/60-Minuten-Takt angeboten.
Das ÖPNV-Angebot in den Orten des Landkreises Darmstadt-Dieburg zeichnet sich weitgehend durch
einen regelmäßigen Taktverkehr aus, zumindest in den zentralen Bereichen der Orte. Grundsätzlich
besteht aus jedem Ortszentrum an allen Verkehrstagen ein Verkehrsangebot Richtung Darmstadt.
Von Montag bis Freitag ist dieses Angebot mindestens der 60-Minuten-Takt, auf den meisten Relati-
onen wird jedoch ein deutlich dichteres Angebot (halbstündlich oder besser), tlw. durch Überlage-
rung mehrerer ÖPNV-Linien, erreicht. Auch am Wochenende besteht aus nahezu allen Ortszentren
mindestens ein stündliches Angebot Richtung Darmstadt.
Die jeweils relevanten Mittel- bzw. Unterzentren sind ebenfalls an allen Verkehrstagen zu erreichen.
Von Montag bis Samstag besteht aus den betreffenden Orten weitgehend ein stündliches bzw. halb-
NVP 26. Oktober 2010 Seite 60 von 149
stündliches Angebot, an Sonntagen wird überwiegend ein stündliches bzw. zweistündliches Angebot
vorgehalten.
In den folgenden Tabellen sind die vorhandenen Defizite dargestellt, die sich aus den Anforderungen
aus den in Kapitel 4.2.3 formulierten Qualitätsstandards ergeben. Auf allen hier nicht aufgeführten
Relationen werden die Standards erreicht bzw. überschritten.
Statistischer Bezirk
(Referenzhaltestelle):
Relation in die Innenstadt
Standard im An-
forderungsprofil
(Takt in Min.)
Bewertung
Qualitätskategorie A
Pallaswiesenviertel
(Windmühle/C.-Schenk-
Ring)
TVZ: 15
Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Am Kavalleriesand
(T-Online-Allee)
SVZ: 30 Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Arheilgen – West
(F.-Meister-Anlage)
HVZ: 15
TVZ: 15
SVZ: 30
Bei Berücksichtigung randlich gelegener Haltestellen
(Hofgasse, Fuchsstraße) ist Anforderung für TVZ und SVZ
erfüllt
Qualitätskategorie B
Paulusviertel
(Edith-Stein-Schule)
HVZ: 15
TVZ Mo-Fr: 15
TVZ Sa: 30
SVZ: 30
Bei Berücksichtigung randlich gelegener Haltestellen
(Jahnstraße, Goethestraße) ist Anforderung erfüllt
Alt-Arheilgen
(Wildstraße)
HVZ: 15
TVZ Mo-Fr: 15
TVZ Sa: 30
SVZ: 30
Bei Berücksichtigung randlich gelegener Haltestellen
(Hofgasse) ist Anforderung erfüllt
Arheilgen – Süd
(Th.-Mann-Platz)
HVZ: 15
TVZ Mo-Fr: 15
TVZ Sa: 30
SVZ: 30
Bei Berücksichtigung randlich gelegener Haltestellen (Im
Fiedlersee) ist Anforderung erfüllt
Kirchtannensiedlung
(EKZ Süd)
HVZ: 15
TVZ Mo-Fr: 15
TVZ Sa: 30
SVZ: 30
Bei Berücksichtigung randlich gelegener Haltestellen
(Frankenstein) ist Anforderung erfüllt
Qualitätskategorie B/C
Arheilgen – Ost
(Auf der
Hardt/Steinstraße)
HVZ: 15
SVZ Mo-Fr: 30
SVZ Sa, So: 60
Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Am Frankenstein
(F.-Best-Weg)
HVZ: 15
SVZ Mo-Fr: 30
SVZ Sa, So: 60
Bei Berücksichtigung randlich gelegener Haltestellen
(Eberstadt Friedhof) ist Anforderung erfüllt
Wixhausen – West
(Brückengasse)
HVZ: 15 Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Wixhausen - Ost
(Hindemithstraße)
HVZ: 15 Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Tabelle 20: Stadt Darmstadt – Defizite in der Bedienungsqualität in die Innenstadt
NVP 26. Oktober 2010 Seite 61 von 149
Statistischer Bezirk
(Referenzhaltestelle):
Relation zum Haupt-
bahnhof
Standard im An-
forderungsprofil
(Takt in Min.)
Bewertung
Qualitätskategorie A
Pallaswiesenviertel
(Windmühle/C.-Schenk-
Ring)
TVZ: 15
SVZ: 30
Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Alt-Bessungen
(Bessunger Straße)
HVZ: 15
TVZ: 15
SVZ: 30
Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Am Kavalleriesand
(T-Online-Allee)
TVZ: 15
SVZ: 30
Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Arheilgen – West
(F.-Meister-Anlage)
HVZ: 15
TVZ: 15
SVZ: 30
Bei Berücksichtigung randlich gelegener Haltestellen
(Hofgasse, Fuchsstraße) ist Anforderung für TVZ und SVZ
erfüllt
Qualitätskategorie B
Paulusviertel
(Edith-Stein-Schule)
HVZ: 15
TVZ Mo-Fr: 15
TVZ Sa: 30
SVZ: 30
Bei Berücksichtigung randlich gelegener Haltestellen
(Jahnstraße, Goethestraße) ist Anforderung erfüllt
Alt-Arheilgen
(Wildstraße)
HVZ: 15
SVZ: 30
Bei Berücksichtigung randlich gelegener Haltestellen
(Hofgasse) ist Anforderung erfüllt
Arheilgen – Süd
(Th.-Mann-Platz)
HVZ: 15
TVZ Mo-Fr: 15
TVZ Sa: 30
SVZ: 30
Bei Berücksichtigung randlich gelegener Haltestellen (Im
Fiedlersee) ist Anforderung erfüllt
Kirchtannensiedlung
(EKZ Süd)
HVZ: 15
TVZ Mo-Fr: 15
TVZ Sa: 30
SVZ: 30
Bei Berücksichtigung randlich gelegener Haltestellen
(Frankenstein) ist Anforderung erfüllt
Qualitätskategorie B/C
Arheilgen – Ost
(Auf der
Hardt/Steinstraße)
HVZ: 15
TVZ: 30
SVZ Mo-Fr: 30
SVZ Sa, So: 60
Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Am Frankenstein
(F.-Best-Weg)
HVZ: 15
SVZ Mo-Fr: 30
SVZ Sa, So: 60
Bei Berücksichtigung randlich gelegener Haltestellen
(Eberstadt Friedhof) ist Anforderung erfüllt
Wixhausen – West
(Brückengasse)
HVZ: 15 Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Wixhausen - Ost
(Hindemithstraße)
HVZ: 15 Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Tabelle 21: Stadt Darmstadt – Defizite in der Bedienungsqualität zum Hauptbahnhof
NVP 26. Oktober 2010 Seite 62 von 149
Statistischer Bezirk
(Referenzhaltestelle):
Relation zu sonstigen
Bahnhöfen
Standard im An-
forderungsprofil
(Takt in Min.)
Bewertung
Qualitätskategorie A
Pallaswiesenviertel
(Windmühle/C.-Schenk-
Ring)
/barb4right DA Hbf./Nordbahnhof
TVZ: 15
SVZ: 30
Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Arheilgen – West
(F.-Meister-Anlage)
/barb4right S-Bahn Arheilgen
HVZ: 15
TVZ: 15
SVZ: 30
Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Qualitätskategorie B
Alt-Arheilgen
(Wildstraße)
/barb4right S-Bahn Arheilgen
HVZ: 15
TVZ Mo-Fr: 15
SVZ: 30
Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Arheilgen – Süd
(Th.-Mann-Platz)
/barb4right S-Bahn Arheilgen
HVZ: 15
TVZ Mo-Fr: 15
TVZ Sa: 30
SVZ: 30
Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Qualitätskategorie B/C
Arheilgen – Ost
(Auf der
Hardt/Steinstraße)
/barb4right S-Bahn Arheil-
gen/Kranichstein Bf.
HVZ: 15
SVZ Mo-Fr: 30
SVZ Sa, So: 60
Dargestellte Anforderung wird für die Siedlung Auf der
Haardt nicht erfüllt
Wixhausen – West
(Brückengasse)
/barb4right S-Bahn Wixhausen
HVZ: 15 Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Wixhausen - Ost
(Hindemithstraße)
/barb4right S-Bahn Wixhausen
HVZ: 15 Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Tabelle 22: Stadt Darmstadt – Defizite in der Bedienungsqualität zu weiteren Bahnhöfen (aus den benachbarten Gebie-
ten/Bezirken)
Statistischer Bezirk
(Referenzhaltestelle):
Anbindung der Gewerbe-
und Industriestandorte
Standard im An-
forderungsprofil
(Kategorie A)
(Takt in Min.)
Bewertung
Am Kavalleriesand
(T-Online Allee)
TVZ: 15
SVZ: 30
Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Weiterstadt-Riedbahn
(Rathaus-
Riedbahnstr./Dr.-Otto-
Röhm-Str.)
HVZ: 15
TVZ: 15
SVZ: 30
Anforderung wird nicht erfüllt
Tabelle 23: Stadt Darmstadt – Defizite in der Bedienungsqualität zu Gewerbe- und Industriestandorten (aus den benach-
barten Gebieten/Bezirken)
Anm.: In dieser Tabelle sind die Defizite dargestellt, die sich aus den Anforderungen an die Qualitätskategorie A ergeben.
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Statistischer Bezirk
(Referenzhaltestelle):
Relation zum relevanten
Stadtteilzentrum
Standard im An-
forderungsprofil
(Takt in Min.)
Bewertung
Qualitätskategorie A
Arheilgen – West
(F.-Meister-Anlage)
HVZ: 15
TVZ: 15
SVZ: 30
Bei Berücksichtigung randlich gelegener Haltestellen
(Fuchsstraße) ist Anforderung für TVZ und SVZ erfüllt
Qualitätskategorie B
Alt-Arheilgen
(Wildstraße)
HVZ: 15
TVZ Mo-Fr: 15
SVZ: 30
Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Arheilgen – Süd
(Th.-Mann-Platz)
HVZ: 15
TVZ Mo-Fr: 15
TVZ Sa: 30
SVZ: 30
Bei Berücksichtigung randlich gelegener Haltestellen (Im
Fiedlersee) ist Anforderung erfüllt
Kirchtannensiedlung
(EKZ Süd)
HVZ: 15
TVZ Mo-Fr: 15
TVZ Sa: 30
SVZ: 30
Bei Berücksichtigung randlich gelegener Haltestellen
(Frankenstein) ist Anforderung erfüllt
Qualitätskategorie C
Arheilgen – Ost
(Auf der
Hardt/Steinstraße)
HVZ: 15
TVZ: 30
SVZ Mo-Fr: 30
SVZ Sa, So: 60
Dargestellte Anforderung wird für Bereich Steinstraße
teilweise erfüllt, für Bereich Auf der Hardt nicht
Am Frankenstein
(F.-Best-Weg)
SVZ: 60 Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Tabelle 24: Stadt Darmstadt – Defizite in der Bedienungsqualität in die Stadtteilzentren Arheilgen, Eberstadt, Kranich-
stein (aus den benachbarten Gebieten/Bezirken)
Stadt/Gemeinde: Relati-
on zum OZ DA
Standard im An-
forderungsprofil
(Takt in Min.)
Bewertung
Von Mittelzentren
Groß-Umstadt HVZ: 15
TVZ: 30
Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Von Unterzentren
Babenhausen HVZ: 15
TVZ: 30
SVZ: 60
Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Groß-Zimmern HVZ: 15 Dargestellte Anforderung wird tlw. nicht erfüllt
Münster HVZ: 15 Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Reinheim
(untersch. Haltestellen+
Wege)
HVZ: 15
Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
NVP 26. Oktober 2010 Seite 64 von 149
Stadt/Gemeinde: Relati-
on zum OZ DA
Standard im An-
forderungsprofil
(Takt in Min.)
Bewertung
Von Gemeinde
Otzberg HVZ: 30 Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Tabelle 25: Landkreis Darmstadt-Dieburg – Defizite in der Bedienungsqualität zum Oberzentrum Darmstadt
Stadt/Gemeinde: Relati-
on zum MZ/UZ
Standard im An-
forderungsprofil
(Takt in Min.)
Bewertung
Fischbachtal – Reinheim SVZ: 120 Dargestellte Anfo rderung wird in der Relation Niedern-
hausen – Reinheim nicht erfüllt
Otzberg – Groß Umstadt HVZ: 30
SVZ: 120
Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Schaafheim – Babenhau-
sen
SVZ: 120 Dargestellte Anforderung wird nicht erfüll t
Tabelle 26: Landkreis Darmstadt-Dieburg – Defizite in der Bedienungsqualität zum nächstgelegenen Mittelzentrum bzw.
Unterzentrum
Zwischen den Unterzentren und den Mittelzentren im Kreisgebiet werden die Anforderungen an die
Bedienungsqualität auf allen Relationen erfüllt.
Ebenso werden die Anforderungen an die Bedienungsqualität zwischen den Mittelzentren im Kreis-
gebiet erfüllt.
Stadt/Gemeinde: Relati-
on zu Gewerbe- und In-
dustriestandorten
Standard im An-
forderungsprofil
(Takt in Min.)
Bewertung
Griesheim – Am Kavalle-
riesand
TVZ: 30
SVZ: 60
Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Weiterstadt – Weiter-
stadt-Riedbahn
(Rathaus-
Riedbahnstr./Dr.-Otto-
Röhm-Str.)
HVZ: 15 Dargestellte Anforderung wird nicht erfüllt
Tabelle 27: Landkreis Darmstadt-Dieburg – Defizite in der Bedienungsqualität zu Gewerbe- und Industriestandorten in
der Stadt Darmstadt (aus den benachbarten Orten)
Stadt: Relation zu be-
nachbarten OZ
Standard im An-
forderungsprofil
(Takt in Min.)
Bewertung
Dieburg – Offenbach HVZ: 30 Dargestellte Anforderu ng wird in der HVZ, insbesondere
am Nachmittag, nicht durchgehend erfüllt
Dieburg – Ffm HVZ: 30 Dargestellte Anforderung wird in der HVZ, insbesondere
am Nachmittag, nicht durchgehend erfüllt
NVP 26. Oktober 2010 Seite 65 von 149
Stadt: Relation zu be-
nachbarten OZ
Standard im An-
forderungsprofil
(Takt in Min.)
Bewertung
Darmstadt – Mannheim HVZ: 30
TVZ: 60
SVZ: 60
Dargestellte Anforderung wird nicht erreicht
Darmstadt – Heidelberg HVZ: 30 Dargestellte Anford erung wird nicht erreicht
Darmstadt und MZ -
Aschaffenburg
SVZ So: 60 Dargestellte Anforderung wird nicht erre icht (gesamter
Sonntag T120)
Tabelle 28: Landkreis Darmstadt-Dieburg und Stadt Darmstadt – Defizite in der Bedienungsqualität zu benachbarten
Oberzentren
Erreichbarkeit und Beförderungszeiten (Verbindungsqualität)
Auf Relationen innerhalb der Stadt Darmstadt sind das Zentrum und der Hauptbahnhof von den je-
weiligen zentralen Haltestellen der Stadtbezirke größtenteils direkt und ohne Umstieg zu erreichen.
Die Fahrt in die Innenstadt ist aus den zentralen Bereichen der Bezirke Alt-Arheilgen, Arheilgen-Süd,
Eberstadt-Am Lämmchesberg, Eberstadt-Am Frankenstein, Eberstadt-Kirchtannensiedlung, Wixhau-
sen-West und Wixhausen-Ost mit einem Umstieg verbunden.
Zum Hauptbahnhof Darmstadt bestehen aus den zentralen Bereichen folgender Bezirke Verbindun-
gen mit einem Umstieg: Johannesviertel, Martinsviertel-West, Alt-Arheilgen, Am Oberfeld, Eberstadt-
Am Lämmchesberg, Eberstadt-Am Frankenstein und Eberstadt-Kirchtannensiedlung sowie aus Wix-
hausen-West und Wixhausen-Ost. Von Darmstadt-Eberstadt besteht zum Hauptbahnhof eine direkte
Straßenbahnverbindung nur montags bis freitags im 30-Minuten-Takt, zu den übrigen Zeiten ist ein
Umstieg an der Haltestelle Rhein-/Neckar-Straße erforderlich. Aus dem Bereich Nieder-Ramstädter-
Straße ist eine direkte Verbindung zum Hauptbahnhof nur an Schultagen vorhanden. Aus Arheilgen
besteht keine direkte Straßenbahnverbindung zum Hauptbahnhof, hier ist ein Umstieg am Nord-
bahnhof, Willy-Brandt-Platz oder Luisenplatz erforderlich. Aus nahezu allen Bezirken (Ausnahme:
Eberstadt-Am Frankenstein und Eberstadt-Kirchtannensiedlung) sind jedoch die nächstgelegenen
Bahnhöfe direkt zu erreichen. An Haltestellen, die weniger zentral liegen, bestehen teilweise auch di-
rekte Fahrtmöglichkeiten zu den genannten Zielen.
Ergänzende Informationen zur Erreichbarkeit und Verbindungsqualität im ÖV liegen für Darmstadt
aus der Studie „Mobilität in Deutschland“ vor. Demzufolge beurteilen rund die Hälfte der Befragten
die Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes und sogar knapp 60% die Erreichbarkeit von Einkaufszielen des
täglichen Bedarfs als gut oder sehr gut. Allerdings geben auch ca. 9% bzw. 18% an, ihren Arbeitsplatz
bzw. Geschäfte des täglichen Bedarfs überhaupt nicht mit dem ÖV erreichen zu können.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 66 von 149
Erreichbarkeit täglicher Ziele mit ÖV
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Erreichbarkeit des
Arbeitsplatzes mit ÖV
Erreichbarkeit v.
Läden/Geschäften
(tägl. Einkauf) mit ÖV
gar nicht
sehr schlecht
schlecht
einigermaßen
gut
sehr gut
Abbildung 19: Erreichbarkeit täglicher Ziele mit ÖV
Aus nahezu allen zentralen Bereichen der Orte im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist das Zentrum bzw.
der Hauptbahnhof in Darmstadt weitgehend direkt erreichbar. Aus den zentralen Bereichen der Orte
Messel und Pfungstadt ist Darmstadt nur mit einmaligem Umsteigen erreichbar, es besteht jedoch
jeweils auch eine direkte Anbindung über den Schienenverkehr; die Haltepunkte liegen jedoch ab-
seits der Zentren. Aus den Orten Schaafheim und Modautal gibt es keine direkte Verbindung in das
Zentrum von Darmstadt. Durch die Verknüpfung der vorhandenen Linien an definierten Umsteige-
punkten sind jedoch auch diese Verbindungen mit kurzen Übergangszeiten vorhanden.
Die Reisezeit zum Oberzentrum Darmstadt ist aus weiten Teilen des Untersuchungsraumes als gut zu
bewerten. Längere Reisezeiten von durchschnittlich über 40 Minuten werden aus den östlichen
(Schaafheim) und südlichen Landkreisgebieten (Modautal und Fischbachtal) erreicht (siehe Karte 5).
Das jeweils nächstgelegene Mittel- bzw. Unterzentrum ist aus den Orten ohne zentrale Funktion di-
rekt, ohne Umstieg und in angemessener Reisezeit zu erreichen.
Ein Reisezeitverhältnis zum Zentrum und zum Hauptbahnhof in Darmstadt zwischen ÖPNV und MIV
von 1,5 und schlechter ist aus Fischbachtal, Groß-Zimmern, Modautal, Pfungstadt und Seeheim-
Jugenheim festzustellen. Aus Messel und Weiterstadt wird zum Hbf. ein Reisezeitverhältnis von mehr
als 1,5 erreicht.
Auf Basis der im Anforderungsprofil definierten Standards zur Erreichbarkeit und Umsteigehäufigkeit
ist unten aufgeführtes Defizit festzustellen. Weitere Defizite bestehen nicht.
Relation Standard im Anforde-
rungsprofil
Bewertung
Pfungstadt (MZ) –
Darmstadt (OZ)
umsteigefrei Im SV mit Linie K59 einzelne Fahrten d irekt
Tabelle 29: Landkreis Darmstadt-Dieburg – Defizite Erreichbarkeit und Umsteigehäufigkeit
NVP 26. Oktober 2010 Seite 67 von 149
Verknüpfungspunkte und Anschlüsse
Im Untersuchungsraum bestehen folgende Verknüpfungspunkte. Die Anforderungen an die Definiti-
on der Verknüpfungspunkte ist in Kap. 4.2.3 enthalten.
Verknüpfungspunkte 1. Ordnung
Darmstadt Hauptbahnhof Darmstadt, Willy-Brandt-Pla tz
Darmstadt Luisenplatz Darmstadt, Böllenfalltor
Darmstadt, Berliner Allee Darmstadt-Arheilgen, Hofg asse
Darmstadt, Rhein-/Neckar-Straße Darmstadt-Eberstadt , Wartehalle
Darmstadt, Schloß Babenhausen, Bahnhof
Verknüpfungspunkte 2. Ordnung
Darmstadt, Mathildenplatz Reinheim, Bahnhof
Darmstadt Nordbahnhof Groß-Umstadt, Wiebelsbach Bah nhof
Darmstadt Ostbahnhof Dieburg, Bahnhof
Darmstadt-Kranichstein, Siemensstraße
Verknüpfungspunkte 3. Ordnung
Darmstadt-Arheilgen, Bahnhof Dieburg, Friedhof
Darmstadt-Arheilgen, Im Fiedlersee Pfungstadt Bahn hof
Griesheim, Platz Bar-le-Duc Alsbach Am Hinkelstein
Bickenbach, Bahnhof Groß-Bieberau Bahnhof
Seeheim, Neues Rathaus Groß-Umstadt Bahnhof
Jugenheim, Ludwigstraße Darmstadt-Kranichstein Bahn hof
Ober-Ramstadt, Bahnhof Darmstadt Windmühle
Ober-Ramstadt, Alicestraße/Rathaus Erzhausen Bahnho f
Nieder-Ramstadt, Chausseehaus Gräfenhausen Postplat z
Ernsthofen, Schule Niedernhausen Linde
Groß-Bieberau, Bahnhof Darmstadt Kühler Grund
Groß-Zimmern, Ponthierry-Platz Otzberg Bahnhof
Groß-Umstadt, Pfälzer Schloß Nieder-Ramstadt An der Bruchmühle
Schaafheim, Sporthalle
Tabelle 30: Verknüpfungspunkte
An verschiedenen Verknüpfungspunkten bestehen systematische (d. h. tagesdurchgängige) und da-
mit attraktive Umsteigeverbindungen zwischen dem Schienen- und Busverkehr sowie zwischen Bus-
linien untereinander, z. B. am Hauptbahnhof Darmstadt, in DA-Arheilgen Hofgasse (Straßen-
bahn/Buslinie A und WX) oder in Reinheim Bahnhof (Buslinie K55 zur Linie 693 und zur Linie K57).
Grundlage hierfür ist eine einheitliche Vertaktung der einzelnen Linien.
Im Abend- und Nachtverkehr bestehen ebenfalls systematische Anschlussmöglichkeiten. Im Stadt-
verkehr Darmstadt treffen sich hierzu Straßenbahn- und Buslinien zu jeder halben Stunde an der Hal-
NVP 26. Oktober 2010 Seite 68 von 149
testelle Luisenplatz. Hier sind auch einzelne Regionalbusverbindungen (K55/K85, 671, 672, 693 und
5515) in den Landkreis integriert.
An folgenden Bahnhöfen bestehen grundsätzlich Defizite in der Erreichbarkeit/Lage durch den Bus-
verkehr:
• Darmstadt-Kranichstein Bahnhof: Fußweg zwischen Bushaltestelle und Bahnhof mehr als 200 m
• Mühltal
• Weiterstadt Bahnhof: keine direkte Busanbindung
22
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
Bündel Linien Erhebungszeitraum Pünktlichkeit
Busverkehr
Bergstraße K 50 und K 52 Januar bis Juni 2009 88,85 %
Ried 45, 46, K 59, K 62 Januar bis Juni 2009 91,11 %
LDD Darm-
stadt/Odenwald
ERB 30, 671, 678,
681, 693
Jahr 2009 87,99 %
LDD Darm-
stadt/Dieburg
672, 673, 679, 682,
684
Januar bis Juni 2009 91,78 %
Kranichstein H und U Januar bis Juni 2009 89,94 %
Darmstadt Nord A, AH, AIR, R, WX Januar bis Juni 20 09 AIR 75,51 %
R 87,4 %
Darmstadt/Vorderer
Odenwald
F, K, L, N, NE, O Januar bis Juni 2009 85,31 %
Eber-
stadt/Pfungstadt
EB, NB, P, 8 N Januar bis Juni 2009 91,18 %
Pfungstadt PS - Keine Daten
SPNV
S3 Januar bis Juni 2009 93,71 %
S4 Januar bis Juni 2009 96,93 %
60 Januar bis Juni 2009 92,98 %
61 Januar bis Juni 2009 98,58 %
64 Januar bis Juni 2009 91,03 %
65 Januar bis Juni 2009 95,87 %
75 Januar bis Juni 2009 81,33 %
Tabelle 31: Pünktlichkeit nach Linienbündel (Quelle: DADINA, Pünktlichkeitsbericht 2009 (Als pünktlich gilt eine Fahrt,
wenn sie keine Verfrühung und nicht mehr als 3 Minuten Verspätung (RMV-Bahnlinien = 5 Minuten) hat. Für jede Li-
nie wird im Erhebungszeitraum die Pünktlichkeit aller Fahrten an ausgewählten Haltestellen (Messpunkte) festge-
stellt))
Folgende Bereiche mit Verspätungspotenzialen und betrieblichen Problemen wurden in der Beirats-
beteiligung genannt:
• Ausfahrtsituation für Busse aus der Haltestelle Darmstadt Böllenfalltor (fehlende Ausfahrtampel)
• Stauanfälliger Streckenabschnitt der Linie R zwischen Böllenfalltor und Südbahnhof
22 Ab 13.12.2009 werden einzelne Fahrten zum Bahnh of Weiterstadt mit Verknüpfung an die Züge Richtung Groß-
Gerau geführt.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 69 von 149
• Stauanfälliger Streckenabschnitt Böllenfalltor - Nieder-Ramstadt
• Verspätungsanfälliger Abschnitt in der Heidelberger Straße (Landskronstraße bis Eschollbrücker
Straße)
• Verspätungsanfälliger Abschnitt in der Nieder-Ramstädter Straße (Karlstraße bis Herdweg)
• Stauanfälliger Abschnitt in der Frankfurter Straße (Willy-Brandt-Platz bis Rhönring)
• Schlechter Straßenzustand in der Landgraf-Georg-Straße und Bismarckstraße
• Haltestelle Luisenplatz: Anfahrt der Haltestellenposition 3a (Linie 5515) führt über Wartebereich
von Fahrgästen, Haltestellenposition ist nicht markiert
Netz- und Fahrplangestaltung
Im Stadtverkehr Darmstadt besteht ein weitgehend transparentes Liniennetz mit grundsätzlich radia-
ler Ausrichtung der Linien auf das Stadtzentrum bzw. den Hauptbahnhof. Das lokale Grundgerüst des
ÖPNV bilden die Straßenbahnlinien. Der Stadtbusverkehr ergänzt die Achsen ohne Straßenbahnan-
bindung. Darüber hinaus gibt es einzelne Linien im Stadtverkehr, die die Verbindung zu weiteren
SPNV-Haltepunkten im Stadtgebiet gewährleisten. Die Linien im Stadtverkehr verkehren überwie-
gend als Durchmesserlinien, sodass auf bestimmten Achsen über das Zentrum hinaus Direktverbin-
dungen ohne Umstieg bestehen. Im Bereich des Stadtzentrums bzw. des Hauptbahnhofes sind die Li-
nien miteinander verknüpft und gewährleisten damit weitere Verbindungen innerhalb des Stadtge-
bietes, die mit einmaligem Umsteigen zu erreichen sind.
Der Umlandverkehr der Stadt Darmstadt ist an geeigneten Verknüpfungspunkten mit den Straßen-
bahnlinien bzw. dem Stadtverkehr verknüpft.
Das Liniennetz im Landkreisgebiet weist eine insgesamt gute und übersichtliche Struktur auf. Die ein-
zelnen Verkehrssysteme mit ihren unterschiedlichen Verkehrsaufgaben sind an definierten Verknüp-
fungspunkten aufeinander abgestimmt. Die relevanten Umsteigebeziehungen sind größtenteils im
Fahrplan dargestellt. Auf den einwohnerstarken Achsen bestehen Direktverbindungen in das Zent-
rum bzw. den Hbf. von Darmstadt. Abseits der Hauptverkehrsachsen bestehen durch die Ausrichtung
der Verkehre auf die jeweiligen lokalen Zentren und die Verknüpfung dort mit den regionalen Ver-
kehrsangeboten transparente Angebote.
Insgesamt haben die Linien weitgehend einheitliche Linienwege. Ausnahmen gibt es zu Schulzeiten.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 70 von 149
Parallelverkehre
SPNV-
Linie
Buslinie Paralleler Linienweg Bewertung
75 677 Darmstadt – Dieburg – Baben-
hausen – Aschaffenburg
Buslinie 677 verkehrt außerhalb des Bedienungszeit-
raumes des SPNV im Spätverkehr; Linien ergänzen sich
/barb4right nicht konkurrierend
61 674,
679, 684
Dieburg – Münster – Epperts-
hausen – Ober-Roden
Buslinien 674 und 679 bedienen Dieburg, Münster, Ep-
pertshausen und Ober-Roden mit besserer Erschließung
als die Bahnlinie; in der direkten Verbindung zwischen
Dieburg Bf. und Eppertshausen oder Ober-Roden stellt
insbesondere die Linie 679 einen Parallelverkehr dar
/barb4right Linie 679 mit teilweise konkurrierender Funktion
64 671 Groß-Umstadt – Babenhausen Buslinie 671 mit einzelner Fahrt im Schulverkehr auf der
Relation
/barb4right nicht konkurrierend
65 678 Darmstadt – Ober-Ramstadt –
Reinheim – Otzberg
Buslinie 678 verkehrt außerhalb des Bedienungszeit-
raumes des SPNV im Spätverkehr; Linien ergänzen sich
/barb4right nicht konkurrierend
60,
S3/4
662 Arheilgen – Langen – Neu-
Isenburg
Buslinie 662 mit Erschließungsaufgaben abseits des
SPNV-Korridors sowie Zu-/Abbringerfunktion zum SPNV
/barb4right nicht konkurrierend
Tabelle 32: Bewertung von Parallelverkehren
6.4 Bewertung der Haltestellen und Fahrzeuge
Haltestellen und Haltepunkte
Grundlage für die Bewertung der Ausstattungsmerkmale von Haltestellen und Verknüpfungspunkten
sind die in den Haltestellendatenbanken der Stadt Darmstadt sowie der DADINA enthaltenen Infor-
mationen. Für ausgewählte Verknüpfungspunkte wurde die Bewertung durch eine ergänzende Vor-
Ort Aufnahme erweitert.
In der Stadt Darmstadt wurden in der Haltestellendatenbank insgesamt 383 Haltestellpositionen er-
fasst. Rund 40 % der erhobenen Haltestellen sind mit einem niederflurgerechten Hochbordstein aus-
gerüstet. Bei rund 10 % der Haltestellen erfolgt der Einstieg auf Fahrbahnhöhe, darunter die zentra-
len Haltestellen Luisenplatz und Willy-Brandt-Platz sowie einzelne Positionen der Umsteigehaltestel-
len Ostbahnhof. Weitere Defizite bestehen u. a. an den wichtigen Verknüpfungspunkten Nordbahn-
hof und Böllenfalltor, an denen einzelne oder alle Haltepositionen mit einem Normalbordstein aus-
gestattet sind. Für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sind diese Haltestellen nicht bzw. nur sehr
eingeschränkt zu nutzen.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 71 von 149
11%
48%
41%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
Einstieg auf
Fahrbahnhöhe
Normalbord Niederflurgerechtes
Hochbord
Abbildung 20: Stadt Darmstadt – Einstiegssituation an Haltestellen (Quelle: Haltestellendatenbank Stadt Darmstadt
(Auswertung Haltestellenart))
Verknüpfungspunkte und bedeutende Haltestellen in der Stadt Darmstadt mit Defiziten bezüglich
Aufenthaltsqualität und Erscheinungsbild sind u. a.:
• Darmstadt Willy-Brandt-Platz (Straßenbahn-/Bushaltestelle): unübersichtliche Verkehrssituation,
Aufenthaltsfläche für Fahrgäste ist bei starkem Andrang (z. B. von Schülern) nicht ausreichend;
verbesserungswürdige Aufenthaltsqualität; kein barrierefreier Zustieg in Straßenbahn und Busse
möglich
• Darmstadt TU-Lichtwiese (Bushaltestelle): Fahrgast-Wartehalle und Aufenthaltsqualität in man-
gelhaftem Zustand
• Darmstadt Ostbahnhof (Bushaltestelle): keine befestigte Wartefläche, unzureichende Aufent-
haltsqualität, keine klare Kennzeichnung der Haltefläche, keine Wegweisung zu den verschiede-
nen Bushaltestellen (Stadtbus und Regionalbus)
• Darmstadt Luisenplatz (Straßenbahn-/Bushaltestelle): kein barrierefreier Zustieg in Straßenbah-
nen und Busse möglich; keine ausreichenden Unterstellmöglichkeiten für wartende Fahrgäste;
• Darmstadt Kranichstein Bf. : kein barrierefreier Zustieg zu den Zügen und zum Bahnhof; nicht be-
festigter Fußweg zum Bahnhof; fehlende Wegweisung im Verknüpfungsbereich der Straßen-
bahnhaltestelle Kranichstein Bahnhof, Bushaltestelle Steinstraße und Bahnhof
• Darmstadt Böllenfalltor: kein barrierefreier Zustieg in Straßenbahnen und Busse möglich
• Darmstadt-Eberstadt Bahnhof: kein barrierefreier Zugang zum Bahnsteig und Zustieg in die Züge;
Anlagen insgesamt in mangelhaftem Zustand.
• Darmstadt Nord: kein barrierefreier Zustieg in Straßenbahnen und Busse möglich sowie kein bar-
rierefreier Zugang zu den Bahnsteigen
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Abbildung 21: Haltestellensituation Darmstadt Willy-Brandt-Platz
Abbildung 22: Haltestellensituation Darmstadt Luisenplatz
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Abbildung 23: Haltestellensituation Darmstadt TU Lichtwiese
Abbildung 24: Haltestellensituation Darmstadt Ostbahnhof (Regionalbus)
NVP 26. Oktober 2010 Seite 74 von 149
Abbildung 25: Haltestellensituation Darmstadt Hauptbahnhof
Aus der folgenden Abbildung sind die grundsätzlichen Ausstattungsmerkmale der durch die Haltestel-
lendatenbank erfassten Haltestellen im Landkreis Darmstadt-Dieburg zu entnehmen. Insgesamt sind
in der Datenbank 759 Haltestellepositionen erfasst.
95% 93 %
9%
44%
50%
7 0%
8% 8%
0%
20%
40%
60%
80%
1 00%
Abbildung 26: Landkreis Darmstadt-Dieburg – Ausstattungsmerkmale der Haltestellen (Quelle: Haltestellendatenbank
DADINA)
Im Landkreis Darmstadt-Dieburg sind 14 % der erfassten Haltestellenpositionen mit einem nieder-
flurgerechten Hochbordstein ausgestattet, darunter die zentralen Haltestellen, Dieburg Post, Erzhau-
sen Hessenplatz (tlw.), Groß-Bieberau Biberplatz/Marktplatz, Messel Rathaus, Münster Zentrum,
NVP 26. Oktober 2010 Seite 75 von 149
Ober-Ramstadt Alicestraße/Rathaus (tlw.)/Bahnhof (tlw.) und Schaafheim Sporthalle/Ärztehaus so-
wie darüber hinaus die Verknüpfungspunkte Babenhausen Bahnhof (tlw.) und Dieburg Bahnhof. Wei-
tere Ausstattungsmerkmale bezüglich der Barrierefreiheit sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
1 4%
1 2%
4% 4%
1 4%
0%
5%
1 0%
1 5%
20%
Abbildung 27: Landkreis Darmstadt-Dieburg – Barrierefreiheit der Haltestellen (Quelle: Haltestellendatenbank DADINA)
Verknüpfungspunkte und bedeutende Haltestellen im Landkreis Darmstadt-Dieburg mit Defiziten be-
züglich Aufenthaltsqualität und Erscheinungsbild sind u. a.:
• Babenhausen Bahnhof: Bahnhofsumfeld, Unterführung und Bahnsteige in sehr schlechtem Zu-
stand; kein barrierefreier Einstieg in Busse (teilweise) oder Züge möglich; direkte Fußwegverbin-
dung zwischen Bahnhof und Bushaltestelle über Trampelpfade; keine Querungshilfe zur Bushal-
testelle in südlicher Richtung vorhanden
• Reinheim Bahnhof: fehlender direkter Zugang vom Bahnsteig zu den Bushaltestellen; kein barrie-
refreier Einstieg in die Busse möglich
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Abbildung 28: Unterführung im Bahnhof Babenhausen
Abbildung 29: Direkter Fußweg vom Bahnhof Babenhausen zu den Bushaltestellen
Positive Beispiele für die Ausstattung der Verknüpfungspunkte sind z. B. die Stationen Dieburg Bahn-
hof, Otzberg-Lengfeld Bahnhof oder Ober-Ramstadt Bahnhof.
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Abbildung 30: Haltestelle Dieburg Bahnhof
Abbildung 31: Haltestelle Otzberg-Lengfeld Bahnhof
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Abbildung 32: Haltestelle Ober-Ramstadt Bahnhof
Eine Bewertung ausgewählter Verknüpfungspunkte nach bestimmten Bewertungskategorien ist in
der Karte 6 dargestellt.
Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln
Die folgenden Tabellen geben eine Übersicht über die vorhandenen Bike+Ride- sowie Park+Ride-
Anlagen im Untersuchungsraum.
Ort Haltestellen mit Bike+Ride-Anlagen
Alsbach-Hähnlein Bahnhof, Beuneweg
Babenhausen Bahnhof
Bickenbach Bahnhof
Darmstadt Hauptbahnhof, Regerweg, Borsdorffstraße, Carl-Ulrich-Straße, Eberstadt Friedhof,
Gruberstraße, Institutszentrum, Kirche, Kranichstein Bahnhof, Modaubrücke, Sie-
mensstraße, Esselbornstraße
Dieburg Aubergenviller Allee, Bahnhof, Friedhof, Gr .-Zimmerner-Str., Kl.-Zimmerner-Str., L
3114, Marktplatz, Schießmauer
Erzhausen Bahnhof
Griesheim Platz Bar-le-Duc, Hans-Karl-Platz/Am Mark t, Wagenhalle, Kantstraße, St. Stephan,
Flughafenstraße
Groß-Umstadt Abzweig Semd, Bahnhof, Goethestr., Ott o-Hahn-Str., Pfälzer Schloß
Groß-Zimmern Frankfurter Str., Friedhof, Johannes-O hl-Straße, Ponthierry-Platz
Messel Rathaus
Modautal Brandau-Rathaus
Mühltal Bachgasse, Trautheim
Münster Bahnhof, Altheim Bahnhof
NVP 26. Oktober 2010 Seite 79 von 149
Ort Haltestellen mit Bike+Ride-Anlagen
Ober-Ramstadt Alicestr., Bahnhof, Rondell Wendeschl eife
Otzberg Lengfeld Bahnhof
Pfungstadt Bahnhof
Reinheim Bahnhof, Ort, Karl-Marx-Str., Roßbergring
Roßdorf Bessunger Forsthaus Siedlung, Darmstädter S traße, Dieburger Straße, Rathaus, Rat-
haus/Angerplatz, Hauptstraße, Nordhäuser Straße, Rathausstraße
Seeheim-Jugenheim Im Güldenen Wingert, Neues Rathau s, Ludwigstraße
Weiterstadt Bahnhof, Sudetenstr., Dornhecke, Schlo ß, Am Rotböll, Postplatz
Tabelle 33: Bahnhöfe/Haltestellen mit Bike+Ride-Anlagen ( Quelle: Haltestellendatenbank DADINA, Haltestellendaten-
bank Stadt Darmstadt und www.dadina.de (Stand: August 2009)
Ort Bahnhöfe/Haltestellen mit Park+Ride-Anlagen
Alsbach-Hähnlein Bahnhof, Beuneweg, Waage
Babenhausen Bahnhof, Jürgen-Schumann-Str., Ludwigst r., Stadthalle, VDO, Lärchenweg, Bahnhof,
Bahnübergang
Bickenbach Bahnhof
Darmstadt Hbf. Westseite, S-Bahnhof Arheilgen
Dieburg Bahnhof, L 3114, Schießmauer
Erzhausen Bahnhof
Griesheim St. Stephan
Groß-Umstadt Bahnhof, Wiebelsbach Bahnhof, Klein-Um stadt Bahnhof, Otto-Hahn-Str., Stadtfried-
hof
Groß-Zimmern Friedhof, Ponthierry-Platz
Messel Bahnhof
Modautal Brandau Rathaus
Mühltal Im Hag
Münster Bahnhof, Altheim Bahnhof
Ober-Ramstadt Bahnhof, Rathaus
Otzberg Bernhardsrain, Lengfeld Bahnhof
Pfungstadt Bahnhof
Reinheim Bahnhof
Roßdorf Darmstädter Straße, Dieburger Straße, Justi n-Wagner-Schule, Rathaus/Angerplatz,
Stetteritz
Schaafheim Gasthaus Schützenhof, Lindenstr., Raiffe isenbank
Seeheim-Jugenheim Bürgerhalle
Weiterstadt Im Rödling, Postplatz
Tabelle 34: Bahnhöfe/Haltestellen mit Park+Ride-Anlagen (Quelle: Haltestellendatenbank DADINA und www.dadina.de
(Stand: August 2009)
NVP 26. Oktober 2010 Seite 80 von 149
Fahrzeugausstattung Busse
Grundlage für die Bewertung der Fahrzeugausstattung bilden die Daten der DADINA von 2009. Dabei
wurden von sieben Verkehrsunternehmen insgesamt 112 Fahrzeuge erfasst.
• Rund 80 % der erhobenen Fahrzeuge erfüllen mindestens die Euro 3 Norm,
• etwa 96 % haben Fahrgeräuschwerte von 80 db (A) und besser,
• zum Zeitpunkt der Erfassung waren 10 % der Fahrzeuge älter als 12 Jahre, rund zwei Drittel der
Fahrzeuge haben eine Fahrzeugalter von sechs Jahren oder jünger,
• über 90 % der erfassten Fahrzeuge sind in Niederflur-Bauart ausgestattet.
Weitere erfasste Ausstattungsmerkmale sind in den folgenden Abbildungen dargestellt:
63%
81%
100% 98% 96%
0%
20%
40%
60%
80%
100%
Abbildung 33: Fahrzeugausstattung – technische Merkmale
100% 97%
89%
82%
96%
68% 71%
85%
0%
20%
40%
60%
80%
100%
Abbildung 34: Fahrzeugausstattung – Barrierefreiheit und Fahrgastkomfort
NVP 26. Oktober 2010 Seite 81 von 149
6.5 Bewertung der Fahrgastinformation, des Services und der Hintergrundprozesse
Information und Fahrplantransparenz
Informationen zum Fahrplan, Liniennetz, Tarif und Vertrieb können von den ÖPNV-Nutzern über ein
vielfältiges Angebot bezogen werden, z. B. über Vorverkaufsstellen, die RMV-Mobilitätszentrale und
das HEAG mobilo-Kundenzentrum in Darmstadt, eine telefonische Beratung oder im Internet. Ein be-
sonderer Service ist die Verteilung von Fahrplanheften an alle Haushalte zum Fahrplanwechsel.
Etliche größere Haltestellen in Darmstadt verfügen bereits über dynamische Fahrgastinformationen,
die bei den Fahrgästen auf hohe Akzeptanz stoßen und deren weitere Verbreitung gewünscht wird.
Echtzeit-Fahrplanauskünfte können für die meisten Linien in der Stadt Darmstadt und im Landkreis
Darmstadt-Dieburg auch via Internet abgerufen werden.
In den Fahrplaninformationsmedien sind insbesondere die Informationen zu AST-Verkehren bzw. an-
derer bedarfsgesteuerter Angebote nicht einheitlich dargestellt (z. B. ist der AST-Verkehr im Linien-
netzplan nicht gekennzeichnet bzw. tlw. nicht dargestellt; AST-Verkehre sind in der RMV-
Fahrplanauskunft (Verbindungsauskunft) mit Ausnahme der Linien K47 und K48 nicht enthalten; im
Fahrplanbuch ist das Angebot Münster-Mobil erst hinter den Silvesterverkehren dargestellt und da-
mit den Sonderverkehren zugeordnet).
Die historisch gewachsene Liniennummerierung beinhaltet verschiedene Nummerierungssysteme
(einstellige Nummern für die Straßenbahn, Buchstaben für die Stadtbuslinien in Darmstadt, K-
Nummern für die Stadt-Umland-Linien, dreistellige und vierstellige Nummern für Regionalbuslinien).
Für den Fahrgast wird aus der Liniennummer nicht deutlich, inwieweit sich die Linien in der Bedie-
nungsqualität (z. B. 15-Minuten-Takt oder nur einzelne Fahrten an Schultagen) sowie in der Bedie-
nungsform (Linienverkehr, Anruf-Sammel-Taxi mit Anmeldepflicht) unterscheiden. Die Schnellbusli-
nien sind einem bestimmten Nummernkreis zugeordnet (681-684), jedoch wird diese Heraushebung
der Linien mit ihren besonderen Funktionen nicht gesondert erläutert und vermarktet. Ein Konzept
für eine klare Strukturierung und Neuordnung der Liniennummer im Busverkehr liegt vor, eine Um-
setzung ist jedoch bislang nicht erfolgt.
Tarif
Die Stadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg liegen im Verbundraum des Rhein-Main-
Verkehrsverbundes (RMV). Die im Untersuchungsraum genehmigten Linienverkehre unterliegen dem
RMV-Verbundtarif. Dieser Tarif ermöglicht es dem ÖPNV-Kunden im gesamten Untersuchungsraum
(und auch darüber hinaus) die Nutzung der ÖV-Angebote mit einem Fahrschein mit einem differen-
zierten Angebot aus Einzelfahrscheinen und Zeitkarten. Die lokalen ÖPNV-Angebote der Gemeinden
im Landkreis Darmstadt-Dieburg (Rufbusse, AST usw.) sind allerdings nicht in den RMV-Tarif integ-
riert, obwohl sie zum Teil Zu- und Abbringerfunktion zum übrigen ÖV haben. Die Tarifstruktur (Wa-
bensystem) ist vor allem für Gelegenheitsfahrgäste nur schwer verständlich. Einzelne Quell-Ziel-
Relationen weisen je nach genutztem Verkehrsmittel unterschiedliche Preisstufen auf, obwohl Fahrt-
zeit und Fahrtstrecke vergleichbar sind. Zwischen Einzelfahrscheinen und Zeitkarten fehlt ein Tarifan-
gebot, das Fahrgäste anspricht, die den ÖV regelmäßig, aber nicht täglich nutzen.
Bei Fahrten in die benachbarten Verbünde Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) und Verkehrsge-
meinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) gilt auf ausgewählten Fahrtbeziehungen der Über-
gangstarif. Jedoch sind nicht für alle Relationen in die benachbarten Verkehrsräume Fahrkarten in
den Übergangstarifen erhältlich, z. B. von Darmstadt-Süd nach Mannheim. Das Job-Ticket gilt nur in
die Übergangstarifgebiete des VRN.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 82 von 149
Vertrieb
Einzelfahrscheine sind an zahlreichen RMV-Fahrkartenautomaten im Untersuchungsraum sowie in
den Bussen zu erwerben. Zeitkarten können in den Bussen des Regionalverkehrs, über Vorverkaufs-
stellen und in der Mobilitätszentrale bezogen werden. Davon gibt es in der Stadt Darmstadt 24 und
im Landkreis Darmstadt-Dieburg 21. Darüber hinaus existieren folgende weitere Vertriebssysteme:
• RMV-HandyTicket: Ticket kann vor Fahrtantritt auf Handy geladen werden
• RMV-Fahrkarten im Internet: Zeitkarten können im Internet bestellt werden, Versendung erfolgt
per Post
Betrieb, Leitstelle und Störungsmanagement
Die Beschleunigung des ÖPNV durch separate ÖPNV-Trassen und Bevorzugung an Lichtsignalanlagen
ist im Stadtgebiet Darmstadt und auf den zulaufenden Strecken bereits weit fortgeschritten, aber
noch nicht flächendeckend umgesetzt.
Die Koordination des Betriebsablaufs im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der Stadt Darmstadt er-
folgt durch ein Betriebsleitsystem, das zugleich auch die dynamischen Fahrgastinformationen ver-
sorgt. Nicht einbezogen sind hierbei die flexiblen Bedienungsformen sowie Regionalbuslinien des
RMV.
Innerhalb der einbezogenen Linien findet eine automatische Anschlusssicherung statt. Anschlusssi-
cherungssysteme mit der Bahn bestehen nicht.
Marketing und Mobilitätsmanagement
Die Qualitäten des ÖPNV-Angebots werden im Rahmen der kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit
von Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen beworben. Dabei werden zum Teil bereits spezifi-
sche Zielgruppen angesprochen.
Für den Bereich des Schülerverkehrs ist die DADINA dabei, ein Mobilitätsmanagement aufzubauen,
dessen Schwerpunkte zunächst im Bereich der sicheren Bus- und Bahnnutzung liegen.
Eine kontinuierliche oder regelmäßig-periodische Nachfrageermittlung durch die Aufgabenträger fin-
det nicht statt. Die Kundenzufriedenheit wird bislang nur im Rahmen des Qualitätsmanagements der
Leistungserbringung bezogen auf einzelne Linien bzw. Unternehmen erhoben, nicht aber mit Blick
auf das Gesamtsystem ÖPNV.
Qualitätsmanagement
Die Aufgabenträger haben für die Leistungserbringung im Busangebot Qualitätsstandards definiert
und vertraglich vereinbart. Sie überprüfen deren Einhaltung mittels Qualitätskontrollen und Zufrie-
denheitsbefragungen. Die Qualität im ÖPNV im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der Stadt Darm-
stadt wird mittels eines Bonus-Malus-Systems bewertet.
Mit Hilfe eines im Aufbau befindlichen Beschwerdemanagementsystems wird die Entgegennahme
und Bearbeitung von Beschwerden von Fahrgästen und anderen Personen systematisiert und er-
leichtert.
Infrastrukturmanagement
Für Herstellung und Wartung der ÖV-Infrastruktur bestehen historisch gewachsene, differenzierte
Zuständigkeiten. In der Praxis werden die Aufgaben des Infrastrukturmanagements meist zufrieden-
stellend bewältigt. Die heterogenen Zuständigkeiten und Prozessabläufe stehen allerdings einer Wei-
NVP 26. Oktober 2010 Seite 83 von 149
terentwicklung der Qualität der Infrastruktur sowie einer Verbesserung der Effektivität des Infra-
strukturbetriebs zum Teil entgegen.
6.6 Beurteilung aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger
Im Rahmen ihrer Bürgerumfrage hat die Stadt Darmstadt 2009 über 3.500 Bürgerinnen und Bürger
unter anderem zu Themen des Verkehrs und der Mobilität befragt. Wie Abbildung 35 zeigt, sind die
Befragten mit den meisten Elementen des ÖV zufrieden oder sogar sehr zufrieden. An der Spitze der
Beurteilung steht die Erreichbarkeit der Haltestellen, was für die hohe Erschließungsqualität spricht.
Fahrplanangebot, Pünktlichkeit und Fahrzeugausstattung werden jeweils von rund 80% positiv beur-
teilt. Dagegen fällt die Zufriedenheit mit Umsteigeverbindungen (69% zufrieden/sehr zufrieden) so-
wie mit dem Kauf von Fahrscheinen (62% zufrieden/sehr zufrieden) deutlich ab. Mit Abstand die
schlechteste Bewertung erhalten die in Verantwortung des RMV stehenden Preise (27% zufrie-
den/sehr zufrieden). Offen bleibt dabei, welchen Anteil an dieser Beurteilung das Preisniveau und
welchen das Tarifsystem insgesamt hat.
Die insgesamt hohe Zufriedenheit mit dem ÖV spiegelt sich auch in den Einschätzungen zum Hand-
lungs- und Entwicklungsbedarf in verschiedenen Bereichen des Verkehrs wieder (Abbildung 36). Hier
sehen die Befragten deutlich höhere Prioritäten bei den Themen Ampelschaltung, Parkmöglichkei-
ten, Straßensanierung, und Fahrradwege als beim weiteren Ausbau des ÖPNV. Andererseits halten
aber auch nur wenige den ÖV-Ausbau für unwichtig – ein Meinungsbild, das sich insgesamt als Wert-
schätzung eines bereits guten ÖV-Angebots interpretieren lässt.
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Preise
Kauf von Fahrscheinen
Verbindungen (Anschlussmöglichkeiten beim Umsteigen )
Ausstattung der Busse uns Bahnen
Pünktlichkeit
Fahrplan (Häufigkeit der Fahrten)
Erreichbarkeit der Haltestellen sehr zufrieden
zufrieden
unzufrieden
sehr unzufrieden
weiß ich nicht
Abbildung 35: Zufriedenheit mit dem Öffentlichen Verkehr in Darmstadt
NVP 26. Oktober 2010 Seite 84 von 149
Für wie wichtig halten Sie ...
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
… Anbindung an das ICE-Netz
… Bau von Umgehungsstraßen
… Ausbau des ÖPNV
… Ausbau des Fahrradwegenetzes
… Sanierung der öffentlichen Wege
und Straßen
… Günstige Parkmöglichkeiten in
der Innenstadt
… Verbesserung des
Verkehrsflusses/Ampelschaltungen sehr wichtig
wichtig
eher unwichtig
unwichtig
weiß ich nicht
Abbildung 36: Wichtigkeit verkehrsbezogener Themen der Stadtentwicklung
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7. ÖPNV-Nachfrage
Der Bewertung der ÖPNV-Nachfrage werden die Ergebnisse der RMV-Zählung von 2004 zugrunde ge-
legt.
Nachfrage nach Linien bzw. Korridoren
Die Achse mit der stärksten Nachfrage im öffentlichen Verkehr ist die Schienenverkehrsachse zwi-
schen Heidelberg/Mannheim, Darmstadt und Frankfurt. Durch die R60 und die S3/4 werden dort an
einem Werktag (Montag bis Freitag) über 40.000 Einsteiger (inklusive einsteigende Umsteiger) im
Untersuchungsraum gezählt.
Jenseits der Eisenbahnstrecken ist auf den Straßenbahnlinien 4/5, 7/8 und 9 mit jeweils über 15.000
Einsteiger pro Tag (Montag – Freitag) die stärkste Nachfrage festzustellen. Herauszustellen ist die
Fahrgastnutzung auf der Linie H, der am stärksten genutzten Buslinie im Untersuchungsraum, mit
mehr als 14.000 Einsteigern an einem Werktag. Damit liegt diese Buslinie vor den SPNV- Linien R65,
R63, R75 (zum Zeitpunkt der Erhebung noch als getrennte Linien Darmstadt – Aschaffenburg und
Darmstadt – Wiesbaden dargestellt), R64 und R61 sowie den Straßenbahnlinien 3, 2 und 6.
Im Busverkehr ist im Korridor zwischen Dieburg, Groß-Zimmern und Darmstadt durch die Überlage-
rung mehrerer Buslinien die höchste Nachfrage im Untersuchungsraum in einem Korridor vorhanden.
Einsteiger/Tag (inkl. einsteigende Umsteiger)
Linien 2004 Mo.-Fr. Sa. So.
7/8 21.220 13.422 6.230
S3 21.013 11.793 7.409
4/5 20.803 7.648 4.331
R60 20.083 11.586 10.770
9 17.237 12.748 7.300
H 14.707 9.766 5.453
3 9.956 5.139 3.093
R75 9.409 5.987 6.581
K 8.726 3.515 1.888
672/682/683
(5502) 8.517 4.300 1.720
6 8.424
R65 8.111 2.279 2.431
F 8.060 5.611 2.398
R63 7.747 3.624 2.391
5515 6.353 2.882 1.017
671/681 (5501) 6.017 1.472 549
2 5.939
P 4.068 1.953 1.115
K55 4.038 961 430
L 4.016 3.314 1.067
R 3.290 688 321
O 3.142 1.959 937
NVP 26. Oktober 2010 Seite 86 von 149
Einsteiger/Tag (inkl. einsteigende Umsteiger)
Linien 2004 Mo.-Fr. Sa. So.
1 2.738
5514 2.326 908 770
R64 2.104 1.323 1.155
N 1.935 391 204
5510 1.831 311
45 (5505) 1.825 875 298
5506 1.749 260
R61 1.746 389 486
WX 1.650 576 369
K56 1.623 343 63
K67 1.265
A 1.187 389
693 (5503) 1.164 319 131
NE 1.063 413 98
5509 1.038 196 173
K65 993 5
U 940 226 89
K54 928 126 82
K64 833
K59 815 57
5513 809 235 193
K68 731
K62 729 133 66
AIR 657 458 479
BO 635
K66 547 5
EB 510 171
K50 490
662 (972) 480 84
B* 420 63 65
NB 417 86
K53 327 22 31
K57 303 78 13
PS 300 48
K50R (5511) 285 46 39
46 (K60) 276 98
K58 257
K52 246
NVP 26. Oktober 2010 Seite 87 von 149
Einsteiger/Tag (inkl. einsteigende Umsteiger)
Linien 2004 Mo.-Fr. Sa. So.
5507 102 158 68
K70 99
AH 87 22
W* 80 72 20
S4 80 1.390
678 (5512) 60 204 48
8N 12 44
Tabelle 35: Nachfrage nach Linien (Quelle: RMV-Zählung von 2004)
* = Linien sind zwischenzeitlich eingestellt, Bedienung wurde von anderen Linien übernommen
Nachfrage nach Haltestellen
Die Haltestellen mit der mit Abstand höchsten Fahrgastfrequentierung (jeweils > 35.000 Einsteiger
/Tag [Montag-Freitag]) sind der Hauptbahnhof und der Luisenplatz in Darmstadt. Neben den reinen
Einsteigern spielen an beiden Haltestellen auch die Umsteiger (48 bzw. 34 % der Gesamtnachfrage)
zwischen den ÖPNV-Angeboten eine bedeutende Rolle.
Die zentralen Haltestellen in Darmstadt Schloß mit über 10.000 Einsteigern /Tag (Montag – Freitag)
und Willy-Brandt-Platz mit über 5.000 Einsteigern /Tag (Montag – Freitag) haben einen deutlich ge-
ringeren Anteil an Umsteigern zu verzeichnen.
Die Haltestelle Böllenfalltor mit über 4.000 Einsteigern /Tag (Montag – Freitag) und mit einem Um-
steigeranteil von rund 65 % sowie die Haltestelle Eberstadt Wartehalle (rund 3.800 Einsteiger, Um-
steigeranteil 49 %) haben eine wesentliche Bedeutung als Umsteigehaltestelle.
Haltestelle in der Stadt
Darmstadt
Einsteiger/Tag
(Montag – Freitag)
Anteil Umsteiger auf ande-
re ÖPNV/SPNV-Angebote
Darmstadt Hauptbahnhof 40.463 48%
Darmstadt Luisenplatz 35.203 34%
Darmstadt Schloß 11.280 21%
Darmstadt Willy-Brandt-Platz 5.113 23%
Darmstadt Rhein-/Neckarstraße 4.822 30%
Darmstadt Böllenfalltor 4.586 65%
Eberstadt Wartehalle 3.825 49%
Arheilgen Hofgasse 3.189 40%
Darmstadt Berliner Allee 2.415 20%
Darmstadt Landskronstraße 2.131 12%
Tabelle 36: Stadt Darmstadt – Nachfragestärkste Haltestellen (Quelle: RMV-Zählung von 2004)
NVP 26. Oktober 2010 Seite 88 von 149
Im Landkreis Darmstadt-Dieburg haben die Bahnhöfe und zentralen Haltestellen der Mittel- bzw. Un-
terzentren die stärkste Nachfrage zu verzeichnen.
Haltestelle im Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einsteiger/Tag
(Montag – Freitag) Anteil Umsteiger
Dieburg Bahnhof 2.177 18%
Babenhausen Bahnhof 1.949 26%
Griesheim Platz Bar-le-Duc 1.552 16%
Reinheim (Odenw) Bahnhof 1.297 29%
Roßdorf Darmstädter Straße 1.163 0%
Griesheim Sankt Stephan 1.148 1%
Wiebelsbach-Heubach Bahnhof 1.128 43%
Groß-Zimmern Ponthierry Platz 1.123 0%
Groß-Umstadt Pfälzer Schloß 1.075 6%
Erzhausen Bahnhof 1.060 4%
Tabelle 37: Landkreis Darmstadt-Dieburg – Nachfragestärkste Haltestellen (Quelle: RMV-Zählung von 2004)
Bewertung der Marktpotenziale
Die Fahrtzwecke „Schule, Ausbildung“ und „Arbeit, dienstl. Erledigung“ dominieren deutlich mit je-
weils knapp einem Drittel der Fahrgäste. Desweiteren ergeben Fahrten als „private Erledigungen“
und mit dem Zweck „Freizeit und Urlaub“ zusammen ein weiteres Drittel der Fahrtzwecke der ÖPNV-
Fahrgäste.
Einsteiger/Jahr Anteil
Schule, Ausbildung 445.938 30 %
Arbeit, dienstl. Erledigung 454.012 31 %
private Erledigungen 271.140 18 %
Freizeit, Urlaub 206.989 14 %
Einkauf 102.337 7 %
Personen holen, bringen 10.233 1 %
Fahrgäste/Tag gesamt 1.490.649 100 %
Tabelle 38: Nachfrage nach Fahrtzweck (Quelle: RMV-Zählung von 2004)
Für eine vergleichende Bewertung der Nutzungsintensität in den Städten und Gemeinden im Unter-
suchungsraum wird aus der Jahressumme der Einsteiger an allen Haltestellen in einer Kommune und
der Einwohnerzahl dieser Kommune der Kennwert „Einsteiger pro Einwohner und Jahr“ gebildet. Die
Ergebnisse sind in folgender Tabelle dargestellt (hierbei sind auch die Fahrgäste im Schienenverkehr
berücksichtigt):
NVP 26. Oktober 2010 Seite 89 von 149
Gemeinde Einwohner
Einsteiger/Tag
(Mo.-Fr.)
Einsteiger/Jahr
(270 Werktage)
Kennwert „Einsteiger pro
Einwohner und Jahr“
Roßdorf 12.323 5.606 1.513.620 123
Dieburg 14.584 4.388 1.184.760 81
Modautal 5.017 1.286 347.220 69
Groß-Zimmern 13.785 3.253 878.310 64
Griesheim 26.204 5.898 1.592.460 61
Weiterstadt 24.025 5.440 1.468.800 61
Groß-Umstadt 21.338 4.566 1.232.820 58
Babenhausen 16.332 3.523 951.210 58
Ober-Ramstadt 14.967 2.951 796.770 53
Mühltal 13.886 2.481 669.870 48
Erzhausen 7.446 1.258 339.660 46
Otzberg 6.403 1.078 291.060 45
Reinheim 16.943 2.792 753.840 44
Groß-Bieberau 4.601 757 204.390 44
Seeheim-Jugenheim 16.221 2.461 664.470 41
Alsbach-Hähnlein 9.125 1.254 338.580 37
Bickenbach 5.372 746 201.420 37
Schaafheim 9.114 1.227 331.290 36
Pfungstadt 24.373 3.084 832.680 34
Messel 3.837 487 131.490 34
Fischbachtal 2.660 322 86.940 33
Münster 14.297 1.353 365.310 26
Eppertshausen 5.839 479 129.330 22
Summe LK 288.692 56.690 15.306.300 53
Darmstadt 141.439 176.060 47.536.200 336
Summe LK und Stadt 430.131 232.750 62.842.500 146
Tabelle 39: Nutzungsintensität nach Städten/Gemeinden (Quelle: RMV-Zählung von 2004)
NVP 26. Oktober 2010 Seite 90 von 149
8. Hinweise an die Städte und Gemeinden
Der Nahverkehrsplan ist entsprechend dem Hessischen ÖPNV-Gesetz maßgebend für den Öffentli-
chen Personennahverkehr in Verantwortung der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg. Über den Städte- und Gemeindebeirat sind auch die kreisangehörigen Kommunen in die
Gestaltung und Weiterentwicklung des ÖPNV eingebunden. Die Kommunen haben darüber hinaus
ihrerseits vielfältige eigene Möglichkeiten, die Verkehrsnachfrage sowie das Verkehrssystem selbst
zu beeinflussen und gestalten.
Ein System wie der Öffentliche Personennahverkehr kann am besten dann effizient seine Ziele errei-
chen, wenn alle Elemente und Teilsysteme aufeinander abgestimmt sind. Es ist daher erforderlich,
auch auf kommunaler Ebene Beiträge zu einem funktionierenden Gesamtsystem ÖPNV zu leisten.
Vor diesem Hintergrund werden den Kommunen folgende Hinweise gegeben:
• Die Lage neuer Siedlungsflächen steht in engem Zusammenhang zum Aufwand für die ÖV-
Erschließung bzw. zur Akzeptanz des ÖV: Flächen abseits bestehender ÖV-Angebote müssen
entweder aufwändig erschlossen werden (Bau von Haltestellen, laufende Betriebsaufwände)
oder sie sind im ÖV nicht gut erreichbar. Die Nähe zu bestehenden lokalen Buslinien gewährleis-
tet eine Mindesterschließung und –verbindung. Ideal sind Flächen in der Nähe leistungsfähiger
Schienenverkehrssysteme.
In der folgenden Tabelle werden Hinweise zur ÖV-Erschließung jener Siedlungsflächen gegeben,
die größer als 5 ha sind und als Vorranggebiet Planung im Entwurf 2009 des Regionalplan Süd-
hessen ausgewiesen sind.
Kommune Hinweise zur ÖV-Erschließung neuer Siedlung sflächen
(Vorranggebiete Planung gemäß Regionalplan Südhessen, Entwurf 2009, Karte 3)
Alsbach-
Hähnlein
Flächen liegen nahe lokaler Buslinien und ihrer Haltestellen
Babenhausen Flächen liegen überwiegend in größerer Entfernung von bestehenden lokalen Buslinien und
vom Bahnhof
Bickenbach Flächen liegen nahe Bahnlinie (Bahnhof B ickenbach), lokale Buslinien führen in der Nähe
vorbei
Dieburg Flächen im Westen und Süden liegen in größe rer Entfernung bestehender Buslinien bzw.
deren Haltestelle; Gewerbefläche im Norden liegt nahe regionaler Buslinie (ohne Haltestel-
le)
Eppertshausen Flächen liegen in mittlerer bis größe rer Entfernung von Buslinien und in größerer Entfer-
nung vom Bahnhof
Erzhausen (keine Siedlungsfläche > 5 ha)
Fischbachtal (keine Siedlungsfläche > 5 ha)
Griesheim Gewerbeflächen werden von lokaler Linie ( AST) erschlossen
Groß-Bieberau (keine Siedlungsfläche > 5 ha)
Groß-Umstadt Flächen in Klein-Umstadt liegen in der Nähe lokaler Buslinie (ohne Haltestelle); Flächen in
Groß-Umstadt/Richen liegen in der Nähe lokaler und regionaler Buslinien (ohne Haltestelle)
sowie des geplanten Haltepunkts Groß-Umstadt Nord; aufgrund der Flächengröße ggf. in-
nere ÖV-Erschließung notwendig.
Groß-Zimmern Fläche liegt an regionaler Buslinie (o hne Haltestelle)
Messel Fläche liegt in mittlerer Entfernung zu loka ler Buslinie
Modautal (keine Siedlungsfläche > 5 ha)
NVP 26. Oktober 2010 Seite 91 von 149
Kommune Hinweise zur ÖV-Erschließung neuer Siedlung sflächen
(Vorranggebiete Planung gemäß Regionalplan Südhessen, Entwurf 2009, Karte 3)
Mühltal Flächen liegen in der Nähe lokaler Buslinie n mit Haltestelle
Münster Flächen liegen nahe lokaler Buslinien (ohne Haltestelle) und in größerer Entfernung von
Bahnstationen
Ober-Ramstadt Flächen liegen in der Nähe der lokale n Buslinie (mit Haltestelle) und in größerer Entfernung
vom Bahnhof
Otzberg Fläche liegt unweit des Bahnhof bzw. an lok aler Buslinie mit Haltestelle
Pfungstadt Flächen liegen überwiegend nahe an beste henden innerörtlicher Buslinien, z.T. in Nähe be-
stehender Haltestellen
Reinheim Flächen in Spachbrücken und Reinheim liege n in größerer Entfernung bestehender Busli-
nien und Bahnhöfe. Fläche in Zeilhard liegt an regionaler Buslinie
Roßdorf Flächen in Gundernhausen und Roßdorf Südost liegen in der Nähe regionaler Buslinien mit
Haltestelle; Fläche in Roßdorf Nord liegt in größerer Entfernung bestehender ÖV-
Verbindungen
Schaafheim Flächen liegen in größerer Entfernung vo n bestehenden lokalen Buslinien
Seeheim-
Jugenheim
Fläche liegt nahe Straßenbahnlinie mit Haltestelle
Weiterstadt Flächen liegen in mittlerer bis größere r Entfernung zu bestehenden regionalen Buslinien;
Fläche in Braunshardt liegt nahe dem Bahnhof
Tabelle 40: Hinweise zur ÖV-Erschließung neuer Siedlungsflächen
• In der Bauleitplanung sollte bei der Ausweisung neuer Siedlungsflächen auf eine direkte Fuß- und
Radwegeverbindungen zu benachbarten Haltestellen und zu Bahnhöfen sowie auf die Möglich-
keit einer inneren ÖPNV-Erschließung bzw. geachtet werden. Haupt-Erschließungsstraßen sollen
in Linienführung, Querschnitt und Gestaltung die behinderungsfreie Führung von Standard-
Linienbussen ermöglichen.
• Für Haltestellen in Eigentum und Pflege der Kommunen gelten die Anforderungen des Nahver-
kehrsplans. Zusätzlich soll die Gemeinde auf eine sichere, direkte und barrierefreie Zuwegung zu
den Haltestellen Sorge tragen.
Haltestellen in Orten, die nicht flächendeckend mit dem ÖPNV erschlossen sind, sollen mit Fahr-
radabstellanlagen (Bike+Ride) ausgestattet werden.
• Kommunale ÖV-Angebote wie Rufbusse und AST-System sollen sich perspektivisch voll in den ÖV
integrieren. Mit Priorität ist eine Integration in das gesamte Fahrgastinformationssystem anzu-
streben. Ferner soll eine betriebliche und tarifliche Integration verfolgt werden.
• Baustellen im Straßenraum im Zuge von ÖV-Linien sollen so früh als möglich bereits im Planungs-
stadium an Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen kommuniziert werden. Bei umfangrei-
chen Baustellen längerer Dauer und mit Verkehrsbehinderungen sollen Aufgabenträger und Ver-
kehrsunternehmen in die Bauablaufplanung einbezogen werden.
• Städte und Gemeinden sollten neu zuziehende Bewohner aktiv über die bestehenden Mobilitäts-
angebote und speziell die ÖPNV-Angebote informieren. So genannte „Neubürgerpakete“ tragen
bereits in vielen Städten dazu bei, den ÖPNV und andere umweltfreundliche Verkehrsmittel zu
fördern. Erfahrungen zeigen, dass Personen in persönlichen Umbruchsituationen wie einem
Wohnortwechsel besonders offen für Änderungen ihrer Mobilitätsgewohnheiten sind.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 92 von 149
9. Hinweise zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Nach § 8 PBefG hat der Nahverkehrsplan die Abstimmung und Zusammenarbeit der verschiedenen
Träger für die ÖPNV-Teilsysteme Haltestellen und Fahrzeuge zu regeln. Die möglichst weitreichende
Barrierefreiheit im ÖPNV ist bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans zu verankern. Hierzu ha-
ben die Aufgabenträger im Anforderungsprofil (Kap. 4) detaillierte Anforderungen an die Barriere-
freiheit sowie Zielsetzungen für die Umsetzung in Form einer Prioritätenreihung formuliert.
Darüber hinaus sind auch sämtliche Maßnahmen zur Fahrgastinformation an Haltestellen, in Fahr-
zeugen sowie an Informationsstellen des ÖPNV auf die Anforderungen mobilitätseingeschränkter
Personen auszurichten.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 93 von 149
10. Maßnahmenkonzept
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Aussagen des Anforderungsprofils sowie der Ergebnisse der
Bestandsaufnahme, der Analyse der ÖPNV-Struktur und der Fahrgastnachfrage erfolgte die Entwick-
lung eines Maßnahmenkonzepts zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots sowie zur Behebung ver-
schiedener Defizite z. B. in der Erschließungs- oder Bedienungsqualität. Die untersuchten Mängel im
ÖPNV-Angebot wurden einzeln geprüft hinsichtlich einer verkehrlich sinnvollen und wirtschaftlich
vertretbaren Lösung. Zusätzlich wurden im Rahmen der Beteiligung des Beirats und der Abstimmung
mit der Arbeitsgruppe Nahverkehrsplan Anregungen für das Maßnahmenkonzept formuliert und für
die weitere Bearbeitung aufgenommen. Das vorliegende Maßnahmenkonzept wurde daher mit der
projektbegleitenden Arbeitsgruppe kontinuierlich abgestimmt.
Das Maßnahmenkonzept bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung des ÖPNV in der Stadt
Darmstadt und im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Die darin dargestellten Maßnahmen gliedern sich in
die Themenbereiche
• ÖPNV-Angebot,
• ÖPNV-Infrastruktur und Betriebsabwicklung,
• Maßnahmen SPNV,
• Haltestellen- und Infrastrukturmanagement,
• Verkehrsmanagement und Betriebsentwicklung,
• Fahrgastinformation,
• Mobilitätsmanagement,
• Marketing, Tarif und Vertrieb,
• Strategische Planung und Qualitätsmanagement sowie
• Infrastruktur.
Innerhalb dieser Themenbereiche wird folgende Unterscheidung der einzelnen Maßnahmen vorge-
nommen, die Auskunft über den zur Realisierung noch bevorstehenden Planungs- und Untersu-
chungsaufwand gibt:
• M („Machen“) : Maßnahme, die bereits in Realisierungsplanung ist oder die ohne erheblichen
Planungsaufwand realisiert werden kann.
• P („Planen“) : Maßnahme, für die Realisierungsplanungen überschaubaren Umfangs noch anzu-
stoßen sind.
• U („Untersuchen“) : Maßnahme/Thema mit größerem Untersuchungs- und Planungsbedarf (z.B.
Machbarkeitsstudie, Nutzen-Kosten-Untersuchung).
Mit der Zuordnung zu den drei Kategorien ist keinerlei Priorisierung oder planerische Setzung zur
zeitlichen Reihenfolge verbunden. Sachlogisch folgen aus den zur Realisierung noch bevorstehenden
Planungs- und Untersuchungsaufwänden jedoch auch zeitliche Realisierungshorizonte: während M-
und P-Maßnahmen aus planerischer Sicht in der Regel innerhalb des Gültigkeitszeitraums des NVP bis
2016 realisiert werden könnten, dürfte bei vielen U-Maßnahmen auch bei zügigem Planungsfort-
schritt eine Realisierung erst gegen Ende des Gültigkeitszeitraums oder danach erfolgen können.
Das Maßnahmenkonzept formuliert klare Aussagen zum künftigen ÖPNV-Angebot und benennt in
der Linienübersicht Linienwege, Bedienungszeiten, Fahrtenangebote bzw. Takte und Verknüpfungen.
Die mit dem Maßnahmenkonzept verbundenen Änderungen gegenüber dem bestehenden Fahrplan-
angebot sind gekennzeichnet.
Eine Übersicht über die Maßnahmen ist in den Karten 7 und 7a dargestellt.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 94 von 149
10.1 Maßnahmen ÖPNV-Angebot
Die angebotsbezogenen Maßnahmen stellen eine Abrundung des bestehenden guten ÖPNV-
Angebotes dar und verbessern in Detailbereichen die Erschließungs-, Bedienungs- und Verbindungs-
qualität im Verkehrsraum.
Generell ist das ÖPNV-Angebot an sich ggf. veränderte Rahmenbedingungen im Schulverkehr anzu-
passen. Insbesondere zwischen den Aussagen dieses Nahverkehrsplans und den sich derzeit in der
Fortschreibung befindlichen Schulentwicklungsplänen des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der
Stadt Darmstadt hat eine intensive Abstimmung zu erfolgen, um die Anforderung an eine optimale
Schülerbeförderung weitestmöglich zu erfüllen.
10.1.1 Maßnahmen im ÖPNV-Angebot
Nr. DA-
DI DA Maßnahme Bewertung
M1 x
Verbesserung der Erschließung und Bedie-
nung in Braunshardt durch neue Haltestelle
„Sportplatz“
Maßnahme behebt Erschließungsdefizit
M2 x
Verbesserung der Erschließung Industrie-
gebiet Dieburg durch neue Haltestelle für
Linien 674/679
Maßnahme behebt Erschließungsdefizit
M3 x Verbesserung der Erschließung Alsbach
Südost durch neue Haltestelle Linie 669
Maßnahme behebt Erschließungsdefizit
M4 x
Verbesserung der Verknüpfung der Linie
K62 mit der Riedbahn in Goddelau (nach
Abstimmung mit LNO GG)
Maßnahme beseitigt Defizit in der Verknüpfung,
konkrete Ausgestaltung des Fahrplans in Ab-
stimmung mit der LNVG GG vornehmen
M5 x
Verbesserung der Verbindung Groß-
Zimmern – Groß-Umstadt Krankenhaus
durch Verbesserung Anschlussbindungen
und Ruftaxi-Angebot am Wochenende
Maßnahme beseitigt Defizit in der Bedienungs-
qualität: Geringes Fahrgastpotenzial erwartet
M6 x
Neuordnung des AST-Verkehres K48 in
Seeheim-Jugenheim unter Berücksichti-
gung Linie K50
Zusammenführung der Bedienungsangebote als
Orts- und Ortsumlandverkehr von Seeheim-
Jugenheim, Maßnahme führt zu übersichtliche-
rem ÖPNV-Angebot
M7 x
Einführung/Ausweitung Ruftaxi-Angebot in
SVZ auf den Linien K53/K54, K55/K57 und
K64 im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Maßnahme beseitigt Defizite im Bedienungsan-
gebot
M8 x
Einführung neue Linie G Arheilgen – Wix-
hausen – GSI im Halbstundentakt
Maßnahme beseitigt Erschließungsdefizit und
verbessert Anbindung der GSI an die S-Bahn und
Straßenbahn
M9 x
Verlängerung Linie R bis Gewerbegebiet
Arheilgen-West über S-Bahnhof Arheilgen
Westseite
Maßnahme beseitigt Erschließungsdefizit und
verbessert Anbindung der Fa. Merck an die S-
Bahn und Straßenbahn
M10 x x
Verlängerung der Betriebszeiten auf der Li-
nien 4 montags bis freitags um ca. eine
Stunde
Ausweitung des Bedienungsangebotes auf stark
nachgefragten Verbindungen
M11 x x
Verdichtung des Fahrtenangebotes auf der
Linie 681
Ausweitung des Bedienungsangebotes auf stark
nachgefragten Verbindungen, Abstimmung mit
Linie 671
NVP 26. Oktober 2010 Seite 95 von 149
Nr. DA-
DI DA Maßnahme Bewertung
M12 x x Verbesserung des ÖPNV-Angebotes im Li-
nienbündel Weiterstadt (Linien 5513, 5515)
Bereits in der Umsetzung
M13 x x
Verbesserung des ÖPNV-Angebotes im Li-
nienbündel Groß-Umstadt (Linien K64, K67,
K68, K69, K70)
Bereits in der Umsetzung
M14 x x
Neuordnung Busangebot nach Inbetrieb-
nahme der Schienenstrecke Pfungstadt –
Darmstadt
Ausrichtung des Busverkehrs auf die neue Schie-
nenverbindung sowie Anpassung der durchge-
henden Linien nach Darmstadt
Angebotsmaßnahmen sind in der Abstimmung
mit der LNO Kreis Groß-Gerau und können noch
nicht im Einzelnen beschrieben werden
M15 x x Erschließung des Weltnaturerbes Grube
Messel mit Linie U
Maßnahme behebt das Erschließungsdefizit und
verbessert die Anbindung touristischer Ziele
M16 x x
Verbesserung einzelner Umsteigeverbin-
dungen am Ostbahnhof in Darmstadt mor-
gens bzw. abends von und zu den Zügen
der Odenwaldbahn
Maßnahme beseitigt Mängel in der Verknüpfung
zwischen Bus und SPNV
M17 x x
Schaffung einer Umsteigemöglichkeit zwi-
schen Bus und Straßenbahn bei der Linie
45 bei nach Darmstadt durchgebundenen
Fahrten (in Abstimmung mit LNO GG)
Maßnahme verbessert Verknüpfungsmöglichkei-
ten bei Fahrten in die Innenstadt von Darmstadt
M18 x x
Einrichtung einer neuen tangentialen Bus-
verbindung: DA-Wixhausen – Gräfenhau-
sen (mit Anschluss nach Weiterstadt)
Maßnahme behebt Defizite in der Bedienungs-
qualität in Wixhausen und schafft neue Verknüp-
fungsmöglichkeiten zwischen Darmstadt-Nord
und Weiterstadt bzw. Mörfelden-Walldorf
M19 x Anbindung Pfarrtanne in Alsbach-Hähnlein
mit Linie K 50
Maßnahme verbessert Erschließung des Gewer-
be- und Wohngebietes
M20 X X
Einrichtung zusätzlicher Fahrtmöglichkei-
ten auf der Linie 6 in der Mittagszeit zwi-
schen Alsbach und Frankenstein
Verdichtung des Bedienungsangebotes für Als-
bach-Hähnlein und Seeheim-Jugenheim von und
nach Darmstadt
Tabelle 41: Maßnahmen ÖPNV-Angebot (Verbesserung der Bedienungs-, Erschließungs- und Verbindungsqualität)
10.1.2 Prüfaufträge im ÖPNV-Angebot
Nr. DA-
DI DA Prüfauftrag
P1 x Prüfung der Verbesserung der Verknüpfung in Groß-Zimmern durch Veränderung von Halte-
stellen und/oder Linienwegen
P2 x Verbesserung der Erschließung Reinheim Südwes t mit bedarfsgesteuertem Angebot
P3 x Verbesserung der Erschließung Erzhausen Südos t mit bedarfsgesteuertem Angebot
P4 x Verbesserung der Erschließung westlicher Ortsrand Erzhausen und Freizeitanlage „Die Sauna“
mit bedarfsgesteuertem Angebot
P5 x Verbesserung der Erschließung in Altheim und Münster durch Ausweitung der Bedienung auf
SVZ und Wochenende
P6 x Verdichtung des Fahrtenangebotes in der Stadt Darmstadt auf der Linie A in TVZ und SVZ
NVP 26. Oktober 2010 Seite 96 von 149
Nr. DA-
DI DA Prüfauftrag
P7 x
Behebung von Erschließungsdefiziten in der Stadt Darmstadt, Einführung von Ruftaxi-
Angeboten z.B. auf den Stadtteilbuslinien A, AH und EB in der SVZ (Bereiche Arheilgen, Eber-
stadt), Buslinien K in der SVZ (Bereich Am Kavalleriesand)
P8 x Erschließung Edelsteinviertel und Hofgut Ober feld
P9 x
Schaffung einer tangentialen Busverbindung im östlichen Stadtgebiet Darmstadts (Korridor
Lichtwiese – Mathildenhöhe – Waldspirale), sofern Möglichkeiten zur Fahrzeitstabilisierung
vorhanden sind
P10 X X Aufbau einer Freizeitlinie (Darmstadt Hauptbahnhof – Mathildenhöhe – ) Oberwaldhaus –
Weltnaturerbe Grube Messel – Jagdschloss/Bioversum Kranichstein
P11 x x Nutzung von Regionalbus-Leerfahrten, Stärkere N utzung von Leer- und Betriebsfahrten
P12 X Integration von Stadt- und Regionalverkehrslinien zur besseren Abstimmung des Bedienungs-
angebotes, Abbau von Parallelverkehren
Tabelle 42: Prüfaufträge ÖPNV-Angebot (Verbesserung der Bedienungs-, Erschließungs- und Verbindungsqualität)
10.1.3 Untersuchungsbedarf im ÖPNV-Angebot
Nr. DA-
DI DA Untersuchungsbedarf
U1 x Erschließung Bereich Babenhausen Kaserne ab Beginn ziviler Nutzung unter Berücksich-
tigung flexibler Bedienungsformen im gesamten Stadtgebiet.
U2 x Prüfung Anbindung DA-Wixhausen mit Straßenbah n
U3 x
Verbesserung der Anbindung und Erschließung der Konversionsflächen Nathan-Hale-
Depot/Kelly-Barracks ab Beginn ziviler Nutzung sowie der Heimstättensiedlung ein-
schließlich kurzfristig realisierbarer Übergangsmaßnahmen.
U4 x Verbesserung der Anbindung und Erschließung der Konversionsflächen im Süden Darm-
stadts (Cambrai-Fritsch, Jefferson-Siedlung, …) ab Beginn ziviler Nutzung
U5 x Verbesserung der Anbindung der TU Lichtwiese einschließlich kurzfristig realisierbarer
Übergangsmaßnahmen.
U6 x x
Verbesserung Anbindung Fraport durch Angebotsverdichtung Linie AIR (durchgehender
30-Min.-Takt) und Führung in die Innenstadt zum Darmstadtium (im Zusammenhang mit
einem Airport-Shuttle, vgl. P 37)
U7 x x Überprüfung Bedienungsangebot und Bedienungssystem Darmstadt – Roßdorf – Groß-
Zimmern
Tabelle 43: Untersuchungsbedarf ÖPNV-Angebot (Verbesserung der Bedienungs-, Erschließungs- und Verbindungsquali-
tät)
NVP 26. Oktober 2010 Seite 97 von 149
10.2 Maßnahmen SPNV-Angebot
Im Bereich des SPNV-Angebotes werden folgende Maßnahmen, Prüfaufträge und Untersuchungsbe-
darfs formuliert.
10.2.1 Maßnahmen SPNV-Angebot
Nr. DA-
DI DA Anteil
Bahn
Maßnahme Bewertung
M40 x x x
Linie 60: Beibehaltung des SE
Frankfurt – Darmstadt – Hei-
delberg, Ausweitung des
schnellen RE-Verkehrs Frankfurt
– Darmstadt – Mannheim. Aus-
bau des Halbstundentaktes zwi-
schen Darmstadt und Frankfurt,
Erhöhung der Fahrzeugkapazi-
täten
Verbesserung des Schienenverkehrs-
angebotes Richtung Frankfurt und
Mannheim, Reduzierung der Reisezei-
ten nach Mannheim
M41 x x x
Linien 64/65: Ausweitung des
Kapazitätsangebotes, insbeson-
dere in der HVZ, sowie zusätzli-
che Fahrten im Nachtverkehr
sowie am Sonntagmorgen
Verbesserung des Schienenverkehrs-
angebotes auf der Odenwaldbahn in
den Hauptverkehrszeiten sowie im
Freizeitverkehr
M42 x x
Neubau eines Schienen-
Haltepunkts Groß-Umstadt
Nord
Verbesserung der Erschließungswir-
kung der Odenwaldbahn
M43 x x x Reaktivierung der Schienenstre-
cke Darmstadt – Pfungstadt
Bereits in der Umsetzung
Tabelle 44: Maßnahmen SPNV (Angebot und Infrastruktur)
10.2.2 Prüfaufträge SPNV-Angebot
Nr. DA-
DI DA Anteil
Bahn
Prüfauftrag
P31 x x Ausbau der Zugänge zu den Bahnsteigen (Platzkapazitäten auf der
Treppenanlage) am Hauptbahnhof Darmstadt
P32 x x x Linie S3: Taktverdichtung am Sonntagvormi ttag auf 30-Min.-Takt
P33 x x Linie 61: Verdichtung des Bedienungsangebotes in der HVZ am Nach-
mittag auf ein halbstündliches Angebot bis Dieburg
P34 x x x
Linie 75: Angebotsausweitung im Abendverkehr nach 21 Uhr: Stunden-
takt bis etwa 24.00 Uhr, Angebotsausweitung am Wochenende auf
Stundentakt bis etwa 24.00 Uhr, Einrichtung schneller Verbindungen
zwischen Wiesbaden – Mainz – Darmstadt – Dieburg – Aschaffenburg
P35 x x Neubau eines Schienen-Haltepunkts Babenhau sen-Sickenhofen
P36 x x Führung der RTW auf die Ostseite des Bahnhofs Dreieich-Buchschlag
(als Option zur Verlängerung der RTW auf die Dreieichbahn)
P37 x x Einführung eines schnellen Airport-Shuttle Darmstadt Hbf – FRA
(- Wiesbaden)
Tabelle 45: Prüfaufträge SPNV (Angebot und Infrastruktur)
NVP 26. Oktober 2010 Seite 98 von 149
10.2.3 Untersuchungsbedarf SPNV-Angebot
Nr. DA-
DI DA Anteil
Bahn
Untersuchungsbedarf
U11 x x x Linie S3: Langfristig Schaffung der erforderlichen Infrastruktur für einen
15’-Takt zwischen Langen und Darmstadt
U12 x x Überprüfung des Neubaus eines S-Bahn-Halte punkts Darmstadt Merck
U13 x x Neubau eines Schienen-Haltepunkts Babenhau sen-Harreshausen
Tabelle 46: Untersuchungsbedarf SPNV (Angebot und Infrastruktur)
10.3 ÖV-Angebot 2011 – 2016
In der nachfolgenden Tabelle 47 ist das künftige Angebot im ÖPNV und im SPNV vollständig linien-
weise mit neuer Linienbezeichnung (vgl. Abschnitt 10.8.1), Linienweg, Bedienungszeitraum, Bedie-
nungsangebot sowie Verknüpfungen beschrieben. Maßnahmen sind fett kenntlich gemacht. Anfor-
derungen an die Qualität der Leistungserbringung im ÖPNV sind in den „Vorgaben zur Qualität der
Leistungserbringung“ im Anhang formuliert.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 99 von 149
Bedienungszeitraum Bedienungsangebot Linie Entwurf
Neue Linien-
nummern
Linienweg
Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So
Verknüpfungen Anmerkungen Beschreibung der
Maßnahmen
S3/S4 S3/S4 Bad Soden/Kronberg - Ffm
- Langen – Darmstadt
4:30 -
2:00
4:30 -
2:00
4:30 -
2:00
T30 T30 T30/T60 Darmstadt Hbf.
Darmstadt Arheilgen
60 60 (HD/MA - Bensheim -) DA -
Ffm [Main-Neckar-Bahn]
4:30 -
1:00
5:15 -
1:00
5:15 -
1:00
T60 (SE)+
T120 (RE)
T60
(SE)
T60 (SE) Hähnlein-Alsbach
Bickenbach
Darmstadt Eberstadt
Darmstadt Süd
Darmstadt Hbf.
Ausweitung des schnellen
RE-Verkehrs Frankfurt –
Darmstadt – Mannheim.
Ausbau des Halbstunden-
taktes zwischen Darmstadt
und Frankfurt, Erhöhung
der Fahrzeugkapazitäten
61 61 Dieburg - Ober-Roden -
Dreieich - Ffm [Dreieich-
bahn]
4:30 -
1:00
5:00 -
2:00
6:00 -
1:00
T60 +
Verd.
T60 T60 Dieburg Verdichtung des
Angebotes in der
HVZ lastrichtungs-
bezogen von und
nach Dieburg
64 64 Erbach - Groß-Umstadt -
Babenhausen - Hanau - Ffm
[Odenwaldbahn]
5:00 -
23:15
6:30 -
23:15
8:15 -
23:15
T60 (RB)+
T120 (RE)
T60
(RB)+
T120
(RE)
T120 (RB)
+ T120
(RE)
Groß-Umstadt Wiebelsbach
Groß-Umstadt Mitte
Groß-Umstadt Klein-Umstadt
Groß-Umstadt Nord
Babenhausen Langstadt
Babenhausen
Ausweitung des Kapazi-
tätsangebotes, insbeson-
dere in der HVZ, sowie zu-
sätzliche Fahrten im
Nachtverkehr sowie am
Sonntagmorgen
Neubau eines Schienen-
Haltepunkts Groß Umstadt
Nord
65 65 Erbach - Groß- Umstadt -
DA - Ffm [Odenwaldbahn]
4:15 -
23:45
6:00 -
23:45
7:00 -
23:45
T120
(RB) +
T120 (SE)
+ T120
(RE)
T120
(RB) +
T120
(SE) +
T120
(RE)
T120 (RB)
+ T120
(SE) +
T120 (RE)
Groß-Umstadt Wiebelsbach
Otzberg Lengfeld
Reinheim
Ober-Ramstadt
Darmstadt Ost
Darmstadt Nord
Darmstadt Hbf.
Ausweitung des Kapazi-
tätsangebotes, insbeson-
dere in der HVZ, sowie zu-
sätzliche Fahrten im
Nachtverkehr sowie am
Sonntagmorgen
NVP 26. Oktober 2010 Seite 100 von 149
Bedienungszeitraum Bedienungsangebot Linie Entwurf
Neue Linien-
nummern
Linienweg
Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So
Verknüpfungen Anmerkungen Beschreibung der
Maßnahmen
75 75 Wiesbaden - Mainz - DA -
Babenhausen
(-Aschaffenburg)
4:30 -
0:30
4:45 -
0:30
6:30 -
0:30
T60 +
Verd.
T60 T60/T120 Weiterstadt
Darmstadt Hbf.
Darmstadt Nord
Messel
Dieburg
Altheim
Hergershausen
Babenhausen
66 Darmstadt Hbf. - DA-
Eberstadt - Pfungstadt
4:15 -
23:45
6:00 -
23:45
7:00 -
23:45
T60 T60 T60 Darmstadt Hbf.
Darmstadt Eberstadt
Pfungstadt
Reaktivierung der Schie-
nenstrecke Darmstadt –
Pfungstadt
1 1 DA Eberstadt Frankenstein
- Wartehalle - DA Rhein-
/Neckarstraße - Berliner Al-
lee - Hbf.
3:45 -
0:30
- - T30 - - Eberstadt Frankenstein
Eberstadt Wartehalle
Darmstadt Rhein-
/Neckarstraße
Darmstadt Berliner Allee
Darmstadt Hauptbahnhof
2 2 DA Böllenfalltor - Schloss -
Luisenplatz - Rhein-
/Neckarstraße - Berliner Al-
lee - Hbf.
4:30 -
21:15
- - T15
(an
Schulta-
gen)
- - Darmstadt Böllenfalltor
Darmstadt Schloß
Darmstadt Luisenplatz
Darmstadt Rhein-
/Neckarstraße
Dramstadt Berliner Allee
Darmstadt Hauptbahnhof
3 3 DA Lichtenbergschule -
Schloss - Luisenplatz - Klini-
kum - Hbf.
4:30 -
24:00
4:30 -
24:00
5:45 -
24:00
T15 +
Verd. im
SV
T15/
T30
T15/T30 Darmstadt Schloß
Darmstadt Willy-Brandt-Platz
Darmstadt Rhein-
/Neckarstraße
Darmstadt Berliner Allee
Darmstadt Hauptbahnhof
NVP 26. Oktober 2010 Seite 101 von 149
Bedienungszeitraum Bedienungsangebot Linie Entwurf
Neue Linien-
nummern
Linienweg
Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So
Verknüpfungen Anmerkungen Beschreibung der
Maßnahmen
4/5 4/5 DA Kranichstein Bf. - Lui-
senplatz - Hbf. - Griesheim
Platz Bar-le-Duc
4:00 -
1:00
(Fr bis
3:00)
4:00 -
3:00
5:45 –
0:45
T7,5/T15
/T30
T15/
T30
T15/T30 Kranichstein Bahnhof
Kranichstein Siemensstraße
Darmstadt Willy-Brandt-Platz
Darmstadt Rhein-/Neckarstr.
Darmstadt Berliner Allee
Darmstadt Hauptbahnhof
Griesheim Platz Bar-le-Duc
Silvesterverkehr
Kranichstein - DA
Hbf. (T30)
Zusätzliche Fahr-
ten an ausgewähl-
ten Tagen im Spät-
verkehr bis 3:00
Verlängerung der Betriebs-
zeiten auf der Linie 4 mon-
tags bis freitags um ca. eine
Stunde zwischen Kranich-
stein und Griesheim
6 6 Alsbach - DA Eberstadt
Frankenstein - Wartehalle -
Luisenplatz - Gleisschleife
Merck/Arheilgen Hofgasse
- Arheilgen Dreieichweg
5:30 -
19:45
- - T15/T30 - - Alsbach Am Hinkelstein
Jugenheim Ludwigstr.
Seeheim Neues Rathaus
Eberstadt Frankenstein
Eberstadt Wartehalle
Darmstadt Rhein-/Neckarstr.
Darmstadt Luisenplatz
Darmstadt Willy-Brandt-Platz
Darmstadt Nordbahnhof
Arheilgen Im Fiedlersee
Arheilgen Hofgasse (Drei-
eichweg)
Verlängerung bis Arheilgen
Dreieichweg
Einrichtung von drei zusätz-
lichen Fahrtenpaaren zwi-
schen Alsbach und Fran-
kenstein in der Mittagszeit
7/8 7/8 Alsbach - DA Eberstadt
Frankenstein - Wartehalle -
DA Rhein-Neckarstr. - Lui-
senplatz - Arheilgen Hof-
gasse - Arheilgen Drei-
eichweg
3:45 -
1:00
(Fr bis
3:15)
4:15 -
03:15
4:45 -
01:15
T15/T30 T15/
T30
T15/T30 Alsbach Am Hinkelstein
Jugenheim Ludwigstr.
Seeheim Neues Rathaus
Eberstadt Frankenstein
Eberstadt Wartehalle
Darmstadt Rhein-/Neckarstr.
Darmstadt Luisenplatz
Darmstadt Willy-Brandt-Platz
Darmstadt Nordbahnhof
Arheilgen Im Fiedlersee
Arheilgen Hofgasse (Drei-
eichweg)
Silvesterverkehr
Alsbach - DA -
Arheilgen (T30)
Zusätzliche Fahr-
ten an ausgewähl-
ten Tagen im Spät-
verkehr bis 3:15
Verlängerung bis Arheilgen
Dreieichweg
NVP 26. Oktober 2010 Seite 102 von 149
Bedienungszeitraum Bedienungsangebot Linie Entwurf
Neue Linien-
nummern
Linienweg
Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So
Verknüpfungen Anmerkungen Beschreibung der
Maßnahmen
8N 8N DA Eberstadt Frankenstein
- Seeheim-Jugenheim- Bi-
ckenbach - Alsbach - Hähn-
lein Neue Schule
Fr 1:30
- 3:15
1:30 -
3:15
- 2/1
Fahrten
2/1
Fahr-
ten
- Eberstadt Frankenstein Silvesterverkehr
Jugenheim - Bi-
ckenbach - Hähn-
lein (T60)
Zusätzliche Fahr-
ten an ausgewähl-
ten Tagen im Spät-
verkehr bis 3:15
9 9 DA Böllenfalltor - Lui-
senplatz - Berliner Allee -
Maria-Goeppert-Straße -
Griesheim Platz Bar-le-Duc
3:45 -
1:00
(Fr bis
3:00)
3:45 -
3:00
4:45 -
1:00
T15/T30 T15/
T30
T15/T30 Darmstadt Böllenfalltor
Darmstadt Schloß
Darmstadt Luisenplatz
Darmstadt Rhein-/Neckarstr.
Darmstadt Berliner Allee
Griesheim Platz Bar - le - Duc
Silvesterverkehr
Böllenfalltor -
Griesheim (T30)
Zusätzliche Fahr-
ten an ausgewähl-
ten Tagen im Spät-
verkehr bis 3:00
A A Arheilgen Bf. - Hofgasse -
Kranichstein Steinstraße
5:30 -
21:15
5:45 -
19:45
- T15/T30 T30 - Arheilgen Bahnhof
Arheilgen Hofgasse
Arheilgen Steinstraße
AH AH (Arheilgen Auf der Hardt -)
Thomas-Mann-Platz - Im
Fiedlersee - F.-Meister-
Anlage - Arheilgen Bf.
5:45 -
20:15
8:45 -
18:15
- T30/T60 T30/
T60
- Arheilgen Bahnhof
Arheilgen Im Fiedlersee
AIR AIR DA Hbf. - Ffm Flughafen 4:15 -
23:30
4:15 -
23:30
4:15 -
23:30
T30/T60 T30/
T60
T30/T60 Darmstadt Hauptbahnhof
EB EB Pfungstadt Major-Karl-
Plagge-Kaserne - DA Eber-
stadt Wartehalle
6:00 -
19:15
8:45 -
17:00
- T30 T30 - Eberstadt Franken-
stein/Friedhof/Kirche
Eberstadt Wartehalle
NVP 26. Oktober 2010 Seite 103 von 149
Bedienungszeitraum Bedienungsangebot Linie Entwurf
Neue Linien-
nummern
Linienweg
Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So
Verknüpfungen Anmerkungen Beschreibung der
Maßnahmen
F F DA Haasstraße - Hbf. - Lui-
senplatz - Fasanerie - DA
Kranichstein Oberwaldhaus
4:45 -
1:00
5:00 -
1:00
6:15 -
1:00
T15/T30 T15/
T30
T15/T30 Darmstadt Hauptbahnhof
Darmstadt Berliner Allee
Darmstadt Rhein-/Neckarstr.
Darmstadt Luisenplatz
Darmstadt Schloß
G DA Arheilgen - Wixhausen
S-Bahn - Wixhausen GSI
5:30 -
20:00
- - T30 - - Darmstadt Arheilgen Hof-
gasse (Dreieichweg)
Wixhausen S-Bahn
Einführung neue Linie G
Arheilgen – Wixhausen –
GSI im Halbstundentakt
Abstimmung mit dem vor-
handenen Angebot der Li-
nie WX nach Verlängerung
der Straßenbahn nach
Arheilgen Nord
H H DA Anne-Frank-Straße -
Hbf. - Luisenplatz - Alfred-
Messel-Weg - Kesselhut-
weg
4:00 -
1:00
(Fr bis
3:00)
4:45 -
3:00
5:30 –
0:45
T15/T30 T15/
T30
T15/T30 Darmstadt Hauptbahnhof
Darmstadt Berliner Allee
Darmstadt Rhein-/Neckarstr.
Darmstadt Luisenplatz
Darmstadt Schloß
Kranichstein Siemensstraße
Silvesterverkehr
Anne-Frank-Straße
- Kranichstein
(T30)
Zusätzliche Fahr-
ten an ausgewähl-
ten Tagen im Spät-
verkehr bis 3:00
K K DA Kleyerstraße - Hbf. -
Luisenplatz - DA TU-
Lichtwiese
4:45 -
0:45
5:15 -
0:45
5:30 -
0:45
T7,5/
T15/T30
T15/
T30
T15/T30 Darmstadt Hauptbahnhof
Darmstadt Willy-Brandt-Platz
Darmstadt Luisenplatz
Darmstadt Schloß
L L DA Ostbahnhof- Schloss -
Luisenplatz - DA Heinhei-
mer Straße
5:00 -
24:00
5:15 -
24:00
6:30 -
24:00
T15/T30 T15/
T30
T15/T30 Darmstadt Ostbahnhof
Darmstadt Schloß
Darmstadt Luisenplatz
Verbesserung einzelner
Umsteigeverbindungen am
Ostbahnhof in Darmstadt
morgens bzw. abends von
und zu den Zügen der
Odenwaldbahn durch zu-
sätzliche Fahrten der Linie
L (Sa: eine Fahrt; So: zwei
Fahrten)
NVP 26. Oktober 2010 Seite 104 von 149
Bedienungszeitraum Bedienungsangebot Linie Entwurf
Neue Linien-
nummern
Linienweg
Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So
Verknüpfungen Anmerkungen Beschreibung der
Maßnahmen
N 621 DA Böllenfalltor - Traut-
heim - Nieder-Ramstadt Im
Hag
5:30 -
22:45
08:45 -
22:45
- T30 T30/
T60
- Darmstadt Böllenfalltor
NB 619 DA Eberstadt Wartehalle -
Schwimmbad - Nieder-
Beerbach Quergasse
5:15 -
23:45
8:15 -
23:45
8:30 -
23:45
T30 T30/
T60
T150 Eberstadt Wartehalle
Darmstadt Kühler Grund
NE 622 DA Böllenfalltor - Traisa -
Nieder-Ramstadt - Neutsch
Denkmal/DA Eberstadt
Wartehalle
5:15 -
0:00
6:15 -
0:15
8:45 -
21:15
T30/T60 T30/
T60
T30/T60 Darmstadt Böllenfalltor
Nieder-Ramstadt Chaussee-
haus
Darmstadt Kühler Grund
Eberstadt Wartehalle
O 620 DA Böllenfalltor - Ober-
Ramstadt - Ober-Modau -
Ernsthofen - Brandau Feu-
erwehr
4:00 -
0:30
(Fr bis
2:00)
4:00 -
2:00
5:00 -
2:00
T15/T30 T30/
T60
T30/T60 Darmstadt Böllenfalltor
Nieder-Ramstadt Chaussee-
haus
Ober-Ramstadt Ali-
cestr./Rathaus
Ernsthofen Schule
Brandau Feuerwehr
OR1 627 St.-André-Str. - Rathaus -
Bf. - Eichestr. - Bf. -
Rathaus - St.-André-Str.
6:30 -
19:15
6:30 -
19:15
- T60 T60 - Ober-Ramstadt Alicestra-
ße/Rathaus
Ober-Ramstadt Bahnhof
OR2 628 St.-André-Str. - Rathaus -
Friedhof/Schule - Eiche-
straße - Friedhof/Schule -
Rathaus - St.-André-Str.
6:00 -
18:45
7:00 -
14:45
- T60 T60 - Ober-Ramstadt Ali-
cestr./Rathaus
Ober-Ramstadt Bahnhof
P 613 DA Eberstadt Wartehalle -
Bahnhof - Pfungstadt Bf. -
Südring - Am Mühlberg
3:45 -
0:30
(Fr bis
3:00)
5:00 -
3:00
5:00 -
0:30
T15/T30 T30 T30 Eberstadt Wartehalle
Eberstadt Bahnhof
Pfungstadt Bahnhof
Silvesterverkehr
Eberstadt - Pfung-
stadt (T30/T60)
Zusätzliche Fahr-
ten an ausgewähl-
ten Tagen im Spät-
verkehr bis 3:00
NVP 26. Oktober 2010 Seite 105 von 149
Bedienungszeitraum Bedienungsangebot Linie Entwurf
Neue Linien-
nummern
Linienweg
Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So
Verknüpfungen Anmerkungen Beschreibung der
Maßnahmen
PS 614 Pfungstadt Am Mühlberg -
Eschollbrücken - Eich -
Hahn - Pfungstadt Am
Mühlberg
5:00 -
0:45
(Fr bis
3:15)
5:45 -
3:15
9:00 -
00:45
T60 T60 T60 Pfungstadt Bahnhof
Eschollbrücken Römer
Zusätzliche Fahr-
ten an ausgewähl-
ten Tagen im Spät-
verkehr bis 3:15
R R DA Böllenfalltor - Lands-
kronstraße - Haardtring -
Hbf. - Windmühle - DA
Nordbahnhof - Merck
Nordtor - DA Arheilgen S-
Bahn Westseite - DA
Arheilgen Gewerbegebiet
5:00 -
23:00
6:00 -
24:00
6:00 -
23:00
T15/T30 T30/
T60
T60 Darmstadt Böllenfalltor
Darmstadt Landskronstraße
Darmstadt Hauptbahnhof
Darmstadt Windmühle
Darmstadt Nordbahnhof
Darmstadt Arheilgen S-Bahn
Westseite
Verlängerung der Linie bis
Gewerbegebiet Arheilgen-
West über S-Bahnhof
Arheilgen Westseite
U 644 DA Kranichstein Siemens-
straße - Messel Rathaus -
Messel Bf. - Grube Mes-
sel/Rödermark-Urberach
Bf.
4:45 -
1:00
5:15 -
1:00
8:00 -
1:00
T30/T60/
T120
T60/
T120
T60/T120 Kranichstein Siemensstraße
Messel Bahnhof
Urberach Bahnhof
Verlängerung der Linie zum
Weltnaturerbe Grube Mes-
sel (Besucherzentrum)
WX WX Arheilgen Hofgasse (Drei-
eichweg) - Wixhausen Brü-
ckengasse - Gräfenhausen
Postplatz ( - Gräfenhausen
Hessenwaldschule)
5:30 -
1:00
6:30 -
0:45
8:00 -
0:45
T30 T30 T30 Arheilgen Hofgasse (Drei-
eichweg)
Wixhausen Bahnhof
Gräfenhausen Postplatz
Kürzung der Linie bis
Arheilgen Dreieichweg
nach Verlängerung der
Straßenbahnstrecke
Einrichtung einer neuen
tangentialen Verbindung:
DA-Wixhausen – Gräfen-
hausen (mit Anschluss nach
Weiterstadt)
K43 AST43 Anrufsammeltaxi Mühltal
(Midkom)
8:00 -
14:00
Do.
14:00 -
17:00,
Fr.
22:00 -
1:00
k. A. k. A. k. A.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 106 von 149
Bedienungszeitraum Bedienungsangebot Linie Entwurf
Neue Linien-
nummern
Linienweg
Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So
Verknüpfungen Anmerkungen Beschreibung der
Maßnahmen
K44 AST44 Anrufsammeltaxi Gries-
heim
7:00 -
18:00
- - T30 - -
K45 AST45 Anrufsammeltaxi Groß-
Zimmern
7:00 -
20:30
9:00-
14:00
- T30 T30 -
K46 AST46 Anrufsammeltaxi Dieburg 7:00 -
23:00
7:00 -
23:00
7:00 -
23:00
T30 T30 T30
K47 617 Seeheim Neues Rathaus -
Seeheim West - Seeheim
Neues Rathaus
8:45 -
19:45
8:45 -
19:45
8:45 -
19:45
T120 mit
Lücken
T120
mit Lü-
cken
T120 mit
Lücken
Seeheim Neues Rathaus
K48 618 Jugenheim - Seeheim -
Ober-Beerb. - Steigerts -
Stettbach - Jugenheim -
Balkhausen - Jugenheim
6:30 -
22:15
8:45 -
22:45
- T120 mit
Lücken
T120
mit Lü-
cken
T120 mit
Lücken
Jugendheim Ludwigstraße
Seeheim Neues Rathaus
Neuordnung des AST-
Verkehres in Seeheim-
Jugenheim unter Berück-
sichtigung Linie K50
K50 615 Hähnlein - Sandwiese –
Pfarrtanne - Alsbach - Bi-
ckenbach - Seeheim - Ober-
Beerbach - Nieder-
Beerbach
5:15 -
22:15
5:45 -
22:15
7:45 -
22:15
T30/T60 T60 T60 Alsbach Am Hinkelstein
Bickenbach Bahnhof
Jugenheim Ludwigstraße
Seeheim Neues Rathaus
Führung über Pfarrtanne
im T60 bzw. T120
K52 616 Ober-Beerbach Eberstädter
Straße - Balkhausen - Bür-
gerhalle - Seeheim Schul-
dorf
7:15 -
17:00
- - 11/12
Fahrten
an Schul-
tagen
Jugenheim Ludwigstraße
K53 53 Aschaffenburg Hbf. - Groß-
ostheim - Ringheim -
Schaafheim - Babenhausen
Bf.
4:45 -
23:45
(Fr bis
1:45)
6:00 -
1:45
8:00 -
23:45
T60 T120 T120 Aschaffenburg Hauptbahnhof
Schaafheim Sporthalle
Babenhausen Bahnhof
K54 54 Aschaffenburg Hbf. - Groß-
ostheim - Pflaumheim -
Mosbach - Schaafheim-
Babenhausen Bf.
4:30 -
23:15
(Fr bis
1:15)
7:00 -
1:15
9:00 -
23:15
T60 T120 T120 Aschaffenburg Hauptbahnhof
Schaafheim Sporthalle
Babenhausen Bahnhof
Einführung/Ausweitung
Ruftaxi-Angebot in SVZ
zwischen Schaafheim und
Babenhausen
NVP 26. Oktober 2010 Seite 107 von 149
Bedienungszeitraum Bedienungsangebot Linie Entwurf
Neue Linien-
nummern
Linienweg
Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So
Verknüpfungen Anmerkungen Beschreibung der
Maßnahmen
K55/
K85
635/X635 DA Hbf. – DA Luisenplatz –
Roßdorf - Zeilhard -
Georgenhausen -
Spachbrücken - Reinheim -
Ueberau (-Niedernhausen)
4:45 -
23:30
5:15 -
01:30
7:30 -
23:30
T30/T60
+ Verd.
im SV
T60/
T120
T60/T120 Darmstadt Hauptbahnhof
Darmstadt Luisenplatz
Darmstadt Ostbahnhof
Reinheim Bahnhof
Groß-Bieberau Bahnhof
Niedernhausen Linde
Sonderfahrplan
Heinerfest und
Schlossgrabenfest
zwischen 19.00
und 1.00 Uhr, Fr
und Sa bis 2.00 Uhr
Einführung/Ausweitung
Ruftaxi-Angebot in SVZ
zwischen Reinheim und
Niedernhausen
K56 626 DA Hbf. - Roßdorf - Ober-
Ramstadt - Hahn - Wem-
bach - Rohrbach - Asbach -
Lichtenberg Waldstraße
4:45 -
20:15
6:00 -
20:00
7:45 -
20:00
T60 T120 T120 Darmstadt Hauptbahnhof
Darmstadt Luisenplatz
Darmstadt Ostbahnhof
Roßdorf Darmstädter Straße
Ober-Ramstadt Bahnhof
Ober-Ramstadt Alicestra-
ße/Rathaus
Rohrbach Kirche
K57 632 Reinheim Bf. - Groß-
Bieberau - Niedernhausen -
Billings - Lützelbach -
Neunkirchen - Brandau -
Gadernheim Mitte
5:15 -
21:00
7:00 -
21:00
9:00 -
21:00
T60 T120 T120 Reinheim Bahnhof
Groß-Bieberau Bahnhof
Niedernhausen Linde
Brandau Feuerwehr
K58 625 Groß-Bieberau Am Schau-
bacher Berg - Asbach (-
Ernsthofen - Nieder-Modau
- Rohrbach Kirche )
6:15 -
19:00
- - stündlich
(tlw.
T60)/T12
0
- - Groß-Bieberau Bahnhof
Asbach Sandstraße
Rohrbach Kirche
K59 612 DA Hbf. Eschollbrücken -
Hahn - Biebesheim -
Gernsheim - Klein-
Rohrheim
5:30 -
19:30
6:45 -
19:30
- T60/T120
T120 - Darmstadt Hauptbahnhof
Eschollbr. Römer
Gernsheim Bahnhof
Überarbeitung nach Reak-
tivierung der Bahnstrecke
Pfungstadt - Darmstadt
K62 611 DA Hbf. - Eschollbrücken -
Crumstadt - Goddelau - Er-
felden - Leeheim Geins-
heimer Straße
4:45 -
21:30
7:00 -
20:30
8:00 -
20:30
T60 T120 T120 Darmstadt Hauptbahnhof
Eschollbr. Römer
Riedstadt-Goddelau Bahnhof
Verbesserung der Verknüp-
fung mit der Riedbahn in
Goddelau
NVP 26. Oktober 2010 Seite 108 von 149
Bedienungszeitraum Bedienungsangebot Linie Entwurf
Neue Linien-
nummern
Linienweg
Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So
Verknüpfungen Anmerkungen Beschreibung der
Maßnahmen
K64 636 (Groß-Umstadt Kranken-
haus -) Otzberg-Lengfeld
Bf. - Zipfen - Hering - Ober-
Nauses Wasserschloss
5:00 -
23:30
- - T60 +
Verd.
- - Otzberg-Lengfeld Bahnhof Einführung/Ausweitung
Ruftaxi-Angebot in SVZ
zwischen Lengfeld und
Otzberg in Zusammenar-
beit mit Odenwaldkreis;
ÖPNV-Angebot im Linien-
bündel Groß-Umstadt: Än-
derung des Linienweges
K65 641 Schaafheim Sporthalle -
Schlierbach - Langstadt -
Harpertshausen - Baben-
hausen Bf.
4:45 -
20:30
7:15 -
14:30
- T60 +
Verd. im
SV
T120 - Schafheim Sporthalle
Babenhausen Bahnhof
K66 642 Babenhausen Bf. - Baben-
hausen Im Erloch - Baben-
hausen Ost
5:15 -
20:30
8:00 -
14:30
- T30 T120 - Babenhausen Bahnhof
K67 637 Schaafheim Sporthalle -
Klein-Umstadt - Groß-
Umstadt - Lengfeld - Ha-
bitzheim - Ober-Klingen
Volkshaus
5:00 -
21:00
- - T30/T60 - - Groß-Umstadt Pfälzer Schloß
Schaafheim Sporthalle
ÖPNV-Angebot im Linien-
bündel Groß-Umstadt: Än-
derung des Linienweges
K68 638 Mömlingen - Wald-
Amorbach - Dorndiel -
Groß-Umstadt - Semd -
Dieburg Bf.
5:15 -
20:15
10:00 -
16:00
10:00 -
16:00
T60/T120
3/3
Fahr-
ten
3/3 Fahr-
ten
Groß-Umstadt Pfälzer Schloß
Groß-Umstadt Bahnhof
Dieburg Bf.
Verbesserung der Verbin-
dung Groß-Zimmern –
Groß-Umstadt Kranken-
haus durch Verbesserung
Anschlussbindungen und
Ruftaxi-Angebot am Wo-
chenende;
ÖPNV-Angebot im Linien-
bündel Groß-Umstadt: Än-
derung des Linienweges
K69 631 Dieburg Bf. - Semd - Groß-
Umstadt - Heubach - Wie-
belsbach Sportplatz
5:15 -
20:15
- - T120 - - Groß-Umstadt Pfälzer Schloß
Groß-Umstadt Bahnhof
Dieburg Bf.
ÖPNV-Angebot im Linien-
bündel Groß-Umstadt:
neue Linie
K70 639 Altheim - Münster - Ep-
pertshausen Mitte
6:45 -
17:30
- - 10/10
Fahrten
an Schul-
tagen
- - Altheim Bahnhof ÖPNV-Angebot im Linien-
bündel Groß-Umstadt: Än-
derung des Linienweges
NVP 26. Oktober 2010 Seite 109 von 149
Bedienungszeitraum Bedienungsangebot Linie Entwurf
Neue Linien-
nummern
Linienweg
Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So
Verknüpfungen Anmerkungen Beschreibung der
Maßnahmen
K85 X635 DA Hbf. - Zeilhard -
Georgenhausen -
Spachbrücken - Reinheim -
Groß-Bieberau - Niedern-
hausen
4:45 -
21:00
- - T60 - - Darmstadt Hauptbahnhof
Darmstadt Luisenplatz
Darmstadt Ostbahnhof
Groß-Bieberau Bahnhof
K86 643 Babenhausen Bf. - Harres-
hausen - Babenhausen
VDO - Rodgau-Dudenhofen
Bf.
4:45 -
20:00
8:00 -
14:15
- 13/13
Fahrten
+ Verd.
im SV
120 - Babenhausen Bahnhof
Rodgau-Dudenhofen Bahn-
hof
n71 n71 Ffm - Neu-Isenburg - Lan-
gen -DA
Fr 1:15
- 3:30
1:15 -
3:30
- 2/2 Fahr-
ten
(Fr. auf
Sa.)
3/2
Fahr-
ten
(Fr. auf
Sa.)
- Ffm Konstablerwache
Darmstadt Luisenplatz
Sonderfahrplan
Heinerfest und
Schlossgrabenfest:
Linie verkehrt täg-
lich
45 45 (DA -) Griesheim - Godde-
lau - Gernsheim
5:00 -
0:15
6:45 -
2:15
8:30 -
0:15
T60/halb
stündl.
T60 T60 Griesheim Platz Bar-le-Duc
Riedstadt-Goddelau Bahnhof
Schaffung einer Umsteige-
möglichkeit zwischen Bus
und Straßenbahn bei nach
Darmstadt durchgebunde-
nen Fahrten
46 46 Griesheim - Dornheim -
Griesheim
5:15 -
20:15
7:00 -
19:15
- T60 T60 - Griesheim Platz Bar-le-Duc
662 662 DA Arheilgen Hofgasse
(Dreieichweg) - Egelsbach -
Langen - Neu-Isenburg Bf.
4:30 -
1:15
4:45 -
1:15
4:45 -
1:15
T30/T60 T60 T60 Neu-Isenburg Bahnhof
Darmstadt Arheilgen Hofgas-
se (Dreieichweg)
Kürzung der Linie bis
Arheilgen Dreieichweg
nach Verlängerung der
Straßenbahnstrecke
665 665 Bensheim Bf. - Beedenkir-
chen - Kuralpe - Brandau -
Gadernheim - Lindenfels
Mitte
4:30 -
22:45
5:15 -
1:15
5:15 -
1:15
T60 +
Verd. im
SV
T60 T60
669 669 (Bickenbach -) Alsbach -
Zwingenberg - Auerbach -
Bensheim - Heppenheim
5:00 -
24:00
6:00 -
24:00
7:00 -
23:15
T30 T30/
T60
T60 Alsbach Am Hinkelstein
Bensheim Bahnhof
Alsbach Südost: neue Hal-
testelle
NVP 26. Oktober 2010 Seite 110 von 149
Bedienungszeitraum Bedienungsangebot Linie Entwurf
Neue Linien-
nummern
Linienweg
Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So
Verknüpfungen Anmerkungen Beschreibung der
Maßnahmen
671 671 DA - Dieburg - Groß-
Umstadt - Wiebels-
bach/Babenhausen
4:30 -
0:30
(Fr bis
1:45)
5:30 -
1:45
6:30 -
0:30
T30/T60/
tlw.
halbst.
T60/
T120
T120/T180 Darmstadt Hauptbahnhof
Darmstadt Luisenplatz
Darmstadt Ostbahnhof
Dieburg Bahnhof
Babenhausen Bahnhof
Groß-Umstadt Wiebelsbach
Bahnhof
Silvesterverkehr
Darmstadt - Roß-
dorf - Groß-
Zimmern - Dieburg
- Groß-Umstadt (6
Fahrtenpaare)
Sonderfahrplan
Heinerfest und
Schlossgrabenfest
zwischen 19.00
und 1.00 Uhr, Fr
und Sa bis 2.00 Uhr
Einzelne Fahrten
zu Fastnacht;
Zusätzliche Fahr-
ten an ausgewähl-
ten Tagen im Spät-
verkehr bis 1:45
NVP 26. Oktober 2010 Seite 111 von 149
Bedienungszeitraum Bedienungsangebot Linie Entwurf
Neue Linien-
nummern
Linienweg
Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So
Verknüpfungen Anmerkungen Beschreibung der
Maßnahmen
672 672 DA - Roßdorf - Groß-
Zimmern - Dieburg
4:00 -
1:15
(Fr bis
3:15)
3:45 -
3:15
5:00 –
2:15
T60/
T120
T60/T120 Darmstadt Hauptbahnhof
Darmstadt Luisenplatz
Darmstadt Ostbahnhof
Dieburg Bahnhof
Silvesterverkehr
Darmstadt - Roß-
dorf - Groß-
Zimmern - Dieburg
- Ober-Roden (5
Fahrtenpaare)
Sonderfahrplan
Schlossgrabenfest
zwischen 19.00
und 1.00 Uhr, Fr
und Sa bis 2.00 Uhr
Einzelne Fahrten
zu Fastnacht;
Zusätzliche Fahr-
ten an ausgewähl-
ten Tagen im Spät-
verkehr bis 3:15
673 673 DA - Roßdorf - Stettritz 4:30 -
21:15
5:30 -
20:45
- T60/T30
+ Verd.
im SV
T60 - Darmstadt Hauptbahnhof
Darmstadt Luisenplatz
Darmstadt Ostbahnhof
674 674 DA - Dieburg - Ober-Roden 5:45 -
19:30
- - 5/6
Fahrten
- - Darmstadt Hauptbahnhof
Dieburg Bahnhof
Rödermark Ober-Roden
Bahnhof
Industriegebiet Dieburg:
neue Haltestelle
676 676 Bensheim Bf. - Schwan-
heim - Fehlheim - Rodau -
Hähnlein - Langwarden
5:30 -
19:30
- - T60
+ Verd.
im SV
- - Bensheim Bahnhof
677 677 Aschaffenburg - Babenhau-
sen - Dieburg - Darmstadt
21:45 -
2:00
(Fr bis
2:45)
21:45 -
2:45
21:45 -
3:00
2/2 Fahr-
ten im
Spätver-
kehr
2/2
Fahr-
ten im
Spät-
verkehr
2/2 Fahr-
ten im
Spätver-
kehr
Aschaffenburg Hauptbahnhof
Dieburg Bahnhof
Darmstadt Luisenplatz
Darmstadt Hauptbahnhof
NVP 26. Oktober 2010 Seite 112 von 149
Bedienungszeitraum Bedienungsangebot Linie Entwurf
Neue Linien-
nummern
Linienweg
Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So
Verknüpfungen Anmerkungen Beschreibung der
Maßnahmen
678 678 DA- Groß-Umstadt - Heu-
bach - Wiebelsbach
0:30 -
2:30
(Fr bis
3:15)
1:00 -
3:15
0:45 -
2:30
1/2 Fahr-
ten im
Spätver-
kehr
2 Fahr-
ten im
Spät-
verkehr
1 Fahrt im
Spätver-
kehr
Darmstadt Hauptbahnhof Silvesterverkehr
Darmstadt - Ober-
Ramstadt - Rein-
heim - Groß-
Umstadt (6 Fahr-
tenpaare)
Zusätzliche Fahr-
ten an ausgewähl-
ten Tagen im Spät-
verkehr bis 3:15
679 679 Ober-Roden - Dieburg -
Groß-Zimmern - Reinheim
5:30 -
21:15
7:30 -
21:00
8:45 -
21:00
T60 120 120 Rödermark Ober-Roden Bf.
Dieburg Bahnhof
Reinheim Bahnhof
Einzelne Fahrten
zu Fastnacht
Industriegebiet Dieburg:
neue Haltestelle
681 X681 DA - Groß-Umstadt - Wie-
belsbach
5:45 -
18:30
- - 4/8
Fahrten
- - Darmstadt Hauptbahnhof
Darmstadt Luisenplatz
Darmstadt Ostbahnhof
Gr.-Umst Wiebelsbach Bf
Verdichtung des Fahrten-
angebotes: zwei zusätzliche
Fahrten zwischen DA und
Groß-Umstadt
682 X682 DA - Groß-Zimmern - Klein-
Zimmern - Semd
5:30 -
20:30
6:00 -
20:15
- T60 +
Verd.
T60 - Darmstadt Hauptbahnhof
Darmstadt Luisenplatz
Darmstadt Ostbahnhof
684 X684 DA - Münster - Eppertshau-
sen - Ober-Roden
6:00 -
20:15
8:30 -
20:30
- T60 +
Verd.
T120 - Darmstadt Hauptbahnhof
Darmstadt Ostbahnhof
Rödermark Ober-Roden Bf.
693 693 DA - Reinheim - Fürth -
Rimbach
4:15 -
1:00
7:00 -
3:30
8:00 -
1:00
T15 /T60 T120 T120 Darmstadt Hauptbahnhof
Darmstadt Ostbahnhof
Reinheim Bahnhof
Fürth Bahnhof
751 751 DA - Gräfenhausen - Wall-
dorf - Ffm Flughafen
5:00 -
1:30
3:45 -
0:45
6:45 -
0:45
T60 +
Verd. im
SV
T60/
T120
T120 Walldorf Bahnhof
Gräfenhausen Postplatz
NVP 26. Oktober 2010 Seite 113 von 149
Bedienungszeitraum Bedienungsangebot Linie Entwurf
Neue Linien-
nummern
Linienweg
Mo-Fr Sa So Mo-Fr Sa So
Verknüpfungen Anmerkungen Beschreibung der
Maßnahmen
5506 675 DA - Riedbahn - Weiter-
stadt - Groß-Gerau
5:30 -
21:30
7:30 -
21:30
- T60 +
Verd. im
SV
T120 - Darmstadt Hauptbahnhof
Groß-Gerau Dornberg
Verknüpfung
Groß-Gerau Dorn-
berg nach Fertig-
stellung des Zu-
gangs auf der Ost-
seite
5513 646 DA Hbf. - Riedbahn - Wei-
terstadt Wilhelm-
Leuschner-Platz
5:30 -
23:15
6:30 -
23:00
9:00 -
23:00
T60 T60 /
T30
T60 Darmstadt Hauptbahnhof
Darmstadt Luisenplatz
Darmstadt Windmühle
Weiterstadt Sudetenstraße
ÖPNV-Angebot im Linien-
bündel Weiterstadt: Aus-
weitung Bedienungsange-
bot an Samstagen
5515 645 DA - Weiterstadt - Brauns-
hardt - Worfel-
den/Schneppenhausen -
Gräfenhausen - Erzhausen
4:00 -
0:45
(Fr bis
3:15)
4:45 -
3:15
6:45 -
0:45
T30/T15
+ Verd.
im SV
T30 +
T60
T30/T60 Darmstadt Luisenplatz
Darmstadt Windmühle
Darmstadt Otto-Röhm-Straße
Weiterstadt Sudetenstraße
Gräfenhausen Postplatz
Erzhausen Bahnhof
Silvesterverkehr
Darmstadt - Ried-
bahn - Weiterstadt
- Braunshardt -
Gräfenhausen (12
Fahrtenpaare)
Sonderfahrplan
Heinerfest und
Schlossgrabenfest
zwischen 19.00
und 1.00 Uhr, Fr
und Sa bis 2.00 Uhr
Zusätzliche Fahr-
ten an ausgewähl-
ten Tagen im Spät-
verkehr bis 3:15
Braunshardt: neue Halte-
stelle „Sportplatz“
ÖPNV-Angebot im Linien-
bündel Weiterstadt: Ver-
dichtung Bedienungsange-
bot am Abend
Müns-
ter-
Mobil
AST47 Gemeindegebiet Münster 8:00 –
12:00;
15:00 -
18:00
- - k. A. k. A. k. A.
Erläuterung: fett : Veränderungen gegenüber NVP 2004/07; T30 = 30-Minuten-Takt; SV = Schulverkehr; e. F. = einzelne Fahrten; 2/3 Fahrten = 2 Fahrten in der Hinrichtung, 3
Fahrten in der Gegenrichtung; Verd. = Verdichterfahrten
Tabelle 47: Linientabelle – ÖV-Angebot 2011 - 2016
NVP 26. Oktober 2010 Seite 114 von 149
10.4 ÖPNV-Infrastruktur und Betriebsabwicklung
Nachfolgend sind die Infrastrukturmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebsab-
laufs dargestellt.
10.4.1 Maßnahmen ÖPNV-Infrastruktur und Betriebsabwicklung
Nr. DA-
DI DA Anteil
Bahn
Maßnahme Bewertung
M21 x Aufwertung Verknüpfungspunkt
Griesheim Platz Bar-le-Duc
Verbesserte Umsteigebedingungen zwi-
schen Straßenbahn und Bus
M22 x x Aufwertung Verknüpfungspunkt
Babenhausen Bahnhof
Verbesserte Umsteigebedingungen zwi-
schen Bahn und Bus
M23 x Aufwertung Verknüpfungspunkt
Reinheim Bahnhof
Verbesserte Umsteigebedingungen zwi-
schen Bahn und Bus
M24 x
Erstellung eines Prioritätenkata-
logs zum barrierefreien Ausbau
von Haltestellen im Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Maßnahmen zur sukzessiven Verbesse-
rung der Nutzbarkeit des ÖPNV für mo-
bilitätseingeschränkte Fahrgäste
M25 x
Aufwertung Verknüpfungspunkt
Willy-Brandt-Platz
Verbesserte Umsteigebedingungen zwi-
schen Straßenbahn und Bus und Erhö-
hung der Sicherheit und Aufenthalts-
qualität
M26 x
Aufwertung Verknüpfungspunkt
Luisenplatz
Verbesserte Umsteigebedingungen zwi-
schen Straßenbahn und Bus und Erhö-
hung der Sicherheit und Aufenthalts-
qualität
M27 x x Aufwertung Verknüpfungspunkt
DA-Eberstadt Bahnhof
Verbesserte Umsteigebedingungen zwi-
schen Bahn und Bus
M28 x
Barrierefreier Ausbau weiterer
Haltestellen im Stadtgebiet Darm-
stadt (Bushaltestellen) (laufender
Ausbau)
Maßnahmen zur sukzessiven Verbesse-
rung der Nutzbarkeit des ÖPNV für mo-
bilitätseingeschränkte Fahrgäste
M29 x
Barrierefreier Ausbau weiterer
Haltestellen im Stadtgebiet Darm-
stadt (Straßenbahnhaltestellen)
(laufender Ausbau)
Maßnahmen zur sukzessiven Verbesse-
rung der Nutzbarkeit des ÖPNV für mo-
bilitätseingeschränkte Fahrgäste
M30 x x
Einrichtung Busbeschleunigung
auf der B449 Mühltal – Darmstadt
Böllenfalltor
Reduzierung der Fahrzeiten für Fahrgäs-
te Richtung Darmstadt
M31 x
Ermöglichen von Busbegegnungen
in der Bismarckstraße in Darm-
stadt
Verbesserung des Betriebsablaufs und
Verkürzung der Fahrzeiten
M32 x
Verbesserung des Straßenzu-
stands auf ÖPNV-Trassen.
Störungsfreier Betriebsablauf für Stra-
ßenbahnen und Busse, Verbesserung
der Fahrzeiten
NVP 26. Oktober 2010 Seite 115 von 149
Nr. DA-
DI DA Anteil
Bahn
Maßnahme Bewertung
M33 x
Durchführung Betriebsversuch
Vorneeinstieg/Fahrgastflussprinzip
Verbesserung der Einnahmewirksam-
keit durch Kontrolle der Fahrkarten
durch das Fahrpersonal, Verbesserung
des Sicherheitsempfindens der Fahrgäs-
te unter besonderer Berücksichtigung
des möglichen Zielkonflikts mit Be-
schleunigungsmaßnahmen.
M34 x x
Aufbau/Ausbau der netzweiten
automatischen Anschlusssiche-
rung
Verbesserung der Umsteigebedingun-
gen und der Verlässlichkeit des Fahr-
plans
M35 x x
Trassensicherung für Straßen-
bahntrasse Darmstadt – Weiter-
stadt
Erhalt der notwendigen Trasse für eine
künftige Straßenbahnstrecke.
M36 x x
Trassensicherung für Bahntrasse
Darmstadt Ost – Roßdorf – Groß
Zimmern
Erhalt der notwendigen Trasse für eine
künftige Streckenreaktivierung.
M37 X Umbau Bushaltestelle und P+R-
Platz L3114 Dieburg
Verbesserung der Park+Ride-Situation
und des Zugangs zum ÖPNV
M38 x
Sofortmaßnahmen für die Bahn-
Bus-Umsteigewege in DA Ost-
bahnhof
Verbesserung der Wegesituation im
Vorgriff auf eine umfassende Aufwer-
tung (siehe Maßnahme P18)
M39 x
Sofortmaßnahmen für die Bahn-
Bus-Strab-Umsteigewege in DA-
Kranichstein
Verbesserung der Wegesituation im
Vorgriff auf eine umfassende Aufwer-
tung (siehe Maßnahme P22)
Tabelle 48: Maßnahmen ÖPNV-Infrastruktur und Betriebsabwicklung
10.4.2 Prüfaufträge ÖPNV-Infrastruktur und Betriebsabwicklung
Nr. DA-
DI DA Anteil
Bahn
Prüfauftrag
P13 x Aufwertung Verknüpfungspunkt Groß-Umstadt W iebelsbach Bahnhof
P14 x x Aufwertung Verknüpfungspunkt Mühltal Bahnh of
P15 x x
Aufwertung Verknüpfungspunkt Weiterstadt Bahnhof; Prüfung einer Verbes-
serung der Verknüpfungssituation am Bahnhof Weiterstadt durch Verlegung
des Bahn-Haltepunkts
P16 x Einrichtung Busbeschleunigung Linie R zwisc hen Böllenfalltor und Südbahnhof
P17 x Aufwertung Verknüpfungspunkt Böllenfalltor
P18 x Aufwertung Verknüpfungspunkt DA Ostbahnhof
P19 x x Aufwertung Verknüpfungspunkt DA Nordbahnho f
P20 x x Aufwertung Verknüpfungspunkt DA Südbahnhof
P21 x S-Bahnhof DA-Arheilgen: Prüfung Einrichtung P+R auf der Westseite
P22 x x Aufwertung Verknüpfungspunkt Kranichstein Bahnhof (einschließlich Verle-
gung)
P23 x x x Ausbau des P+R-Angebotes
P24 x x x Ausbau des B+R-Angebotes
NVP 26. Oktober 2010 Seite 116 von 149
Nr. DA-
DI DA Anteil
Bahn
Prüfauftrag
P25 x x Verbesserung der Sicherheit im Spät- und N achtverkehr
P26 x x x Einrichtung von Videoüberwachung bei Haltestellen und Bahnhöfen mit er-
höhter Vandalismusquote
P27 x x Einbindung bedarfsgesteuerter Bedienungsformen in das Verkehrsmanage-
mentsystem
P28 x x Aufwertung Verknüpfungspunkt Bahnhof Messe l
P29 x x Aufwertung Verknüpfungspunkt Bahnhof Bickenbach (insbesondere für Mobi-
litätseingeschränkte)
P30 x Einrichtung einer neuen Straßenbahn-Haltestelle zwischen den Hst. Rhein-
/Neckarstraße und Eschollbrücker Straße
Tabelle 49: Prüfaufträge ÖPNV-Infrastruktur und Betriebsabwicklung
10.4.3 Untersuchungsbedarf ÖPNV-Infrastruktur und Betriebsabwicklung
Nr. DA-
DI DA Anteil
Bahn
Untersuchungsbedarf
U8 x
Prüfung von betrieblichen Verbesserungspotenzialen auf Streckenabschnitten
der Straßenbahn mit gemeinsamer Führung mit dem Kfz-Verkehr (Heidelber-
ger Straße, Nieder-Ramstädter Straße, Frankfurter Straße)
U9 x Verbesserung der betrieblichen Situation zwischen Schloss, Luisenplatz und
Darmstadt Hbf (Überlastung des Korridors)
U10 x x x
Untersuchung der Verknüpfung des ÖPNV mit dem Schienenpersonenfern-
verkehr im Zusammenhang mit der geplanten Schnellfahrstrecke Rhein-Main
– Rhein-Neckar.
Tabelle 50: Untersuchungsbedarf ÖPNV-Infrastruktur und Betriebsabwicklung
NVP 26. Oktober 2010 Seite 117 von 149
10.5 Haltestellen- und Infrastrukturmanagement
10.5.1 Haltestellenmanagement
Für die Einrichtung, den Betrieb und ggf. die Auflassung von Haltestellen sind alle erforderlichen Pro-
zesse und die jeweiligen Zuständigkeiten zwischen den Beteiligten zu definieren und zu vereinbaren,
um durch klare und transparente Aufgabenverteilung die Qualität der Haltestellen zu sichern. Das
Haltestellenmanagement umfasst dann alle Abläufe, die zur Umsetzung der Vereinbarungen erfor-
derlich sind.
Das Haltestellenmanagement und die zugehörigen Vereinbarungen sollen folgenden Anforderungen
genügen:
• Berücksichtigung aller betrieblichen und verkehrlichen Ausstattungselemente, insbesondere
• Haltestellenborde und Oberflächenbefestigungen,
• Wetterschutz- und Spritzschutzeinrichtungen,
• Beleuchtung,
• Sitzgelegenheiten,
• Fahrscheinautomaten,
• Dynamische Fahrgastinformation,
• Haltestellenschilder,
• Fahrplan- und Informationsvitrinen,
• Videoüberwachung,
• Wegweisung,
• Fahrradabstellanlagen,
• Park+Ride-Plätze,
• Einrichtungen für Fahrpersonal (Toiletten, Aufenthaltsräume),
entsprechend den gültigen Standards zur Ausstattung von Haltestellen.
• Berücksichtigung aller relevanten Prozesse und Leistungen im Lebenszyklus einer Haltestelle,
insbesondere
• Planung des Neu-, Um- und Rückbaus von Haltestellen,
• Durchführung des Neu-, Um- und Rückbau von Haltestellen,
• Laufende Unterhaltung
wie z.B. Reinigung und Pflege von Oberfläche und Ausstattungselementen, Winterdienst,
• Anlassbezogene Unterhaltung
wie z.B. Erneuerung von Informationsmedien,
• Instandsetzung
bei Beschädigungen und groben Verschmutzungen,
• Laufende Zustandskontrolle,
• Dokumentation von Ausstattung und Leistungen.
• Definition aller relevanten Prozesse und Leistungen mit
• Zuständigkeiten bzw. Zuständigkeitsverteilung für die Prozessdurchführung bzw. Leistungs-
erbringung,
• ggf. erforderlichen Abstimmungs-, Berichts- und Genehmigungsprozessen zwischen ver-
schiedenen Akteuren,
• Finanzierungsverantwortung.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 118 von 149
• Abschluss von Vereinbarungen zwischen Aufgabenträgern und Leistungserstellern. Ggf. sind Leis-
tungsentgelte bzw. Regelungen zum Leistungsaustausch vorzusehen.
Der Aufbau des Haltestellenmanagements erfolgt federführend durch die ÖPNV-Aufgabenträger. Für
den Fall bestehender, länger laufender vertraglicher Bindungen ist das Haltestellenmanagement ggf.
stufenweise zu realisieren.
Im Zuge des Aufbaus des Haltestellenmanagements ist speziell die Frage ausreichender sanitärer Ein-
richtungen sowie Pausenaufenthaltsräume für das Fahrpersonal zu klären.
10.5.2 Management sonstiger Infrastruktur
Das Management der sonstigen Infrastruktur umfasst insbesondere
• Straßenbahninfrastruktur (Bahnkörper, Versorgungsanlagen),
• Verkehrsmanagementsystem,
• ortsfeste Einrichtungen der Verkehrssteuerung/ÖPNV-Beschleunigung.
Für das Management sonstiger Infrastruktur sollen zwischen Aufgabenträger und Infrastruktur-
betreiber Standards entwickelt und vertragliche Vereinbarungen geschlossen werden. Ggf. sind Leis-
tungsentgelte bzw. Regelungen zum Leistungsaustausch vorzusehen. Die Zuständigkeits- und Ver-
antwortlichkeitsvorgaben nach BOKraft bzw. BOStrab bleiben von den Vereinbarungen und Regelun-
gen unberührt.
10.6 Fahrzeug-Qualitätsstandards
Die Fahrzeug-Qualitätsstandards sind in den „Vorgaben zur Qualität der Leistungserbringung“ im An-
hang umfassend definiert.
Für die Straßenbahnen soll eine Qualitätsvereinbarung analog zum Busbereich geschlossen werden.
Die angestrebten Qualitätsstandards sind in den „Vorgaben zur Qualität der Leistungserbringung“
bereits formuliert.
10.7 Verkehrsmanagement + Betriebsabwicklung
Die wesentlichen Grundlagen des Verkehrsmanagements und der Betriebsabwicklung sind bereits in
den „Vorgaben zur Qualität der Leistungserbringung“ definiert.
Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Verbesserung von Verkehrsmanagement und Betriebsab-
wicklung sind vorrangig in den nachfolgend genannten Bereichen zu ergreifen:
10.7.1 Ausdehnung des VMS (automatische Anschlusssicherung und Fahrgastinformation auf alle re-
levanten Verknüpfungspunkte und alle ÖPNV-Linien)
Die Vervollständigung der Anschlusssicherung insbesondere durch Integration der RMV-Linien in das
bestehende VMS ist anzustreben.
Ferner ist für die Anschlusssicherung Bahn – Bus/Strab anzustreben, dass die Pünktlichkeitsdaten der
Bahn durch DB Netz kostenfrei zur Weiterverwendung an den RMV geliefert werden.
10.7.2 Integration flexibler Bedienungsformen
Gemeinsam mit den Betreibern flexibler Bedienungsformen (AST, MIDKOM) ist zu prüfen, wie
Betriebsleitungs- und Dispositionsaufgaben für diese flexiblen Angebote in das bestehende VMS in-
tegriert werden können.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 119 von 149
10.7.3 Verbesserung des Störungsmanagements
Es ist sicher zu stellen, dass alle personenbesetzten Auskunftsstellen, insbesondere die Mobilitäts-
zentrale und die DADINA-Geschäftsstelle, Zugriff auf aktuelle Störungsinformationen aus dem VMS
haben, um persönliche oder telefonische Kundenanfragen aktuell und korrekt beantworten zu kön-
nen.
10.8 Fahrgastinformation
10.8.1 Umsetzung einer neuen, transparenten Linienbezeichnungssystematik
Die bestehenden Linienbezeichnungen sind historisch gewachsen und umfassen unterschiedlichste
Bezeichnungssysteme. Vor allem für ortsfremde Fahrgäste und gelegentliche ÖPNV-Nutzer sind sie
nur schwer nachvollziehbar und sie erlauben keine schlüssige Produktdifferenzierung.
Es sind Bezeichnungen in folgender Systematik einzuführen:
• Die Bezeichnungen der Straßenbahnlinien mit einstelligen Ziffern und der innerstädtischen Busli-
nien mit einem oder zwei Buchstaben bleiben unverändert.
• Die Bezeichnungen aller Umlandlinien werden umgestellt auf dreistellige Bezeichnungen mit füh-
render 6, ggf. ergänzt um einen Buchstaben zur Produktkennzeichnung. Ausnahmen sind möglich
bei Linien, die in der Verantwortung benachbarter Aufgabenträger liegen.
• Innerhalb der Umlandlinien erhalten Expresslinien, flexible Bedienungsformen und Sonder- (Ve-
ranstaltungs-) verkehre als besondere Produkte eine je einheitliche Kennung. Dabei wird der Li-
niennummer
• bei Expresslinien ein ‚X’ sowie
• bei flexiblen Bedienungsformen ein ‚AST’ (für ‚Anruf-Sammel-Taxi’),
vorangestellt.
Diese besonderen Produktbezeichnungen sind durchgängig auch im Marketing einzusetzen.
10.8.2 Definition einheitlicher Informations- und Kommunikationsstandards
Zur Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle an Information und Kommunika-
tion Beteiligten sowie zur langfristigen Qualitätssicherung sollen Informations- und Kommunikations-
standards definiert werden. Sie geben an, welche Art von Information in welcher Qualität über wel-
che Medien vermittelt wird.
Bei der Definition der Standards sind folgende Informationsinhalte zu berücksichtigen:
• Liniennetz/Linienwege,
• Störungsinformationen (geplante und ungeplante Störungen),
• Fahrplan-, Verbindungs- und Anschlussinformationen,
• Fahrtverlaufsinformationen (im Fahrzeug)
• Tarifinformationen,
• Ortsinformationen (Haltestellenumgebung, Haltestellenplan, …),
• Informationen über ergänzende Mobilitätsangebote (P+R, B+R, CarSharing, …).
Ferner sind folgende Medien zu berücksichtigen:
• Fahrplanbuch,
• Haltestellenaushang,
NVP 26. Oktober 2010 Seite 120 von 149
• Dynamische Fahrgastinformation,
• Internet/mobiles Internet,
• Telefonische Auskunft,
• Persönliche Auskunft (stationär und Fahrpersonal),
• Aushänge und Anzeigen in Fahrzeugen,
• Aushänge und Anzeigen außerhalb von Haltestellen und Fahrzeugen (z.B. in öffentlichen Gebäu-
den).
In der Verschneidung von Inhalten und Medien kann das Informationsangebot vollständig beschrie-
ben werden.
Die Definition einheitlicher Informations- und Kommunikationsstandards umfasst auch Absprachen
bzw. Vereinbarungen über eine sinnvolle Aufgabenteilung beim gesamten Marketing zwischen Auf-
gabenträgern, Verkehrsunternehmen und Infrastrukturbetreibern.
10.8.3 Weiterentwicklung von Fahrgastinformation und Kommunikation
In der Stadt Darmstadt und im Landkreis Darmstadt-Dieburg sind die Informations- und Kommunika-
tionswege wie folgt weiter zu entwickeln und zu ergänzen:
• Ausweitung der dynamischen Fahrgastinformationen
Ziel ist es, an allen Bahnhöfen und Verknüpfungspunkten, an Straßenbahn- und Bushaltestellen
mit hoher Nachfrage
23 , sowie an der jeweils bedeutendsten, zentralen Haltestelle der Unterzent-
ren 24 dynamische Fahrgastinformationssysteme (DFI) zu betreiben. Die Umsetzung dieses Ziels ist
in einer Prioritätenreihung zu verfolgen, die der verkehrlichen Bedeutung der Haltestellen ent-
spricht. An Verknüpfungspunkten mit räumlich getrennten Haltestellenbereichen sind DFI an al-
len Haltestellenbereichen zu installieren (z.B. bei Bahnhöfen an den Bahnsteigen und an den
Bushaltestellen). Bei Haltestellen mit ausgeprägter Lastrichtung genügt ein DFI an der Haupt-
Einstiegs-Halteposition. Bei Vorliegen besonderer verkehrlicher Verhältnisse kann von den o.g.
Kriterien abgewichen werden.
An Verknüpfungspunkten sollen die DFI mindestens die nächsten vier Abfahrten mit der Anzeige
der aktuellen Zeit und der verbleibenden Minuten bis zur Abfahrt anzeigen. Bei den übrigen Hal-
testellen ist die Anzahl der dargestellten Abfahrtszeiten sinnvoll auf die Anzahl der verkehrenden
Linien abzustimmen.
Bei Störungen im ÖPNV-Betrieb ist über die Störung mittels eines Freitextes zu informieren. An
Verknüpfungspunkten ist die Möglichkeit von Sprachinformation via Lautsprecher vorzusehen.
Für Einrichtungen mit hohem Besucherverkehr ist die Installation von DFI im Gebäude anzustre-
ben.
• Alle für die selbständige Nutzung des ÖPNV erforderlichen Informationen sind barrierefrei zur
Verfügung zu stellen. Die Anforderungen an Barrierefreiheit orientieren sich an dem Projekt
„BAIM - Barrierefreie ÖV-Information für mobilitätseingeschränkte Personen“ des RMV. Alle DFI
sollen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip funktionieren und entsprechend den Anforderungen der DIN
32975 gestaltet sein. Bei DFI mit akustischer Vermittlung nur auf Anforderung muss der Anforde-
rungstaster für Sehbehinderte auffindbar sein.
• Bahnhöfe und Verknüpfungspunkte, Straßenbahnhaltestellen, Bushaltestellen mit mehr als 500
Einsteigern je Werktag, die jeweils bedeutendsten, zentralen Haltestelle der Unter- und Klein-
23 Als Orientierungswert können 500 Einsteiger je Werktag angenommen werden.
24 Unterzentren: Babenhausen, Groß-Zimmern, Mühltal, Münster, Ober-Ramstadt, Reinheim, Roßdorf und Seeheim-
Jugenheim.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 121 von 149
zentren sowie sonstige Haltestellen, die regelmäßig Ziel Ortsunkundiger sind, sind mit Umge-
bungsplänen auszustatten, die den fußläufigen Bereich abdecken und in denen wichtige Ziele im
Umfeld hervorgehoben sind.
• Besondere Produkte wie Flexible Bedienungsformen und Expresslinien erhalten in den Linien-
und Fahrplaninformationsmedien eine einheitliche Kennung (vgl. 10.8.1).
• Für flexible Bedienungsformen sind die technischen Voraussetzungen zur Aufnahme in elektroni-
sche Auskunftssysteme zu entwickeln.
• Das elektronische Beschwerdemanagement wird aufgebaut und aktiv beworben.
10.9 Mobilitätsmanagement
Das Handlungsfeld Mobilitätsmanagement ist seit 2009 bei der DADINA für den Bereich der Schulen
fest verankert. Es hat sich bewährt und die Nachfrage nach den Leistungen ist beachtlich.
Generell hat das Thema Mobilitätsmanagement an Bedeutung gewonnen: für den Bereich Schulen
hat sich ein Netzwerk der verschiedenen Akteure gebildet, im Bereich Unternehmen und Verwaltun-
gen bauen örtliche und regionale Institutionen eine Zusammenarbeit auf. In beiden Fällen ist es er-
forderlich, die Aktivitäten in dauerhafte Arbeitsstrukturen zu kleiden, um ihren Erfolg zu sichern. Eine
zentrale Koordinierungsfunktion sollte dabei der DADINA zukommen.
Das Handlungsfeld Mobilitätsmanagement geht von einem ganzheitlichen Mobilitätsverständnis aus
und bezieht insofern neben dem ÖPNV auch andere Verkehrsarten und Mobilitätsangebote ein.
10.9.1 Schulisches Mobilitätsmanagement
Die bisherigen Aktivitäten im Schulischen Mobilitätsmanagement sind fortzuführen. Entsprechend
dem Mobilitätsmanagement-Konzept vom Februar 2009 sollen in Kooperation mit anderen Akteuren
folgende Aufgaben erfüllt werden:
• Koordination Schule und ÖPNV
Etablierung von Kommunikationsstrukturen zwischen den Schulen bzw. Schulbehörden einerseits
und den Verkehrsunternehmen bzw. der DADINA andererseits zur Sicherung des Informations-
flusses bei allen für den Schülerverkehr relevanten Planungen und Maßnahmen und bei akuten
Problemen in der Schülerbeförderung (in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt, den
Fachberatern für Verkehrserziehung, den Beauftragten für Verkehrserziehung an den einzelnen
Schulen, den Schulleitungen und dem Stadt- bzw. Kreiselternbeirat).
• Information von Schulen bzw. Schülerinnen und Schülern
Individuelle Information von Schulen über Fahrplanänderungen etc.
• Ausbildung von Bus- und Bahnbegleitern
Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zu Bus- und Bahnbegleitern (in Zusammenarbeit mit
Schulen und Verkehrsunternehmen).
• Koordination und Durchführung von Busschulen
Praktischer Unterricht für Schulklassen zum sicheren Verhalten an Haltestellen und im Fahrzeug.
• Förderung von Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung an den Schulen
Vermittlung von Unterrichtskonzepten und –materialien an die Schulen sowie Unterstützung der
Fach-Qualifizierung von Lehrerinnen und Lehrern; Aufbau und Betrieb einer Internet-
Informationsplattform zu Materialien, Beispiel-Projekten usw. (in Zusammenarbeit mit RMV,
Verkehrsunternehmen, Verkehrswacht, Staatlichen Schulamt, Fachberatern für Verkehrserzie-
hung und weiteren).
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• Unterstützung und Beratung für Schulen
Individuelle Information an Schulen über Bedeutung und Möglichkeiten von Aktivitäten im Be-
reich Verkehrerziehung und Mobilitätsbildung, dadurch Qualifizierung zu eigenen Aktivitäten.
• Vernetzung der Akteure
Koordination und administrative Unterstützung des „Netzwerks Schule + Mobilität“.
Die Rolle der DADINA bei jenen Aufgaben, für die Partner benannt sind, ist in Kooperation mit diesen
Partnern für jeden Einzelfall zu bestimmen. Die Aufgaben, bei denen keine Partner benannt sind, sol-
len durch eigenes Personal oder Beauftragte erfüllt werden.
10.9.2 Betriebliches Mobilitätsmanagement
In Kooperation mit Stadt Darmstadt, Kreis Darmstadt-Dieburg, der IHK Darmstadt, der ivm und wei-
teren Partnern sind verlässliche Arbeitsstrukturen für Betriebliches Mobilitätsmanagement in Süd-
hessen zu schaffen. Es sind vorrangig folgende Aufgaben zu erfüllen:
• Ansprache und Motivation
Unternehmen und Verwaltungen sind gezielt anzusprechen und zur Durchführung interner Mobi-
litätsmanagement-Prozesse zu motivieren.
• Qualifizierung, Begleitung und Beratung
Interessierte Unternehmen und Verwaltungen sind in einer Workshop-Reihe für die Durchfüh-
rung interner Mobilitätsmanagement-Prozesse zu qualifizieren sowie während der Prozesse zu
begleiten. Dabei kann auf Instrumente der ivm zurückgegriffen werden.
• Vernetzung der Akteure
Koordination und administrative Unterstützung des in Aufbau befindlichen „Netzwerks Betriebli-
ches Mobilitätsmanagement Südhessen“.
• Informationsplattform
Aufbau und Betrieb einer Internet-Informationsplattform zu Betrieblichem Mobilitätsmanage-
ment.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist ein Koordinator und Ansprechpartner unabdingbar. Die Vorhaltung
entsprechender Kapazitäten bei der DADINA ist zu prüfen.
Ungeachtet des dargestellten umfassenden Betrieblichen Mobilitätsmanagements ist das JobTicket
intensiver zu vermarkten, u.a. durch Förderung eines gemeinsamen JobTicket-Erwerbs kleinerer Un-
ternehmen.
10.9.3 Mobilitätsmanagement für Neubürger
In Kooperation mit der ivm, Städten und Gemeinden, Wohnungsgesellschaften und Versorgern ist
nach erfolgreichen Vorbildern bspw. in Heidelberg und München ein Informations- und Servicepaket
für neu zuziehende Haushalte zu entwickeln und zu betreiben. Mit dem „Neubürgerpaket“ werden
Umzügler in einer Umbruchssituation angesprochen und über nachhaltige Mobilitätsoptionen am
neuen Wohnort informiert.
10.9.4 Weitere Mobilitätsmanagement-Ansätze
Weitere Mobilitätsmanagement-Ansätze, bspw. mit den Zielgruppen Senioren, Vereine oder Mieter,
sollten anlassbezogen verfolgt werden. So kann beispielsweise die Einführung eines Seniorenticktets
von ÖPNV-Kursen für Senioren begleitet werden.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 123 von 149
10.10 Marketing, Tarif + Vertrieb
10.10.1 Definition von Vertriebsstandards
Zur Sicherung einer einheitlichen Qualität des Vertriebs sind in Zusammenarbeit mit den am Vertrieb
beteiligten Partnern Standards zu definieren. In ihnen wird festgelegt, wo und auf welchem Ver-
triebsweg welche Fahrscheine zu erwerben sind. Zuständigkeiten sind zu definieren und Vertriebs-
leistungen sind zwischen Aufgabenträgern und Anbietern von Vertriebsleistungen vertraglich zu ver-
einbaren.
Wesentliche Elemente der Standards sind nachfolgend beschrieben. Sie sind beim Definitionsprozess
für die Vertriebsstandards unter wirtschaftlichen, technischen und Fahrgast-Gesichtspunkten zu prü-
fen und ggf. zu modifizieren.
Vertrieb an personenbedienten Verkaufsstellen
Für den personenbedienten Verkauf ist je Gemeinde (in Darmstadt: je Stadtteil) ab 10.000 Einwoh-
nern mindestens eine Verkaufsstelle vorzusehen. Als Orientierungswert ist ein Ausstattungsgrad von
einer Verkaufsstelle je 10.000 Einwohner anzustreben
27 . Bei besonderen örtlichen Verhältnissen (z.B.
gute Ausstattung der Gemeinde mit Fahrscheinautomaten) kann von diesen Kriterien abgewichen
werden. Die Einrichtung neuer Verkaufsstellen erfolgt in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunter-
nehmen.
Verkaufsstellen sind bevorzugt in der Nähe zentraler Haltestellen im Zusammenhang mit anderen
Serviceleistungen (z.B. Kiosk, Postfiliale, Kommunalverwaltung) durch einen zuverlässigen Betreiber
einzurichten.
Es sind die Möglichkeiten zu prüfen, in weiteren personenbedienten Verkaufsstellen die Erstattung
von Fahrtkosten im Rahmen der 10-Minuten-Garantie anzubieten.
Vertrieb an Haltestellen aus Automaten
Ziel ist es, an allen Bahnhöfen und Verknüpfungspunkten, an Straßenbahn- und Bushaltestellen mit
hoher Nachfrage
28 , sowie an der jeweils bedeutendsten, zentralen Haltestelle der Unterzentren 29
Fahrkartenautomaten vorzuhalten. Die Umsetzung dieses Ziels ist in einer Prioritätenreihung zu ver-
folgen, die der verkehrlichen Bedeutung der Haltestellen entspricht. An Haltestellen und Verknüp-
fungspunkten mit räumlich getrennten Haltestellenbereichen bzw. mit sehr hohem Fahrgastauf-
kommen sind mehrere Fahrkartenautomaten aufzustellen. Bei Haltestellen mit ausgeprägter Last-
richtung genügt ein Fahrkartenautomat an der Haupt-Einstiegs-Halteposition. Bei Vorliegen besonde-
rer verkehrlicher und betrieblicher Verhältnisse kann von den o.g. Kriterien abgewichen werden; da-
bei sind die Anteile von Einzelfahrschein- bzw. Zeitfahrausweis-Kunden sowie Verspätungsrisiken zu
berücksichtigen.
27 Nach diesen Kriterien sind Verkaufsstellen neu einzurichten in: Babenhausen, Groß-Umstadt (2), Groß-Zimmern, Müns-
ter, Reinheim, Roßdorf. Die Einrichtung zusätzlicher Verkaufsstellen in den anderen Städten und Gemeinden ist nicht erfor-
derlich.
28 Als Orientierungswert können 500 Einsteiger je Werktag angenommen werden.
29 Unterzentren: Babenhausen, Groß-Zimmern, Mühltal, Münster, Ober-Ramstadt, Reinheim, Roßdorf und Seeheim-
Jugenheim.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 124 von 149
Die Fahrkartenautomaten sind mit Münzgeld- und Banknoten-Akzeptanz sowie mit unbarer Zah-
lungsmöglichkeit (bevorzugt Debitkarte) auszustatten. Eine Nachrüstung vorhandener Fahrkartenau-
tomaten mit evtl. fehlenden Merkmalen ist nicht erforderlich. Es ist das gleiche Fahrkartensortiment
anzubieten wie an den mobilen Fahrkartenautomaten in Straßenbahnen (s.u.).
Bezüglich der Fahrkartenautomaten an Bahnhöfen ist beim RMV darauf hin zu wirken, dass diese
grundsätzlich Einzel- und Zeitfahrkarten für alle Ziele anbieten, welche umsteigefrei mit dem Zug er-
reichbar sind; dies gilt insbesondere für die Bahnhöfe an den Linien 60 und 75, von denen aus Ziele
außerhalb des RMV-Verbundgebiets angefahren werden. Alternativ ist die Möglichkeit zum Fahr-
scheinerwerb im Zug mit durchgehender Tarifierung zu gewährleisten.
Vertrieb im Internet
Beim RMV ist darauf hinzuwirken, insbesondere für die Zielgruppe auswärtiger Besucher ein Ver-
triebssystem im Internet aufzubauen, das die Möglichkeit bietet, Fahrkarten zu Hause auszudrucken.
Elektronisches Fahrgeldmanagement (EFM)
EFM (auch: Elektronisches Ticketing oder E-Ticketing) ist im RMV-Gebiet zur stufenweisen Einführung
vorgesehen.
Mit dem EFM sollen vorrangig folgende Ziele verfolgt werden:
• Vereinfachung des Zugangs zum ÖPNV (ÖPNV-Nutzung ohne differenzierte Tarifkenntnis),
• Verringerung des Vertriebsaufwandes,
• Schaffung der technischen Voraussetzungen für ein einfacheres und kundenfreundlicheres Tarif-
system (vgl. hierzu Abschnitt 10.10.4).
• Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV insgesamt (verringerter Aufwand bei höherer
Nachfrage).
Vor Einführung des EFM sind die Konsequenzen für alle Akteure im ÖPNV (Aufgabenträger, Ver-
kehrsunternehmen, Fahrgäste) umfassend zu klären.
Das RMV-Handy-Ticket ist verstärkt zu kommunizieren.
Vertrieb in Fahrzeugen
Der Vertrieb in Bussen und Straßenbahnen ist in den „Vorgaben zur Qualität der Leistungserbrin-
gung“ definiert.
Qualitätssicherung
Im Hinblick auf die Einführung und zunehmende Verbreitung neuer Vertriebswege sind die Vertriebs-
standards regelmäßig darauf hin zu überprüfen, ob sie wirtschaftlich sind und den Anforderungen
der Kunden und des Betriebs gerecht werden.
10.10.2 Freizeit- und Tourismus-Marketing
Das Kundensegment des Freizeitverkehrs und des Tourismusverkehrs ist im Marketing verstärkt zu
adressieren. Es sind in Kooperation mit Partnern wie z.B. Hotel- und Gaststättengewerbe, Touris-
musorganisationen, Freizeiteinrichtungen und Veranstaltern insbesondere folgende Maßnahmen
und Strategien zu verfolgen:
• Schaffung buchbarer Angebote,
• verstärkte Vermarktung von KombiTickets,
• grundlegende Überarbeitung des Konzepts und verbesserte Vermarktung der Darmstadt Card,
• regelmäßige wechselseitige Information und Erfahrungsaustausch,
NVP 26. Oktober 2010 Seite 125 von 149
• gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit.
10.10.3 Marketing intermodaler Angebote
Mobilitätsdienstleistungen wie CarSharing, Fahrradverleih und –services sind verstärkt in das ÖPNV-
Angebot zu integrieren und gemeinsam zu vermarkten.
10.10.4 Weiterentwicklung des Tarifs
Der ÖPNV-Tarif ist – vorrangig im Zusammenhang mit der Einführung von E-Ticketing, aber auch un-
abhängig davon – so weiter zu entwickeln, dass er benutzerfreundlicher und einfacher wird. Wesent-
liche Elemente sind eine deutlichere Entfernungsabhängigkeit (einschließlich Kurzstrecken) und ein
stärkerer Zielgruppenbezug (Beispiel Semesterticket). Die Wirtschaftlichkeit ist dabei sicherzustellen.
Die bereits bestehenden Pünktlichkeitsgarantien sollen auf weitere RMV-Verkehrsmittel ausgedehnt
werden.
Flexible Bedienungsformen sollen so weit als möglich in den RMV-Tarif integriert werden.
10.11 Planungsgrundlagen und -instrumente
Wesentliche Grundlagen für strategische Planung und Qualitätsmanagement sind bereits in den
„Vorgaben zur Qualität der Leistungserbringung“ definiert. Sie beziehen sich insbesondere auf die li-
nien- bzw. betreiberbezogene Erhebung der erbrachten Qualität.
Diese erfolgreichen vorhandenen Ansätze sind weiter zu entwickeln. Im Vordergrund stehen dabei
eine bessere Kenntnis der Qualitätswahrnehmung der Kunden sowie der Mobilitätsnachfrage als
Grundlagen für strategische Steuerung und Planung des ÖPNV. Durch die Nutzung bereits existieren-
der Instrumente kann der Aufwand gering gehalten werden.
Im Einzelnen sollen folgende Maßnahmen verfolgt werden:
• Laufende Erhebungen Fahrgastnachfrage
Es ist zu prüfen, ob und unter welchen Konditionen automatische Fahrgasterhebungssysteme
Verwendung finden bzw. bereits bestehende Systeme bei den Verkehrsunternehmen genutzt
werden können, um automatisiert die Fahrgastnachfrage zu erheben und stets einen aktuellen
Überblick über Veränderungen der Nachfrage zu erhalten.
• Partizipation Verkehrsmodell
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg lässt seinen Verkehrsentwicklungsplan aktuell auf Grundlage
einer Verfeinerung des Verkehrsmodells „Verkehrsdatenbasis Rhein-Main (VDRM)“ erstellen. Die
Stadt Darmstadt beabsichtigt die Erarbeitung eines eigenen Verkehrsmodells ebenfalls auf Basis
der VDRM.
Es ist zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen diese Aktivitäten genutzt werden können, um
ein einheitliches und aktuelles Verkehrsmodell auch zur Abbildung der ÖPNV-Nachfrage zu erhal-
ten.
• Teilnahme an Mobilitätsstudien
Während für die Stadt Darmstadt aus der bundesweiten Untersuchung „Mobilität in Deutschland
2008“ aktuelle Daten über das Mobilitätsverhalten vorliegen, datiert die letzte entsprechende
Untersuchung zu den Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg aus 1999. Es ist anzustre-
ben, auch für den Landkreis aktuelle Erkenntnisse zum Mobilitätsverhalten zu erheben. Bevor-
NVP 26. Oktober 2010 Seite 126 von 149
zugt ist hierfür eine Stichprobenaufstockung einer künftigen bundesweiten Erhebung vorzuneh-
men.
10.12 ÖPNV-Organisation
Vor dem Hintergrund gestiegener Anforderungen an den ÖPNV und zunehmenden Kostendrucks soll
rund 15 Jahre nach der Regionalisierung des Nahverkehrs überprüft werden, ob die Organisations-
strukturen den heutigen und zu erwartenden Anforderungen noch genügen und wie sie ggf. weiter-
entwickelt werden können.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg haben für bestimmte Auf-
gaben mit der DADINA eine gemeinsame Aufgabenträgerorganisation geschaffen. Für die Weiter-
entwicklung der Aufgabenzuordnung und für eine klare Differenzierung der Aufgaben zwischen der
DADINA und den Aufgabenträgern wird ein Lenkungskreis mit Vertreterinnen und Vertretern der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg eingerichtet. Bei der Weiter-
entwicklung sind neben den Themen der Verkehrserbringung auch finanzierungsbezogene, steuerli-
che und kommunale Aspekte zu berücksichtigen.
10.13 Maßnahmenreihung (Prioritäten der Umsetzung)
Maßnahmen mit hoher verkehrlicher Wirkung (z.B. auf nachfragestarken Achsen) sollen mit Priorität
umgesetzt werden.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 127 von 149
11. Maßnahmenwirkung, Finanzierung, Kosten, Erlöse
11.1 Betriebskostenabschätzung
Analog zur Vorgehensweise im Nahverkehrsplan 2004 – 2009 wird zur Abschätzung der wirtschaftli-
chen Wirkung des Maßnahmenkonzepts eine Abschätzung der Kosten und Erlöse auf der Grundlage
der Veränderung der Fahrleistungen mit Durchschnittskostensätzen vorgenommen. Hierzu erfolgt
eine Differenzierung nach den Betriebsformen.
Folgende Kostensätze werden dabei angesetzt:
• Straßenbahnverkehr: 6,65 Euro/km
30
• Busverkehr: 2,55 Euro/km
• Bedarfsgesteuerter Verkehr: 1,50 Euro/km
Entsprechend sind die für die Angebotskonzeption ermittelten Kosten nur als Richtwerte zu verste-
hen und stellen keine Preise dar, die durch die Verkehrsunternehmen im Detail kalkuliert wurden.
Leistungen in der Hauptverkehrszeit sind in der Regel mit deutlich höheren Kosten verbunden als
Leistungen in den Schwachverkehrszeiten.
Folgende Leistungsveränderungen sind mit der Umsetzung der genannten Maßnahmen verbunden
(eine Abschätzung der Leistungsveränderung der dargestellten Prüfaufträge und Untersuchungspro-
jekte ist erst nach Durchführung weiterer Detailbetrachtungen möglich):
Jahr 2009 Jahr 2016 Entwicklung
Stadt Darmstadt Straßenbahn 2.365.100 km 2.371.000 km + 0,2 %
Bus 4.033.899 km 4.176.199 km + 3,5%
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Straßenbahn 387.900 km 403.600 km + 4,1 %
Bus 5.821.061 km 5.967.761km 31 + 2,5 %
Gesamt Straßenbahn 2.753.000 km 2.774.600 km + 0,8 %
Bus 9.854.960 km 10.143.960 km + 2,9 %
Summe Straßenbahn + Bus 12.607.960 km 12.918.560 km + 2,5 %
Tabelle 51: Leistungsveränderung Maßnahmen
Für die einzelnen zu realisierenden Angebotsmaßnahmen im ÖPNV resultieren aus den Leistungsver-
änderungen folgende Veränderungen der jährlichen Betriebskosten:
30 Zwischen Besteller und Ersteller sind für Leistungsänderungen im Straßenbahnverkehr spezifische Kalkulationsverfahren
vereinbart. Der angegebene Kilometerkostensatz stellt einen Durchschnittswert vergangener Leistungsbestellungen dar und
wird als pauschaler Wert für die Ermittlung der Betriebskosten angesetzt.
31 Darin enthalten sind Mehrleistungen im Ruftaxi-Verkehr von rund 15.000 km pro Jahr.
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Anfallende jährliche Kos-
ten im Gebiet …
Nr. Maßnahme
… des Land-
kreises
Darmstadt-
Dieburg
… der Stadt
Darmstadt
M5
Verbesserung der Verbindung Groß-Zimmern – Groß-Umstadt Kranken-
haus durch Verbesserung Anschlussbindungen und Ruftaxi-Angebot am
Wochenende 7.500 € 0 €
M7
Einführung/ Ausweitung Ruftaxi-Angebot in SVZ auf den Linien K53/K54,
K55/K57 und K64 im Landkreis Darmstadt-Dieburg 14.400 € 0 €
M8
Einführung neue Linie G Arheilgen – Wixhausen – GSI im Halbstunden-
takt, Verkürzung Linie WX in Arheilgen und Wixhausen 0 € 150.000 €
M9
Verlängerung Linie R bis Gewerbegebiet Arheilgen-West über S-Bahnhof
Arheilgen Westseite 0 € 250.000 €
M10
Verlängerung der Betriebszeiten auf der Linien 4 montags bis freitags um
ca. eine Stunde 28.263 € 28.263 €
M11 Verdichtung des Fahrtenangebotes auf der Linie 681 32.130 € 7.140 €
M12 Verbesserung des ÖPNV-Angebotes im Linienbündel Weiterstadt 71.145 € 9.180 €
M15 Erschließung des Weltnaturerbes Grube Messel mit Linie U 20.400 € 0 €
M16
Verbesserung einzelner Umsteigeverbindungen am Ostbahnhof in Darm-
stadt morgens bzw. abends von und zu den Zügen der Odenwaldbahn 0 € 1.020€
M18
Einrichtung einer neuen tangentialen Verbindung: DA-Wixhausen – Grä-
fenhausen (mit Anschluss nach Weiterstadt) durch Verlängerung der Linie
WX 75.225 € 36.975 €
M19 Anbindung Pfarrtanne in Alsbach-Hähnlein mit Linie K 50 30.090 €
M20
Einrichtung zusätzlicher Fahrtmöglichkeiten auf der Linie 6 in der Mit-
tagszeit zwischen Alsbach und Frankenstein 76.143 € 10.973 €
Summe 355.296 € 493.551 €
Tabelle 52: Kostenschätzung Angebotsmaßnahmen ÖPNV
Folgende Kostenentwicklung wird mit der Umsetzung der genannten Maßnahmen abgeschätzt (eine
Abschätzung der Kostenentwicklung der dargestellten Prüfaufträge und Untersuchungsprojekte ist
erst nach Durchführung weiterer Detailbetrachtungen möglich):
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Jahr 2009 Jahr 2016 Entwicklung
Stadt Darmstadt Straßenbahn 15.727.915 € 15.767.150 € 0,25%
Bus 10.286.442 € 10.740.757 € 4,42%
Summe 26.014.357 € 26.507.907 € 1,90%
Landkreis Darm-
stadt-Dieburg
Straßenbahn 2.579.535 € 2.683.940 € 4,05%
Bus 14.843.705 € 15.094.596 €32 1,69%
Summe 17.423.241 € 17.778.536 € 2,04%
Gesamt Straßenbahn 18.307.450 € 18.451.090 € 0,78%
Bus 25.130.148 € 25.835.353 € 2,81%
Summe Straßenbahn
+ Bus
43.437.598 € 44.286.443 € 1,95%
Tabelle 53: Kostenentwicklung ÖPNV-Angebot
11.2 Nachfrageprognose
Für die Ermittlung der Nachfrageprognose werden die Grundlagendaten der Verkehrsdatenbasis
Rhein-Main (VDRM) sowie die Matrizen des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) des Landkreises Darm-
stadt-Dieburg herangezogen. Bearbeitungsstand des Fahrplans und der Nachfragedaten ist hier das
Jahr 2004, aktuellere Daten liegen nicht vor. Aufgrund fehlender Vergleichsgrößen und der nur groß-
räumig vorliegenden Nachfragewerte können für die Bewertung des Maßnahmenkonzeptes keine
Detailaussagen zu einzelnen Linien getroffen werden (einzelne Fahrgastprognosen bei Detailuntersu-
chungen z. B. im Bereich Darmstadt-Nord wurden hierbei berücksichtigt). Im Folgenden werden da-
her lediglich globale Aussagen für den Untersuchungsraum vorgenommen. Grundlage für die Ver-
kehrsprognose sind die geschätzten Bevölkerungsveränderungen: In Darmstadt und den angrenzen-
den Gemeinden wird die Bevölkerung und damit auch das die Verkehrsnachfrage weiter wachsen (bis
zum Jahr 2016 schätzungsweise um rund 1 %). In weiten Teilen des Landkreises Darmstadt-Dieburg
ist bis zum Jahr 2016 zunächst mit einem leichten Anstieg, anschließend aber bereits Bevölkerungs-
rückgängen zu rechnen, so dass es zu keiner wesentlichen Veränderung im Prognosezeitraum
kommt.
Zwischen 2004 und 2009 stieg die Nutzung der lokalen ÖPNV-Angebote im Bereich der Stadt Darm-
stadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg von rund 34,9 Mio. auf ca. 44,1 Mio. Fahrgäste, dies
entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von rund 5,2 %.
Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung ist mit Umsetzung des Maßnahmenkonzepts
und den damit einhergehenden Verbesserungen des ÖPNV-Angebots in der Stadt Darmstadt und im
Landkreis Darmstadt-Dieburg somit von einer Steigerung der ÖPNV-Nachfrage in den kommenden
Jahren von rund 2 bis 3 % (ca. 0,8 Mio. – 1,3 Mio. Fahrgäste pro Jahr) auszugehen.
32 Darin enthalten sind Mehrkosten im Ruftaxi-Verkehr von rund 21.900 € pro Jahr.
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11.3 Erlösabschätzung
Die prognostizierten Veränderungen der Fahrgastnachfrage führen bei Zugrundelegung pauschaler
Erlöswerte von 0,55 Euro je Fahrgast zu Einnahmesteigerungen von rund 600.000 Euro.
11.4 Investitionen
Die in Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg geplanten Infrastrukturplanungen im Fort-
schreibungszeitraum bis 2016 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Bei Kenntnisstand sind
hier die zu erwartenden Kosten beigefügt.
Anfallende Kosten 33 im Gebiet
Stadt/Gemeinde Beschreibung der Maßnahme … der Stadt
Darmstadt
… des Landkreises
Darmstadt-Dieburg
Weiterstadt Einrichtung neue Haltestelle „Sportplat z“ 20.000 €
Dieburg Einrichtung neue Haltestelle im Industriege biet 20.000 €
Alsbach-Hähnlein Einrichtung neue Haltestelle Alsba ch Südost 20.000 €
Griesheim Aufwertung Verknüpfungspunkt Griesheim Platz
Bar-le-Duc 3.100.000 €
Babenhausen Aufwertung Verknüpfungspunkt Babenhausen
Bahnhof 7.400.000 €
Reinheim Aufwertung Verknüpfungspunkt Reinheim Bahn-
hof 220.000 €
Dieburg Umbau Bushaltestelle L3114 und P+R-Anlage 380.000 €
Darmstadt Aufwertung Verknüpfungspunkt Willy-Brandt-
Platz 1.500.000 €
Darmstadt Aufwertung Verknüpfungspunkt DA-Eberstadt
Bahnhof 4.600.000 €
Darmstadt
Barrierefreier Ausbau weiterer Haltestellen im
Stadtgebiet Darmstadt (Bushaltestellen) (laufen-
der Ausbau)
1.000.000 €
Darmstadt
Barrierefreier Ausbau weiterer Haltestellen im
Stadtgebiet Darmstadt (Straßenbahnhaltestellen)
(laufender Ausbau)
75.000 €
Mühltal, Darmstadt Einrichtung Busbeschleunigung auf der B449
Mühltal – Darmstadt Böllenfalltor 1.100.000 € 810.000 €
Darmstadt Ermöglichen von Busbegegnungen in der Bis-
marckstraße in Darmstadt 5.400.000 €
Darmstadt Aufwertung Verknüpfungspunkt Luisenplatz Derzeit kei-
33 Die angegebenen Kosten sind Gesamtkosten. Die von den Gebietskörperschaften tatsächlich zu tragenden Kosten liegen
unter Berücksichtigung von Fördermitteln des Landes und des Bundes darunter.
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Anfallende Kosten 33 im Gebiet
Stadt/Gemeinde Beschreibung der Maßnahme … der Stadt
Darmstadt
… des Landkreises
Darmstadt-Dieburg
Darmstadt Verbesserung des Straßenzustands auf ÖPNV-
Trassen
LK Darmstadt-Dieburg
und Stadt Darmstadt
Durchführung Betriebsversuch Vor-
neeinstieg/Fahrgastflussprinzip
LK Darmstadt-Dieburg
und Stadt Darmstadt
Aufbau/Ausbau der netzweiten automatischen
Anschlusssicherung
ne Kosten
abschätzbar
Derzeit keine Kos-
ten abschätzbar
LK Darmstadt-Dieburg
Erstellung eines Prioritätenkatalogs zum barriere-
freien Ausbau von Haltestellen im Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Derzeit keine Kos-
ten abschätzbar
Tabelle 54: Infrastrukturmaßnahmen
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12. Linienbündelung
Die im Untersuchungsgebiet vorliegenden Linienbündel sind der nachfolgenden Tabelle zu entneh-
men. Dabei ist die Laufzeit bzw. der mögliche Vergabezeitpunkt angegeben. Als Option können auch
zwischenjährige Vergabezeitpunkte gewählt werden, wenn dies als sinnvoll erachtet wird.
Insgesamt wird bei der Linienbündelung auf eine mittelstandsfreundliche Größe, auf verkehrliche
und betriebliche Kriterien sowie auf den Ausgleich zwischen wirtschaftlich stärkeren und schwäche-
ren Linien Rücksicht genommen. Bei größeren Linienbündeln beabsichtigen die Aufgabenträger mit
dem jeweiligen Betreiber eine Vereinbarung über eine Subunternehmerquote zu treffen bzw. diese
vorzugeben.
Die zurzeit von der HEAG mobiBus gefahrenen Linien werden in drei Linienbündel aufgeteilt. Dies
entspricht den Vorgaben des Landes Hessen zur Linienbündelung. Das Linienbündel Eber-
stadt/Pfungstadt soll gemäß der Option in den Vereinbarungen mit der HEAG mobiBus zum Dezem-
ber 2015 auslaufen. Eines der beiden bis Dezember 2016 datierten Linienbündel Darmstadt Nord
bzw. Darmstadt/Vorderer Odenwald könnte ggf. bis Dezember 2017 verlängert werden. Damit halten
sich die Aufgabenträger die Möglichkeit offen, die drei von der HEAG mobiBus bedienten Linienbün-
del zu drei unterschiedlichen Zeitpunkten neu zu vergeben.
Die Linie PS (Fa. Schüssler) wird von Dezember 2009 bis Dezember 2011 durch die Stadt Pfungstadt
vergeben, und dann dem Linienbündel Ried zugeordnet.
Aus den Linien K 55 und K 57 (Linienbündel Reinheim) sowie den Linien K 56 und K 58 (Linienbündel
Darmstadt/Ober-Ramstadt) wurde bereits bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans in 2007 je-
weils ein Linienbündel gebildet, im Dezember 2015 soll die Zusammenfassung in ein gemeinsames
Linienbündel erfolgen.
Die Linien K 53 und K 54 (hessischer Linienteil) sowie K 65 und K 66 (Linienbündel Babenhausen)
wurden von Dezember 2008 bis Dezember 2012 vergeben, um die Harmonisierung mit dem bayeri-
schen Linienteil zu ermöglichen.
Die Bündel Bergstraße und Weiterstadt sind gemischte Bündel mit lokalen und regionalen Linien und
werden zusammen mit dem RMV vergeben.
Das Bündel Ried ist ein gemischtes Bündel mit lokalen Linien der DADINA und der LNVG Groß-Gerau
und wird gemeinsam vergeben.
Die Bündel LDD Darmstadt/Odenwald sowie LDD Darmstadt/Dieburg sind rein regionale Bündel und
werden vom RMV vergeben.
Die Vergabe der Linienbündel erfolgt nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen.
Zurzeit wird wegen der vorhandenen Konzessionslaufzeiten eine Linienbündelung der Straßenbahnli-
nien im DADINA-Gebiet nicht als notwendig erachtet. In der Zukunft kann dies aber thematisiert
werden.
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Teilnetz Linie Betreiber lokal regional Strecke Laufzeit
5506 HAV X Darmstadt – Weiterstadt – Groß-Gerau
Weiterstadt 5513 HAV X Darmstadt – Weiterstadt Dezember 2010
5515 HAV X DA – Weiterst. – Braunshardt/Worfelden /Gräfenh./Erzh.
K 65 Spahn&Roth X Schaafheim - Babenhausen
Baben- K 66 Spahn&Roth X Babenhausen - Dudenhofen Dezember 2012
hausen K 53 Spahn&Roth X Babenhausen – Schaafheim – (Ringheim – AB)
K 54 Spahn&Roth X Babenhausen – Schaafheim – Mosb ach – (AB)
LDD 671/681 NVS/Winz. X Darmstadt – Groß-Umstadt W iebelsbach
Darmstadt/ 693 NVS/Winz. X Darmstadt – Reinheim – Fürth - Rimbach Dezember 2013
Odenwald 678 NVS/Winz. X Darmstadt – Reinheim – Gr oß-Umstadt Wiebelsbach
ERB-30 NVS/Winz. X Erbach – Reichelsheim
PS Schüssler X Pfungstadt
Ried K 59 NVS/Winz. X Darmstadt Hauptbahnhof – Kle in-Rohrheim Dezember 2013
K 62 NVS/Winz. X Darmstadt Hauptbahnhof – Leeheim
K 50 L RKH X Nieder-Beerbach – Bickenbach
Bergstraße K 50 R RKH X Bickenbach – Hähnlein Dezember 2013
K 52 RKH X Seeheim – Balkhausen/Ober-Beerbach
H HEAG mobiBus X Darmstadt Ernst-Ludwig-Park - Kra nichstein Darmstadt
Kranichstein U HEAG mobiBus X Darmstadt Kranichstein – Messel/R ödermark Urberach
Dezember 2014
672 Werner X Darmstadt – Dieburg
LDD 673 Werner X Darmstadt - Gundernhausen
674 Werner X Darmstadt – Ober-Roden
Darmstadt/ 679 Werner X Ober-Roden – Reinheim Dezember 2015
Dieburg 682 Werner X Darmstadt – Groß-Zimmern
684 Werner X Darmstadt – Ober-Roden
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Teilnetz Linie Betreiber lokal regional Strecke Laufzeit
Reinheim/ K 55 HAV X Darmstadt – Niedernhausen/Ueb erau
Ober- K 56 HAV X Darmstadt - Lichtenberg
Ramstadt K 57 HAV X Reinheim – Gadernheim Dezember 2015
K 58 HAV X Rohrbach – Groß-Bieberau
K 85 HAV X Darmstadt - Niedernhausen
Eberstadt/ EB HEAG mobiBus X Frankensteinkaserne – Eberstadt Franz-Best-Weg Dezember 2015
Pfungstadt NB HEAG mobiBus X Eberstadt Wartehalle – Nieder Beerbach
P HEAG mobiBus X Eberstadt Wartehalle – Pfungstad t
8N HEAG mobiBus X Eberstadt Wartehalle - Hähnlein
A HEAG mobiBus X Arheilgen Bahnhof – Arheilgen St einstraße
Darmstadt AH HEAG mobiBus X Arheilgen Auf der Hard t – Arheilgen S-Bahnhof
Nord AIR HEAG mobiBus X Darmstadt Hauptbahnhof – F lughafen Frankfurt Dezember 2016
R HEAG mobiBus X Darmstadt Nordbahnhof – Darmstad t Böllenfalltor
WX HEAG mobiBus X Arheilgen Hofgasse - Wixhausen
Darmstadt/ F HEAG mobiBus X Darmstadt Haasstraße – Darmstadt Oberwaldhaus
K HEAG mobiBus X Darmstadt Kleyerstraße – TU-Licht wiese
Vorderer L HEAG mobiBus X Darmstadt Heinheimerstraße – Darm stadt Ostbahnhof Dezember 2016
Odenwald N HEAG mobiBus X Darmstadt Böllenfalltor – Nieder- Ramstadt Im Hag
NE HEAG mobiBus X Darmstadt Böllenfalltor – Neutsc h/Eberstadt Wartehalle
O HEAG mobiBus X Darmstadt Böllenfalltor – Branda u
K 64 Jungermann X Groß-Umstadt – Ober-Nauses
Groß- K 67 Jungermann X Groß-Umstadt – Dieburg/ Mosbach Dezember 2017
Umstadt K 68 Jungermann X Dieburg – Groß-Umstadt– Mömlinge n
K 69 Jungermann X Groß-Umstadt – Wiebelsbach-Heuba ch
K 70 Jungermann X Eppertshausen – Münster – Althei m
Tabelle 55: Linienbündelung
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Anhang: Vorgaben zur Qualität der Leistungserbringung 34
1. Anforderungen an die Betriebsdurchführung
1.1 Allgemeines
Weisungen und Festlegungen des Betriebsleiters nach § 8 Betriebsordnung Straßenbahn (BOStrab),
bzw. des jeweiligen Betriebsleiters nach §4 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunter-
nehmen im Personenverkehr (BOKraft) werden nicht eingeschränkt. Der jeweilige Betriebsleiter in-
formiert die Aufgabenträger zeitnah über alle seine Weisungen und Festlegungen, die das Unter-
nehmen daran hindern, nach den Vorgaben des Nahverkehrsplans zu handeln.
1.2 Fahrzeuge
1.2.1 Grundsätzliches
(1) Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen sich stets in verkehrssicherem Zustand befinden. Die Fahr-
zeuge haben während ihres Betriebes den gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (StVZO), des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und der Verordnung
über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) bzw. der Verordnung
über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) sowie sonstigen einschlägigen Rechts-
vorschriften und den Unfallverhütungsvorschriften zu entsprechen. Die vorgeschriebene Sicher-
heitsausstattung muss stets funktionsfähig und gekennzeichnet sein.
(2) Der Unternehmer gewährleistet gem. § 35 StVZO den Einsatz von Fahrzeugen mit angemessener
Motorleistung entsprechend den topografischen und betrieblichen Gegebenheiten sowie den
Fahrplanvorgaben.
(3) Als Stadtverkehr werden Linien bezeichnet, die ausschließlich im Gebiet der Stadt Darmstadt ver-
kehren. Als Umlandverkehr werden Linien bezeichnet, die zwischen der Stadt Darmstadt und
dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, ausschließlich im Landkreis Darmstadt-Dieburg oder in an-
grenzende Landkreise verkehren. Die Linie EB gilt als Stadtverkehr.
1.2.2 Erscheinungsbild der Fahrzeuge
(1) Die Fahrzeuge sind mit einer weißen Grundlackierung zu versehen und mit den RMV-
Designelementen Dachbanderole, RMV-Heck- und -Seitenlogo, sowie RMV-Frontlogo zu bekle-
ben. Die Designelemente (Klebefolien) werden vom RMV nach Anforderung kostenfrei zur Verfü-
gung gestellt. Die RMV-Designelemente sind bei Beschädigung durch den Unternehmer auf seine
Kosten zu ersetzen.
(2) Werbeanbringungen am oder im Fahrzeug sind nur zulässig, wenn sie den Grundsätzen und Ver-
haltensregeln des Deutschen Werberates entsprechen. Sie dürfen den Zielen des ÖPNV nicht
grob zuwiderlaufen. Die Beklebung von Fensterflächen darf maximal 20% der vorhandenen Fens-
terflächen betragen.
(3) Von den Aufgabenträgern kostenfrei zur Verfügung gestellte Informationen, insbesondere Li-
nienverlaufs- oder Liniennetzpläne sind vom Unternehmer im Fahrzeug anzubringen (max. 1 Auf-
kleber im Format DIN A 2 in jedem starren Fahrzeugteil). Ggf. sind zusätzliche Fahrgastinformati-
onen, wie die Information zum erhöhten Beförderungsentgelt, anzubringen.
(4) Den Aufgabenträgern ist zur Anbringung von Eigenwerbung je Linienbündel ein Bus bzw. insge-
samt ein Straßenbahnzug (Trieb- und Beiwagen) zur Verfügung zu stellen. In Abstimmung zwi-
34 Die auf Straßenbahnen bzw. den Straßenbahnverkehr bezogenen Vorgaben bilden die Grundlage für eine noch abzu-
schließende Qualitätsvereinbarung für den Straßenbahnverkehr.
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schen dem Unternehmen und den Aufgabenträgern können auch andere Werbekonzepte umge-
setzt werden (z.B. Nutzung Infotainmentsysteme und Werbeflächen in Fahrzeugen), solange dem
Unternehmen kein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Das Verkehrsunternehmen steht den Wer-
bekonzepten aufgeschlossen gegenüber. Die Gestaltung ist zwischen den Aufgabenträgern und
dem Unternehmen abzustimmen. Die Aufgabenträger übernehmen die Gestaltungs-, Anbrin-
gungs- und Entfernungskosten.
1.2.3 Kapazitäten
(1) Für Gelenkbusse gelten folgende Mindestvorgaben:
• Zulassung für mind. 135 Fahrgäste im Linienverkehr nach §42 PBefG.
• Mindestens 40 Sitzplätze (Klappsitze nicht anrechenbar).
(2) Für Solobusse gelten folgende Mindestvorgaben:
• Zulassung für mind. 75 Fahrgäste im Linienverkehr nach §42 PBefG.
• Mindestens 30 Sitzplätze (Klappsitze nicht anrechenbar).
(3) Für Straßenbahnen gelten folgende Mindestvorgaben:
• Zulassung der Triebwagen für mindestens 150 Fahrgäste, der Beiwagen für mindestens 80
Fahrgäste
• Mindestens 60 Sitzplätze in Trieb- sowie 40 Sitzplätze in Beiwagen (Klappsitze nicht anre-
chenbar)
(4) Der Unternehmer hat für ausreichende Beförderungskapazitäten zu sorgen. Dabei ist entspre-
chend PBefG §22 sicherzustellen, dass jeder Fahrgast mit der von ihm gewählten Fahrplanfahrt
befördert werden kann. Ggf. sind Verstärkerfahrzeuge einzusetzen oder es ist eine Taktverdich-
tung vorzunehmen.
1.2.4 Mindestanforderungen an alle Fahrzeuge
Alle eingesetzten Omnibusse und Straßenbahnen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen.
Hinweis: Den verwendeten Begriffen liegen die Definitionen der EU-Richtlinie 2001/85/EG zu Grunde.
Niederflurigkeit
Stufenfreier Einsteig an allen Betriebstüren*, durchgängig stufenfreier Fahrgastraum* von der Fah-
rertür bis ins Fahrzeugheck, Sitzpodeste und Stufen im Zugang zu den beiden hintersten Sitzreihen
sind zulässig.
* Ausnahmen: Bei 4-türigen Gelenkbussen sind Innenstufen am hintersten Einstieg im hinteren Fahr-
zeugteil zulässig, bei 3-türigen Gelenkbussen Stufen im Fahrgastraum hinter der letzten Tür (low
entry) . Bei Einsatz von Solobussen sind Stufen im Fahrgastraum im Bereich hinter der mittleren Be-
triebstür zugelassen (low entry). Bei Linien mit besonderen Anforderungen (z. B. Flughafenverkehre)
kann in Abstimmung mit den Aufgabenträgern ausnahmsweise auf Niederflurigkeit verzichtet wer-
den. Bei Straßenbahnzügen muss mindestens ein Zugteil niederflurig sein.
Absenkvorrichtung (Kneeling)
Max. Einstiegshöhe unabgesenkt: 300 - 360 mm; Absenkbarkeit der Einstiegskante bei Bussen um 60
– 80 mm (an Tür 1 und 2).
Rollstuhlrampe
Von Hand zu betätigende Rollstuhlrampe bei Bussen an Tür 1 oder Tür 2 (bei Positionierung an Tür 2
mit Außenruftaste an Tür 2), bei Straßenbahnen, soweit sie niederflurig sind, vorzugsweise an Tür 2.
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Rollstuhlstellplatz
Mind. 1 Rollstuhlstellplatz je Bus bzw. je Straßenbahnzug (Trieb- und Beiwagen) nach den Bestim-
mungen von Anhang VII zur EU-Richtlinie 2001/85/EG (mind. 750x1300mm je Rollstuhlstellplatz).
Auslegung der Rollstuhlplätze gemäß EU-Richtlinie 2001/85/EG, Anhang VII, Ziff. 3.8.3 mit Halte- oder
Rückenlehne. Zusätzlich Ausrüstung mit Befestigungsmöglichkeit für Kinderwagen, mind. 1 Klappsitz
für Begleitperson, vom Klappsitz und Rollstuhlstellplatz aus gut zugängliche Haltewunsch- und Ruf-
taste, Fensterschutzstange.
Sicherheit
Ausrüstung der Busse mit Anti-Blockier-System (ABS) und Anti-Schlupf-Regelung (ASR). Bei allen
Fahrzeugen Türsicherung mit Anfahrsperre.
Innenausstattung
Waagrechte Decken-Haltestangen längs des Ganges senkrechte Haltestangen mit Haltewunschtasten
an jeder Sitzreihe abwechselnd links und rechts des Ganges, sowie im Bereich der Türen. Handgriffe
an den gangseitigen Sitzen, sofern keine senkrechte Haltestange vorhanden. Sitze mit gepolsterter
Sitzfläche und Rückenlehnen in einheitlicher Farbgebung und Bemusterung, Einhaltung eines Ab-
standes „H“ von 680 mm zwischen den Sitzen gemäß Abbildung 12 Anhang III zur EU-Richtlinie
2001/85/EG.
Komfort
Für Omnibusse leistungsfähige Heizungs- und Lüftungsanlage, Klimaanlage für Fahrgastraum nach
Vorgabe der VDV-Schrift 231 in der jeweils gültigen Form bei mindestens 80% der Fahrplankilometer-
leistung eines Linienbündels. Für Straßenbahnen gelten analoge Anforderungen; eine Nachrüstung
von Bestandsfahrzeugen ist nicht erforderlich.
Mindestens 1 Abfallbehälter in jedem starren Fahrzeugteil.
Fahrgastinformation innen
Akustische Haltestellen- und Umsteigeansage über Sprachspeicher. Optische Haltestellenanzeige (e-
lektronische Anzeige der nächsten Haltestelle und der Liniennummer sowie „Wagen hält“) in jedem
starren Fahrzeugteil.
Nur bei Straßenbahnen in jedem Fahrzeug: zusätzlich Anzeige der nächsten drei Haltestellen mit Um-
steigemöglichkeiten; Bestandsfahrzeuge sollen nachgerüstet werden, soweit dies technisch möglich
ist.
Hinweis: Die Ansteuerung der akustischen und optischen Informationseinrichtungen im Fahrzeug er-
folgt über Schnittstelle nach Norm VDV 300 durch die Geräte des Verkehrsmanagementsystems
(VMS). Die Lieferung der Ansage-/Anzeigetexte für das VMS erfolgt durch den Unternehmer.
Fahrgastinformation außen
Fahrgastinformation außen gemäß § 33 BOKraft bzw. § 46 BOStrab über zentral vom VMS über die
VDV-300-Schnittstelle steuerbare Anzeigen:
• an der Fahrzeugfront (darstellbare Schrifthöhe mind. 200 mm, Sichtfeldbreite mind. 1500 mm)
• an der Einstiegsseite (Möglichkeit zur zweizeiligen Darstellung mit einer Schrifthöhe von mind. 60
mm, Sichtfeldbreite mind. 1000 mm)
• am Fahrzeugheck (Schrifthöhe mind. 150 mm, ausreichende Sichtfeldbreite für Darstellung von
mind. 4 Ziffern)
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• Außenlautsprecher
• Beleuchtung der Außenanzeigen bei Dunkelheit.
Umweltstandards
Für 100% der Fahrplankilometerleistung eines Bus-Linienbündels gilt:
• Einhaltung der Emissionsgrenzwerte entsprechend der zum Zulassungszeitpunkt gültigen Euro–
Norm, mindestens jedoch entsprechend Euro 3; für 5% der Fahrplankilometerleistung eines Li-
nienbündels dürfen auch nach dem 4. Betriebsjahr Busse mit Emissionen entsprechend Euro 2
eingesetzt werden.
• Einhaltung des Partikel-Grenzwertes von 0,02 g/kWh im ESC-Prüfzyklus.
• Fahrgeräusch maximal 80 dB(A) gemäß DIN ISO 362 und DIN ISO 5130.
Während der ersten 4 Jahre der Bündellaufzeit gilt für 70% der Fahrplankilometerleistung eines Bus-
Linienbündels und nach dem 4. Jahr der Bündellaufzeit für 80% der Fahrplankilometerleistung eines
Linienbündels zusätzlich:
• Einhaltung der Emissionswerte der Euro 5–Norm.
Für 100% der Fahrplankilometerleistung von Straßenbahnen gilt: Nutzung von Strom ausschließlich
aus regenerativen Quellen.
1.2.5 Besondere Anforderungen
(1) Für Gelenkbusse im Stadtverkehr gelten darüber hinaus folgende besondere Anforderungen:
• Ausrüstung mit mindestens 3 Doppeltüren (2 fremdkraftbetätigte Doppeltüren im vorderen,
1 im hinteren Fahrzeugteil). Bei Gelenkbussen mit 4 Türen kann die hinterste Tür auch als
Einfachtür ausgeführt sein.
(2) Für Umlandlinien gelten folgende Anforderungen:
• Ausrüstung der Gelenkbusse mit mind. 3 Doppeltüren (zwei fremdkraftbetätigte Doppeltü-
ren im vorderen, eine im hinteren Fahrzeugteil).
• Ausrüstung der Solobusse mit mind. 1 Einfachtür und 1 Doppeltür (als fremdkraftbetätigte
Betriebstüren).
1.2.6 Fahrzeugalter
(1) Das Fahrzeugalter der eingesetzten Busse darf maximal 12 Jahre betragen, für 10% der Fahrplan-
kilometerleistung eines Bus-Linienbündels ist ein maximales Alter von 14 Jahren zulässig.
Definition: Als Fahrzeugalter gilt der ganzzahlige Wert der vollendeten Jahre seit dem Zeitpunkt
der Erstzulassung bzw. falls diese früher liegt, der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeuges (z.B. im
nicht-öffentlichen Verkehr).
(2) Das Durchschnittsalter der im jeweiligen Linienbündel eingesetzten Busse muss während der ge-
samten Konzessionslaufzeit unter 8,25 Jahren liegen.
Definition: Zur Ermittlung des Durchschnittsalters werden die Fahrzeugalter der einzelnen Fahr-
zeuge mit deren jährlicher im jeweiligen Linienbündel erbrachten Fahrplankilometerleistung ge-
wichtet.
(3) Das Fahrzeugalter der eingesetzten Straßenbahnen darf maximal 25 Jahre betragen. Eine
grundlegende Erneuerung der fahrgastbezogenen Ausstattung wird wie ein Neubau gewertet.
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1.2.7 Berichtspflichten und Einhaltung der Fahrzeuganforderungen
(1) Den Aufgabenträgern sind spätestens zu Beginn der Bündellaufzeit anhand eines von den Aufga-
benträgern bereit gestellten Erfassungsbogens die für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge mit
ihrem Kennzeichen und ihrer Ausstattung zu melden. Veränderungen im eingesetzten Fahrzeug-
bestand sind unverzüglich zu melden. Für neu eingesetzte Fahrzeuge ist ein ausgefüllter Erfas-
sungsbogen einzureichen.
(2) Der Unternehmer weist das durchschnittliche Alter der im jeweiligen Fahrplanjahr fahrplanmäßig
eingesetzten Fahrzeuge bis zum 31. März des Folgejahres nach.
(3) Die Einhaltung der Fahrzeuganforderungen wird durch die Aufgabenträger während des Betrie-
bes überprüft.
1.3 Fahrpersonal
1.3.1 Erscheinungsbild
Die Aufgabenträger erwarten ein gepflegtes Erscheinungsbild des Fahrpersonals, das mindestens den
folgenden Kriterien entspricht:
• Tragen einer vom Unternehmer vorgegebenen Dienstkleidung.
• Tragen eines gut sichtbaren Merkmals (bevorzugt Namensschild), auf dem der Name des Betrei-
bers für den Kunden erkennbar und das Fahrpersonal identifizierbar sind.
1.3.2 Kompetenzen
(1) Das eingesetzte Fahrpersonal muss:
• die deutsche Sprache angemessen beherrschen,
• einen sicheren und ausgeglichenen Fahrstil praktizieren,
• den Linienverlauf kennen (Namen und Reihenfolge der bedienten Haltestellen),
• Auskünfte zu den Anschlüssen geben können sowie
• sich kundenfreundlich und serviceorientiert verhalten, auch in Konflikt- und Stresssituatio-
nen.
(2) Das eingesetzte Fahrpersonal von Omnibussen muss über die unter (1) genannten Kompetenzen
hinaus
• die gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV kennen und
anwenden,
• den richtigen Fahrpreis für jede gewünschte Fahrtverbindung im RMV nennen und verkaufen
können,
• über die tariflichen Übergangsgebiete des RMV und über seine verbundweiten Sonderange-
bote (z.B. Kombitickets) jederzeit richtig Auskunft geben können,
(3) Zur Sicherstellung der richtigen Auskünfte muss das Fahrpersonal von Omnibussen immer das ak-
tuelle Heft der Tarifinformationen mit sich führen.
(4) Für den Fall, dass im Fahrzeug das elektronische Ansagegerät ausgefallen ist, muss das Fahrper-
sonal während des Betriebs akustische Haltestellenansagen vornehmen.
1.3.3 Qualifikation
(1) Die Ausbildung des Fahrpersonals von Omnibussen erfolgt durch den Unternehmer. Jeder Unter-
nehmer hat mindestens einen, ab 50 im jeweiligen Linienbündel eingesetzten Fahrer/innen eine
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zweiten RMV-Fachtrainer ausbilden zu lassen. Genauere Angaben zur Ausbildung als Fachtrainer
gibt der RMV oder die Aufgabenträger.
(2) Die Qualifikation des eingesetzten Fahrpersonals von Omnibussen wird durch das Zertifikat
„Fachkraft im Verkehrsservice“ nachgewiesen. Die Kosten der Zertifizierung trägt der Unterneh-
mer. Die RMV-Fachtrainer gemäß Abs. (1) können die Zertifikate ausstellen. Genauere Angaben
hierzu geben der RMV oder die Aufgabenträger.
(3) Das Fahrpersonal von Omnibussen und Straßenbahnen muss vor seinem ersten Einsatz im Li-
nienverkehr das Verkehrsmanagementsystem (VMS) und die damit in Verbindung stehenden
fahrzeugseitigen Anlagen bedienen können und die notwendigen Verfahrensweisen beherr-
schen. Der Unternehmer wird hierzu das eingesetzte Fahrpersonal rechtzeitig vor Betriebsauf-
nahme bzw. nachrückendes Fahrpersonal vor seinem ersten Einsatz eigenverantwortlich schulen.
Dazu wird der Unternehmer rechtzeitig vor Betriebsaufnahme einen verantwortlichen Mitarbei-
ter zu einer einmaligen Schulung von eintägiger Dauer beim Infrastrukturunternehmen entsen-
den. Dieser führt als Multiplikator rechtzeitig die erforderliche betriebsinterne Schulung und
Einweisung des Fahrpersonals im Umgang mit dem VMS durch.
(4) Weiterhin gewährleistet der Unternehmer, dass auf Linien, die Straßenbahntrassen in der Stadt
Darmstadt mitbenutzen ausschließlich Fahrpersonal eingesetzt wird, das an einer vierstündigen
beim Infrastrukturunternehmen in Darmstadt durchgeführten „Schulung BOStrab“ teilgenom-
men hat. Das in der Schulung vermittelte Grundwissen über Straßenbahnen und Signale nach
BOStrab ist unbedingt erforderlich um eine sichere Verkehrsteilnahme bei Linien zu ermöglichen,
die gemeinschaftliche Trassen mit der Straßenbahn in Darmstadt benutzen. Die Kosten der Schu-
lung sind bei den Aufgabenträgern oder dem Infrastrukturunternehmen zu erfragen.
1.3.4 Tariftreue
(1) Der Unternehmer darf das tarifvertraglich vereinbarte Niveau für das private Omnibusgewerbe
des Landesverbandes Hessischer Omnibusunternehmer e.V. (LHO) in der jeweils gültigen Fassung
während der Laufzeit der Konzession nicht unterschreiten. Dieses definiert sich aus den Vorga-
ben der §§ 2 und 3 sowie dem allgemeinen Anhang zu § 3 des LHO-Lohntarifvertrages Ohne Be-
achtung betriebsinterner Zulagen aus den betriebsspezifischen Anlagen 1 bis 5 zu § 3.
(2) Der Unternehmer wird bei der Beauftragung von Unterauftragnehmern für deren beschäftigtes
Personal die gleichen vertraglichen Bedingungen nach Absatz 1 mit den Unterauftragnehmern
vereinbaren und auf die Einhaltung derselben achten.
(3) Das Personal des Unternehmers sowie das seiner Unterauftragnehmer erwerben hiermit das
unmittelbare Recht, die Leistungen nach Absatz 1 unmittelbar gegenüber dem Unternehmer ein-
zufordern. Das Personal des Unternehmers sowie das seiner Unterauftragnehmer sind über diese
vertragliche Regelung zu informieren.
1.3.5 Berichtspflichten
Die Unternehmer im Omnibusverkehr haben dem Infrastrukturunternehmen spätestens vier Wochen
vor der Betriebsaufnahme den verantwortlichen Mitarbeiter für die Schulung und Einweisung des
Fahrpersonales in das VMS schriftlich unter Angabe des Namens zu benennen.
1.4 Tarifanwendung und Fahrkartenvertrieb
1.4.1 Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen
(1) Der Unternehmer ist verpflichtet, den RMV-Tarif und die jeweils gültigen Gemeinsamen Beförde-
rungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV anzuwenden. Zusätzlich hat der Unterneh-
mer die Regelungen zu Übergangstarifen zwischen Verbund- und Kooperationsräumen anzu-
wenden. Die Beförderung von Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis ist unzulässig.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 141 von 149
(2) Der Unternehmer überträgt das Recht der Tarifgestaltung für die Linienverkehre auf den RMV.
Die Beantragung der Tarifgenehmigung nach § 39 PBefG erfolgt durch den RMV im Namen und
auf Rechnung des Unternehmers. Auskünfte zur Höhe der hierfür anfallenden Gebühren erteilt
das zuständige Regierungspräsidium.
(3) Der Unternehmer erklärt sich bereit, weitere vom RMV vorgegebene Tarife und/oder tarifliche
Sonderangebote anzuerkennen und anzuwenden. Dienst- oder Gästefahrkarten des RMV sind als
gültige Fahrtberechtigung anzuerkennen.
(4) Der Unternehmer kooperiert mit dem RMV bei der Fortschreibung und/oder Korrektur der Ge-
meinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV sowie der Erstellung
der Tarif- und Vertriebsinformationen.
(5) Der Unternehmer hat die Mitnahme von mindestens zwei Fahrrädern je Bus bzw. mindestens
sechs Fahrrädern je Straßenbahnzug (vier Fahrräder im Triebwagen, zwei Fahrräder im Beiwa-
gen) nach den betrieblichen Möglichkeiten generell zu gewährleisten, soweit nicht Rollstühle,
Gehhilfen oder Kinderwagen den vorgesehenen Platz beanspruchen. Dies gilt nicht für Straßen-
bahn-Triebwagen des Bestands, die den erforderlichen Platz nicht aufweisen. Die Mitnahme von
Personen mit Rollstühlen und Gehhilfen sowie von Kinderwagen hat unbedingten Vorrang vor
der Mitnahme von Fahrrädern. In Zweifelsfällen entscheidet das Fahrpersonal.
Sofern die Fahrradmitnahme die Betriebsabwicklung zu bestimmten Zeiten, in bestimmten Räu-
men, auf bestimmten Linien und in bestimmte Fahrtrichtungen wiederholt oder dauerhaft erheb-
lich erschwert, kann sie im Einvernehmen mit den Aufgabenträgern zeitlich, räumlich, linien- o-
der richtungsbezogen eingeschränkt werden.
(6) Nach 20 Uhr ist bei Bussen außerhalb des Gebietes der Stadt Darmstadt auf Wunsch das Ausstei-
gen zwischen den Haltestellen zu ermöglichen. Ggf. sind entsprechende Genehmigungen beim
RP Darmstadt einzuholen.
1.4.2 Fahrscheinverkauf
(1) Der Fahrkartenvertrieb erfolgt in jedem Bus über einen vom Fahrer zu bedienenden Fahrschein-
drucker. Der Fahrscheindrucker kann im Rahmen des Verkehrsmanagementsystems (VMS) von
den Aufgabenträgern oder vom Infrastrukturunternehmen gemietet werden, die Preise werden
auf Anfrage bekannt gegeben.
(2) Der Fahrkartenvertrieb erfolgt in jeder Straßenbahn über mobile Fahrscheinautomaten. In jedem
Zugteil (Triebwagen und Beiwagen) muss mindestens ein betriebsfähiger Fahrscheinautomat be-
reit stehen.
(3) Der Unternehmer muss das folgende RMV-Fahrkartensortiment (auch für Fahrkarten der Über-
gangstarife) über den Fahrscheindrucker im Omnibus bzw. über den mobilen Fahrscheinautoma-
ten in der Straßenbahn verkaufen:
Auf den Omnibussen der Stadtlinien:
• alle Einzelfahrkarten in allen Preisstufen sowie Einzelzuschlagkarten und Anschlussfahrkar-
ten,
• alle Tages- und Gruppentageskarten in allen Preisstufen,
• das Hessenticket;
auf den Omnibussen der Umlandlinien und an den mobilen Fahrscheinautomaten in den Stra-
ßenbahnen zusätzlich :
• Wochenkarten sowie Zuschlagkarten Woche in allen Preisstufen,
• Monatskarten sowie Zuschlagkarten Monat in allen Preisstufen,
• Wochen- und Monats-Wertmarken für Auszubildende in allen Preisstufen.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 142 von 149
Einzelfahrkarten sind ausschließlich entwertet auszugeben.
Der Unternehmer wird das aktuell gültige Fahrkartenlayout bzw. die aktuell gültige Fahrkarten-
bewertung gemäß RMV-Richtlinien umsetzen.
(4) Für den Verkauf der Fahrkarten müssen als Zahlungsmittel Münzgeld und Banknoten akzeptiert
werden. Näheres hierzu ist in § 5 Absatz 5 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV
geregelt. Mobile Automaten in Straßenbahnen sollen zusätzlich unbare Zahlungsmöglichkeiten
bieten.
(5) Bezüglich der Umsetzung des E-Ticketing gilt die „Anforderung an den Busdrucker bzw. IBIS-
Bordrechner in Bezug auf die Einführung von Elektronischen Fahrscheinen nach VDV-KA-
Standard (VDV-Kernapplikation)“ des RMV in der jeweils aktuellen Fassung.
1.4.3 Tarif- u. Vertriebsinformationen
(1) Zur tariflichen und vertrieblichen Information und insbesondere zu Schulungs¬bzw. Ausbildungs-
zwecken erhält der Unternehmer nach Registrierung Zugriff auf die Tarif- und Vertrieb Infoplatt-
form (https://tarif-vertrieb.rmv.de) des RMV.
(2) Der Unternehmer muss bei Einführung neuer Regelangebote sowie bei Änderungen bestehender
Angebote diese gemäß RMV-Vorgaben über den Busdrucker bzw. den mobilen Fahrscheinauto-
maten verkaufen. Darüber hinaus ist der Unternehmer im Rahmen seiner betrieblichen und wirt-
schaftlichen Möglichkeiten dazu verpflichtet, auf Wunsch der Aufgabenträger Sonderfahrkarten,
z.B. bei Großveranstaltungen, zu verkaufen.
(3) Der Unternehmer verhält sich gegenüber Veränderungen und Innovationen im Bereich Marke-
ting, insbesondere dem Vertrieb von Fahrausweisen, aufgeschlossen und kooperativ.
1.4.4 Störung des Fahrscheindruckers
Vom Fahrpersonal der Omnibusse sind stets RMV-Notfahrkarten mitzuführen, um diese gegebenen-
falls zur Überbrückung eines Geräteausfalls von Hand mittels eines dokumentenechten Stifts ord-
nungsgemäß auszustellen und an die Fahrgäste auszugeben.
1.4.5 Bezug und Verwaltung der Fahrkartenrohlinge
(1) Aus Sicherheitsgründen dürfen die Fahrkartenrohlinge ausschließlich bei einer der vom RMV zur
Fahrkartenerstellung autorisierten Druckereien bezogen werden. Die Kosten der Beschaffung der
Fahrkartenrohlinge trägt der Unternehmer.
(2) Der Unternehmer ist dabei verpflichtet, eine Druckabnahme der Fahrkartenrohlinge zur Überprü-
fung der Wahrung der RMV-Fahrkartenstandards und der Kompatibilität zum eingesetzten
Druckwerk durchzuführen.
(3) Die Fahrkartenrohlinge sind als „geldwerte Drucksachen“ zu behandeln und sicher gegen Miss-
brauch zu verwahren. Daraus resultiert, dass eine Fahrkartenrohlingsverwaltung realisiert wer-
den muss.
(4) Der Unternehmer muss dem RMV unverzüglich schriftlich den Verlust von Fahrkartenrohlingen
(insbesondere bei Diebstahl oder Verdacht auf Diebstahl) unter Angabe der Rohlingsart und der
Seriennummer melden.
(5) Der Unternehmer hat besondere Vorkommnisse bei den Fahrausweiskontrollen, insbesondere
Hinweise auf professionelle Fahrkartenfälschungen, unverzüglich an die Aufgabenträger und den
RMV zu melden.
1.4.6 Fahrgeldsicherung
(1) Grundsätzlich gilt das Fahrgastflussprinzip zur Kontrolle der Fahrkarten durch das Fahrpersonal.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 143 von 149
(2) Auf den Stadtlinien in Darmstadt, auf den Linien N, NB, NE, O, P und U sowie auf den Straßen-
bahnenlinien wird das Fahrgastflussprinzip nicht angewandt, die hinteren Türen sind beim Halt
zu öffnen.
Im Rahmen eines Betriebsversuchs kann das Fahrgastflussprinzip auf den genannten Buslinien
testweise angewendet werden.
(3) Bei allen übrigen Buslinien sind an den Haltestellen Luisenplatz, Schloß, Willy-Brandt-Platz und
Hauptbahnhof in Darmstadt die hinteren Türen beim Halt zu öffnen.
1.4.7 Einnahmenaufteilungsverfahren
Der Unternehmer beteiligt sich am verbundweiten Einnahmenaufteilungsverfahren (EAV) des RMV
bzw. am lokalen EAV der DADINA.
1.5 Verkehrsmanagementsystem (VMS)
(1) Kern des VMS, welches auf Digitalfunkbasis arbeitet, ist eine Verkehrsleitzentrale (VLZ), die
weiträumig und unternehmensübergreifend die betrieblichen Vorgänge erfasst und in Abstim-
mung mit dem Unternehmer in Notfällen steuernd und koordinierend in den Betrieb auf den
vertragsgegenständlichen Linien eingreifen kann. Außerdem wird das VMS zur Sicherung der
Anschlüsse gegenüber dem Unternehmer Empfehlungen über Wartezeiten auf Zubringerfahr-
zeuge anderer Unternehmen oder zum Verhalten bei Betriebsstörungen aussprechen.
(2) Die Aufgabenträger erwarten hierdurch neben der automatischen Pünktlichkeitserfassung und
Anschlusssicherung auch ein funktionierendes Betriebsstörungsmanagement sowie grundsätz-
lich eine höhere betriebliche Qualität der Leistungserstellung auf allen Linien.
(3) Durch das VMS wird auch die – besonders im Gebiet der Stadt Darmstadt – zur flüssigen Be-
triebsabwicklung unbedingt notwendige Bevorrechtigung der Linienbusse an den Lichtsignalan-
lagen geregelt. Auch die Anzeiger der dynamischen Fahrgastinformation werden durch die Da-
ten des VMS versorgt.
(4) Zur Einbindung der Fahrzeuge in das VMS ist vom Unternehmer eine vertragliche Vereinbarung
mit den Aufgabenträgern oder dem Infrastrukturunternehmen abzuschließen. Die Kosten für
den Betrieb des VMS sind bei den Aufgabenträgern oder dem Infrastrukturunternehmen zu er-
fragen.
(5) Die zur Durchführung des Qualitätsmanagements notwendigen Daten aus dem VMS werden
den Aufgabenträgern ohne Zusatzkosten zur Verfügung gestellt.
(6) Die Verantwortung des Unternehmers als Genehmigungsinhaber und für das Verkehrsgesche-
hen auf den Linien wird durch das VMS nicht abgelöst.
(7) Die Aufgabenträger und der Unternehmer werden durch die Verkehrsleitzentrale (VLZ) stets un-
verzüglich über ein als notwendig erachtetes Eingreifen in das Betriebsgeschehen unterrichtet.
Soweit der Unternehmer ein von der VLZ als notwendig erachtetes Eingreifen vornimmt, wer-
den daraus unmittelbar folgende unpünktliche Fahrten oder Teilausfälle von Fahrten nicht ge-
wertet.
(8) Der Unternehmer wird dem Infrastrukturunternehmen spätestens zum Betriebsbeginn die tele-
fonische Erreichbarkeit zu Zwecken der Betriebssteuerung mitteilen und diese ununterbrochen
während der gesamten Einsatzdauer der Fahrzeuge sicherstellen.
(9) Der Unternehmer kann mit dem Infrastrukturunternehmen Regelungen treffen, die eine direkte
Umsetzung von Empfehlungen der Verkehrsleitzentrale (VLZ) durch das Fahrpersonal des Un-
ternehmers regeln.
(10) Der Unternehmer hat für Zwecke der Stammdatenpflege im VMS den Aufgabenträgern mit ei-
nem Vorlauf von 14 Kalendertagen vor Betriebsaufnahme die Stammdaten der einzusetzenden
NVP 26. Oktober 2010 Seite 144 von 149
Fahrzeuge zu liefern. Diese Meldung ist laufend auf aktuellem Stand zu halten. Hierfür wird dem
Unternehmer eine Tabellenvorlage rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
(11) Im Linienverkehr dürfen nur Fahrzeuge zum Einsatz kommen, in denen die fahrzeugseitigen An-
lagen des VMS in betriebsfähigem Zustand sind. Ausgenommen sind kurzfristig eingesetzte Er-
satzfahrzeuge im Falle von unplanbaren Betriebsstörungen oder die Durchführung von Notbe-
dienungen.
(12) Der Unternehmer hat dazu alle im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeuge mit den für das VMS
benötigten Hardwarekomponenten ausrüsten zu lassen. Auf Anfrage stellen die Aufgabenträger
oder das Infrastrukturunternehmen die benötigten Geräte zu einem Mietpreis zur Verfügung.
Hinweis: Folgende Hardware-Komponenten zählen zu der für das VMS erforderlichen fahrzeug-
seitigen Infrastruktur:
• Bordrechner
• Funkgerät
• Fahrerbedienteil
• WLAN-Komponenten
• Digitales Ansagengerät
• Ggf. Fahrscheindrucker
(13) Ist-Daten zur Fahrgastinformation werden im VDV-Standard 454 ausgetauscht.
(14) Die Soll-Fahrplan-, Soll-Netz- und Soll-Umlaufdaten sind dem Infrastrukturunternehmen im
VDV-Standard 452 rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Unterjährige Änderungen sind vom Un-
ternehmer an das Infrastrukturunternehmen zu liefern.
(15) Die Fahrzeuge des Unternehmers sind mit der erforderlichen Verkabelung für den Datenbus
nach VDV-Norm 300 auszurüsten. Detaillierte Regelungen zum Einbau der fahrzeugseitigen Inf-
rastruktur können bei den Aufgabenträgern oder dem Infrastrukturunternehmen angefordert
werden.
(16) Auf einem Betriebshof des Unternehmens ist eine stationäre Datentauschvorrichtung (WLAN-
Accesspoint) einzurichten. Auf Anfrage stellen die Aufgabenträger oder das Infrastrukturunter-
nehmen die benötigten Geräte zu einem Mietpreis zur Verfügung. Detaillierte Vorgaben können
bei den Aufgabenträgern oder dem Infrastrukturunternehmen erfragt werden.
1.6 Umgang mit Betriebsstörungen
(1) Bei absehbaren, d.h. planbaren Betriebsstörungen, z. B. infolge von Straßenbaumaßnahmen,
Festen und Umzügen gilt folgendes:
• Der Unternehmer hat die Aufgabenträger und das Infrastrukturunternehmen unverzüglich
nach Bekanntwerden der Betriebsstörung und die Fahrgäste rechtzeitig im Voraus und wäh-
rend der Dauer der Betriebsstörung zu informieren (z.B. durch Haltestellenaushänge) und
ggf. sein Betriebsprogramm anzupassen.
• Der Unternehmer hat den zeitgerechten Auf- und Abbau von Ersatzhaltestellen bei Umlei-
tungen zu gewährleisten.
• Bei Straßenbahnlinien ist erforderlichenfalls rechtzeitig Schienenersatzverkehr einzurichten.
(2) Bei nicht planbaren Betriebsstörungen, die zum vollständigen oder teilweisen Ausfall von Fahr-
ten führen, gilt folgendes:
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• Der Unternehmer sorgt durch geeignete Maßnahmen für eine Weiterbeförderung aller be-
troffenen Fahrgäste innerhalb von maximal 30 Minuten nach fahrplanmäßiger Abfahrt des
betroffenen Kurses.
• Der Unternehmer hat die Verkehrsleitzentrale, die Aufgabenträger und die Fahrgäste über
die Ursachen und die verkehrlichen Auswirkungen der Störungen sowie die ergriffenen Abhil-
femaßnahmen unverzüglich zu informieren.
• Der Unternehmer ist von der Bedienungspflicht von aufgrund von Streckensperrungen nicht
mehr erreichbaren Streckenabschnitten und Haltestellen befreit, hat aber die Bedienung
weiterhin erreichbarer Haltestellen und Streckenabschnitte – bei Straßenbahnlinien mit
Schienenersatzverkehren auch über Umwege – sicher zu stellen. Der Unternehmer stellt da-
bei auf dem betroffenen Streckenabschnitt eine Notbedienung sicher, soweit ein ordnungs-
gemäßer und sicherer Betrieb durchführbar ist.
(3) Ein Abfahren vor der im Fahrplan veröffentlichten Abfahrtszeit gilt als Fahrtausfall und ist als Be-
triebsstörung zu behandeln.
(4) Bei der Durchführung von Notbedienungen werden die betreffenden Bonus- bzw. Malusregelun-
gen für die gesamte Dauer der erforderlichen Notbedienung ausgesetzt.
(5) Bei nicht planbaren Betriebsstörungen, die Auswirkungen auf die Pünktlichkeit haben, werden
die betreffenden Bonus- bzw. Malusregelungen ausgesetzt, wenn der Unternehmer dies inner-
halb eines Monats den Aufgabenträgern meldet.
1.7 Haltestellen
(1) Der Unternehmer bleibt gemäß § 40 PBefG bzw. § 32 Absatz 2 BOKraft und § 31 BOStrab für die
Haltestellen verantwortlich. Das bedeutet insbesondere,
• dass der Unternehmer bei Beschädigung der Haltestelle (z.B. infolge eines Unfalls oder Van-
dalismus) dies den Aufgabenträgern unverzüglich meldet, sofern nichts anderes vereinbart
wird. Bei Beschädigung des Haltestellenschildes sorgt der Unternehmer kurzfristig für einen
provisorischen Ersatz; dies gilt auch bei Einrichtung einer neuen Haltestelle bis zur Installati-
on eines dauerhaften Haltestellenschildes.
• dass der Unternehmer die jeweils gültigen Fahrpläne erstellt und aushängt. Die Aufgabenträ-
ger können Vorgaben für das Layout der Aushänge machen. Die Fahrplanaushänge sind übli-
cherweise im Fomat DIN A3 (quer) anzufertigen und es ist das RMV-Shellfolder-Papier zu
verwenden. Alternativ ist auch ein zentrales Aushangmanagement durch die Aufgabenträger
mit Kostenbeteiligung der Unternehmer möglich.
(2) Die Aufgabenträger behalten sich vor, die Fahrplanaushänge an den Haltestellen zu überprüfen.
Fehlende, beschädigte (nicht lesbaren), unvollständige oder falsche Fahrplanaushänge sind in-
nerhalb eines Tages nach Bekanntwerden durch das Unternehmen zu ersetzen.
(3) Die Regelungen nach (1) und (2) gelten bis zum Inkrafttreten eines umfassenden Haltestellenma-
nagements, das alle haltestellenbezogenen Prozesse und Leistungen umfasst.
1.8 Außenkommunikation
1.8.1 Marketing und Medienarbeit
Über das Marketing entscheiden die Aufgabenträger. Die Medienarbeit ist den Aufgabenträgern vor-
behalten, soweit es sich nicht um rein betriebliche Belange handelt.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 146 von 149
1.8.2 Beschwerden / Fundsachen
(1) Beschwerden zum laufenden Betriebsgeschehen und zum Verhalten des Fahrpersonals sind vom
Unternehmer innerhalb einer Woche direkt an den Kunden zu beantworten. Die Aufgabenträger
erhalten eine Kopie des Schriftverkehrs.
(2) Beschwerden zu grundsätzlichen Fragen und zur Planung werden von den Aufgabenträgern be-
antwortet.
(3) Beschwerden, die beim jeweils anderen Partner eingehen werden umgehend mit Abgabenach-
richt an den Beschwerdeführer weitergeleitet.
(4) Der Umgang mit Fundsachen erfolgt nach den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Ta-
rifbestimmungen des RMV unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Die Aufgabenträger bedienen sich eines elektronischen Beschwerdemanagementsystems, dem
sich auch die Unternehmen anschließen können. Nähere Auskünfte geben die Aufgabenträger.
2. Qualitätsmanagement
2.1 Erhebungsverfahren und Anreizsystem
2.1.1 Grundsätzliches
Wichtiger Hinweis: Die externen Kosten der nachfolgend aufgeführten Erhebungen und deren Aus-
wertungen tragen die Aufgabenträger und der Unternehmer jeweils hälftig. Die Höhe der Kosten
kann bei den Aufgabenträgern erfragt werden.
(1) Die Bonus- bzw. Maluszahlungen, die ggf. aus der Anwendung des Anreizsystems folgen, werden
dem Unternehmer einmal jährlich von den Aufgabenträgern in Rechnung gestellt bzw. ausge-
zahlt.
(2) Zum Qualitätsmanagement ist spätestens zum Betriebsbeginn eine vertragliche Vereinbarung
zwischen dem Unternehmer und den Aufgabenträgern abzuschließen. In dieser können weitere
Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung von Qualitätskriterien vereinbart werden.
(3) Die jährliche Malusmasse beträgt 3% der Einnahmen des Linienbündels nach dem Einnahmen-
aufteilungsverfahren des RMV.
(4) Die jährliche Bonusmasse beträgt ¼ der Malusmasse.
(5) Bonus- und Malusmasse im Straßenbahnverkehr werden gesondert ermittelt.
Erläuterungen zu Wirkweise und Aufbau des Anreizsystems:
Kernelemente des Anreizsystems sind die Pünktlichkeitsüberwachung nach Kapitel 2.1.2 und die
Kundenbefragungen nach Kapitel 2.1.3 . Hinzu tritt im Omnibusverkehr eine Erfassung der Tarif-
kenntnisse des Fahrpersonals ( Kapitel 2.1.4 ) über gesondertes Erhebungspersonal.
Durch das Verkehrsmanagementsystem (VMS) ist eine ständige Pünktlichkeitsüberwachung des Li-
nienverkehres gegeben. Die Pünktlichkeitsüberwachung nach Kapitel 2.1.2 und die sich daraus ablei-
tenden Bonus- bzw. Malusregelungen wirken daher durchgängig während der gesamten Konzessi-
onslaufzeit.
Bei den Kundenbefragungen nach Kapitel 2.1.3 hingegen muss im ersten Betriebsjahr der für die
Bewertung des Erfolges des Betreibers notwendige Akzeptanzwert erst noch ermittelt werden. Dem-
entsprechend können für das erste Betriebsjahr keine Bonus- bzw. Malusregelungen aus den Ergeb-
nissen der Kundenbefragungen abgeleitet werden.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 147 von 149
2.1.2 Pünktlichkeitsüberwachung
(1) Es erfolgt eine ständige Pünktlichkeitsüberwachung durch das auf allen eingesetzten Fahrzeugen
installierte Verkehrsmanagementsystem (VMS).
Definitionen:
In Abstimmung zwischen dem Unternehmer, dem Infrastrukturunternehmen und den Aufgaben-
trägern werden für jedes Linienbündel Messpunkte zur Bewertung des erreichten Pünktlichkeits-
grades definiert.
Abfahrten an den genannten Messpunkten gelten ab einer Verspätung von mehr als 3 Minuten
als unpünktlich.
(2) Der Unternehmer gewährleistet im Omnibusverkehr im Jahresmittel einen Anteil von „pünktli-
chen Abfahrten“ an den Messpunkten von mind. 90,0%. Wird von diesem Wert um 2,0 Prozent-
punkte abgewichen, so bleibt dies ohne Auswirkungen. Jede weitere Unter- bzw. Überschreitung
des Wertes führt je angefange 0,1 Prozentpunkte zu einer Bonus- bzw. Maluszahlung in Höhe
von 1/50 der verfügbaren Bonus- bzw. Malusmasse nach Kapitel 2.1.1 . Die maximale Bonus-
bzw. Maluszahlung wird im Omnibusverkehr auf 30% der verfügbaren Bonus- bzw. Malusmasse
nach Kapitel 2.1.1 begrenzt.
Die analogen Kriterien zur Bonus-/Malus-Ermittlung für den Straßenbahnverkehr werden ge-
meinsam von Unternehmen und Aufgabenträgern in einer Probephase an Hand der realen
Pünktlichkeitsdaten ermittelt.
(3) Sollte sich während der Konzessionslaufzeit herausstellen, dass aufgrund vom Unternehmer nicht
verschuldeter Ereignisse oder Begebenheiten die vorgegebenen Fahrplanzeiten regelmäßig nicht
einzuhalten sind, hat der Unternehmer dies den Aufgabenträgern unverzüglich schriftlich zu
melden. Ggf. erfolgt dann eine Anpassung des Fahrplans oder eine zeitweise Aussetzung der
Pünktlichkeitsbewertung. Für den Zeitraum von der Meldung bis zur erfolgten Nachbesserung
des Fahrplans wird das Qualitätsmerkmal Pünktlichkeit für die betroffenen Fahrten nicht gewer-
tet.
2.1.3 Kundenbefragung
(1) Die Erhebung erfolgt mit einem statistisch abgesicherten Stichprobenumfang, der eine Statisti-
sche Sicherheit von S = 95 bei einer Genauigkeit (e) = +/- 0,1% vom tatsächlichen Wert sicher
stellt. In der notwendigen Zufallsauswahl der in die Stichproben einzubeziehenden Fahrten wer-
den alle Wochentage sowie eine gleichmäßige Verteilung der Erhebungen übers Jahr berücksich-
tigt. Es werden nur Fahrgäste befragt, die in den Bussen angetroffen werden und die angeben,
den Bus mindestens einmal pro Woche zu benutzen.
(2) Die befragten Fahrgäste werden aufgefordert, den Betrieb auf der vertragsgegenständlichen Li-
nie mit Schulnoten von 1 bis 6 bezüglich der folgenden Merkmale einzeln zu beurteilen:
• Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit des Betriebs;
• Zustand der Fahrzeuge (Sauberkeit und Schadensfreiheit);
• Freundlichkeit und Kundenorientierung des Fahrpersonales.
(3) Die befragten Fahrgäste werden abschließend dazu aufgefordert die drei Beurteilungsmerkmale
nach ihrer Wertigkeit zu ordnen (Festlegung einer Rangfolge: 1., 2., 3.). In der Auswertung wird
diese Rangfolge durch eine entsprechende Gewichtung berücksichtigt (Rang 1: Gewichtung 3,
Rang 2: Gewichtung 2; Rang 3: Gewichtung 1).
(4) Die Aufgabenträger haben das Recht im Rahmen der Befragung zu statistischen und marktfor-
scherischen Zwecken weitere Fragen zum vertragsgegenständlichen Verkehr zu erfassen.
NVP 26. Oktober 2010 Seite 148 von 149
(5) Die im ersten Betriebsjahr zwischen der Betriebsaufnahme bzw. der Aufnahme des Qualitätsma-
nagementsystems und Jahresende durchgeführten Kundenbefragungen dienen der Ermittlung
des zukünftig zu erfüllenden Akzeptanzwertes. Der in dieser Zeit bei den Befragungen ermittelte
Zufriedenheitswert (= Gesamtnote über die drei erhobenen Ausprägungen nach Abs. (2) unter
Berücksichtigung der ermittelten Wertigkeit/Gewichtung nach Abs. (3) ) wird als sogenannter
„Akzeptanzwert“ für die gesamte restliche Vertragslaufzeit festgelegt.
(6) Ab dem zweiten Betriebsjahr wird somit vom Unternehmer erwartet, dass bei den beschriebe-
nen Kundenbefragungen insgesamt ein Zufriedenheitswert in Höhe des im ersten Betriebsjahr
gemäß Abs. (5) ermittelten Akzeptanzwertes erreicht wird. Wird von diesem Wert um 0,2 No-
tenpunkte abgewichen, so bleibt dies ohne Auswirkungen. Jede weitere Unter- bzw. Überschrei-
tung des Wertes führt dann je angefangenen 0,1 Notenpunkten zu einer Bonus- bzw. Maluszah-
lung in Höhe von 2/25 der verfügbaren Bonus- bzw. Malusmasse nach Kapitel 2.1.1 . Die maxima-
le Bonus- bzw. Maluszahlung wird im Omnibusverkehr auf 60% der verfügbaren Bonus- bzw. Ma-
lusmasse nach Kapitel 2.1.1 begrenzt.
Die analogen Kriterien zur Bonus-/Malus-Ermittlung für den Straßenbahnverkehr werden ge-
meinsam von Unternehmen und Aufgabenträgern in einer Probephase ermittelt.
2.1.4 Tarifkenntnisse des Fahrpersonals von Omnibussen
(1) Es werden Testfragen verwendet. Die Erhebungen werden zwischen 8 und 22 Uhr durchgeführt.
Je erfasster Fahrt wird dem Fahrpersonal eine zufällig gewählte Testfrage gestellt.
(2) Die Erhebung erfolgt mit einem statistisch abgesicherten Stichprobenumfang, der eine Statisti-
sche Sicherheit von S = 95 bei einer Genauigkeit (e) = +/- 0,5% vom tatsächlichen Wert sicher
stellt. In der notwendigen Zufallsauswahl der in die Stichproben einzubeziehenden Fahrten wer-
den alle Wochentage sowie eine gleichmäßige Verteilung der Erhebungen übers Jahr berücksich-
tigt.
(3) Vom Fahrpersonal von Omnibussen wird erwartet, dass auf 80% der gestellten Testfragen eine
zutreffende Auskunft erteilt wird. Wird von diesem Wert um weniger als 5,0 Prozentpunkte ab-
gewichen, so bleibt dies ohne Auswirkungen. Jede weitere Unter- bzw. Überschreitung des Wer-
tes führt je ganzen angefangenen Prozentpunkt zu einer Bonus- bzw. Maluszahlung in Höhe von
1/50 der verfügbaren Bonus- bzw. Malusmasse nach Kapitel 2.1.1 . Die maximale Bonus bzw. Ma-
luszahlung wird auf 10% der verfügbaren Bonus- bzw. Malusmasse nach Kapitel 2.1.1 begrenzt.
2.2 Sonstige Maluszahlungen
Für folgende Vorfälle sind pro Vorfall Maluszahlungen des Unternehmers an die Aufgabenträger zu
leisten:
• Einsatz eines Fahrzeuges, das nicht den Anforderungen gemäß Kapitel 1. entspricht (€ 100),
• Ausfall einer Fahrt, soweit der Ausfall vom Unternehmer zu vertreten ist (€ 200),
• Verfrühte Abfahrt an Haltestellen (€ 200),
• Einsatz von Fahrpersonal, das nicht den Anforderungen gemäß Kapitel 1.2. entspricht (€ 50) ,
• Telefonieren des Fahrpersonals mit einem Mobiltelefon während der Fahrt (€ 50),
• Nichterfüllung der Berichtspflichten (je angefangene Woche € 50),
• Beklebung von Bussen, die nicht den Regelungen gemäß Kapitel 1.1.2. entspricht (€ 50).
• Beschädigtes Haltestellenschild nicht binnen zwei Tagen nach Bekanntwerden der Beschädigung
ersetzt (50 €)
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3. Fahrgeldeinnahmen
(1) Die kassentechnischen Einnahmen eines jeden Monats sind bis zum Ende des Folgemonats – vor-
zugsweise auf elektronischem Weg - an die Aufgabenträger zu melden. Sie sind für den Monat zu
melden, in dem sie kassentechnisch anfallen.
(2) Der Unternehmer lässt sich die kassentechnischen Einnahmen eines jeden Kalenderjahres testie-
ren und legt das Testat den Aufgabenträgern bis spätestens 24. März des Folgejahres vor.
(3) Die Zuteilung der Einnahmen nach der verbundweiten Einnahmenaufteilung erfolgt durch die
Aufgabenträger bis zum 31. März des zweiten nachfolgenden Kalenderjahres.
(4) Die Aufgabenträger leisten dem Unternehmer unterjährige Abschlagszahlungen. Genaueres ist in
einer Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und den Aufgabenträgern zu regeln.
4. Vertragliche Vereinbarung
Zur genaueren Regelung der unter Kapitel 1. – 3. aufgeführten Punkte ist eine vertragliche Vereinba-
rung zwischen den Aufgabenträgern und dem Unternehmer über die Laufzeit des jeweiligen Linien-
bündels zu schließen.
2010/0460
8341 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 03.11.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat II Dezernat VI Finanzverwaltung Grünflächenamt Stadtplanungsamt Umweltamt an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0460 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Fortschreibung Nahver kehrsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg 2011-2016 Vorlage vom: 27.10.2010 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat beschließt die Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg 2011-2016 unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. 2. Zur Realisierung der Maßnahmen sind gesonderte Beschlüsse der städtischen Gremien notwendig. 3. Die Magistratsvorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zu geben. 2 ... Anlagen: NVP 26. Oktober 2010 Karte 1 Karte 1a Karte 2 Karte 2a Karte 3 Karte 3a Karte 4 Karte 4a Karte 5 Karte 6 Karte 7 Karte 7a Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.10.2010: Sachverhalt: Seit Frühjahr 2009 haben die DADINA und die Wissenschaftsstadt Darmstadt das Aufstellungsverfahren für die Fortschreibung des bestehenden Nahverkehrsplans (NVP) durchgeführt. Hierzu wurde das Büro Dr. Volker Blees, Verkehrslösungen, Darmstadt, in Kooperation mit den Büros planmobil, Kassel sowie Habermehl+Follmann, Rodgau beauftragt. Die Erstellung des neuen NVP wurde von einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Landes Hessen, des RMV, der Verkehrsunternehmen, der Stadt Darmstadt, der DADINA-Geschäftsstelle und des Vorsitzenden der DADINA-Verbandsversammlung begleitet. Eine erste Beteiligungsrunde fand in 2009 mit über 100 Organisationen und Stellen sta tt. Hier waren u. a. auch die Frakti onen des Kreistages und der Stadtverordnetenversammlung einbezogen. Es wurden über 600 Hinweise und Anmerkungen eingereicht. Anschließend wurde der Entwurf des neuen NVP erstellt, der im Sommer 2010 in einer zweiten Beteiligungsrunde verschickt wurde. In diesem Zusammenhang fand Ende Juni 2010 eine Informationsveranstaltung statt, zu der auch Gremienvertreter des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingeladen waren. In der zweiten Beteiligungsrunde gingen ca. 230 Änderungswünsche ein, die auch zu einem guten Teil berücksichtigt werden konnten. Am 29.9.2010 hat die Verbandsversammlung der DADINA über den Nahverkehrsplan 2011-2016 beschlossen. Damit liegt eine abgestimmte Fassung des neuen NVP vor. Als Aufgabenträger gemäß Hessischem ÖPNV-Gesetz müssen der Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Wissenschaftsstadt Darmstadt ebenfalls über den NVP beschließen. Da es sich um einen gemeinsamen Plan handelt, müssen beide Gebietskörperschaften über den gleichen Text beschließen. Es bleibt festzustellen, dass es sich bei dem gemeinsamen Nahverkehrsplan des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Wissenschaftsstadt Darmstadt – auch hessenweit gesehen – um eine vorbildliche und richtungsweisende Zusammenarbeit handelt. Inhalte des NVP 2011-2016: Es hat sich bei der Evaluierung gezeigt, dass viele Maßnahmen aus dem alten NVP umgesetzt werden konnten und das ÖPNV-Angebot in Umfang und Qualität in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und im Landkreis Darmstadt-Dieburg in den letzten fünf Jahren deutlich verbessert werden konnte. Dies belegen auch die weiterhin steigenden Fahrgastzahlen im DADINA-Gebiet. Trotzdem gibt es noch viele Ansatzpunkte und Hinweise zur Weiterentwicklung des ÖPNV in der Zukunft. Hierbei kann es sich u. a. um Erschließungsmängel, um die Anpassung des ÖPNV-Systems an Erweiterungen von Wohn- und Gewerbegebieten oder um Qualitätsverbesserungen bei der Infrastruktur und im Angebot handeln. Das Anforderungsprofil, welches das Zielsystem des ÖPNV darstellt, wurde überarbeitet und präzisiert. So gilt der 300-Meter-Einzugsbereich einer Bus- oder Straßenbahnhaltestelle jetzt auch für die Kernstädte der Mittelzentren und eine Haltestelle gilt nur dann als vom ÖPNV erschlossen, wenn sie in einer definierten Mindestqualität angefahren wird. Außerdem wurde das Stadtgebiet Darmstadt in Gebietskategorien eingeteilt. Die Anforderungen an die Fahrzeugqualität der Busse wurden – auch nach Rücksprache mit den Verkehrsunternehmen - an den aktuellen Stand angepasst und praxisorientierter gestaltet. Als Neuerung sollen jetzt auch Qualitätsvorgaben für die Straßenbahn gemacht werden, die sich am derzeitigen Bestand orientieren. Ziel ist es, mit der HEAG mobiTram eine entsprechende Qualitätsvereinbarung abzuschließen. Bei der Bestandsaufnahme des NVP wurden aktuelle Ergebnisse der Untersuchung „Mob ilität in Deutschland (MiD) 2008) eingearbeitet. Fahrgastzahlen liegen aus der RMV-Zählung des Jahres 2004 vor. In dem Kapitel „Analyse des ÖPNV-Angebots“ wurden Defizite des heutigen Angebots gegenüber dem Anforderungsprofil dargestellt. Daraus und aus den in der ersten Beteiligungsrunde eingegangenen Hinweisen und Vorschlägen wurde in Kap. 10 das Maßnahmenkonzept erarbeitet. Die Maßnahmen wurden – ohne damit eine Priorisierung vorweg zu nehmen – folgendermaßen eingeteilt: M = Maßnahme, die bereits in Realisierungsplanung ist, oder die ohne erheblichen Planungsaufwand realisiert werden kann. 4 ... P = Maßnahme, für die Realisierungsplanungen überschaubaren Umfangs noch anzustoßen sind. U = Maßnahme/Thema mit größerem Untersuchungs- und Planungsbedarf (z. B. Machbarkeitsstudie, Nutzen-Kosten-Untersuchung). Neben der Behebung von vorhandenen Erschließungsmängeln z. B. durch bedarfsorientierte Systeme wie Anrufsammeltaxen (AST) stehen v. a. in der Wissenschaftsstadt Darmstadt wichtige neue Erschließungsaufgaben bei den Konversionsflächen und der TU Lichtwiese an. Weitere Projekte sind die bereits begonnene Reaktivierung der Bahnstrecke Darmstadt – Pfungstadt, die Anbindung des Weltnaturerbes Grube Messel und der Ausbau verschiedener Bahnhöfe. Im neuen Nahverkehrsplan werden von den Aufgabenträgern erstmals auch detaillierte Vorgaben zum Haltestellen- und Infrastrukturmanagement, zum Verkehrsmanagement, zur Fahrgastinformation und zum Fahrscheinvertrieb gemacht. Um diese auch umsetzen zu können, soll untersucht werden, inwieweit auch in diesen Bereichen vertragliche Vereinbarungen mit dem Infrastrukturunternehmen umgesetzt werden können. Eine Abschätzung der Kostenentwicklung der dargestellten Prüfaufträge und Untersuchungsprojekte ist erst nach Durchführung weiterer Detailbetrachtungen möglich. Für eine grobe Abschätzung der Betriebskosten der vorgeschlagenen Maßnahmen (Kategorie M) wurden Durchschnittskosten für Bus und Straßenbahn angesetzt. Danach ergeben sich für die Straßenbahnmaßnahmen Kosten von ca. 143.640 (Wissenschaftsstadt Darmstadt = € 39.235, Landkreis Darmstadt-Dieburg = € 104.405) und für die Busmaßnahmen Kosten von ca. € 705.205 (Wissenschaftsstadt Darmstadt = € 454.315, Landkreis Darmstadt-Dieburg = € 250.891). Insgesamt ergeben sich bei Umsetzung aller Maßnahmen (Kategorie M) zusätzliche Betriebskosten in Höhe von ca. € 848.845 für das Jahr 2016. Parallel dazu wurden die Fahrgaststeigerungen und die daraus resultierenden Mehreinnahmen bis zum Jahr 2016 abgeschätzt. Hier wurde eine Summe von € 600.000 errechnet. Welche Fahrgaststeigerungen konkret durch einzelne Maßnahmen erreicht werden können, kann nur in einer Detailbetrachtung festgestellt werden. Die Maßnahmen des NVP stehen unter einem Finanzierungsvorbehalt. Zur Umsetzung von kostenrelevanten Maßnahmen des NVP sind gesonderte Gremienbeschlüsse erforderlich, in denen u. a. Kosten und ggf. Erlöse detailliert darzustellen sind. Darmstadt, den 27.10.2010 VI-66/ÖPNV-wei/ma NSt. 3937 Der Dezernent II: Der Dezernent VI: Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Bürgermeister Stadtrat
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Legende 012345 k m Dr. Volker Blees Verkehrslösungen Nahverkehrsplan der DADINA und der Stadt Darmstadt - Fortschreibung 2011 - 2016 Maßstab: unmaßstäblich verkleinert Kartengrundlage: Verkehrsdatenbasis Rhein-Main Karte 7 Maßnahmen im Landkreis Darmstadt-Dieburg Stand: April 2010 Maßnahmen im ÖPNV-Angebot Maßnahmen ÖPNV-Infrastruktur und Betriebsabwicklung Maßnahmen SPNV-Angebot Prüfaufträge und weitere Themen mitUntersuchungsbedarf sind nicht dargestellt. Linienbezogene Maßnahme - Straßenbahn Linienbezogene Maßnahme - Bus Linienbezogene Maßnahme - Ruftaxi Maßnahme an Haltestelle V Maßnahme zur Verknüpfungssituation Maßnahme im größeren räumlichen Zusammenhang Streckenbezogene Maßnahme Maßnahme an Haltestelle Streckenbezogene Maßnahme - SPNV Maßnahme an Bahnhof/ Haltepunkt Darmstadt Messel Dieburg Münster Eppertshausen Babenhausen Schaafheim Groß-Umstadt Otzberg Reinheim Groß- Zimmern Roßdorf Ober- Ramstadt Mühltal Groß-Bieberau Fischbachtal Modautal Alsbach- Hähnlein Seeheim- Jugenheim Pfungstadt Griesheim Weiterstadt Erzhausen Bickenbach Kreis Offenbach Landkreis Aschaffen- burg Odenwaldkreis Kreis Bergstraße Kreis Groß-Gerau M10: Verlängerung der Betriebszeiten auf der Linie 4 montags-freitags um ca. eine Stunde M1: neue Haltestelle “Sportplatz” M2: neue Haltestelle im Industriegebiet M3: neue Haltestelle V M5: Verbesserung der Verbindung Groß-Zimmern - Groß-Umstadt Krankenhaus durch Verbesserung der Anschlussbindungen und Ruftaxi-Angebot am Wochenende M6: Neuordnung des AST-Verkehres K48 in Seeheim-Jugenheim unter Berücksichtigung Linie K50 M7: Einführung/ Ausweitung Ruftaxi-Angebot in SVZ auf den Linien K53/ K54 M7: Einführung/ Ausweitung Ruftaxi-Angebot in SVZ auf den Linien K55 / K57 M7: Einführung/ Ausweitung Ruftaxi-Angebot in SVZ auf der Linie K64 M11: Verdichtung des Fahrten- angebotes auf der Linie 681 M12: Verbesserung des ÖPNV- angebotes im Linienbündel Weiterstadt M13: Verbesserung des ÖPNV- Angebotes im Linienbündel Groß-Umstadt M15: Erschließung des Weltnaturerbes Grube Messel mit Linie U M18: Einrichtung einer neuen tangentialen Busverbindung DA-Wixhausen - Gräfenhausen M21: Aufwertung Verknüpfungspunkt Griesheim, Platz Bar-le-Duc Maßnahmen im gesamten Kreisgebiet M42: Neubau Schienenhaltepunkt Groß-Umstadt Nord M43: Reaktivierung der Schienenstrecke Darmstadt - Pfungstadt M14: Neuordnung Busangebot nach Inbetriebnahme der Schienen- strecke Darmstadt - Pfungstadt M17: Schaffung einer Umsteigemöglichkeit zwischen Bus und Straßenbahn bei nach Darmstadt durchgebundenen Fahrten der Linie 45 M22: Aufwertung Verknüpfungspunkt Babenhausen Bahnhof M23: Aufwertung Verknüpfungspunkt Reinheim Bahnhof M24: Erstellung eines Prioritätenkatalogs zum barriere- freien Ausbau von Haltestellen M30: Einrichtung Busbeschleunigung M34: Aufbau/ Ausbau der netzweiten automatischen Anschlusssicherung M40: Linie 60: Beibehaltung SE Frankfurt - Darmstadt - Heidelberg; Ausweitung RE-Verkehr Frankfurt - Darmstadt - Mannheim; Ausbau Halbstundentakt zw. Darmstadt und Frankfurt; Erhöhung der Fahrzeugkapazitäten M41: Linie 65: Ausweitung des Kapazitätsangebotes (insbes. HVZ); zusätzliche Fahrten im Nachtverkehr und am Sonntagmorgen M41: Linie 64: Ausweitung des Kapazitätsangebotes (insbes. HVZ); zusätzliche Fahrten im Nachtverkehr und am Sonntagmorgen V M4: Verbesserung der Verknüpfung der Linie K62 mit der Riedbahn V M16: Verbesserung einzelner Umsteigeverbindungen am Ostbahnhof morgens bzw. abends von und zu den Zügen der Odenwaldbahn M19: Anbindung Pfarrtanne in Alsbach- Hähnlein mit Linie K 50 M20: Einrichtung zusätzlicher Fahrtmöglichkeiten auf der Linie 6 in der Mittagszeit zwischen Alsbach und Frankenstein M37: Umbau Bushaltestelle und P+R-Platz L3114 Dieburg
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Dr. Volker Blees Verkehrslösungen Nahverkehrsplan der DADINA und der Stadt Darmstadt - Fortschreibung 2011 - 2016 Legende 0 500 2.000 m Maßstab: unmaßstäblich verkleinert Kartengrundlage: Verkehrsdatenbasis Rhein-Main 1.000 1.500 Karte 1a Raumstruktur Stadt Darmstadt Stand: Oktober 2009 Gebietskategorie I Gebiteskategorie II Gebietskategorien (gemäß Anforderungsprofil) Gebietskategorie III Innenstadt Darmstadt/ Stadtteilzentrum Relevante Ziele (gemäß Anforderungsprofil) Stadtgrenze Grenze Statistischer Bezirk Bahnhöfe Arbeitsplatzschwerpunkte Am Frankenstein Name Statistischer Bezirk Darmstadt Roßdorf Mühltal Weiterstadt Pfungstadt Griesheim Eberstadt Kranichstein Arheilgen Wixhausen Rheintor/ Grafenstraße Alt-Eberstadt Kichtannensiedlung Am Frankenstein Am Lämmchesberg Villenkolonie An der Ludwigshöhe Alt-BessungenPaulusviertel Am Kavalleriesand Verlegerviertel Heimstättensiedlung Am Südbf. An den Lichtwiesen Woogsviertel Mathildenhöhe Am Oberfeld Stadtzentrum Hochschulviertel Kapellplatzviertel St. Ludwig mit Eichbergviertel Waldkolonie Mornewegviertel Pallaswiesenviertel Johannesviertel Martinsv.-West Martinsv.-Ost Am Ziegelbusch Kranichstein-Süd Kranichstein-NordArheilgen-West Arheilgen-Ost Arheilgen-Süd Alt-Arheilgen Wixhausen-OstWixhausen-West
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Legende 012345 k m Dr. Volker Blees Verkehrslösungen Nahverkehrsplan der DADINA und der Stadt Darmstadt - Fortschreibung 2011 - 2016 Maßstab: unmaßstäblich verkleinert Kartengrundlage: Verkehrsdatenbasis Rhein-Main Anm.: Bedienungsangebot ohne eigenständige AST-Linien Reisezeiten ÖV zum Hauptbahnhof in Darmstadt (Grundlage Fahrplanstand 2004; aktualisiert um Haltestellen und Linienwege Stand 2009) Karte 5 Verbindungsqualität Stand: Oktober 2009 <= 3 Minuten <= 6 Minuten <= 9 Minuten <= 12 Minuten <= 15 Minuten <= 20 Minuten <= 30 Minuten <= 40 Minuten <= 50 Minuten > 50 Minuten Kreisgrenze Darmstadt Messel Dieburg Münster Eppertshausen Babenhausen Schaafheim Groß-Umstadt Otzberg Reinheim Groß- Zimmern Roßdorf Ober- Ramstadt Mühltal Groß-Bieberau Fischbachtal Modautal Alsbach- Hähnlein Seeheim- Jugenheim Pfungstadt Griesheim Weiterstadt Erzhausen Bickenbach Kreis Offenbach Landkreis Aschaffen- burg Odenwaldkreis Kreis Bergstraße Kreis Groß-Gerau
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Dr. Volker Blees Verkehrslösungen Nahverkehrsplan der DADINA und der Stadt Darmstadt - Fortschreibung 2011 - 2016 Legende 0 500 2.000 m Maßstab: unmaßstäblich verkleinert Kartengrundlage: Verkehrsdatenbasis Rhein-Main 1.000 1.500 Karte 7a Maßnahmen in der Stadt Darmstadt Stand: April 2010 Maßnahmen im ÖPNV-Angebot Maßnahmen ÖPNV-Infrastruktur und Betriebsabwicklung Maßnahmen SPNV-Angebot Prüfaufträge und weitere Themen mitUntersuchungsbedarf sind nicht dargestellt.Linienbezogene Maßnahme - Straßenbahn Linienbezogene Maßnahme - Bus Maßnahme an Haltestelle V Maßnahme zur Verknüpfungssituation Maßnahme im größeren räumlichen Zusammenhang Streckenbezogene Maßnahme Maßnahme an Haltestelle Streckenbezogene Maßnahme - SPNV Darmstadt Roßdorf Mühltal Weiterstadt Pfungstadt Griesheim Eberstadt Kranichstein Arheilgen Wixhausen M8: Einführung neue Linie G Arheilgen - Wixhausen - GSI im Halbstundentakt M9: Verlängerung Linie R bis GE Arheilgen-West über S-Bf. Arheilgen Westseite M10: Verlängerung der Betriebszeiten auf der Linie 4 montags-freitags um ca. eine Stunde M11: Verdichtung des Fahrten- angebotes auf der Linie 681 M12: Verbesserung des ÖPNV- angebotes im Linienbündel Weiterstadt M15: Erschließung des Weltnaturerbes Grube Messel mit Linie U M18: Einrichtung einer neuen tangentialen Busverbindung DA-Wixhausen - Gräfenhausen M31: Ermöglichen von Busbegegnungen in der Bismarckstraße M32: Verbesserung des Straßenzustandes auf ÖPNV-Trassen Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet M33: Durchführung Betriebsversuch Vorneeinstieg/ Fahrgastflussprinzip M34: Aufbau/ Ausbau der netzweiten automatischen Anschlusssicherung M43: Reaktivierung der Schienenstrecke Darmstadt - Pfungstadt M14: Neuordnung Busangebot nach Inbetriebnahme der Schienen- strecke Darmstadt - Pfungstadt M17: Schaffung einer Umsteigemöglichkeit zwischen Bus und Straßenbahn bei nach Darmstadt durchgebundenen Fahrten der Linie 45 M25: Aufwertung Verknüpfungspunkt Willy-Brandt-Platz M26: Aufwertung Verknüpfungspunkt Luisenplatz M27: Aufwertung Verknüpfungspunkt DA-Eberstadt Bahnhof M28: Barrierefreier Ausbau weiterer Bushaltestellen M29: Barrierefreier Ausbau weiterer Straßenbahnhalte- stellen M30: Einrichtung Busbeschleunigung M40: Linie 60: Beibehaltung SE Frankfurt - Darmstadt - Heidelberg; Ausweitung RE-Verkehr Frankfurt - Darmstadt - Mannheim; Ausbau Halbstundentakt zw. Darmstadt und Frankfurt; Erhöhung der Fahrzeugkapazitäten M41: Linie 65: Ausweitung des Kapazitätsangebotes (insbes. HVZ); zusätzliche Fahrten im Nachtverkehr und am Sonntagmorgen V M16: Verbesserung einzelner Umsteigeverbindungen am Ostbahnhof morgens bzw. abends von und zu den Zügen der Odenwaldbahn M20: Einrichtung zusätzlicher Fahrtmöglichkeiten auf der Linie 6 in der Mittagszeit zwischen Alsbach und Frankenstein
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Legende 012345 k m Dr. Volker Blees Verkehrslösungen Nahverkehrsplan der DADINA und der Stadt Darmstadt - Fortschreibung 2011 - 2016 Maßstab: unmaßstäblich verkleinert Kartengrundlage: Verkehrsdatenbasis Rhein-Main Anm.: Bedienungsangebot ohne eigenständige AST-Linien Bahnhof/ Haltestelle Richtwerte für Haltestelleneinzugsbereich (Grundlage Fahrplanstand 2004; aktualisiert um Haltestellen und Linienwege Stand 2009) Karte 3 Erschließungsqualität Stand: Oktober 2009 (Radius um eine Haltestelle; Luftlinie) 300 m: Bus und Straßenbahn in Darmstadt und in den Kernstädten der Mittelzentren 500 m: Bus und Straßenbahn in allen übrigen Bereichen 1.000 m: SPNV Kreisgrenze Darmstadt Messel Dieburg Münster Eppertshausen Babenhausen Schaafheim Groß-Umstadt Otzberg Reinheim Groß- Zimmern Roßdorf Ober- Ramstadt Mühltal Groß-Bieberau Fischbachtal Modautal Alsbach- Hähnlein Seeheim- Jugenheim Pfungstadt Griesheim Weiterstadt Erzhausen Bickenbach Kreis Offenbach Landkreis Aschaffen- burg Odenwaldkreis Kreis Bergstraße Kreis Groß-Gerau
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Dr. Volker Blees Verkehrslösungen Nahverkehrsplan der DADINA und der Stadt Darmstadt - Fortschreibung 2011 - 2016 Legende 0 500 2.000 m Maßstab: unmaßstäblich verkleinert Kartengrundlage: Verkehrsdatenbasis Rhein-Main 1.000 1.500 Karte 3a Erschließungsqualität Stadt Darmstadt Stand: Oktober 2009 Bahnhof/ Haltestelle Richtwerte für Haltestelleneinzugsbereich (Grundlage Fahrplanstand 2004; aktualisiert um Haltestellen und Linienwege Stand 2009) (Radius um eine Haltestelle; Luftlinie) 300 m: Bus und Straßenbahn in Darmstadt 1.000 m: SPNV Stadtgrenze Darmstadt Roßdorf Mühltal Weiterstadt Pfungstadt Griesheim Eberstadt Kranichstein Arheilgen Wixhausen
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Legende 012345 k m Dr. Volker Blees Verkehrslösungen Nahverkehrsplan der DADINA und der Stadt Darmstadt - Fortschreibung 2011 - 2016 Maßstab: unmaßstäblich verkleinert Kartengrundlage: Verkehrsdatenbasis Rhein-Main SPNV-Linie Buslinie Bahnhof/ Haltestelle Liniennetz (Grundlage Fahrplanstand 2004; Straßenbahnlinie aktualisiert um Haltestellen und Linienwege Stand 2009) Karte 2 Liniennetz Stand: Oktober 2009 Anm.: Liniennetz ohne eigenständige AST-Linien Kreisgrenze Darmstadt Messel Dieburg Münster Eppertshausen Babenhausen Schaafheim Groß-Umstadt Otzberg Reinheim Groß- Zimmern Roßdorf Ober- Ramstadt Mühltal Groß-Bieberau Fischbachtal Modautal Alsbach- Hähnlein Seeheim- Jugenheim Pfungstadt Griesheim Weiterstadt Erzhausen Bickenbach Kreis Offenbach Landkreis Aschaffen- burg Odenwaldkreis Kreis Bergstraße Kreis Groß-Gerau
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Legende 012345 k m Dr. Volker Blees Verkehrslösungen Nahverkehrsplan der DADINA und der Stadt Darmstadt - Fortschreibung 2011 - 2016 Maßstab: unmaßstäblich verkleinert Kartengrundlage: Verkehrsdatenbasis Rhein-Main weniger als 20 Abfahrten 20 - 39 Abfahrten 40 - 59 Abfahrten 60 - 99 Abfahrten 100 - 119 Abfahrten mehr als 119 Abfahrten Karte 4 Bedienungsqualität (Mo-Fr) Stand: Oktober 2009 Abfahrten/ Tag (Montag-Freitag) an Haltestellen (Grundlage Fahrplanstand 2004; aktualisiert um Haltestellen und Linienwege Stand 2009) Anm.: Bedienungsangebot ohne eigenständige AST-Linien Kreisgrenze Darmstadt Messel Dieburg Münster Eppertshausen Babenhausen Schaafheim Groß-Umstadt Otzberg Reinheim Groß- Zimmern Roßdorf Ober- Ramstadt Mühltal Groß-Bieberau Fischbachtal Modautal Alsbach- Hähnlein Seeheim- Jugenheim Pfungstadt Griesheim Weiterstadt Erzhausen Bickenbach Kreis Offenbach Landkreis Aschaffen- burg Odenwaldkreis Kreis Bergstraße Kreis Groß-Gerau
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Darmstadt Roßdorf Mühltal Weiterstadt Pfungstadt Griesheim Eberstadt Arheilgen Wixhausen Dr. Volker Blees Verkehrslösungen Nahverkehrsplan der DADINA und der Stadt Darmstadt - Fortschreibung 2011 - 2016 Legende 0 500 2.000 m Maßstab: unmaßstäblich verkleinert Kartengrundlage: Verkehrsdatenbasis Rhein-Main 1.000 1.500 weniger als 20 Abfahrten 20 - 39 Abfahrten 40 - 59 Abfahrten 60 - 99 Abfahrten 100 - 119 Abfahrten mehr als 119 Abfahrten Karte 4a Bedienungsqualität (Mo-Fr) Stadt Darmstadt Stand: Oktober 2009 Abfahrten/ Tag (Montag-Freitag) an Haltestellen (Grundlage Fahrplanstand 2004; aktualisiert um Haltestellen und Linienwege Stand 2009) Stadtgrenze Darmstadt Roßdorf Mühltal Weiterstadt Pfungstadt Griesheim Eberstadt Kranichstein Arheilgen Wixhausen
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7811.037 325 2.121 Grube Messel Mathildenhöhe Rosenhöhe Landesmuseum Waldspirale Jagdschloss Kranichstein Eisenbahnmuseum 686 2.031 44 1.269 76 62 1.046 841 38 87 1.064 1.417 696 77 772 102 135 1.005 651 1.277 86 1.309 324 117 1.080 867 1.292 50 532 548 580 392 518 114 299 756 194 1.583190 6.018 308 649 1.0561.597 44 Staatstheater 204204 Legende 012345 k m Dr. Volker Blees Verkehrslösungen Nahverkehrsplan der DADINA und der Stadt Darmstadt - Fortschreibung 2011 - 2016 Maßstab: unmaßstäblich verkleinert Kartengrundlage: Verkehrsdatenbasis Rhein-Main Oberzentrum Mittelzentrum Karte 1 Raumstruktur und ÖPNV-relevante Ziele Stand: Dezember2009 Zentralörtliche Gliederung (gemäß Regionalplan Südhessen 2007) Unterzentrum Schulstandorte Freizeitziel Relevante Freizeiteinrichtungen (verkehrlich bedeutsame touristische und kulturelle Ziele) Kreisgrenze Hauptschule mit Schülerzahl Realschule mit Schülerzahl Gymnasium mit Schülerzahl Gesamtschule mit Schülerzahl Berufliche Schule mit Schülerzahl Förderschule mit Schülerzahl 44 44 44 44 44 44 Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald mit vielen Einzelzielen Haupt- und Realschule mit Gesamtschülerzahl44 Haupt- und Realschule mit Förderstufe mit Gesamtschülerzahl 44 Darmstadt Messel Dieburg Münster Eppertshausen Babenhausen Schaafheim Groß-Umstadt Otzberg Reinheim Groß- Zimmern Roßdorf Ober- Ramstadt Mühltal Groß-Bieberau Fischbachtal Modautal Alsbach- Hähnlein Seeheim- Jugenheim Pfungstadt Griesheim Weiterstadt Erzhausen Bickenbach Kreis Offenbach Landkreis Aschaffen- burg Odenwaldkreis Kreis Bergstraße Kreis Groß-Gerau 699 709 479
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Legende 012345 k m Dr. Volker Blees Verkehrslösungen Nahverkehrsplan der DADINA und der Stadt Darmstadt - Fortschreibung 2011 - 2016 Maßstab: unmaßstäblich verkleinert Kartengrundlage: Verkehrsdatenbasis Rhein-Main Karte 6 Bewertung Verknüpfungspunkte Stand: Oktober 2009 Verknüpfungspunkt 1. Ordnung Verknüpfungspunkt 3. Ordnung Verknüpfungspunkte Verknüpfungspunkt 2. Ordnung Haltestellenkennzeichnung Fahrgastinformation Haltestellenausstattung Übergang ÖV-ÖV Barrierefreiheit Wegweisung Park-and-ride-Anlage Bike-and-ride-Anlage Bewertungskategorien gut zufriedenstellend verbesserungswürdig Bewertung + o - ggf. nicht erforderlichx Sonstiger Verknüpfungspunkt Darmstadt Messel Dieburg Münster Eppertshausen Babenhausen Schaafheim Groß-Umstadt Otzberg Reinheim Groß- Zimmern Roßdorf Ober- Ramstadt Mühltal Groß-Bieberau Fischbachtal Modautal Alsbach- Hähnlein Seeheim- Jugenheim Pfungstadt Griesheim Weiterstadt Erzhausen Bickenbach Kreis Offenbach Landkreis Aschaffen- burg Odenwaldkreis Kreis Bergstraße Kreis Groß-Gerau Griesheim, Platz-Bar-le-Duc Babenhausen, Bahnhof Bickenbach, Bahnhof Alsbach-Hähnlein, Bahnhof Seeheim, Neues Rathaus Jugenheim, Ludwigstraße Ober-Ramstadt, Bahnhof Ober-Ramstadt, Alicestr./ Rathaus Nieder-Ramstadt, Chausseehaus Ernsthofen, Schule Groß-Bieberau, Bahnhof Reinheim, Bahnhof Groß-Zimmern, Ponthierry-Platz Groß-Umstadt, Pfälzer Schloss Groß-Umstadt, Wiebelsbach Bahnhof Schaafheim, Sporthalle Dieburg, Friedhof Dieburg, Bahnhof DA, Hauptbahnhof o+ ++ o+ ++ DA, Luisenplatz ++ -+ o- xx DA, Nordbahnhof +- -- o- -- DA, Ostbahnhof +- -o o- -- DA, Böllenfalltor ++ o+ o- oo +- -- o- -o +- o- o- -- +- ++ +- ++ +- ++ ++ o+ ++ ++ o- xo ++ ++ o- -- +- +o o- o+ ++ ++ o- o- +- ++ +- xo +- o+ +- -o +- o+ o- xo ++ ++ oo o- +- ++ oo o+ ++ oo oo -- +- +o +o o+ ++ ++ ++ xo +- oo oo oo ++ ++ o- x-
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Dr. Volker Blees Verkehrslösungen Nahverkehrsplan der DADINA und der Stadt Darmstadt - Fortschreibung 2011 - 2016 Legende 0 500 2.000 m Maßstab: unmaßstäblich verkleinert Kartengrundlage: Verkehrsdatenbasis Rhein-Main 1.000 1.500 Karte 2a Liniennetz Stadt Darmstadt Stand: Oktober 2009 SPNV-Linie Buslinie Bahnhof/ Haltestelle Liniennetz (Grundlage Fahrplanstand 2004; Straßenbahnlinie aktualisiert um Haltestellen und Linienwege Stand 2009) Stadtgrenze Darmstadt Roßdorf Mühltal Weiterstadt Pfungstadt Griesheim Eberstadt Kranichstein Arheilgen Wixhausen
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0460
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.10.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00