1432/2018
Einrichtung aufsuchender Verbraucherarbeit im Stadtbezirk Nippes - Beschluss der Bezirksvertretung Nippes
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Mitteilung BV
1722 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 1432/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.06.2018 Einrichtung aufsuchender Verbraucherarbeit im Stadtbezirk Nippes - Beschluss der Bezirksvertretung Nippes In der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 26.04.2018 wurde bei TOP 8.1.2 einstimmig folgen- der Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird gebeten dafür zu sorgen, dass das Angebot der Verbraucherzentrale NRW „aufsuchende Verbraucherarbeit“, das bisher nur in den Sozialräumen der Kölner Stadtteile Chorwei- ler, Blumenberg, Seeberg-Nord, Kalk, Humboldt/Gremberg sowie Höhenberg/Vingst durchgeführt wurde, bedarfsorientiert auch im Stadtbezirk Nippes eingerichtet wird.“ Hierzu teilt die Verwaltung mit: Der derzeitige Finanzierungsvertrag über Verbraucherberatung im Quartier zwischen Verbraucher- zentrale NRW und Stadt Köln hat eine Laufzeit von 2015 bis Ende 2019 (Ratsbeschluss vom 23.06.2015/ Ds-Nr. 1767-2015). Die finanzielle Förderung der Verbraucherberatung im Quartier erfolgt ab 2017 jeweils hälftig durch die Stadt Köln und das Land NRW in Höhe von je 129.100,00 €. Diese Mittel werden für die Arbeit in den drei Sozialräumen Chorweiler/Blumenberg/Seeberg-Nord, Höhenberg/Vingst und Kalk/Humboldt- Gremberg vollständig verausgabt. Der Vertrag lässt keinen finanziellen Spielraum, die Verbraucher- beratung im Quartier auf den Stadtbezirk Nippes auszuweiten. Eine Ausweitung auf den Stadtbezirk Nippes in einem neuen Finanzierungsvertrag ab 2020 ist aus Sicht der Verwaltung mit dem vorhandenen Budget nicht finanzierbar. Eine Erhöhung des Budgets ist wegen fehlender Deckungsmittel nicht möglich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1432/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 06.06.2018
- Erstellt
- 30.04.2018 15:52