0393/2025
Freigabe Mittel Open Air 2025 und 2026, Projektförderung von Open-Air-Veranstaltungen
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/41/41/24 Vorlagen-Nummer 0393/2025 Freigabedatum 11.03.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe Mittel Open Air 2025 und 2026, Projektförderung von Open-Air- Veranstaltungen Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2025/2026 für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 unter „Sonderförderung Open-Air (Kulturamt)“ im Teiler- gebnisplan des Kulturamts in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung zugesetzten Mittel in Höhe von jeweils 100.000 Euro gemäß dem Finanzausschussbeschluss vom 17.01.2025 (AN/0062/2025 ) für die Verwendung als Projektkostenförderung von Open-Air-Veranstaltun- gen (unterjährige Projektkostenzuschüsse). Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Vorausset- zungen. Ausschuss Kunst und Kultur 25.03.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: (nur) 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 100.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.01.2025 die Zusetzung von jeweils 100.000 Euro für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 als „Sonderförderung Open-Air (Kulturraumma- nagement)“ beschlossen. Die Maßnahme ist Bestandteil des Beschlusses zur „Kulturförderab- gabe“ (AN/0062/2025). Der vom Rat der Stadt Köln beschlossene Haushaltsplan 2025/2026 sieht einen Freigabebeschluss für diese Mittel durch den Fachausschuss vor. Dieser wird hier- mit umgesetzt. Die Verwaltung strebt eine Fortführung der erfolgreichen Open-Air-Projektförderung aus 2024 an (Bespielung). Veranstalter*innen können ohne feste Fristen Anträge zur Förderung ihrer Open-Air-Veran- staltungen an das Kulturamt stellen. Anträge können für Formate aller Sparten der Freien Szene gestellt werden – es gelten die Förderkriterien der Förderprogramme des Kulturamts. Vorgaben zu Antragssummen werden nicht gemacht; es ist jedoch ein Eigenanteil (mind. 5% der Gesamtkosten) zu erbringen. Die Förderung zur Herstellung der Open-Air-Infrastruktur wird weiterhin durch das Kulturraum- management durchgeführt. 3 Für 2025 und 2026 wird das Kulturamt die Förderverfahren als Projektkostenförderung durch- führen. Zur Umsetzung sind folgende Schritte geplant: - Veröffentlichung einer Ausschreibung zur Förderung von Open-Air-Projekten auf der Website des Kulturamtes und per Pressemitteilung Ende März 2025 und erneut im März 2026. Förderungen werden mit Blick auf die enge zeitliche Verwendbarkeit chro- nologisch nach Antragseingang geprüft und bewilligt. - Vergabe der Mittel durch das Kulturamt; abschließende Mitteilung an den Ausschuss Kunst und Kultur, welche Projekte gefördert wurden. In der Umsetzung des Förderprogramms ist es ein Ziel der Kulturverwaltung, nach Eingang jedes Projektkostenantrags möglichst schnell eine Förderentscheidung herbeizuführen. Hierzu wird die Verwaltung wie folgt vorgehen: Die Beratung aller potentiellen Antragsteller*innen für eine Open-Air-Projektförderung erfolgt zentral durch das Referat Popkultur im Kulturamt. Nach Antragstellung wird in einer engmaschig stattfindenden Abstimmungsrunde aller Fachreferate des Kulturamts über die vorliegenden Projektanträge beraten, sodass schnellstmöglich eine Bewilligung (oder ggf. Absage) von Anträgen erfolgen kann. Für Veranstaltungen ohne Spiel- stätte erfolgt das reguläre koordinierte Genehmigungsverfahren. Die Projektanträge können formlos an das Kulturamt gerichtet werden und müssen neben ei- ner kurzen Projektbeschreibung einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Ein Muster hierfür stellt das Kulturamt mit der Ausschreibung zur Verfügung. Vor Auszahlung der Förder- mittel an geförderte Projektträger*innen muss eine behördliche Genehmigung der geplanten Veranstaltung vorgelegt werden (falls notwendig). Zusammenarbeit zwischen Kulturamt und Kulturraummanagement Sollten Anträge eingehen, die neben der Durchführung von Veranstaltungen auch die Er- schließung neuer temporärer Spielstätten zum Gegenstand haben, wird das Kulturraumma- nagement hinzugezogen. Mit der Zusammenarbeit zwischen Kulturamt und Kulturraumma- nagement soll die Open-Air-Kultur in Köln weiterentwickelt und der Zugang zu geeigneten Flä- chen für Veranstaltende erleichtert werden. Im Rahmen der Open-Air-Projektförderung sollen gezielt auch Vorhaben auf den vom Kultur- raummanagement vorgeprüften Flächen gefördert werden. Eine gezielte Förderung dieser Standorte trägt dazu bei, eine langfristig funktionierende Angebotsplanung für Open-Air-Flä- chen in Köln aufzubauen. Im Zuge der Veröffentlichung der Ausschreibung zur Projektförderung Open Air wird auf die bereits vom Kulturraummanagement erschlossenen Flächen hingewiesen. Potenzielle, vorge- prüfte Spielorte werden sukzessive auf der Homepage des Kulturraummanagements veröf- fentlicht. Ebenfalls wird auf das Beratungsangebot und die Möglichkeit hingewiesen, sich pa- rallel auf den Open-Air-Infrastrukturfonds des Kulturraummanagements bewerben zu können, um notwendige Erschließungsmaßnahmen für neue Spielorte zu finanzieren. Finanzierung: Im Haushaltsplan 2025/2026 sind Aufwandsermächtigungen in Höhe von jeweils 100.000 Euro für „Sonderförderung Open-Air (Kulturamt)“ im Teilergebnisplan des Kulturamts in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen vorge- sehen. Die Veranschlagung der Mittel erfolgt aufgrund des Beschlusses (AN/0062/2025) des Finanzausschusses vom 17.01.2025 zu „Sonderförderung Open-Air (Kulturraummanage- ment)“. Sie stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. Ein Freigabebeschluss zur Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 20.05.2025 wäre mit Blick auf das durchzuführende Ausschreibungs- und Bewilligungsverfahren zu spät sowohl zur planerischen als auch tatsächlichen Umsetzung von Open-Air-Vorhaben in 2025. Der vorliegende Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Dies bezieht sich auch auf das Inkrafttreten der Haushaltssatzung bzw. des Haushaltsplanes 2025/2026. 4 Im Haushaltsplan 2025/2026 findet sich unter „Sonderförderung Open-Air (Kulturraumma- nagement)“ ein Ansatz von ebenfalls 100.000 Euro. Dabei handelt es sich um Mittel des Kul- turraummanagements für die Infrastrukturförderung Open-Air. Diese Mittel unterliegen keinem Freigabevorbehalt und sind durch die vorliegende Beschlussvorlage zur Projektkostenförde- rung (Bespielung) nicht tangiert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0393/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.03.2025
- Erstellt
- 03.02.2025 14:53