Umweltschutz und Naherholung im Naturschutzgebiet Flittarder Rheinaue besser in Einklang bringen
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1314/2024 vom 24.09.2024
Stand: Am 30.09.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage 3 Umweltschutz und Naherholung im Naturschutzgebiet Flittarder Rheinaue besser in Einklang bringen
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Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim Bezirksrathaus Köln- Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln 22.09.2024 Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Umweltschutz und Naherholung im Naturschutzgebiet Flittarder Rheinaue besser in Einklang bringen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, auch in der oben genannten Thematik nehmen wir eine noch immer nicht beantwortete Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 16.11.2023 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=962918&type=do zum Anlass die Thematik erneut anzugehen, zumal sich die Anfrage aus 2023 auf einen Bürgerantrag aus Oktober 2022 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=358410 bezieht. Des Weiteren wurde bei der städtischen Veranstaltung zum Thema „Masterplan Grün“ am 14.09.2024 im Kulturbunker in Köln- Mülheim von anwesenden Bürger*innen die entsprechende Thematik des Naturschutzgebietes Flittarder Rheinaue angesprochen. Außerdem ist die Akzeptanz restriktiver Maßnahmen, wie Bußgeldverhängungen aufgrund von Verletzungen der Bestimmungen des Naturschutzes bei Anwohner*innen sowie Besucher*innen der Flittarder Rheinaue durch den umfangreichen Eingriff für den Neubau des Rheindükers nicht vorhanden. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Fand mittlerweile die von der BV Mülheim beauftragte Überprüfung statt und zu welchen Ergebnissen kam sie? 2. Wann werden die Informationstafeln inklusiver kartographischer Karten dem Beschluss der BV Mülheim folgend auf- und eingestellt? 3. Wie sieht die ökologische Bauüberwachung des Ingenieurbüros Rietmann aus und wurden dabei auch Auswirkungen auf die Tierwelt betrachtet? 4. Gibt es regelmäßige schriftliche Berichterstattungen des Ingenieurbüros Rietmann an die Stadtentwässerungsbetriebe und die Stadtverwaltung und wenn nein, warum nicht? 5. In wie weit sind die untere und die höhere Naturschutzbehörde in die Thematik möglicher ökologischer Auswirkungen eingebunden und wenn nein, warum nicht? Mit freundlichen Grüßen gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
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