2525/2019
Platzfläche vor der verwaisten ehem. VfL 99 Tribüne an der Rennbahnstraße - Anfrage der SPD-Fraktion -
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Anlage 2 Übersichtsplan
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400m3002001000 Mittelpunkt: [356136,5649897] 1:10000 KölnGIS Stadtplan - orange, Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 23.07.2019 Anlage 2
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23 230/3-5 Vorlagen-Nummer 2525/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2019 Platzfläche vor der verwaisten ehem. VfL 99 Tribüne an der Rennbahnstraße - Anfrage der SPD-Fraktion - In der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 28.03.2019 stellte die SPD-Fraktion nachfolgende Anfrage (AN/0327/2019): Platzfläche vor der verwaisten ehem. VfL 99 Tribüne an der Rennbahnstraße - Anfrage der SPD-Fraktion - Die bisherigen Konzepte zur Renovierung und zum Erhalt der bezeichneten Tribüne scheitern u. a. auch daran, dass diese Tribüne, obwohl sie lediglich die Bedachung eines Gebäudes darstellt und vormals auch anders genutzt wurde, als Tribüne auch genutzt werden muss. Dazu müssen natürlich Sportveranstaltungen auf der Fläche stattfinden. Das ist allerdings nicht möglich, weil der ehemalige Fußballplatz heute als Parkfläche bei Großveranstaltungen für den Rennverein dient und für diese Veranstaltungen vorgehalten werden muss. Aus Kreisen der Förderer Altes Stadion, der sich den Erhalt der Tribüne zum Ziel gesetzt hat, war allerdings zu hören, dass auf der Platzfläche mittlerweile Veranstaltungen aller Art stattfinden würden und diese Fläche lediglich 3 x im Jahr als Parkfläche genutzt wird. Dies sei ihnen auch vom Rennverein so bestätigt worden. Ebenso wurde behauptet, dass es einen starken Rückgang des PKW Aufkommens geben würde, wenn Rennveranstaltungen stattfinden. Diese Beobachtung können die Bewohner des Rennbahnviertels allerdings nicht teilen. Daher werden folgende Fragen gestellt: 1. Ist es möglich, den ehemaligen Fußballplatz an Tagen, an denen er nicht als Parkplatz genutzt wird, für andere Zwecke, z. B. Ballsportarten, zu nutzen? 2. Ist die Nutzung oder die Bereitstellung als Parkplatz bei Veranstaltungen des Rennvereins zwingend vorgeschrieben? 3. Ist eine Nutzung für Sportveranstaltungen prinzipiell möglich und unter welchen Bedingungen? 4. Wie steht der Denkmalschutz zu einer Renovierung der Tribüne durch Sponsoren und welche Nutzungen dürfen dann im Innern des Hauses getätigt werden, falls der Tribünenteil wieder als solcher genutzt wird? 5. Welche und wie viele Sportveranstaltungen müssen auf dem ehemaligen Fußballplatz stattfin- den, damit eine Nutzung als Tribüne vom Amt f. Denkmalschutz anerkannt wird? 2 Die Verwaltung antwortet wie folgt zu den gestellten Fragen: zu 1. Ist es möglich, den ehemaligen Fußballplatz an Tagen, an denen er nicht als Parkplatz genutzt wird, für andere Zwecke, z. B. Ballsportarten, zu nutzen? Die Grundstücksfläche der historischen Fußballtribüne nebst davorliegendem Spielfeld (siehe Lageplan Anlage 1) ist Bestandteil des mit dem Kölner Renn-Verein e. V. ge- schlossenen Erbbaurechtsvertrages und befindet sich somit nicht in der Verfügungs- gewalt der Stadt Köln. zu 2. Ist die Nutzung oder die Bereitstellung als Parkplatz bei Veranstaltungen des Renn- vereins zwingend vorgeschrieben? Hierüber liegen der Liegenschaftsverwaltung keine Erkenntnisse vor. zu 3. Ist eine Nutzung für Sportveranstaltungen prinzipiell möglich und unter welchen Bedin- gungen? Siehe Antwort zu 1. Generell unterstützt die Liegenschaftsverwaltung den Erhalt der Tribüne und somit eine Nutzung, die das Baudenkmal erhält und mit den damit ver- bundenen Auflagen vereinbar ist. zu 4. Wie steht der Denkmalschutz zu einer Renovierung der Tribüne durch Sponsoren und welche Nutzungen dürfen dann im Innern des Hauses getätigt werden, falls der Tribü- nenteil wieder als solcher genutzt wird? Gemäß Denkmalschutzgesetz (DSchG) sind Baudenkmäler so zu nutzen, dass die Er- haltung der Substanz auf Dauer gewährleistet ist. Eine Detailprüfung kann nur für eine konkrete Nutzung in Abstimmung mit dem Stadtkonservator/Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln erfolgen. zu 5. Welche und wie viele Sportveranstaltungen müssen auf dem ehemaligen Fußballplatz stattfinden, damit eine Nutzung als Tribüne vom Amt f. Denkmalschutz anerkannt wird? Siehe Antwort zu 4.
Anlage 1 Lageplan
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80m 60 40 20 0 Mittelpunkt: [356195,5649814] 1:2500 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 23.07.2019 Anlage 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Rennbahnstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2525/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 12.08.2019
- Erstellt
- 19.07.2019 08:50