Mandari Insight

2525/2019

Platzfläche vor der verwaisten ehem. VfL 99 Tribüne an der Rennbahnstraße - Anfrage der SPD-Fraktion -

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.08.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 19.09.2019, TOP 7.1.4

Anlage 2 Übersichtsplan

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Übersichtsplan

426 Zeichen

400m3002001000 Mittelpunkt: [356136,5649897]   1:10000
KölnGIS
Stadtplan - orange,
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 23.07.2019
Anlage 2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

4170 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23 
230/3-5 
Vorlagen-Nummer 
 2525/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2019 
 
Platzfläche vor der verwaisten ehem. VfL 99 Tribüne an der Rennbahnstraße - Anfrage der 
SPD-Fraktion - 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 28.03.2019 stellte die SPD-Fraktion nachfolgende 
Anfrage (AN/0327/2019): 
 
 
Platzfläche vor der verwaisten ehem. VfL 99 Tribüne an der Rennbahnstraße 
- Anfrage der SPD-Fraktion - 
Die bisherigen Konzepte zur Renovierung und zum Erhalt der bezeichneten Tribüne scheitern u. a. 
auch daran, dass diese Tribüne, obwohl sie lediglich die Bedachung eines Gebäudes darstellt und 
vormals auch anders genutzt wurde, als Tribüne auch genutzt werden muss. Dazu müssen natürlich 
Sportveranstaltungen auf der Fläche stattfinden. Das ist allerdings nicht möglich, weil der ehemalige 
Fußballplatz heute als Parkfläche bei Großveranstaltungen für den Rennverein dient und für diese 
Veranstaltungen vorgehalten werden muss. Aus Kreisen der Förderer Altes Stadion, der sich den 
Erhalt der Tribüne zum Ziel gesetzt hat, war allerdings zu hören, dass auf der Platzfläche mittlerweile 
Veranstaltungen aller Art stattfinden würden und diese Fläche lediglich 3 x im Jahr als Parkfläche 
genutzt wird. Dies sei ihnen auch vom Rennverein so bestätigt worden. Ebenso wurde behauptet, 
dass es einen starken Rückgang des PKW Aufkommens geben würde, wenn Rennveranstaltungen 
stattfinden. Diese Beobachtung können die Bewohner des Rennbahnviertels allerdings nicht teilen. 
 
 
Daher werden folgende Fragen gestellt: 
 
1. Ist es möglich, den ehemaligen Fußballplatz an Tagen, an denen er nicht als Parkplatz genutzt 
wird, für andere Zwecke, z. B. Ballsportarten, zu nutzen? 
2. Ist die Nutzung oder die Bereitstellung als Parkplatz bei Veranstaltungen des Rennvereins 
zwingend vorgeschrieben? 
3. Ist eine Nutzung für Sportveranstaltungen prinzipiell möglich und unter welchen Bedingungen? 
4. Wie steht der Denkmalschutz zu einer Renovierung der Tribüne durch Sponsoren und welche 
Nutzungen dürfen dann im Innern des Hauses getätigt werden, falls der Tribünenteil wieder 
als solcher genutzt wird? 
5. Welche und wie viele Sportveranstaltungen müssen auf dem ehemaligen Fußballplatz stattfin-
den, damit eine Nutzung als Tribüne vom Amt f. Denkmalschutz anerkannt wird?

2 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt zu den gestellten Fragen: 
 
zu 1.  Ist es möglich, den ehemaligen Fußballplatz an Tagen, an denen er nicht als  
Parkplatz genutzt wird, für andere Zwecke, z. B. Ballsportarten, zu nutzen? 
 
Die Grundstücksfläche der historischen Fußballtribüne nebst davorliegendem Spielfeld 
(siehe Lageplan Anlage 1) ist Bestandteil des mit dem Kölner Renn-Verein e. V. ge-
schlossenen Erbbaurechtsvertrages und befindet sich somit nicht in der Verfügungs-
gewalt der Stadt Köln. 
 
 
zu 2. Ist die Nutzung oder die Bereitstellung als Parkplatz bei Veranstaltungen des Renn-
vereins zwingend vorgeschrieben? 
 
Hierüber liegen der Liegenschaftsverwaltung keine Erkenntnisse vor. 
 
 
zu 3. Ist eine Nutzung für Sportveranstaltungen prinzipiell möglich und unter welchen Bedin-
gungen? 
 
Siehe Antwort zu 1. Generell unterstützt die Liegenschaftsverwaltung den Erhalt der 
Tribüne und somit eine Nutzung, die das Baudenkmal erhält und mit den damit ver-
bundenen Auflagen vereinbar ist. 
 
 
zu 4. Wie steht der Denkmalschutz zu einer Renovierung der Tribüne durch Sponsoren und 
welche Nutzungen dürfen dann im Innern des Hauses getätigt werden, falls der Tribü-
nenteil wieder als solcher genutzt wird? 
 
Gemäß Denkmalschutzgesetz (DSchG) sind Baudenkmäler so zu nutzen, dass die Er-
haltung der Substanz auf Dauer gewährleistet ist. Eine Detailprüfung kann nur für eine 
konkrete Nutzung in Abstimmung mit dem Stadtkonservator/Amt für Denkmalschutz 
und Denkmalpflege der Stadt Köln erfolgen. 
 
 
zu 5. Welche und wie viele Sportveranstaltungen müssen auf dem ehemaligen Fußballplatz 
stattfinden, damit eine Nutzung als Tribüne vom Amt f. Denkmalschutz anerkannt 
wird? 
 
Siehe Antwort zu 4.

Anlage 1 Lageplan

472 Zeichen

80m 60 40 20 0 Mittelpunkt: [356195,5649814]   1:2500
KölnGIS
Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 23.07.2019
Anlage 1

Beratungsverlauf (1)

19.09.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rennbahnstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2525/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.08.2019
Erstellt
19.07.2019 08:50