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Anwohnerparken: Zieht Verwaltung ihre offenkundig rechtswidrige Vorlage zurück?
FDP/KSG Anfrage nach § 4 AN/1268/2023 vom 04.07.2023
Stand: Am 10.07.2023 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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FDP Anfrage nach § 4
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www.FDP-Koeln.de An die Vorsitzende des Hauptausschusses Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.07.2023 AN/1268/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 10.07.2023 Anwohnerparken: Zieht Verwaltung ihre offenkundig rechtswidrige Vorlage zurück? Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesord- nung der kommenden Sitzung des Hauptausschusses am 10. Juli 2023 zu setzen. Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 0427/2023 eine neue Satzung zur Festsetzung der Gebühren für Bewohnerparken vorgelegt. Darin ist eine Erhöhung der gebührenpflichti- gen Parkplätze für Anwohnerinnen und Anwohner bis zu 1200% vorgesehen. Eine ähnliche Satzung wurde auch in Freiburg beschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied je- doch am 13.06.2023 aus folgenden Gründen, dass diese Gebührenerhöhung nicht rechtmä- ßig ist: 1. Es handelt sich um keine taugliche Rechtsgrundlage für den Erlass einer Satzung, weil §6a Abs. 5a StVG ausschließlich zum Erlass einer Rechtsverordnung ermäch- tigt. 2. Der vorgelegte Stufentarif nach der Länge eines Fahrzeuges verletzt den allgemei- nen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. 3. Für die Ermäßigung und den Erlass der Gebühren aus sozialen Gründen fehlt die Rechtsgrundlage. Verglichen mit der vorgesehenen Gebührenordnung der Stadt Köln lassen sich gleiche Feh- ler in der Architektur des Vorhabens erkennen. Deswegen bittet die FDP-Fraktion um die Be- antwortung folgender Fragen: 1. Zieht die Verwaltung der Stadt Köln ihre Beschlussvorlage zur massiven Erhöhung der Gebühren zum Anwohnerparken aufgrund der Rechtsprechung des Bundesver- waltungsgerichtes zurück? 2. Wenn ja, welche rechtskonformen Änderungen will die Verwaltung vornehmen? FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de 3. Wenn nein, welche Gründe sieht die Verwaltung, dass ihre Satzung anders als in Freiburg rechtskonform ist? 4. Inwieweit lässt die Verwaltung durch die neuen Rahmenbedingungen von ihrem Vor- haben ab, alle betroffenen Kölnerinnen und Kölner mit einer bis zu 1200%igen Ge- bührenerhöhung zu belasten? Mit freundlichen Grüßen Ralph Sterck Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf
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