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AN/1268/2023

Anwohnerparken: Zieht Verwaltung ihre offenkundig rechtswidrige Vorlage zurück?

FDP/KSG Anfrage nach § 4 04.07.2023

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.07.2023, TOP 3.2

FDP Anfrage nach § 4

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FDP Anfrage nach § 4

2447 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An die Vorsitzende 
des Hauptausschusses 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.07.2023 
AN/1268/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 10.07.2023 
 
Anwohnerparken: Zieht Verwaltung ihre offenkundig rechtswidrige Vorlage zurück? 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesord-
nung der kommenden Sitzung des Hauptausschusses am 10. Juli 2023 zu setzen. 
 
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 0427/2023 eine neue Satzung zur Festsetzung 
der Gebühren für Bewohnerparken vorgelegt. Darin ist eine Erhöhung der gebührenpflichti-
gen Parkplätze für Anwohnerinnen und Anwohner bis zu 1200% vorgesehen. Eine ähnliche 
Satzung wurde auch in Freiburg beschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied je-
doch am 13.06.2023 aus folgenden Gründen, dass diese Gebührenerhöhung nicht rechtmä-
ßig ist:  
1. Es handelt sich um keine taugliche Rechtsgrundlage für den Erlass einer Satzung, 
weil §6a Abs. 5a StVG ausschließlich zum Erlass einer Rechtsverordnung ermäch-
tigt. 
2. Der vorgelegte Stufentarif nach der Länge eines Fahrzeuges verletzt den allgemei-
nen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. 
3. Für die Ermäßigung und den Erlass der Gebühren aus sozialen Gründen fehlt die 
Rechtsgrundlage. 
Verglichen mit der vorgesehenen Gebührenordnung der Stadt Köln lassen sich gleiche Feh-
ler in der Architektur des Vorhabens erkennen. Deswegen bittet die FDP-Fraktion um die Be-
antwortung folgender Fragen: 
1. Zieht die Verwaltung der Stadt Köln ihre Beschlussvorlage zur massiven Erhöhung 
der Gebühren zum Anwohnerparken aufgrund der Rechtsprechung des Bundesver-
waltungsgerichtes zurück? 
2. Wenn ja, welche rechtskonformen Änderungen will die Verwaltung vornehmen?  
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
3. Wenn nein, welche Gründe sieht die Verwaltung, dass ihre Satzung anders als in 
Freiburg rechtskonform ist? 
4. Inwieweit lässt die Verwaltung durch die neuen Rahmenbedingungen von ihrem Vor-
haben ab, alle betroffenen Kölnerinnen und Kölner mit einer bis zu 1200%igen Ge-
bührenerhöhung zu belasten? 
  
Mit freundlichen Grüßen 
 
Ralph Sterck 
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

10.07.2023 Hauptausschuss
TOP 3.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1268/2023
Typ
FDP/KSG Anfrage nach § 4
Datum
04.07.2023
Erstellt
03.07.2023 17:55