Mandari Insight

2262/2022

Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP):

Beschlussvorlage Ausschuss 02.08.2022

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.08.2022, TOP 3.4

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 06/2023

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Anlage_2_Geschäftsordnung_Mobilitätsbeirat

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1731 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☒ Sonstiges Bei der vorliegenden Beschlussvorlage handelt 
es sich um eine Maßnahme der 
Öffentlichkeitsbeteiligung, so dass sich eine 
Beteiligung der Öffentlichkeit an der 
Beschlussvorlage selbst erübrigt.  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beschlussvorlage Ausschuss

3906 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2262/2022 
Freigabedatum 
 02.08.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP): Einrichtung 
eines Mobilitätsbeirats 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Begleitgremium für den Erarbeitungsprozess 
einer Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan, SUMP) einzurichten. 
 
Der Verkehrsausschuss verabschiedet die vorgelegte Geschäftsordnung dieses Begleitgremiums 
(siehe Anlage 2) und lädt die hierin aufgeführten Akteur*innen bzw. Personen zur Mitarbeit im Mobili-
tätsbeirat ein.  
 
Die mit der Arbeit des Mobilitätsbeirats verbundenen Kosten sind durch den Beschluss zur Vorlage 
mit Nummer 0313/2021 „Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - 
SUMP): Bedarfsfeststellung für die externe Beauftragung von Stufe 1“ abgedeckt. 
 
 
Verkehrsausschuss 23.08.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Februar 2020 erteilte der Rat der Stadt Köln der Verwaltung den Auftrag zur Erarbeitung eines 
Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP) für Köln (s. Vorlagen-Nr.: 2609/2019). Die Leistungen hier-
für wurden EU-weit ausgeschrieben. Es ist vorgesehen, diese Leistungen bis September 2022 zu 
vergeben und die konkrete Arbeit der SUMP-Erstellung anschließend zu starten. Der Prozess soll 
dabei durchgängig von einem neu einzuberufenden Fachgremium - dem Mobilitätsbeirat - unterstützt 
werden. 
 
Die wesentlichen Aufgaben des Mobilitätsbeirats sind: 
 
 Fachliche Begleitung des SUMP-Erarbeitungsprozesses und Hinweise zu dessen Optimierung 
sowie Qualitätssicherung des Gesamtprozesses, 
 inhaltlicher Austausch zwischen Verwaltung (inkl. der von ihr beauftragten Büros), Politik, Stake-
holdern und Expert*innen zu Fragen der SUMP-Erstellung, 
 die Einbringung von Erfahrungen und Interessen aus Sicht der beteiligten Stakeholder und Ex-
pert*innen, 
 fachliche Einschätzung zu Maßnahmen im Bereich Mobilität und Verkehr, die im Rahmen der 
SUMP-Erarbeitung betrachtet werden, 
 Übernahme einer Multiplikatorenfunktion, um das Verständnis für die Zielsetzungen, die Komple-
xität der verkehrlichen Zusammenhänge, den Erarbeitungsprozess sowie die Umsetzungsnot-
wendigkeit des SUMP gegenüber der (Fach-) Öffentlichkeit zu erhöhen. 
  
Der Beirat setzt sich aus Vertreter*innen folgender Gruppen zusammen: 
 
 Verwaltung und beauftragte Planungsbüros, 
 Politik 
 Interessenvertretungen aus den Bereichen: 
o Region/Umland 
o Kinder-/Jugendpolitik 
o Senior*innen 
o Behindertenpolitik 
o Wirtschaft 
 Verkehrsdienstleistende, 
 Fachverbände „Mobilität & Verkehr“, 
 Expert*innen aus Verwaltungspraxis und Wissenschaft.

3 
Fragen zur Arbeitsweise des Mobilitätsbeirats sowie zum Informationsaustausch mit dem Verkehrs-
ausschuss und der Verwaltung werden in der als Anlage 2 angefügten Geschäftsordnung geregelt. 
 
Die im Geschäftsordnungsentwurf aufgeführten Akteure und Personen wurden im Vorfeld kontaktiert 
und haben bereits größtenteils ihre Zustimmung zur Teilnahme signalisiert. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Zwar hat die Einsetzung des Mobilitätsbeirats keine direkte Klimaschutzwirkung . Eine wesentliche 
Zielstellung der Erarbeitung eines Sustainable Urban Mobility Plans ist es jedoch, die Mobilitätsent-
wicklung mittel- bis langfristig klimaneutral zu gestalten und damit einen wichtigen Beitrag zum Klima-
schutz zu leisten. Die Arbeit des Mobilitätsbeirats soll diese Zielsetzung unterstützen. 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Geschäftsordnung Mobilitätsbeirat

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 06/2023

2490 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2262/2022
Stand: 09.06.2023 
Sachstandsbericht  
Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP): 
Einrichtung eines Mobilitätsbeirats 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Begleitgremium für den Erar-
beitungsprozess einer Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplanung (Sustainable Urban 
Mobility Plan, SUMP) einzurichten. 
Der Verkehrsausschuss verabschiedet die vorgelegte Geschäftsordnung dieses Be-
gleitgremiums (siehe Anlage 2) und lädt die hierin aufgeführten Akteur*innen bzw. 
Personen zur Mitarbeit im Mobilitätsbeirat ein.  
Die mit der Arbeit des Mobilitätsbeirats verbundenen Kosten sind durch den Be-
schluss zur Vorlage mit Nummer 0313/2021 „Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung 
(Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP): Bedarfsfeststellung für die externe Beauf-
tragung von Stufe 1“ abgedeckt. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Bearbeitung der Stufe 1 des nachhaltigen Mobilitätsplans (vgl. Vorlagen-Nr. 
0313/2021) startete im Oktober 2022. Die inhaltliche Bearbeitung gliedert sich in vier 
Arbeitspakete: Grundlagenanalyse, Leitbildentwicklung, Chancen- und Mängel-Ana-
lyse sowie Strategieentwicklung.  
Seit Dezember 2022 tagt der Mobilitätsbeirat als Begleitgremium alle drei Monate und 
diskutiert bzw. berät die bisherigen Ergebnisse der verschiedenen Arbeitspakete und 
gestaltet diese mit. Bislang fanden zwei Sitzungen statt.  
 
In der ersten Sitzung am 06.12.2022 wurde neben einer allgemeinen Einführung in 
das Thema u.a. eine Themensammlung für eine sogenannte PESTEL-Analyse durch-
geführt. Dabei ging es darum, die Einflussfaktoren für die künftige Mobilität in politi-

2 
 
scher, ökonomischer, sozialer, technischer, ökologischer und rechtlicher Hinsicht ein-
zuschätzen.  
 
Die zweite Sitzung fand am 28.03.2023 statt. Dabei wurden zunächst die bisherigen 
Ergebnisse präsentiert und im Anschluss gemeinsam der aktuelle Leitbild-Entwurf mit 
den fünf Säulen „Leben und Bewegen im Veedel“, „Erreichbarkeit in Stadt und Um-
land“, „Nutzer*innenerlebnis“, „Teilhabegerechtigkeit“ sowie „Klima- und Umwelt-
freundlichkeit“ diskutiert.  
Die nächsten Sitzungen des Mobilitätsbeirats im Jahr 2023 finden Mitte Juni, Ende 
September und Mitte November statt. 
Der Beschluss wird somit als erledigt angesehen. 
Nächste Schritte: 
-- 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
--

Anlage_2_Geschäftsordnung_Mobilitätsbeirat

12695 Zeichen

Geschäftsordnung 
 
des Mobilitätsbeirats zur Erstellung eines 
Sustainable Urban Mobility Plans 
der Stadt Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
23.08.2022

Inhalt 
 
1. Ziele ................................ ................................ ................................ ...............................  3 
2. Aufgaben ................................ ................................ ................................ ........................ 3 
3. Zusammensetzung ................................ ................................ ................................ ......... 4 
4. Arbeitsweise und Organisation ................................ ................................ ....................... 6 
5. Entschädigung ................................ ................................ ................................ ............... 6 
6. Änderung der Geschäftsordnung ................................ ................................ .................... 6 
7. Inkrafttreten ................................ ................................ ................................ .................... 7

1. Ziele 
Am 06.02.2020 erteilte der Rat der Stadt Köln der Verwaltung den Auftrag zur Erarbeitung 
eines Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP) für Köln, der sich am SUMP-Leitfaden der 
EU orientieren soll (Vorlagen-Nr. 2609/2019). Mit dem SUMP-Ansatz wird das Ziel verfolgt, 
das Mobilitätsverhalten mit einer integrierten und langfristig angelegten Strategie zu steuern, 
den Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel zu fördern und dadurch die städtische 
Lebensqualität zu verbessern. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der umfassenden 
Beteiligung der breiten Öffentlichkeit sowie der intensiven Evaluation der Umsetzung von 
Maßnahmen. 
 
Das letzte umfassende Gesamtverkehrskonzept (GVK) für Köln wurde im Jahr 1992 durch 
den Rat beschlossen. Insbesondere die darin definierten Verkehrsnetze haben – abgesehen 
von einzelnen, maßnahmenbedingten Fortschreibungen – bis heute grundsätzliche 
Gültigkeit. Im Jahr 2014 wurde das Strategiepapier „Köln Mobil 2025“ veröffentlicht, das von 
einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreter*innen der Stadt Köln und des Stadtwerke-
Konzerns, erstellt und unter Beteiligung lokaler Stakeholder und externer Expert*innen 
qualifiziert wurde. Zur Operationalisierung und Konkretisierung der Ziele und 
Handlungsfelder des Strategiepapiers wird die Empfehlung ausgesprochen, die Erarbeitung 
eines Verkehrsentwicklungsplans in Anlehnung an den europäischen SUMP-Leitfaden 
vorzunehmen.  
 
Der SUMP soll die Fortschreibung für das GVK und die Weiterentwicklung von „Köln Mobil 
2025“ und damit den strategischen Rahmen für die Gestaltung der Mobilitätswende in Köln 
darstellen. Darüber hinaus wurde im September 2020 die neue gesamtstädtische 
Stadtentwicklungsstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ veröffentlicht. Sie umfasst Leitsätze, 
Ziele und Handlungsempfehlungen für die gesamte Entwicklung der Stadt und somit auch 
speziell für die Mobilitätsentwicklung. In der stadträumlichen Perspektive der Stadtstrategie 
werden die wesentlichen räumlichen Schwerpunkte der künftigen 
Verkehrsentwicklungsplanung definiert. Der SUMP wird auf den Grundsätzen der „Kölner 
Perspektiven 2030+“ aufbauen und die hier enthaltenen Ziele und Inhalte für den Bereich 
Mobilität vertiefend behandeln. 
 
Die Stadt Köln hat 2019 zudem den Klimanotstand ausgerufen und strebt bis 2035 
Klimaneutralität an. Ziele, Strategien und Maßnahmen des SUMP müssen daher einen Weg 
der Mobilitätsentwicklung aufzeigen, an deren Ende der Mobilitätssektor seinen Beitrag zur 
Klimaneutralität erfüllt. 
 
Mit dem SUMP soll eine neue Dachstrategie mit einem integrierten und vernetzten Ansatz für 
die Mobilität in Köln entwickelt werden. Künftige Fortschreibungen städtischer sektoraler 
Mobilitäts- und Verkehrskonzepte sowie darin entwickelte Systematiken, Projekte und 
Maßnahmen müssen sich an den Grundsätzen des neuen SUMP orientieren und zur 
Umsetzung der darin beschlossenen Maßnahmen beitragen. 
 
Der Erarbeitungsprozess wird dabei durchgängig durch den Mobilitätsbeirat begleitet. 
 
 
2. Aufgaben 
Der Mobilitätsbeirat wird vom Verkehrsausschuss (VA) eingesetzt. Er nimmt eine beratende 
Funktion bei der Erarbeitung des Kölner SUMP wahr. Zum einen fließen die 
Beratungsergebnisse unmittelbar in die Arbeit des SUMP-Projektteams ein, da dieses an 
den Sitzungen des Mobilitätsbeirats teilnimmt. Zum anderen werden die 
Beratungsergebnisse dem VA zur Kenntnis gegeben, so dass die Beratungstätigkeit des 
Mobilitätsbeirats auch dem Verkehrsausschuss als zuständigem Fachausschuss für die 
SUMP-Erarbeitung bei dessen Entscheidungen zugutekommt.

Die wesentlichen Aufgaben des Mobilitätsbeirats sind: 
 
 Fachliche Begleitung des SUMP-Erarbeitungsprozesses und Hinweise zu dessen 
Optimierung sowie Qualitätssicherung des Gesamtprozesses, 
 inhaltlicher Austausch zwischen Verwaltung (inkl. der von ihr beauftragten Büros), 
Politik, Stakeholdern und Expert*innen zu Fragen der SUMP-Erstellung, 
 die Einbringung von Erfahrungen und Interessen aus Sicht der beteiligten Stakeholder 
und Expert*innen, 
 fachliche Einschätzung zu Maßnahmen im Bereich Mobilität und Verkehr, die im 
Rahmen der SUMP-Erarbeitung betrachtet werden, 
 Übernahme einer Multiplikatorenfunktion, um das Verständnis für die Zielsetzungen, die 
Komplexität der verkehrlichen Zusammenhänge, den Erarbeitungsprozess sowie die 
Umsetzungsnotwendigkeit des SUMP gegenüber der (Fach-) Öffentlichkeit zu erhöhen. 
 
 
3. Zusammensetzung 
Der Beirat setzt sich u.a. aus Vertreter*innen der Kölner Verkehrspolitik, des Umlandes, der 
Wirtschaft, von Verkehrsdienstleistenden sowie von Verbänden zum Themenbereich 
„Mobilität/Verkehr“ zusammen. Um eine möglichst hohe Kontinuität in der Beiratsarbeit zu 
gewährlisten, nehmen die benannten Mitglieder regelmäßig an den Sitzungen teil. Im 
Bedarfsfall kann eine fest benannter Abwesenheitsvertretung entsendet werden (Ausnahme: 
Gruppe Verwaltungspraxis und Wissenschaft). 
 
Im Einzelnen arbeiten folgende Personen und Institutionen im Mobilitätsbeirat mit: 
 
Vorsitz 
Leiter des Amts für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 
 
Geschäftsführung und Moderation 
Durch den Vorsitzenden benannte Mitarbeitende des Amts für nachhaltige 
Mobilitätsentwicklung sowie Mitarbeitende der beauftragten Planungs- und Beratungsbüros 
 
Verwaltungsinterne Expert*innen 
Durch den Vorsitzenden eingeladene Mitarbeitende der Fachämter 64, 66 und 68 sowie bei 
Bedarf weitere Ämter zur fachlichen Unterstützung 
 
Politik 
VA-Vorsitzender 
stimmberechtigtes VA-Mitglied für Ratsfraktion Grüne 
stimmberechtigtes VA-Mitglied für Ratsfraktion CDU 
stimmberechtigtes VA-Mitglied für Ratsfraktion SPD 
stimmberechtigtes VA-Mitglied für Ratsfraktion Volt 
stimmberechtigtes VA-Mitglied für Ratsfraktion FDP 
stimmberechtigtes VA-Mitglied für Ratsfraktion Linke

Interessensvertretung Kinder und Jugend 
Vertreter*in wird durch den Kölner Jugendring e.V. benannt. 
 
Interessensvertretung Senior*innen 
Vertreter*in wird durch die Seniorenvertretung der Stadt Köln benannt. 
 
Interessenvertretung Behindertenpolitik 
Vertreter*in wird durch die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Stadt Köln 
benannt. 
 
Interessenvertretung regionale Kooperation 
Vertreter*in wird durch den Region Köln/Bonn e.V. benannt. 
 
Mobilitätsdienstleistende (jeweils ein*e Vertreter*in) 
Bundesverbands Carsharing e.V. (BCS) 
Plattform Shared Mobility (PSM) 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) 
Nahverkehr Rheinland (NVR) 
 
Interessensvertretung Wirtschaft (jeweils ein*e Vertreter*in) 
Handwerkskammer zu Köln 
Industrie- und Handelskammer zu Köln 
KölnBusiness Wirtschaftsförderung 
 
Fachverbände „Mobilität & Verkehr“ (jeweils ein*e Vertreter*in) 
Schwerpunkt MIV: ADAC Nordrhein e.V. 
Schwerpunkt Radverkehr: ADFC Köln e.V. 
Schwerpunkt Fußverkehr: FUSS e.V. 
Schwerpunkt Verkehrsplanung und ÖPNV: Verkehrsclub Deutschland Regionalverband Köln 
e.V. 
Schwerpunkt Umwelt und Nachhaltigkeit: Scientists for Future Köln/Bonn (angefragt) 
Die benannten Fachverbände nehmen im SUMP-Prozess eine Bündelungsfunktion für die 
jeweils benannten Themenfelder wahr und tauschen sich mit anderen Verbänden und 
Interessenvertretungen, die ebenfalls in diesem Themenfeld tätig sind, aus bzw. informieren 
diese über den SUMP-Prozess. 
 
Neben den jeweils benannten Vertretenden der oben genannten Akteure wird zusätzlich eine 
stellvertretende Person benannt, die im Falle der Verhinderung des/der Hauptvertreter*in an 
der Beiratssitzung teilnehmen kann. Aufgrund der festgelegten Personenzahl ist es nur 
möglich, dass jeweils eine Person pro aufgeführtem Akteur den Sitzungen beiwohnt. 
 
Expert*innen aus Verwaltung und Wissenschaft: 
Verwaltungspraxis: Burkhard Horn, ehemaliger Abteilungsleiter der Berliner 
Verkehrsverwaltung, heute freiberuflicher Berater 
Kölner Wissenschaft: Dr.-Ing. Volker Stölting, Professor mit den Lehrgebieten 
Schienenverkehr, ÖPNV, Verkehrsmodellierung an der TH Köln

Verkehrswissenschaften: Dr.-Ing. Ulrike Reutter, Professorin am Lehr- und 
Forschungsgebiet Öffentliche Verkehrssysteme und 
Mobilitätsmanagement der Bergischen Universität Wuppertal 
 
 
4. Arbeitsweise und Organisation 
Der Mobilitätsbeirat tagt bis zu viermal im Jahr, wobei die Sitzungen auch als 
Videokonferenz stattfinden können. Der Leiter des Amts für nachhaltige 
Mobilitätsentwicklung der Stadt Köln führt den Vorsitz des Mobilitätsbeirats. Die Sitzungen 
werden durch den Vorsitzenden einberufen, geleitet und nach außen vertreten. Hierzu 
werden Tagesordnung und Ort allen Mitgliedern rechtzeitig, d.h. mindestens zwei Wochen 
vor der Sitzung bekannt gegeben. Eine Einladung erfolgt per Mail durch die 
Geschäftsführung. Die Geschäftsführung protokolliert Ergebnisse in einem fortlaufenden 
Dokument. Das Protokoll wird durch den Vorsitzenden zur Veröffentlichung freigegeben. 
Ebenso wird die Kommunikation nach außen durch den Vorsitzenden vorgenommen. 
 
Der Mobilitätsbeirat berichtet dem Verkehrsausschuss. Darüber hinaus diskutiert der 
Mobilitätsbeirat die vorgestellten Arbeitsergebnisse und nimmt hierzu Stellung, wobei keine 
Einvernehmlichkeit hergestellt werden muss. Unterschiedliche Positionen sind jedoch zu 
dokumentieren. Zudem können bei Bedarf Meinungs- oder Stimmungsbilder eingeholt 
werden. 
 
Die Sitzungen des Mobilitätsbeirats sind nicht öffentlich. Die Mitglieder des Mobilitätsbeirats 
sind verpflichtet, die Beratungen und Beratungsergebnisse grundsätzlich vertraulich zu 
behandeln, sofern sie nicht für eine öffentliche Behandlung bestimmt sind. Gäste können auf 
Wunsch und Einladung des Mobilitätsbeirats an Sitzungen mitwirken. 
 
Die Geschäftsführung des Mobilitätsbeirats wird durch das Amt für nachhaltige 
Mobilitätsentwicklung mit Unterstützung durch die mit der SUMP-Erstellung beauftragten 
Planungs- und Beratungsbüros wahrgenommen. Zu den Aufgaben der Geschäftsführung 
gehören die Moderation der Sitzungen, die Protokollführung (in Form eines tabellarischen, 
fortlaufenden Ergebnisprotokolls), die inhaltliche und organisatorische Vor- und 
Nachbereitung der Sitzungen, inkl. Versand von Einladungen und Protokollen. Protokolle 
werden nach Freigabe an alle Mitglieder versandt. Zusätzlich wird dem VA das Protokoll per 
Mitteilung zur Kenntnis gegeben. 
 
 
5. Entschädigung 
Die Finanzierung der Mitarbeit im Beirat wird durch die für die Entsendung der 
Teilnehmenden verantwortlichen Akteure sichergestellt. Da die Mitglieder der Gruppe 
„Expert*innen aus Verwaltung und Wissenschaft“ nicht durch im Beirat vertretene Akteure 
entsandt werden, sondern auf Bitten der Stadt eine ansonsten kostenpflichtige 
Beratungsleistung erbringen, wird den Mitgliedern dieser Gruppe bei Teilnahme an den 
Beiratssitzungen eine Aufwandsentschädigung gewährt, die sich in der Höhe an der 
Entschädigung vergleichbarer Gremien orientiert. Zusätzlich werden bei dieser Gruppe die 
Kosten für An- und Abreise übernommen. Die Stadt gewährt darüber hinaus keine 
zusätzliche Vergütung oder Aufwandsentschädigung. 
 
 
6. Änderung der Geschäftsordnung 
Die Geschäftsordnung kann durch Beschluss des Verkehrsausschusses geändert werden. 
Der Mobilitätsbeirat kann hierzu Vorschläge unterbreiten und mit Mehrheit verabschieden,

die die Verwaltung dann in eine Beschlussvorlage überführt und dem Verkehrsausschuss 
vorlegt. 
 
 
7. Inkrafttreten 
Die Geschäftsordnung wird durch Beschluss des Verkehrsausschusses in Kraft gesetzt. Sie 
ist ab Beschlussdatum für die organisatorische Vorbereitung des Mobilitätsbeirats 
anzuwenden. Für die praktische Arbeit des Mobilitätsbeirats gilt diese Geschäftsordnung ab 
der ersten Mobilitätsbeiratssitzung.

Beratungsverlauf (1)

23.08.2022 Verkehrsausschuss
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2262/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.08.2022
Erstellt
14.07.2022 14:22