2262/2022
Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP):
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☒ Sonstiges Bei der vorliegenden Beschlussvorlage handelt es sich um eine Maßnahme der Öffentlichkeitsbeteiligung, so dass sich eine Beteiligung der Öffentlichkeit an der Beschlussvorlage selbst erübrigt. Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 2262/2022 Freigabedatum 02.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP): Einrichtung eines Mobilitätsbeirats Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Begleitgremium für den Erarbeitungsprozess einer Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan, SUMP) einzurichten. Der Verkehrsausschuss verabschiedet die vorgelegte Geschäftsordnung dieses Begleitgremiums (siehe Anlage 2) und lädt die hierin aufgeführten Akteur*innen bzw. Personen zur Mitarbeit im Mobili- tätsbeirat ein. Die mit der Arbeit des Mobilitätsbeirats verbundenen Kosten sind durch den Beschluss zur Vorlage mit Nummer 0313/2021 „Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP): Bedarfsfeststellung für die externe Beauftragung von Stufe 1“ abgedeckt. Verkehrsausschuss 23.08.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Februar 2020 erteilte der Rat der Stadt Köln der Verwaltung den Auftrag zur Erarbeitung eines Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP) für Köln (s. Vorlagen-Nr.: 2609/2019). Die Leistungen hier- für wurden EU-weit ausgeschrieben. Es ist vorgesehen, diese Leistungen bis September 2022 zu vergeben und die konkrete Arbeit der SUMP-Erstellung anschließend zu starten. Der Prozess soll dabei durchgängig von einem neu einzuberufenden Fachgremium - dem Mobilitätsbeirat - unterstützt werden. Die wesentlichen Aufgaben des Mobilitätsbeirats sind: Fachliche Begleitung des SUMP-Erarbeitungsprozesses und Hinweise zu dessen Optimierung sowie Qualitätssicherung des Gesamtprozesses, inhaltlicher Austausch zwischen Verwaltung (inkl. der von ihr beauftragten Büros), Politik, Stake- holdern und Expert*innen zu Fragen der SUMP-Erstellung, die Einbringung von Erfahrungen und Interessen aus Sicht der beteiligten Stakeholder und Ex- pert*innen, fachliche Einschätzung zu Maßnahmen im Bereich Mobilität und Verkehr, die im Rahmen der SUMP-Erarbeitung betrachtet werden, Übernahme einer Multiplikatorenfunktion, um das Verständnis für die Zielsetzungen, die Komple- xität der verkehrlichen Zusammenhänge, den Erarbeitungsprozess sowie die Umsetzungsnot- wendigkeit des SUMP gegenüber der (Fach-) Öffentlichkeit zu erhöhen. Der Beirat setzt sich aus Vertreter*innen folgender Gruppen zusammen: Verwaltung und beauftragte Planungsbüros, Politik Interessenvertretungen aus den Bereichen: o Region/Umland o Kinder-/Jugendpolitik o Senior*innen o Behindertenpolitik o Wirtschaft Verkehrsdienstleistende, Fachverbände „Mobilität & Verkehr“, Expert*innen aus Verwaltungspraxis und Wissenschaft. 3 Fragen zur Arbeitsweise des Mobilitätsbeirats sowie zum Informationsaustausch mit dem Verkehrs- ausschuss und der Verwaltung werden in der als Anlage 2 angefügten Geschäftsordnung geregelt. Die im Geschäftsordnungsentwurf aufgeführten Akteure und Personen wurden im Vorfeld kontaktiert und haben bereits größtenteils ihre Zustimmung zur Teilnahme signalisiert. Auswirkungen auf den Klimaschutz Zwar hat die Einsetzung des Mobilitätsbeirats keine direkte Klimaschutzwirkung . Eine wesentliche Zielstellung der Erarbeitung eines Sustainable Urban Mobility Plans ist es jedoch, die Mobilitätsent- wicklung mittel- bis langfristig klimaneutral zu gestalten und damit einen wichtigen Beitrag zum Klima- schutz zu leisten. Die Arbeit des Mobilitätsbeirats soll diese Zielsetzung unterstützen. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Geschäftsordnung Mobilitätsbeirat
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 06/2023
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Dezernat, Dienststelle
III/68/681/1
Vorlagen-Nummer
2262/2022
Stand: 09.06.2023
Sachstandsbericht
Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP):
Einrichtung eines Mobilitätsbeirats
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Begleitgremium für den Erar-
beitungsprozess einer Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplanung (Sustainable Urban
Mobility Plan, SUMP) einzurichten.
Der Verkehrsausschuss verabschiedet die vorgelegte Geschäftsordnung dieses Be-
gleitgremiums (siehe Anlage 2) und lädt die hierin aufgeführten Akteur*innen bzw.
Personen zur Mitarbeit im Mobilitätsbeirat ein.
Die mit der Arbeit des Mobilitätsbeirats verbundenen Kosten sind durch den Be-
schluss zur Vorlage mit Nummer 0313/2021 „Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung
(Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP): Bedarfsfeststellung für die externe Beauf-
tragung von Stufe 1“ abgedeckt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Bearbeitung der Stufe 1 des nachhaltigen Mobilitätsplans (vgl. Vorlagen-Nr.
0313/2021) startete im Oktober 2022. Die inhaltliche Bearbeitung gliedert sich in vier
Arbeitspakete: Grundlagenanalyse, Leitbildentwicklung, Chancen- und Mängel-Ana-
lyse sowie Strategieentwicklung.
Seit Dezember 2022 tagt der Mobilitätsbeirat als Begleitgremium alle drei Monate und
diskutiert bzw. berät die bisherigen Ergebnisse der verschiedenen Arbeitspakete und
gestaltet diese mit. Bislang fanden zwei Sitzungen statt.
In der ersten Sitzung am 06.12.2022 wurde neben einer allgemeinen Einführung in
das Thema u.a. eine Themensammlung für eine sogenannte PESTEL-Analyse durch-
geführt. Dabei ging es darum, die Einflussfaktoren für die künftige Mobilität in politi-
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scher, ökonomischer, sozialer, technischer, ökologischer und rechtlicher Hinsicht ein-
zuschätzen.
Die zweite Sitzung fand am 28.03.2023 statt. Dabei wurden zunächst die bisherigen
Ergebnisse präsentiert und im Anschluss gemeinsam der aktuelle Leitbild-Entwurf mit
den fünf Säulen „Leben und Bewegen im Veedel“, „Erreichbarkeit in Stadt und Um-
land“, „Nutzer*innenerlebnis“, „Teilhabegerechtigkeit“ sowie „Klima- und Umwelt-
freundlichkeit“ diskutiert.
Die nächsten Sitzungen des Mobilitätsbeirats im Jahr 2023 finden Mitte Juni, Ende
September und Mitte November statt.
Der Beschluss wird somit als erledigt angesehen.
Nächste Schritte:
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Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
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Anlage_2_Geschäftsordnung_Mobilitätsbeirat
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Geschäftsordnung des Mobilitätsbeirats zur Erstellung eines Sustainable Urban Mobility Plans der Stadt Köln 23.08.2022 Inhalt 1. Ziele ................................ ................................ ................................ ............................... 3 2. Aufgaben ................................ ................................ ................................ ........................ 3 3. Zusammensetzung ................................ ................................ ................................ ......... 4 4. Arbeitsweise und Organisation ................................ ................................ ....................... 6 5. Entschädigung ................................ ................................ ................................ ............... 6 6. Änderung der Geschäftsordnung ................................ ................................ .................... 6 7. Inkrafttreten ................................ ................................ ................................ .................... 7 1. Ziele Am 06.02.2020 erteilte der Rat der Stadt Köln der Verwaltung den Auftrag zur Erarbeitung eines Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP) für Köln, der sich am SUMP-Leitfaden der EU orientieren soll (Vorlagen-Nr. 2609/2019). Mit dem SUMP-Ansatz wird das Ziel verfolgt, das Mobilitätsverhalten mit einer integrierten und langfristig angelegten Strategie zu steuern, den Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel zu fördern und dadurch die städtische Lebensqualität zu verbessern. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der umfassenden Beteiligung der breiten Öffentlichkeit sowie der intensiven Evaluation der Umsetzung von Maßnahmen. Das letzte umfassende Gesamtverkehrskonzept (GVK) für Köln wurde im Jahr 1992 durch den Rat beschlossen. Insbesondere die darin definierten Verkehrsnetze haben – abgesehen von einzelnen, maßnahmenbedingten Fortschreibungen – bis heute grundsätzliche Gültigkeit. Im Jahr 2014 wurde das Strategiepapier „Köln Mobil 2025“ veröffentlicht, das von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreter*innen der Stadt Köln und des Stadtwerke- Konzerns, erstellt und unter Beteiligung lokaler Stakeholder und externer Expert*innen qualifiziert wurde. Zur Operationalisierung und Konkretisierung der Ziele und Handlungsfelder des Strategiepapiers wird die Empfehlung ausgesprochen, die Erarbeitung eines Verkehrsentwicklungsplans in Anlehnung an den europäischen SUMP-Leitfaden vorzunehmen. Der SUMP soll die Fortschreibung für das GVK und die Weiterentwicklung von „Köln Mobil 2025“ und damit den strategischen Rahmen für die Gestaltung der Mobilitätswende in Köln darstellen. Darüber hinaus wurde im September 2020 die neue gesamtstädtische Stadtentwicklungsstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ veröffentlicht. Sie umfasst Leitsätze, Ziele und Handlungsempfehlungen für die gesamte Entwicklung der Stadt und somit auch speziell für die Mobilitätsentwicklung. In der stadträumlichen Perspektive der Stadtstrategie werden die wesentlichen räumlichen Schwerpunkte der künftigen Verkehrsentwicklungsplanung definiert. Der SUMP wird auf den Grundsätzen der „Kölner Perspektiven 2030+“ aufbauen und die hier enthaltenen Ziele und Inhalte für den Bereich Mobilität vertiefend behandeln. Die Stadt Köln hat 2019 zudem den Klimanotstand ausgerufen und strebt bis 2035 Klimaneutralität an. Ziele, Strategien und Maßnahmen des SUMP müssen daher einen Weg der Mobilitätsentwicklung aufzeigen, an deren Ende der Mobilitätssektor seinen Beitrag zur Klimaneutralität erfüllt. Mit dem SUMP soll eine neue Dachstrategie mit einem integrierten und vernetzten Ansatz für die Mobilität in Köln entwickelt werden. Künftige Fortschreibungen städtischer sektoraler Mobilitäts- und Verkehrskonzepte sowie darin entwickelte Systematiken, Projekte und Maßnahmen müssen sich an den Grundsätzen des neuen SUMP orientieren und zur Umsetzung der darin beschlossenen Maßnahmen beitragen. Der Erarbeitungsprozess wird dabei durchgängig durch den Mobilitätsbeirat begleitet. 2. Aufgaben Der Mobilitätsbeirat wird vom Verkehrsausschuss (VA) eingesetzt. Er nimmt eine beratende Funktion bei der Erarbeitung des Kölner SUMP wahr. Zum einen fließen die Beratungsergebnisse unmittelbar in die Arbeit des SUMP-Projektteams ein, da dieses an den Sitzungen des Mobilitätsbeirats teilnimmt. Zum anderen werden die Beratungsergebnisse dem VA zur Kenntnis gegeben, so dass die Beratungstätigkeit des Mobilitätsbeirats auch dem Verkehrsausschuss als zuständigem Fachausschuss für die SUMP-Erarbeitung bei dessen Entscheidungen zugutekommt. Die wesentlichen Aufgaben des Mobilitätsbeirats sind: Fachliche Begleitung des SUMP-Erarbeitungsprozesses und Hinweise zu dessen Optimierung sowie Qualitätssicherung des Gesamtprozesses, inhaltlicher Austausch zwischen Verwaltung (inkl. der von ihr beauftragten Büros), Politik, Stakeholdern und Expert*innen zu Fragen der SUMP-Erstellung, die Einbringung von Erfahrungen und Interessen aus Sicht der beteiligten Stakeholder und Expert*innen, fachliche Einschätzung zu Maßnahmen im Bereich Mobilität und Verkehr, die im Rahmen der SUMP-Erarbeitung betrachtet werden, Übernahme einer Multiplikatorenfunktion, um das Verständnis für die Zielsetzungen, die Komplexität der verkehrlichen Zusammenhänge, den Erarbeitungsprozess sowie die Umsetzungsnotwendigkeit des SUMP gegenüber der (Fach-) Öffentlichkeit zu erhöhen. 3. Zusammensetzung Der Beirat setzt sich u.a. aus Vertreter*innen der Kölner Verkehrspolitik, des Umlandes, der Wirtschaft, von Verkehrsdienstleistenden sowie von Verbänden zum Themenbereich „Mobilität/Verkehr“ zusammen. Um eine möglichst hohe Kontinuität in der Beiratsarbeit zu gewährlisten, nehmen die benannten Mitglieder regelmäßig an den Sitzungen teil. Im Bedarfsfall kann eine fest benannter Abwesenheitsvertretung entsendet werden (Ausnahme: Gruppe Verwaltungspraxis und Wissenschaft). Im Einzelnen arbeiten folgende Personen und Institutionen im Mobilitätsbeirat mit: Vorsitz Leiter des Amts für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Geschäftsführung und Moderation Durch den Vorsitzenden benannte Mitarbeitende des Amts für nachhaltige Mobilitätsentwicklung sowie Mitarbeitende der beauftragten Planungs- und Beratungsbüros Verwaltungsinterne Expert*innen Durch den Vorsitzenden eingeladene Mitarbeitende der Fachämter 64, 66 und 68 sowie bei Bedarf weitere Ämter zur fachlichen Unterstützung Politik VA-Vorsitzender stimmberechtigtes VA-Mitglied für Ratsfraktion Grüne stimmberechtigtes VA-Mitglied für Ratsfraktion CDU stimmberechtigtes VA-Mitglied für Ratsfraktion SPD stimmberechtigtes VA-Mitglied für Ratsfraktion Volt stimmberechtigtes VA-Mitglied für Ratsfraktion FDP stimmberechtigtes VA-Mitglied für Ratsfraktion Linke Interessensvertretung Kinder und Jugend Vertreter*in wird durch den Kölner Jugendring e.V. benannt. Interessensvertretung Senior*innen Vertreter*in wird durch die Seniorenvertretung der Stadt Köln benannt. Interessenvertretung Behindertenpolitik Vertreter*in wird durch die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Stadt Köln benannt. Interessenvertretung regionale Kooperation Vertreter*in wird durch den Region Köln/Bonn e.V. benannt. Mobilitätsdienstleistende (jeweils ein*e Vertreter*in) Bundesverbands Carsharing e.V. (BCS) Plattform Shared Mobility (PSM) Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) Nahverkehr Rheinland (NVR) Interessensvertretung Wirtschaft (jeweils ein*e Vertreter*in) Handwerkskammer zu Köln Industrie- und Handelskammer zu Köln KölnBusiness Wirtschaftsförderung Fachverbände „Mobilität & Verkehr“ (jeweils ein*e Vertreter*in) Schwerpunkt MIV: ADAC Nordrhein e.V. Schwerpunkt Radverkehr: ADFC Köln e.V. Schwerpunkt Fußverkehr: FUSS e.V. Schwerpunkt Verkehrsplanung und ÖPNV: Verkehrsclub Deutschland Regionalverband Köln e.V. Schwerpunkt Umwelt und Nachhaltigkeit: Scientists for Future Köln/Bonn (angefragt) Die benannten Fachverbände nehmen im SUMP-Prozess eine Bündelungsfunktion für die jeweils benannten Themenfelder wahr und tauschen sich mit anderen Verbänden und Interessenvertretungen, die ebenfalls in diesem Themenfeld tätig sind, aus bzw. informieren diese über den SUMP-Prozess. Neben den jeweils benannten Vertretenden der oben genannten Akteure wird zusätzlich eine stellvertretende Person benannt, die im Falle der Verhinderung des/der Hauptvertreter*in an der Beiratssitzung teilnehmen kann. Aufgrund der festgelegten Personenzahl ist es nur möglich, dass jeweils eine Person pro aufgeführtem Akteur den Sitzungen beiwohnt. Expert*innen aus Verwaltung und Wissenschaft: Verwaltungspraxis: Burkhard Horn, ehemaliger Abteilungsleiter der Berliner Verkehrsverwaltung, heute freiberuflicher Berater Kölner Wissenschaft: Dr.-Ing. Volker Stölting, Professor mit den Lehrgebieten Schienenverkehr, ÖPNV, Verkehrsmodellierung an der TH Köln Verkehrswissenschaften: Dr.-Ing. Ulrike Reutter, Professorin am Lehr- und Forschungsgebiet Öffentliche Verkehrssysteme und Mobilitätsmanagement der Bergischen Universität Wuppertal 4. Arbeitsweise und Organisation Der Mobilitätsbeirat tagt bis zu viermal im Jahr, wobei die Sitzungen auch als Videokonferenz stattfinden können. Der Leiter des Amts für nachhaltige Mobilitätsentwicklung der Stadt Köln führt den Vorsitz des Mobilitätsbeirats. Die Sitzungen werden durch den Vorsitzenden einberufen, geleitet und nach außen vertreten. Hierzu werden Tagesordnung und Ort allen Mitgliedern rechtzeitig, d.h. mindestens zwei Wochen vor der Sitzung bekannt gegeben. Eine Einladung erfolgt per Mail durch die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung protokolliert Ergebnisse in einem fortlaufenden Dokument. Das Protokoll wird durch den Vorsitzenden zur Veröffentlichung freigegeben. Ebenso wird die Kommunikation nach außen durch den Vorsitzenden vorgenommen. Der Mobilitätsbeirat berichtet dem Verkehrsausschuss. Darüber hinaus diskutiert der Mobilitätsbeirat die vorgestellten Arbeitsergebnisse und nimmt hierzu Stellung, wobei keine Einvernehmlichkeit hergestellt werden muss. Unterschiedliche Positionen sind jedoch zu dokumentieren. Zudem können bei Bedarf Meinungs- oder Stimmungsbilder eingeholt werden. Die Sitzungen des Mobilitätsbeirats sind nicht öffentlich. Die Mitglieder des Mobilitätsbeirats sind verpflichtet, die Beratungen und Beratungsergebnisse grundsätzlich vertraulich zu behandeln, sofern sie nicht für eine öffentliche Behandlung bestimmt sind. Gäste können auf Wunsch und Einladung des Mobilitätsbeirats an Sitzungen mitwirken. Die Geschäftsführung des Mobilitätsbeirats wird durch das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung mit Unterstützung durch die mit der SUMP-Erstellung beauftragten Planungs- und Beratungsbüros wahrgenommen. Zu den Aufgaben der Geschäftsführung gehören die Moderation der Sitzungen, die Protokollführung (in Form eines tabellarischen, fortlaufenden Ergebnisprotokolls), die inhaltliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, inkl. Versand von Einladungen und Protokollen. Protokolle werden nach Freigabe an alle Mitglieder versandt. Zusätzlich wird dem VA das Protokoll per Mitteilung zur Kenntnis gegeben. 5. Entschädigung Die Finanzierung der Mitarbeit im Beirat wird durch die für die Entsendung der Teilnehmenden verantwortlichen Akteure sichergestellt. Da die Mitglieder der Gruppe „Expert*innen aus Verwaltung und Wissenschaft“ nicht durch im Beirat vertretene Akteure entsandt werden, sondern auf Bitten der Stadt eine ansonsten kostenpflichtige Beratungsleistung erbringen, wird den Mitgliedern dieser Gruppe bei Teilnahme an den Beiratssitzungen eine Aufwandsentschädigung gewährt, die sich in der Höhe an der Entschädigung vergleichbarer Gremien orientiert. Zusätzlich werden bei dieser Gruppe die Kosten für An- und Abreise übernommen. Die Stadt gewährt darüber hinaus keine zusätzliche Vergütung oder Aufwandsentschädigung. 6. Änderung der Geschäftsordnung Die Geschäftsordnung kann durch Beschluss des Verkehrsausschusses geändert werden. Der Mobilitätsbeirat kann hierzu Vorschläge unterbreiten und mit Mehrheit verabschieden, die die Verwaltung dann in eine Beschlussvorlage überführt und dem Verkehrsausschuss vorlegt. 7. Inkrafttreten Die Geschäftsordnung wird durch Beschluss des Verkehrsausschusses in Kraft gesetzt. Sie ist ab Beschlussdatum für die organisatorische Vorbereitung des Mobilitätsbeirats anzuwenden. Für die praktische Arbeit des Mobilitätsbeirats gilt diese Geschäftsordnung ab der ersten Mobilitätsbeiratssitzung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2262/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.08.2022
- Erstellt
- 14.07.2022 14:22