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AN/1967/2022

Regeln für Gehwegbreiten, gem. Anfrage Die Linke und KlimaFreund

Gem. Anfrage BV1 (Linke) 08.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.05.2023, TOP 6.1.2

Gem. Anfrage (Die Linke BV1)

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Gem. Anfrage (Die Linke BV1)

2684 Zeichen

Die Linke 
KlimaFreund 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1967/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 01.12.2022 
 
Regeln für Gehwegbreiten, gem. Anfrage Die Linke und KlimaFreund 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Hupke, 
sehr geehrter Herr Dr. Höver 
wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksver-
tretung Innenstadt zu setzen. 
Die aktuellen Diskussionen um ausreichende Gehwegbreiten in der Aachener Straße haben 
doch einige grundlegende Fragen aufgeworfen. Um hier zukünftig transparent den Belangen 
der Nutzer:innen von Gehwegbereichen gerecht zu werden und eine Leitlinie zu entwickeln, 
möchten wir am konkreten Beispiel der Aachener Straße folgende Fragen stellen: 
1. Ist es richtig, dass seit dem Rückbau des Hochbordradwegs der gesamte Bereich (ø 6,30 
bis 6,50 Meter) zwischen den Hauswänden und dem Bordstein als eine öffentliche Verkehrs-
fläche, die dem Fußverkehr gewidmet ist, zu betrachten ist? 
2. Schätzt die Verwaltung diesen Rückbau als eine reine Maßnahme im Bestand ein und ist 
daher daher eine Neubewertung nach dem Regelwerk der EFA 2002 (*) nicht angezeigt bzw. 
welche Maßnahmen hätte zu einer Neubewertung geführt? 
3. Falls dies nicht als eine Maßnahme im Bestand zu werten ist, liegt dann nach Ihrer Ein-
schätzung nach eine örtlichen Nutzung – siehe Tabelle der 2 der EFA – als eine gemischte 
Wohn- und Geschäftsnutzung mittlerer Dichte bzw. eine mit häufig frequentierter ÖPNV-

- 2 - 
 
Linien und hoher Dichte vor und wäre demnach nicht ein Gehwegbereich mit einer Breite von 
mindestens 3,30 Meter, wenn nicht 4 Meter hier einzurichten? 
4. Welchen planerischen bzw. politischen Spielraum lassen die Regelwerke konkret jeweils 
in Abhängigkeit der Einordnung (Neu- bzw. Bestandsmaßnahme) zu? Dies mit Blick darauf, 
dass die den Gehweg einengende Sondernutzung rein kommerzieller Natur ist. 
5. Welche Flächen sind für nichtkommerzielle Begegnungsräume/Sitz- und Verweilmöglich-
keiten zu berücksichtigen, insbesondere wenn bereits eine kommerzielle Nutzung des Geh-
bereichs genehmigt wurde? 
(*) Siehe auch RASt 06, EFA 2002 und die „Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen“ - H 
BVA, 2011:  
https://www.fuss-ev.de/ 
https://www.umkehr-fuss-online-shop.de/kostenlose-downloads/category/27-geh-
recht.html?download=625:gehwegbreiten 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Michael Scheffer      Emmanuel Florakis 
Die Linke       KlimaFreund

Beratungsverlauf (1)

25.05.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Aachener Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/1967/2022
Typ
Gem. Anfrage BV1 (Linke)
Datum
08.11.2022
Erstellt
03.11.2022 18:37